Den Wandel gestalten – gezielt investieren Jahresbericht der Bundesregierung 2015/16 Stand: 16. Januar 2017 Jahresbericht der Bundesregierung 2015/2016 Den Wandel gestalten – gezielt investieren Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................................... 3 1. 2. 3. 4. 5. Migration und Integration ........................................................................................................................ 5 1.1. Flucht und Asyl ..................................................................................................................................... 5 1.2. Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt.............................................................. 8 1.3. Europäische und internationale Flüchtlings- und Migrationspolitik ...................... 11 Innere Sicherheit und Bürgerrechte .................................................................................................. 13 2.1. Innere Sicherheit ................................................................................................................................ 13 2.2. Bürgerrechte......................................................................................................................................... 13 2.3. Gegen Extremismus und Terrorismus ..................................................................................... 14 2.4. Den Rechtsstaat stärken.................................................................................................................. 15 Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik .......................................................................................... 16 3.1. Europäische Union ............................................................................................................................ 16 3.2. Krisenherde in der Welt .................................................................................................................. 19 3.3. Bilaterale Beziehungen.................................................................................................................... 22 3.4. Sicherheits- und Verteidigungspolitik..................................................................................... 25 3.5. Internationale Polizeimissionen................................................................................................. 28 3.6. Multilaterales Engagement ........................................................................................................... 29 3.7. Entwicklungszusammenarbeit .................................................................................................... 30 Solide Finanzen ............................................................................................................................................ 31 4.1. Verantwortungsvolle Finanz- und Steuerpolitik................................................................ 31 4.2. Bundeshaushalt .................................................................................................................................. 32 4.3. G7-Gipfel und G20-Gipfel .............................................................................................................. 33 Innovationen und Zukunftsstrategien ............................................................................................. 34 5.1 Nachhaltige Entwicklung ............................................................................................................... 34 5.2. Digitale Agenda ................................................................................................................................... 34 1 6. 7. 8. 5.3. Neue Hightech-Strategie ................................................................................................................ 36 5.4 Demografiestrategie ......................................................................................................................... 37 5.5. Energiewende ...................................................................................................................................... 37 5.6. Netzausbau ............................................................................................................................................ 39 5.7. Energieeffizienz .................................................................................................................................. 40 5.8. Elektromobilität ................................................................................................................................. 42 5.9. Bildung .................................................................................................................................................... 43 5.10. Verkehrsinfrastruktur ................................................................................................................. 44 5.11. Klima- und Umweltschutz........................................................................................................ 46 5.12. Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Tierschutz ........................................................ 49 Arbeit und Wirtschaft ............................................................................................................................... 51 6.1. Arbeitsmarkt ........................................................................................................................................ 51 6.2. Wirtschaft und Wachstum ............................................................................................................ 52 6.3. Bürokratieabbau ................................................................................................................................. 54 6.4. Aufbau Ost............................................................................................................................................. 55 Soziale Sicherheit und Lebensqualität .............................................................................................. 56 7.1. Rente ........................................................................................................................................................ 56 7.2. Gesundheit und Pflege .................................................................................................................... 56 7.3. Soziales .................................................................................................................................................... 60 7.4. Familie ..................................................................................................................................................... 61 7.5. Gleichstellung von Frauen und Männern .............................................................................. 62 7.6. Verbraucherschutz ............................................................................................................................ 62 7.7. Wohnen und Miete ........................................................................................................................... 65 7.8. Regierungsbericht „Gut leben in Deutschland“................................................................... 66 Kultur, Medien und Sport ....................................................................................................................... 67 8.1. Kulturelles Erbe bewahren ............................................................................................................ 67 8.2. Kulturelle Bildung ............................................................................................................................. 68 8.3. Unterstützung und Förderung von Künstlern und Kreativen ..................................... 69 8.4. Kulturelle Vorhaben ......................................................................................................................... 70 8.5. Medien..................................................................................................................................................... 70 8.6. Erinnern und Gedenken ................................................................................................................. 72 8.7. Sport ......................................................................................................................................................... 72 Chronologie der politischen Ereignisse ..................................................................................................... 74 2 Einleitung 2016 war in vieler Hinsicht ein gutes Jahr für die Menschen in Deutschland: Die Wirtschaft hat sich gut entwickelt und ist weiterhin in einem soliden Aufschwung. Auch der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt bei fast 44 Millionen. Die Arbeitslosigkeit sank im November auf 5,7 Prozent – und damit auf den niedrigsten Stand seit 25 Jahren. Die Bundesregierung hat für diese gute Entwicklung die passenden wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Infrastrukturinvestitionen sind auf ein Rekordniveau gestiegen: Die Investitionen für den Ausbau von Straßen, Schienen, Wasserstraßen und schnellen digitalen Netzen steigen 2017 auf mehr als 13 Milliarden Euro. In das Bildungswesen, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Förderung von Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft fließen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Der gesetzliche Mindestlohn ist am 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde gestiegen. Und bei der Rente hat es die höchste Anhebung seit 23 Jahren gegeben. Insgesamt ist Deutschland auf einem guten Weg. Das hat auch die OECD bestätigt und „riesige Fortschritte“ festgestellt. Besonders gelte dies in der Arbeitsmarktpolitik und beim Engagement der Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung setzt sich national wie international für die Umsetzung der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ein. Ziel der Agenda, die im September 2015 durch die Vereinten Nationen in New York beschlossen wurde, ist eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial ausgewogene und ökologisch verträgliche Entwicklung. Dabei bilden die ökologischen Grenzen der Erde ebenso wie die Orientierung an einem Leben in Würde Leitplanken für die politischen Entscheidungen. Die Menschen in Deutschland beschäftigt weiterhin die große Zahl von Flüchtlingen, die in den vergangenen beiden Jahren in unser Land gekommen sind. Im Vergleich zum Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung im Spätsommer und Herbst 2015 hat sich die Lage jedoch entspannt. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge ist 2016 erheblich gesunken. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten vieles in die Wege geleitet, damit Deutschland diese außergewöhnliche Situation bewältigen kann. Registrierung, Erstunterbringung, Versorgung und Verteilung der Flüchtlinge – das funktioniert inzwischen geordnet. Die Asylverfahren wurden beschleunigt, die Möglichkeiten zur Rückführung von nicht Schutzbedürftigen verbessert, die Zahl der Rückführungen erhöht. Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die länger bei uns bleiben, rückt immer stärker in den Fokus. Deshalb hat die Bundesregierung im Sommer 2016 erstmals ein Integrationsgesetz beschlossen. Dazu hat sie das Angebot an Sprachkursen verbessert und die Wertevermittlung in den Orientierungskursen gestärkt. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist schrittweise leichter geworden. In der Zivilgesellschaft, in Betrieben, in den Ländern und Kommunen leisten viele Menschen Großartiges, um bei der Bewältigung der Flüchtlingslage und der Integration zu helfen. 3 Die EU-Türkei-Vereinbarung trägt wesentlich dazu bei, dass deutlich weniger Asylsuchende nach Europa kommen und Flüchtlinge bessere Lebensbedingungen in der Türkei vorfinden. Seit Anfang Oktober hat der neue Europäische Grenz- und Küstenschutz offiziell seine Arbeit aufgenommen. Eine Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist in Angriff genommen worden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Fluchtursachen zu bekämpfen und die Versorgung von Flüchtlingen in Drittstaaten zu verbessern, um auch dadurch die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge deutlich zu reduzieren. Dafür ist eine friedliche Lösung für Syrien eine wichtige Voraussetzung, ebenso wie eine stabile Lage in Libyen, im Irak und in Afghanistan. Es geht auch darum, die Lebensbedingungen in Herkunfts-, Aufnahme- und Transitstaaten zu verbessern. Das gilt besonders für Afrika. Kurz vor Weihnachten hat uns der brutale terroristische Anschlag auf friedliche Besucher des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz in Berlin tief erschüttert. Die Bundesregierung tut alles, um Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten. Sie wird die notwendigen politischen oder gesetzlichen Veränderungen so schnell wie möglich auf den Weg bringen und Kriminalität und islamistischen Terrorismus konsequent bekämpfen. Die 2016 beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Terrorismusbekämpfung sind die Themen des zweiten Kapitels in diesem Bericht. 4 1. Migration und Integration 1.1. Flucht und Asyl Deutlich weniger Asylsuchende als vor einem Jahr Die Flüchtlingssituation hat sich im Vergleich zum Herbst 2015 entspannt. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, ist deutlich gesunken. Während 2015 noch 890.000 Asylsuchende kamen, sind bis Ende November 2016 rund 305.000 Menschen registriert worden. Die Sonderseite der Bundesregierung Flucht, Migration, Integration informiert umfassend zu diesem Thema. Zuzug durch Wohnsitzregelung steuern Alle Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, werden nach einem festen Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Integration ist besonders schwierig, wenn Flüchtlinge in großer Zahl sehr rasch in Ballungszentren umziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen. So will die Bundesregierung die Integration erleichtern und vermeiden, dass soziale Brennpunkte entstehen. 5 Einheitlicher Ankunftsnachweis Jeder Asylsuchende wird schnellstmöglich zentral registriert und einem Bundesland zugewiesen. Dort erhält er einen Ankunftsnachweis, besser bekannt als Flüchtlingsausweis, sofern er nicht unmittelbar eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung erhält. So können Asyl- und Schutzsuchende leichter registriert und identifiziert werden. Der Ankunftsnachweis für Asylsuchende ist Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen und erfasst wichtige Daten. Neben Namen, Geburtsdatum und Geburtsort werden Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dazu kommen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Diese Informationen sollen dann den Behörden zur Verfügung stehen. Die flächendeckende Einführung des Ankunftsnachweises ist mittlerweile abgeschlossen. Schneller Klarheit schaffen, wer bleiben darf Lange Wartezeiten belasten viele Asylbewerber und verhindern ihre Integration. Deshalb hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Entscheidungen über Asylanträge schneller fallen. Sie hat Gesetze geändert, Verfahren gestrafft und die Zahl der Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) massiv erhöht. Das wirkt sich positiv aus: In den ersten elf Monaten 2016 hat das BAMF bereits rund 619.000 Asylentscheidungen getroffen. Das ist eine Steigerung um rund 150 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das Amt hat darüber hinaus über 410.000 Anhörungen durchgeführt – eine Erhöhung auf das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr. 6 Wirkt ein Asylbewerber beim Asylverfahren nicht mit oder kommt er aus einem sicheren Herkunftsstaat, kann ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche entschieden werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Klar gelagerte Fälle können innerhalb von 48 Stunden entschieden werden. Bund entlastet Länder und Kommunen Die Schutzsuchenden werden in den Städten und Gemeinden versorgt und betreut. An den Kosten dieser gesamtstaatlichen Aufgabe beteiligt sich der Bund substanziell und entlastet Länder und Kommunen. 