Ready for Tax Compliance Steigenden Anforderungen an die Steuerfunktion zukunftsorientiert begegnen Das BMF hat im AEAO zu § 153 zur Abgrenzung von § 153 AO zu § 371 AO Stellung genommen und hebt hervor, dass ein sogenanntes innerbetriebliches Kontrollsystem ein Indiz darstellen kann, das gegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit spricht. Das Schreiben enthält jedoch keine Details zur inhaltlichen Beschaffenheit eines solchen Systems. Diese Lücke schließt ein Praxishinweis aus dem IDW, der sich auf den AEAO bezieht und im Detail erläutert wie ein sogenanntes Tax Compliance Management-System auszugestalten ist, damit es die gewünschte enthaftende Wirkung in der Praxis auch tatsächlich entfalten kann. Die Herausforderung Bei ihren steuerlichen Deklarationen sehen sich Unternehmen mit steigenden Anforderungen konfrontiert: Sowohl die diesbezügliche Rechtsprechung als auch die Handhabung durch die Finanzbehörden haben sich in den letzten Jahren gravierend verschärft und bereits geringfügige Fehler können unter Umständen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Ein ganzheitliches Tax Compliance Management-System (Tax CMS) kann dazu beitragen, hier die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Vorwurf von Steuerhinterziehungen oder leichtfertiger Kürzung zu entkräften. Wir machen Sie fit für die Tax Compliance In unserem KPMG Tax Inhouse Kurs „Ready for Tax Compliance“ vermitteln wir Ihnen das erforderliche Know-how zur Ausgestaltung eines Tax CMS. Zunächst geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten rechtlichen Grundlagen und erörtern im Detail die rechtliche Systematik, welche die Grundlage für die Ausgestaltung und Beurteilung eines Tax CMS bildet. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen musterhafte Umsetzungsmaßnahmen zu den sieben Kernelementen eines Tax CMS. Kontakt In diesem Rahmen erläutern wir Ihnen, wie Sie gerade die herausfordernde und komplexe Aufgabe einer systematischen steuerlichen Risikoerhebung ressourcenschonend umsetzen können und geben Ihnen Einblick in unsere praxiserprobte Methodik. Ferner diskutieren wir mit Ihnen, wie das „Betriebsmodell“ einer modernen Steuerfunktion auszugestalten und im Rahmen einer Konzernsteuerrichtlinie umzusetzen ist. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Prozesse nach einem einheitlichen Standard definieren und so eine konsistente Darstellung gewährleisten. Ferner erörtern wir mit Ihnen zwingend zu treffende kulturelle und kommunikative Maßnahmen und stellen dar, worauf Sie gerade im Rahmen eines Rollouts zu achten haben, damit zum Beispiel die entworfenen Richtlinien auch ihre rechtliche Wirksamkeit entfalten. In einem weiteren Teil erläutern wir Ihnen die Grundlagen einer Tax CMS-Prüfung und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung. Insbesondere stellen wir Ihnen anhand eines Praxisbeispiels dar, wie eine Tax CMS-Beschreibung – welche die Grundlage für eine Prüfung bildet – auszugestalten ist. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ellen Birkemeyer Partner, Tax T +49 211 475 6371 [email protected] Matthias Helke Partner, Tax T +49 711 9060 41091 [email protected] Christian Stender Partner, Tax T +49 211 475 6158 [email protected] www.kpmg.de/taxcms www.kpmg.de/socialmedia Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
© Copyright 2024 ExpyDoc