PROMOS-Hinweise zur Antragstellung

PROMOS - Programm zur Steigerung
der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
Hinweise zur Antragstellung und Förderung 2017
für Studierende der TU Ilmenau
Antragstermine: 15. Januar 2017 und 15. Juni 2017
Die TU Ilmenau vergibt Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte von Studierenden. Die Finanzierung
erfolgt aus Mitteln des PROMOS - Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Die Stipendien werden in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben.
Es werden nur Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr 2017 bezuschusst. Der Auslandsaufenthalt kann bis ins Jahr
2018 dauern, der Zuschuss wird jedoch nur für 2017 gewährt.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu:
- Voraussetzung für eine Förderung
- Zielgruppe
- Fördermaßnahmen (incl. Auflistung einzureichender Antragsunterlagen)
- Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate)
- Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
- Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
- Fachkurse (bis 6 Wochen)
- Studienreisen (bis 12 Tage)
- Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage)
- Bewerbung
- Auswahl und Auswahlkriterien
- Stipendienzusage
- Learning Agreement
- Bescheinigung Praktikum
- Bescheinigung Fachkurs
- Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse
- Transcript of Records
- Anerkennung von Studienleistungen
- Förderleistungen
- Anträge für bereits laufende Maßnahmen
- Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen
- Mitteilungspflicht
- Erasmus+-Raum
- Rechtsanspruch auf Förderung
- Status der PROMOS-Stipendiaten
- Studiengebühren
- Verlängerung
- Versicherungen
TU Ilmenau - PROMOS-Hinweise zur Antragstellung 2017
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Voraussetzung für eine Förderung:
Sie müssen an der TU Ilmenau in einem Vollzeitstudium immatrikuliert sein und noch Prüfungsleistungen zu
erbringen haben.
Dem Akademischen Auslandsamt muss jeweils eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für die gesamte Zeit
Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen.
Jegliche Änderung des Studierendenstatus ist zu melden.
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Zielgruppe:
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden deutscher Hochschulen,
a.) die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
b.) die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem
Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter:
www.das-neue-bafoeg.de).
c.) nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer
deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule
zu
erreichen oder an einer deutschen Hochschule promovieren.
Für den in b.) und c.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als
Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit
spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Bei Studienaufenthalten und Praktika dürfen keine Doktoranden gefördert werden.
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Fördermaßnahmen:
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des in der Stipendienzusage festgelegten Förderzeitraums für
das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
besteht.
(http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html)
Besteht beispielsweise zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Reisewarnung, zum Ausreisedatum aber nicht mehr, so
ist eine Förderung möglich. Wird nach Beginn des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die
Stipendiaten zur Ausreise angehalten, die Förderung darf nicht fortgeführt werden. Stipendiaten wird dringend
empfohlen, dass sie sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage,
auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren sollen (Krisenvorsorgeliste - „Elektronische Erfassung von
Deutschen im Ausland“).
Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate)
Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis
sechs Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden.
Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
Als Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen)
sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten) gefördert werden. Studiengebühren können nicht übernommen werden.
Eine Förderung von Studienaufenthalten zum Zwecke des Studiums im Erasmus+-Raum ist nur in
Ausnahmefällen möglich (siehe dazu „Kombinationsregelungen - Erasmus+ und PROMOS “).
Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten können im Gegensatz hierzu uneingeschränkt gefördert
werden.
PROMOS-Stipendiaten, die einen Studienaufenthalt absolvieren, sind verpflichtet, ein von der TU Ilmenau und der
Gasteinrichtung bestätigtes Learning Agreement einzureichen.
Antragsunterlagen:

Antragsformular

Motivationsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen

Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (nicht älter als 2 Jahre)

Zusage der Gasteinrichtung für Studienaufenthalt (soweit bereits vorhanden)

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Learning Agreement (mindestens von der TU Ilmenau bestätigt)
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Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika-Aufenthalte können mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen bis sechs Monaten weltweit mit
monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden.
Eine Praktika-Förderung im Erasmus+-Raum ist nur im Ausnahmefall möglich.
Für alle Praktika gilt, dass eine Zusage des Arbeitgebers vorliegen muss.
Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
Praktika, die über die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD förderbar sind, dürfen nicht in PROMOS
gefördert werden. Interessenten finden Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsmöglichkeiten beim DAAD
unter: https://www.daad.de/ausland/praktikum/stipendien/de/161-stipendienprogramme/#1
Antragsunterlagen:

