PÜ aus Zivilrecht Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl WS 2016/17 2. Klausur - Anspruchsübersicht 1. M gegen A auf Zahlung des ausständigen Kaufpreises iHv EUR 560.000,- gem § 1062 Kaufvertrag M – A; Vertretung durch F als Geschäftsführer (Vertretungsbefugnis, Offenlegung, Geschäftsfähigkeit). Kaufpreisanspruch (§ 1062); EUR 560.000,- ausständig; Voraussetzung für Terminsverlust nicht erfüllt kann grs nur fällige 70.000,- fordern. Einrede der A des nicht gehörig Erfüllten Vertrags gem § 1052: Austauschanspruch (§ 932/2): entg Geschäft; Übergabe; Sachmangel; bei Übergabe (§ 924) Prim. Behelfe: Wahlrecht; (Verbesserung (un)möglich); Austausch möglich (Händlerin); Rückgabe mangelhafter Sache nicht erforderlich; Rechtsfolge: Rückgabe d Krans gg Übergabe neuen Krans; (un)möglich; ggf Wertersatz für mangelh Kran (§ 1435) [Sonstige Voraussetzungen § 1052: Austauschverhältnis der Ansprüche; Nachleistungspflicht des Verweigernden; Erfüllungsbereitschaft und -fähigkeit des Verweigernden (gegeben laut SV)] Rechtsfolge: Zurückbehaltungsrecht gem § 1052 über den gesamten Kaufpreis. A ist dadurch auch nicht in Verzug. 2. (A gegen M auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Wandlung gem § 1435 iVm § 932 Abs 4) Möglichkeit des Austauschs gegeben, Unzumutbarkeit wegen Verkaufs eher zu verneinen; kein Umstieg (Mangel wäre nicht geringf) 5. M gegen Z auf Herausgabe der Maschine gem § 366 Derivativer Erwerb: Titel; Modus; Berechtigung: keine Verfügungsermächtigung; Veräußerung des Anwartschaftsrechts möglich (Titel fraglich: Vertragsauslegung; vom Erwerb hängt Bestehen § 366 ab) Originärer Erwerb: § 367; entgeltliches Geschäft; (Modus;) bewegliche körperliche Sache; A Vertrauensmann; Gutgläubigkeit; gutgläubiger Erwerb durch Z; rei vindicatio besteht nicht 3. (M gegen A auf Herausgabe der Maschine gem § 366) M nicht mehr Eigentümerin; A ist nicht mehr passivlegitimiert (Inhaberin ist Z); kein Anspruch 4. (M gegen A auf Bestellung einer Ersatzsicherheit gem § 458 p.a.) Verlust der Sicherheit, Kausalität, RW, Verschulden, Ersatz: Naturalrestitution möglich? (uU bei Einverständnis der Z; wohl eher aber Bestellung einer Ersatzsicherheit (andere Sache). 6. Z gegen A auf Verbesserung des Krans gem § 932 Abs 2 Anspruch besteht Entgeltliches Geschäft; Übergabe; Sachmangel; bei Übergabe Prim. Behelfe: Wahlrecht; Austausch nicht mögl (gebraucht – Speziessache); Verbesserung mögl (Fremdvornahme) Einwand der A: Mängelrüge § 377 UGB: Anwendungsbereich erfüllt; jedoch keine Rügepflicht: Ausnahme des Abs 5 (Vorsatz) 7. Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Wandlung gem § 1435 iVm § 932 Abs 4 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans Unzumutbarkeit d Verbesserung argumentierbar (schwere Schäden), Mangel nicht geringfügig; Rückabwicklung 8. Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Anfechtung wegen List gem § 877 iVm § 870 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans Irrtum; Täuschungshandlung; Vorsatz; Anfechtung/Anpassung; Rückabwicklung 9. Kausalität; Wahlrecht zwischen Z gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises infolge Anfechtung wg Irrtums gem § 877 iVm § 871 Zug um Zug gegen Rückstellung des Krans Irrtum; Geschäftsirrtum; Kausalität; Alternativ-VO: Veranlassung; wesentlicher Irrtum; Rückabwicklung Offenbarauffallenmüssen und 10. Z gegen A auf Ersatz der Mangelfolgeschäden iHv EUR 70.000,- gem § 933a iVm §§ 1295 ff Mangel; Mangelfolgeschaden (ersatzfähiger Vermögensschaden); Kausalität; (Zurechnung;) RW; Verschulden
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