Merkblatt Massgebender Tierbestand Rindvieh (TVD)

Merkblatt
Massgebender Tierbestand Rindvieh (TVD)
Januar 2017
Datengrundlage
Direktzahlungen, SAK, etc. werden bei Tieren der Rindergattung und bei Wasserbüffeln anhand der TVD-Daten berechnet. Grundlage sind die auf der TVD gespeicherten Aufenthalte.
Referenzperiode
Referenzperiode ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres. Basis für die
Berechnung sind jene Aufenthaltstage, welche eindeutig einem Betrieb zuzuordnen sind. Die
von der TVD für die Referenzzeit gerechnete Tierliste ist im GVE-Rechner auf www.agate.ch
ersichtlich.
Alpung von Rindvieh
Die Sömmerungstage werden dem letzten Ganzjahresbetrieb vor der Sömmerung angerechnet, unabhängig davon, wohin das Tier nach der Sömmerung geht. Für den Alpungsbeitrag
werden höchstens 180 Sömmerungstage berücksichtigt.
GVE-Faktoren
Tiere der Rindergattung:
Milchkühe
andere Kühe (Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe)
über 730 Tage alt
über 365 bis 730 Tage alt
über 160 Tage bis 365 Tage alt
bis 160 Tage alt
1.00 GVE
1.00 GVE
0.60 GVE
0.40 GVE
0.33 GVE
0.13 GVE
Nutzungsart Kühe
Als Milchkühe gelten gemolkene Kühe mit oder ohne Verkehrsmilchproduktion (inkl. Galtkühe,
die im Bestand der gemolkenen Kühe gehalten werden, sowie verstellte Galtkühe). Als „andere Kühe“ gelten Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe sowie andere nicht gemolkene Kühe.
Die korrekte Zuteilung der Nutzungsart ist bei allen Kühen zu überprüfen.
Kontakt
Heinrich Wachter, Tel. 041 925 10 12, [email protected]
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33
Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
Telefax 041 925 10 09
[email protected]