krta 412017 Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung frei Forderungen der GdP zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen aufgenommen Hannover, 18.01 .2417: Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzu ng einen Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung freigegeben, der neben der Einführung einer Familienpflegezeit endlich die lange von der GdP geforderte Übernahme von Schmezensgeldansprüchen beinhaltet. Aus Fürsorgegründen sol! in besonderen Fällen die Erfüllung von gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner vom Dienstherrn übernommen werden, der dann Rückgriff beim Schädiger nehmen kann. Dadurch soll die Situation von Kolleginnen und Kollegen verbessert werden, die im Dienst oder außerhalb des Dienstes wegen der Eigenschaft als Beamtin oder Beamter Opfer von Gewalttaten geworden sind. Damit bringt das Kabinett endlich die Umsetzung der langjährigen Forderung der GdP nach mehr Unterstützung von verletzten Polizeibeamtinnen und -beamten auf den Weg. Mit ausschlaggebend für die Aufnahme in den Gesetzesentwurf war insbesondere der letzte konkrete Austausch zwischen der GdP mit lnnenminister Pistorius Ende 2016. Mit der jetzigen Klarstellung wird ein weiterer wichtiger Erfolg für die Polizei erzielt. Die GdP dankt dem lnnenminister für die Durchsetzung dieser positiven Regetung. Außerdem werden die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten übertragen, um ihnen aJ ermöglichen, auch im Fall eines Pflegeerfordernisses für pflegebedürftige Angehörige im Beruf bleiben und die Angehörigen selbst pflegen zu können. Dies soll als Teilzeitmodell mit ungleichmäßig verteilter Arbeitszeit ausgestaltet werden. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem die Festlegung von Höchstaltersgrenzen die Einstellung ein Beamtenverhältnis, die Schließung einer besoldungsrechtlichen Lücke für in den Landtag gewählte Beamtinnen und Beamte und Konkretisierungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge. in für 9E:llE!3!3!g:!lizei . Berckhusenstraße r 33A . 30625 Hannover Fon: 05 1 1/5 3037-0 . Fax: 05 I 1/5 3037_50 .
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