Reglemente des Camp

QUADRIGA
LUXEMBOURG HISTORIC MILITARY VEHICLE COLLECTORS A.S.B.L.
SINCE 1984
LAGERORDNUNG
1. Die Einschreibung ist obligatorisch.
2. Jedes Fahrzeug muss, der Straßenverkehrsordnung entsprechend, korrekt
angemeldet sein.
3. Nur historische WWII Fahrzeuge sind im Camp zugelassen.
4. Die maximale Geschwindigkeit im Camp beträgt 5 km/h.
5. Offenes Feuer ist am Lagerfeuerplatz erlaubt.
6. Alle Sicherheitsmaßnahmen sind zu respektieren.
7. Zivilfahrzeugen ist das Befahren des Camps untersagt.
8. Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist jedes Benutzen von Fahrzeugen im
Camp untersagt.
9. Die « QUADRIGA » und ihre Verantwortlichen, können nicht haftbar gemacht
werden für etwaige Schäden, die der Teilnehmer während des Treffens
erlitten hat.
10. Die Teilnehmer verpflichten sich, die lokale Straßenverkehrsordnung zu
respektieren, sowie den Anordnungen der „QUADRIGA“ Folge zu leisten.
11. Die „QUADRIGA“ wird jede von ihr festgestellte Zuwiderhandlung auf der
Stelle unterbinden und durch sofortigen Ausschluss bestrafen. Die
Einschreibegebühren werden nicht zurückerstattet.
12. Mit der Einschreibung nimmt jeder Teilnehmer die Bestimmungen der
Lagerordnung an.
QUADRIGA LUXEMBOURG HISTORIC MILITARY VEHICLE COLLECTORS A.S.B.L SINCE 1984
Adresse postale: L-7201 Bereldange, B.P.114 / R.C.S.L F6484 /
Numéro de compte CCPLLULL LU27 1111 0826 1972 0000 / www.quadriga.lu