Vorgehen zur Beantragung eines Graduiertenkollegs oder

Forschungsservice und EU-Hochschulbüro
Vorgehen zur Beantragung eines Graduiertenkollegs
oder Internationalen Graduiertenkollegs bei der DFG
Vorweg
Das Präsidium der TU Braunschweig befürwortet nachdrücklich Initiativen zur Beantragung von
Verbundforschungsprojekten bei der DFG und möchte diese unterstützen. Hierfür steht Ihnen zum
Beispiel das DFG Netzwerk mit Kollegen, die vielfältige Erfahrung in Beantragung und
Durchführung von Großprojekten haben, sowie die Stabsstelle Forschungsservice und EUHochschulbüro zur Verfügung.
Verfahren
Das Antragsverfahren der DFG ist zweistufig. Nach Einreichung und positiver Begutachtung der
Antragsskizze folgen in der zweiten Stufe der Vollantrag und eine Begutachtung vor Ort.
Bewährte Vorgehensweise
A. Suchen Sie den Kontakt zu den für Sie zuständigen MitarbeiterInnen der DFG. Stellen sie
Ihre Ideen vor und lassen Sie das gesamt Verfahren durch diese begleiten.
B. Führen Sie einen Workshop zur Abstimmung der Projekte durch. Für das Projekt selbst
sollten folgende Kriterien beachtet werden:
1. Qualität, wissenschaftliche Relevanz und Originalität des wissenschaftlichen
Leitthemas bzw. der Forschungsidee
2. Fokussierung und Kohärenz des Forschungsprogramms
3. gezielte Förderung hoher wissenschaftlicher Qualität der Forschung und früher
wissenschaftlicher Selbständigkeit der Promovierenden
4. wissenschaftlich ambitioniertes, modernes Qualifizierungsprogramm
5. wissenschaftliche Qualifikation und Betreuungserfahrung der beteiligten WissenschaftlerInnen
6. gezielte Rekrutierung von qualifizierten Wissenschaftlerinnen als (Teil-)
Projektleiterinnen
C. Das im Konsortium abstimmte Konzept stellen Sie vor Erstellung der Antragsskizze
unserem TU Braunschweig DFG Netzwerk aus SFB-/Forschergruppen-/Fachkollegiumerfahrenen Kollegen Ihres Faches vor.
D. Informieren Sie Ihre Fakultätsleitung, um Informationen über mögliche finanzielle wie
auch administrative Unterstützung zu erhalten.
E. Ebenso ist eine grundsätzliche Abstimmung des Vorhabens mit dem Vizepräsident für
Forschung, Wissenschaftlichen Nachwuchs und Internationalisierung sowie dem
Hauptberuflichen Vizepräsidenten erforderlich, da Infrastruktur aus der
Grundausstattung der Universität eingebracht werden wird.
Antragsskizze erstellen
Die Stabsstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro unterstützt Sie von Beginn an bei der
Antragsplanung:
1. bei administrativen Fragen und Terminkoordination mit dem Präsidium
2. mit Textbausteinen zu Themen wie Gender, familienfreundliche Hochschule, Strategie der
TU Braunschweig, der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses etc.
3. bei Finanzierungs- und Ausstattungsfragen
4. Beispielen von erfolgreichen Antragsskizzen
5. Begleitung zu Beratungsgesprächen bei der DFG
Stand Januar 2017
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Forschungsservice und EU-Hochschulbüro
Informieren Sie die Stabsstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro rechtzeitig über Ihren
geplanten Einreichtermin bei der DFG. Senden Sie eine gedruckte und eine digitale Version der
Antragsskizze zur Kenntnisnahme durch die Hochschulleitung spätestens 3 Wochen vor der
geplanten Einreichung an die Stabsstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro. Das
Schreiben der Hochschulleitung zur Einreichung der Antragsskizze erhalten Sie durch die Stabsstelle
Forschungsservice und EU-Hochschulbüro.
