Die Information: Bericht und Münung Die Neuregelungen im Arzneimittelbereich Die Neuregelungen, die das Krankenversicherungs-,,Kostendämpfungsgesetz" für den Arzneimittelbereich bringt, haben noch keine unmittelbaren Konsequenzen auf die ärztliche Verordnungsweise. Die Bestimmungen über den Arzneimittelhöchstbetrag werden erst zum 1. Juli 1978 wirksam, wobei bei der Festsetzung des Höchstbetrages von den gesamten Aufwendungen der Krankenkassen für Arzneimittel im Jahre 1977 ausgegangen wird. Medikamente, die regelmäßig bei Bagatellerkrankungen verordnet werden, können auch weiterhin im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung vom Arzt zu Lasten der Krankenkasse verschrieben werden, bis neue Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen erarbeitet worden sind. Diese Richtlinien müssen dann erst noch in das Satzungsrecht der Krankenkassen übernommen werden. MI Produktionswert um sieben Prozent gestiegen Der Produktionswert der pharmazeutischen Industrie erhöhte sich von 1975 bis 1976 um 771 Millionen DM auf 11,8 Milliarden DM (+ sieben Prozent). ~ Der Wert der Exporte stieg um 491 Millionen DM auf 3,8 Millionen DM ( + 14,9 Prozent) . ~ Der Wert der Importe nahm um 12,8 Prozent auf insgesamt 1,9 Milliarden DM zu. ~ Der Produktionswert der humanpharmazeutischen Spezialitäten stieg 1976 um 6,5 Prozent auf 9,4 Millionen DM. Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Frankfurt, mitteilte, haben sich die Herstellerumsätze mit öffentlichen Apotheken im Jahr 1976 um sieben Prozent auf 6,6 Milliarden DM erhöht. Vergleicht man die Umsatzsteigerungen der ersten drei Monate 1977 mit den Umsätzen von Januar bis März 1976, so ergibt sich eine Rate von vier Prozent, also eine deutliche Abschwächung gegenüber den Vorjahresumsatzsteigerungen . Diese Zahl läßt den Trend positiver erscheinen, als er tatsächlich ist , weil im Januar 1977 offensichtlich erhebliche Bevorratungskäufe- auch im Hinblick auf die angekündigten Preiserhöhungen - stattgefunden WZ haben dürften. Mehr Schwerbehinderte Seit lnkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 bis Ende März 1977 sind 1,7 Millionen Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt worden. Bis Ende September 1975 hatten rund 500 000 Personen einen solchen Antrag eingereicht; 260 000 dieser Anträge sind bis dahin positiv entschieden worden. Vom Oktober 1975 bis Ende März 1977 sind weitere 1,2 Millionen Anträge bei den Versorgungsämtern eingegangen , von denen bis heute rund 690 000 zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft geführt haben . Ein beachtlicher Teil dieser Anerkennung entfiel auf Schwerbehinderte, die erwerbstätig sind und Pflichtplätze besetzen, die für Schwerbehinderte zu reservieren sind . Ende Mai 1977 waren nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Hermann Buschfort, 38 290 Schwerbehinderte arbeitslos; die Zahl lag damit um 2,4 Prozent niedriger als Ende April. Der Anstieg um 7,6 Prozent gegenüber Mai 1976 ist nach Angaben Buschforts in erster Linie aus der beträchtlichen Ausdehnung des geschützten Personenkreises zu erklären . DÄ BLÜTENLESE Gekalauert Musikstudent auf Zimmersuche. Wirtin weist ihn ab: hatte schon mal einen Musikstudenten, einen Britten. Zuerst kam er ganz beethövlich, dann wurde er bei meiner Tochter mozärtlich, brachte ihr einen Strauss mit, nahm sie beim Händel und führte sie mit Liszt über den Bach in die Haydn. Dort wurde er reger. Er konnte sich nicht brahmsen. Jetzt haben wir einen kleinen Mendelsohn und wissen nicht wohindemith dem Kage/. Gott schütz uns vor de Musiker. Mit Ihnen telemann nich die Wohnung. Da packt uns ein Graun, auch wenn se noch so nett glucksen. Gehen se nach Buxtehude aber nich zu uns. Durrak Weiterhin Verunsicherung der Kassenmitglieder ln einem Teil der Presse ist über zwei Urteile des Bundessozialgerichts gegen Krankenkassen berichtet worden. Danach sind die Kassen verpflichtet worden, für die als Haushaltshilfe bei ihren Töchtern eingesprungenen Großmütter täglich 12 beziehungsweise 40 Mark zu zahlen. Die HamburgMünchener Ersatzkasse weist in einer Presseverlautbarung darauf hin, daß sich beide Urteile jedoch auf Fälle vor dem lnkrafttreten des Krankenversicherungs-Kastendämpfungsgesetzes (KVKG) am 1. Juli 1977 beziehen . Seit diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf Haushaltshilfe bekanntlich eingeschränkt worden: Für bis zum zweiten Grad Verwandte oder Verschwägerte werden nur noch die Fahrtkosten und der nachgewiesene Verdienstausfall bis zu einem Höchstbetrag erstattet. HME DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 36 vom 8. September 1977 2157
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