Fern-/Nahwärmeanschluss

Fern-/Nahwärmeanschluss
Voraussetzungen laut Förderstelle
Förderbare Investition
Gefördert werden Eigentümer (bei Mietkauf-Reihenhäusern
auch Mieter) der Liegenschaft:
 Natürliche Personen, wenn sie österreichische Staatsbürger bzw. EWR-Bürger sind
 Nicht-EWR-Bürger werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert
 Gemeinden und sonstige juristische Personen
Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme
Das Einkommen darf folgende Grenzen nicht übersteigen:
1 Person
€ 37.000,2 Personen
€ 55.000,für jede weitere Person ohne Einkommen + € 5.000,Alimentationszahlung/Kind
+ € 5.000,Gefördert werden in Bau befindliche (ab Rohbau) und fertig
gestellte Wohnhäuser bis zu 3 Wohnungen bzw.
Reihenhäuser und Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf.
Das Haus (die Wohnung) muss ganzjährig bewohnt werden.
Besitzen Förderungswerber sowohl Haupt- als auch
Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen
Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages
rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende
Unterlagen (Keine Originale – nur Kopien!)
 Aktueller Grundbuchsauszug
 Meldezettel
 Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der (des) Förderungswerber(s) und deren
Ehegatten bzw. Lebensgefährten. Der Nachweis ist zu
erbringen durch Jahreslohnzettel, gegebenenfalls
Einkommenssteuer- bzw. Einheitswertbescheid
 Rechnung mit den Einzahlungsbelegen
der Anschlussgebühr
(bei Telebanking Übernahmebestätigung)
 Abnahmebestätigung des Wärmeversorgungsunternehmens
 Kopie des Wärmeliefervertrages
 Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen,
haben den Nachweis über den ununterbrochenen
Aufenthalt in Österreich von mehr als 5 Jahren mittels
Meldebestätigung(en) zu erbringen
Antragstellung bis spätestens 30. April 2017 mit
bezahlten Rechnungen!
Rechnung max. 2 Jahre alt; Ausnahme von der 2-Jahresfrist
beim Wohnhausneubau möglich.
Weitere Förderungen
Gemeinde/Magistrat:
Einige Gemeinden/Städte gewähren zusätzliche
Direktförderungen. Auskünfte beim zuständigen
Gemeindeamt/Magistrat.
Ihre mögliche Förderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Betrag
in Höhe von 50 % der förderbaren Kosten (ohne USt.), höchstens jedoch
max. für
Neuanschluss
max. für
Umstellung von fossil
(Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner) auf …
Anschluss an Fern-/Nahwärme
€ 700,-
€ 1.100,-
Anschluss an Fern-/Nahwärme
mit über 50 % Wärme aus
erneuerbarer Energie
€ 1.200,-
€ 1.700,-
Fern- und Nahwärmeanschluss
Stand: Juli 2016
ACHTUNG: Die Umstellung von einer Ökoenergieanlage (z.B. Biomasseheizung, Wärmepumpe) durch den Anschluss an eine Fernbzw. Nahwärmeanlage wird nicht gefördert!
Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ.
Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und
Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.