2016 hat sich der Bund über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer mit voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro beteiligt. Der Bund trägt außerdem einen Teil der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, gibt Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und zahlt zusätzliche Entflechtungsmittel für die Soziale Wohnraumförderung. Ferner stellt er bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung, übernimmt die Herrichtungskosten und gibt Liegenschaften verbilligt ab. Bund und Länder haben sich zudem auf eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im SGB II durch den Bund für die Jahre 2016 bis 2018 verständigt. Der Bund entlastet darüber hinaus die Länder für die Jahre 2016, 2017 und 2018 durch eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. In diesem Jahr belaufen sich die Unterstützungsleistungen des Bundes auf rund 9,3 Milliarden Euro. 7 Rückkehr und Rückführung Ausreisepflichtiger Immer mehr abgelehnte Asylbewerber kehren in ihre Heimat zurück. Die Zahl der Rückkehrer umfasst sowohl Rückführungen als auch freiwillige Ausreisen. Von Januar bis November 2016 wurden rund 24.900 Personen zurückgeführt. Daneben haben von Januar bis November gut 51.000 Asylbewerber, die von Bund und Ländern geförderten Programme zur freiwilligen Ausreise genutzt. Das sind bis November schon mehr als im gesamten Jahr 2015. Dabei gehörten bei den Rückführungen Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien zu den Hauptzielländern, bei den freiwilligen Ausreisen Albanien, Serbien, Irak und Kosovo. Die Bundesregierung fördert die freiwillige Rückkehr finanziell. Mit sozialen und wirtschaftlichen Projekten in den Herkunftsstaaten erleichtert Deutschland Rückkehrern zudem die Wiedereingliederung vor Ort. 1.2. Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt Integration durch Fördern und Fordern Deutschland macht Schutzsuchenden gute Angebote zur Integration (Integrationskurse, berufsbezogene Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen). Die Bundesregierung erwartet im Gegenzug, dass die Menschen diese Angebote zur Integration annehmen. Frühzeitig Integrationskurse besuchen Die Bundesregierung hat die Mittel für Integrationskurse deutlich aufgestockt, mehr Transparenz und eine effizientere Steuerung geschaffen. So sollen Integrationskurse statt 8 bisher nach drei Monaten spätestens nach sechs Wochen beginnen. Es gibt mehr Lehrkräfte und die Teilnehmerzahl pro Kurs wurde aufgestockt. Der Orientierungskurs wird von bisher 60 auf 100 Unterrichtseinheiten ausgeweitet; das ermöglicht mehr Zeit für Wertevermittlung. Bis Mitte November 2016 haben rund 260.000 Teilnehmer die Kurse besucht – mehr als im gesamten Vorjahr mit rund 180.000 Teilnehmern. Aktuell werden weitere Verbesserungen geprüft. Sprachkurse und Beschäftigung verbinden An die Integrationskurse schließt die berufsbezogene Sprachförderung an. Sie kann parallel zu Beschäftigung, Ausbildung oder Praktikum absolviert werden. Durch die Modulform kann der individuelle Sprachförderbedarf besser berücksichtigt werden. Die bundesfinanzierte Deutschsprachförderung ergänzt derzeit noch das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung, das Ende 2017 ausläuft. Rechtssicherheit während der Ausbildung und Ausbildungsförderung Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung, für sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Beschäftigungssuche sowie eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, wenn im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn einer Ausbildung wurde aufgehoben. Die Instrumente der Ausbildungsförderung sind für junge Flüchtlinge je nach Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltsdauer befristet weiter geöffnet worden. Das gilt für ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe. Keine Vorrangprüfung in den meisten Regionen Um die Beschäftigungsaufnahme für Geduldete und Gestattete zu erleichtern, wird für einen Zeitraum von drei Jahren in 133 von insgesamt 156 Arbeitsagenturbezirken auf die Vorrangprüfung verzichtet. Damit ist in diesen Bezirken und in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer möglich. 100.000 Arbeitsgelegenheiten zum Einsteigen Flüchtlinge können durch Arbeitsgelegenheiten bereits während des laufenden Asylverfahrens niedrigschwellig an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Mit dem Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ können bis Ende 2020 jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden. Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab Grundsätzlich erhalten Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und ResettlementFlüchtlinge erst nach fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die Erteilung dieser so genannten Niederlassungserlaubnis wird künftig an Integrationsleistungen geknüpft, wie etwa hinreichende Sprachkenntnisse und die überwiegende Lebensunterhaltssicherung. Herausragende Integrationsleistungen werden mit einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren besonders honoriert. 9 Bildung von Flüchtlingen fördern Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen Flüchtlingen möglichst einfache und schnelle Integrationswege eröffnen. Bildung ist dafür ein wichtiger Schlüssel. Für Einstieg und Integration in Ausbildung und Studium gibt es neue Angebote sowie bewährte Programme: Das beginnt mit der Berufsorientierung in den Schulen und reicht bis zur Begleitung in Berufsausbildung, Studium oder Weitbildung. Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen Tätigkeitsfeldern für das Gemeinwohl zu engagieren. Die Bundesregierung hat zusätzlich 10.000 BFD-Stellen geschaffen, um Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig zu unterstützen. Diese Stellen stehen auch Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften Die Bundesregierung will die Situation von Frauen und Kindern in Flüchtlingseinrichtungen verbessern. Ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und eine Kooperation mit UNICEF sollen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, bessere Konzepte zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln und Unterkünfte kinderfreundlicher zu machen. Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, brauchen Hilfe, um sich zurechtzufinden. „Menschen stärken Menschen“ will Vormünder, Paten und Gastfamilien für Flüchtlinge finden. Die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft soll durch diese persönlichen Kontakte erleichtert werden. Mehr als 20.000 Patenschaften sind bereits durch das Bundesprogramm entstanden. Bundesprogramm Sprach-Kitas Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist". Mit dem Programm werden Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen gefördert. Weitere Schwerpunkte sind die inklusive Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Ab 2017 werden die Mittel für die Sprach-Kitas mehr als verdoppelt, so dass rund 7.000 Kitas von diesem Angebot profitieren können. 9. Integrationsgipfel Der 9. Integrationsgipfel fand am 14. November 2016 statt und hatte als Schwerpunkt „Teilhabe und Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft“. Mehr als 40 Migrantenorganisationen, viele Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft folgten der Einladung der Bundeskanzlerin, um Möglichkeiten der besseren Teilhabe zu erörtern. Migrationsbericht Deutschland ist nach wie vor ein Hauptziel von Migration: 2015 sind etwa 890.000 Asylsuchende eingereist. Rund 17 Millionen der 81,4 Millionen Einwohner Deutschlands haben einen Migrationshintergrund. Das geht aus dem Migrationsbericht 2015 hervor, den das Kabinett am 14. Dezember 2016 beschlossen hat. 10 In Deutschland lebten 2015 rund 7,8 Millionen Ausländer, von denen 1,3 Millionen in Deutschland geboren und aufgewachsen sind (Mikrozensus 2015). 2015 zogen 2,14 Millionen Menschen nach Deutschland. Dem steht eine Abwanderung von fast einer Million Menschen gegenüber. Dies ergibt einen so genannten Wanderungsgewinn von fast 1,14 Millionen Personen, so viel wie nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik (Wanderungsgewinn 2014: 550 000 Personen). Integrationsbericht: Teilhabe und Chancengleichheit Der Integrationsbericht informiert über Entwicklungen seit 2014, die für die Integration relevant sind. Er zeigt, welche Fortschritte Deutschland in den vergangenen zwei Jahren gemacht hat und wo weitere Verbesserungen nötig sind. Im Blick dabei: Veränderungen bei Bund, Ländern, Kommunen und in der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Bereiche Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt. 1.3. Europäische und internationale Flüchtlings- und Migrationspolitik Gesamteuropäische Lösung suchen Mit der europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die EU-Kommission eine Gesamtstrategie zur Steuerung der Migration vorgelegt. Vieles davon ist bereits umgesetzt, es sind aber noch weitere Anstrengungen erforderlich. Das gilt für die Bekämpfung der Fluchtursachen, die Bekämpfung von Schlepperkriminalität, die Verhinderung illegaler Einwanderung, den wirksameren Schutz der EU-Außengrenzen und für die Arbeit an einem solidarischen und zukunftsfähigen Gemeinsamen Europäisches Asylsystem (GEAS). Um die Haupteinreiseländer Griechenland und Italien zu entlasten, hat die EU 2015 eine solidarische Verteilung von 160.000 Flüchtlingen innerhalb der EU beschlossen. Auf dieser Grundlage sind inzwischen knapp 10.000 Flüchtlinge umgesiedelt worden. Mit Registrierungszentren („Hotspots“) organisieren Griechenland und Italien mit Unterstützung der EU die Erstaufnahme und Registrierung von Flüchtlingen. Die Seenotrettungsmission im Mittelmeer und die Kapazitäten von Frontex sind seit Juni 2016 deutlich ausgeweitet. Migrationspartnerschaften Die EU-Türkei-Vereinbarung vom 18. März 2016 hat der illegalen, schleuserbetriebenen Migration über das östliche Mittelmeer weitestgehend die Grundlage entzogen. Seit Umsetzung der Vereinbarung sind täglich durchschnittlich weniger als 100 Menschen auf den griechischen Inseln angelangt – im Herbst 2015 waren es im Tagesschnitt mehrere Tausend. Zugleich ging die Zahl der Todesopfer und Vermissten im östlichen Mittelmeer deutlich zurück. Zur EU-Türkei-Vereinbarung gehört auch eine finanzielle Unterstützung für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei in Höhe von zunächst drei Milliarden Euro. Bis Ende 2016 hatte die EU-Kommission bereits 2,2 Milliarden Euro für konkrete Projekte zugeteilt. Davon sind bislang 1,45 Milliarden Euro vertraglich gebunden, 691 Millionen sind ausgezahlt. Durch EU-Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten, insbesondere auch mit afrikanischen Staaten, sollen die Lebensbedingungen in Herkunfts-, Transit- und Aufnahmelän11 dern verbessert und Schlepperkriminalität bekämpft werden. Gemeinsam mit Frankreich und Italien engagiert sich die Bundesregierung besonders in den EU-Migrationspartnerschaften mit Niger und Mali. Die Bundeskanzlerin bereiste diese beiden Staaten sowie Äthiopien im Oktober 2016. Konferenzen im Bereich Flüchtlinge und Migration Um finanzielle und politische Unterstützung ging es bei der Londoner Geberkonferenz für Syrien im Februar 2016. Die Mittel in Höhe von insgesamt 12 Milliarden US-Dollar, die dort zugesagt wurden, tragen dazu bei, dass syrische Flüchtlinge in ihrer Heimatregion versorgt werden können und nicht aus Hunger und wirtschaftlicher Verzweiflung nach Europa fliehen müssen. Dazu gehörten insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Beschäftigung. Deutschland war mit 2,3 Milliarden Euro der größte Einzelgeber. Darüber hinaus wurden die Stabilisierung von Gebieten in der Konfliktregion und ein schneller Wiederaufbau nach Ende der Kampfhandlungen verabredet. Deutschland hat seine Zusagen im Jahre 2016 vollumfänglich umgesetzt. Die Bundesregierung stellt ferner für die "Beschäftigungsoffensive Nahost", die ebenfalls auf der Londoner Konferenz gestartete wurde, 200 Millionen Euro bereit. Mit so genannten Cash for Work-Maßnahmen werden bis zu 500.000 Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den aufnehmenden Gebieten rund um Syrien gefördert. Auf dem Humanitären Weltgipfel Ende Mai in Istanbul wurde die Aufstockung des UNNothilfefonds (CERF) auf 1 Milliarde US-Dollar sowie ein besseres Ineinandergreifen von humanitärer Hilfe, Krisenprävention, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Ziel ist die bessere Planbarkeit bei der Reaktion auf Krisen und damit ein Ende von ad-hoc-Reaktionen. Auf dem VN-Gipfel in New York im September hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung für die weltweiten Flüchtlingsströme geeinigt und grundlegende humanitäre Prinzipien bekräftigt. Einen Tag später, auf dem US-Flüchtlingsgipfel haben die teilnehmenden Staaten eine Erhöhung der humanitären Hilfe (Steigerung um 30 Prozent, auch durch eine Verbreiterung der Geberländer), eine Verdopplung von Resettlement-Plätzen und anderen legalen Zugangsmöglichkeiten sowie einen verbesserten Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt (Schaffung von je 1 Millionen Schul- und Arbeitsplätzen) beschlossen. Beide Gipfel hatten zum Ziel, die Lage von Flüchtlingen und Vertriebenen nachhaltig zu verbessern und bereits überdurchschnittlich engagierte Staaten wie die Türkei, Jordanien, Libanon oder Äthiopien besser zu unterstützen. Grenzschutz Die neu eingerichtete Europäische Grenz- und Küstenwache ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der EU-Außengrenzen, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch potenzielle Sicherheitsbedrohungen für die EU-Außengrenzen zu identifizieren und anzugehen. Deutschland steuert 225 Beamte zu einer schnell mobilisierbaren Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern bei. 12 2. Innere Sicherheit und Bürgerrechte 2.1. Innere Sicherheit Erleichterte Ausweisung straffälliger Ausländer Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern vom 17. März 2016 sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig leichter ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer bestimmten Mindestfreiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Zivilschutzkonzept der Bundesregierung Die Bundesregierung hat ein neues Zivilschutzkonzept beschlossen. Es sieht für den Spannungs- und Verteidigungsfall staatliche Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Dabei geht es um die Sicherstellung von Trinkwasser, Ernährung und medizinischer Versorgung. Das Konzept umfasst auch Vorschläge dazu, wie sich die Bevölkerung selbst schützen kann. Mehr Sicherheit im Luftverkehr Die Sicherheit des Luftverkehrs wird verbessert: Für die Luftfracht werden sogenannte „sichere Lieferketten“ rechtlich geregelt. Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen wurden verschärft. Das Kabinett hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes am 13. Juli 2016 beschlossen. Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung Die neue Cyber-Sicherheitsstrategie bildet den strategischen Rahmen für die Aktivitäten der Bundesregierung zur Cyber-Sicherheit. Eine vorausschauende Cyber-Sicherheitspolitik ermöglicht, die Chancen und Potentiale der Digitalisierung im gesamtgesellschaftlichen Interesse ausschöpfen zu können, indem die damit verbundenen Risiken beherrschbar gemacht werden. Die Strategie sieht insgesamt rund 30 strategische Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit vor, u.a. die Schaffung von “Mobilen Einsatzteams“ für die Unterstützung vor Ort. 2.2. Bürgerrechte Kampf gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität Die Bundesregierung geht gezielt gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität vor. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Das gilt für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder wegen ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind. Grundsätzlich erfasst sind zudem alle unter 21-Jährigen. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten. 13 Mehr Schutz für Prostituierte Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom 15. Oktober 2016 schützt Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel. Das Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016 sieht eine Erlaubnispflicht und Mindeststandards für Bordelle vor wie auch eine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte. Das Gesetz tritt im Juli 2017 in Kraft, damit Länder und Kommunen Zeit zur Einrichtung der neuen Verfahren haben. Mehr Schutz vor sexueller Gewalt Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung sollen Frauen und Männer vor allen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dabei geht es besonders um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten. Die sogenannte Nichteinverständnislösung verankert den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer sexuelle Handlungen mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Strafbar ist bereits, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Mehr Schutz für Stalking-Opfer Opfer von Stalking sollen in Zukunft besser geschützt werden. Die Reaktion des Opfers spielt zukünftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 beschlossen. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen. 2.3. Gegen Extremismus und Terrorismus Terrorismusbekämpfungsgesetz Die Bundesregierung hat die Terrorismusbekämpfungsgesetze um weitere fünf Jahre verlängert. Unter anderem sollen Nachrichtendienste auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern Bestands- und Verkehrsdaten einholen können. Diese Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt und seither drei Mal evaluiert und verlängert worden. Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus Die Bundesregierung verbessert die Zusammenarbeit und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Um den Informationsaustausch zu verbessern, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2016 gemeinsame Dateien mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten führen. Verbot rechtsextremer Gruppierungen Die Bundesregierung geht konsequent gegen rechtsextremistische Gruppierungen vor und hat z.B. die Vereine "Weiße Wölfe Terrorcrew" und “Die wahre Religion“ verboten. Das gilt auch für die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland". 14 Das Portal zählte zu den wichtigsten Informationsquellen der rechtsextremistischen Szene in Deutschland. Strategie zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen oder Vereine bei ihren Aktivitäten zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung. Die Präventionsstrategie bündelt und optimiert die Programme und Maßnahmen, die die Bundesregierung aufgelegt hat oder finanziell unterstützt. Die Programme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bilden dabei den Schwerpunkt der Arbeit. Ihre finanzielle Ausstattung wurde im vergangenen Jahr deutlich erhöht. 2.4. Den Rechtsstaat stärken Bundesnachrichtendienst Die Regelungen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden präzisiert und die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit verbessert. Ein unabhängiges Gremium überprüft künftig die Maßnahmen der sogenannten "AuslandAusland-Fernmeldeaufklärung". Außerdem erhält der BND eine klare gesetzliche Grundlage für gemeinsame Dateien mit ausländischen Stellen. Zum Auftrag des Dienstes gehört, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Kampf gegen Korruption Die Bekämpfung von Korruption in allen Formen gehört zu den zentralen staatlichen Aufgaben. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 4. Juni 2016 hat im Strafgesetzbuch neue Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit eingeführt. Strafrechtliche Vermögensabschöpfung Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Kriminalität. Aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft kann künftig unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz. Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg zur Schadenswiedergutmachung erhalten. Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Seit dem 18. Dezember 2015 gelten eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt zu bewahren, werden klare und transparente Regeln festgelegt. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, im Einzelnen bezeichnete Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern. Verbindungsdaten mit Ausnahme von Daten von Diensten der elektronischen Post sind für zehn Wochen zu speichern, Standortdaten für vier Wochen. Die Erhebung der Daten durch staatliche Stellen wird nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht, wie etwa zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten oder etwa zur Abwehr einer konkreten Lebensgefahr. 15 3. Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik Deutschland profitiert in besonderer Weise von den historischen Errungenschaften und den vielen alltäglichen Vorteilen der europäischen Integration. Vor dem Hintergrund wachsender gesamteuropäischer Herausforderungen arbeitet die Bundesregierung deshalb gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv daran, bestehenden Fliehkräften entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Europäische Union auch nach dem Brexit-Referendum zusammenzuhalten, den Bürgerinnen und Bürger wieder näher zu bringen und weiter zu verbessern. Die Bundesregierung hat die enge und vertrauensvolle Abstimmung Deutschlands mit seinen Partnern in der EU und in Nordamerika 2016 weiter intensiviert. Dabei bilden die beiden großen Herausforderungen Ukraine und Syrien einen Schwerpunkt der Gespräche. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in der Ukraine hielten auch 2016 an, wenn auch auf niedrigerem Niveau als vor den Minsker Vereinbarungen vom September 2014 und Februar 2015. Im syrischen Bürgerkrieg setzte die Bundesregierung ihr Engagement für eine Verbesserung der Lage der Zivilbevölkerung fort, ohne dass es 2016 zu wirklichen Verbesserungen kam. Die mangelnde Bereitschaft der russischen Führung, politische Lösungen mitzutragen, war dabei in beiden Konflikten ein wesentlicher Hemmfaktor. Die Bundesregierung setzt in beiden Konflikten weiterhin auf eine Deeskalation und auf politische Lösungen unter Einbeziehung Russlands und hat dafür auch den deutschen Vorsitz in der OSZE 2016 genutzt. Das Sicherheitsumfeld Deutschlands durchläuft tiefgreifende Umwälzungen. Hierzu zählen vor allem die Veränderungen in der Folge des russischen Vorgehens in der Ukraine, die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, das Risiko globaler Pandemien als auch die Auswirkungen der weltweiten Flüchtlingsbewegung. Dieser Entwicklung trägt das neue Weißbuch der Bundesregierung vom Juli 2016 Rechnung. Die Bundesregierung hat sich sowohl innerhalb der NATO als auch innerhalb der EU für Anpassungen an die veränderte Sicherheitslage eingesetzt. So hat sie die Beschlüsse des NATO-Gipfels in Warschau mitgeprägt und sich auch substantiell in die Beratungen der im Juni 2016 veröffentlichten Globalen Strategie der Europäischen Union eingebracht. Auch auf internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung im Jahre 2016 den vielfältigen Herausforderungen gestellt. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung von Frieden und Freiheit, die Wahrung von Menschenrechten, die Bekämpfung von Armut und Unterstützung nachhaltiger Entwicklung weltweit, einschließlich des Schutzes von Klima und Umwelt. 3.1. Europäische Union Die Europäische Union stärken und zusammenhalten Auch und gerade nach dem Referendum in Großbritannien ist und bleibt der Zusammenhalt der Europäischen Union zentrales Anliegen der Bundesregierung. 16 Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit den europäischen Institutionen am 29. Juni 2016 einen Reflexionsprozess angestoßen, um sich bis zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge im März 2017 auf eine gemeinsame Haltung zur weiteren Entwicklung der Europäischen Union zu verständigen. Ziel sind konkrete Beschlüsse, die eine breite Akzeptanz in den Mitgliedstaaten und ihren Bevölkerungen finden und von denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger spürbar profitieren. Am 16. September gab es hierzu ein Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs in Bratislava. Die Bundeskanzlerin hatte sich bereits im Vorfeld des Treffens in Gesprächen mit ihren Amtskollegen abgestimmt. Für die Umsetzung der in Bratislava besprochenen Schritte gibt es einen Fahrplan („Bratislava roadmap“). Brexit-Referendum Die britischen Wählerinnen und Wähler haben sich am 23. Juni 2016 für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entschieden. Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben das Ergebnis des Referendums bedauernd zur Kenntnis genommen, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler. Sie haben am 29. Juni 2016 gemeinsam vereinbart, dass Austrittsverhandlungen erst dann beginnen können, wenn die britische Regierung offiziell ihren Austrittsantrag vorlegt hat, und dass es vor dieser Mitteilung keine formellen oder informellen Verhandlungen mit der britischen Regierung zu den Einzelheiten des Austritts und zu den zukünftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union geben kann. Sie haben außerdem bekräftigt, dass zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Binnenmarkt das vollständige Bewahren der vier Grundfreiheiten einschließlich der Personenfreizügigkeit gehört. Die Bundesregierung bereitet sich in allgemeiner Form auf mögliche Verhandlungen vor. Ein Kabinettausschuss wird bei Bedarf Gelegenheit haben, sich zu den sich aus dem Austrittswunsch Großbritanniens ergebenden Fragen auf höchster Ebene auszutauschen. In Europa wird wieder mehr investiert Eine erste Bilanz der EU-Kommission zeigt: Der Europäische Fond für strategische Investitionen (EFSI) hat bereits in den ersten beiden Jahren seines Bestehens Investitionen in Höhe von 154 Milliarden Euro bewirkt. Außerdem erhalten fast 290.000 kleine und mittlere Unternehmen in Europa besseren Zugang zu neuen Finanzmitteln. Der Investitionsplan soll insgesamt 500 Milliarden Euro an Investitionen bis 2020 auslösen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) ermöglicht mit besonderer Risikoabsicherung des EFSI Kredite und Finanzierungen, die dann wiederum private Investitionen mobilisieren sollen. Die Mittel fließen in strategische Investitionen, in Schlüsselbereiche wie Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation. Sie dienen als Risikokapital für kleine Unternehmen. Die EFSI-Verordnung schafft die EU-Garantie für die Risikoabsicherung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung beteiligt sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit rund acht Milliarden Euro an der Finanzierung von Projekten und an Investitionsplattformen. 17 Europäische Datenschutz-Reform Im Zeitalter von Internet und Clouds macht das Selbstbestimmungsrecht der Bürger über ihre persönlichen Daten nicht an Ländergrenzen halt. Die EU hat auf diese Herausforderungen mit der gemeinsamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung reagiert. Die neuen EU-Datenschutzvorschriften haben der Rat und das Europäische Parlament Ende 2015 gebilligt. Diese einheitliche Regelung löst die Datenschutzrichtlinie von 1995 ab und gibt zeitgemäße Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung. Die Verordnung ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist wird das neue Recht ab Frühjahr 2018 wirksam und weite Teile des jetzt geltenden Datenschutzrechts des Bundes und der Länder ersetzen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft EU-weit einheitliche Datenschutzstandards im privaten Datenverkehr. Das Regelwerk soll Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa bieten und sicherstellen, dass Internetunternehmen aus Drittstaaten europäisches Recht achten. Die Datenschutz-Grundverordnung garantiert Bürgerinnen und Bürgern einen wirksamen Schutz ihrer Daten und zugleich der Wirtschaft den nötigen Freiraum, innovatives Potential zu entfalten. Damit hebt sie den Stellenwert des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in der digitalen Welt hervor, schafft mehr Vertrauen zwischen Verbrauchern und Wirtschaft und gibt beiden Seiten Sicherheit. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt mit dem „Marktortprinzip“ sicher, dass sich auch solche Anbieter an die hohen europäischen Standards halten müssen, die ihren Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Waren oder Dienstleistungen aber in der EU anbieten. Europaweit werden damit Grundprinzipien des deutschen Datenschutzrechts fortgeschrieben: Eine Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Daneben ist die Richtlinie zur Datenverarbeitung durch Polizei und Justiz für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Teil der europäischen Datenschutzreform. Die Richtlinie will das Ziel eines erleichterten und intensivierten Datenaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit hohen Datenschutzstandards verbinden. Deutschland muss die Richtlinie bis zum Frühjahr 2018 umsetzen. Dabei soll ein sinnvoller und angemessener Ausgleich zwischen effektiver Polizeiarbeit einerseits und wichtigen Belangen des Datenschutzes andererseits geschaffen werden. Europäische Energiepolitik Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen kurzfristig die Ausarbeitung von Notfallplänen für den Winter und mittelfristig die Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion. Dem Vorschlag der EU-Kommission für die Bildung einer Energieunion im Februar 2015 folgte 2016 ein Paket zur Energieversorgungssicherheit. Die EU-Verordnung für die sichere Gasversorgung soll überarbeitet und eine Strategie zur Versorgung Europas mit flüssigem Erdgas und Gasspeichern entwickelt werden. Das ist notwendig, um eine höhere Versorgungssicherheit bei Gas zu erreichen und im Krisenfall flexibel reagieren zu können. 18 Wichtige Säulen der Energieunion sind die 2014 beschlossenen 2030-Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie müssen konsequent umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat 2016 die Grundlage für eine Förderung von Erneuerbaren Energien Anlagen auch aus dem europäischen Ausland gelegt. Ab 2017 sollen fünf Prozent der jährlichen Leistung für Anlagen aus Mitgliedstaaten geöffnet werden. Eine erste europäische Pilotausschreibung hat es 2016 mit Dänemark gegeben. 