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Unsere Regierung will „Fake
News“ – Falschmeldungen im
Internet – verbieten. Dann sollte
sie zuallererst ihre „gefärbten
Statistiken“ löschen, mit denen
sie die Bürger über das wahre
Ausmaß von Kriminalität und
Asylmissbrauch täuscht.
ch glaube nur der Statistik, die ich
selbst gefälscht habe“, soll Winston
Churchill gesagt haben. Nach diesem
Motto handelt unsere Bundesregierung. Sie will offensichtlich den
Menschen das wahre Ausmaß von
Kriminalitätsentwicklung und Asylmissbrauch verheimlichen. Die Statistiken werden bis zur Aussagelosigkeit verändert. Was die Regierung
den Bürgern nicht offenbaren will,
wird nicht mitgezählt. Im benachbarten Merkel-Deutschland durften die
Polizisten nach der Skandalnacht
von Köln die Herkunft der Täter
nicht erfassen. Das ergab ein Untersuchungsausschuss über die Vorfälle.
In Österreich geht es ähnlich zu.
Hier das Beste:
Der wahre Anteil von Asylwerbern
an Straftaten wird nicht erhoben
oder gezielt heruntergespielt. Zum
Beispiel wird der Angriff des afghanischen Sex-Mobs auf Frauen in Innsbruck der Asylwerber-Kriminalität
nicht zugerechnet, solange „offiziell
gegen unbekannt“ ermittelt wird.
Das, obwohl die Polizei den Täterkreis ganz genau kennt.
Wenn derselbe Täter etwa 20 Einbrüche verübte, wurde das in der Kriminalstatistik als nur ein Delikt dargestellt.
Als die Anzeigen gegen die afrikanische Drogenmafia in Wien massiv
anstiegen, kam „die Anweisung von
ganz oben“, in der nächsten Zeit an
den Brennpunkten weniger zu kontrollieren. Dies, um den Bürgern das
wahre Ausmaß der Kriminalität und
die Herkunft der Täter zu verschweigen.
16 K R O N E
BUNT
Illustration: Marian Kamensky
I
Die
Falschmeldungen
In die jährliche Asylobergrenze unserer Regierung von 37.500 werden
nur Asylwerber eingerechnet, die ihren Asylantrag gleich an der Grenze
stellen. Die – Abertausenden – illegalen Grenzübertritte nach Österreich
und der gesamte Familiennachzug
werden auch weiterhin nicht mitgezählt. Wer also die Grenze unkontrolliert überschreitet und erst in
Traiskirchen einen Asylantrag stellt,
wird in die Asylobergrenze unserer
Regierung nicht eingerechnet.
Ein Asylwerber, der seinen Pass
wegwirft und den Behörden eine falsche Identität angibt, kann später nie
mehr abgeschoben werden. Kein
Wunder: Sein Heimatland steht ja
nicht zweifelsfrei fest. Solche Personen – von denen es mittlerweile Tausende in Österreich gibt – gelten für
unsere Regierung nicht als „Asylanten“, sondern als „Geduldete“. Sie
halten sich weiterhin unbehelligt im
Bundesgebiet auf. Sie werden in die
Asylobergrenze der Regierung nicht
eingerechnet.
Asylwerber, die in einem anderen
EU-Land bereits Asyl beantragt haben und nun in Österreich einen neuen Asylantrag stellen, werden von
unserer Regierung ebenfalls nicht
mitgezählt.
Laut Sozialministerium nimmt die
Anzahl der Bezieher von Mindestsicherung kaum zu. Auch das ist so unrichtig. Wenn ein Asylberechtigter
rund 830 Euro Mindestsicherung pro
Monat bezieht und dann seine gesamte Familie nachholt, so erhöht
sich die Mindestsicherung samt Beihilfen; in extremen Fällen auf mehrere Tausend Euro monatlich. Das gilt
für unser Sozialministerium nicht als
Anstieg von Mindestsicherungsbeziehern.
Bevor unsere Regierung Jagd auf
„Fake News im Internet“ macht,
sollte sie lieber einmal selbst den
Bürgern die Wahrheit sagen.