Nürburgring PROBE- UND EINSTELLFAHRT TERMIN: Samstag, 18. März 2017 STRECKENVARIANTE: Nürburgring Grand-Prix Strecke (Kurzanbindung) + Nordschleife Ausschreibung – Durchführungsbestimmungen Veranstalter: capricorn NÜRBURGRING GmbH ( CNG ) Mit der Durchführung beauftragt: Dortmunder MC e.V. im ADAC Veranstaltungsbüro: Vornennungsbüro: Wolfgang Lemmens Hörder Neumarkt 4 D-44263 Dortmund Tel.: 02314257900 Mail: [email protected] Patrizia Dinkel Steubenstr. 5 44803 Bochum Fax: +4923142579019 Mail: [email protected] 1. Zweck der Veranstaltung: Probe- und Einstellfahrt ihres Wettbewerbsfahrzeuges mit dem Ziel, die Fahrsicherheit, Fahrdisziplin und Unfallverhütung zu optimieren. Veranstaltung : Samstag, den 18. März 2017 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Dokumentenabnahme befindet sich im 1. Stock, Fahrerbesprechungsraum, TÜV-Tower. Die Überprüfung der Fahrzeugsicherheit (tech. Abnahme) findet im TÜV-Servicecenter statt. In Zusammenarbeit mit der VLN findet eine Vorabnahme für die VLN in Box 1,2 und 3 statt. Öffnungszeiten der Dokumenten- und Technischen-Abnahme siehe Zeitplan. Fahrer müssen dort persönlich vorstellig werden. Nennungen sind im Vorfeld zum reduzierten Startgeld möglich. 2. Nennung Für jedes teilnehmende Fahrzeug ist eine separate Nennung abzugeben. Das Nenngeld beträgt bei Nennung incl. Bezahlung bis zum 10.03.2017 1.000,00 € zuzüglich 200 € Kostenbeteiligung für Leitplankenschäden. Erfolgt die Bezahlung nach dem 10.03.2017 oder wird erst danach genannt beträgt das Nenngeld 1.400,00 € zuzüglich 200 € Kostenbeteiligung für Leitplankenschäden. Mit gesendete Schecks werden am 20.03.17 bei der Bank eingereicht. Barzahlungen bitte vermeiden. Bei Nennungsabgabe gelten unbezahlte Nennungen als nicht eingegangen und werden nicht bearbeitet. Ausdrücklich: Eine Nennbestätigung wird nicht versendet. Vor der Teilnahme erfolgt eine Dokumentenabnahme. Dort ist von jedem Team das vollständig ausgefüllte und von allen Fahrern unterschriebene Nennformular vorzulegen. Bei Änderungen der Nennung im Nennbüro muss der Teamchef oder sein legitimierter Vertreter anwesend sein. Seite 1 von 6 Eine gültige Fahrerlaubnis ist im Original vorzulegen. Es dürfen 4 Fahrer auf einem Fahrzeug nennen und fahren. Fahrer müssen einen Haftungsverzicht unterzeichnen. Ein Identitätsnachweis durch einen Lichtbildausweis ist notwendig. Fahrer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein. Beifahrer sind nicht zugelassen. Ausnahme: Teamchefs können die Mitfahrt zur Überprüfung z. B. der Fahrdisziplin oder der Streckenkenntnisse eines Fahrers seines Teams beim Fahrtleiter und der Dokumentenabnahme beantragen. Diese entscheiden jede Anfrage einzeln. Damit sind Taxifahrten grundsätzlich verboten. Ein gesondertes Beifahrerformular ist in der Dokumentenabnahme anzufragen. Es ist nicht veröffentlicht. Haftung bei Verursachung von Schäden: Schäden, insbesondere Streckenschäden, durch die Teilnehmer werden in Rechnung gestellt. Ausgenommen Leitplankenschäden !!! Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Nennung / Verzichtserklärung zu erreichen bitten wir Sie folgende Vorbereitungen zu treffen: Fahrer (wenn gleichzeitig Fahrzeugeigentümer): Füllen Sie das Nennformular aus. Fügen Sie alle Fotokopien der Fahrerlaubnisse bei. Legen Sie alle Fahrerlaubnisse im Original einem Vertreter des Dortmunder MC bei der Dokumentenabnahme vor. Ein Markierungsband wird jedem Fahrer in der Dokumentenabnahme angelegt. Tragen Sie es für die Dauer der Veranstaltung. Fahrer (wenn nicht gleichzeitig Fahrzeugeigentümer): Füllen Sie das Nennformular aus. Lassen Sie den Fahrzeug-Eigentümer das Formblatt „ Einverständnis- und Verzichtserklärung“ unterzeichnen. Fügen Sie alle Fotokopien der Fahrerlaubnisse bei. Legen Sie alle Fahrerlaubnisse im Original einem Vertreter des Dortmunder MC bei der Dokumentenabnahme vor. Ein Markierungsband wird jedem Fahrer in der Dokumentenabnahme angelegt. Tragen Sie es für die Dauer der Veranstaltung. Die benötigten Formulare dazu finden Sie unter: www.nuerburgring.de oder www.do-mc.de. 3. Hinweise und Fahrvorschriften / Fahrzeuge Bitte beachten Sie die folgenden Punkte: Zugelassen sind: Tourenwagen, GT Fahrzeuge sowie Fahrzeuge entsprechend der STVZO oder einen Wagenpass eines ASN der FIA besitzen. Seite 2 von 6 Fahrzeuge mit alternativen Gas-Treibstoffen sind rechtzeitig (bis spätestens 17.02.2017) vom Teamchef direkt bei Gerd Schneider (CNG) zu melden. Er prüft zusammen mit dem Teamchef die Machbarkeit und klärt die Übernahme der zusätzlichen Kosten. Eine Straßenzulassung ist nicht erforderlich. Die Fahrzeuge und Fahrer müssen die Sicherheitsanforderungen gemäß DMSB erfüllen. Die DMSB/Nürburgring (Kategorie „C“) Geräuschvorschriften sind einzuhalten. Fahrzeuge, die die Geräuschvorschriften überschreiten, werden, wenn eine Korrektur am Fahrzeug nicht möglich ist, ausgeschlossen. Die max. Lautstärke beträgt 130 db/a. Racingreifen (Slicks) sind erlaubt. Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sind nicht zugelassen. Die Benutzung von Mietwagen ist nicht erlaubt. Die zugeteilten Startnummern müssen an beiden Türen und der Heckscheibe platziert werden. Fahrer u. Beifahrerkleidung: Es gelten die Vorschriften des DMSB, laut DMSB Handbuch 2016, blauer Teil, Seite 34 und folgende. Beifahrer siehe oben unter Nennung Punkt: Ausnahme!!! Überrollvorrichtung: Es gelten die Allgemeine DMSB Sicherheitsvorschriften und Erläuterungen zu Überrollvorrichtungen. Veröffentlicht im DMSB Handbuch 2016, blauer Teil, Seite 12 und folgende. Sitze: Es gelten die Allgemeine DMSB Sicherheitsvorschriften und Erläuterungen zu Sitze. Veröffentlicht im DMSB Handbuch 2015, blauer Teil, Seite 18, Artikel 3 Sitze. WIR MÖCHTEN NOCHMALS DARAUF HINWEISEN, DASS DAS ERREICHEN DER HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT SOWIE WETTFAHRTEN VERBOTEN SIND. AUF ZUWIDERHANDLUNGEN FOLGT DER SOFORTIGE AUSSCHLUSS VON DER VERANSTALTUNG OHNE NENNGELDRÜCKERSTATTUNG. Es erfolgt KEINE Zeitnahme !!! 4. Sicherheitsvorschriften Fahrzeuge die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, können ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden. Die Boxengasse ist ein Gefahrenbereich. Seite 3 von 6 Der Aufenthalt ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, auch in Begleitung, untersagt. Der Veranstaltungsablauf wird von Sportwarten überwacht, bzw. kontrolliert. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Dies geschieht im Interesse der allgemeinen Sicherheit, bitte tragen Sie selbst dazu bei, um die Gesundheit der an der Veranstaltung beteiligten Personen zu schützen. Bei Unfällen kann die Strecke bis zur Räumung geschlossen werden. Bei Bedarf behält sich der Veranstalter vor, Pausen einzulegen, um Fahrzeuge von der Strecke zu schleppen. Die Fahrer sind verpflichtet sich mit folgenden Fahrvorschriften vertraut zu machen, die Signalgebung beachten und damit erteilte Anweisungen zu befolgen. Die Flaggenzeichen entbinden die Fahrer nicht von ihrer Pflicht, sich bei erkennbaren Gefahren so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet werden. Die Streckenmarschalls zeigen Flaggen mit folgenden Bedeutungen: Rote Flagge: Unterbrechung oder Abbruch. Überholverbot. Fahrt sofort verlangsamen und die Boxen anfahren. Gelbe Flagge: Einfach geschwenkt: Geschwindigkeit verringern, Überholverbot, es besteht eine Gefahrensituation neben oder teilweise auf der Strecke. Doppelt geschwenkt: Geschwindigkeit verringern, Überholverbot. Bereit sein um die Richtung zu wechseln oder anzuhalten. (max. 120 km/h) Grüne Flagge: Diese Flagge zeigt an, dass die Strecke wieder frei ist und die Gesch. Gelbe Flagge mit roten Streifen: Die Haftungseigenschaften auf der Strecke haben sich durch Öl oder Wasser verändert. Rutschgefahr. Eine grüne Flagge wird nicht gezeigt. Schwarze Flagge am Start und Ziel mit Startnummer: Der Teilnehmer muss bei der nächsten Möglichkeit die Boxen anfahren und sich bei der Einsatzleitung in der Race Control melden. Blinker: Wer links blinkt bleibt auf der Strecke links. Wer rechts blinkt bleibt rechts auf der