3.2. Krisenherde in der Welt Deutscher OSZE-Vorsitz Zum zweiten Mal nach 1991 hat Deutschland 2016 für ein Jahr den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa übernommen. Hier setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für mehr Kooperation statt Konfrontation ein. Russland hat mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim die Grundprinzipien der europäischen Friedensarchitektur in Frage gestellt und gegen einen der wichtigsten Grundsätze der OSZE verstoßen: die Unverletzlichkeit von Grenzen. Deshalb stand der deutsche OSZE-Vorsitz unter dem Motto “Dialog erneuern, Vertrauen neu aufbauen, Sicherheit wiederherstellen“. Abrüstung Angesichts zunehmender Krisen in und um Europa herum sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer aktiven Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik sowie von vertrauensbildenden Maßnahmen. Durch die Vernichtung von Restbeständen von libyschen Chemiewaffen in Deutschland beugt sie der Gefahr vor, dass solche Massenvernichtungswaffen in die Hände von Terroristen gelangen. Gleiches gilt für radioaktive Quellen und anderen Nuklearmaterialien, die ebenfalls vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden müssen. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen unterstützt die Bundesregierung beispielsweise in der Ukraine. Um der wachsenden Erosion von Rüstungskontroll-Regimen Einhalt zu gebieten, hat sie im Rahmen der OSZE einen Dialogprozess initiiert, der Europa und die transatlantischen Partner wieder ins Gespräch mit Russland bringen und mittelfristig in einen Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle münden soll. Ukraine / Russland Auch fast zwei Jahre nach Annahme des sogenannten Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 ist in der Ostukraine kein dauerhafter Frieden eingekehrt. Der Konflikt schwelt weiter. Die Halbinsel Krim ist nach wie vor von Russland annektiert. Der Einsatz von Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Präsidenten Hollande war maßgeblich für das Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Vertretern Russlands, der Ukraine, der OSZE sowie den Separatisten. Die vier Staats- und Regierungschefs („Normandie-Format“) hatten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Unterstützung des 13-Punkte-Plans angekündigt. 19 Seither fanden zahlreiche Kontakte und Gespräche in verschiedenster Form statt. Dennoch wurden die wichtigsten Ziele – ein dauerhafter Waffenstillstand, politische Reformen und die Klärung des Status der von Separatisten besetzten Gebiete – bislang nur zum geringen Teil erreicht. Aufgrund der prekären Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung konnten noch keine freien Wahlen nach den Standards von OSZE/ODIHR im Donbass abgehalten werden. Die letzten Treffen der vier Außenminister des „Normandie-Formats“ am 3. März in Paris und am 11. Mai 2016 in Berlin brachten keine substanziellen Fortschritte im politischen Prozess und für die Sicherheit im Konfliktgebiet. Bei dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Staatspräsidenten Hollande, Poroschenko und Putin am 19. Oktober in Berlin ging es um den Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, ein Jahr nach dem letzten Gipfeltreffen am 2. Oktober 2015 in Paris. Es wurde die Ausarbeitung einer Roadmap für eine Friedenslösung vereinbart, die den Prozess weiterbringen soll. Zudem wurde besprochen, wie man an den Themen Sicherheit, Umsetzung des politischen Teils sowie humanitäre Fragen weiterarbeiten könne. Es bleibt bei den von der EU einstimmig verhängten und wiederholt verlängerten Sanktionen gegen Russland. Die Bundesregierung wird so lange für deren Aufrechterhaltung eintreten, wie die Gründe für deren Verhängung - Annexion der Krim und Destabilisierung der Ostukraine mit russischer Unterstützung - andauern. Syrien, Irak und Libyen Die vom sogenannten IS und anderen islamistischen Terrorgruppen begangenen Gewaltexzesse im Irak, in Syrien und Libyen stellen für die Menschen dieser Regionen eine tagtägliche Bedrohung dar. Die Ausbreitung dieser Terrorgruppen ist eine Folge innenpolitischer Machtkämpfe und zerfallener staatlicher Strukturen, im Fall von Syrien vor allem eine Folge des unerbittlichen Vorgehens des Assad-Regimes gegen die ursprünglich überwiegend säkulare, moderate Opposition. Die internationale Gemeinschaft hat unter Führung der USA eine Koalition ins Leben gerufen, um den sogenannten IS zu bekämpfen. An dieser Koalition beteiligen sich 64 Partner, darunter auch Staaten des Nahen und Mittleren Ostens. Ziel der internationalen Anti-IS-Koalition ist, die Terrororganisation militärisch zu bekämpfen, ihre Finanzströme und den Zulauf ausländischer Kämpfer zu unterbinden, eine Kommunikationsstrategie zu etablieren und die befreiten Gebiete zu stabilisieren. Als Mitglied der globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beteiligt sich Deutschland auch mit militärischen Mitteln. Der Terrorismus ist eine weltweite Herausforderung und bedarf einer koordinierten Antwort durch die Staatengemeinschaft. Irak Der Vormarsch der Terrorgruppe IS ist militärisch durch die internationale Anti-IS-Koalition gestoppt worden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die kurdischen Peschmerga, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak, die Deutschland mit Einverständnis der irakischen Zentralregierung mit dringend benötigter militärischer Ausrüstung versorgt. Zudem wurden sie – wie auch die Sicherheitskräfte der irakischen Armee – durch deutsche Soldaten für den Kampf gegen IS-Terroristen ausgebildet. 20 Durch diese Verstärkung und alliierte Luftschläge ist es im Verlauf von 2016 gelungen, IS aus rund 40 Prozent der eroberten Gebiete im Irak wieder zu vertreiben. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen dieser Koalition u.a. die irakischen Peschmerga, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak und die irakische Armee durch Ausbildung und Ausrüstung. Daneben hat Deutschland gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten den Vorsitz der Arbeitsgruppe "Stabilisierung" übernommen. Über existierende UNDP-Strukturen werden nach der Befreiung von Gebieten schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine Rückkehr der vertriebenen Zivilbevölkerung geschaffen. Neben Minenräumung und Infrastruktur geht es dort um Gesundheitsfürsorge, Ernährung und Kleidung für die Menschen in den vom IS befreiten Gebieten. Ziel der Bundesregierung bleibt, den Menschen im Irak schnell und wirkungsvoll zu helfen. Alle Teile der irakischen Gesellschaft müssen das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiedergewinnen. Wichtig ist jetzt, dass die dauerhafte Stabilisierung der vom IS befreiten Regionen gelingt. Syrien Mit den Wiener Gesprächen Ende 2015 und deren Fortsetzung in München im Februar 2016 schienen die ersten Schritte in die richtige Richtung erfolgt zu sein. Auf dieser Grundlage sollten die unter Vermittlung der UN aufgenommenen politischen Gespräche fortgesetzt werden, um eine langfristige Lösung für den Konflikt zu finden. Durch die Intervention Russlands an der Seite des syrischen Regimes wurde diese positive Entwicklung unterbrochen. In der Folge haben sich die Kampfhandlungen deutlich verstärkt. Das syrische Regime setzt nun verstärkt auf eine militärische Lösung und setzt dabei Giftgas, Fass- und Brandbomben, gezielte Angriffe auf medizinische Einrichtungen und Personal sowie Belagerung und Aushungern von Zivilbevölkerung als Kriegsmittel ein. Die Luftangriffe auf und die Belagerung von Aleppo haben eine humanitäre Katastrophe ausgelöst, die die Dimension der Vorjahre noch übersteigt. Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen um eine zeitlich begrenzte Waffenruhe zur humanitären Versorgung der eingeschlossenen Bevölkerung in den belagerten Städten scheiterten immer wieder am Widerstand des syrischen Regimes und Russlands. Die Bundesregierung bleibt davon überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung des innersyrischen Konflikts nur auf dem Verhandlungswege gefunden werden kann. Libyen Die Bundesregierung leistet in Libyen humanitäre Hilfe. Die Lebensbedingungen der Menschen sollen verbessert und zur Versöhnung verfeindeter Gruppen vorangebracht werden. Daher unterstützt die Bundesregierung den von den UN vermittelten politischen Prozess für eine handlungsfähige Regierung der Nationalen Einheit. Deutschland unterstützt die libysche Regierung auch im Rahmen der EU, und zwar mit der European Union Naval Force Mediterranean (EUNAVFOR MED), auch Operation „Sophia“ genannt. Neben der Bekämpfung der Schleusernetzwerke geht es dabei auch um den illegalen Waffenschmuggel. 21 Deutsche Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat Am 27. Juni gab die Bundesregierung die erneute Kandidatur Deutschlands für einen der zehn nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen öffentlich bekannt. Nach der erfolgreichen Arbeit 2011/12 in dem höchsten UN-Gremium bewirbt sich Deutschland jetzt für den Zeitraum 2019/20. Die Entscheidung fällt 2018 in der UN-Generalversammlung. 3.3. Bilaterale Beziehungen USA Die transatlantischen Beziehungen bilden nach wie vor einen Grundstein der deutschen Außenpolitik. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der beiden Länder zeigt sich insbesondere in der Zusammenarbeit zur Bewältigung der Herausforderungen in der Ukraine, in Syrien, Libyen sowie im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Die besondere Enge der Zusammenarbeit fand auch ihren Ausdruck bei zwei Besuchen, die den amerikanischen Präsidenten im Jahr 2016 nach Deutschland führten: So eröffnete er am 25. April gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Industriemesse Hannover und besuchte vom 16. bis 18. November Berlin, um dort politische Gespräche mit der Bundeskanzlerin zu führen. Bei beiden Besuchen kam es auch zu einem Treffen mit weiteren europäischen Staats- und Regierungschefs. Bundeskanzlerin Merkel gratulierte am 9. November dem Kandidaten der Republikanischen Partei, Donald Trump, zu seinem Sieg in den Präsidentschaftswahlen. Frankreich Die Krisen in der Ukraine und in Syrien, die europapolitischen Herausforderungen und der Kampf gegen den Terrorismus waren zentrale Themen des politischen Dialogs zwischen der deutschen und der französischen Regierung. Während des Jahres gab es eine Fülle von Gesprächen im bilateralen als auch im multilateralen Format. Schwerpunktthemen des 18. Deutsch-Französischen Ministerrates am 7. April 2016 in Metz waren Fragen der Migrations- und Flüchtlingspolitik, Integrationspolitik, Terrorismusbekämpfung, die Zukunft des Schengen-Raums und die Sicherung der Außengrenzen der EU sowie die Klimapolitik im Nachgang des Klimagipfels in Paris vom Dezember 2015. Am 29. Mai 2016 nahm die Bundeskanzlerin in Verdun an der zentralen Gedenkfeier „100 Jahre Schlacht um Verdun“ teil, wo sie die deutsch-französische Aussöhnung würdigte und gemeinsam mit Staatspräsident Hollande eine „ewige Flamme" zur Erinnerung an die Kriegsopfer entzündete. 22 Polen Deutschland und Polen feierten 2016 das 25-jährige Jubiläum der Unterzeichnung des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991. Höhepunkte der Feierlichkeiten waren die gemeinsame Eröffnung des Deutsch-Polnischen Forums durch die beiden Außenminister am 19. April 2016 in Warschau, wechselseitige Besuche der beiden Präsidenten (Staatspräsident Andrzej Duda am 16. Juni und 11. Dezember in Berlin und Bundespräsident Joachim Gauck am 17. Juni in Warschau und am 28. November in Stettin) sowie die 14. Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen am 22. Juni in Berlin. Dabei wurde auch der erste Band des deutsch-polnischen Geschichtsbuches präsentiert. Der hochrangige Besucheraustausch bleibt intensiv. Ministerpräsidentin Beata Szydło absolvierte ihren Antrittsbesuch in Berlin am 12. Februar 2016. Die Bundeskanzlerin nahm in Warschau am 26. August 2016 am Gipfeltreffen der Regierungschefs der vier Visegrád-Staaten zur Zukunft der Europäischen Union teil. Das letzte Treffen der Außenminister des Weimarer Dreiecks fand zum 25-jährigen Jubiläum am 28. August 2016 in Weimar statt. Volksrepublik China China bleibt, trotz allmählich nachlassenden Wirtschaftswachstums, das Land mit der zweithöchsten Wirtschaftsleistung der Welt. Zugleich stellen Umweltprobleme und soziale Ungleichgewichte das Land vor große Herausforderungen. Im süd- und im ostchinesischen Meer erhebt das Land Territorialansprüche, die von seinen Nachbarn zurückgewiesen werden und die Sorgen hinsichtlich Stabilität der Region auslösen. Vor diesem Hintergrund arbeitete die Bundesregierung auch 2016 intensiv daran, die Beziehungen zu China weiter zu entwickeln. Am 13. Juni 2016 kamen die deutsche und die chinesische Regierung zum vierten Mal zu Regierungskonsultationen in Peking zusammen. Schwerpunkte der Gespräche waren die Wirtschaftsbeziehungen, Gleichbehandlung bei Marktzugang und Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen, die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Südostasien und im Nahen Osten, die zunehmend erschwerte Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen und die Zusammenarbeit in Drittstaaten. Dabei wurden insgesamt zwölf Regierungsabkommen unterzeichnet. Am Rande des G20-Gipfeltreffens in Hangzhou am 4. und 5. September 2016 kam die Bundeskanzlerin mit Präsident Xi Jinping zu einem bilateralen Gespräch zusammen. Italien Die Zukunft der EU nach dem Referendum in Großbritanniens, die europäische Wirtschafts- und Fiskalpolitik sowie die europäische Migrationsagenda waren 2016 wichtige Themen der deutsch-italienischen Regierungskontakte. Bei den deutsch-italienischen Regierungskonsultationen am 31. August 2016 in Maranello bei Bologna standen Fragen der bilateralen Wirtschaftspolitik im Mittelpunkt. 23 Außerdem ging es um Fragen der europäischen Reformagenda und der Schaffung eines digitalen Binnenmarktes sowie um die Zusammenarbeit bei der Migration. Israel Die jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen geben den bilateralen Beziehungen einen Rahmen vor, der der Weiterentwicklung auf zahlreichen Politikgebieten dient. So kamen die Kabinette beider Länder im Februar 2016 zum sechsten Mal zusammen. Türkei Die Türkei bleibt für Deutschland ein enger und wichtiger Partner an der Grenze zwischen Europa und dem Nahen Osten. Über drei Millionen türkischstämmige Menschen in Deutschland haben eine Vielzahl von politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Verbindungen geschaffen. Der Bürgerkrieg in Syrien und die damit zusammenhängenden Probleme der Flüchtlingsströme und des islamistischen Terrors haben die Notwendigkeit einer engen Kooperation zusätzlich verstärkt. Die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei haben diese Aufgabe schwieriger gemacht. Deutschland verurteilte den gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 mit allem Nachdruck. Dem Putschversuch folgte eine Welle von Verhaftungen und Entlassungen. Die Bundesregierung betonte in diesem Zusammenhang, dass bei der notwendigen Aufklärung des Putschversuchs Rechtsstaatlichkeit, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit zu wahren seien. Die Bundesregierung zeigte sich alarmiert über die zunehmende Verschärfung der innenpolitischen Lage in der Türkei und das Vorgehen türkischer Behörden gegen Vertreter der Presse und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Polarisierung der innenpolitischen Auseinandersetzung sieht die Bundesregierung mit großer Sorge. Die Armenien-Resolution des Bundestages vom 2. Juni 2016 führte zu einer Verstimmung im bilateralen Verhältnis. Zeitweilig verweigerte die türkische Regierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Möglichkeit zum Besuch der auf dem Luftwaffenstützpunkt İncirlik stationierten deutschen Bundeswehrsoldaten. Das Besuchsverbot konnte im Herbst rückgängig gemacht werden. 