OBERSTUFE FÜR GEHÖRLOSE UND SCHWERHÖRIGE ABTEILUNG TEILINTEGRATIVE OBERSTUFE TEILINTEGRATIVE OBERSTUFE Die hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht meist gruppenweise in einer Regelklasse, wo sie von einem Audiopädagogen begleitet werden. Ergänzend dazu erhält die Gruppe in einigen Fächern Unterricht ausserhalb der Regelklasse. Als dritte Form wird in der Einzelförderung auf individuelle Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen. Es besteht zudem eine starke Vernetzung mit allen anderen Abteilungen im Schulhaus. METHODISCHE GRUNDSÄTZE UND SCHWERPUNKTE BERUFSVORBEREITUNG Wir streben Chancengleichheit an: Durch günstigere Rahmenbedingungen in der Teilintegration und damit bessere schulische Förderung erreichen die Jugendlichen oft einen Schulabschluss auf höherem Niveau, als dies bei Vollintegration möglich wäre. Wir orientieren uns am Lehrplan der Volksschule und passen Lerninhalte und Umfang der Integration den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler an. Die Jugendlichen besuchen den Berufskundeunterricht im Regelklassenunterricht mit ihren hörenden Mitschülerinnen und Mitschülern. Im Kleinklassensetting und in Einzelsettings finden Vertiefungsarbeiten und individuelle Beratungen statt. Individuelle Schnupperlehren sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, IV-Berufsberatung und weiteren Institutionen sind wichtige Elemente in der Berufsfindung. INTEGRATION KLEINGRUPPEN EINZELFÖRDERUNG SEK3 · KILCHBERGSTRASSE 25, 8038 ZÜRICH, TELEFON 044 481 85 01, FAX 044 481 85 06, [email protected], WWW.SEK3.CH
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