14U - TODESFALL PLUS In Erweiterung von Artikel 10 AUVB werden zusätzlich die notwendigen Kosten der Überführung des Toten zu dessen letzten Wohnort und die notwendigen Kosten der Bestattung am Wohnort bis maximal 5 % der für den Todesfall versicherten Summe ersetzt.
© Copyright 2024 ExpyDoc