Einbau von Rauchmeldern ist ratsam

Jetzt wird’s brenzlig
Einbau von Rauchmeldern ist ratsam
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist der Einbau von Rauchmeldern für
Wohneigentümer Pflicht. Aber hat ein nicht vorhandener Rauchmelder
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz? Die Antwort gibt’s hier.
•Pflicht ist Pflicht: Und seit dem 1. Januar 2017 müssen sich Wohneigentümer darum kümmern,
Rauchmelder in ihren Gebäuden und Wohnungen einzubauen. Aber was, wenn das jemand
missachtet und dann doch etwas passiert? Dürfen Versicherungen den Einbau von Rauchmeldern
zur Voraussetzung für ihren Schutz machen?
„Grundsätzlich müssen Versicherte alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen
befolgen“, sagt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute, gegenüber der Westfälischen Rundschau.
Trotzdem habe ein nicht vorhandener Rauchmelder bislang eher wenig Einfluss auf den
Versicherungsschutz. Denn: Eine Versicherung könnte sich nur weigern, den Brandschaden zu
zahlen, wenn das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich war, erklärt Aulbach weiter.
Trotzdem warnt der Experte davor, die gesetzliche Rauchmelder-Pflicht zu missachten. „Die
Installation der Rauchmelder kann hier unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer
vermeiden“, so Aulbach.
Dieser Artikel erschien am 26.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/jetzt-wirds-brenzlig-einbau-von-rauchmeldern-ist-ratsam-1485425259/
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