14U - Donau Versicherung

14U - TODESFALL PLUS
In Erweiterung von Artikel 10 AUVB werden zusätzlich die notwendigen Kosten der Überführung des
Toten zu dessen letzten Wohnort und die notwendigen Kosten der Bestattung am Wohnort bis
maximal 5 % der für den Todesfall versicherten Summe ersetzt.