QUADRIGA LUXEMBOURG HISTORIC MILITARY VEHICLE COLLECTORS A.S.B.L. SINCE 1984 LAGERORDNUNG 1. Die Einschreibung ist obligatorisch. 2. Jedes Fahrzeug muss, der Straßenverkehrsordnung entsprechend, korrekt angemeldet sein. 3. Nur historische WWII Fahrzeuge sind im Camp zugelassen. 4. Die maximale Geschwindigkeit im Camp beträgt 5 km/h. 5. Offenes Feuer ist am Lagerfeuerplatz erlaubt. 6. Alle Sicherheitsmaßnahmen sind zu respektieren. 7. Zivilfahrzeugen ist das Befahren des Camps untersagt. 8. Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist jedes Benutzen von Fahrzeugen im Camp untersagt. 9. Die « QUADRIGA » und ihre Verantwortlichen, können nicht haftbar gemacht werden für etwaige Schäden, die der Teilnehmer während des Treffens erlitten hat. 10. Die Teilnehmer verpflichten sich, die lokale Straßenverkehrsordnung zu respektieren, sowie den Anordnungen der „QUADRIGA“ Folge zu leisten. 11. Die „QUADRIGA“ wird jede von ihr festgestellte Zuwiderhandlung auf der Stelle unterbinden und durch sofortigen Ausschluss bestrafen. Die Einschreibegebühren werden nicht zurückerstattet. 12. Mit der Einschreibung nimmt jeder Teilnehmer die Bestimmungen der Lagerordnung an. QUADRIGA LUXEMBOURG HISTORIC MILITARY VEHICLE COLLECTORS A.S.B.L SINCE 1984 Adresse postale: L-7201 Bereldange, B.P.114 / R.C.S.L F6484 / Numéro de compte CCPLLULL LU27 1111 0826 1972 0000 / www.quadriga.lu
© Copyright 2024 ExpyDoc