Fall 1 Anspruchsübersicht

PÜ aus Zivilrecht
Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl
WS 2016/17
2. Klausur - Anspruchsübersicht
1.
M gegen A auf Zahlung des ausständigen Kaufpreises iHv EUR 560.000,- gem
§ 1062
Kaufvertrag M – A; Vertretung durch F als Geschäftsführer (Vertretungsbefugnis,
Offenlegung, Geschäftsfähigkeit).
Kaufpreisanspruch (§ 1062); EUR 560.000,- ausständig; Voraussetzung für Terminsverlust
nicht erfüllt  kann grs nur fällige 70.000,- fordern.
Einrede der A des nicht gehörig Erfüllten Vertrags gem § 1052:
Austauschanspruch (§ 932/2):
entg Geschäft; Übergabe; Sachmangel; bei Übergabe (§ 924) 
Prim. Behelfe: Wahlrecht; (Verbesserung (un)möglich); Austausch möglich
(Händlerin); Rückgabe mangelhafter Sache nicht erforderlich; Rechtsfolge: Rückgabe d
Krans gg Übergabe neuen Krans; (un)möglich; ggf Wertersatz für mangelh Kran
(§ 1435)
[Sonstige
Voraussetzungen
§
1052:
Austauschverhältnis
der
Ansprüche;
Nachleistungspflicht des Verweigernden; Erfüllungsbereitschaft und -fähigkeit des
Verweigernden (gegeben laut SV)]
Rechtsfolge: Zurückbehaltungsrecht gem § 1052 über den gesamten Kaufpreis.
A ist dadurch auch nicht in Verzug.
2.
(A gegen M auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Wandlung gem § 1435 iVm
§ 932 Abs 4)
Möglichkeit des Austauschs gegeben, Unzumutbarkeit wegen Verkaufs eher zu verneinen;
kein Umstieg (Mangel wäre nicht geringf)
5.
M gegen Z auf Herausgabe der Maschine gem § 366
Derivativer Erwerb: Titel; Modus; Berechtigung: keine Verfügungsermächtigung;
Veräußerung des Anwartschaftsrechts möglich (Titel fraglich: Vertragsauslegung; vom
Erwerb hängt Bestehen § 366 ab)
Originärer Erwerb: § 367; entgeltliches Geschäft; (Modus;) bewegliche körperliche Sache;
A Vertrauensmann; Gutgläubigkeit; gutgläubiger Erwerb durch Z; rei vindicatio besteht nicht
3.
(M gegen A auf Herausgabe der Maschine gem § 366)
M nicht mehr Eigentümerin; A ist nicht mehr passivlegitimiert (Inhaberin ist Z); kein
Anspruch
4. (M gegen A auf Bestellung einer Ersatzsicherheit gem § 458 p.a.)
Verlust der Sicherheit, Kausalität, RW, Verschulden, Ersatz: Naturalrestitution möglich? (uU
bei Einverständnis der Z; wohl eher aber Bestellung einer Ersatzsicherheit (andere Sache).
6.
Z gegen A auf Verbesserung des Krans gem § 932 Abs 2
Anspruch besteht
Entgeltliches Geschäft; Übergabe; Sachmangel; bei Übergabe
Prim. Behelfe: Wahlrecht; Austausch nicht mögl (gebraucht – Speziessache); Verbesserung
mögl (Fremdvornahme)
Einwand der A: Mängelrüge § 377 UGB: Anwendungsbereich erfüllt; jedoch keine
Rügepflicht: Ausnahme des Abs 5 (Vorsatz)
7.
Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Wandlung gem § 1435 iVm
§ 932 Abs 4 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans
Unzumutbarkeit d Verbesserung argumentierbar (schwere Schäden), Mangel nicht
geringfügig; Rückabwicklung
8.
Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Anfechtung wegen List gem
§ 877 iVm § 870 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans
Irrtum;
Täuschungshandlung;
Vorsatz;
Anfechtung/Anpassung; Rückabwicklung
9.
Kausalität;
Wahlrecht
zwischen
Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Anfechtung wg Irrtums gem
§ 877 iVm § 871 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans
Irrtum; Geschäftsirrtum; Kausalität; Alternativ-VO:
Veranlassung; wesentlicher Irrtum; Rückabwicklung
Offenbarauffallenmüssen
und
10. Z gegen A auf Ersatz der Mangelfolgeschäden iHv EUR 70.000,- gem § 933a iVm
§§ 1295 ff
Mangel; Mangelfolgeschaden (ersatzfähiger Vermögensschaden); Kausalität; (Zurechnung;)
RW; Verschulden