Arbeitgeber haften nicht immer

Winterliche Firmenparkplätze
Arbeitgeber haften nicht immer
So ziemlich jeder Autofahrer kennt das: Im Winter drohen Schnee und Eis, die
tägliche Fahrt zur Arbeit zur Rutschpartie werden zu lassen. Aber wie sieht es aus,
wenn ein Glätte-Unfall erst auf dem firmeneigenen Parkplatz passiert? Wie es dort
um den Versicherungsschutz bestellt ist, lesen Sie hier.
Schnee, Eis und rutschige Straßen machen es den Autofahrern auf deutschen Straßen gerade schwer.
Aber wer zahlt eigentlich bei einem Unfall, der wegen winterlicher Verhältnisse auf dem
firmeneigenen Parkplatz passiert?
Heike Dettler, Haftpflicht-Expertin der R+V Versicherung, weiß Rat: „Wenn der Arbeitgeber seinen
Mitarbeitern Parkraum auf dem firmeneigenen Grundstück zur Verfügung stellt, muss er auch dafür
sorgen, dass die Fläche verkehrssicher ist.“
Ausreichende Beleuchtung, die Beseitigung von Schlaglöchern und umgestürzten Bäumen – all das
gehöre zum Aufgabenbereich des Arbeitgebers, wenn ein Privatparkplatz für Mitarbeiter bereit
steht, so Dettler. Eis zu entfernen, sei ebenfalls seine Pflicht. Andernfalls hafte er eventuell bei
einem Unfall.
Gleichwohl gibt es für den Arbeitgeber auch Grenzen der Fürsorge. „Es ist nicht zumutbar, dass alle
Parkplätze dauerhaft von Eis und Schnee befreit sind“, sagt R+V-Expertin Dettler. Es gehe darum,
dass der Autofahrer das Gelände sicher erreichen und verlassen kann. Dass er während
Einparkmanövern mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen muss, ist aber selbstverständlich –
auch ohne Hinweisschild.
Dieser Artikel erschien am 27.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/winterliche-firmenparkplaetze-arbeitgeber-haften-nicht-immer-1485510761/
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