Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Antrag der Fraktion der CDU Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten einzusetzen. Begründung: Auch nach ergänzenden Auswertungen der Bundesregierung erscheint in den drei Staaten gewährleistet, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind. Gleichwohl steigt die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge in den letzten Jahren trotz stetig niedriger Schutzquoten an. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland 2.299, im Jahr 2015 2.240 und bis zum 3. Quartal 2016 2.699 Asylanträge von algerischen Staatsangehörigen gestellt. Marokkanische Staatsangehörige stellten im Jahr 2014 1.615, im Folgejahr 1.747 und bis zum 3. Quartal 2016 3.139 Asylanträge. Tunesische Staatsangehörige haben im Jahr 2014 772 sowie 923 Asylanträge in 2015 und 698 Asylanträge bis zum 3. Quartal 2016 gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm im Jahr 2015 insgesamt 4.910 Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten entgegen. Im System EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) wurden im Jahr 2015 13.833 algerische Staatsangehörige, 10.258 marokkanische Staatsangehörige und 1.945 tunesische Staatsangehörige registriert. Für den Zeitraum von Januar bis September 2016 wurden 3.295 marokkanische, 566 tunesische und 2.867 algerische Staatsbürger registriert. Die tatsächlichen Schutzquoten sind trotz der hohen Zugangszahlen gleichbleibend sehr gering. So betrug die prozentuale Schutzquote marokkanischer Staatsbürger bis zum 3. Quartal 2016 3,3 Prozent, tunesischer Staatsbürger 0,9 Prozent und algerischer Staatsbürger 2,3 Prozent. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren sowie für die Versorgung der in Deutschland aufhältigen Asylsuchenden belastet. Dies scheint auch durch die auffällig hohe Zahl der nicht weiter betriebenen Asylverfahren bestätigt zu werden und geht im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten Druck: Thüringer Landtag, 16. Januar 2017 3282 Drucksache 6/ 11.01.2017 Drucksache 6/ 3282 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode zur Verfügung stehen. Eine Eindämmung der aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge ist daher geboten, wobei sich die Einstufung als sicherer Drittstaat bereits hinsichtlich Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als taugliches Mittel erwiesen hat. Zudem wird die Einstufung regelmäßig überprüft. Das Auswärtige Amt aktualisiert stetig Lageberichte, die den Asylbehörden zur Verfügung stehen. Letztlich schließt die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat die Gewährung von Schutz nicht aus. Es obliegt Asylantragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten weiterhin die Darlegung, dass abweichende von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des Asylrechts droht. Für die Fraktion: Mohring 2
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