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OBERSTUFE FÜR GEHÖRLOSE UND SCHWERHÖRIGE
ABTEILUNG TEILINTEGRATIVE OBERSTUFE
TEILINTEGRATIVE OBERSTUFE
Die hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht meist gruppenweise in einer Regelklasse, wo sie
von einem Audiopädagogen begleitet werden. Ergänzend dazu erhält die Gruppe in einigen Fächern Unterricht ausserhalb der
Regelklasse. Als dritte Form wird in der Einzelförderung auf individuelle Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen.
Es besteht zudem eine starke Vernetzung mit allen anderen Abteilungen im Schulhaus.
METHODISCHE GRUNDSÄTZE UND SCHWERPUNKTE
BERUFSVORBEREITUNG
Wir streben Chancengleichheit an: Durch günstigere Rahmenbedingungen in der Teilintegration und damit bessere schulische Förderung erreichen die Jugendlichen oft einen Schulabschluss auf höherem Niveau, als dies bei Vollintegration
möglich wäre. Wir orientieren uns am Lehrplan der Volksschule
und passen Lerninhalte und Umfang der Integration den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler an.
Die Jugendlichen besuchen den Berufskundeunterricht im
Regelklassenunterricht mit ihren hörenden Mitschülerinnen
und Mitschülern. Im Kleinklassensetting und in Einzelsettings
finden Vertiefungsarbeiten und individuelle Beratungen statt.
Individuelle Schnupperlehren sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, IV-Berufsberatung und weiteren Institutionen sind wichtige Elemente in der Berufsfindung.
INTEGRATION
KLEINGRUPPEN
EINZELFÖRDERUNG
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