Entsorgung Preisliste

ENTSORGUNG
INHALT
• Stein- und Erdmaterial
• Abbruch-Rückbaumaterial
• Materialannahme und Eingangskontrolle
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ENTSORGUNG
Die Entsorgung von Bauabfällen im Kieswerk Rubigen erfolgt gemäss Verordnung über die
Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) und in Anlehnung an
das Mehr-Mulden-Konzept (www.kaestlibau.ch)
Als Grundsatz gilt:
• Sauber getrennte Bauabfälle sind in der Regel günstiger zu entsorgen
Zur einfacheren Umsetzung Ihrer Entsorgungsaufgaben empfehlen wir Ihnen das Studium der
Broschüre «Mehr-Mulden-Konzept», zu beziehen auf unserer Homepage unter
www.kaestligruppe.ch
Gerne beraten wir Sie zudem bei allfälligen Entsorgungsfragen unter Tel. 031 720 42 69.
Materialannahme in Rubigen
In Rubigen werden nur gesteinsähnliche Materialien entgegengenommen und wiederverwertet bzw. abgelagert. Je nach Verwendungsmöglichkeit und Anlieferungszustand des Materials
sind unterschiedliche Preise festgelegt. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten
von Bauabfällen:
– Stein- und Erdmaterialien
– Abbruch- und Rückbaumaterialien
Aushubmaterial (Stein- und Erdmaterial)
Bei den Stein- und Erdmaterialien handelt es sich um natürliche,Bauabfälle ohne Fremdanteile
wie z.B. Beton, Altasphalt etc. Für sauberen Kies, der sich im Kieswerk waschen lässt, wird je nach
Qualität und Menge eine entsprechende Vergütung ausbezahlt. Für die übrigen Materialien
wird je nach Verwendbarkeit bzw. Aufwand für die Entsorgung eine Gebühr verlangt.
Ausbruchmaterial (Abbruch- und Rückbaumaterial)
Hierbei handelt es sich um inerte Bauabfälle wie Beton, Altasphalt, Backsteine etc. Je sauberer
getrennt die Materialien angeliefert werden, desto günstiger ist die Entsorgung. Gerne beraten
wir Sie bei Entsorgungsproblemen.
Muldenservice
Nähere Angaben unter «Transporte» auf Seite 69.
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ENTSORGUNG
Aushubmaterial (Stein- und Erdmaterial)
Gebühr Fr./t
VVEA Code
4311 Kies aus Aushub, sauber, wenig Silt (Vergütung)
auf Anfrage
4311 Schlemmsand *
2.—
1An 4311 Natursteine (ohne Sandstein)
gratis
1A
4301 Aushub waschbar *
Sauberes Vorwaschmaterial ohne Fremdanteile mit mind. 50% Steinanteil
1B
4301 Aushub sauber, befahrbar *
Sauberes Aushubmaterial ohne Fremdanteile, befahrbar
11.—
1C
4301 Aushub sauber, erschwert befahr- und einbaubar *
Sauberes Aushubmaterial ohne Fremdanteile, wassergesättigt, erschwert
befahr- und einbaubar
22.—
1L
4311 Oberboden (Humus) ohne Grasnarbe
3.50
1M 4311 Unterboden *
10.—
Schlechtwetterzuschlag
Ausbruchmaterial (Abbruch- und Rückbaumaterial)
2.50
2.—
Gebühr Fr./t
1F
4303 Beton, sortenrein, kleiner als 70 cm
Saubere, voneinander getrennte Betonblöcke, leicht armiert oder
unarmiert, Seitenlänge kleiner als 70 cm, ohne Fremdstoffe
2.50
1F
4303 Beton, sortenrein, grösser als 70 cm
Saubere, voneinander getrennte Betonblöcke, leicht armiert oder
unarmiert, Seitenlänge grösser als 70 cm, ohne Fremdstoffe
8.—
Zuschlag Beton verunreinigt
1GV 4303 Betonelemente (Fräsplatten, Träger), armiert verwertbar
3.50
auf Anfrage
1A
4307 Ausbauasphalt Schollen, sortenrein
PAK Gehalt < 250 mg/kg resp. < 5000 mg/kg Bindemittel *
12.—
1A
4307 Ausbauasphalt Schollen, sortenrein
PAK Gehalt 250 bis 1000 mg/kg resp. 5000 bis 20000 mg/kg Bindemittel *
24.—
1A
4307 Ausbauasphalt Fräsgut sortenrein
PAK Gehalt < 250 mg/kg resp. < 5000 mg/kg Bindemittel *
13.—
1A
4307 Ausbauasphalt Fräsgut sortenrein
PAK Gehalt 250 bis 1000 mg/kg resp. 5000 bis 20000 mg/kg Bindemittel *
26.—
4311 Strassenaufbruch aus Kies, ohne Fremdstoffe
gratis
4308 Strassenaufbruch aus Kies, vermischt mit Beton und/oder Ausbauasphalt,
ohne weitere Fremdstoffe, verwertbar *
20.—
1E
4305 Dachziegel sortenrein
2A
4304 Vermischte Inertstoffe (Mischabbruch aus Hochbau) verwertbar *
Gemisch aus Beton, Mörtel, Backstein, Kalksandstein, Naturstein, Ziegel
(ohne Ausbauasphalt, Glas, Holz, Gips, Plastic, Papier, Metalle usw).
5.—
25.—
* auf Anfrage
Entsorgungsmengen > 200 m3 sind Anmelde-Deklarationspflichtig, siehe Anmeldeformular
(www.kaestlibau.ch/Material/Entsorgung)
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ENTSORGUNG
Anmeldung, Deklaration Aushub- und Ausbruchmaterial
Entsorgungsmengen > 200 m3 sind Anmelde-Deklarationspflichtig, siehe Anmeldeformular
(www.kaestlibau.ch / Material / Entsorgung)
Eingangskontrolle
Materialanlieferer haben sich vor dem Entleeren Ihrer Ladung bei der Zentraldispo zu melden,
wo das Liefermaterial gewogen und begutachtet und ein entsprechender Lieferschein ausgestellt bzw. die Entsorgungsgebühren abgebucht werden. Anschliessend wird das Material zu
der dafür vorgesehenen und entsprechend angeschriebenen Abkippstelle geführt. Dort erfolgt
eine visuelle Endkontrolle durch das Personal des Kieswerks Rubigen, welches nochmals die
Materialkategorie überprüft. Im Zweifelsfalle entscheidet die Betriebsleitung endgültig. Den
Anweisungen des Kieswerkpersonals ist strikte Folge zu leisten.
Nicht angenommen werden Ladungen, die ganz oder auch nur teilweise aus folgenden Materialien bestehen:
– Textilien, Kunststoffe, Metalle
– Holz oder andere organische Stoffe (Ausnahme: Oberboden, Unterboden)
– Kehricht jeglicher Art
– Sonderabfälle
Entspricht das angelieferte, bereits abgekippte Material nicht den vorgeschriebenen Anforderungen (Verunreinigung durch Fremdstoffe), wird es zulasten des Anlieferers wieder
aufgeladen bzw. entsorgt.
Verkauf von Entsorgungsgebühren
Folgende drei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Abgeltung der Entsorgungsgebühr
zur Verfügung:
1. Per Rechnung halbmonatlich
2. Barzahlung
3. EC-Direct oder Postcard
Zuschlag für Entsorgung ausserhalb regulärer Arbeitszeit siehe Seite 12 / Transporte siehe
Seite 67.
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