Infoblatt Zuschuss zum Studienabschluss WS16_17

Stand: 07|2016
Zuschuss zum Studienabschluss
Welche Unterstützung kann man bekommen?
Mit dem „Zuschuss zum erfolgreichen Studienabschluss“ vergibt das Studentenwerk eine
Unterstützung zum Lebensunterhalt bzw. für studienbedingten Mehraufwand (z. B. für die
Abschlussarbeit). Mit dieser Hilfe haben Studierende beispielsweise die Möglichkeit eine
vorhandene Erwerbstätigkeit zu reduzieren. Gezahlt wird eine einmalige Unterstützung in
Höhe von 1.000 Euro. Bewerbungszeitraum 01. August bis 15. September 2016.
Wer kann einen Zuschuss zum erfolgreichen Studienabschluss erhalten?
Studierende,
- die an einer Berliner Hochschule studieren und einen Beitrag an das Studentenwerk
entrichten und
- die finanziell bedürftig sind (z.B. Flüchtlinge, internationale Studierende ohne
Stipendienförderung, ehemals ALG II Empfänger, Studierende mit Familie, Studierende
mit Behinderung und chronischer Erkrankung) und
- die eine Studienfinanzierungsplanung für das Studienende vorlegen können und
- die innerhalb der kommenden 12 Monate den Abschluss erreichen.
Welche Antragsunterlagen sind für den Antrag auf Zuschuss zum erfolgreichen
Studienabschluss notwendig?
- Antragsformular: Deckblatt mit Erklärung über Ausgaben und Einkünfte/Vermögen
- Bewerbungsschreiben (max. eine Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf (max. zwei Seiten)
- Nachweis zum bisherigen Studienverlauf (Leistungsübersicht, Transcript of Records)
- Erklärung zur Studienabschlussplanung (max. ½ Seite)
- Erklärung zur Studienfinanzierungsplanung (max. ½ Seite)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Pass mit Anmeldebestätigung
- Bei internationalen Studierenden: Aufenthaltsgenehmigung
- Erklärung der Hochschule über das Erreichen des Abschlusses innerhalb der kommenden
12 Monate
Bitte beachten Sie die folgenden formalen Hinweise und den Antragsablauf:
- Die Antragsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung unter:
http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/sozialberatung/finanzierung/index.html
- Der Antrag muss bis 15.9.16 per Post (Poststempel) oder persönlich am Info-Point nur in
der Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin während der regulären Öffnungszeiten (Mo-Fr
8.00 bis 18.00 Uhr) eingehen. Nachträglich eingegangene Anträge können nicht
berücksichtigt werden.
- Nur vollständig eingegangene Anträge werden bearbeitet. Fehlende Unterlagen
werden nicht nachgefordert und können nicht nachgereicht werden.
- Die Anzahl der Zuschüsse ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Die Zusagen erfolgen bis Ende Oktober 2016, bitte sehen Sie von einzelnen Nachfragen
ab.
- Bei grundsätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: [email protected]
Sozialberatungen des Studentenwerks
Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
Tel.: 939 39 – 84 05 / -84 06
[email protected]
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin
Tel.: 939 39 – 84 37 / -84 40
[email protected]
Thielallee 38, 14195 Berlin
Tel.: 939 39 – 90 22 / -90 24
[email protected]