Aktuelle Fragen zu Service-Packs (Version 27.00.00 bis 27.01.01) Mit dieser kurzen Übersicht stellen wir Ihnen häufige Fragen und Antworten zu dem aktuell veröffentlichten Versionsstand bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie stets mit der aktuellsten Programmversion arbeiten. Den Versionsstand und das verwendete Betriebssystem können Sie im Programm über die Funktionstaste „F4“ erkennen. Den dort angezeigten Versionsstand können Sie mit unserer aktuell veröffentlichten Version in unserem Downloadbereich vergleichen (Versionsnummer und Patchlevel). Das aktuelle Service-Pack finden Sie unter: https://www.dataline.de/support/downloads.html Aktuelle Infos Kann der Lohnnachweis für 2016 schon elektronisch Versendet werden? Ja, der elektronische Versand ist mit der aktuellen Version 27.01.01 freigeschaltet. Bitte beachten Sie vor dem Versand des Lohnachweises die Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu prüfen. Eine ausführliche Erläuterung zu Anlage der Arbeitszeiten finden Sie in der aktuellen Updatebroschüre. Ich habe nicht für alle Arbeitnehmer eine Jahresmeldung (50) erhalten? In solchen Fällen schauen Sie bitte zuerst in das Meldearchiv und lassen sich zu der Person alle Meldungen anzeigen. Achten Sie immer auf die vorherige letzte Meldung, diese hat Einfluss auf die folgende Meldung. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass eine Jahresmeldung nicht nötig ist. Ich habe das Lohnabzug CLASSIC und möchte das COMFORT bestellen, muss ich dann den ganzen Preis dafür bezahlen? Nein, Sie zahlen in so einem Fall natürlich nur die Differenzsumme zwischen den beiden Paketen und nicht den gesamten Preis für das neue Paket. ELSTER-Verfahren: Ich bekomme die Rückmeldung “080015009: Das Zertifikat wurde vom Herausgeber gesperrt und ist daher nicht mehr gültig“ mein Elster-Zertifikat hat aber noch eine Rest-Laufzeit in Olümp. Diese Meldung hat mit der Laufzeitanzeige im OLÜMP nichts zu tun , ELSTER als Herausgeber hat das Zertifikat grundsätzlich gesperrt. Wenden Sie sich in solchen Fällen entweder direkt an ELSTER oder beantragen Sie ein neues Elster-Zertifikat. DATALINE GmbH & Co. KG Stand: 31.1.2017 Seite 1 von 2 Wo finde ich den Lohnnachweis? Sie finden den elektronischen Lohnnachweis unter Berichte – Berufsgenossenschaft. Wenn Sie die UV-Stammdaten für 2016 abgerufen haben, steht Ihnen dort der elektronische Lohnnachweis zum Versand bereit. Sofern Sie keinen UV-Stammdatenabruf durchgeführt haben, finden Sie hier eine Vorlage zur Erstellung des Lohnnachweises. Die BG-Liste wird Ihnen übrigens nur noch für Zeiten bis 2015 angezeigt, da ab 2016+ die Daten für den Lohnnachweis auf der ersten Karteikarte zusammengefasst sind. Ich habe eine Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und bekomme keine Daten für den Onlineabgleich der BG – Daten, kann mit DATALINE Lohnabzug trotzdem die Abrechnung erfolgen? Ja, die Abrechnung kann ohne Probleme erstellt werden, da die Daten für die Berufsgenossenschaft nicht zwingend für eine Lohnabrechnung benötigt werden. Die Landwirtschaftlichen BGen nehmen übrigens am elektronischen Lohnnachweisverfahren nicht teil. Ich habe die Aufforderung von der BG bekommen meinen Entgeltnachweis (Lohnnachweis) 2016 abzugeben, muss ich diesen händisch/auf der BG-Internetseite ausfüllen, obwohl die Daten elektronisch übermittelt werden? Ja, für einen Zeitraum von 2 Jahren müssen Sie sowohl den Papier-Lohnnachweis als auch die elektronischen Daten an die BG übermitteln. Wann bekomme ich die Jahresmeldung 2016 für die Krankenkassen erzeugt? Die Meldung zur Sozialversicherung (Jahresmeldung) wird nach der Abrechnung des Januars 2017 automatisch erstellt. Eine Schätz-Abrechnung löst diesen Vorgang noch nicht aus. Wann kommt das Update um die Abfrage für die Berufsgenossenschaft durchzuführen? Der UV-Stammdatenabruf ist seit der Version 27.00.02 freigeschaltet. DATALINE GmbH & Co. KG Stand: 31.1.2017 Seite 2 von 2
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