Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Cleebronn

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
Cleebronn
Am Freitag, 27. Januar 2017 findet um 19:00 Uhr eine
öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal
des Rathauses, Keltergasse 2 statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.1.
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2016
gefassten Beschlüsse
Einwohnerfragestunde
Errichtung eines Spielplatzes im Wohngebiet „Unter dem Schloss“ –
Grundsatzbeschluss, Vergabe der Lieferung von Spielgeräten und Ermächtigung
zur Vergabe der weiteren Arbeiten und Leistungen
Brandschutzkonzept Bürgerhaus „Alte Schule“ – Nochmalige Beratung und
Beschlussfassung zur Umsetzung
Sanierung der Pflasterflächen im Bereich des Rathauses sowie Umsetzung damit
verbundener Beleuchtungsmaßnahmen – Baubeschluss und Ermächtigung zur
Vergabe
Sanierung und Feldwegen und Straßen 2017 – Baubeschluss und Ermächtigung zur
Vergabe
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017 – Beratung des Entwurfs
9.
Bausache: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Magenheimer Straße 12,
Flst. 7415 - § 35 BauGB Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans
Bausache: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Magenheimer Straße 4,
Flst. 7412 - § 35 BauGB Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans
Bekanntgaben
10.
Anfragen
8.2.
Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten:
zu 1.:
In der nicht öffentlichen Sitzung am 16. November 2016 wurde das neue Haushalts- und
Kassenrecht vorgestellt und erläutert. Es erfolgten Vorberatungen zur Pflastersanierung vor
dem rathaus und zum Feldweg- und Straßensanierungsprogramm 2017. Außerdem wurde
über die Gewährung eines Investitionszuschusses Beschluss gefasst.
zu 2.:
Der Gemeinderat kann im Rahmen einer regulären Sitzung eine Fragestunde anberaumen.
Für den Sitzungsbetrieb wurde in Cleebron ein vierteljährlicher Rhythmus festgelegt. In
dieser Einwohnerfragestunde können Einwohner oder Abgabepflichtige Fragen vorbringen.
Diese werden in einfachen Angelegenheiten, falls möglich sofort, oder bei Klärungsbedarf
zeitnah durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung beantwortet. Gestellte Fragen dürfen
nur Gemeindeangelegenheiten betreffen. Vorschläge oder Anregungen zu konkreten
Gemeindeangelegenheiten können vorgebracht werden. Eine Beratung oder Diskussion der
gestellten Fragen oder vorgebrachten Anregungen findet in der Sitzung nicht statt. Die letzte
Bürgerfragestunde fand in der Sitzung im Oktober 2016 statt.
zu 3.:
Im Bebauungsplan „Unter dem Schloss, 3. Änderung“ ist im südöstlichen Bereich des
Gebietes ein Kinderspielplatz vorgesehen. Dieser hätte im Rahmen der Erschließung des
Gebietes seitens des Erschließunsgträgers errichtet werden müssen. Infolge der Insolvenz
des Erschließungsträgers kam der Spielplatz nicht mehr zur Ausführung. Wenngleich der Bau
des Spielplatzes nicht rechtlich verpflichtend ist, haben sich Verwaltung und Gemeinderat
bereits im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, den Spielplatz in Eigenregie anzulegen.
Vorbereitende Maßnahmen, wie die Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und der
Beseitigung von morschen und absturzgefährdeten Bäumen und Ästen wurden bereits
durchgeführt. In der Sitzung hat der Gemeinderat über die Auftragserteilung zur Beschaffung
der Spielgeräte Beschluss zu fassen. Zur Vornahme und Beauftragung der weiteren
erforderlichen Maßnahmen und Arbeiten soll die Verwaltung bevollmächtigt werden. Ziel ist
eine Inbetriebnahme des Spielplatzes noch in diesem Jahr.
zu 4.:
In der Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2016 wurde das Gremium darüber in
Kenntnis gesetzt, dass im Bürgerhaus „Alte Schule“ im Rahmen einer Begehung erhebliche
Mängel in Sachen Brandschutz festgestellt wurden. Eine entsprechende Nachrüstung ist
gesetzlich zwingend erforderlich. Den größten Nachrüstungsbedarf gibt es in der
erforderlichen Schaffung von zweiten Rettungs- und Fluchtwegen für beinahe alle Räume.
Dies ist mit baulichen Eingriffen in das Gebäude verbunden. Der Gemeinderat vertagte eine
Beschlussfassung hierzu und wünschte eine Prüfung von alternativen Maßnahmen: Zum
einen sollte geprüft werden, ob ein so genannter Rettungsschlauch aus den Obergeschossen
als zweiter Rettungsweg anerkannt werden würde. Weiter sollte geprüft werden, ob eine so
genannte trockene Steigleitung für die Feuerwehr im Gebäude einen zweiten Rettungsweg
entbehrlich machen würde und ob eine Rampe aus den Obergeschossen auf den Parkplatz
des Bürgerhauses eine Rettungstreppe ersetzen kann und gleichzeitig ein barrierefreier
Zugang in die Obergeschosse geschaffen werden könnte. Die Prüfung ergab, dass ein
Rettungsschlauch rechtlich nicht als zweiter Rettungsweg anerkannt wird. Das
Vorhandensein einer trockenen Steigleitung dient dem abwehrenden Brandschutz
(Feuerwehr) und ersetzt ebenfalls keinen zweiten Rettungsweg. Die Prüfung einer Rampe
ergab, dass diese die außen liegenden Rettungstreppen nicht ersetzen kann.
