INFORMATION ZUR ENTSORGUNG VON PRODUKTRESTEN Produktreste und nicht restentleerte Verpackungen sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der lokalen behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Auskunft zur ordnungsgemäßen Entsorgung geben die örtlichen Behörden wie das Landratsamt, das Umweltschutzamt oder das Gewerbeaufsichtsamt. Tipp: Produkte aushärten lassen! Reste von zement- oder gipsbasierten Produkten können durch die Zugabe von Wasser aushärten und dann als „Bauschutt“ entsorgt werden, siehe Tabelle. Reste von 2-Komponenten-Produkten können ebenfalls nach Vermischung der jeweiligen Komponenten miteinander, aushärten und als Gewerbeabfall entsorgt werden. Die Zugabe von Sand kann hier hilfreich sein. Gemäß der Abfall-Verzeichnis-Verordnung (AVV) sind Abfälle herkunftsbezogen der Abfallart zuzuordnen. Die eindeutige Festlegung einer Abfallschlüsselnummer ist nicht immer möglich. Nachfolgend einige Vorschläge zur Abfalleinstufung von SCHÖNOX-Produkten: Produkt ausgehärtete Reste von Pulverprodukten (SCHÖNOX Q9, SCHÖNOX AM, etc.) flüssige, dispersionsbasierte Klebstoffe – nicht lösemittelhaltig (SCHÖNOX EMICLASSIC SCHÖNOX MULTIFIX, etc.) flüssige Klebstoffe – lösemittehaltig (SCHÖNOX N 640, etc.) AVV-Abfallschlüsselnummer 170107 oder 101314 Bezeichnung Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Betonabfälle und Betonschlämme 080410 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten * = gefährlicher Abfall, besonders überwachungsbedürftig (Sonderabfall) Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung sind die (regionalen) Entsorgungsunternehmen. Senden Sie das Sicherheitsdatenblatt des betreffenden Produkts – zu finden im Internet – an Ihren Entsorgungsfachbetrieb. Lassen Sie gefährliche Abfälle nach Möglichkeit über Sammelentsorgungsnachweise – dieses Dokument ist bei Ihrem Entsorger erhältlich – von Ihrem Entsorgungsfachbetrieb abholen. Information zur Entsorgung von Produktreste 1/2 Stand: January 26, 2016 INFORMATION ZUR ENTSORGUNG VON PRODUKTRESTEN RECHTSHINWEIS: Bei diesen Hinweisen handelt es sich um unverbindliche Beschreibungen, für die die SCHÖNOX GmbH keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen kann, insbesondere kann daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Sie entbinden nicht von der eigenen Pflicht zur Einholung von Informationen sowie der Einhaltung der gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Vorschriften. HINWEIS: Bei Fragen, Anregungen oder Problemen rufen Sie uns gern an. SCHÖNOX GmbH Alfred Nobel Straße 6 48720 Rosendahl Deutschland Information zur Entsorgung von Produktreste 2/2 Stand: January 26, 2016 Telefon: 02547 / 910-0 Telefax: 02547 / 910-101 E-Mail: [email protected] www.schoenox.de
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