Evangelischer Grosser Rat Protokoll der Herbst‐Sitzung vom 9. November 2016 im Grossratsgebäude Chur Gemäss Geschäftsordnung des Evangelischen Grossen Rates (Art. 13) wird ein Beschlussprotokoll geführt, welches Anträge und Beschlüsse im Wortlaut und die Ergebnisse der Abstimmungen umfasst. Zusätzlich zum Beschlussprotokoll besteht eine Tonaufnahme, welche 20 Jahre aufbewahrt wird. Sitzungsdauer: 10.15 – 12.15 Uhr und 13.20 – 15.55 Uhr Präsident: GR Walter Grass, Urmein 1. Vizepräsidentin: GRn Elisabeth Mani‐Heldstab, Davos Dorf 2. Vizepräsident: Franz Rüegg, Arosa Stimmenzähler: Pfr. Jens Köhre, Andeer Stimmenzählerin: GRn Martha Widmer‐Spreiter, Chur Kirchenratspräsident: GR Andreas Thöny, Landquart (ab 12 Uhr) Vizepräsidentin: Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis, Davos Platz Kirchenratsmitglieder: Barbara Hirsbrunner‐Marquart, Scharans GR Christoph Jaag, Fajauna Pfr. Roland Just, Disentis/Mustér Pfrn. Miriam Neubert, Tamins Dr. Frank Schuler, Chur Sitzungsleitung: GR Walter Grass, Urmein Protokollführung: Pfr. Kurt Bosshard, Igis Traktandenliste 1. Eröffnung 1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein 1.2 Kurzandacht von Pfrn. Claudia Bollier Hülsen, Davos Monstein 2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell 3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder 4. Referat von Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Evang.‐Lutherische Kirche in Bayern, zum Thema «Kirche im Tourismus» 5. Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen 5.1 Botschaft zum Voranschlag 2017 der KEK 5.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2017 5.3 Festsetzung des Steueransatzes 2017 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden 6. Kirchenratswahlen 6.1 Wahl eines Kirchenratsmitgliedes (Amtsdauer 2017‐2020) und Ablegung des Amtsgelübdes 6.2 Wahl des Präsidenten/der Präsidentin des Kirchenrates (Amtsdauer 2017‐2020) 6.3 Wahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Kirchenrates (Amtsdauer 2017‐2020) 7. Wahl einer Vorberatungskommission «Totalrevision der Verfassung» (11‐15 Personen) 8. Erlass einer «Verordnung über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht (FHV)» (830) 9. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Almens, Feldis, Rothenbrunnen, Scheid und Trans zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Ausserdomleschg 10. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Celerina, Las Agnas, Pontresina, Samedan, Sils/Silvaplana/Champfèr, St. Moritz, Zuoz‐Madulain und S‐chanf‐Cinuos‐chel zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Oberengadin 11. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas/Valzeina 12. Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2017 12.1 Ausgangslage 12.2 Kollekten im Jahr 2017 12.3 Antrag 13. Informationen aus dem Kirchenrat 14. Varia und Umfrage Seite 2 Protokoll Herbst 2016 1. Eröffnung 1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein Walter Grass begrüsst die Anwesenden. Besondere Grüsse gehen an die Gäste und die Medien‐ schaffenden. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einer Rede (Wortlaut siehe Anhang). 1.2 Kurzandacht von Pfrn. Claudia Bollier Hülsen Pfrn. Claudia Bollier hält die Kurzandacht zu Gen 12, 1‐3 (Wortlaut: siehe Anhang) und spricht ein Gebet. Anschliessend singt der Rat das Lied «Ausgang und Eingang, Anfang und Ende liegen bei dir, Herr, füll du uns die Hände» (RG 345). 2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell Der Appell erfolgt schriftlich. Von den 32 Mitgliedern des politischen Grossen Rates nehmen 20 (12 abwesend), von den 60 Abgeordneten der Kolloquien 53 (7 abwesend) teil. Es sind somit von 92 Ratsmitgliedern 73 anwesend. Der Rat genehmigt die vorliegende Traktandenliste stillschweigend. 3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder Die drei Ratsmitglieder Silvia Mettier, Marion Stalder Strasser und Peter Wolfensberger, die in dieser Legislaturperiode erstmals anwesend sind, legen das Amtsgelübde ab. 4. Referat von Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Evang.‐Lutherische Kirche in Bayern, zum Thema «Kirche im Tourismus» Kirchenrat Thomas Roßmerkel hält sein Referat. Die Folien zum Referat sind im Anhang des Protokolls zu finden. Er beantwortet einige Fragen aus dem Rat. Walter Grass dankt dem Referenten und übergibt ihm ein Präsent. Protokoll Herbst 2016 Seite 3 5. Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen 5.1 Botschaft zum Voranschlag 2017 der KEK Eintreten Christian Hartmann, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, äussert sich zum Eintreten: Am 4. Oktober 2016 traf sich die GPK zur Beratung des Voranschlages 2017. Am 5. Oktober 2016 fand die Schlussbesprechung mit dem Kirchenrat statt. Die von der GPK gestellten Fragen konnten vom Kirchenrat zur Zufriedenheit der GPK beantwortet werden. Der Voranschlag 2017 schliesst mit Ausgaben von CHF 10'481'087 und Einnahmen von CHF 10'393'900 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 87'187 ab. Dabei werden Rückstellungen von CHF 310'000 aufgelöst. Diese teilen sich wie folgt auf: Rückstellungen Subventionen an kirchliche Bauten CHF 140'000, Beiträge für bezugsberechtigte Kirchgemeinden CHF 130'000 und Zukunftswerkstatt CHF 40'000. Die gesamten Rückstellungen betragen unter Berücksichtigung des Voranschlages 2016 CHF 7'393'880. Dies sind Rückstellungen an kirchliche Bauten CHF 4'435'000, Beiträge für bezugsberechtigte Kirchgemeinden CHF 2'220'000, Zukunftswerkstatt CHF 279'534 und übrige Rückstellungen CHF 459'346. Im Voranschlag 2017 sind der GPK die folgenden einmaligen Posten aufgefallen: • Liegenschaftsaufwand Loëstrasse 60: Die Telefonanlage muss ersetzt werden (Umstellung auf VoIP‐Internet‐Telefonie) • Reformationsjubiläum 2017: CHF 166'000. • Beitrag an die Alpine Ski WM in St. Moritz vom 6. bis 19. Februar 2017: CHF 32'500. Insgesamt stellt die GPK fest, dass trotz der oben erwähnten ausserordentlichen Ausgaben der Voranschlag 2017 realistisch budgetiert wurde und man das Jahr 2017 zuversichtlich antreten kann. Die GPK dankt dem scheidenden Finanzchef Christoph Jaag für die geleistete Arbeit zum Wohle der Evangelisch‐reformierten Landeskirche Graubünden und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Im Namen der GPK beantragt Christian Hartmann, auf den Voranschlag 2017 einzutreten und diesen anschliessend zu verabschieden. Kirchenrat Christoph Jaag, Departement Finanzen, äussert