Unfallverursacher muss Abschleppkosten zur

Urteil
Unfallverursacher muss Abschleppkosten zur
Vertrauenswerkstatt zahlen
Es geschieht jeden Tag hundertfach in Deutschland: Nach einem Verkehrsunfall
werden die beschädigten Autos zur Werkstatt abtransportiert. Für die Kosten haftet
der Unfallverursacher – aber wie weit darf die Reise zu dessen Lasten eigentlich
gehen? Unter Umständen sehr weit, hat kürzlich das Amtsgericht Ingolstadt geurteilt
– nämlich bis zur Vertrauenswerkstatt des Geschädigten.
Was ist geschehen?
Nach einem Autounfall lässt der Geschädigte seinen Wagen abschleppen – und das nicht zur
nächstgelegenen Werkstatt, sondern zur Werkstatt seines Vertrauens. Die liegt aber rund 100
Kilometer vom Unfallort entfernt. Seine Kfz-Versicherung und der Unfallverursacher weigern sich,
die Kosten dafür zu tragen. Sie wollen nur den Weg bis zur naheliegenden Werkstatt zahlen.
Der Geschädigte wirft ein, dass er selbst nicht habe erkennen können, ob sich eine Reparatur bei
seinem Auto überhaupt noch lohne. Seine Vertrauenswerkstatt allein könne das beurteilen.
Außerdem habe ihn der Abschleppdienst bis nach Hause gefahren, so dass Kosten für Zug- oder
Bustickets dem Unfallverursacher erspart geblieben seien.
Schlussendlich landet der Fall vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Amtsgerichts Ingolstadt stellen sich auf die Seite des Geschädigten (Aktenzeichen
10 C 2291/15). Der Transport bis zur Vertrauenswerkstatt sei rechtens gewesen – und der
Verursacher habe zu zahlen.
Denn es gilt: Der Unfallverursacher muss für alle Schäden aufkommen. Dazu zählen nicht nur
Schäden am Auto, sondern auch die Kosten für den Abschleppdienst. Trotzdem hat der Geschädigte
die Pflicht, diese Kosten möglichst gering zu halten.
Das habe er in diesem Fall getan, so die Richter, denn der Abschleppdienst habe ihn bis nach Hause
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gefahren. Und auch der Argumentation des Geschädigten stimmten die Richter zu: Die
Einschätzung, ob eine Reparatur lohne, sei Sache der Vertrauenswerkstatt.
Dieser Artikel erschien am 27.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil-unfallverursacher-muss-abschleppkosten-zur-vertrauenswerkstatt-zahlen-1485531762/
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