Die Antragstellung von Antragsskizzen im Programm Graduiertenkollegs erfolgt über das elanPortal der DFG. Dieses steht Ihnen für die Einreichung der Antragsskizze und die Erfassung antragsbezogener Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten unter
https://elan.dfg.de
zur Verfügung. Sobald die erfassten Daten und die hochgeladenen Dokumente elektronisch an die
DFG übermittelt sind, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung, der als Anlage das
Dokument „Quittung.pdf“ beiliegt. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus und senden Sie es
unterschrieben an die DFG.
Vollantragstellung und Begutachtung (Neu- bzw. Fortsetzungsantrag)
Sobald Sie eine Empfehlung zur Einreichung eines Vollantrages erhalten, senden Sie bitte eine
Kopie des DFG-Schreibens und die beiliegenden Gutachten an die Stabsstelle Forschungsservice
und EU-Hochschulbüro. Sie übernimmt im Folgenden die Koordination der universitätsinternen
Prozesse. Auch bei der Antragserstellung und Vorbereitung der Vor-Ort-Begutachtung werden Sie
von der Stabsstelle unterstützt.
Machen Sie sich mit den DFG Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten bekannt.
Unterstützung und Beratung hierzu erhalten Sie in der Universitätsbibliothek.
Teilen Sie den Termin zur Vor-Ort-Begutachtung umgehend nach Kenntnisnahme der Stabsstelle
Forschungsservice und EU-Hochschulbüro mit, um die Anwesenheit des Präsidiums bei der VorOrt-Begutachtung sicherzustellen. Weiterhin müssen frühzeitig Räume (z. B. Senatssitzungssaal)
reserviert werden. Die Stabsstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro stimmt des Weiteren
mit Ihnen einen Termin für ein Vorgespräch zur Begutachtung mit dem Vertreter des Präsidiums,
der bei der Begutachtung anwesend ist, ab.
Für die Unterschrift des Vollantrages durch den Präsidenten senden Sie den (vorläufigen)
Vollantrag mindestens vier Wochen vor Druck per E-Mail mit dem Unterschriftsdeckblatt,
Publikationserklärung, Kosten- und Finanzierungsplan an die Stabsstelle Forschungsservice und
EU-Hochschulbüro zur Weiterleitung an den Präsidenten und den Hauptberuflichen
Vizepräsidenten.
Die Stabstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro reicht Ihren Kosten-und
Finanzierungsplan an die Abteilung Haushalts- und Finanzangelegenheiten zur Durchsicht sowie
Bestätigung der Richtigkeit und nachfolgend an das Präsidium zur Unterschrift weiter. Die für die
Einreichung notwendigen Unterschriftenblätter werden Ihnen fristgerecht von der Stabsstelle
Forschungsservice und EU-Hochschulbüro zugesandt.
Stand Januar 2017
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Forschungsservice und EU-Hochschulbüro
Senden Sie
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Jeweils zwölf gedruckte Exemplare des Antrags sowie zwölf CD-ROM mit den
Antragsunterlagen an die Geschäftsstelle der DFG und
ein Exemplar der kompletten Antragsunterlagen direkt an das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen
Bitte beachten Sie, dass das Präsidium dieses Vorgehen verbindlich für die Hochschule
beschlossen hat und Anträge bei Nicht-Beachtung nicht an die DFG geleitet werden.
Informationen und Merkblätter
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Programm Graduiertenkolleg
DFG Formulare und Merkblätter
Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten
Kontakte
Stabsstelle Forschungsservice und EU-Hochschulbüro
TU BS DFG Netzwerk
Beratungen zum Forschungsdatenmanagement
• Universitätsbibliothek, Herr Strötgen, [email protected]
Grundsätzliche Beratung zur IT-Infrastruktur des zu beantragenden Projekts und deren Integration in
die Landschaft der TU
• operativ beim GITZ [email protected]
• strategisch durch den CIO, Herr Eggers, [email protected]
Informationen zu Open Access Veröffentlichungen
• Universitätsbibliothek http://www.ub.tu-braunschweig.de/open_access/index.html
Stand Januar 2017
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