2016 gab es eine dichte Abfolge bilateraler Regierungskontakte. Die ersten deutsch-türkischen Regierungskonsultationen fanden am 22. Januar 2016 in Berlin statt. Afrika Bei ihrer dreitägigen Afrika-Reise vom 9. bis 12. Oktober 2016 traf die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs von Mali, Niger und Äthiopien zusammen. Es ging dabei um die Stabilisierung und Unterstützung des Friedensprozesses in Mali, die Bekämpfung der illegalen Migration und die Migrationspartnerschaften mit der EU sowie um die wirtschaftliche Entwicklung und entwicklungspolitische Zusammenarbeit. In Addis Abeba eröffnete die Kanzlerin das neue Gebäude des Rates für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union (AU), das Deutschland finanziert hat und hielt dort eine Rede vor dem Friedens- und Sicherheitsrat der AU. Zudem führte sie ein Gespräch mit der Kommissionsvorsitzenden der AU, Dlamini Zuma. Die AU ist ein wesentlicher Motor für die politische und wirtschaftliche Integration des Kontinents. Noch in der gleichen Woche fanden 24 in Berlin Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Staatspräsidenten von Tschad und Nigeria statt. 3.4. Sicherheits- und Verteidigungspolitik Weißbuch Die Ausbreitung des sogenannten Islamischen Staats (IS), neue Gefährdungen im CyberRaum, die Flüchtlingskrise sowie Pandemien wie Ebola: Im Weißbuch 2016 nimmt die Bundesregierung eine aktualisierte Standort- und Kursbestimmung für die deutsche Sicherheitspolitik vor. Zehn Jahre nach dem letzten Weißbuch ist das eine Antwort auf ein tiefgreifend verändertes sicherheitspolitisches Umfeld, das durch eine nie gekannte Dichte und Parallelität von Krisen gekennzeichnet ist. Das Weißbuch nimmt in einem umfassenden Ansatz das Sicherheitsumfeld national, europäisch und international in Betracht. Es identifiziert Gestaltungsfelder deutscher Sicherheitspolitik und legt die Basis für die künftige Ausrichtung der Bundeswehr. Das Weißbuch soll auch ein Anstoß zur gesellschaftlichen Debatte darüber sein, wie Deutschland seine Sicherheitspolitik zukünftig gestaltet. NATO-Gipfel Warschau Auch 2016 stand die NATO vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen: Dazu zählen das russische Verhalten in der Ukraine, aber auch im Umgang mit anderen Staaten Mittel- und Osteuropas, die Instabilität im Nahen Osten und in Nordafrika, der internationale Terrorismus und das weitere Engagement in Afghanistan. Das Bündnis hat hierauf entschiedene, aber maßvolle Antworten gegeben. Der Warschauer NATO-Gipfel hat den Ansatz der Bundesregierung bestätigt: Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit auf der einen Seite, Angebote zum Dialog mit Russland auf der anderen Seite. Im Ergebnis wird die NATO ihre Präsenz mit zukünftig vier rotierenden Bataillonen in Estland, Lettland, Litauen und Polen verstärken. Deutschland wird die Verantwortung für ein solches Bataillon in Litauen übernehmen, die USA in Polen, Kanada in Lettland und Großbritannien in Estland. Die NATO reagiert zudem auf die Folgen des syrischen Bürgerkriegs, die schwierigen Situationen im Irak und in Libyen sowie die Ausbreitung der Terrormiliz IS. So können im Kampf gegen den sogenannten IS nunmehr Aufklärungsergebnisse der AWACS-Flotte durch die Anti-IS Koalition genutzt werden. Die neue NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN leistet auch hierzu einen Beitrag. Das Bündnis zeigte sich in Warschau entschlossen, zur Stabilisierung der südlichen Nachbarschaft Europas einen Beitrag zu leisten. Die gemeinsame Erklärung von NATO und EU zur verstärkten Zusammenarbeit wird auch dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Die Bündnispartner haben sich zudem auf die Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte bis 2020 geeinigt. Die derzeitige Mission Resolute Support wird auch über 2016 hinaus unverändert weitergeführt. 25 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU Angesichts von komplexen globalen Herausforderungen setzt sich die Bundesregierung auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik für eine ambitionierte Umsetzung der im Sommer 2016 veröffentlichten Globalen Strategie der Europäischen Union auch im Bereich Sicherheit und Verteidigung ein. Ausgehend von den Entscheidungen des informellen Treffens der EU-27 in Bratislava im September 2016 wurden beim Treffen des Europäischen Rates am 15. Dezember umfangreiche Maßnahmen vereinbart, um die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der EU voranzutreiben. Auslandseinsätze der Bundeswehr Der Krieg in Syrien und die damit verbundenen Flüchtlingsströme haben deutlich gemacht, dass der Bekämpfung von Fluchtursachen entscheidende Bedeutung zukommt. Das schließt ein entschiedenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft bei der gemeinsamen Terrorismus- und Krisenbewältigung mit ein. Deutschland wird sich daher auch weiterhin an internationalen Missionen und Operationen im Ausland beteiligen. Die Bundesregierung hat 2016 Beschlüsse zu folgenden Mandaten gefasst: Einsätze der Bundeswehr im Mittelmeer • Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-geführten Mission UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) wurde bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Die seeseitigen Grenzen des Libanon sollen dabei gesichert und zugleich die Fähigkeiten der libanesischen Marine verstärkt werden. UNIFIL leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Libanon. • Das Mandat zur Operation Active Endeavour (OAE) endete am 15. Juli 2016. Sie wird ersetzt durch die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG). Kernaufgaben sind die Stärkung der Seeraumüberwachung, der kooperative Kapazitätsaufbau sowie die Bekämpfung des Terrorismus im maritimen Umfeld der Mittelmeerregion. Das Mandat läuft zunächst bis 31. Dezember 2017. MSO SG hat die Befugnis, Schiffe aktiv zu kontrollieren und zu durchsuchen, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. • Die Bundesregierung hat im September 2015 die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte in einer weiteren Phase der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED SOPHIA (European Union Naval Forces Mediterranean) im Mittelmeer beschlossen. Das Ziel der bis 30. Juni 2017 befristeten Operation SOPHIA ist die Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im südlichen und zentralen Mittelmeer. Der EU-Rat hat im Juni 2016 beschlossen, der Operation zwei weitere Aufgaben zu geben: Zum einen soll sie den Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine unterstützen. Außerdem soll SOPHIA dazu beitragen, den illegalen Waffenhandel im Einsatzgebiet zu verhindern. Seit Beginn der Beteiligung deutscher Schiffe an der Seenotrettung im Mittelmeer am 7. Mai 2015 haben deutsche Marinesoldaten 17.543 Menschen aus Seenot gerettet (Stand 30.08.2016). 26 • Seit Februar 2016 trägt die NATO im Rahmen der Ägäis-Aktivität zur Erstellung eines gemeinsamen Lagebilds für die griechische und türkische Küstenwache sowie die Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) in der Ägäis bei. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu verbessern, damit die Behörden der Anrainerstaaten gegen Schleusernetzwerke vorgehen können. Diese Aktivität ist ein zentrales Element auch zur Umsetzung der EU-TürkeiVereinbarung vom März 2016. Weitere Auslandseinsätze der Bundeswehr • Die EU-Mission ATALANTA am Horn von Afrika wurde zunächst bis zum 31. Mai 2017 verlängert. Die Mission agiert weiter erfolgreich gegen die Piraterie und sichert die Seewege für Handelsschiffe. Die Zahl der Angriffe ist seit dem Höchststand 2011 stetig gesunken. Die Seewege am Horn von Afrika sind wesentlich sicherer geworden. Die Beteiligung Deutschlands bei der EUTM (European Union Training Mission) in Somalia bis zunächst 31. März 2017 ist eine ergänzende Unterstützung für die Region. • Das Bundestagsmandat für die EUTM Mali (European Union Trainings Mission) ist zunächst bis zum 31. Mai 2017 verlängert und erweitert worden. Malische Streitkräfte sollen künftig auch dezentral ausgebildet werden. Deutschland beteiligt sich zudem an MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali), einer Mission der VN zur Stabilisierung Malis, nachdem 2012 ethnische und religiöse Konflikte ausgebrochen waren. In 2016 hatte die Bundeswehr den Einsatz mit einer neuen Obergrenze von 650 Soldatinnen und Soldaten deutlich erweitert. Das Mandat läuft zunächst bis 31. Januar 2017. • Damit die grundsätzlich ruhige und stabile Lage im Kosovo weiter gefestigt werden kann, wurde die NATO Mission KFOR (Kosovo Force) zunächst bis zum 23. Juni 2017 verlängert. Die internationale Truppe hat den Auftrag, den Aufbau eines friedlichen, multiethnischen und demokratisch-rechtstaatlichen Umfeldes in Kosovo zu unterstützen. • Die deutsche Beteiligung an der Resolute Support Mission (RSM) in Afghanistan wurde vom Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Im Fokus stehen Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte. • Die Beteiligung deutscher Soldaten an UNMIL (United Nations Mission in Liberia) endete am 25. Mai 2016. Auf Grundlage der VN-Resolution 2239 vom 30. September 2015 hat die Regierung Liberias am 30. Juni 2016 die Sicherheitsverantwortung vollständig von UNMIL übernommen. • Die deutsche Beteiligung an der NATO Operation ACTIVE FENCE Turkey seit 2012 endete am 15. Oktober 2015. Das Risiko ballistischer Raketenangriffe aus Syrien hat in dem Einsatzzeitraum kontinuierlich abgenommen. Das Risiko für den Allianzpartner Türkei geht heute vor allem vom sogenannten IS aus. 27 • Die Ausbildungsunterstützung im Irak ist zunächst bis zum 31. Januar 2017 verlängert worden. Ziel ist es, die kurdischen Peschmerga und andere betroffenen Ethnien militärisch auszubilden. Die Unterstützung erfolgt mit Einverständnis der irakischen Regierung und der Regierung der Autonomen Region Kurdistans. • Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris vom 13. November 2015 hat der Bundestag am 4. Dezember 2015 den Einsatz der Bundeswehr gegen den IS beschlossen. Deutschland stellt Tornado-Aufklärungsflugzeuge, ein Tankflugzeug zur Luft-zu-Luft-Betankung und eine Fregatte als Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ bereit. Im November 2016 wurde das Mandat um AWACS (Airborne Early Warning and Control System)-Luftraumüberwachungsflugzeuge der NATO ergänzt und bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. • Seit Juli 2011 beteiligt sich die Bundeswehr an der Mission UNMISS (United Nations Mission in South Sudan). Kernaufgaben von UNMISS sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung der Menschenrechtssituation sowie die Sicherung des Zugangs humanitärer Hilfe. Der Deutsche Bundestag hat das aktuelle Mandat bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. • Die Operation UNAMID (United Nations-African Union Hybrid Mission in Darfur) ist ein stabilisierendes Element zur Verbesserung der Sicherheitslage im Westsudan und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der Krise. Deutsche Soldaten beraten und unterstützen die Mission bis Dezember 2017. 3.5. Internationale Polizeimissionen Weltweit nimmt die Bundespolizei Aufgaben im Auftrag der UN und der EU wahr. Außerdem schützt sie deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen. Die Polizei beteiligt sich heute bei 18 Missionen in Ländern wie Afghanistan, Ukraine, Mali, Sudan und Kosovo. Zudem leisten deutsche Polizisten in weltweiten UN-Missionen wichtige Beiträge für die Friedenssicherung. • Im Kosovo unterstützt die deutsche Bundespolizei den EU-Einsatz EULEX Kosovo. Ziel ist es, beim Aufbau von Polizei, Justiz und Verwaltung zu helfen. Die Mission hat eine beobachtende und beratende Funktion. • Der Einsatz bei der UNAMID, einer Kooperation der UN und der Afrikanischen Union in Darfur im Westsudan, soll die Zivilbevölkerung schützen und zugleich eine beratende, ausbildende und überwachende Funktion übernehmen. • Neben der militärischen Unterstützung bei UNMISS können sich auch bis zu zwan- zig Beamte der Polizei des Bundes und der Länder an der Mission im Südsudan beteiligen. Sie unterstützen das Engagement deutscher Soldaten. Die UN hatten den Einsatz von Polizeiexperten zur Bekämpfung „sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt“ erbeten. Die unbewaffneten deutschen Polizeikräfte wurden wegen der im Juli 2016 in Juba ausgebrochenen Kämpfe bis auf weiteres abgezogen. Die Fortsetzung ihres Einsatzes wird in Abstimmung mit den UN geprüft. 28 • In der Ukraine beteiligt sich die deutsche Bundespolizei an dem EU-Einsatz EUAM Ukraine (European Union Advisory Mission Ukraine). Sie soll die lokale Polizei strategisch beraten und die Reform des Sicherheitssektors unterstützen. • Deutschland engagiert sich bei der Mission MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) mit bis zu 10 Polizisten bei der Ausbildung und Beratung der malischen Polizei. Zu den Aufgaben der Mission gehören die Stabilisierung und Absicherung wichtiger Bevölkerungszentren, die Unterstützung der Wiederherstellung staatlicher Autorität im Land und die Umsetzung einer "Roadmap" für die politische Transition Malis. 3.6. Multilaterales Engagement Bekämpfung von Fluchtursachen Derzeit gibt es weltweit über 65 Millionen Flüchtlinge und etwa 180 Millionen internationale Migranten. Die strukturelle Bekämpfung von Fluchtursachen ist deshalb zu einer der größten globalen Herausforderungen geworden. Sie wird vor dem Hintergrund von anhaltenden Krisen und des weltweiten Weltbevölkerungswachstums auch zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung unterstützt die internationale Gemeinschaft dabei, den Menschen vor Ort bessere Lebensperspektiven zu geben und die Rückkehr von Migranten zu fördern. Ob bilateral, in der EU oder gemeinsam mit anderen Ländern und internationalen Organisationen: Neben kurzfristig wirkenden Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe tragen vor allem mittelfristige und langfristige entwicklungspolitische Maßnahmen dazu bei, die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern. Auf der Londoner Geberkonferenz „Supporting Syria and the Region“ vom 4. Februar 2016 stellte die internationale Gemeinschaft insgesamt rund 10 Milliarden Euro für Flüchtlinge in Syrien und seinen Nachbarländer bereit. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Hilfsgeldern in den kommenden drei Jahren mit insgesamt 2,3 Milliarden Euro. 2016 stellt sie eine Milliarde Euro für humanitäre Hilfsprogramme der UN zur Verfügung. Davon kommen 570 Millionen dem Welternährungsprogramm zugute und damit die Hälfte des gesamten Bedarfs. Globales Gesundheitskrisenmanagement Bereits im Januar 2015 hatte die Bundeskanzlerin vor dem Hintergrund der Ebola-Krise einen Sechs-Punkte-Plan zur besseren Prävention und Bewältigung von Gesundheitskrisen vorgelegt. Gemeinsam mit Norwegen und Ghana hat sie zudem ein hochrangiges Panel in den Vereinten Nationen initiiert, das im Frühjahr 2016 seine Empfehlungen für ein besseres globales Gesundheitskrisenmanagement präsentiert hat, gefolgt von einem Bericht des UN-Generalsekretärs und der Einrichtung einer UN-Task Force zu dessen Umsetzung. Viele der gezogenen Lehren wurden 2016 über konkrete Initiativen angegangen, etwa zur schnellen Verfügbarkeit von medizinischem Personal und Material im Krisenfall. Die 29 Weltbank und die Weltgesundheitsorganisation haben zudem neue Instrumente entwickelt, um im Notfall schnell und umfassend Finanzmittel bereitstellen zu können. Deutschland engagiert sich in hohem Maße politisch für Reformen im globalen Gesundheitskrisenmanagement und leistet substantielle finanzielle Beiträge, etwa für die Pandemic Emergency Financing Facility der Weltbank oder das Notfallprogramm der WHO. