Osteoporose > Arbeit und Rente

Osteoporose > Arbeit und Rente
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
2. Besondere Hilfen im Beruf
3. Renten
4. Verwandte Links
1. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
Osteoporose in fortgeschrittenem Stadium kann Zeiten längerer
Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie
unter folgenden Stichworten:
Arbeitsunfähigkeit
Entgeltfortzahlung
Krankengeld
Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
2. Besondere Hilfen im Beruf
Osteoporose ist nicht nur eine Erkrankung des höheren Lebensalters, auch
Menschen im Berufsleben sind davon betroffen. Wenn die Folgen der
Osteoporose so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der
bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene
Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Dafür ist zum Teil eine anerkannte
Schwerbehinderung ( Behinderung) notwendig. Nachfolgend eine Linkliste zu
sozialrechtlichen Leistungen, die bei Osteoporose relevant werden können:
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur
erlangen oder zu erhalten
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung
ins Arbeitsleben
Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins
Arbeitsleben
Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
3. Renten
Wenn Patienten mit ausgeprägter Osteoporose keinen Beruf mehr ausüben
können, kommen verschiedene Rentenarten in Frage:
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
Altersrente für Schwerbehinderte ab 63 Jahren
4. Verwandte Links
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Letzte Aktualisierung am 30.10.8620 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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