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Kriterien der Schwachstellenanalyse für das
Landesstraßennetz in Brandenburg
Das Landesstraßennetz in Brandenburg umfasst ca. 5.800 Straßen-km, die jeweils rund
zur Hälfte dem Grundnetz bzw. dem so genannten Grünen Netz zugeordnet sind.
Während für das Grundnetz neben Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen auch
Aus- und Neubauvorhaben vorgesehen sind, soll das Grüne Netz in Zukunft lediglich nur
noch unterhalten werden.
Die Weiterentwicklung der Landesstraßen im Grundnetz erfolgt auf der Grundlage des
Landesstraßenbedarfsplanes. Bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes
sollen vorrangig Aus- bzw. Neubauprojekte vorgeschlagen und bewertet werden, die zur
Aufhebung von Schwachstellen geeignet sind. Diese Projekte sollen also festgestellte
Mängel beheben, dabei möglichst wirtschaftlich sein sowie die Umwelt weitgehend
schonen.
Als Voraussetzung zur Konzeption solcher
Schwachstellenanalyse durchgeführt werden.
Maßnahmen
soll
zunächst
eine
Die geplante Schwachstellenanalyse soll nachvollziehbar sein und daher auf der
Grundlage quantifizierter Kenngrößen durchgeführt werden. Hierzu sollen im
Wesentlichen die Ortsdurchfahrten des Landesstraßen-Grundnetzes evaluiert werden,
für die Schwachstellen auf der Grundlage folgender Kriterien erkennbar sind:
1.
Verkehrsbelastung, Kapazität und Auslastung
Es wird geprüft, ob die im Prognose-Zustand zu erwartenden Verkehrsbelastungen vom
vorhandenen Straßenraum aufgenommen werden können. Bei Überlastung wird eine
Schwachstelle festgestellt.
2. Verbindungsfunktion und -qualität
Es wird festgestellt, ob eine relevante Verbindung nach RIN (Verbindungen zu bzw.
zwischen zentralen Orten) über den betrachteten Streckenabschnitt verläuft.
Gegebenenfalls wird die Fahrtqualität für die Verbindung ermittelt. Aus dem Vergleich
der Pkw-Fahrzeiten im idealen (auf der Luftlinie) und im realen Zustand (über das
vorhandene Straßennetz) wird, bei einem sehr ungünstigen Verhältnis dieser Werte, eine
Schwachstelle definiert.
3.
Ortsverträglichkeit/Trennwirkung
Für die einzelnen Ortsdurchfahrten wird die städtebauliche Situation (im Wesentlichen:
Nutzung des Straßenraumes durch Anwohner, Büros, Geschäfte etc.) ermittelt und die
Anzahl der Aufenthaltsbetroffenen geschätzt.
Aus den ermittelten Informationen wird die städtebauliche Situation hinsichtlich der
Störung durch den Kfz-Verkehr abgeleitet. Zusätzlich wird die Trennwirkung (Summe der
Wartzeiten der Aufenthaltsbetroffenen beim Queren der Fahrbahn) berechnet.
Bei unzureichender Ortsverträglichkeit bzw. hohen Wartezeiten der querenden
Fußgänger wird eine Schwachstelle definiert.
4.
Feinstaubemissionen
Bei kritischen Feinstaubkonzentrationen in den OD`s wird geprüft, ob die Kfz-bedingten
PM10-Emissionen (Feinstaub) maßgebend zur hohen PM10-Belastung beitragen. Falls
dies zutrifft, wird eine Schwachstelle definiert.
5.
Verkehrslärm
Die Kfz-bedingten Lärmemissionen werden (vereinfacht) berechnet und die Ergebnisse
im Zusammenhang mit der städtebaulichen Gesamtsituation beurteilt. Bei
Überschreitung
von
Grenzwerten
der
Lärmbelastung
tagsüber/
nachts wird eine Schwachstelle definiert.
6.
Unfallsrisikopotenzial
Zur Feststellung eines erhöhten Unfallsrisikopotenzials werden die Unfalldaten der
Polizei ausgewertet. Es werden diejenigen Straßenabschnitte festgestellt, deren reales
Unfallgeschehen deutlich höher ist als das für den jeweiligen Straßentyp im Durchschnitt
zu erwartende. Für Ortsdurchfahrten mit auffälligem Unfallgeschehen wird eine
Schwachstelle festgestellt.
7.
Baulich Defizite
Zur
Ermittlung
baulicher
Defizite
in
den
Ortsdurchfahrten
wird
die
Landesstraßendatenbank hinsichtlich ggf. vorliegenden Querschnittsengpässen,
Trassierungsdefiziten, Tragfähigkeitsbegrenzungen für Brücken etc. ausgewertet.
Ortsdurchfahrten mit festgestellten baulichen Defiziten werden als Schwachstellen
definiert.
Die Kenngrößen der vorgenannten 7 Kriterien werden für jede Ortsdurchfahrt des
Landesstraßengrundnetzes ermittelt. Für die einzelnen festgestellten Schwachstellen
sollen dann Aus- bzw. Neubaumaßnahmen konzipiert werden. So kann z. B. bei
festgestellten ausschließlich baulichen Defiziten eine Instandsetzung bzw. ein Ausbau
der Ortsdurchfahrt schon für Abhilfe sorgen, ohne dass eine Ortsumgehung notwendig
ist.