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO ein, damit sie schnell und mit allen erforderlichen Mitteln auf globale Gesundheitskrisen reagieren kann. 3.7. Entwicklungszusammenarbeit Deutschland ist nach den USA und Großbritannien der drittgrößte Geber für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit weltweit. Der Haushalt des BMZ hat sich seit 2005 von 3,98 auf 8,54 Milliarden Euro im Haushalt 2017 mehr als verdoppelt. Das trägt der wachsenden Bedeutung von Entwicklungspolitik bei der Bewältigung globaler Herausforderungen Rechnung, nicht zuletzt bei der Fluchtursachenbekämpfung. Entwicklungszusammenarbeit unterstützt gezielt die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilisierung von Entwicklungsländern und verschafft den Menschen dadurch Bleibeund Zukunftsperspektiven. Besonderes Augenmerk galt 2016 der dramatischen Situation im Umfeld der Syrien- und Irakkrise. Dort wurde das Engagement in den vergangenen drei Jahren nahezu vervierfacht. Dabei war es ein wichtiges Ziel, Kindern und Jugendlichen eine Schul- und Ausbildung zu ermöglichen und damit das Entstehen einer „verlorenen Generation“ zu verhindern. Weitere Themen, die im Zentrum der deutschen Entwicklungszusammenarbeit standen, waren der Kampf gegen Hunger und Mangelernährung, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Verankerung sozialer und ökonomischer Mindeststandards in globalen Lieferketten. Mit der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft im September 2015 einen neuen und umfassenden Handlungsrahmen gegeben: einen „Weltzukunftsvertrag“. Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda verknüpfen die früheren Millennium-Entwicklungsziele mit der Nachhaltigkeitsagenda von Rio+20 zu einem umfassenden Konzept von wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Die Agenda 2030 gilt universell, d.h. für Entwicklungs-, Schwellenund Industriestaaten gleichermaßen, und betrifft alle Politikfelder auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Die Bundesregierung setzt sich in verschiedenen Foren für eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 ein und hat bereits im Juli 2016 vor dem ersten High Level Political Forum der UN über ihre Umsetzungsschritte berichtet. Die Zukunftscharta „EINEWELT – Unsere Verantwortung“ hat wichtige inhaltliche Impulse für die Umsetzung der Agenda 2030 gesetzt. Diese Themen wurden mit der ZukunftsTour 2015 und 2016 in alle deutschen Bundesländer getragen. Die Charta ist auf 30 Initiative der Bundesregierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, politischen Stiftungen, Kirchen, Kommunen, Ländern, Wirtschaft und Medien erarbeitet worden. 4. Solide Finanzen 4.1. Verantwortungsvolle Finanz- und Steuerpolitik Die Bundesregierung hat mit dem Bundeshaushalt 2017 zum vierten Mal in Folge einen Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt. Konsolidierung und mehr Investitionen sind die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung will schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen zurückdrängen und setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein. Schädliche Steuerpraktiken sollen sowohl innerhalb Deutschlands als auch zwischen den Staaten der EU bzw. der internationalen Staatengemeinschaft zurückgedrängt werden. Im Interesse der dauerhaft auskömmlichen Finanzierung des Staates müssen sich sowohl die privaten als auch die öffentlichen Akteure an die vereinbarten Regeln halten. Schneller Abbau der Schulden Die Bundesregierung verringert weiterhin die Schuldenlast. Das geht aus dem Stabilitätsprogramm 2016 hervor. Danach sank 2015 die Schuldenstandquote (Anteil der Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt) auf 71,2 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 3,5 Prozentpunkte. Nach der aktuellen Prognose wird sie bis 2020 auf unter 60 Prozent sinken. Deutschland hat damit den Schuldenstand deutlich schneller zurückgeführt als im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegeben und ist ein Stabilitätsanker in der Eurozone. Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Bundesregierung wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Die Bundesregierung hat deshalb Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen. Am 1. Januar 2016 startete auf europäischer Ebene der Einheitliche Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen, gleichzeitig wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen. Die Bundesregierung hat deshalb auch die Behörden für die Bankenabwicklung neu geordnet. Besserer Schutz für Kleinanleger Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Infolge der Finanzkrise hat sie Vorschriften erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Sie setzt damit europäische Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht um. 31 Steuerschlupflöcher geschlossen Das neue Gesetz zur Investmentbesteuerung will ein europarechtskonformes und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Die neue Systematik wird ab 2018 gelten. Zudem sollen aggressive Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Dividenden verhindert werden. Dieser Regelungsteil gilt rückwirkend bereits für die Dividendensaison 2016. Das Gesetz erschwert Steuervermeidung und Missbrauch und reduziert den bürokratischen Aufwand für Bürger, Unternehmen und Behörden. Internationale Gewinnverschiebungen unterbinden Einige Konzerne verschieben ihre Gewinne gelegentlich dorthin, wo die Steuern am niedrigsten sind. Damit soll künftig Schluss sein. Auf internationaler und europäischer Ebene erarbeitete Steuer-Standards sollen für mehr Steuer-Fairness und eine angemessene Besteuerung sorgen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der neue Standards in nationales Recht überführt. Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver machen: Das will die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden erreichen. 4.2. Bundeshaushalt Keine neuen Schulden, mehr Investitionen Der Bund hält auch 2017 an seiner soliden Haushaltspolitik fest und legt zum vierten Mal in Folge einen Haushalt ohne neue Schulden vor. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung hat die öffentlichen Investitionen des Bundes substanziell gesteigert und entlastet die Länder und Kommunen erheblich, um deren Investitionsspielräume zu erhöhen. Mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen und für Sicherheit 2016 stellt der Bund umfangreiche Leistungen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation bereit. Darin enthalten ist eine unmittelbare Entlastung der Länder und Kommunen um 9,3 Milliarden Euro. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich einstellen. Zudem bekommen die Sicherheitsbehörden im Haushalt 2016 über 2000 Stellen zusätzlich. Die Bundespolizei erhält weitere 150 Stellen unter anderem zur Unterstützung der Länder für ihre Rückführungsaufgabe. Auch das Technische Hilfswerk erhält über 200 zusätzliche Stellen. Steuerliche Entlastung Die Bundesregierung entlastet Steuerzahler und stärkt Familien. Sie hat den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag angehoben und das Kindergeld und den Kinderzuschlag erhöht. Die Anpassung des Einkommensteuer-Tarifs entlastet Bürgerinnen und Bürger zusätzlich. Damit werden die Auswirkungen der Kalten Progression kompensiert. Durch das Maßnahmen-Paket 2015/2016 erfahren die Steuerzahler eine Entlastung von insge32 samt mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere Entlastungen für Steuerzahler und Familien für die Jahre 2017 und 2018 hat die Bundesregierung im Oktober auf den Weg gebracht. Einigung beim Bund-Länder Finanzausgleich Bund und Länder haben sich auf eine Neuordnung ihres Finanzausgleichs verständigt. Damit die Länder in die Lage versetzt werden, die Schuldenbremse des Grundgesetzes ab 2020 einzuhalten, überlässt der Bund den Ländern gut 9,52 Milliarden Euro. Im Gegenzug soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Bildung sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Das Gesamtpaket bringt für die nächsten Jahre Berechenbarkeit und sichere zusätzliche Investitionen und soll im Frühjahr 2017 parlamentarisch umgesetzt werden. 4.3. G7-Gipfel und G20-Gipfel G7-Gipfel in Japan Beim Gipfeltreffen der G7 auf der japanischen Halbinsel Kashikojima in Ise-Shima haben sich die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Italien, Japan, Kanada, den USA und Deutschland zu ihrer besonderen Verantwortung bekannt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Eine gemeinsame ökonomische Initiative soll Risiken für die Weltwirtschaft vermeiden und für weltweites Wachstum sorgen. Sie soll eine Balance zwischen Struktur-, Fiskalund Geldpolitik herstellen und den Schuldenstand auf einen tragfähigen Pfad bringen. Die Fluchtbewegungen werden als „globale Herausforderung anerkannt, die eine globale Antwort erfordert“, heißt es in der Erklärung der G7. Es gelte, Fluchtursachen wie Konflikte, staatliche Instabilität und die Folgen des Klimawandels zu bekämpfen. Im Kampf gegen den Terrorismus unterstützt die G7 den Irak mit 3,6 Milliarden Dollar. Deutschland beteiligt sich daran mit einem Kredit von 500 Millionen Euro. Die japanische Präsidentschaft endet am Jahresende; 2017 übernimmt Italien die G7-Präsidentschaft. Deutsche G20-Präsidentschaft Am 1. Dezember 2016 übernimmt Deutschland von China offiziell die G20-Präsidentschaft. Der G20-Gipfel findet am 7. und 8. Juli 2017 im Hamburg statt. Vor dem Gipfel wird es in Deutschland Vorbereitungs- und Fachministertreffen sowie Treffen mit der Zivilgesellschaft geben. Deutschland will während seiner Präsidentschaft zusätzlich zu den traditionellen Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Finanzmarktregulierung und Steuerpolitik auch weitere aktuelle globale Herausforderungen ins öffentliche Blickfeld rücken. Der Fokus der deutschen Präsidentschaft soll hierbei darauf liegen, die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften zu erhöhen, die Zukunftsfähigkeit der Volkswirtschaften zu verbessern und Verantwortung zu übernehmen. Die Agenda umfasst deshalb Initiativen zu nachhaltiger Entwicklung, Klimaschutz und Energie, zur Bekämpfung von Pandemien, zu weltweiten Standards beim Arbeitsschutz, Frauenförderung, Korruptionsbekämpfung und dem Umgang mit Flucht und Migration. 33 5. Innovationen und Zukunftsstrategien 5.1 Nachhaltige Entwicklung Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Entsprechend ihrer Vorreiter- und Vorbildrolle im Bereich der nachhaltigen Entwicklung hat sich die Bundesregierung zu einer Umsetzung der globalen Agenda 2030 auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern verpflichtet. Wesentlicher Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Sie bündelt die Nachhaltigkeitsbeiträge der unterschiedlichen Politikfelder und wirkt auf stärkere Kohärenz und Lösung von Zielkonflikten hin. Die Bundesregierung hat die Strategie in einem breiten Dialog mit Öffentlichkeit, Verbänden und Institutionen 2016 grundlegend überarbeitet und neu konzipiert. 2017 wird die neue Strategie der Öffentlichkeit präsentiert. Kern der Strategie sind die neuen und weiterentwickelten Indikatoren sowie damit verbundene Ziele, die alle 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 abdecken. Die Strategie zielt auf eine auf die Zukunft gerichtete, global verantwortliche, generationengerechte und gesellschaftlich integrative Politik ab. 5.2. Digitale Agenda Der Digitale Wandel bietet große Chancen, Wohlstand und Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Mit der im August 2014 beschlossenen Digitalen Agenda gestaltet die Bundesregierung den Wandel aktiv mit. Die Umsetzung der Digitalen Agenda ist ein gutes Stück vorangekommen: Das gilt für den Breitbandausbau und neue Freiheiten für die Internetnutzer. Das Kabinett hat am 16. September 2015 den Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzung der Digitalen Agenda beschlossen. Zentrale Plattform für einen regelmäßigen Dialog ist der jährliche Nationale IT-Gipfel, der zuletzt am 16. und 17. November 2016 in Saarbrücken stattfand. Die Internetseite www.digitale-agenda.de informiert die Bürger aktuell über den Stand der Umsetzung. Die Netzallianz aus Politik und Telekommunikationsbranche hat ihren Fahrplan für den Netzausbau in einem Kursbuch festgeschrieben. Schneller Internetanschluss Seit Ende 2015 haben über 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als 50 Megabit pro Sekunde. Ziel der Digitalen Agenda ist es, bis 2018 alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss (50 Mbit/s) auszustatten. Mobiles Breitband soll helfen, den flächendeckenden Ausbau auch in ländlichen Regionen zu unterstützen. Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau Ziel des Bundesförderprogramms ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen. Insgesamt stehen 4 Milliarden Euro 34 für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Rund 3,3 Milliarden Euro investiert der Bund, 700 Millionen Euro die Länder. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Mit der Änderung des Telemediengesetzes wurde ein sicherer und verlässlicher Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen. Dabei geht es insbesondere um bestehende Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Störerhaftung. Seit Juli 2016 unterstützt das Gesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Freier Zugang zum offenen Internet Im Netz sind alle gleich. Die Bundesregierung stellt den freien Zugang zum offenen Internet sicher. Grundsatz dabei ist die sogenannte Netzneutralität. Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen empfindliche Bußgelder. Das neue Telekommunikationsgesetz setzt eine EU-Verordnung in nationales Recht um. Freie Routerwahl Bürger können ihre Router für den Internetzugang seit Juli 2016 frei wählen. Das Gesetz stärkt die freie Produktwahl und sorgt für mehr Wettbewerb bei Internetroutern. Strategie Schiene Digital Auch in der zweiten Klasse soll es bis Ende 2016 kostenfreies WLAN in allen ICE-Zügen geben - ein Ziel der "Strategie Schiene Digital" von Bund, Bahn und Bahnindustrie. Dazu gehören auch neue Leit- und Sicherungstechnik, Forschungsförderung, automatisiertes Fahren und digitale Bauplanung. Förderung für automatisiertes Fahren Deutschland soll Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge bleiben, aber auch Leitmarkt werden. Dafür hat die Bundesregierung ein 80 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgelegt. Die Mittel sollen bis 2020 gezielt in die Forschung auf digitalen Testfeldern fließen. Digitales Testfeld Autobahn Auf dem neuen „Digitalen Testfeld Autobahn“ auf der A 9 in Bayern können Industrie und Forschungseinrichtungen Technologien des automatisierten und vernetzten Fahrens erproben, bewerten und weiterentwickeln. Mit moderner Radarsensorik werden präzise Echtzeit-Daten zu Verkehrsfluss, Verkehrsdichte, Geschwindigkeit und Fahrverhalten gewonnen. Förderung für Innovative Hafentechnologien Leistungsfähige Häfen sind die Drehscheiben für den Export- und Logistikweltmeister Deutschland. Damit sie weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie für Innovative Hafentechnologien gestartet. Insgesamt stehen in den nächsten fünf Jahren bis zu 64 Millionen Euro für den "Sprung zur Mobilität 4.0" zur Verfügung. 35 Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wie Cloud Computing und Big Data zu unterstützen. Die Digitalisierung der Industrie („Industrie 4.0.“) und die Entwicklung neuer Dienste und Anwendungen stehen im Mittelpunkt des digitalen Wandels. Förderprogramm für Mobilitätsideen gestartet Mit dem mFUND unterstützt das Bundesverkehrsministerium digitale Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen zum Beispiel Navigationsdienste, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Für das neue Förderprogramm stehen bis Ende 2020 rund 100 Millionen Euro bereit. Smart Data - Innovationen aus Daten Mit dem Technologieprogramm "Smart Data - Innovationen aus Daten" fördert das Bundeswirtschaftsministerium Leuchtturmprojekte, die innovative Dienste und Dienstleistungen entwickeln. Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ Die Verwaltung soll effizienter und moderner werden. Dazu hat die Bundesregierung das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Es schafft verbindliche Standards für die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung und bringt konkrete Projekte auf den Weg. Ein wesentlicher Schritt ist der Wechsel in der Bundesverwaltung von der PapierAkte zur E-Akte. Auf der Datenautobahn zum Patienten Die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen wird für Patienten wie Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen ausgebaut. Das sieht das Gesetz für "Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" von 2015 vor. 5.3. Neue Hightech-Strategie Die neue Hightech-Strategie bündelt die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung und der Wirtschaft auf Feldern, in denen sich Innovationen besonders dynamisch entwickeln und die wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand versprechen. Besonders wichtig für unsere Zukunft sind die Themen digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben, intelligente Mobilität und zivile Sicherheit. 2016 starteten zahlreiche Projekte, Programme und Initiativen: • Aktionsplan Nanotechnologie 2020 Ziel des Aktionsplans Nanotechnologie 2020 ist es, in Deutschland die Chancen und Potenziale der Nanotechnologie zu nutzen, ohne mögliche Risiken außer Acht zu lassen. 36 • Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und Quartiere Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen, wie durch Innovationen und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige Häuser und Quartiere entstehen können. • Neues Rahmenprogramm "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung" Das Programm unterstützt die Entwicklung von Industrie 4.0, von Elektromobilität und automatisiertem Fahren, einer nachhaltigen Energieversorgung sowie intelligenter Medizintechnik. • Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben Erstmals fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung gezielt Forschungsprojekte, an denen maßgeblich Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind. Mehr Forschungsförderung „Energie“ Im Rahmen der „Koordinierungsplattform Energieforschungspolitik“ wird das 6. Energieforschungsprogramm kontinuierlich weiterentwickelt. Für die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien hat die Bundesregierung im Energieforschungsprogramm 2015 über 860 Millionen Euro bereitgestellt. Damit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag, um den Umbau der Energieversorgung in Deutschland sicher und kostengünstig zu gestalten. Förderkonditionen und alle Forschungsvorhaben der einzelnen Förderschwerpunkte werden im Forschungsjahrbuch in Kurzbeschreibungen vorgestellt. 5.4 Demografiestrategie Die Bundesregierung hat ihre Demografiestrategie im Herbst 2015 unter dem Titel „Mehr Wohlstand für alle Generationen“ weiterentwickelt und führt den Dialogprozess zur Gestaltung des demografischen Wandels mit Partnern aus den Länder und Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Gesellschaft in 10 Arbeitsgruppen fort. Die Ergebnisse werden auf einem Demografiegipfel am 16. März 2017 präsentiert. 5.5. Energiewende Die Energiewende kommt voran. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf Zielkurs. 2015 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch über 30 Prozent. Dazu hat vor allem der starke Ausbau der Windenergie an Land und auf See beigetragen. Die Strompreise für Haushaltskunden sind 2015 um 1,4 Prozent gesunken, und 2016 nur leicht gestiegen. Die Strompreise für nicht privilegierte Industriekunden außerhalb der so genannten Besonderen Ausgleichsregelung sind 2015 um 2,1 Prozent gesunken. 37 Hohe Versorgungssicherheit Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – sehr zuverlässig. 2015 lag die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung beim Endverbraucher bei 12,70 Minuten im Jahr. EEG 2017 am Start Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 wirkt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet weiter voran und ist für alle besser planbar. Die Kosten sind breiter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden. Die EEG-Umlage hat sich seit 2014 stabilisiert. 2015 sank sie erstmals seit ihrer Einführung, der Anstieg ist nun gebremst. 2016 beträgt sie 6,35 Cent/kWh; 2017 wird sie auf 6,88 Cent ansteigen. Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik haben 2016 gezeigt, dass der Wettbewerb um die Förderhöhe dem Markt gut tut. Die Bundesregierung hat daher das EEG novelliert, das 2017 in neuer Form in Kraft tritt. Dann wird die die Höhe der Förderung für neue Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen über Ausschreibungen ermittelt. Die Anlagenbauer bewerben sich in einer Auktion mit einem möglichst niedrigen Preis um die ausgeschriebene Strommenge. Ziel ist ein marktwirtschaftlicher Fördersatz. Ein neuer Strommarkt Ein wichtiges Thema auf der energiepolitischen Agenda ist die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Menge von Wind- und Sonnenstrom. Wie bleibt die Stromversorgung sicher und kostengünstig trotz wetterbedingter Schwankungen bei der Stromproduktion? Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Fragen 2014 und 2015 in einem Grün- und einem Weißbuch öffentlich zur Diskussion gestellt. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung das Strommarktgesetz beschlossen, das 2016 in Kraft getreten ist. Danach stehen eine flexible Stromnachfrage mit einem flexiblen Stromangebot und Speichermöglichkeiten zukünftig in einem Wettbewerb um die beste Auslastung. Zur zusätzlichen Absicherung des Strommarktes führt das Gesetz eine Kapazitätsreserve ein. 2,7 GW ältere und damit besonders CO2-intensive Braunkohlekraftwerke stehen für weitere vier Jahre bereit und werden dann schrittweise stillgelegt. Auf diese Kraftwerke kann als letzte Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, wenn es am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt. Um den Klimaschutz voranzubringen, setzt die Bundesregierung zudem auf den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das KWK-Gesetz macht den Umstieg von kohle- auf gasgefeuerte KWK attraktiver. Für neue KWK-Anlagen steigen die Fördersätze: Das maximale Fördervolumen beträgt nun 1,5 Milliarden statt 750 Millionen Euro pro Jahr. Einsatz intelligenter Messsysteme Eine weitere Stütze des neuen Strommarktes ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es schafft die Voraussetzung für den Einsatz von intelligenten Messsystemen 38 und Netzen. Sie helfen, den Strom zielgenau im Netz zu verteilen und damit Angebot und Nachfrage in Balance zu bringen. 5.6. Netzausbau Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau des Übertragungsnetzes. Das Bundesbedarfsplangesetz von 2013 ist Ende 2015 novelliert worden. Der Plan stützt sich auf den aktuellen Netzentwicklungsplan, der fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und im konventionellen Kraftwerkspark angepasst wird. Seit 2015 wird der Plan nur noch alle zwei Jahre erstellt. Dies gilt auch für den bislang separaten Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Ab 2018 werden beide Pläne zusammen geführt. Der Bundesbedarfsplan beruht auf dem dritten Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2014/2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2014/2024. Er umfasst Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen über eine Länge von rund 3.100 km und Neubauvorhaben mit einer Länge von rund 2.550 km. Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, die großen Gleichstromtrassen, sogenannte HGÜ-Leitungen, vorrangig als Erdkabel statt wie bisher als Freileitung zu bauen. Die bestehenden Verteilnetze werden modernisiert , so dass die Infrastruktur vor Ort in den Kommunen zukunftsfähig wird. Die Anreizregulierungsverordnung sorgt für investitionsfreundliche Bedingungen, da sie den Zeitverzug für die Anerkennung von Investitionen beseitigt. Gleichzeitig wurden auch Effizienzanreize gesetzt und für mehr Transparenz gesorgt. So entsteht Raum für zukünftige digitale Technologien und Geschäftsmodelle. Auch die Vergabe der Wege- und Leitungsrechte wurde klar geregelt und kommunalfreundlich ausgestaltet. Förderung der Akzeptanz Der geplante Umbau der Energieversorgung gelingt nur, wenn die Bedürfnisse und Erwartungen aller Akteure und Betroffenen – von der Bevölkerung über Unternehmen und Betriebe, Land- und Forstwirtschaft - angemessen berücksichtigt werden. Deshalb ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben sehr wichtig. Für einen bürgerfreundlichen Netzausbau sollen stärker als bisher bestehende Trassen genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden. Erdkabel sollen bei den neuen Gleichstromtrassen, so genannten „Stromautobahnen“, in der Bundesfachplanung grundsätzlich Vorrang vor Freileitungen haben. Netz-Forschung Stromleitungen müssen erhebliche Strommengen oft über große Distanzen zwischen Erzeugungsanlagen und Verbrauchszentren transportieren. Wetteränderungen führen dazu, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien schwankt. All das erfordert neue Techniken und Konzepte, um die Netze in Balance zu halten. Die Förderinitiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ bringt Innovationen voran, etwa optimierte Übertragungsund Verteiltechniken, intelligente Stromnetze, neue Konzepte zur Netzplanung, Betriebsführung und Lastmanagement. Die Bundesregierung fördert derzeit 83 Vorhaben mit rund 157 Millionen Euro. 39 Digitale Agenda für die Energiewende Ein weiteres Förderprogramm ist das "Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende" (SINTEG), das seit Februar 2015 für vier Jahre läuft. Ziel des Projekts ist es, in fünf Modellregionen Lösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung trotz hoher Anteile schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei intelligente Netze (Smart Grids), die für Stabilität und ein besseres Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch, Speichern und Netzen sorgen. Das Förderprogramm SINTEG ist gleichzeitig Teil des Maßnahmenpakets "Innovative Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft" und damit auch ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Digitalen Agenda. 5.7. Energieeffizienz Die Bundesregierung baut die Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende weiter aus und setzt den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) dazu konsequent um. Die Kampagne „Deutschland macht‘s effizient“ unterstützt die Maßnahmen. Da die Anforderungen steigen ist es erforderlich, bereits jetzt eine weitergehende, mittelbis langfristige Energieeffizienzstrategie mit einem Zeithorizont bis 2050 zu definieren. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium im August 2016 eine öffentliche Konsultation zum "Grünbuch Energieeffizienz" gestartet. Energieeffizienz in Gebäuden Die Bundesregierung hat im November 2015 die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ (ESG) beschlossen. Die Strategie für die Energiewende bei Gebäuden liefert einen wichtigen Beitrag zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050. Um die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell zu etablieren und die Eigenverantwortlichkeit dafür zu erhöhen, sind vier neue Programme gestartet: • Förderprogramm zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung (Start Mai 2016) • Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien (Start Mai 2016) • Step up! - die wettbewerbliche Ausschreibung für Stromeffizienzmaßnahmen (Start Juni 2016) • Pilotprogramm Einsparzähler (Start Mai 2016) Die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Deshalb lohnt es sich, noch effizienter mit Strom und Wärme umzugehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit über 17 Milliarden Euro fördert die Bundesregierung Verbraucher, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. 40 Neues Energielabel für alte Heizungen Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise mit dem neuen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen ausgestattet. Verbraucher werden über Energieberatungsangebote und Förderungen informiert. Die Kennzeichnung soll den Austausch alter Heizgeräten fördern und einen Anstoß zum Energiesparen geben. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater sind seit 2016 berechtigt die Etiketten anzubringen - ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger. Beraten und fördern Unterstützung gibt es für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen von der Energieberatung bis hin zu Förderprogrammen für die Modernisierung von Heizung und Gebäude. Bei einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieexperten werden 60 Prozent der Beratungskosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag wurde von 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 1.100 Euro angehoben. Mit der "Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und den hydraulischen Abgleich" setzt die Bundesregierung seit August 2016 neue Förderimpulse für eine Heizungsoptimierung. Gefördert werden ein Pumpenaustausch oder die Optimierung des Heizungsbetriebs. Auch eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Bezuschusst werden die Fördermaßnahmen jeweils mit bis zu 30 Prozent, maximal 25.000 Euro. Mit der Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energieeinspar-Contracting fördert die Bundesregierung Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen. Energieeinspar-Contracting bedeutet, dass ein Dienstleister Energieeffizienzmaßnahmen an einem fremden Gebäude übernimmt, etwa Sanierungen, Installation und Betrieb der Heizungsanlage oder Energielieferung. Energieeffizienz im Haushalt Im Juni 2016 hat die Bundesregierung die Nationale Top-Runner-Initiative (NTRI) gestartet, um energieeffizientere Geräte in Haushalten und Unternehmen schneller zu verbreiten. Die NTRI ist eine breite Allianz aus Politik, Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz für die Steigerung der Energieeffizienz von Produkten. Die Initiative setzt an allen Punkten der Wertschöpfungskette an: Produktion, Vertrieb, Kauf und Nutzung. Über den Produktfinder der Nationalen Top-Runner-Initiative lassen sich effiziente und ökologische Produkte in den Kategorien Kühl-/Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Lampen, Fernseher, Computer-Monitore finden. Der Handel trägt beispielsweise durch Schulung der Verkäufer dazu bei, die Verkaufszahlen energieeffizienter Produkte zu steigern. Netzwerke zum Erfahrungsaustausch Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sieht vor, rund 500 EnergieeffizienzNetzwerke bis 2020 zu initiieren. Ein Energieeffizienz-Netzwerk ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen einer Region oder Branche, um ihre Energieeffizienz zu 41 steigern. Die ersten 50 Netzwerke der 2014 gegründeten Initiative haben ihre Arbeit aufgenommen. Mehr als 500 Unternehmen engagieren sich bundesweit für den sparsamen Einsatz von Energie. 5.8. Elektromobilität Elektrofahrzeuge haben viele Vorteile: Ihr Antrieb ist emissionsfrei und lärmarm. Sie können einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Innenstädten leisten. Zudem sind sie - mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben - klima- und ressourcenschonend unterwegs. Um die Entwicklung auf dem Markt für Elektromobilität zu beschleunigen, fördert die Bundesregierung Elektrofahrzeuge über ein Maßnahmenpaket mit insgesamt einer Milliarde Euro. Mit gutem Beispiel geht der Bund voran mit seinem Fuhrpark: Der soll künftig zu mindestens 20 Prozent mit Elektrofahrzeugen bestückt sein. Dafür stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Kaufprämie Seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus, beantragen. Sie bekommen dann einen Zuschuss zum Kaufpreis in Höhe von 4.000 Euro für reine Elektroautos und 3.000 Euro für Plug-In Hybride. Bund und Automobilindustrie übernehmen die Kosten dafür jeweils zur Hälfte. