deGUT 07.- 08.10.2016 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Versicherungspflicht für Alle Freiwillige Versicherung möglich Pflegeversicherung Rentenversicherung versicherungspflichtig i.d.R. nicht versicherungsPflichtig Ausnahme: best. Personengruppen Freiwillige oder Pflichtversicherung möglich Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Nicht versicherungspflichtig je nach Vorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft Versicherungspflicht auf Antrag möglich Versicherungsschutz für Selbständige Krankenversicherung/Pflegeversicherung ➔ Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung ➔ Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung: ➔ Tätigkeit im Haupterwerb ➔ Tätigkeit im Nebenerwerb Versicherungsschutz für Selbständige Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, wenn man vorher: ➔ als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert war, ➔ als Arbeitnehmer gesetzlich freiwillig versichert war, ➔ beitragsfrei in der Familienversicherung versichert war. Bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kann die Versicherung ggf. auch in der Familienversicherung fortgeführt werden. Versicherungsschutz für Selbständige Krankenversicherung/Pflegeversicherung Beiträge zur freiwilligen Versicherung: Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen. ➔ 4.237,50 € mtl. für 2016 Veränderungen im Einkommen werden anhand des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen und können nur für die Zukunft wirksam werden. Es erfolgt zudem eine Unterteilung in Mindestbemessungsgrundlagen. Es gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld ein Beitragssatz von 14 %. Der Beitragssatz für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,6 %. Zudem können Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Versicherungsschutz für Selbständige Krankenversicherung/Pflegeversicherung Der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2178,75 € = ca. 305 € Beitrag im Monat. Für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage auf 1.452,50 € abgesenkt = ca. 203 € Beitrag im Monat. Für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 968,33 € = ca. 136 € Beitrag im Monat. Zu beachten ist, dass zu diesen Beiträgen noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse (Zahlen gelten für 2016/Beitragssatz 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld / Zahlen sind gerundet) kommen kann. Versicherungsschutz für Selbständige Krankenversicherung/Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,35 %. Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.60 %. Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Rentenversicherungspflicht: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ selbständige Handwerker selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro) Beschäftigte im Pflegebereich Hebammen Seelotsen Hausgewerbetreibende Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler oder Publizisten Selbständige mit einem Auftraggeber Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen. Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige: ➔ ➔ ➔ Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit Nachweis der selbständigen Tätigkeit: Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis oder Gesellschaftsvertrag Pflichtversicherung auf Antrag; alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Höhe der Beiträge: ➔ Selbständige können entweder den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen ➔ bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden ➔ Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und Publizisten müssen einen einkommensgerechten Beitrag zahlen ➔ Beitragssatz allgemein 18,7 % ➔ Regelbeitrag 543,24 € / 471,24 € mtl. ➔ halber Regelbeitrag: 271,62 € / 235,62 € mtl. Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung Wer bezahlt die Beiträge? ➔ Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst ➔ Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung freiwillige Rentenversicherung: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Beiträge steigern Rentenanspruch Jahr 2016 : Mindestbeitrag 84,15 Euro monatlich Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um rund 4,32 Euro Höchstbetrag 1.159,40 Euro, Erhöhung monatlich 56,89 Euro Regelbeitrag 543,24 Euro, Erhöhung monatlich um 28,08 Euro Vorteile einer freiwilligen Versicherung: ➔ Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung, wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge gezahlt sind. ➔ Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente Versicherungsschutz für Selbständige 3 Säulen der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge • Gesetzliche Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung Private Altersvorsorge • Direktversicherung • Versicherungsprodukte • Pensionskasse • Alterssicherung der Landwirte • Bankprodukte • Pensionsfonds • Fondsprodukte • Beamten- und Soldatenversorgung • Unterstützungskasse • Riester-Rente/Wohnriester • Direktzusage • Rürup Rente • Berufsständische Versorgung Basis Ergänzungsfunktion Ergänzungsfunktion Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Voraussetzungen für Selbständige Vorversicherungszeit: ➔ Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit ➔ innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate Versicherungspflicht nach dem SGB III ➔ Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle) Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Antragstellung: ➔ Agentur für Arbeit am Wohnort ➔ dreimonatige Antragsfrist ➔ Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder Bescheinigung Steuerberater ➔ selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden Ausschlussgrund: ➔ zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch Ende der Versicherung: ➔ Zahlungsrückstand drei Monate Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Beitragszahlung: ➔ monatliche oder jährliche Beitragszahlung ➔ Kündigung nach fünf Jahren möglich ➔ Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen Höhe der Beiträge: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Grundlage für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße Bezugsgrößen: 2.905 Euro West, 2.520 Euro Ost Beitragssatz: 87.15 Euro (West) oder 75,60 Euro (Ost) Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte Beitragssatz: 43,80 Euro West oder 37,80 Euro Ost Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit ausgeübt wird Versicherungsschutz für Selbständige Arbeitslosenversicherung Eintritt der Arbeitslosigkeit: ➔ Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend, mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren ➔ Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt ➔ Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts abhängig von: ➔ Vermittlungsbemühungen ➔ Qualifikation für die Ausübung der Beschäftigung Beispiel (2016): (Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt: Hoch-/Fachhochschule Fachschule/Meister abgeschlossener Ausbildungsberuf keine Ausbildung (Q-Gruppe 1) 1.443,00 € (W) 1.290,30 € (O) (Q-Gruppe 2) 1.251,90 € (W) 1.119,90 € (O) (Q-Gruppe 3) 1.049,70 € (W) 933,60 € (O) (Q-Gruppe 4) 814,80 € (W) 706,80 € (O) Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann. Versicherungsschutz für Selbständige Gesetzliche Unfallversicherung Meldepflicht bei Unternehmensgründung: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/60 50 40 4 Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert Freiwillige Versicherung möglich Pflicht des Unternehmens zur Meldung: ➔ ➔ ➔ Art und Gegenstand des Unternehmens ab wann erstmalig Arbeitnehmer Beginn der unternehmerischen Tätigkeit Gesetzliche Unfallversicherung gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer: ➔ grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert ➔ Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer: ➔ ➔ ➔ ➔ ➔ Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig Empfehlung Existenzgründer – Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld) meistens Risikoversicherung Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.B. med. Berufe, Pflegeberufe) Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit Informationsangebot Informationstelefon des BMWi: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung 030 - 340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Informationsangebot www.existenzgruender.de Informationsangebot Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen GründerZeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
© Copyright 2024 ExpyDoc