FOCUS (03/2017)

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Nr. 3/17 14. Januar 2017
Carsten Maschmeyer
In der Seele
des Löwen
Das FOCUS-Gespräch
ZWEI
GEGEN
MERKEL
Die linke Sahra Wagenknecht
und Frauke Petry von der AfD.
Die Achse der Populistinnen und
die verunsicherte Republik
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und 14 Seiten
Themen
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Die Macht der Familie: Trump und sein Schwiegersohn
NACHRICHTEN
FA K T E N , FA K T E N , FA K T E N – U N D D I E M E N S C H E N D E R W O C H E
In US-Haft Volkswagen-Manager Oliver
Schmidt belastet die Konzernführung
Unter Druck Gegen VW-Markenvorstand Herbert Diess (l., mit Konzernchef Matthias Müller)
sowie 30 weitere Beschuldigte ermittelt die Staatsanwaltschaft in Braunschweig
Verhaftung, Freikauf und Geheimpapiere
F otos: Courtesy of Broward County Sheriff’s Office/REUTERS, Uli Deck/dpa
Nach dem Milliarden-Deal mit den US-Justizbehörden gibt es im Abgas-Krimi bei Volkswagen keine
Atempause: Neue Kronzeugen und brisante Unterlagen bringen das Management in Erklärungsnot
M
it einer neuen Buß- und
Strafgeldzahlung in Höhe
von 4,1 Milliarden Euro
hat sich Volkswagen bei
der US-Justiz vor weiterer Verfolgung
freigekauft. Allerdings betrifft der Deal
lediglich Verfahren gegen das Unternehmen, nicht gegen einzelne Manager. So verhaftete das FBI in Florida
den bei Volkswagen Zuständigen für
die Einhaltung der Gesetze, Oliver
Schmidt. Er soll versucht haben, die
Abgasmanipulationen für Hunderttausende US-Fahrzeuge mit Wissen der
Konzernspitze zu vertuschen. Insgesamt sechs VW-Führungskräfte wurden wegen Betrugs angeklagt.
In Deutschland bringt eine bislang
geheim gehaltene Vereinbarung zwischen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und
VW die Konzernführung sowie das Amt
FOCUS 3/2017
in Erklärungsnöte. In einem Bescheid
an Volkswagen vom 15. Oktober 2015
versucht das KBA, die wegen der
„unzulässigen Abschalteinrichtungen“
erloschene Typgenehmigung für VWDiesel durch „nachträgliche Nebenbestimmungen“ zu retten.
Es sei klar, „dass die 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeuge nicht
vorschriftsmäßig ausgestattet waren
und somit ihre Typgenehmigung
erloschen ist“, argumentiert Anwalt
Christopher Rother von MyRight,
das die erste Musterklage deutscher
Kunden gegen VW erhoben hatte
(FOCUS 2/2017). Mit der geforderten
Nachrüstung müsse VW eine neue
Typgenehmigung einholen. „Auch
das KBA kann sich nicht über gültige
Gesetze hinwegsetzen“, sagt Rother.
Damit befindet sich der Wolfsburger
Konzern in einer Zwickmühle: Die
Typgenehmigung wurde für die EUAbgasnorm Euro 4 erteilt, im Falle
eines erneuten Genehmigungsverfahrens heute gälte jedoch die strengere Norm Euro 6. Ob sie technisch
per Umrüstung der alten Motoren
überhaupt erreichbar ist, bezweifeln
selbst VW-Techniker. Das KBA habe
die Probleme gesehen und mit Festhalten an seiner alten Typgenehmigung VW in Deutschland sehr teure
Schadensersatzzahlungen an die
Kunden ersparen wollen, so Insider.
Auf Anfrage von FOCUS verwies das
KBA auf einen Bericht des Bundesverkehrsministeriums, ließ die Frage nach
dem Erlöschen der Typgenehmigungen wegen der Abgasmanipulationen
jedoch unbeantwortet. Volkswagen
mochte sich nicht dazu äußern.
mk
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