Antragsformular

Motivationsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen

Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (nicht älter als 2 Jahre)

Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums
(Kopie des Praktikumsvertrages, soweit bereits vorhanden)

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Bescheinigung der Fakultät
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Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis sechs Monaten mit
monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale weltweit gefördert werden.
Förderbar sind Kurse an staatlichen und privaten Hochschulen im Ausland. Grundsätzlich können nur Sprachkurse
mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.
Grundkenntnisse der Fremdsprache müssen vorhanden sein.
Sprachkurse in Russisch, Spanisch, Portugiesisch und Chinesisch werden bevorzugt gefördert.
(Alle Sprachen außer Englisch).
Antragsunterlagen:

Antragsformular

Motivationsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen

Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (nicht älter als 2 Jahre)

Zusage der Gasteinrichtung für Sprachkurs mit näheren Angaben zu Art, Dauer, Inhalt, Gebühren und
Teilnahmebedingungen
 Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
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Fachkurse (bis 6 Wochen)
Aufenthalte für Fachkurse mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen können mit monatlichen Teilstipendienraten
und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale weltweit gefördert werden.
Fachkurse sind z.B. Sommerkurse/-schulen oder Workshops an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und
Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Antragsunterlagen:

Antragsformular

Motivationsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen

Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse (nicht älter als 2 Jahre)

Zusage der Gasteinrichtung für Fachkurs mit näheren Angaben zu Art, Dauer, Inhalt, Gebühren und
Teilnahmebedingungen

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Bescheinigung der Fakultät
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Studienreisen (bis 12 Tage)
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und leitendes Verwaltungspersonal.
Studienreisen können mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Neben der Vermittlung
fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit
Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm
können nicht gefördert werden. Für Studienreisen erhalten die Studierenden eine Pauschale pro Teilnehmer und
Tag als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Sie beträgt für die EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und
die Türkei 30 EUR und für die übrigen Länder 45 EUR.
Antragsunterlagen:

formloser Antrag

Teilnehmerliste mit Angabe des Studienganges und der E-Mail-Adresse

Zusage der Gasteinrichtung mit näheren Angaben zu Art, Dauer und Inhalt
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Wettbewerbsreisen (bis 12 Tage)
Antragsberechtigt sind studentische Initiativen und Vereine.
Gefördert werden können Reisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen zur Teilnahme an internationalen
studentischen Wettbewerben im Ausland, z. Bsp. Programmierweltmeisterschaften oder EU-Simulationsveranstaltungen. Für Wettbewerbsreisen wird eine Pauschale pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den
Aufenthaltskosten ausgereicht. Sie beträgt für die EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei 30
EUR und für die übrigen Länder 45 EUR.
Antragsunterlagen:

formloser Antrag

Teilnehmerliste mit Angabe des Studienganges und der E-Mail-Adresse

Zusage der Gasteinrichtung mit näheren Angaben zu Art, Dauer und Inhalt
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Bewerbung:
Füllen Sie das Bewerbungsformular in der Online-Datenbank aus und laden Sie eine aktuelle
Immatrikulationsbescheinigung der TU Ilmenau hoch.
Nachdem Sie das Bewerbungsformular ausgedruckt und unterschrieben haben, reichen Sie die kompletten
Bewerbungsunterlagen bitte ohne Heftklammern, Klarsichtfolien oder Bewerbungsmappen ein (davon
Motivationsschreiben und Lebenslauf in deutscher Sprache).
Beachten Sie bitte die Auswahlkriterien (siehe Punkt Auswahl), es werden alle bewertet.
Bewerbungen sind zu richten an:
Technische Universität Ilmenau
Akademisches Auslandsamt
z. Hd. Frau Schmolinsky
PF 100565
98684 Ilmenau
oder abzugeben bei Frau Schmolinsky im Haus G, Zimmer 1310
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Auswahl:
Eine Auswahlkommission, die aus MitarbeiterInnen der TU Ilmenau International School besteht, entscheidet
über die Anträge nach Aktenlage.
Auswahlkriterien sind:
1. Studienleistungen (Noten- Ø)
2. Motivation und fachlicher Bezug zum Studium
3. universitäres, außeruniversitäres Engagement
4. Sprachkenntnisse der Unterrichts-/Arbeitssprache
5. Qualität des Antrages und Vollständigkeit (siehe auch Stichwort Bewerbung)
Für die Kriterien 2. bis 5. werden Noten in 0,5er-Schritten auf einer Skala von 0,5 bis 5 vergeben (0,5 =
ausgezeichnet, 5 = ungenügend). Von den Noten der Auswahlkriterien 1 bis 5 wird der Durchschnitt berechnet,
wobei die Studienleistungen 2fach eingehen, und die erreichten Punkte für das Ranking gebildet.
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Die Auswahlergebnisse werden voraussichtlich Anfang März bzw. Anfang August bekannt gegeben. Jede/r
AntragstellerIn erhält dazu per E-Mail eine Information.
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Stipendienzusage:
Nach der Stipendienzusage per E-Mail werden die Förderdokumente vorbereitet. Stipendiaten erhalten eine
Stipendienurkunde, einen Bewilligungsbescheid und eine Annahmeerklärung. Diese Annahmeerklärung muss vom
Stipendiaten unterzeichnet werden, bevor eine Zahlung der zugesprochenen Förderleistungen möglich ist.
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Learning Agreement:
Bevor Sie das Formular ausfüllen, sollten Sie mit den verantwortlichen Dozenten der TU Ilmenau und Ihrem
Prüfungsamt geklärt haben, welche Lehrveranstaltungen Sie sich als Äquivalenzleistungen anerkennen lassen
können!
PROMOS-Stipendiaten, die einen Studienaufenthalt absolvieren, sind verpflichtet, ein von der TU Ilmenau und der
Gasteinrichtung bestätigtes Learning Agreement einzureichen. Für die Antragstellung muss mindestens die
Unterschrift des zuständigen Prüfungsamtes der TU Ilmenau vorliegen.
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Bescheinigung Praktikum:
Wenn Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren, müssen Sie das mit einem Formular beim zuständigen Prüfungsamt
anmelden. Legen Sie eine Kopie der Bewerbung bei.
Bei einem Zusatzpraktikum erbitten Sie eine formlose Bestätigung von einer Professorin/ einem Professor Ihrer
Fakultät, dass dieses Praktikum eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Studium darstellt.
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Bescheinigung Fachkurs:
Bei der Teilnahme an Fachkursen ist eine Bescheinigung der Fakultät vorzulegen, dass die Teilnahme am Fachkurs
eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellt.
Ein von beiden Einrichtungen bestätigtes Learning Agreement kann auch vorgelegt werden.
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Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse:
Als Nachweis der Sprachkenntnisse kann ein offizielles Zertifikat oder das Formular des DAAD genutzt werden.
Dieses können Sie im oberen Bereich mit Ihren Angaben versehen und dann von unserem Spracheninstitut
bestätigen lassen. Siehe Dokument: „DAAD-Sprachzeugnis“
Auch ein Verweis auf die „Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen“ ist möglich, falls zutreffend.
Der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
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Transcript of Records:
Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von Ihrer Gasteinrichtung ein Transcript of Records, in
dem alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, bzw. Sprach- oder Fachkurse mit Leistungsbewertung
aufgeführt sind. Hiervon müssen Sie eine Kopie im Akademischen Auslandsamt der TU Ilmenau vorlegen.
Bei einem absolvierten Praktikum ist eine Bestätigung der Firma über den Inhalt, die genauen Aufenthaltsdaten
sowie eine kurze Einschätzung vorzulegen.
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Anerkennung von Studienleistungen:
Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist der Abschluss eines Learning
Agreements VOR Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes kann beim Prüfungsausschuss der Fakultät ein Antrag auf
Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gestellt werden. Dazu ist neben dem Learning
Agreement ein von der Gasteinrichtung ausgestelltes Transcript of Records vorzulegen. Ob ein formloser Antrag
genügt, oder ein Formular ausgefüllt werden muss, erfragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Prüfungsamt.
