Versicherungsschutz für Selbständige Rentenversicherung

deGUT 07.- 08.10.2016
Persönliche Absicherung für Selbständige
www.bmwi.de
Persönliche Absicherung allgemein
Sozialversicherung des Existenzgründers
Krankenversicherung
Versicherungspflicht
für Alle
Freiwillige
Versicherung
möglich
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
versicherungspflichtig
i.d.R. nicht
versicherungsPflichtig
Ausnahme: best.
Personengruppen
Freiwillige oder
Pflichtversicherung
möglich
Arbeitslosenversicherung
Unfallversicherung
Nicht
versicherungspflichtig
je nach
Vorschrift
der zuständigen
Berufsgenossenschaft
Versicherungspflicht
auf Antrag
möglich
Versicherungsschutz für Selbständige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
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Anmeldung der selbständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung
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Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung:
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Tätigkeit im Haupterwerb
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Tätigkeit im Nebenerwerb
Versicherungsschutz für Selbständige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich,
wenn man vorher:
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als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert war,
➔
als Arbeitnehmer gesetzlich freiwillig versichert war,
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beitragsfrei in der Familienversicherung versichert war.
Bei einer Tätigkeit im Nebenerwerb kann die Versicherung ggf. auch in der
Familienversicherung fortgeführt werden.
Versicherungsschutz für Selbständige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Beiträge zur freiwilligen Versicherung:
Es zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Das sind in der Regel alle Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen.
➔
4.237,50 € mtl. für 2016
Veränderungen im Einkommen werden anhand des Einkommensteuerbescheides
nachgewiesen und können nur für die Zukunft wirksam werden. Es erfolgt zudem eine
Unterteilung in Mindestbemessungsgrundlagen.
Es gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld ein Beitragssatz von 14 %. Der
Beitragssatz für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld beträgt 14,6 %. Zudem können
Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.
Versicherungsschutz für Selbständige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Der Beitrag für hauptberuflich Selbständige beträgt bis zur Summe von 2178,75 €
= ca. 305 € Beitrag im Monat.
Für Personen, die durch die Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert
werden oder auf Antrag Bedürftigkeit festgestellt wurde, wird die Bemessungsgrundlage
auf 1.452,50 € abgesenkt
= ca. 203 € Beitrag im Monat.
Für Personen im Nebenerwerb, ohne die Möglichkeit einer Absicherung in der
Familienversicherung, beträgt die Mindestbemessungsgrundlage mtl. 968,33 €
= ca. 136 € Beitrag im Monat.
Zu beachten ist, dass zu diesen Beiträgen noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse (Zahlen gelten für
2016/Beitragssatz 14 % ohne Anspruch auf Krankengeld / Zahlen sind gerundet) kommen kann.
Versicherungsschutz für Selbständige
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der gesetzlichen
Krankenversicherung. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung führt daher zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.
Die Grundlagen zur Beitragsbemessung werden analog der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen.
Der Beitragssatz beträgt für Versicherte mit Kind 2,35 %.
Versicherte ohne Kind haben einen erhöhten Beitragssatz von 2.60 %.
Versicherungsschutz für Selbständige
Rentenversicherung
Rentenversicherungspflicht:
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selbständige Handwerker
selbständige Lehrer/ Dozenten, Erzieher, Tagesmütter (Verdienst über 450 Euro)
Beschäftigte im Pflegebereich
Hebammen
Seelotsen
Hausgewerbetreibende
Küstenschiffer oder Küstenfischer
Künstler oder Publizisten
Selbständige mit einem Auftraggeber
Alle Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit,
auf Antrag rentenversicherungspflichtig zu werden oder freiwillige Beiträge zu zahlen.
Versicherungsschutz für Selbständige
Rentenversicherung
Pflichtversicherung/Pflichtversicherung auf Antrag für Selbständige:
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Ausübung einer selbständige Erwerbstätigkeit
Nachweis der selbständigen Tätigkeit: Handelsregistereintragung, Gewerbeanmeldung,
Gewerbeerlaubnis oder Gesellschaftsvertrag
Pflichtversicherung auf Antrag; alle Rechte und Pflichten eines Pflichtversicherten
Versicherungsschutz für Selbständige
Rentenversicherung
Höhe der Beiträge:
➔ Selbständige können entweder den Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag
zahlen
➔ bis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit kann ohne
Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der halbe Regelbeitrag gezahlt werden
➔ Seelotsen, Hausgewerbetreibende, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Künstler und
Publizisten müssen einen einkommensgerechten Beitrag zahlen
➔ Beitragssatz allgemein
18,7 %
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Regelbeitrag
543,24 € / 471,24 € mtl.
➔
halber Regelbeitrag:
271,62 € / 235,62 € mtl.
Versicherungsschutz für Selbständige
Rentenversicherung
Wer bezahlt die Beiträge?
➔ Selbständige zahlen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst
➔ Ausnahme für Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende, Beiträge für diese Personen
werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen
Versicherungsschutz für Selbständige
Rentenversicherung
freiwillige Rentenversicherung:
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Beiträge steigern Rentenanspruch
Jahr 2016 : Mindestbeitrag 84,15 Euro monatlich
Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um rund 4,32 Euro
Höchstbetrag 1.159,40 Euro, Erhöhung monatlich 56,89 Euro
Regelbeitrag 543,24 Euro, Erhöhung monatlich um 28,08 Euro
Vorteile einer freiwilligen Versicherung:
➔ Beitragsleistung sichert Anwartschaft auf Rente bei vorzeitiger Erwerbsminderung,
wenn am 31. Dezember 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5
Jahren zurückgelegt wurde, seit Januar 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen
Zeit belegt ist und ohne Unterbrechung freiwillige Beiträge gezahlt sind.
➔ Wartezeiterfüllung bei Altersrenten/Regelaltersrente
Versicherungsschutz für Selbständige
3 Säulen der Altersvorsorge
Gesetzliche
Altersvorsorge
• Gesetzliche
Rentenversicherung
Betriebliche
Altersversorgung
Private
Altersvorsorge
• Direktversicherung
• Versicherungsprodukte
• Pensionskasse
• Alterssicherung
der Landwirte
• Bankprodukte
• Pensionsfonds
• Fondsprodukte
• Beamten- und
Soldatenversorgung
• Unterstützungskasse
• Riester-Rente/Wohnriester
• Direktzusage
• Rürup Rente
• Berufsständische
Versorgung
Basis
Ergänzungsfunktion
Ergänzungsfunktion
Versicherungsschutz für Selbständige
Arbeitslosenversicherung
Voraussetzungen für Selbständige
Vorversicherungszeit:
➔ Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit
➔ innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mindestens
12 Monate Versicherungspflicht nach dem SGB III
➔ Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (Dauer des Bezugs spielt dabei
keine Rolle)
Versicherungsschutz für Selbständige
Arbeitslosenversicherung
Antragstellung:
➔ Agentur für Arbeit am Wohnort
➔ dreimonatige Antragsfrist
➔ Nachweis der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Gewerbeanmeldung oder
Bescheinigung Steuerberater
➔ selbständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden
Ausschlussgrund:
➔ zweimal Bezug Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch
Ende der Versicherung:
➔ Zahlungsrückstand drei Monate
Versicherungsschutz für Selbständige
Arbeitslosenversicherung
Beitragszahlung:
➔ monatliche oder jährliche Beitragszahlung
➔ Kündigung nach fünf Jahren möglich
➔ Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen
Höhe der Beiträge:
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Grundlage für die Selbständigen 3,0 % der monatlichen Bezugsgröße
Bezugsgrößen: 2.905 Euro West, 2.520 Euro Ost
Beitragssatz: 87.15 Euro (West) oder 75,60 Euro (Ost)
Existenzgründer zahlen im ersten Jahr nach Gründung die Hälfte
Beitragssatz: 43,80 Euro West oder 37,80 Euro Ost
Bezugsgröße Ost oder West: richtet sich nach dem Gebiet in dem die Tätigkeit
ausgeübt wird
Versicherungsschutz für Selbständige
Arbeitslosenversicherung
Eintritt der Arbeitslosigkeit:
➔ Zeiten der Versicherungspflicht auf Antrag anwartschaftsbegründend, mindestens 150 Tage
Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren
➔ Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt
➔ Höhe dieses fiktiven Arbeitsentgelts abhängig von:
➔ Vermittlungsbemühungen
➔ Qualifikation für die Ausübung der Beschäftigung
Beispiel (2016):
(Steuerklasse III, ohne Kind) wie folgt:
Hoch-/Fachhochschule
Fachschule/Meister
abgeschlossener Ausbildungsberuf
keine Ausbildung
(Q-Gruppe 1) 1.443,00 € (W) 1.290,30 € (O)
(Q-Gruppe 2) 1.251,90 € (W) 1.119,90 € (O)
(Q-Gruppe 3) 1.049,70 € (W) 933,60 € (O)
(Q-Gruppe 4) 814,80 € (W) 706,80 € (O)
Bitte beachten Sie, dass das hier berechnete Arbeitslosengeld lediglich ein Orientierungswert für Sie sein kann.
Versicherungsschutz für Selbständige
Gesetzliche Unfallversicherung
Meldepflicht bei Unternehmensgründung:
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Vorbereitung/Gründung eines Unternehmens
Zuordnung der entsprechenden Berufsgenossenschaft
Hilfe durch Infoline der DGUV unter 0800/60 50 40 4
Meldung innerhalb einer Woche bei zuständiger Berufsgenossenschaft
Gewerbeanmeldung an zuständige Berufsgenossenschaft durch Gewerbeamt
Feststellung der Beitragspflicht/regelt die Satzung
Unternehmer/Freiberufler in der Regel nicht pflichtversichert
Freiwillige Versicherung möglich
Pflicht des Unternehmens zur Meldung:
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Art und Gegenstand des Unternehmens
ab wann erstmalig Arbeitnehmer
Beginn der unternehmerischen Tätigkeit
Gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Unfallversicherung Arbeitnehmer:
➔ grundsätzlich alle Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert
➔ Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber den Beschäftigten
gesetzliche Unfallversicherung Existenzgründer/Unternehmer:
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Absicherung für Existenzgründer möglich; in der Regel freiwillig
Empfehlung Existenzgründer – Prüfung der freiwilligen Versicherung/Satzung
geringe Beiträge bei erheblichen Versicherungsschutz (Verletztengeld)
meistens Risikoversicherung
Unternehmerpflichtversicherung/Höhe der Beiträge Satzungsrecht (z.B. med. Berufe,
Pflegeberufe)
Versicherungsschutz: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
Informationsangebot
Informationstelefon des BMWi:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung
030 - 340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Informationsangebot
www.existenzgruender.de
Informationsangebot
Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit
GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen
GründerZeiten Nr. 16: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit