Deutsches Ă„rzteblatt 1977: A-2157

Die Information:
Bericht und Münung
Die Neuregelungen
im Arzneimittelbereich
Die Neuregelungen, die das Krankenversicherungs-,,Kostendämpfungsgesetz" für den Arzneimittelbereich bringt, haben noch keine
unmittelbaren Konsequenzen auf
die ärztliche Verordnungsweise.
Die Bestimmungen über den Arzneimittelhöchstbetrag werden erst
zum 1. Juli 1978 wirksam, wobei
bei der Festsetzung des Höchstbetrages von den gesamten Aufwendungen der Krankenkassen für
Arzneimittel im Jahre 1977 ausgegangen wird. Medikamente, die regelmäßig bei Bagatellerkrankungen verordnet werden, können
auch weiterhin im Rahmen der
kassenärztlichen Versorgung vom
Arzt zu Lasten der Krankenkasse
verschrieben werden, bis neue
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
erarbeitet worden sind. Diese
Richtlinien müssen dann erst noch
in das Satzungsrecht der Krankenkassen übernommen werden. MI
Produktionswert
um sieben Prozent
gestiegen
Der Produktionswert der pharmazeutischen Industrie erhöhte sich
von 1975 bis 1976 um 771 Millionen DM auf 11,8 Milliarden DM
(+ sieben Prozent).
~ Der Wert der Exporte stieg um
491 Millionen DM auf 3,8 Millionen
DM ( + 14,9 Prozent) .
~ Der Wert der Importe nahm um
12,8 Prozent auf insgesamt 1,9
Milliarden DM zu.
~ Der Produktionswert der humanpharmazeutischen Spezialitäten stieg 1976 um 6,5 Prozent auf
9,4 Millionen DM.
Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Frankfurt,
mitteilte, haben sich die Herstellerumsätze mit öffentlichen Apotheken im Jahr 1976 um sieben
Prozent auf 6,6 Milliarden DM erhöht. Vergleicht man die Umsatzsteigerungen der ersten drei Monate 1977 mit den Umsätzen von
Januar bis März 1976, so ergibt
sich eine Rate von vier Prozent,
also eine deutliche Abschwächung gegenüber den Vorjahresumsatzsteigerungen . Diese Zahl
läßt den Trend positiver erscheinen, als er tatsächlich ist , weil im
Januar 1977 offensichtlich erhebliche Bevorratungskäufe- auch im
Hinblick auf die angekündigten
Preiserhöhungen - stattgefunden
WZ
haben dürften.
Mehr Schwerbehinderte
Seit lnkrafttreten des neuen
Schwerbehindertengesetzes am 1.
Mai 1974 bis Ende März 1977 sind
1,7 Millionen Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt worden.
Bis Ende September 1975 hatten
rund 500 000 Personen einen solchen Antrag eingereicht; 260 000
dieser Anträge sind bis dahin positiv entschieden worden. Vom Oktober 1975 bis Ende März 1977
sind weitere 1,2 Millionen Anträge
bei den Versorgungsämtern eingegangen , von denen bis heute
rund 690 000 zur Anerkennung der
Schwerbehinderteneigenschaft
geführt haben . Ein beachtlicher
Teil dieser Anerkennung entfiel
auf Schwerbehinderte, die erwerbstätig sind und Pflichtplätze
besetzen, die für Schwerbehinderte zu reservieren sind .
Ende Mai 1977 waren nach Angaben
des
Parlamentarischen
Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Hermann Buschfort, 38 290
Schwerbehinderte arbeitslos; die
Zahl lag damit um 2,4 Prozent
niedriger als Ende April.
Der Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber Mai 1976 ist nach Angaben
Buschforts in erster Linie aus der
beträchtlichen Ausdehnung des
geschützten Personenkreises zu
erklären .
DÄ
BLÜTENLESE
Gekalauert
Musikstudent auf Zimmersuche. Wirtin weist ihn ab:
hatte schon mal einen Musikstudenten, einen Britten.
Zuerst kam er ganz beethövlich, dann wurde er bei meiner
Tochter
mozärtlich,
brachte ihr einen Strauss
mit, nahm sie beim Händel
und führte sie mit Liszt über
den Bach in die Haydn. Dort
wurde er reger. Er konnte
sich nicht brahmsen. Jetzt
haben wir einen kleinen
Mendelsohn und wissen
nicht wohindemith dem Kage/. Gott schütz uns vor de
Musiker. Mit Ihnen telemann
nich die Wohnung. Da packt
uns ein Graun, auch wenn se
noch so nett glucksen. Gehen se nach Buxtehude aber
nich zu uns.
Durrak
Weiterhin Verunsicherung
der Kassenmitglieder
ln einem Teil der Presse ist über
zwei Urteile des Bundessozialgerichts gegen Krankenkassen berichtet worden. Danach sind die
Kassen verpflichtet worden, für die
als Haushaltshilfe bei ihren Töchtern eingesprungenen Großmütter
täglich 12 beziehungsweise 40
Mark zu zahlen. Die HamburgMünchener Ersatzkasse weist in
einer Presseverlautbarung darauf
hin, daß sich beide Urteile jedoch
auf Fälle vor dem lnkrafttreten des
Krankenversicherungs-Kastendämpfungsgesetzes (KVKG) am 1.
Juli 1977 beziehen . Seit diesem
Zeitpunkt ist der Anspruch auf
Haushaltshilfe bekanntlich eingeschränkt worden: Für bis zum
zweiten Grad Verwandte oder Verschwägerte werden nur noch die
Fahrtkosten und der nachgewiesene Verdienstausfall bis zu einem
Höchstbetrag erstattet.
HME
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 36 vom 8. September 1977 2157