Merkblatt Massgebender Tierbestand Rindvieh (TVD) Januar 2017 Datengrundlage Direktzahlungen, SAK, etc. werden bei Tieren der Rindergattung und bei Wasserbüffeln anhand der TVD-Daten berechnet. Grundlage sind die auf der TVD gespeicherten Aufenthalte. Referenzperiode Referenzperiode ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres. Basis für die Berechnung sind jene Aufenthaltstage, welche eindeutig einem Betrieb zuzuordnen sind. Die von der TVD für die Referenzzeit gerechnete Tierliste ist im GVE-Rechner auf www.agate.ch ersichtlich. Alpung von Rindvieh Die Sömmerungstage werden dem letzten Ganzjahresbetrieb vor der Sömmerung angerechnet, unabhängig davon, wohin das Tier nach der Sömmerung geht. Für den Alpungsbeitrag werden höchstens 180 Sömmerungstage berücksichtigt. GVE-Faktoren Tiere der Rindergattung: Milchkühe andere Kühe (Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe) über 730 Tage alt über 365 bis 730 Tage alt über 160 Tage bis 365 Tage alt bis 160 Tage alt 1.00 GVE 1.00 GVE 0.60 GVE 0.40 GVE 0.33 GVE 0.13 GVE Nutzungsart Kühe Als Milchkühe gelten gemolkene Kühe mit oder ohne Verkehrsmilchproduktion (inkl. Galtkühe, die im Bestand der gemolkenen Kühe gehalten werden, sowie verstellte Galtkühe). Als „andere Kühe“ gelten Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe sowie andere nicht gemolkene Kühe. Die korrekte Zuteilung der Nutzungsart ist bei allen Kühen zu überprüfen. Kontakt Heinrich Wachter, Tel. 041 925 10 12, [email protected] Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 Telefax 041 925 10 09 [email protected]
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