INFORMATION ZUR ENTSORGUNG VON PRODUKTRESTEN

INFORMATION ZUR ENTSORGUNG VON PRODUKTRESTEN
Produktreste und nicht restentleerte Verpackungen sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der
lokalen behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Auskunft zur ordnungsgemäßen Entsorgung geben
die örtlichen Behörden wie das Landratsamt, das Umweltschutzamt oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Tipp:
Produkte aushärten lassen!
 Reste von zement- oder gipsbasierten Produkten können durch die Zugabe von Wasser aushärten und dann
als „Bauschutt“ entsorgt werden, siehe Tabelle.
 Reste von 2-Komponenten-Produkten können ebenfalls
nach Vermischung der jeweiligen Komponenten miteinander, aushärten und als Gewerbeabfall entsorgt
werden. Die Zugabe von Sand kann hier hilfreich sein.
Gemäß der Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Die eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer ist nicht immer möglich.
Nachfolgend einige Vorschläge zur Abfalleinstufung von SCHÖNOX-Produkten:
Produkt
ausgehärtete Reste von
Pulverprodukten
(SCHÖNOX Q9, SCHÖNOX AM,
etc.)
flüssige, dispersionsbasierte
Klebstoffe –
nicht lösemittelhaltig
(SCHÖNOX EMICLASSIC
SCHÖNOX MULTIFIX, etc.)
flüssige Klebstoffe –
lösemittehaltig
(SCHÖNOX N 640, etc.)
AVV-Abfallschlüsselnummer
170107
oder
101314
Bezeichnung
Gemische aus Beton, Ziegeln,
Fliesen und Keramik mit
Ausnahme derjenigen,
die unter 17 01 06 fallen
Betonabfälle und Betonschlämme
080410
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen,
die unter 08 04 09 fallen
080409*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel
oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
* = gefährlicher Abfall, besonders überwachungsbedürftig (Sonderabfall)
Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung sind die (regionalen) Entsorgungsunternehmen.
Senden Sie das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Produkts – zu finden im Internet – an Ihren
Entsorgungsfachbetrieb.
Lassen Sie gefährliche Abfälle nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweise – dieses Dokument ist bei Ihrem Entsorger erhältlich – von Ihrem Entsorgungsfachbetrieb abholen.
Information zur Entsorgung von
Produktreste
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Stand: January 26, 2016
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RECHTSHINWEIS:
Bei diesen Hinweisen handelt es sich um unverbindliche Beschreibungen, für die die SCHÖNOX GmbH keine
Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen kann, insbesondere kann daraus kein Rechtsanspruch
abgeleitet werden. Sie entbinden nicht von der eigenen Pflicht zur Einholung von Informationen sowie der
Einhaltung der gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Vorschriften.
HINWEIS:
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen rufen Sie uns gern an.
SCHÖNOX GmbH
Alfred Nobel Straße 6
48720 Rosendahl
Deutschland
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Produktreste
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Stand: January 26, 2016
Telefon: 02547 / 910-0
Telefax: 02547 / 910-101
E-Mail: [email protected]
www.schoenox.de