sich zum Eintreten: Mit der Botschaft haben die Ratsmitglieder den Voranschlag, die detaillierten Erläuterungen, den Bericht und die Anträge der GPK und eine Auflistung der Landeskirchlichen Dienste erhalten. Letztere zeigt die Stellendotation aller Fachstellen, der Redaktion von reformiert.Bündner Kirchenbote, der Pastoralbibliothek, der Nachwuchsförderung, des Theologiekurses für Erwachsene, der Spital‐, Klinik‐ und Anstaltsseelsorge, des Pfarramts für Menschen mit Behinderung und der Beratungsstelle «Paarlando» auf. Der EGR hat für die Landeskirchlichen Dienste eine Obergrenze von 1'200 Stellenprozenten festgelegt. Derzeit umfassen die Landeskirchlichen Dienste 1'090 Prozente. Drei Bemerkungen zum Budget: • Personalkosten: Die Berechnung der Gehälter und der Sozialleistungen basiert auf der Verordnung über die Besoldung der evangelischen Pfarrpersonen im Kanton Graubünden. Gemäss Art. 4 der Besoldungsverordnung wird der Besoldungsansatz der Teuerung angepasst, sofern die allgemeine Wirtschaftslage und die finanzielle Situation der Evangelisch‐reformierten Landeskirche dies erlauben. Die Gehälter wurden letztmals auf den 1. Januar 2011 der Teuerung angepasst. Für die Planperiode 2017 ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen. Seite 4 Protokoll Herbst 2016 • Steuereinnahmen: Die Konjunktur zeigt sich bis heute erstaunlich widerstandsfähig, trotz düsterer Wolken am Wirtschaftshimmel, insbesondere im Tourismus, in der Energiewirtschaft ‐ und regional unterschiedlich auch in der Bauwirtschaft. Der weitere Verlauf der Entwicklung ist konsequent und mit wachem Auge weiterzuverfolgen. • Unternehmenssteuerreform III: Die Folgen der Unternehmenssteuerreform III sind für die Landeskirchen aus heutiger Sicht nicht abschliessend zu beziffern. Die kirchlichen Kultussteuererträge sind bekanntlich direkt abhängig von der Unternehmensbesteuerung, was bedeutet, dass diese Erträge in der Tendenz klar nach unten weisen, uns also absehbar weniger Kultussteuern zukommen werden. Das Bundesparlament hat die Unternehmens‐ steuerreform‐III‐Vorlage durchberaten, auf seine ihm eigene Art mit merklichen Korrekturen versehen und verabschiedet. Das Referendum gegen die Vorlage ist zustande gekommen und wir, die Stimmbevölkerung, sind aufgerufen, anlässlich der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 über die Vorlage zu befinden, ihr zuzustimmen oder sie abzulehnen. Christoph Jaag bittet die Mitglieder des Evangelischen Grossen Rates, auf den Voranschlag 2017 einzutreten und ihn gemäss Antrag des Kirchenrates und der GPK zu verabschieden. Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Sechs Ratsmitglieder äussern sich zu einzelnen Budgetposten und stellen Fragen, welche vom Kirchenrat beantwortet werden. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Es werden keine Anträge gestellt. Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: Der Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse für das Jahr 2017 ist in der bereinigten Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 71, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Protokoll Herbst 2016 Seite 5 5.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2017 Eintreten Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: Der Ansatz der Ausgleichssteuer 2017 ist auf 3.5 % der einfachen Kantonssteuer festzusetzen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 69, Nein: 0, Enthaltungen: 0). 5.3 Festsetzung des Steueransatzes 2017 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden Eintreten Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: Gestützt auf Art. 13 des Gesetzes über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse ist der zu erhebende Steueransatz für Kirchgemeinden, die zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben Beiträge aus der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse beanspruchen, für das Jahr 2017 auf 20.5 % der einfachen Kantonssteuer (17 % Kirchensteuer und 3.5 % Ausgleichssteuer) festzusetzen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Seite 6 Protokoll Herbst 2016 6. Kirchenratswahlen 6.1 Wahl eines Kirchenratsmitgliedes (Amtsdauer 2017‐2020) und Ablegung des Amtsgelübdes Eintreten Walter Grass verabschiedet Christoph Jaag, der auf Ende Jahr sein Amt als Kirchenrat aufgibt. Er dankt ihm im Namen des Evangelischen Grossen Rates für die Arbeit, die er in den Departementen 5 (Kommissionen und Werke in Graubünden) und 3 (Finanzen) auf vielfältige Weise geleistet hat und übergibt ihm ein kleines Präsent. Ernst Waldvogel schlägt im Namen des Vorstandes des Kolloquiums V Eugen Caduff, Trimmis, zur Wahl vor. Eine schriftliche Vorstellung von Eugen Caduff wurde zusammen mit der Botschaft versandt. Detailberatung Aus dem Rat werden keine weiteren Vorschläge eingebracht. Abstimmung Antrag der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung schlägt Eugen Caduff, Trimmis, zur Wahl vor. Wahlergebnis Abgegebene Stimmzettel 69 Eingegangene Stimmzettel 69 Leere Stimmzettel 1 Ungültige Stimmzettel 0 Gültige Stimmen 68 Absolutes Mehr 35 Eugen Caduff 67 Weitere 1 Gewählt ist mit 67 Stimmen Eugen Caduff. Eugen Caduff legt vor dem Rat das Amtsgelübde ab und bedankt sich anschliessend für die Wahl. 6.2 Wahl des Präsidenten/der Präsidentin des Kirchenrates (Amtsdauer 2017‐2020) Eintreten Die Geschäftsleitung schlägt GR Andreas Thöny, Landquart, zur Wahl vor. Detailberatung Aus dem Rat werden keine weiteren Vorschläge eingebracht. Abstimmung Antrag der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung schlägt GR Andreas Thöny, Landquart, bisher, zur Wahl vor. Protokoll Herbst 2016 Seite 7 Wahlergebnis Abgegebene Stimmzettel Eingegangene Stimmzettel Leere Stimmzettel Ungültige Stimmzettel Gültige Stimmen Absolutes Mehr 70 70 2 1 67 34 Gewählt ist mit 67 Stimmen GR Andreas Thöny. 6.3 Wahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Kirchenrates (Amtsdauer 2017‐2020) Eintreten Die Geschäftsleitung schlägt Dekanin Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis, Davos Platz, zur Wahl vor. Detailberatung Aus dem Rat werden keine weiteren Vorschläge eingebracht. Abstimmung Antrag der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung schlägt Dekanin Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis, Davos Platz, bisher, zur Wahl vor. Wahlergebnis Abgegebene Stimmzettel Eingegangene Stimmzettel Leere Stimmzettel Ungültige Stimmzettel Gültige Stimmen Absolutes Mehr 70 70 1 1 68 35 Gewählt ist mit 68 Stimmen Dekanin Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis. Seite 8 Protokoll Herbst 2016 7. Wahl einer Vorberatungskommission «Totalrevision der Verfassung» Eintreten Der Präsident erklärt die Kriterien, die bei der Zusammenstellung des Wahlvorschlags durch die Geschäftsleitung angewandt wurden (siehe Botschaft). Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Ein Ratsmitglied äussert sich zu den Kriterien, stellt aber keinen Antrag. Abstimmung Antrag der Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung beantragt, folgende Personen in die Vorberatungskommission zu wählen: Kolloquium I: Susanne Hafner‐Steimer, Ilanz Kolloquium II: GR Robert Heinz, Avers Kolloquium III: GR Ueli Bleiker, Rothenbrunnen Pfr. Kaspar Kunz, Feldis Kolloquium IV: Pfr. Daniel Wieland, Chur Peter Wolfensberger, Chur Kolloquium V: Pfrn. Karin Ott‐Jörke, Maienfeld Kolloquium VI: Beat Fausch, Valbella Kolloquium VII: GR Maurizio Michael, Castasegna Kolloquium VIII: Grettina Weber‐Manatschal, Valchava Kolloquium IX: Pfr. Joachim Berg, Küblis Kolloquium X: Dr. Erich Frauenfelder, Bergün/Bravuogn Sozialdiakonin Brigitte Gafner‐Schuler, Davos Glaris Für das Präsidium der Vorberatungskommission schlägt die Geschäftsleitung GR Ueli Bleiker vor. Wahlergebnis Abgegebene Stimmzettel 71 Eingegangene Stimmzettel 71 Leere Stimmzettel 0 Ungültige Stimmzettel 0 Gültige Stimmen 876 Absolutes Mehr 34 Das absolute Mehr erreicht haben und gewählt sind: Susanne Hafner‐Steimer 65 GR Robert Heinz 70 GR Ueli Bleiker 69 Pfr. Kaspar Kunz 60 Pfr. Daniel Wieland 62 Peter Wolfensberger 65 Pfrn. Karin Ott‐Jörke 65 Beat Fausch 66 GR Maurizio Michael 67 Grettina Weber‐Manatschal 68 Pfr. Joachim Berg 64 Dr. Erich Frauenfelder 65 Sozialdiakonin Brigitte Gafner‐Schuler 64 Zwölf weitere Ratsmitglieder erhalten insgesamt 26 Stimmen. Protokoll Herbst 2016 Seite 9 8. Erlass einer «Verordnung über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht (FHV)» (830) Eintreten Der Präsident der Vorberatungskommission, GR Martin Wieland, weist darauf hin, dass die Finanzen der Landeskirchen vermehrt im Blick der Öffentlichkeit sind (z. B. anlässlich der Abstimmung über die Kultussteuer und des Berichts der Regierung über die Finanzierung der Landeskirchen). Die Evangelisch‐reformierte Landeskirche muss transparent Rechenschaft ablegen können über den Umgang der mit den ihr anvertrauten Geldern. Die zu beschliessende Vorlage bietet das nötige Instrumentarium dazu. Den Rückmeldungen von v. a. kleineren Kirchgemeinden auf die erste Fassung der Verordnung wurde Rechnung getragen. Die vorliegende Verordnung ist auch für kleine und kleinste Kirchgemeinden anwendbar. Die Verordnung gilt sowohl für die Landeskirche wie auch für die Kirchgemeinden, wobei die Anforderungen an die Rechnungslegung der Kirchgemeinden geringer sind als für jene der Landeskirche. Der Grundsatz der Harmonisierung im Rechnungswesen ist richtig. In den Schlussbestimmungen ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, was allen Kirchgemeinden ermöglicht, ihre Rechnungslegung fristgerecht der neuen Verordnung anzupassen. Zudem wird der Kirchenrat den Kirchgemeinden Unterstützung anbieten. Insgesamt handelt es sich um eine ausgewogen, kurz gehaltene und gut verständliche Vorlage. Die Vorberatungskommission empfiehlt dem Evangelischen Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten. Erika Cahenzli, Mitglied der Vorberatungskommission, äussert sich aus Sicht der Präsidentin einer mittelgrossen Kirchgemeinde zum Eintreten. In den Kirchgemeinden budgetieren wir mit den Steuergeldern unserer Mitglieder. Wir tragen Verantwortung dafür, wir wollen und wir müssen mit diesem anvertrauten Geld wirtschaftlich, zweckorientiert und transparent zum Wohle der Kirchgemeinden haushalten. Um dies bemühen wir uns, jedes Jahr aufs Neue, um dies haben sich, davon gehe ich aus, alle Kirchgemeinden im Kanton stets bemüht. Jetzt kann man sich fragen, warum braucht es denn eine Verordnung über den Finanzhaushalt und über die Finanzaufsicht? In den Medien kann man unschwer feststellen, dass deutlicher hingeschaut wird, wie die Kirchen mit den Finanzen umgehen. Noch geniessen beide Landeskirchen als öffentlich‐rechtliche Körperschaften in Graubünden das Privileg, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln und Steuern einzuziehen. Das ist ein hohes Privileg und ein Recht, dem wir Sorge tragen müssen. Privilegien bringen auch Pflichten mit sich, zum Beispiel die Pflicht, sich an allgemein anerkannte Regeln bezüglich der Führung eines Finanzhaushaltes zu halten, bevor unser heutiger Status politisch unter Druck geraten könnte. Darum hat die Geschäftsprüfungskommission richtigerweise den Kirchenrat angeregt, eine entsprechende Finanzhaushaltsverordnung vorzubereiten. Als Vertreterin des Kolloquiums V Herrschaft‐Fünf Dörfer möchte ich nicht verhehlen, dass beim Vernehmlassungsentwurf im Jahr 2014 Bedenken aufgetreten sind. Wir haben uns gefragt, ob die geplanten Vorgaben der neuen Gesetzgebung noch miliztauglich sein werden. Es war uns ein zentrales Anliegen, dass die Kassen der Kirchgemeinden weiterhin von Laien geführt werden können. Es freut mich daher sehr, dass der Kirchenrat die Bedenken ernst genommen und für die Kirchgemeinden wesentliche Vereinfachungen vorgenommen hat und uns heute eine deutlich schlankere Vorlage zur Abstimmung vorlegt. So wird zum Beispiel in Art. 8, entgegen dem ersten Entwurf, deutlich unterschieden zwischen den Anforderungen, die an die Landeskirche gestellt werden und jenen an die Kirchgemeinden. Eine weitere wesentliche Vereinfachung wurde auch bei den Anforderungen zur Bewertung des Finanzvermögens vorgenommen. Diese soll gemäss Art. 21 nach kaufmännischen Grundsätzen auf Grundlage der Schätzung vorgenommen werden können. Ich Seite 10 Protokoll Herbst 2016 meine, dass dies Anforderungen sind, die auch in kleineren Kirchgemeinden bewältigen werden können. Die Verordnung hält sich nahe den staatlichen Vorgaben zum Harmonisierten Rechnungsmodell (HRM1). Alle folgen also der gleichen Gliederung, was ein Vorteil für die Vergleichbarkeit bedeutet; der Detaillierungsgrad wird aber deutlich abgestuft. Nach Aussagen von Kirchenrat Frank Schuler werden zwei Drittel bis drei Viertel der Kirchgemeinden wenige Anpassungen vornehmen müssen. Die Unterstützung durch den Finanzverwalter der Landeskirche bei der Umstellung in den Kirchgemeinden wurde uns