Jihad-Begriff 7

Jihad-Begriff 7
Jihad in Sinne vom Kampf gilt als keine Pflicht
eines jeden Muslims. Vielmehr vertritt der
Armee des Staates die Einzelnen in Bezug auf
die Erfüllung dieser Pflicht. So werden die
Zivilpersonen diesbezüglich am jüngsten Tag –
islamisch gesehen – von Allah nicht zur
.Rechenschaft gezogen