Nachdem die Alternativen geprüft wurden, aus den oben genannten Gründen aber
verworfen werden müssen, steht nun die Beschlussfassung über die ursprünglich
vorgeschlagenen Baumaßnahmen an.
zu 5.:
Der Pflasterbelag am Rathausvorplatz und in den sich anschließenden Straßen hat sich in den
vergangenen Jahren zu einer Dauerbaustelle entwickelt. Das in den 90er-Jahren verlegte
Pflaster ist in großen Bereichen uneben mit teilweise deutlichen Verwerfungen und
Fahrrinnen. Zahlreiche Schäden an den Botensteinen sorgen für zusätzliche Unebenheiten,
teilweise stellen sich die Steine sogar auf. Letzteres birgt ein nicht geringes Unfallrisiko. Die
ständigen punktuellen Ausbesserungen durch den Bauhof beseitigen zwar für kurze Zeit die
geschilderten Symptome, die Ursache der Entwicklung können dadurch aber nicht beseitigt
werden. Infolge dessen ist ein ständiges notdürftiges Ausbessern erforderlich. Eine
technische Überprüfung durch das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld ergab, dass beim
Verlegen des Pflasters vor rund 25 Jahren eine falsche Pflasterbettung und nicht geeignetes
Fugenmaterial verwendet wurde. Um eine dauerhafte Verbesserung der Pflasterlage und
eine ebene Oberfläche zu erhalten, muss der gesamte betroffene Pflasterbelag samt Bettung
ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hat sich vorberatend für einen Austausch des
gesamten betroffenen Pflasters ausgesprochen, um eine dauerhafte Behebung des Problems
zu erreichen. Hierzu soll das Pflaster samt schadhafter Bettung entfernt werden. Nach
Einbau einer neuen und geeigneten Bettung wird ein neues Betonpflaster verlegt. Von dieser
Maßnahme ist der Fahrbahnbereich betroffen. Die Pflasterzeilen aus Granit, die
Gehwegeinfassungen und die Gehwegflächen selbst bleiben unverändert bestehen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung nach der Auswahl des neuen Betonpflasters den
etntsprechenden Bau- und Ausschreibungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll zur
Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter bevollmächtigt werden.
zu 6.:
Im Jahr 2017 sollen wieder schadhafte Straßen und Feldwegen abschnittsweise saniert
werden. Als Maßnahmenschwerpunkt hat die Verwaltung folgende Vorschläge dem
Gemeinderat unterbreitet:
1. Bereich Treffentrill
Nach ingenieurtechnischer Begutachtung sind in Treffentrill auf einer Länge von 45 Metern
Sanierungen im Straßenbereich erforderlich. Hier soll Asphalt aufgefräst und neu eingebaut
werden.
2. Wegeverbindung Erlebnispark Tripsdrill – Wildparadies / Philipsberg
Diese Wegeverbindung besteht aus einem öffentlichen und einem privaten Weg. Beide Teile
sind stark sanierungsbedürftig. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer des Privatweges wird
dieser den Privatweg zeitgleich abschnittsweise sanieren lassen. Der sich in deutlich
schlechterem Zustand befindliche Gemeindeweg mit einer Länge von 410 Metern wird auf
kompletter Länge gefräst und neu asphaltiert.
3.
Mutschler
In dem Bereich zwischen Gebäude 3 und 11 sind drei Einzelschadstellen sanierungsbedürftig.
Diese haben eine Fläche von insgesamt 36 Quadratmetern, welche punktuell saniert werden
sollen. Von einer Sanierung des kompletten Abschnitts wird abgeraten, das sich die übrigen
Bereich in akzeptablem Zustand befinden.
4.
Oberflächenentwässerung und Kanalsanierung im Bereich Keltergasse 29
Im Bereich vor dem Gebäude Keltergasse 29 ist die öffentliche Abwasserleitung stark
eingewurzelt und muss saniert werden. Außerdem muss in diesem Bereich die
Oberflächenentwässerung optimiert werden, weil das Wasser momentan direkt an das
Gebeäude herangeführt wird. Hierfür wird der Einlaufschacht in Richtung Straßenmitte
versetzt und im Straßenbereich müssen Bordsteine gesetzt werden.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahmen (außer dem Privatweg) werden auf 171.000 € brutto
inklusive Nebenkosten geschätzt. Der Gemeinderat hat einen Baubeschluss zu fassen,
zeitgleich soll auch hier die Verwaltung bevollmächtigt werden, nach erfolgter
Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
zu 7.:
Für das Haushaltsjahr 2017 wird erstmals der Haushaltsplan statt nach der Kameralistik nach
dem System der Dopik erstellt. Das formelle Procedere der zunächst öffentlichen Beratung
des Entwurfs und der späteren öffentlichen Verabschiedung bleibt unverändert. Der Entwurf
des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung werden in der Sitzung näher vorgestellt. Die
Verabschiedung soll dann in der Februar-Sitzung erfolgen.
zu 8.:
Bei zwei eingereichten Bauanträgen liegen geringfügige Verstöße gegen Festetzungen des
Bebauungsplans vor. Daher wurden entsprechende Befreiungsanträge seitens der Bauherren
gestellt, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen.
Interessierte Zuhörer/innen sind herzlich zu dieser Sitzung eingeladen.
Thomas Vogl
Bürgermeister
Verteiler:
Mitteilungsblatt KW 3 und Homepage ab Kw 3
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