Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14, 80801München. Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer die folgenden Bedingungen als verbindlich an: 1. Gewinn/Aktionsdauer Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des Rekordhalters ausbezahlt. Die Aktion findet statt von Montag, den 23.01.2017 bis Donnerstag, den 26.01.2017 um 12 Uhr. Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen. 3. Ablauf und Modus Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de möglich. Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle – mindestens jedoch im On-Air Programm – des Senders bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den 23.01.2017 um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 26.01.2017 um 12 Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Freitag, 27.01.2017 in der Morning Show zwischen 6 und 9 Uhr bekanntgegeben. Gewonnen hat der/die Finder/-in des Rekordhalters. Somit gewinnt nicht der „Rekordhalter“, sondern derjenige, der ihn gefunden hat. Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass der Rekordhalter sowie der/die Finder/-in einen dauerhaften Wohnsitz im UKWSendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen. Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein: - Stadtgebiet München - Landkreise München: o Unterschleißheim o Oberschleißheim o Garching o Ismaning o Unterföhring o Aschheim o Kirchheim o Feldkirchen o Haar o Putzbrunn o Grasbrunn o Hohenbrunn o Höhenkirchen-Siegertsbrunn o Aying o Sauerlach o Brunnthal o Ottobrunn o Neubiberg o Unterhaching o Taufkirchen o Oberhaching o Straßlach-Dingharting o Grünwald o Pullach o Baierbrunn o Schäftlarn o Neuried o Planegg o Gräfelfing - Landkreis Dachau - Landkreis Freising - Landkreis Erding - Landkreis Ebersberg - Landkreis Rosenheim - Landkreis Miesbach - Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Landkreis Starnberg - Landkreis Fürstenfeldbruck - Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm - Landkreis Aichach-Friedberg - Landkreis Landsberg am Lech - Landkreis Weilheim-Schongau - Landkreis Mühldorf am Inn - Landkreis Landshut Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio Gong 96.3 ist: „Der Münchner mit dem längsten Bart“ Aus allen berücksichtigungsfähigen Vorschlägen, die auf www.radiogong.de eingereicht werden, wird der Münchner mit dem längsten Bart ermittelt. Dabei muss dieser wie oben beschrieben aktuell einen Wohnsitz in München haben. Berücksichtigungsfähig ist ein Vorschlag, wenn - Der/die Finder/-in eine unterschriebene Einwilligung des/der Rekordhalters/-in vorlegt, dass er mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und der Geltung dieser Teilnahmebedingungen auch für sich selbst einverstanden ist - der Bart weder komplett künstlich noch künstlich verlängert (bspw. durch Extensions oder Schmuck) ist - der Bart von der Unterlippe vertikal zur Körpermitte wächst und gemessen werden kann – und das ohne unterstützendes Langziehen (Pflegemittel sind gestattet) Der/die Finder/-in des Münchners mit dem längsten Bart bekommt 10.000 Euro Finderlohn. Sollte der Rekordhalter von mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entschiedet auch, wenn mehrere Rekordhalter angemeldet werden, deren Bartlänge identisch ist. Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online übermittelt werden. Radio Gong 96.3 kann den/die anmeldende/-n Finder/-in kontaktieren und gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders – zurückrufen. 4. Einwilligung/Rechteübertragung Der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person verpflichten sich, im üblichen und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3 von beiden schriftlich bestätigt. Zudem erklären der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person die grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3 oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.). Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken. 5. Ausschluss von der Teilnahme Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückfordern. 6. Rechtsweg Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der/die Gewinner/-in alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. 7. Haftungsausschluss Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Programm.
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