Fern-/Nahwärmeanschluss Voraussetzungen laut Förderstelle Förderbare Investition Gefördert werden Eigentümer (bei Mietkauf-Reihenhäusern auch Mieter) der Liegenschaft: Natürliche Personen, wenn sie österreichische Staatsbürger bzw. EWR-Bürger sind Nicht-EWR-Bürger werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert Gemeinden und sonstige juristische Personen Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme Das Einkommen darf folgende Grenzen nicht übersteigen: 1 Person € 37.000,2 Personen € 55.000,für jede weitere Person ohne Einkommen + € 5.000,Alimentationszahlung/Kind + € 5.000,Gefördert werden in Bau befindliche (ab Rohbau) und fertig gestellte Wohnhäuser bis zu 3 Wohnungen bzw. Reihenhäuser und Doppelhäuser in Eigentum oder Mietkauf. Das Haus (die Wohnung) muss ganzjährig bewohnt werden. Besitzen Förderungswerber sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitze, so kann eine Förderung nur für jenen Wohnsitz gewährt werden, der vom Zeitpunkt des Antrages rückwirkend seit 2,5 Jahren als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen (Keine Originale – nur Kopien!) Aktueller Grundbuchsauszug Meldezettel Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr der (des) Förderungswerber(s) und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten. Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel, gegebenenfalls Einkommenssteuer- bzw. Einheitswertbescheid Rechnung mit den Einzahlungsbelegen der Anschlussgebühr (bei Telebanking Übernahmebestätigung) Abnahmebestätigung des Wärmeversorgungsunternehmens Kopie des Wärmeliefervertrages Antragsteller, die nicht aus dem EWR-Raum stammen, haben den Nachweis über den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als 5 Jahren mittels Meldebestätigung(en) zu erbringen Antragstellung bis spätestens 30. April 2017 mit bezahlten Rechnungen! Rechnung max. 2 Jahre alt; Ausnahme von der 2-Jahresfrist beim Wohnhausneubau möglich. Weitere Förderungen Gemeinde/Magistrat: Einige Gemeinden/Städte gewähren zusätzliche Direktförderungen. Auskünfte beim zuständigen Gemeindeamt/Magistrat. Ihre mögliche Förderung Einmaliger nicht rückzahlbarer Betrag in Höhe von 50 % der förderbaren Kosten (ohne USt.), höchstens jedoch max. für Neuanschluss max. für Umstellung von fossil (Öl, Gas, Kohle und Allesbrenner) auf … Anschluss an Fern-/Nahwärme € 700,- € 1.100,- Anschluss an Fern-/Nahwärme mit über 50 % Wärme aus erneuerbarer Energie € 1.200,- € 1.700,- Fern- und Nahwärmeanschluss Stand: Juli 2016 ACHTUNG: Die Umstellung von einer Ökoenergieanlage (z.B. Biomasseheizung, Wärmepumpe) durch den Anschluss an eine Fernbzw. Nahwärmeanlage wird nicht gefördert! Auszug aus den Förderungsinformationen des Landes OÖ. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit, ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.
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