Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern ABCAbwOffz Sir Major R.J. Aarten 43 (NLD) Mechanised Brigade Van Helomaweg 49 Walther-Rathenau-Straße 2a 19055 Schwerin Fon +49 (0) 385 511-3341 Fax +49 (0) 385 511-3315 AllgFspWNBw 90-8670-3341 E-Mail [email protected] www.streitkraeftebasis.de 7973 JC Darp (NLD) Schwerin, 5. Dezember 2016 Betreff: hier: Bezug: U Übungsanmeldung NLD „NLD 2017 03 CLAS 01 D“ Anmeldebestätigung Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern 1. 43 (NLD) Mechanised Brigade (Anzeige geplante Übung) 2. Übersendung der Anmeldebestätigung an BAIUD Bw K4 Kiel zur Information an die Landkreise vom 30.11.2016 3. Anmeldung an die Landkreise durch BAIUD Bw K4 Kiel (nicht beigefügt) Übungsnummer LKdo MV: LKdo MV DEU/01/2017 1. Die Übungsanmeldung im Übungsraum: PASEWALK (33 U VV 33610 28792) VIERECK (33 U VV 36538 34090) KRUGSDORF (33 U VV 39445 31132) HINTERSEE (32 U VV 51419 422889) TORGELOW (33U VV 34648 43035) EGGESIN (33U VV 39392 48224) AHLBECK (33U VV 46409 47052) LUCKOW (32U VV 44532 51361) UECKERMUENDE (33U VV 36412 54301) mit: 450 Soldaten, 56 Radfahrzeugen 27 Kettenfahrzeugen insgesamt 100 Fahrzeuge (inklusive SUVs) 0 Luftfahrzeuge 160000Ajan2016 – 312359Ajan2016 wird militärisch für den Bereich LKdo MV genehmigt. Eventuelle Auflagen ziviler Behörden und des LKdo MV sind zu beachten. U U - 2 - 2. Einsatz von Manövermunition ist außerhalb von Schutzgebieten gem. Antrag erlaubt. Die Rückstände sind nach dem Ausbildungsabschnitt aus dem Gelände zu entfernen. Auflagen sind den Schießvorschriften zu entnehmen, auf nachfolgende Auflagen wird besonders hingewiesen: • Im Wald oder einer Entfernung von 100m zum Wald, ist der Einsatz von pyrotechnischen Darstellungsmitteln VERBOTEN. (B2-220/0-0-3, Nr. 538) • Bei der Verwendung von Manövermunition beträgt der akustische Gefahrenbereich 50m. Es ist sicherzustellen, dass alle Personen im Gefahrenbereich Gehörschutz tragen. (A2-2090/0-0-1, Nr. 1108) • Personal das pyrotechnische Artikel oder Nebelmittel zum Einsatz bringt, ist durch die bzw. den Leitenden oder einer beauftragten Schießlehrerin bzw. einem beauftragten Schießlehrer zuvor besonders einzuweisen. (A2-2090/0-0-1, Nr. 1201, ZDv 3/12, Nr. 612) • Es ist an jeder Einsatzstelle (Nebelwurfkörper DM 25, GS 14) ausreichend (für je 10 Soldaten 1x) Beclometasan-Diropionat Autohaler vorzuhalten. (ZDv 3/12 Nr. 411) • Blindgänger Nebelwurfkörper DM 25 sind gem. Vorschrift zu markieren und die Vernichtung ist durch einen Fachkundigen bzw. eine Fachkundige Munition sicher zu stellen. (ZDv 3/12, Nr. 618) U U 3. Umschlag/Versorgung von/mit Kraft-/Schmierstoffen sowie Betankung im freien Gelände sind untersagt, da nicht beantragt. 4. Im Wald gilt ganzjähriges Rauchverbot. 5. Die Durchführung von Außenlandungen ist grundsätzlich nicht genehmigt, da keine entsprechende Anmeldung/Genehmigung vorliegt! 6. Die Durchführung von Erdarbeiten im freien Gelände ist untersagt, da nicht beantragt. 