zugesichert. Ein kritischer Punkt war der befürchtete Zwang, ein bestimmtes Buchhaltungsprogramm anschaffen zu müssen. In der Vorberatung wurde diese Sorge angesprochen und konnte zum Teil ausgeräumt werden. Ich bin froh, wenn der Kirchenrat sich dazu noch äussert. Mit der heute vorgelegten Verordnung haben wir ein griffiges Instrument, um den Finanzhaushalt der Landeskirche, wie auch jenen der einzelnen Kirchgemeinden aktiv und vorausschauend zu führen. Eine Rechnungslegung, die allgemeingültigen Standards genügt, wird uns in den Kirchenvorständen langfristig entlasten, weil uns verbindliche Richtlinien Sicherheit geben, Sicherheit, korrekt mit dem anvertrauten Steuergeld umzugehen. Erika Cahenzli‐Philipp befürwortet das Eintreten auf die Vorlage und bittet, ihr zuzustimmen. Fred Schütz, Mitglied der Vorberatungskommission, unterstützt das Eintreten. Die Verordnung ist zwingend notwendig, um einen einheitlichen Aufbau der Rechnungslegung der Kirchgemeinden und damit deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Kirchenrat Christoph Jaag, Vorsteher Departement Finanzen, weist darauf hin, dass die vorliegende Fassung der Verordnung ständig verfeinert wurde. Auch die Vorberatungskommission brachte Verbesserungsvorschläge ein, welche vom Kirchenrat übernommen wurden. Das Wohlwollen der Gesellschaft gegenüber der Landeskirche ist momentan da, dies kann sich aber auch ändern. Wenn das Umfeld einst nicht mehr so optimal ist, muss die Kirche belegen können, dass sie transparent mit den ihr anvertrauten Geldern umgeht. Der Staat (Kanton Graubünden) kennt schon lange ein Finanzhaushaltsgesetz. Der Kirchenrat hat eine Fassung erstellt, die den kirchlichen Verhältnissen entspricht. Ein standardisierter Vorschlag des Kontenplanes wird vorliegen. Um gute Unterstützung bieten zu können, ist es wünschenswert, dass viele das gleiche Buchhaltungsprogramm benützen. Wir werden Vorschläge für die Anschaffung von Buchhaltungsprogrammen machen, auf welche die Kirchgemeinden zurückgreifen können. Der Kirchenrat will mit der Verordnung Vergleichbarkeit und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit schaffen. Eintreten ist unbestritten und somit beschlossen. Detailberatung Der Präsident der Vorberatungskommission, GR Martin Wieland, erläutert kurz einzelne Artikel. Vier Ratsmitglieder äussern sich zu einzelnen Artikeln und stellen Fragen, welche von den Mitgliedern der Vorberatungskommission und vom Kirchenrat beantwortet werden. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Anträge werden keine gestellt. Protokoll Herbst 2016 Seite 11 Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, die «Verordnung über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht (FHV)» (830) zu verabschieden. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 68, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Kommissionspräsident GR Martin Wieland dankt den Mitgliedern der Vorberatungskommission, den Kirchenräten GR Christoph Jaag und Dr. Frank Schuler, Finanzverwalter Marcel Schädler und Kirchenratsaktuar Pfr. Kurt Bosshard für die gute Zusammenarbeit. Seite 12 Protokoll Herbst 2016 9. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Almens, Feldis, Rothenbrunnen, Scheid und Trans zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Ausserdomleschg Eintreten Kirchenrat Dr. Frank Schuler: Die Fusion wurde von den Kirchgemeinden in separaten Abstimmungen bei sehr wenigen Gegenstimmen beschlossen. Die Gründungsversammlung fand am 31. August 2016 statt. Der Kirchenrat hat die Kirchgemeindeordnung genehmigt und das Steuergesetz zur Genehmigung der Regierung vorgelegt. Die neue Kirchgemeinde geht aus einer Pastorationsgemeinschaft hervor; die Fusion kann daher als strukturelle Bereinigung bezeichnet werden. Der Beschluss zieht der politischen Fusion nach, geht aber darüber hinaus, indem auch die Kirchgemeinde Rothenbrunnen einbezogen ist. Der Kirchenrat begrüsst die Fusion, da sie das kirchliche Leben bereichern wird und beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der Fusion zuzustimmen. Frank Schuler dankt im Namen des Kirchenrates den Vorstandsmitgliedern der bisherigen Kirchgemeinden für ihren zum Teil langjährigen Einsatz und ihr Engagement für die Kirche und das kirchliche Leben. Er wünscht der neuen Kirchgemeinde gutes Gelingen und Gottes Segen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der Fusion der Kirchgemeinden Almens, Feldis, Rothenbrunnen, Scheid und Trans zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Ausserdomleschg auf den 1. Januar 2017 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 64, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Protokoll Herbst 2016 Seite 13 10. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Celerina, Las Agnas, Pontresina, Samedan, Sils/Silvaplana/Champfèr, St. Moritz, Zuoz‐Madulain und S‐chanf‐Cinuos‐chel zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Oberengadin Eintreten Kirchenrat Frank Schuler: Der Kirchenrat beantragt, entgegen der bisherigen Praxis, die Fusion zu genehmigen, obwohl die Gründungsversammlung noch nicht stattgefunden hat. Der Zusammenschluss im Oberengadin stellt etwas Besonderes dar, da bislang weder eine Pastorationsgemeinschaft bestand, noch eine Gemeindefusion auf politischer Ebene erfolgt. Zudem schliessen sich grosse und starke Kirchgemeinden auf regionaler Ebene zusammen. Aufgrund dieser Besonderheit ist es sachgerecht und fast zwingend, dass sich der EGR nicht erst nach Inkrafttreten der Fusion dazu äussern kann. Aufgrund der Ausgangslage wurde bei den Vorbereitungsarbeiten sowohl strukturellen, finanziellen und organisatorischen Fragen als auch der Ausgestaltung des kirchlichen Lebens viel Gewicht beigemessen. Der Kirchenrat ist beeindruckt, mit welcher Gründlichkeit und Tiefe die verschiedenen Fragen angegangen und geklärt wurden. Er begrüsst diese Gründlichkeit, denn der Zusammenschluss im Oberengadin wird in Graubünden, aber auch in anderen Kantonen sozusagen mit Argus‐Augen verfolgt. Wir hoffen und sind überzeugt, dass sich die Fusion auch in der Umsetzung und im künftigen kirchlichen Leben als erfolgreich erweist und kirchlich und politisch als beispielhaft bezeichnet werden kann. Der Kirchenrat dankt den Vorstandsmitgliedern der bisherigen Kirchgemeinden herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement für die Kirche und das kirchliche Leben. Der neuen Kirchgemeinde wünscht er gutes Gelingen und Gottes Segen. Detailberatung GR Michael Pfäffli, Kirchgemeindepräsident von St. Moritz, weist darauf hin, dass alle Beteiligten in das dreijährige Projekt einbezogen waren. Er dankt «:innovage ‐ Erfahrungswissen für die Gesellschaft» für die Unterstützung. Am 29. November 2016 wird die Gründungsversammlung der Kirchgemeinde Oberengadin stattfinden. Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der Fusion der Kirchgemeinden Celerina, Las Agnas, Pontresina, Samedan, Sils/Silvaplana/Champfèr, St. Moritz, Zuoz‐Madulain und S‐chanf‐ Cinuos‐chel zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Oberengadin auf den 1. Januar 2017 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 64, Nein: 1, Enthaltungen: 2). Seite 14 Protokoll Herbst 2016 11. Bericht und Antrag des Kirchenrates zum Zusammenschluss der Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas/Valzeina Eintreten Kirchenrat Frank Schuler weist darauf hin, dass es sich um eine Fusion der kleinen Schritte handelt. Der Zusammenschluss stellt einen Nachvollzug der Fusion auf politischer Ebene dar. Der Kirchenrat dankt den Vorstandsmitgliedern der bisherigen Kirchgemeinden für ihren zum Teil langjährigen Einsatz und ihr Engagement für die Kirche und das kirchliche Leben und auch im Hinblick auf die Fusion und wünscht der neuen Kirchgemeinde gutes Gelingen und Gottes Segen. Detailberatung Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Fusion ein Nachbeben zur politischen Fusion war und es zwei Anläufe brauchte, bis sie zustande kam. Auf den ersten Fusionsantrag trat die Kirchgemeinde Valzeina mit vier zu drei Stimmen nicht einmal ein. Urs Hardegger, Seewis, leistete einen grossen Einsatz bei der Vorbereitung der «zweiten» Fusion. Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der Fusion der Kirchgemeinden Grüsch/Fanas und Valzeina zur Evangelisch‐reformierten Kirchgemeinde Grüsch/Fanas/Valzeina auf den 1. Januar 2017 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 67, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Protokoll Herbst 2016 Seite 15 12. Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2017 Eintreten Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner: In jedem Gottesdienst wird eine Kollekte erhoben. Sie ist Ausdruck des diakonischen Auftrages und der Verbundenheit mit der weltweiten Kirche. Die Solidarität mit benachteiligten Menschen zählt und ist eine grosse Hilfe. Zur Reformationskollekte, welche im Februar erhoben wird: Für die Feiern und Veranstaltungen im Rahmen des Reformationsjubiläums haben der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und seine Mitgliedkirchen beschlossen, eine nationale Spendenaktion unter dem Titel «Verändern wir die Welt!» zu veranstalten. Konkret unterstützen die evangelischen Werke Projekte ihrer Partner im Kongo, in Kolumbien, in China und in Mosambik. Detaillierte Informationen sind unter dem Internetzugang www.ref‐500.ch ersichtlich. Zu den kirchlichen Werken. Eine afrikanische Weisheit sagt: «Wenn du schnell gehen willst, geh alleine. Wenn du weit gehen willst, geh mit anderen.» Als die Reformierten der Schweiz ihre Entwicklungs‐, Hilfs‐, und Missionswerke gründeten, wollten sie weit gehen. Bis heute, mehr als 70 Jahre, bzw. 200 Jahre danach, fruchtet die Zusammenarbeit noch immer; es konnten auf dem gemeinsamen Weg unzählige Projekte und Programme in aller Welt umgesetzt und realisiert werden. Die drei Organisationen (das Hilfswerk der welschen Schweiz, DM‐échange et mission ist ausgeklammert) hätten den langen Weg nicht ohne ihre Kirchgemeinden und ihre Mitglieder gehen können. Mit Suppentagen, Basaren, Rosenverkauf, Missionssonntagen, Kollekten und Aktionen haben sie zur Projektunterstützung beigetragen und engagierten sich solidarisch mit ihren Werken für die Not leidenden Menschen. Sie stellen, im Zeichen der christlichen Nächstenliebe, Hoffnung der Resignation entgegen. Dafür sei von Herzen gedankt. Dieses Engagement ist heute nötiger denn je. Weltweit waren noch nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Weltweit können immer noch viele Menschen kein Leben in Würde leben; sie werden sozial ausgegrenzt, leben in prekären Lebensbedingungen oder ihnen wird der Zugang zur Bildung verwehrt. Leider stellen wir und die Hilfswerke einen Rückgang der Unterstützung durch die Kirchgemeinden fest. Das Engagement während der Fastenzeit zugunsten von Brot für alle nimmt ab. Die Teilnehmerzahlen an ÖME‐ Veranstaltungen sind extrem klein. HEKS gibt bekannt, dass das Beitragsvolumen der Kirchen bei 22 Prozent liegt. Der Kirchenrat ist überzeugt, dass die Werke die Kirchen brauchen und die Kirchen die Werke, um ihren diakonischen Auftrag zu erfüllen. Der Kirchenrat bittet auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Seite 16 Protokoll Herbst 2016 Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, für das Jahr 2017 die folgenden Kollekten zu beschliessen: Januar Februar Passions‐ und Osterzeit Konfirmation Mai 4. Juni 2017 18. Juni 2017 Juli Fonds für Frauenarbeit des SEK Spendenprojekte im Süden anlässlich 500 Jahre Reformation Brot für alle Kirchliche Jugendarbeit im Kanton GR Die Dargebotene Hand – Telefonseelsorge Ostschweiz und FL Pfingstkollekte – Förderung junge Roma‐Generation in Ungarn Flüchtlingsdienst des HEKS Rechts‐ und Sozialberatungsstellen für Asylsuchende in Chur und Davos Kollekte für ein kirchliches oder soziales Projekt/Werk in GR August Bettagskollekte vom 17. September 2017 September/Oktober Mission 21 – Missionskollekte 5. November 2017 Reformationskollekte – Theologische Ausbildung in Afrika Adventszeit Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 64, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Protokoll Herbst 2016 Seite 17 13. Informationen aus dem Kirchenrat Gemeindeseite reformiert. und Information zu den Umgebungsarbeiten an der Loëstrasse Kirchenratspräsident Andreas Thöny teilt mit, dass auf der Website von reformiert. (http://reformiert.info) neu die jeweils aktuellen Gemeindeseiten aufgerufen werden können. Man kann sich so über alle fünf Regionen informieren und Ideen erhalten. Der Umbau an der Loëstrasse sollte auf der Eingangsseite im November fertig gestellt sein. Würdigung und Dank für die Stellenerhöhung der Fachstelle MIF Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner ruft in Erinnerung, dass am 11. November 2015 der Evangelische Grosse Rat eine zehnprozentige Stellenerhöhung der Fachstelle MIF (Fachstelle für Migration‐ Integration‐ und Flüchtlingsfragen) für die Jahre 2016 und 2017 bewilligt hat, indem er CHF 15'000 zur Verfügung stellte. Die Fachstelle MIF hat somit einen Arbeitsumfang von 40 Prozent. Im Namen der Landeskirche und im Namen der Fachstellenleiterin Daniela Troxler bedankt sich die Kirchenrätin für die Möglichkeit, mehr Frauenpower in diese Arbeit zu investieren. Die Fachstelle MIF kann mit ihrer zusätzlich gewonnenen Zeit die Besuche in den Durchgangszentren wieder wahrnehmen. Weitere Unterkünfte sind in Disentis, Arosa‐Lizirüti und Trimmis dazugekommen. Zur Sicherstellung der Unterbringungskapazität wird in Splügen ab dem 1. November das Hotel Pratigiana bereit sein. Der Bund hatte dem Kanton Graubünden in diesem Jahr bis Ende Juli 405 Asylbewerber zugewiesen. Das entspricht etwa der Zahl vom vergangenen Jahr. Der persönliche Kontakt zur Zentrumsleitung ist wichtig. Auf Einladung von verschiedenen Kirchgemeinden, welche direkt oder indirekt mit dem Thema Asyl oder Freiwilligenarbeit in Verbindung stehen, wurden Informationsveranstaltungen über die aktuelle Asylsituation in der Schweiz und im Kanton durchgeführt. Daneben berät, unterstützt und begleitet die Fachstellenleiterin Asylsuchende im täglichen Leben. Wir können uns so verstärkt für Asylsuchende einsetzen. Vielen herzlichen Dank. Unterrichtsmodell 1+1: Nachqualifizierung, Umgang mit Reglement 248A Kirchenrat Roland Just informiert über die Einführung des Lehrplans 21 und des Modells 1+1 ab dem Schuljahr 2018/19. Damit entfällt für die Kirchen auch auf der Primarstufe eine Stunde Religionsunterricht. Die Fachlehrpersonen Religion auf der Primarstufe verlieren dann fünfzig Prozent ihres Pensums. Fachlehrpersonen Religion ohne Abschluss (Lehrerpatent) wird es nur dann möglich sein, im neuen von der Schule verantworteten Fach ERG (Ethik – Religion – Gemeinschaft) zu unterrichten, wenn sie die dafür nötige fünftägige kantonale Ausbildung absolviert haben. Wer an dieser Nachqualifikation teilnehmen kann, bestimmt die Schulträgerschaft vor Ort. Daher ist es wichtig, dass die katholischen und reformierten Kirchgemeinden vor Ort (möglichst) gemeinsam an die Schulträgerschaften gelangen und über die Nachqualifikation von Fachlehrpersonen Religion verhandeln. Die Kirchgemeinden werden schriftlich über die Nachqualifikationsmöglichkeiten für das Schulfach ERG informiert. Reglement 248A zeigt auf, unter welchen Bedingungen Fachlehrpersonen Religion, bei denen Lektionen wegfallen, in der Kirchgemeinde eingesetzt werden können. Die Weiterbildung «Projekte entwickeln und durchführen» wird im Jahre 2017 nochmals durchgeführt. Dort können sich Fachlehrpersonen Religion die Qualifikationen für Arbeit in der Gemeinde erwerben. Seite 18 Protokoll Herbst 2016 Der Ostschweizer kirchlich‐theologische Ausbildungsverbund (OKTAV) schloss die gemeinsame Oberstufenausbildung ab. Aus Graubünden nahmen leider nur zwei Personen teil. Die Ausbildung wird ab Schuljahr 2017/18 nochmals angeboten, aber verkürzt und nur für Fachlehrpersonen Religion an der Primarschule mit Fachausweis und für Oberstufenlehrpersonen, die ihre Kompetenzen in Theologie und Religionspädagogik erweitern wollen. Reformationsjubiläum Kirchenrätin Miriam Neubert lädt zu einer Geburtstagsfeier, welche ein ganzes Jahr dauern wird, ein. Wir feiern, erinnern und gedenken im Jahr 2017 an 500 Jahre Reformation: an die Idee von Aufbruch und Freiheit, von Sozialwesen, Bildung und Eigenverantwortung, alles auf Grundlage der Bibel. Seit zwei Jahren arbeitet eine Gruppe der Landeskirche am Thema. Sie hat den Auftrag und durch den EGR auch die Mittel erhalten, Projekte des Kirchenbundes in Graubünden durchzuführen und eigene Projekte in den Regionen umzusetzen. Fast überall, wo die Arbeitsgruppe mit dem Thema Reformation angeklopft hat, sind Türen aufgegangen und Ideen entstanden. Es ist an vielen Stellen gelungen, Ängste abzubauen: dass wir als Landeskirche nicht nur konfessionell abgrenzend und missionarisch unterwegs sind, sondern als kompetente Partner im Dialog mit Institutionen und der Gesellschaft. Zu den nationalen Projekten, die wir umsetzen, gehört die App «R‐city Guide», mit deren Hilfe man Reformationsrundgänge in den Städten Ilanz und Chur machen kann. Ein nationales Theaterprojekt sieht vor, die ganze Schweiz zu bereisen und auch an sechs Orten in Graubünden ein Stück über italienische Glaubensflüchtlinge aufzuführen. Ein Jugendfestival wird über den Reformationssonntag 2017 in Genf stattfinden, an dem auch Jugendgruppen aus unserem Kanton teilnehmen werden. Ein ökumenisches Christusfest findet am 1. April in Zug statt, welches die 500‐Jahrfeiern der Reformation mit 600 Jahren Niklaus von Flüe verbindet. Höhepunkt ist sicher auch der Europäische Stationenweg, in dessen Rahmen ein Geschichtenmobil in Chur auf dem Theaterplatz halten wird. Im Begleitprogramm sind Geschichten aus vielen Regionen zu hören. Regional entstehen zusätzlich Aktivitäten: In Chur nehmen inzwischen 16 Institutionen an einem Runden Tisch zum Thema Reformation teil, in Ilanz acht. Und die Stadt Ilanz verfügt über ein Projektbudget für das Jubiläum, welches den EGR‐Rahmenkredit von CHF 270'000 sogar noch übersteigt. So entstehen Theaterprojekte, Fachtagungen, Ausstellungen, Konzerte, Vorträge und vieles mehr. Netzwerke entstehen, Menschen wollen wegen der Sache und des Themas dabei sein, selber aktiv werden und Beiträge leisten. Wir freuen uns über Aussenkontakte; wir hoffen aber auch, dass unsere Mitglieder neuen Schwung für ihr Engagement bekommen. Mit dem Dezemberversand werden Gemeinden und Pfarrämter das Halbjahresprogramm erhalten. Auf der Homepage der Landeskirche (www.gr‐ref.ch/reformation) sind jeweils die neuesten Informationen einsehbar. Protokoll Herbst 2016 Seite 19 14. Varia und Umfrage GR Christian Hartmann dankt als Präsident der Geschäftsprüfungskommission dem Rat für die Zustimmung zur Finanzhaushaltsverordnung. Die GPK hat eine solche Gesetzgebung ausdrücklich gewünscht. Andreas Möckli wünscht, dass die Unterlagen den Ratsmitgliedern auch elektronisch abgegeben werden. Die Geschäftsleitung gedenkt, diesem Wunsch zu entsprechen. Ines Mathis äussert sich zum Votum von Kirchenrat Roland Just zum Religionsunterricht. Sie begrüsst, dass auch Fachlehrpersonen Religion die Möglichkeit haben, sich für das neue Fach ERG zu qualifizieren. Sie weist aber darauf hin, dass bei der Bildung durch die Einführung des Modells 1+1 