Kriterien der Schwachstellenanalyse für das Landesstraßennetz in Brandenburg Das Landesstraßennetz in Brandenburg umfasst ca. 5.800 Straßen-km, die jeweils rund zur Hälfte dem Grundnetz bzw. dem so genannten Grünen Netz zugeordnet sind. Während für das Grundnetz neben Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen auch Aus- und Neubauvorhaben vorgesehen sind, soll das Grüne Netz in Zukunft lediglich nur noch unterhalten werden. Die Weiterentwicklung der Landesstraßen im Grundnetz erfolgt auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplanes. Bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes sollen vorrangig Aus- bzw. Neubauprojekte vorgeschlagen und bewertet werden, die zur Aufhebung von Schwachstellen geeignet sind. Diese Projekte sollen also festgestellte Mängel beheben, dabei möglichst wirtschaftlich sein sowie die Umwelt weitgehend schonen. Als Voraussetzung zur Konzeption solcher Schwachstellenanalyse durchgeführt werden. Maßnahmen soll zunächst eine Die geplante Schwachstellenanalyse soll nachvollziehbar sein und daher auf der Grundlage quantifizierter Kenngrößen durchgeführt werden. Hierzu sollen im Wesentlichen die Ortsdurchfahrten des Landesstraßen-Grundnetzes evaluiert werden, für die Schwachstellen auf der Grundlage folgender Kriterien erkennbar sind: 1. Verkehrsbelastung, Kapazität und Auslastung Es wird geprüft, ob die im Prognose-Zustand zu erwartenden Verkehrsbelastungen vom vorhandenen Straßenraum aufgenommen werden können. Bei Überlastung wird eine Schwachstelle festgestellt. 2. Verbindungsfunktion und -qualität Es wird festgestellt, ob eine relevante Verbindung nach RIN (Verbindungen zu bzw. zwischen zentralen Orten) über den betrachteten Streckenabschnitt verläuft. Gegebenenfalls wird die Fahrtqualität für die Verbindung ermittelt. Aus dem Vergleich der Pkw-Fahrzeiten im idealen (auf der Luftlinie) und im realen Zustand (über das vorhandene Straßennetz) wird, bei einem sehr ungünstigen Verhältnis dieser Werte, eine Schwachstelle definiert. 3. Ortsverträglichkeit/Trennwirkung Für die einzelnen Ortsdurchfahrten wird die städtebauliche Situation (im Wesentlichen: Nutzung des Straßenraumes durch Anwohner, Büros, Geschäfte etc.) ermittelt und die Anzahl der Aufenthaltsbetroffenen geschätzt. Aus den ermittelten Informationen wird die städtebauliche Situation hinsichtlich der Störung durch den Kfz-Verkehr abgeleitet. Zusätzlich wird die Trennwirkung (Summe der Wartzeiten der Aufenthaltsbetroffenen beim Queren der Fahrbahn) berechnet. Bei unzureichender Ortsverträglichkeit bzw. hohen Wartezeiten der querenden Fußgänger wird eine Schwachstelle definiert. 4. Feinstaubemissionen Bei kritischen Feinstaubkonzentrationen in den OD`s wird geprüft, ob die Kfz-bedingten PM10-Emissionen (Feinstaub) maßgebend zur hohen PM10-Belastung beitragen. Falls dies zutrifft, wird eine Schwachstelle definiert. 5. Verkehrslärm Die Kfz-bedingten Lärmemissionen werden (vereinfacht) berechnet und die Ergebnisse im Zusammenhang mit der städtebaulichen Gesamtsituation beurteilt. Bei Überschreitung von Grenzwerten der Lärmbelastung tagsüber/ nachts wird eine Schwachstelle definiert. 6. Unfallsrisikopotenzial Zur Feststellung eines erhöhten Unfallsrisikopotenzials werden die Unfalldaten der Polizei ausgewertet. Es werden diejenigen Straßenabschnitte festgestellt, deren reales Unfallgeschehen deutlich höher ist als das für den jeweiligen Straßentyp im Durchschnitt zu erwartende. Für Ortsdurchfahrten mit auffälligem Unfallgeschehen wird eine Schwachstelle festgestellt. 7. Baulich Defizite Zur Ermittlung baulicher Defizite in den Ortsdurchfahrten wird die Landesstraßendatenbank hinsichtlich ggf. vorliegenden Querschnittsengpässen, Trassierungsdefiziten, Tragfähigkeitsbegrenzungen für Brücken etc. ausgewertet. Ortsdurchfahrten mit festgestellten baulichen Defiziten werden als Schwachstellen definiert. Die Kenngrößen der vorgenannten 7 Kriterien werden für jede Ortsdurchfahrt des Landesstraßengrundnetzes ermittelt. Für die einzelnen festgestellten Schwachstellen sollen dann Aus- bzw. Neubaumaßnahmen konzipiert werden. So kann z. B. bei festgestellten ausschließlich baulichen Defiziten eine Instandsetzung bzw. ein Ausbau der Ortsdurchfahrt schon für Abhilfe sorgen, ohne dass eine Ortsumgehung notwendig ist.
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