7. Die Entnahme von Tarnmaterial im freien Gelände ist außerhalb von Schutzgebieten im üblichen Maße genehmigt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Material vom Boden handeln muss, welches ohne Gewalteinwirkungen aufgenommen werden kann. 8. Die Sperrung von Verkehrswegen und/oder Gewässern ist untersagt, da nicht beantragt. 9. Der Einsatz von Brückengerät ist untersagt, da nicht beantragt. 10. Die Nutzung von Übungsplätzen im Übungsraum ist durch die übende Truppe beim zuständigen Standortältesten zu beantragen, hier im Besonderen TrÜbPl Jägerbrück. 11. Im Rahmen der Übungsplanung wird gebeten, bei Bedarf bereits frühzeitig Verbindung mit dem regional zuständigen Feldjägerdienststellen ( FJgRgt bzw. FJgDstKdo) aufzunehmen, um die Unterstützungsleistungen insbesondere im militärischen Verkehrsdienst in Abhängigkeit von Art und Umfang der eingesetzten Kräfte sowie Auflagen von Seiten LogZBw abzustimmen. U U - 3 - Während der Übungsdurchführung steht das nächste FJgDstKdo Hamburg unter 0049 (0) 40-86648-2920 + 2921 (FspNBw 7910) für weitere Auskünfte bereit. Die Feldjäger-Notrufnummer ist: 0800 190 99 99 U U U U 12. Alle Abweichungen von der Übungsanmeldung sind unverzüglich dem LKdo MV zu melden. 13. Innerhalb des Übungsgebietes des LKdo MV befinden sich größere Schutzgebiete in denen Übungstätigkeiten eingeschränkt sind. LKdo MV - ABCAbw/USch (App.: 3340/3341) - steht bei Fragen und Problemen im Bereich des Umweltschutzes zur Verfügung. Des Weiteren befindet sich in der Anlage 1 eine Übersicht der zu schützenden Gebiete und Hinweise, welche militärischen Maßnahmen in diesen durchgeführt werden dürfen. 14. Weitere Einschränkungen und Auflagen sind: • Unabhängig von der vorliegenden Genehmigung ist die übende Truppe verpflichtet, nähere Absprachen und ggf. erforderliche Genehmigungen/ Einverständniserklärungen unmittelbar mit/von den betroffenen Behörden/ Grundstückseigentümern einzuholen. • Der Leitende der Übung hat vor Inanspruchnahme von Waldgelände, besonders bei Fußmärschen während der Nacht, rechtzeitig mit den zuständigen Jagd- und Forstämtern/ privaten Waldeigentümern, Jagdgenossenschaften, Jagdpächtern und Jagdaufsehern Verbindung aufzunehmen. • Der Leitende der Übung oder ein geeigneter Vertreter der übenden Truppe hat unter Angabe der Übungsnummer LKdo MV (siehe oben) bei Übungsbeginn eine Anwesenheitsmeldung mit folgendem Mindestumfang abzusetzen: + Gesamtstärke übende Truppe, + Anzahl Kettenfahrzeuge, Radfahrzeuge, Luftfahrzeuge, + Leitungsgefechtsstand mit Koordinaten und telefonischer Erreichbarkeit + Dienstgrad und Name des bzw. der Meldenden. Besondere Vorkommnisse während der Übung sowie das Übungsende sind dem LKdo MV Lagezentrum zu melden. Erreichbarkeit LKdo MV Lagezentrum: - Mo - Do von 07:30 bis 16:30 Uhr, Fr von 07:30 bis 11:30 Uhr Fern: +49 (0) 385 511-3310/3041 U U - außer Dienst: OvWa +49 (0) 385 511-3210 • Übungsschäden sind dem LKdo MV anzuzeigen und gemäß Zentralverfügung B2-220/0-0-3 (Nr. 560 – 563) abzuwickeln. • Mögliche Kollisionen von Übungs-/Ausbildungsvorhaben