KarriereStart 20.-22.01.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Versicherungspflicht für Alle Freiwillige Versicherung möglich Pflegeversicherung Rentenversicherung versicherungspflichtig i.d.R. nicht versicherungsPflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Versicherungspflicht auf Antrag möglich Versicherungsschutz für Selbständige gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung: Tätigkeit im Haupterwerb? Tätigkeit im Nebenerwerb? Fortführung der Versicherung als freiwilliges Mitglied? Familienversicherung? Versicherungsschutz für Selbständige gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung: Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen. = 4350 € mtl. für 2017 • jährlicher Nachweis des Einkommens anhand Einkommensteuerbescheides • Beitragssatz 14 % ohne Krankengeld/14,6% mit Anspruch • individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse • Einstufung in Mindestbemessungsgrenzen Versicherungsschutz für Selbständige gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2.231,25 € = ca. 312 € Beitrag im Monat für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1.487,50 € abgesenkt = ca. 208 € Beitrag im Monat für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 991,67 €. = ca. 139 € Beitrag im Monat Versicherungsschutz für Selbständige gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,55 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.80 %. Versicherungsschutz für Selbständige private Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beitrag richtet sich nach dem Leistungsumfang Auskunft über gesundheitlichen Status Bildung von Altersrückstellungen Basistarif/Notlagentarif Beratung und Information über Verbraucherzentralen www.verbraucherzentrale.de Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ selbständige Handwerker selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro) Beschäftigte im Pflegebereich Hebammen Seelotsen Hausgewerbetreibende Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler oder Publizisten Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen. Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige: ➔ ➔ ➔ Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit Nachweis der selbständigen Tätigkeit: Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis oder Gesellschaftsvertrag Pflichtversicherung auf Antrag; alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Höhe der Beiträge: ➔ Selbständige können entweder den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen ➔ bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden ➔ Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen einen einkommensgerechten Beitrag zahlen Wer bezahlt die Beiträge? ➔ Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst ➔ Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen Versicherungsschutz für Selbständig Rentenversicherung Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung: ➔ Beitragssatz allgemein 18,7 % ➔ monatliche Bezugsgröße West: 2.975 € / Ost: 2.660 € ➔ Regelbeitrag 556,33 € / 497,42 € mtl. ➔ halber Regelbeitrag: 278,17 € / 248,71 € mtl. ➔ Beitragsbemessungsgrenze 2016 West: monatlich 6350 €/ Ost 5700 € Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Beiträge steigern Rentenanspruch Jahr 2017 : Mindestbeitrag 84,15 Euro monatlich Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um rund 4,50 Euro Höchstbetrag 1.187,45 Euro, Erhöhung monatlich 50 Euro Regelbeitrag 556,33 Euro, Erhöhung monatlich um 30 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung: ➔ Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge gezahlt sind. ➔ Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente Versicherungsschutz für Selbständige 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge • Gesetzliche Rentenversicherung • Alterssicherung der Landwirte • Beamten- und Soldatenversorgung Betriebliche Altersversorgung • Direktversicherung • Versicherungsprodukte • Pensionskasse • Bankprodukte • Pensionsfonds • Fondsprodukte • Unterstützungskasse • Riester-Rente • Direktzusage • Rürup Rente • Berufsständische Versorgung Regelsicherungsfunktion Private Altersvorsorge • Wohnriester Ergänzungsfunktion Ergänzungsfunktion Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: ➔ Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit ➔ innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate Versicherungspflicht nach dem SGB III ➔ Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle) Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Antragstellung: ➔ Agentur für Arbeit am Wohnort ➔ dreimonatige Antragsfrist ➔ Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater ➔ selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: ➔ zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch Ende der Versicherung: ➔ Zahlungsrückstand drei Monate Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: ➔ monatliche oder jährliche Beitragszahlung ➔ Kündigung nach fünf Jahren möglich ➔ Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Grundlage für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße Bezugsgrößen: 2.975 Euro West, 2.660 Euro Ost Beitragssatz: 89,25 Euro (West) oder 79,80 Euro (Ost) Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte Beitragssatz: 44,63 Euro West oder 39,90 Euro Ost Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit ausgeübt wird Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit: ➔ Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend, mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren ➔ Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt ➔ Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts abhängig von: ➔ Vermittlungsbemühungen ➔ Qualifikation für die Ausübung der Beschäftigung Beispiel (2016): (Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule Fachschule/Meister abgeschlossener Ausbildungsberuf keine Ausbildung (Q-Gruppe 1) 1.443,00 € (W) 1.290,30 € (O) (Q-Gruppe 2) 1.251,90 € (W) 1.119,90 € (O) (Q-Gruppe 3) 1.049,70 € (W) 933,60 € (O) (Q-Gruppe 4) 814,80 € (W) 706,80 € (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann. Versicherungsschutz für Selbständige Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/60 50 40 4 Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: ➔ ➔ ➔ Art und Gegenstand des Unternehmens ab wann erstmalig Arbeitnehmer Beginn der unternehmerischen Tätigkeit Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: ➔ grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert ➔ Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig Empfehlung Existenzgründer – Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) meistens Risikoversicherung Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.B. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung 030 - 340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Informationsangebot www.existenzgruender.de Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen GründerZeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
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