die Hälfte der bisherigen Möglichkeiten wegbricht. Die wegfallenden Unterrichtsstunden schaffen aber auch Raum, der jetzt genutzt werden muss. Sie fordert den Kirchenrat auf, Angebote für die Basis zu schaffen, Instrumente, für die Umsetzung von Bildung in einer neuen Situation. Sie bemerkt, dass auch strukturelle Vorgaben fehlen, da bezüglich Bildung nur noch halb so viel angeboten und gefordert wird, beispielsweise für die Zulassung zur Konfirmation. Kirchenrat Roland Just dankt für die motivierende Unterstützung. Er erinnert daran, dass die Pfarrpersonen in den Kirchgemeinden die inhaltliche Kompetenz für die Gestaltung von Bildungsprozessen mitbringen. Wichtig ist sowohl die Zusammenarbeit innerhalb der Kirchgemeinden zwischen verschiedenen Mitarbeitergruppen (Fachlehrpersonen Religion, Sozialdiakoninnen und –diakone, Pfarrpersonen usw.) als auch diejenige in der Region, da gewisse Projekte nur regional angeboten werden können. Zur Frage des Verlustes, damit zur Reduktion des Bildungsstandards: Die Kirche ist nicht mehr allein Trägerin religiös‐ethischer Bildung. Sie bekommt grossartige Unterstützung, indem die Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit durch den Staat abgedeckt wird. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für das Fach Ethik, Religion, Gesellschaft (ERG) und den für den Religionsunterricht Verantwortlichen vor Ort ist nötig. Bei der Umsetzung des Modells 1+1 auf der Oberstufe haben sowohl der Kanton als auch die Landeskirche festgestellt, dass bei der Zusammenarbeit grosser Notstand herrscht; die Lehrpersonen der beiden Unterrichtsfächer reden oftmals nicht einmal miteinander. Die Probleme liegen vor Ort. Der Kirchenrat kann dafür sorgen, dass sie benannt werden. Er kann aber relativ wenig leisten, wenn man vor Ort harthörig bleibt. Der Verlust von Bildungsqualität ist aus der Sicht des Kirchenrates nicht wirklich ein Problem, denn das Schulfach ERG bewirtschaftet dieselben Inhalte, wie es die Kirche bisher tat. Die Zulassung zum Konfirmandenunterricht ist durch die Teilnahme an einer Stunde Religionsunterricht und einer obligatorischen Stunde ERG qualitativ nicht herabgesetzt. Trotz dieser Überlegungen ist der Veranstaltungsstandort Kirchgemeinde als Bildungsort zu stärken. Walter Grass bedankt sich bei den Gewählten, welche bereit sind, sich zu engagieren, bei der Geschäftsleitung und den Mitgliedern der Verwaltung. Er schliesst die Sitzung um 15.55 Uhr. Seite 20 Protokoll Herbst 2016 Chur, 25. Januar 2017, im Namen des Evangelischen Grossen Rates Der Präsident Der Protokollführer Walter Grass Kurt Bosshard Die Redaktionskommission des Evangelischen Grossen Rates genehmigte das Protokoll am 25. Januar 2017. Die Präsidentin der Redaktionskommission Annemarie Wirth‐Linsig Protokoll Herbst 2016 Seite 21 Anhänge zum Protokoll der EGR‐Sitzung vom 9. November 2016 Präsenzliste = anwesend, e = entschuldigt, ue = unentschuldigt Kolloquium I Ob dem Wald GRn Beatrice Baselgia‐Brunner GR Felix Koch GR Martin Wieland Susanne Hafner‐Steimer Meia Inauen Pfr. David Last e e Pfr. Albrecht Merkel Linard Pitsch Pfr. Fadri Ratti Pfr. Harald Schade Marion Stalder Strasser e Kolloquium II Schams‐Avers‐Rheinwald‐Moesa GR Robert Heinz GRn Monika Lorez‐Meuli GR Gian Michael Gundi Demarmels‐Cantieni Pfr. Jens Köhre Annadora Senn Singer Kolloquium III Nid dem Wald GR Ueli Bleiker GR Markus Clavadetscher GR Kenneth Danuser GR Walter Grass Heidi Buchli e e ue e Alice Frank‐Tscharner Pfr. Kaspar Kunz Hannes Peier Pfr. Thomas Ruf e Kolloquium IV Chur GR Ernst Casty GR Urs Marti GRn Martha Widmer‐Spreiter Pfrn. Gisella Belleri Josias Burger Martin Jäger e Julius Risch Fred Schütz Pfr. Daniel Wieland Peter Wolfensberger Pfr. Erich Wyss e Kolloquium V Herrschaft‐Fünf Dörfer GRn Agnes Brandenburger‐Caderas GRn Erika Cahenzli‐Philipp GR Paul Komminoth GR Leonhard Kunz Pfrn. Anna‐Regula Hofer Margrith Janggen‐Fromm Seite 22 ue Henk Melcherts Fortunat Möhr Pfrn. Karin Ott‐Jörke Pfr. Heinz‐Ulrich Richwinn Ernst Waldvogel Annemarie Wirth‐Linsig Protokoll Herbst 2016 Kolloquium VI Schanfigg‐Churwalden GR Christian Jenny Beat Fausch Silvia Mettier‐Ardüser Pfrn. Ursula Müller‐Weigl Franz Rüegg Kolloquium VII Engiadin'Ota‐Bregaglia‐Poschiavo‐Sursès e GRn Heidi Clalüna‐Herzog GR Christian Hartmann GR Karl Heiz GR Maurizio Michael GR Michael Pfäffli GRn Claudia Troncana Pfr. Romedi Arquint Heidi Crameri Nadia Crüzer Lorenz Lehner Jon Manatschal Susanna Schild‐Ott e Kolloquium VIII Engiadina Bassa‐Val Müstair GR Emil Müller GR Domenic Toutsch Pfr. Stephan Bösiger Barbla Buchli ue e Pfr. Jon Janett Hermann Thom Grettina Weber Kolloquium IX Prättigau GRn Anna‐Margreth Holzinger‐Loretz GR Bernhard Niggli Pfrn. Elisabeth Anderfuhren‐Eberli Pfr. Joachim Berg Pfrn. Ursina Hardegger e Martin Kessler Jakob Lerch Pfrn. Silke Manske Ines Mathis‐Rappel Andreas Möckli e Kolloquium X Davos‐Albula e e GR Peter Engler GRn Elisabeth Mani‐Heldstab GR Felix Schutz GR Rico Stiffler Pfrn. Claudia Bollier Hülsen Protokoll Herbst 2016 Peter Caflisch Erich Frauenfelder Brigitte Gafner André Vögeli Seite 23 Eröffnungsrede von Walter Grass Geschätzte Mitglieder des Kirchenrates, liebe Mitglieder des Evangelischen Grossen Rates, liebe Gäste Ich begrüsse Sie herzlich zur Herbstsitzung des Evangelischen Grossen Rates. Ebenfalls heisse ich die Vertreter der Presse herzlich willkommen und danke im Voraus für eine wohlwollende Berichterstattung. Heute ist Tag der Wahlen. Dies dürfte wohl niemandem entgangen sein, waren doch in den vergangenen Tagen und Wochen die Zeitungen voll mit Berichten über die US‐Präsidentschaftswahl und sogar reformiert.Bündner Kirchenbote hat sich mit einem Kommentar zu diesem Thema geäussert. Aus ethischer Sicht hätte dieser Wahlkampf nicht so viel Aufmerksamkeit verdient, denn man hatte das Gefühl, dass es den beiden Präsidentschaftsanwärtern nur darum ging, den jeweils anderen schlecht zu machen. Sie deckten sich gegenseitig mit Vorwürfen, Fehlverhalten und Entgleisungen aus der Vergangenheit ein. Die Wahrheit blieb dabei oftmals auf der Strecke, und von aussen betrachtet stellt sich die Frage, wie kann jemand der lügt, beschimpft und bedroht, so viel Beachtung finden. Ich hoffe, dass unsere Gesellschaft nicht an dem Punkt angelangt ist, an dem das Motto lautet: «Warum soll ich die Wahrheit sagen, wenn andere mit Dauerlügen erfolgreich sein können?» Ich glaube, mancher Amerikaner wäre froh gewesen, wenn er eine andere Auswahl