Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 25 S. 1

Tierhalter/in:
Ort, Datum
Name
Telefon
Anschrift
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Lfd. Nr. (wird vom Veterinäramt vergeben):
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 25 S. 1 Nr. 5 der
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Menge (in Tonnen) und Anzahl
Zum Verbringen von
der Transporte pro Woche
Hühnertrockenkot bzw. Einstreu von
☐ Truthühnern
☐ Legehennen
☐ Masthühnern
aus einem Betrieb im Sperrbezirk
☐ innerhalb des Sperrbezirks
☐ nach außerhalb des Sperrbezirks
Registriernummer:
Standortadresse des Geflügelhalters
Name
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
Angaben zum Transportbetrieb
Kfz-Kennzeichen
Registriernummer
(spätestens bei Ankunft )
Name
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
Angaben zum Empfangsbetrieb
Art des Betriebes
☐ Biogasanlage
☐ Kompostierungsanlage
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
Vorlage der Untersuchungsergebnisse des Herkunftsbestandes
☐ negatives AI- Untersuchungsergebnis von 60 kombinierten Tracheal- u. Kloakentupfern
oder
☐ negatives AI – Untersuchungsergebnis bei Probenahme aus Trockenkot / Einstreu
Ort, Datum, Unterschrift des/r Antragsstellers/in
Zustimmung des Landkreises Oldenburg
☒ Dauer- Ausnahmegenehmigung (bis
auf Widerruf)
Siegel
Datum, Unterschrift
Eine Ausfertigung dieser Genehmigung ist während des Transportes mitzuführen und
bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen!