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Aktuelle Urteile zu Räumpflicht und Co.
Ein Zentimeter Neuschnee ist Passanten zumutbar
Muss ein Hausbesitzer bereits bei einem Zentimeter Neuschnee zum Besen greifen? Darf man den Schnee
auch erst nach 7 Uhr räumen? Und wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn die
Schneeballschlacht buchstäblich ins Auge geht? Hier geht es zu den neuesten Urteilen, die im Winter noch
wichtig sein können.
Tief Egon hat sich am Ende als doch nicht so schlimm erwiesen, wie es von Wetter-Experten
befürchtet wurde. Und trotzdem haben die heftigen Schneefälle in der vergangenen Woche bei vielen
Hausbesitzern für hektische Betriebsamkeit gesorgt. Allerdings zeigen aktuelle Gerichtsurteile, dass die
Räum- und Streupflicht nicht immer so streng ausgelegt wird, wie man vielleicht meinen könnte. Denn
so manches ist Passanten im Winter durchaus zuzumuten, wie die Übersicht zeigt:
Gestreuter Weg hat für Fußgänger Vorrang
Ein Fußgänger muss laut einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe einen vom Schnee befreiten Fußweg
nutzen. Tut er das nicht und wählt den nicht gestreuten, benachbarten Weg, kann der Fußgänger
niemanden für einen Sturz verantwortlich machen. Demnach trifft ihn ein „Mitverschulden“. (Az.: LG
Karlsruhe, 6 O 205/12)
Bei einem Zentimeter Neuschnee muss noch nicht geräumt werden
Ein Urteilsspruch lautet, dass auch einem 70-Jährigen zugemutet werden darf, über einen Bürgersteig
zu laufen, auf dem nach dem ersten Räumen erneut wieder ein Zentimeter Neuschnee liegt. Eine
entsprechende Schmerzensgeld-Klage wurde vom Gericht abgelehnt. (Az.: LG Aurich, 2 O 1293/13)
Vor 7 Uhr morgens darf die Schaufel in der Garage bleiben
Da erst nach 7 Uhr Schnee vermehrt mit Fußgängern zu rechnen sei, müssen Hausbesitzer im Winter
in der Regel nicht vor 7 Uhr ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Eine Ausnahme ist, dass der
Eigentümer weiß, dass das Grundstück schon früher von Passanten betreten wird. In diesem Fall kann
er auch für Unfälle vor 7 Uhr haftbar gemacht werden. (Az.: OLG Koblenz, 5 U 1479/14)
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Weitere aktuelle Winterurteile finden Sie hier.
Dieser Artikel erschien am 16.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/aktuelle-urteile-zu-raeumpflicht-und-co-ein-zentimeter-neuschnee-ist-passanten-zumutbar-1484553250/
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