anderer Truppenteile sind derzeit nicht bekannt. - 4 - • Die Bestimmungen der „Besonderen Anweisung für das Abfallmanagement bei Übungen außerhalb militärischer Liegenschaften (BesAnAbfM)“ sind zu beachten. • Sperrgebiete im Bereich LKdo MV o Schutzgebiete nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen: In Naturschutzgebieten und in Nationalparks sind Übungen grundsätzlich nicht durchzuführen. Innerhalb des Biosphärenreservats MV Elbe ist das Verlassen befestigter Wege untersagt. Weiterhin ist in diesem Schutzgebiet die Verursachung von Lärm nicht statthaft. Erlaubte Handlungen und Verbote sind der Anlage 1 zu entnehmen. o Die FFH-Gebiete (inkl. Vogelschutzgebiete) gem. Anl 1 „Schutzgebiete“ dürfen nur unter „Verbot der Verschlechterung“ betreten bzw. genutzt werden. o Bei Bewegungen abseits des öffentlichen Verkehrsnetzes ist eine Erkundung anhand von Umweltschutzkarten der Serie M 745 USG erforderlich. Bestellte Felder sind zu umfahren, es sei denn, taktische Bewegungen erfordern in absoluten Ausnahmefällen ein Abweichen von dieser Regelung. In diesen Fällen, sollten diese Flächen stets in Richtung der Saatreihen und nicht quer oder diagonal dazu befahren werden. Das Betreten und Befahren von eingezäunten Waldstücken (Schonungen, Pflanzgärten, Kulturen Wildparks, Naturschutzgebiete und Nationalparks) sowie Saatzucht- und Saatvermehrungsflächen (gekennzeichnet durch Schilder mit der Aufschrift „Schutzgebiet für Saatgut“) ist verboten. 15. Straßenmärsche und GGVS-Transporte im Übungsraum benötigen keinen Marschkredit. Die Durchführung liegt in der Verantwortung des Leitenden. LogZ Bw Abt Verkehr/Transport - VerkOffz: 0049 (0) 4421 47 -778 oder -507 berät und unterstützt bei Bedarf die Planung und Vorbereitung von Marschvorhaben im Übungsraum. Bei der Benutzung von öffentlichen Straßen ist sicherzustellen, dass eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wird. Im Auftrag Im Original gezeichnet Winkelmann Hauptmann und ABCAbwOffz U Anlagen als Anhang beigefügt: 1. 2. 3. 4. Schutzgebiete Umweltstrafrecht_VMBl_1998 S220 Karte Übungsraum Geplante Übung (Anmeldung NLD) - 5 - U Verteiler: KdoTerrAufgBw BAIUDBw KompZ Bau Mgmt KI K 4 nachrichtlich: KdoFJgBw Dez FJgDstInland StOÄ BL MV Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Landesforstamt Bundesforst (Bereich BL MV) Übersicht Schutzgebiete im Bereich der FTX „BISON DRAWSKO 2017“ vom 16.01. – 31.01.2017 (Übungsnummer: LKdo MV DEU/01/2017) Gesamtüberblick (Art/Schutzzustand) UECKERMÜNDE LUCKOW EGGESIN Landschaftsschutzgebiet - niedrig AHLBECK FFH-Gebiete - mittel TORGELOW HINTERSEE Vogelschutzgebiet, relevant bei Drohnenflug Wasserschutzgebiet – mittel bis hoch VIERECK KRUGSDORF PASEWALK Naturschutzgebiet - hoch Schutzstatus „niedrig“ Keine Einschränkungen - Bewegungen zu Fuß oder mit Rad-KFz (ausgenommen Tankfahrzeuge) - Verwendung von Manövermunition und Darstellungsmitteln (ohne wassergefährdende Stoffe - Zelten, Anlegen von offenen Feuerstellen und Biwakieren (ggf. Einzelverbote wegen Waldbrandgefahr) - Lagern und Umschlagen von Munition Nur auf wasserdicht befestigten öffentlichen Wegen und Flächen möglich - Betankung von Fahrzeugen im Einzelfall in kleinen Mengen - Lagern und Umschlagen von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen Nur auf klassifizierten Straßen und wasserdicht befestigten Flächen möglich - Bewegungen mit Kettenfahrzeugen - Beförderung von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen mit Landfahrzeugen - Gefechtsstände Verboten - Gefechtsmunition, Nebelmittel - Instandsetzung - Entnehmen und Einleiten von Wasser in größeren Mengen Schutzstatus „mittel“ Keine Einschränkungen - Bewegungen zu Fuß - Verwendung von Manövermunition und Darstellungsmitteln (ohne wassergefährdende Stoffe Nur auf klassifizierten Straßen und wasserdicht befestigten Flächen möglich - Bewegungen mit Rad-KFz (ausgenommen Tankfahrzeuge) Verboten - Gefechtsmunition, Nebelmittel - Instandsetzung - Zelten, Anlegen von offenen Feuerstellen und Biwakieren (ggf. Einzelverbote wegen Waldbrandgefahr) - Beförderung von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen mit Landfahrzeugen - Entnehmen und Einleiten von Wasser in größeren Mengen - Bewegungen mit Kettenfahrzeugen - Lagern und Umschlagen von Munition - Betankung von Fahrzeugen im Einzelfall in kleinen Mengen - Lagern und Umschlagen von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen - Gefechtsstände Schutzstatus „hoch“ Nur auf wasserdicht befestigten öffentlichen Wegen und Flächen möglich - Bewegungen zu Fuß Nur auf klassifizierten Straßen und wasserdicht befestigten Flächen möglich - Bewegungen mit Rad-KFz (ausgenommen Tankfahrzeuge) Verboten - Lagern und Umschlagen von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen - Betankung von Fahrzeugen im Einzelfall in kleinen Mengen - Beförderung von Kraft-, Schmier- und Treibstoffen mit Landfahrzeugen - Zelten, Anlegen von offenen Feuerstellen und Biwakieren (ggf. Einzelverbote wegen Waldbrandgefahr) - Verwendung von Manövermunition und Darstellungsmitteln (ohne wassergefährdende Stoffe - Entnehmen und Einleiten von Wasser in größeren Mengen - Gefechtsmunition, Nebelmittel - Instandsetzung - Bewegungen mit Kettenfahrzeugen - Lagern und Umschlagen von Munition - Gefechtsstände Schutzgebiete - Einzelübersicht „PASEWALK“ Schutzgebiete - Einzelübersicht „VIERECK“, „KRUGSDORF“ VIERECK KRUGSDORF Schutzgebiete - Einzelübersicht „HINTERSEE“ HINTERSEE Schutzgebiete - Einzelübersicht „TORGELOW“ Schutzgebiete - Einzelübersicht „EGGESIN“ Schutzgebiete - Einzelübersicht „AHLBECK“ AHLBECK Schutzgebiete - Einzelübersicht „LUCKOW“ LUCKOW Schutzgebiete - Einzelübersicht „UECKERMÜNDE“ Anlage 1 zurVereinbarung vom 09.2015 0 Standortübungsbereich TO GELOWIVIERE~K 1:25.000 Xos~ 6 611 4 F F 1 N 19 rnm% / ur i 1 • gareil lSttX~( 24 8 ~ arge ow w~d1l flSnd c(~ip~o 36 ~ow 13 (1 9~ .1 J ~r 27 4’, 4 153 ~ Vts~Wf Aen~z. Sira 132 0W rg 85 50 25 75 9e Mewe~n 179 ~1 / t / - 100 i~aWeii 229(1 11
© Copyright 2025 ExpyDoc