GEMEINDE HELLIKON

GEMEINDE HELLIKON
Telefon 061 871 01 61
Fax
061 871 03 95
e-mail [email protected]
4316 Hellikon, Montag, 23. Januar 2017
Fricktal Info
Gemeindenachrichten
Wir bitten Sie höflich um nachfolgende Bekanntmachung im Bezirksanzeiger.
Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstagnachmittag geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstagnachmittag, 26.1.2017, geschlossen.
Ab Freitag, 27.1.2017, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Die Gemeindeverwaltung
Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2017, findet von 13.30 bis 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Allgemeiner Alarm
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In
diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der
Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Wasseralarm
Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm". Wenn
das Zeichen “Wasseralarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests erfolgt, ist
das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
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Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26.1.2017 bis 24.2.2017 auf der
Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von
einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen
Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid
der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Bauherrschaft:
Grundeigentümer:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Lage:
Stefanie und Stefan Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon
Stefanie und Stefan Nägelin, Hauptstrasse 72, 4316 Hellikon
Eigenraum GmbH, Almi Esposito, Carl Güntert-Strasse 33,
4310 Rheinfelden
Aufstockung Einfamilienhaus
Parzelle 20, Hauptstrasse 72
Das Bauvorhaben bedarf einer Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und
Umwelt (Kantonsstrasse K494).
Bauherrschaft:
Grundeigentümer:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Lage:
Hans Waldmeier und Sabine Waldmeier, Neulighof 334,
4316 Hellikon
Hans Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Schweizer Bauernverband, Agriexpert, Clemens Meier,
Laurstrasse 10, 5201 Brugg
Neubau Pferdestall, Führanlage, Sandplatz und Strohlager.
Umbau Milchviehstall in einen Mutterkuhstall sowie Rückbau
von vier Futtersilos und des Mistplatzes.
Parzellen 714 und 716, Neulighof 334
Das Bauvorhaben bedarf einer Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und
Umwelt (Ausserhalb Bauzone).
Bauherrschaft:
Grundeigentümer:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Lage:
P. Berger und T. Juliano, Müsgasse 3, 4314 Zeiningen
P. Berger und T. Juliano, Müsgasse 3, 4314 Zeiningen
Arthur Berger, Büro für Ingenieur- und Planungsarbeiten, Chemin de l’Etang 6, 2812 Movelier
Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Parzelle 936, Stockenrain
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Alkoholtestkäufe im Unteren Fricktal:
27% der Betriebe haben nicht bestanden
Im November und Dezember 2016 wurden im Bezirk Rheinfelden Alkohol-Testkäufe
durchgeführt. 21 der getesteten 77 Verkaufsstellen haben Alkohol an Jugendliche
verkauft und damit gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen. Das sind
gleich viele wie vor einem Jahr. Das kantonale Gastgewerbegesetz bestimmt, dass
die Abgabe von vergorenen alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren
verboten ist. Die Überwachung dieser Bestimmungen obliegt den Gemeinden. Dies
tun sie seit ein paar Jahren mittels Testkäufen. Dabei arbeitet die von den Gemeinden
beauftragte Regionalpolizei mit dem Kinder- und Jugendwerk des Blauen Kreuzes
zusammen, welches Jugendliche für die Testkäufe schult.
Stabile Entwicklung Die jüngsten Testkäufe beweisen, dass der Jugendschutz bei
Gaststätten, Verkaufsstellen und Vereinen heute ernst genommen wird. Von den getesteten Betrieben haben sich 73% an die Verkaufsbestimmungen gehalten. Dieser
Wert ist zwar gleich hoch wie vor einem Jahr aber deutlich besser als noch vor wenigen Jahren, als mehr als die Hälfte der Betriebe den Test nicht bestanden haben. Die
fehlbaren Verkaufsstellen wurden von der Regionalpolizei mündlich und die Gemeinden schriftlich ermahnt. Trotz des positiven Resultats werden die Testkäufe weitergeführt. Die Regionalpolizei Unteres Fricktal beteiligt sich im Auftrag der Gemeinden seit
2009 aktiv am vom Bundesamt für Gesundheit lancierten Projekt „Die Gemeinden
handeln“. Es hat zum Ziel, dem Alkoholkonsum von Jugendlichen vorbeugend zu begegnen.
GEMEINDEKANZLEI HELLIKON
Severin Isler, Gemeindeschreiber