GEMEINDE HELLIKON Telefon 061 871 01 61 Fax 061 871 03 95 e-mail [email protected] 4316 Hellikon, Montag, 23. Januar 2017 Fricktal Info Gemeindenachrichten Wir bitten Sie höflich um nachfolgende Bekanntmachung im Bezirksanzeiger. Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstagnachmittag geschlossen Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstagnachmittag, 26.1.2017, geschlossen. Ab Freitag, 27.1.2017, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Die Gemeindeverwaltung Sirenentest Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2017, findet von 13.30 bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Allgemeiner Alarm Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Wasseralarm Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm". Wenn das Zeichen “Wasseralarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests erfolgt, ist das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. 2 Baugesuchspublikation Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26.1.2017 bis 24.2.2017 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Bauherrschaft: Grundeigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Lage: Stefanie und Stefan Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon Stefanie und Stefan Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon Eigenraum GmbH, Almi Esposito, Carl Güntert-Strasse 33, 4310 Rheinfelden Aufstockung Einfamilienhaus Parzelle 20, Hauptstrasse 72 Das Bauvorhaben bedarf einer Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Kantonsstrasse K494). Bauherrschaft: Grundeigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Lage: Hans Waldmeier und Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon Hans Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon Schweizer Bauernverband, Agriexpert, Clemens Meier, Laurstrasse 10, 5201 Brugg Neubau Pferdestall, Führanlage, Sandplatz und Strohlager. Umbau Milchviehstall in einen Mutterkuhstall sowie Rückbau von vier Futtersilos und des Mistplatzes. Parzellen 714 und 716, Neulighof 334 Das Bauvorhaben bedarf einer Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Ausserhalb Bauzone). Bauherrschaft: Grundeigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Lage: P. Berger und T. Juliano, Müsgasse 3, 4314 Zeiningen P. Berger und T. Juliano, Müsgasse 3, 4314 Zeiningen Arthur Berger, Büro für Ingenieur- und Planungsarbeiten, Chemin de l’Etang 6, 2812 Movelier Neubau Einfamilienhaus mit Carport Parzelle 936, Stockenrain 3 Alkoholtestkäufe im Unteren Fricktal: 27% der Betriebe haben nicht bestanden Im November und Dezember 2016 wurden im Bezirk Rheinfelden Alkohol-Testkäufe durchgeführt. 21 der getesteten 77 Verkaufsstellen haben Alkohol an Jugendliche verkauft und damit gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen. Das sind gleich viele wie vor einem Jahr. Das kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass die Abgabe von vergorenen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden. Dies tun sie seit ein paar Jahren mittels Testkäufen. Dabei arbeitet die von den Gemeinden beauftragte Regionalpolizei mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes zusammen, welches Jugendliche für die Testkäufe schult. Stabile Entwicklung Die jüngsten Testkäufe beweisen, dass der Jugendschutz bei Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen heute ernst genommen wird. Von den getesteten Betrieben haben sich 73% an die Verkaufsbestimmungen gehalten. Dieser Wert ist zwar gleich hoch wie vor einem Jahr aber deutlich besser als noch vor wenigen Jahren, als mehr als die Hälfte der Betriebe den Test nicht bestanden haben. Die fehlbaren Verkaufsstellen wurden von der Regionalpolizei mündlich und die Gemeinden schriftlich ermahnt. Trotz des positiven Resultats werden die Testkäufe weitergeführt. Die Regionalpolizei Unteres Fricktal beteiligt sich im Auftrag der Gemeinden seit 2009 aktiv am vom Bundesamt für Gesundheit lancierten Projekt „Die Gemeinden handeln“. Es hat zum Ziel, dem Alkoholkonsum von Jugendlichen vorbeugend zu begegnen. GEMEINDEKANZLEI HELLIKON Severin Isler, Gemeindeschreiber
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