gehabt hätte und sich ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Verfügung gestellt hätte, für den/für die christliche Werte mehr zählen. Jetzt aber zurück ins ruhige und überschaubare Graubünden. Auch hier stehen heute Wahlen an. Aber haben Sie irgendwo gelesen, dass heute in diesem Saal die Wahl des Präsidiums und die Wahl eines Mitgliedes des Kirchenrates stattfinden? Sie wissen es natürlich, aber in der Bevölkerung herrscht kaum Kenntnis darüber ‐ eigentlich schade, immerhin geht es um die Besetzung der Exekutive der Evangelisch‐ reformierten Landeskirche Graubünden. Dass diese Wahlen keine medialen Wellen werfen, hat wohl mehrere Gründe. Sicherlich ist die Tragweite dieses Amtes eine ganz andere als dasjenige eines Staatsoberhauptes; es ist auch keine Volkswahl und es stehen auch keine Kampfwahlen an. Es kann schon als Erfolg angesehen werden, dass sich heute überhaupt ein geeigneter Kandidat für die Wahl in den Kirchenrat zur Verfügung stellt. Ich stelle mir die Frage: Weshalb ist das Interesse an diesem Amt nicht grösser? Liegt es daran, dass das Wirken im Kirchenrat in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird? Ist dieses Amt als Karrieresprungbrett nicht geeignet? Oder fehlt einfach die Zeit? Ich kann Ihnen die Antwort auf diese Fragen nicht geben. Aber glücklicherweise gibt es noch Personen, die bereit sind, sich in den Dienst der Sache zu stellen, Zeit für die Kirche investieren und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung übernehmen kann nicht nur erfüllend sein und stolz machen, sondern auch belastend wirken, wenn grosse Herausforderungen anstehen oder nicht vorhersehbare Probleme auftreten. Mit Verantwortung umgehen heisst, sich über die Auswirkungen der gefällten Entscheide bewusst sein, und sollten einmal falsche Entscheidungen gefällt werden, gilt es die Konsequenzen zu tragen und sich nicht einfach davonzuschleichen. Wenn aber Verantwortung respektvoll übernommen wird, ist es für alle Beteiligten ein Gewinn. Daher ermutige ich auch Sie, meine Damen und Herren, überlegen Sie sich, wo ihre Fähigkeiten und Kompetenzen liegen und übernehmen Sie in der Evangelisch‐reformierten Landeskirche oder der Gesellschaft Verantwortung. Mit diesen Worten erkläre ich die heutige Sitzung als eröffnet. Seite 24 Protokoll Herbst 2016 Kurzandacht von Pfrn. Claudia Bollier Hülsen Da sprach Adonaj zu Abram: »Geh los! Weg aus deinem Land, aus deiner Verwandtschaft, aus deinem Elternhaus in das Land, das ich dich sehen lasse. Ich werde dich zu einem großen Volk machen und dich segnen und deinen Namen groß machen. Werde so selbst ein Segen! Ich will segnen, die dich segnen; wer dich erniedrigt, den verfluche ich. In dir sollen sich segnen lassen alle Völker der Erde.« (Genesis 12, 1‐3) So beginnt die Geschichte von Abraham und Gott. Wer war Abraham? Abraham war einer, der sich auf den Weg gemacht hat, auf Gottes Wort hin – ist er also ein Glaubensvorbild? Abraham war einer, der gesegnet wurde mit einer grossen Nachkommenschaft – ist er also ein Stammvater eines grossen Volkes? Abraham war einer, der sich von seinem Neffen trennte und in die Berge zog, weil es in der Ebene nicht genug zu essen gab für beide Herden – ist er also ein Wirtschaftsflüchtling? Abraham war neugierig und voller Hoffnung, reisefreudig war er auch, er brach auf, um neue Länder zu sehen – ist er also ein Tourist? Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, würde man ihn heutzutage behandeln – als Stammvater, als ehrwürdiges Oberhaupt einer Familie, würde man ihn sicher in allen Ehren empfangen, als Glaubensvorbild würde er wohl für manchen Vortrag eingeladen, als zahlungskräftigen Touristen würde man ihn herumführen und ihm alles zeigen und was, wenn man in ihm einfach einen Fremden, einen Wirtschaftsflüchtling sehen würde? Wie gehen wir mit den Menschen um, die zu uns kommen? Sind sie Gäste für uns, oder einfach lästige Fremde? Was ist denn der Unterschied zwischen einem Flüchtling und einem Touristen, zwischen einem Fremden und einem Gast? Ist es der Wille des einen, eine Weile zu bleiben, ist es die Finanzkraft? Fremd sind sie uns alle beide, man kennt sie nicht. Doch was heisst hier eigentlich fremd? Ja, es gibt diejenigen, die schon da sind und andere, die kommen, es gibt diejenigen, die bleiben und solche, die sich auf den Weg machen und anderes sehen wollen, es gibt die Vertrauten und diejenigen, die ich nicht verstehe, doch lassen sich die Gruppen immer so genau unterscheiden? Und zu welcher Gruppe gehöre ich, mein Nachbar, die Unbekannte? Wenn wir ehrlich sind, dann gehören wir immer zu beiden Gruppen: wir sind Fremde, Gäste oder Flüchtlinge, die auf ein «Willkommensein» hoffen und wir sind Zuhause, da wo wir uns auskennen, da wo es Menschen gibt, die uns mit Liebe empfangen. Ein stetiges, immerwährendes Daheim hat niemand von uns, wir erhoffen es uns immer wieder neu, sind alle ein wenig wie Abraham auf dem Weg der Hoffnung unterwegs. Denn dies ist es, was uns Menschen alle verbindet: die Hoffnung – auf das, was hinter dem nächsten Horizont liegt, die Hoffnung auf einen neuen Weg, auf einen neuen Tag, auf eine Zukunft, auf Menschen, die es gut mit uns meinen. Sich auf den Weg zu machen, das liegt wohl in unserer Natur, wir sind neugierig. Zu hoffen darauf, dass es gut, oder besser wird, auch das liegt in unserer Natur. Die Frage ist nun nur, wie gehen wir mit denen um, die zu uns kommen, mit denen, die zunächst Fremde sind und die einfach darauf hoffen, willkommen zu sein? Gastfreundschaft heisst andere willkommen zu heissen, unsere Welt mit Fremden zu teilen, Privates zu teilen, auch unseren Glauben. Und dann lernt man sich kennen und aus Fremden werden Gäste, aus Gäste dann vielleicht sogar Freunde und so manch eine wird vielleicht bleiben und ein Zuhause finden. Abraham, der Fremde, wurde zum Segen für alle, die ihn mit Segen aufgenommen haben. Wer weiss, vielleicht wird auch so manche Fremde für uns ein Segen, sei es nun eine Touristin oder eine Asylsuchende. Protokoll Herbst 2016 Seite 25 Folien zum Referat von Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Evang.‐Lutherische Kirche in Bayern, zum Thema «Kirche im Tourismus» Seite 26 Protokoll Herbst 2016 Protokoll Herbst 2016 Seite 27 Seite 28 Protokoll Herbst 2016 Protokoll Herbst 2016 Seite 29 Seite 30 Protokoll Herbst 2016 Version vom 25.01.2017 10:25 Protokoll Herbst 2016 Seite 31
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