Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio
Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str.
14, 80801München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer
die folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu
gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des
Rekordhalters ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Montag, den 23.01.2017 bis Donnerstag, den
26.01.2017 um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene
Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne
dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten
lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen
Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei
höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus
sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die
Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und
ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der
folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater
von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong
96.3 verbundenen
Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die
Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de
möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender
München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle
–
mindestens
jedoch
im
On-Air
Programm
–
des
Senders
bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den
23.01.2017 um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 26.01.2017 um
12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Freitag, 27.01.2017 in
der Morning Show zwischen 6 und 9 Uhr bekanntgegeben.
Gewonnen hat der/die Finder/-in des Rekordhalters. Somit gewinnt
nicht der „Rekordhalter“, sondern derjenige, der ihn gefunden hat.
Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass der Rekordhalter
sowie der/die Finder/-in einen dauerhaften Wohnsitz im UKWSendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
-
Stadtgebiet München
-
Landkreise München:
o
Unterschleißheim
o
Oberschleißheim
o
Garching
o
Ismaning
o
Unterföhring
o
Aschheim
o
Kirchheim
o
Feldkirchen
o
Haar
o
Putzbrunn
o
Grasbrunn
o
Hohenbrunn
o
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
o
Aying
o
Sauerlach
o
Brunnthal
o
Ottobrunn
o
Neubiberg
o
Unterhaching
o
Taufkirchen
o
Oberhaching
o
Straßlach-Dingharting
o
Grünwald
o
Pullach
o
Baierbrunn
o
Schäftlarn
o
Neuried
o
Planegg
o
Gräfelfing
-
Landkreis Dachau
-
Landkreis Freising
-
Landkreis Erding
-
Landkreis Ebersberg
-
Landkreis Rosenheim
-
Landkreis Miesbach
-
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
-
Landkreis Starnberg
-
Landkreis Fürstenfeldbruck
-
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
-
Landkreis Aichach-Friedberg
-
Landkreis Landsberg am Lech
-
Landkreis Weilheim-Schongau
-
Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio
Gong 96.3 ist:
„Der Münchner mit dem längsten Bart“
Aus
allen
berücksichtigungsfähigen
Vorschlägen,
die
auf
www.radiogong.de eingereicht werden, wird der Münchner mit dem
längsten Bart ermittelt. Dabei muss dieser wie oben beschrieben aktuell
einen Wohnsitz in München haben. Berücksichtigungsfähig ist ein
Vorschlag, wenn
-
Der/die
Finder/-in
eine
unterschriebene
Einwilligung
des/der
Rekordhalters/-in vorlegt, dass er mit der Teilnahme an dem
Gewinnspiel und der Geltung dieser Teilnahmebedingungen auch für
sich selbst einverstanden ist
-
der Bart weder komplett künstlich noch künstlich verlängert (bspw.
durch Extensions oder Schmuck) ist
-
der Bart von der Unterlippe vertikal zur Körpermitte wächst und
gemessen werden kann – und das ohne unterstützendes Langziehen
(Pflegemittel sind gestattet)
Der/die Finder/-in des Münchners mit dem längsten Bart bekommt
10.000 Euro Finderlohn. Sollte der Rekordhalter von mehreren Personen
angemeldet werden, entscheidet das Los über den Gewinner der 10.000
Euro.
Das
Los
entschiedet
auch,
wenn
mehrere
Rekordhalter
angemeldet werden, deren Bartlänge identisch ist.
Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der
Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online
übermittelt werden.
Radio Gong 96.3 kann den/die anmeldende/-n Finder/-in kontaktieren
und gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders –
zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person verpflichten sich, im
üblichen und vertretbaren Umfang für
Audio-, Foto-/Bild- und
Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur
Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre
vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem
Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt
werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3
von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem erklären der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person die
grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3
oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen
und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B.
öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten
Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten
Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio
Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der
Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum
Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch
Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung
von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen
für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt,
bereits gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der/die Gewinner/-in
alle
Voraussetzungen
dieser
Teilnahmebedingungen
erfüllt.
Der
Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung
und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität
zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch
bedingte Fehler im Programm.