ENTSORGUNG INHALT • Stein- und Erdmaterial • Abbruch-Rückbaumaterial • Materialannahme und Eingangskontrolle 47 ENTSORGUNG Die Entsorgung von Bauabfällen im Kieswerk Rubigen erfolgt gemäss Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) und in Anlehnung an das Mehr-Mulden-Konzept (www.kaestlibau.ch) Als Grundsatz gilt: • Sauber getrennte Bauabfälle sind in der Regel günstiger zu entsorgen Zur einfacheren Umsetzung Ihrer Entsorgungsaufgaben empfehlen wir Ihnen das Studium der Broschüre «Mehr-Mulden-Konzept», zu beziehen auf unserer Homepage unter www.kaestligruppe.ch Gerne beraten wir Sie zudem bei allfälligen Entsorgungsfragen unter Tel. 031 720 42 69. Materialannahme in Rubigen In Rubigen werden nur gesteinsähnliche Materialien entgegengenommen und wiederverwertet bzw. abgelagert. Je nach Verwendungsmöglichkeit und Anlieferungszustand des Materials sind unterschiedliche Preise festgelegt. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Bauabfällen: – Stein- und Erdmaterialien – Abbruch- und Rückbaumaterialien Aushubmaterial (Stein- und Erdmaterial) Bei den Stein- und Erdmaterialien handelt es sich um natürliche,Bauabfälle ohne Fremdanteile wie z.B. Beton, Altasphalt etc. Für sauberen Kies, der sich im Kieswerk waschen lässt, wird je nach Qualität und Menge eine entsprechende Vergütung ausbezahlt. Für die übrigen Materialien wird je nach Verwendbarkeit bzw. Aufwand für die Entsorgung eine Gebühr verlangt. Ausbruchmaterial (Abbruch- und Rückbaumaterial) Hierbei handelt es sich um inerte Bauabfälle wie Beton, Altasphalt, Backsteine etc. Je sauberer getrennt die Materialien angeliefert werden, desto günstiger ist die Entsorgung. Gerne beraten wir Sie bei Entsorgungsproblemen. Muldenservice Nähere Angaben unter «Transporte» auf Seite 69. 48 ENTSORGUNG Aushubmaterial (Stein- und Erdmaterial) Gebühr Fr./t VVEA Code 4311 Kies aus Aushub, sauber, wenig Silt (Vergütung) auf Anfrage 4311 Schlemmsand * 2.— 1An 4311 Natursteine (ohne Sandstein) gratis 1A 4301 Aushub waschbar * Sauberes Vorwaschmaterial ohne Fremdanteile mit mind. 50% Steinanteil 1B 4301 Aushub sauber, befahrbar * Sauberes Aushubmaterial ohne Fremdanteile, befahrbar 11.— 1C 4301 Aushub sauber, erschwert befahr- und einbaubar * Sauberes Aushubmaterial ohne Fremdanteile, wassergesättigt, erschwert befahr- und einbaubar 22.— 1L 4311 Oberboden (Humus) ohne Grasnarbe 3.50 1M 4311 Unterboden * 10.— Schlechtwetterzuschlag Ausbruchmaterial (Abbruch- und Rückbaumaterial) 2.50 2.— Gebühr Fr./t 1F 4303 Beton, sortenrein, kleiner als 70 cm Saubere, voneinander getrennte Betonblöcke, leicht armiert oder unarmiert, Seitenlänge kleiner als 70 cm, ohne Fremdstoffe 2.50 1F 4303 Beton, sortenrein, grösser als 70 cm Saubere, voneinander getrennte Betonblöcke, leicht armiert oder unarmiert, Seitenlänge grösser als 70 cm, ohne Fremdstoffe 8.— Zuschlag Beton verunreinigt 1GV 4303 Betonelemente (Fräsplatten, Träger), armiert verwertbar 3.50 auf Anfrage 1A 4307 Ausbauasphalt Schollen, sortenrein PAK Gehalt < 250 mg/kg resp. < 5000 mg/kg Bindemittel * 12.— 1A 4307 Ausbauasphalt Schollen, sortenrein PAK Gehalt 250 bis 1000 mg/kg resp. 5000 bis 20000 mg/kg Bindemittel * 24.— 1A 4307 Ausbauasphalt Fräsgut sortenrein PAK Gehalt < 250 mg/kg resp. < 5000 mg/kg Bindemittel * 13.— 1A 4307 Ausbauasphalt Fräsgut sortenrein PAK Gehalt 250 bis 1000 mg/kg resp. 5000 bis 20000 mg/kg Bindemittel * 26.— 4311 Strassenaufbruch aus Kies, ohne Fremdstoffe gratis 4308 Strassenaufbruch aus Kies, vermischt mit Beton und/oder Ausbauasphalt, ohne weitere Fremdstoffe, verwertbar * 20.— 1E 4305 Dachziegel sortenrein 2A 4304 Vermischte Inertstoffe (Mischabbruch aus Hochbau) verwertbar * Gemisch aus Beton, Mörtel, Backstein, Kalksandstein, Naturstein, Ziegel (ohne Ausbauasphalt, Glas, Holz, Gips, Plastic, Papier, Metalle usw). 5.— 25.— * auf Anfrage Entsorgungsmengen > 200 m3 sind Anmelde-Deklarationspflichtig, siehe Anmeldeformular (www.kaestlibau.ch/Material/Entsorgung) 49 ENTSORGUNG Anmeldung, Deklaration Aushub- und Ausbruchmaterial Entsorgungsmengen > 200 m3 sind Anmelde-Deklarationspflichtig, siehe Anmeldeformular (www.kaestlibau.ch / Material / Entsorgung) Eingangskontrolle Materialanlieferer haben sich vor dem Entleeren Ihrer Ladung bei der Zentraldispo zu melden, wo das Liefermaterial gewogen und begutachtet und ein entsprechender Lieferschein ausgestellt bzw. die Entsorgungsgebühren abgebucht werden. Anschliessend wird das Material zu der dafür vorgesehenen und entsprechend angeschriebenen Abkippstelle geführt. Dort erfolgt eine visuelle Endkontrolle durch das Personal des Kieswerks Rubigen, welches nochmals die Materialkategorie überprüft. Im Zweifelsfalle entscheidet die Betriebsleitung endgültig. Den Anweisungen des Kieswerkpersonals ist strikte Folge zu leisten. Nicht angenommen werden Ladungen, die ganz oder auch nur teilweise aus folgenden Materialien bestehen: – Textilien, Kunststoffe, Metalle – Holz oder andere organische Stoffe (Ausnahme: Oberboden, Unterboden) – Kehricht jeglicher Art – Sonderabfälle Entspricht das angelieferte, bereits abgekippte Material nicht den vorgeschriebenen Anforderungen (Verunreinigung durch Fremdstoffe), wird es zulasten des Anlieferers wieder aufgeladen bzw. entsorgt. Verkauf von Entsorgungsgebühren Folgende drei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Abgeltung der Entsorgungsgebühr zur Verfügung: 1. Per Rechnung halbmonatlich 2. Barzahlung 3. EC-Direct oder Postcard Zuschlag für Entsorgung ausserhalb regulärer Arbeitszeit siehe Seite 12 / Transporte siehe Seite 67. 50
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