Unsere Regierung will „Fake News“ – Falschmeldungen im Internet – verbieten. Dann sollte sie zuallererst ihre „gefärbten Statistiken“ löschen, mit denen sie die Bürger über das wahre Ausmaß von Kriminalität und Asylmissbrauch täuscht. ch glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe“, soll Winston Churchill gesagt haben. Nach diesem Motto handelt unsere Bundesregierung. Sie will offensichtlich den Menschen das wahre Ausmaß von Kriminalitätsentwicklung und Asylmissbrauch verheimlichen. Die Statistiken werden bis zur Aussagelosigkeit verändert. Was die Regierung den Bürgern nicht offenbaren will, wird nicht mitgezählt. Im benachbarten Merkel-Deutschland durften die Polizisten nach der Skandalnacht von Köln die Herkunft der Täter nicht erfassen. Das ergab ein Untersuchungsausschuss über die Vorfälle. In Österreich geht es ähnlich zu. Hier das Beste: Der wahre Anteil von Asylwerbern an Straftaten wird nicht erhoben oder gezielt heruntergespielt. Zum Beispiel wird der Angriff des afghanischen Sex-Mobs auf Frauen in Innsbruck der Asylwerber-Kriminalität nicht zugerechnet, solange „offiziell gegen unbekannt“ ermittelt wird. Das, obwohl die Polizei den Täterkreis ganz genau kennt. Wenn derselbe Täter etwa 20 Einbrüche verübte, wurde das in der Kriminalstatistik als nur ein Delikt dargestellt. Als die Anzeigen gegen die afrikanische Drogenmafia in Wien massiv anstiegen, kam „die Anweisung von ganz oben“, in der nächsten Zeit an den Brennpunkten weniger zu kontrollieren. Dies, um den Bürgern das wahre Ausmaß der Kriminalität und die Herkunft der Täter zu verschweigen. 16 K R O N E BUNT Illustration: Marian Kamensky I Die Falschmeldungen In die jährliche Asylobergrenze unserer Regierung von 37.500 werden nur Asylwerber eingerechnet, die ihren Asylantrag gleich an der Grenze stellen. Die – Abertausenden – illegalen Grenzübertritte nach Österreich und der gesamte Familiennachzug werden auch weiterhin nicht mitgezählt. Wer also die Grenze unkontrolliert überschreitet und erst in Traiskirchen einen Asylantrag stellt, wird in die Asylobergrenze unserer Regierung nicht eingerechnet. Ein Asylwerber, der seinen Pass wegwirft und den Behörden eine falsche Identität angibt, kann später nie mehr abgeschoben werden. Kein Wunder: Sein Heimatland steht ja nicht zweifelsfrei fest. Solche Personen – von denen es mittlerweile Tausende in Österreich gibt – gelten für unsere Regierung nicht als „Asylanten“, sondern als „Geduldete“. Sie halten sich weiterhin unbehelligt im Bundesgebiet auf. Sie werden in die Asylobergrenze der Regierung nicht eingerechnet. Asylwerber, die in einem anderen EU-Land bereits Asyl beantragt haben und nun in Österreich einen neuen Asylantrag stellen, werden von unserer Regierung ebenfalls nicht mitgezählt. Laut Sozialministerium nimmt die Anzahl der Bezieher von Mindestsicherung kaum zu. Auch das ist so unrichtig. Wenn ein Asylberechtigter rund 830 Euro Mindestsicherung pro Monat bezieht und dann seine gesamte Familie nachholt, so erhöht sich die Mindestsicherung samt Beihilfen; in extremen Fällen auf mehrere Tausend Euro monatlich. Das gilt für unser Sozialministerium nicht als Anstieg von Mindestsicherungsbeziehern. Bevor unsere Regierung Jagd auf „Fake News im Internet“ macht, sollte sie lieber einmal selbst den Bürgern die Wahrheit sagen.
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