Alle im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen können anerkannt werden, es ist zu prüfen ob als Äquivalenz- oder
als Zusatzleistung. Zusatzleistungen werden separat auf der Leistungsbescheinigung bzw. im Abschlusszeugnis
aufgeführt und haben keine Auswirkungen auf die im Studium zu erbringenden Leistungspunkte oder den
Notendurchschnitt.
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Förderleistungen:
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten, den DAAD-Reisekostenpauschalen,
dem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten und der Pauschale für die Kursgebühren (einmalig 500 €). Sämtliche
Fördersätze sind in ihrer Höhe nicht veränderbar. Eine Förderung von halben Monaten ist unter Einhaltung der
jeweiligen Mindestförderdauer grundsätzlich möglich. Eine Übersicht ist im Dokument „2017-PROMOSFördersätze“ zu finden.
Die Vergabe einzelner Förderleistungen ist möglich, ebenso eine Teilförderung des Auslandsaufenthaltes (z.B.:
tatsächlicher Aufenthalt sechs Monate, Förderung in PROMOS vier Monate).
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Anträge für bereits laufende Maßnahmen:
Bei bereits begonnenen Maßnahmen ist eine Förderung frühestens ab dem Folgemonat des Antragseingangs
möglich. Studierende, die für ein Jahr ins Ausland gehen und das 6-Monatskontingent noch nicht ausgeschöpft
haben, können für die restlichen Monate im Folgejahr einen neuen Antrag stellen. (siehe auch
„Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen“ Punkt 1)
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Kombinationsregelungen mit anderen Förderungen:
1. PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der
Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse
Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) 6 Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines
neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über
PROMOS erhalten.
2. Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
3. BAföG-Leistungen und PROMOS
Studierende, die Auslands-BAföG beantragen, müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für
Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des AuslandsBAföG erfolgt immer dort.
4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
5. Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
6. Andere Stipendienleistungen und PROMOS
Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOSStipendien uneingeschränkt möglich. Wird durch öffentliche Mittel aus Deutschland aber auch der
Auslandsaufenthalt gefördert, ist grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet,
dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland
derselbe Förderzweck verfolgt wird.
Sie müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern angeben.
Beispiel: Ein Stipendiat erhält aus anderen öffentlichen Mitteln Reisekosten. Dadurch ist eine Förderung durch die
PROMOS-Reisekostenpauschale ausgeschlossen. Weitere Förderleistungen wie z.B. Teilstipendienraten sind
dagegen möglich.
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Mitteilungspflicht:
Falls Sie sich auch bei anderen Institutionen, Organisationen, Stiftungen o.ä. (auch Auslands-BAföG) um eine
Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes beworben haben, sind Sie verpflichtet, die PROMOS-Förderung anzugeben.
Ebenso ist es ihre Pflicht, sobald Sie von anderen Mittelgebern eine finanzielle Zuwendung für Ihren
Auslandsaufenthalt erhalten, uns durch Zusendung einer Kopie der Zusage sofort zu informieren. Eine mögliche
Doppelförderung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Erasmus+-Raum:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
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Rechtsanspruch auf Förderung:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und kann daher nicht gegenüber der TU Ilmenau geltend
gemacht werden.
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Status der PROMOS-Stipendiaten:
Alle PROMOS-Stipendiaten sind auch DAAD-Stipendiaten. Eine Aufnahme in die DAAD-Alumni-Datenbank kommt
erst ab einer Förderung von mehr als 92 Tagen in Betracht.
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Studiengebühren:
Aus den vom DAAD zur Verfügung gestellten PROMOS-Mitteln gewährt die TU Ilmenau keine Studiengebühren.
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Verlängerung:
Eine Verlängerung der Stipendien über 6 Monate hinaus ist nicht möglich.
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Versicherungen:
Mit der Gewährung eines PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden.
Weder der DAAD noch die TU Ilmenau haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von
Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit PROMOS geförderten
Auslandsaufenthalten entstehen. Sie müssen über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf.
auch Haftpflicht- und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen.
Als PROMOS geförderte Studierende haben Sie die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD
aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/
Dies stellt keine Empfehlung dar, lediglich eine Möglichkeit. Recherchieren Sie im Internet. Es gibt viele Anbieter
und Vergleichsportale.
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