Strecke. In der Boxengasse ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50km/h einzuhalten. Die Sportwarte auf der Strecke sind angewiesen, Verstöße von Teilnehmern zu melden. Es werden Geschwindigkeitsmessungen in Gefahrenzonen durchgeführt. Bei Verstößen wird ohne Vorwarnung das Team von der Veranstaltung ausgeschlossen. Seite 4 von 6 Sollten Sie aufgrund eines technischen Defektes oder eines Unfalls eine Gefahrensituation erzeugt haben, so sind Sie verpflichtet diese, entsprechend Ihren Möglichkeiten zu minimieren bzw. davor zu warnen. Wenn sie ihr Fahrzeug bei einer Situation nicht in einem sicheren Bereich verbringen können, bringen sie sich hinter der Leitplanke/FIA Zaun in Sicherheit und bleiben sie in der Nähe ihres Fahrzeuges. Das Belassen eines rollfähigen Fahrzeugs auf der Fahrbahn stellt ein erhebliches und vermeidbares Gefahrenpotential dar. Boxen: Boxenplätze können bei der capricorn NÜRBURGRING GmbH angemietet werden. Tel: 02691-302 4217 Zum Tanken sind folgende Möglichkeiten gegeben: Die Tanksäulen an den Racing-Boxen werden von der capricorn NÜRBURGRING GmbH vermietet. In diesem Falle übernimmt das Team die volle Verantwortung über die Tanksäulen mit der finanziellen Abwicklung. Es ist mit der capricorn NÜRBURGRING GmbH abzurechnen. Andere Teams müssen zum Tanken zugelassen werden. Die Betankung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge, in der die Fahrzeuge an der Box vorfahren. Beachten sie die Ampelanlage am Boxenende während der Veranstaltung. 5.Fahrzeugschallmessung Lärm-Transponder- Unterbringungsmöglichkeit Die gesetzliche Betriebsgenehmigung des Nürburgrings sieht für alle Veranstaltungen auf der Nordschleife eine lückenlose Schallmessung mit einer Identifikation des verursachenden Fahrzeugs vor. Daher wurden auf der Nordschleife mehrere Messstationen für eine dauerhafte Lärmmessung installiert. Die Lärmemissionen der einzelnen Fahrzeuge werden hierdurch erfasst und über einen Transponder identifiziert. Jedes Fahrzeug muss daher mit einem separaten, über einen individuellen Code identifizierbaren Transponder zur Lärmmessung ausgestattet sein. Dieser Transponder muss im Innenraum des Fahrzeugs angebracht werden. Er wird jeweils der vergebenen Startnummer zugeordnet. Die Messung erfolgt online in Echtzeit und ist jederzeit vom Veranstalter kontrollierbar. Der Veranstalter gibt diesen Transponder in der Dokumentenabnahme aus. Der Transponder darf während der Veranstaltung nicht in ein anderes Fahrzeug verbaut werden. Die Kaution für den Transponder beträgt 475 € (siehe Transponderausgabeformular) Bei Verlust oder Zerstörung werden 500 € in Rechnung gestellt. Seite 5 von 6 6. Absage der Veranstaltung: Der Veranstalter behält sich vor, durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch Anordnung der Behörden die Veranstaltung abzusagen. Hieraus können keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Achtung - Schneetelefon Aus Witterungsgründen (Schnee u. dgl.) besteht Unsicherheit, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Für diesbezügliche Anfragen steht der Veranstalter ab Mittwoch, den 15.03.2017, ab 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02691- 302 4217 Wir möchten Sie um Ihre Mithilfe bitten dieses Konzept zu realisieren. Denn wir Alle wünschen uns eine unfallfreie Veranstaltung, mit ca. 8 StundenFahrzeit und viel Vergnügen auf“ Unserer Nordschleife “. 7. Organisation und Zeitplan: Veranstaltungsleiter: TOM Glodde Anreise: Freitag ab 10:00 Uhr über die Zufahrt am Lindner Hotel möglich Dokumentenabnahme: Freitag: 17.03.2017 14:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 18.03.2017 08:00 bis 17.00 Uhr Technische Abnahme: Freitag: 17.03.2017 14:30 bis 20:30 Uhr Samstag: 18.03.2017 08:00 bis 17.00 Uhr Empfehlung: Nutzen sie die Möglichkeit der Nennungsbearbeitung am Freitag, da Sie am Samstagmorgen mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Freies Fahren: Samstag: 18.03.2017 09:00 bis 17:00 Uhr Seite 6 von 6
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