Stand: 01|2017 Zuschuss zum Studienabschluss Welche Unterstützung kann man bekommen? Mit dem „Zuschuss zum erfolgreichen Studienabschluss“ vergibt das Studentenwerk eine Unterstützung zum Lebensunterhalt bzw. für studienbedingten Mehraufwand (z. B. für die Abschlussarbeit). Mit dieser Hilfe haben Studierende beispielsweise die Möglichkeit eine vorhandene Erwerbstätigkeit zu reduzieren. Gezahlt wird eine einmalige Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro. Bewerbungszeitraum 01. März 2017 bis einschließlich 15. April 2017. Wer kann einen Zuschuss zum erfolgreichen Studienabschluss erhalten? Studierende, - die an einer Berliner Hochschule studieren und einen Beitrag an das Studentenwerk entrichten und - die finanziell bedürftig sind (z.B. Flüchtlinge, internationale Studierende ohne Stipendienförderung, ehemals ALG II Empfänger*innen, Studierende mit Familie, Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung) und - die eine Studienfinanzierungsplanung für das Studienende vorlegen können und - die innerhalb der kommenden 12 Monate den Abschluss erreichen. Welche Antragsunterlagen sind für den Antrag auf Zuschuss zum erfolgreichen Studienabschluss notwendig? - Antragsformular: Deckblatt mit Erklärung über Ausgaben und Einkünfte/Vermögen - Bewerbungsschreiben (max. eine Seite) - Tabellarischer Lebenslauf (max. zwei Seiten) - Nachweis zum bisherigen Studienverlauf (Leistungsübersicht, Transcript of Records) - Erklärung zur Studienabschlussplanung (max. ½ Seite) - Erklärung zur Studienfinanzierungsplanung (max. ½ Seite) - Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung - Personalausweis oder Pass mit Anmeldebestätigung - Bei internationalen Studierenden: Aufenthaltsgenehmigung - Erklärung der Hochschule über das Erreichen des Abschlusses innerhalb der kommenden 12 Monate Bitte beachten Sie die folgenden formalen Hinweise und den Antragsablauf: - Die Antragsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung unter: www.studentenwerk-berlin.de - Der Antrag muss bis 15.04.2017 per Post (Poststempel) oder persönlich am Info-Point nur in der Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin während der regulären Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr) eingehen. Anträge außerhalb des Bewerbungszeitraumes können nicht berücksichtigt werden. - Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und können nicht nachgereicht werden. - Die Anzahl der Zuschüsse ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. - Die Zusagen erfolgen bis Ende Mai 2017, bitte sehen Sie von einzelnen Nachfragen ab. - Bei grundsätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: [email protected] Sozialberatungen des Studentenwerks Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin Tel.: 939 39 – 84 05 / -84 06 [email protected] Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin Tel.: 939 39 – 84 37 / -84 40 [email protected] Thielallee 38, 14195 Berlin Tel.: 939 39 – 90 22 / -90 24 [email protected]
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