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für Auskünfte und die Zuteilung zuständig. Steuervorteile Halter von Elektrofahrzeugen profitieren auch von günstigen Steuerregelungen: Wer sein Auto beim Arbeitgeber auflädt, erhält seine „Tankfüllung“ steuerfrei. Und Halter von Elektrofahrzeugen sind seit Anfang 2016 für ein neu zugelassenes Elektroauto wieder für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Vorteile für Elektroautos vor Ort 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage, um Elektroautos im Straßenverkehr zu privilegieren und damit Anreize für den Kauf zu setzen. Die Kommunen vor Ort haben jetzt die Möglichkeit E-Autos kostenfrei parken und Busspuren benutzen zu lassen. Ladesäulen flächendeckend Die Ladeinfrastruktur fördert der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro. Zwei Drittel davon werden in Schnellladesäulen investiert, von denen u.a. 430 an fast allen Autobahnraststätten bis 2017 entstehen sollen. Die ersten sind bereits in Betrieb. Das Projekt SLAM (Schnellladenetz für Achsen und Metropolen) bringt eine öffentliche Infrastruktur an ausgewählten Standorten voran. Damit die Ladeinfrastruktur allen zugutekommt sind einheitliche Standards wichtig. Seit März 2016 vereinheitlicht die Ladesäulenverordnung Stecker-Standards und den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen. 42 Forschung ganz praktisch Seit 2013 kann man Elektromobilität in vier weltweit einzigartigen „Schaufenstern Elektromobilität“ kennenlernen. Die Schaufenster fördern den Ideenwettbewerb zwischen Regionen und Unternehmen. Hinzu kommen acht weitere Modellregionen in Deutschland. Seit 2012 hat die Bundesregierung 22 Leuchtturmprojekte ausgezeichnet. Insgesamt investiert die Bundesregierung 2,2 Milliarden Euro bis 2017 in die Forschung und Entwicklung von Elektromobilität. 5.9. Bildung Mehr BAföG Seit Beginn des Wintersemesters 2016/17 bekommen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler sieben Prozent mehr BAföG. Auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für Kinderbetreuung und das Wohngeld sind gestiegen. Für Studierende mit eigener Wohnung gibt es maximal 735 Euro im Monat (vorher 670 Euro). Frei bleiben ein Minijob von 450 Euro im Monat und 7.500 Euro eigenes Vermögen. Weil der Einkommensfreibetrag der Eltern um sieben Prozent erhöht wurde, können mehr junge Menschen BAföG erhalten. Seit 2015 finanziert der Bund das BAföG zu 100 Prozent und entlastet damit die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich. Beruflicher Aufstieg mit Meister-BAföG Sich zur Handwerks- oder Industriemeister, zum Erzieher oder zum Betriebswirt weiterzubilden lohnt sich. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt aufstrebende Fachkräfte dabei finanziell - und seit dem 1. August 2016 mit höheren Fördersätzen und Zuschüssen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für Lebensunterhalt und Familie. Zugleich wird die Förderung geöffnet für Studienabbrecher und Bachelorabsolventen. Gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz Seit 1995 gab es nicht mehr so viele Angebote für Ausbildungssuchende: Bis Ende September 2016 waren knapp 547.000 Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Das zeigt die Ausbildungsmarktbilanz 2015/16. Zusammen mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat die Bundesregierung viel auf den Weg gebracht, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen und die Zahl der unbesetzten Plätze zu senken. Die Assistierte Ausbildung hilft jungen Menschen mit schlechten Startchancen und den Betrieben, damit die Ausbildung gelingt. Kammern und Arbeitsagenturen arbeiten zusammen, damit Azubis mobiler werden. Hochschulpakt 2020 für mehr Studienplätze Studieren ist beliebt wie nie. Fast die Hälfte der Schulabgänger beginnt heute ein Studium. Bis 2020 wird die Zahl der Studienanfänger weiter steigen. Mit dem „Hochschulpakt 2020“ finanziert der Bund zusammen mit den Ländern 760.000 zusätzliche Studienplätze. Bund und Länder wollen erreichen, dass mehr Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen. Um die Betreuung der Studierenden und die Lehrqualität an Hochschulen zu verbessern, erhält der „Qualitätspakt Lehre“ zusätzliche Mittel. 43 Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland Die Exzellenzstrategie setzt die erfolgreiche Förderung der Spitzenforschung an deutschen Hochschulen fort. Mit der Förderinitiative Innovative Hochschule wird der Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Mehr Planungssicherheit für junge Wissenschaftler Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erleichtert seit März 2016 die Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler. Befristete Arbeitsverträge an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Damit junge Wissenschaftler Arbeit und Familienpflichten besser in Einklang bringen, sind längere Vertragslaufzeiten vorgesehen. Neues Tenure-Track-Programm Ab 2017 fördert der Bund mit einer Milliarde Euro 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren. Damit können Wissenschaftler, die sich bewährt haben, Lebenszeitprofessuren erhalten. Berufsanerkennung für Europäer vereinfacht Seit Anfang 2016 können Migranten aus der EU ihre Berufsqualifikation schneller feststellen lassen. Wer aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland kommt und hier arbeiten will, kann seinen Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Die Anerkennungsstellen sind miteinander vernetzt. 5.10. Verkehrsinfrastruktur Ein leistungsfähiges Verkehrssystem ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Deshalb hat die Bundesregierung einen Investitionshochlauf gestartet - mit zusätzlichen Bundesmitteln, einer Stärkung der Nutzerfinanzierung, der Einbindung von privatem Kapital und dem Prinzip Erhalt vor Neubau. So stehen für Investitionen in Straßen, Schienen, Wasserwege und schnelles Internet 2017 fast 14 Milliarden Euro zur Verfügung, knapp zehn Prozent mehr als 2016. Erhalt vor Neu- und Ausbau Ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des Bundes ist es, die Qualität und Substanz der bestehenden Verkehrsnetze zu sichern. Deshalb gilt der Grundsatz: „Erhalt vor Neu- und Ausbau“. Alleine 2016 standen zwei Drittel der Investitionen für Erhalt und Modernisierung der Infrastruktur zur Verfügung, die bis 2018 weiter steigen sollen. Die Sanierung von Straßenbrücken, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, wird mit einem 2-Milliarden-Euro Sonderprogramm vorangebracht. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn legt verbindliche Qualitätsstandards und Ziele für den Erhalt der Schieneninfrastruktur fest: Dafür sind 2015 bis 2019 insgesamt 28 Milliarden Euro vorgesehen. Öffentlich-private Partnerschaften Die Bundesregierung setzt verstärkt auf die Beteiligung privater Investoren, um wichtige Straßenprojekte schneller und wirtschaftlicher umzusetzen. Die neue Generation ÖPP 44 umfasst bislang elf Projekte und 665 Kilometer Autobahn mit einem Investitionsvolumen von rund 14 Milliarden Euro für Neubau, Erhaltungs- und Betriebsmaßnahmen. Ausweitung der Lkw-Maut Für Lkw über zwölf Tonnen gilt seit dem 1. Juli 2015 auf weiteren 1.100 Kilometern Bundesstraßen die Mautpflicht. In das Mautsystem mit einbezogen sind seit dem 1. Oktober 2015 auch Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen soll ab Mitte 2018 erfolgen. Die zusätzlichen Einnahmen kommen vollständig der Verbesserung des Verkehrsnetzes zugute. Bundesverkehrswegeplan 2030 Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan. Der neue BVWP gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2030 und umfasst rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. An der Aufstellung des Planes war die Öffentlichkeit erstmals beteiligt. Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene Eine Stärkung des Wettbewerbs ist gut für Qualität und Innovation – auch im Bahnbereich. Kernstück des neuen Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich sind deshalb verbesserte Regeln für die Nutzung der Schienenwege und uneingeschränkte Zugangsrechte für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die das Kabinett im Juni 2016 beschlossen hat. Zudem sollen nicht nur Kinder mit dem Rad auf Gehwegen fahren dürfen, sondern auch ihre erwachsenen Begleiter. Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren Mit der im September 2015 beschlossenen Strategie will die Bundesregierung Sicherheit, Effizienz und Umweltverträglichkeit im Straßenverkehr steigern und den Wirtschaftsund Innovationsstandort Deutschland stärken. Ziel ist es, den Prozess vom Probebetrieb hin zur Serienreife und Regelzulassung voranzutreiben. Rechtssicherheit für automatisiertes Fahren Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme: Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr, den das Kabinett im April 2016 beschlossen hat. Damit will die Bundesregierung die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützen. Deutsche Luftrettung gesichert Mit einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat die Bundesregierung die Landungen von Rettungshubschraubern an Krankenhäusern rechtlich abgesichert. Das Gesetz trägt darüber hinaus durch weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm bei. 45 Nationales Hafenkonzept 2015 Wachstum des Güterumschlags, verstärkter Wettbewerb, steigende Anforderungen an Umweltschutz und Sicherheit: Deutsche Häfen stehen vor neuen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, hat die Bundesregierung einen neuen strategischen Leitfaden für die Hafenpolitik der nächsten zehn Jahre beschlossen. 5.11. Klima- und Umweltschutz Fracking nur unter strengen Auflagen Auch beim Fracking hat der Schutz von Umwelt und Gesundheit absolute Priorität. Dazu hat die Bundesregierung ein Regelungspaket auf den Weg gebracht, das ein grundsätzliches Verbot von sogenanntem unkonventionellen Fracking bis mindestens 2021 vorsieht. Zugleich werden bei der herkömmlichen Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und europäische Vorgaben umgesetzt. Beim sogenannten konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden. Sie beziehen unter anderem Mineralwasservorkommen, Heilquellen oder Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung ein. Darin enthalten sind auch Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist. Seit August 2016 gilt eine erste Verordnung, die Umweltverträglichkeitsprüfungen und bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen vorsieht. Sie regelt auch den Umgang mit Lagerstättenwasser. Endlagerung radioaktiver Abfälle In ihrem Abschlussbericht hat sich die Standortauswahlkommission („Endlagerkommission“) im Juli 2016 für ein Endlagerbergwerk in einer tiefen geologischen Formation ausgesprochen. Der künftige Standort soll in einem fairen und transparenten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung gefunden werden. Bis zum 11. September 2016 stand der Abschlussbericht der Endlagerkommission öffentlich zur Diskussion. Interessierte konnten unter www.endlagerbericht.de die Vorschläge bewerten und kommentieren. Die Beiträge fließen in die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung der Endlagersuche ein. Nach Abgabe des Kommissionsberichts hat das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche seine Arbeit aufgenommen. Es begleitet den weiteren Prozess der Standortauswahl. Außerdem werden die Zuständigkeiten für die Atommüll-Endlagerung neu verteilt. Künftig wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung die staatlichen Genehmigungen und die Aufsicht über den Betrieb der Lagerstätten übernehmen, bisher eine Aufgabe des Bundesamts für Strahlenschutz. Finanzierung des Atomausstiegs Die Kommission zur Finanzierung des Kernausstiegs (KFK) hat am 27. April 2016 ihre einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Aufgabe des Experten46 gremiums war es, sicherzustellen, dass die Stilllegung und der Rückbau der Kernkraftwerke in Deutschland sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle nachhaltig geregelt und dauerhaft finanziert werden können. Dabei sollten die Energieunternehmen als Betreiber der Kernkraftwerke auch langfristig in der Lage sein, ihre Verpflichtungen im Atombereich zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Entsorgung sind von den Energieunternehmen als Verursacher zu tragen. In ihrem Abschlussbericht schlägt die Kommission vor, Handlungs- und Finanzierungsverantwortung der nuklearen Entsorgung zusammenzulegen. Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls bleiben Aufgaben der Unternehmen und werden auch weiterhin direkt von ihnen finanziert. Für die Zwischen- und Endlagerung soll in Zukunft der Staat verantwortlich sein. Die Finanzierung erfolgt über einen Fond, in den die Unternehmen ihre Rückstellungen einzahlen. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen worden. Aktionsbündnis Klimaschutz Das Aktionsbündnis mit Vertretern aus Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft und Bundesregierung unterstützt das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Hierzu trägt der Energiesektor mit einem Maßnahmenbündel bei, bei dem weit höhere Investitionen in Energieeffizienz und die klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung mit der Übernahme alter Braunkohlekraftwerke in eine Sicherheitsbereitschaft verbunden werden. Klimaschutzplan 2050 Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Für diese längerfristige Perspektive wurde der „Klimaschutzplan 2050“ erarbeitet und am 14. November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan soll aufzeigen, wie Deutschland das im Klimaschutzabkommen von Paris vereinbarte Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen kann. Für die erforderliche Gesamtminderung werden Zielkorridore der einzelnen Sektoren genannt, die mit Blick auf den technischen Fortschritt und ökonomische Entwicklungen regelmäßig überprüft werden. Der Klimaschutzplan 2050 ist im Rahmen der gesetzten Ziele durch Technologieneutralität und Innovationsoffenheit gekennzeichnet. Er bietet Orientierung für Investitionen, enthält aber keine starren Zielvorgaben. Die Bundesregierung hat sich dabei für einen sozialen Strukturwandel eingesetzt. Im Klimaschutzplan 2050 wurde daher eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ eingesetzt. Mit dem Klimaschutzplan wird der Auftakt zu einem lernenden Prozess gegeben und er wird regelmäßig weiterentwickelt. Dabei wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen konkreter Maßnahmen jeweils abschätzen und politisch bewerten. Die Maßnahmenprogramme werden in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet. 47 Deutschland und EU ratifizieren das Pariser Klimaschutzabkommen Bundestag und Bundesrat haben im September 2016 Klimaschutzabkommen beschlossen. Im Oktober haben der EU-Umweltministerrat und das Europäische Parlament das Abkommen gebilligt. Damit konnte die EU dem Klimaschutzabkommen als Ganzes beitreten. Es ist Anfang November, zum Beginn der Klimakonferenz in Marrakesch, in Kraft getreten. Mit dem Pariser Klimaabkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich auf unter 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Kostenpflichtige Plastiktüten Seit Juli werden Plastiktüten in vielen Geschäften nicht mehr umsonst ausgegeben. Die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Verband des Einzelhandels (HDE) zielt darauf ab, den Verbrauch um die Hälfte zu senken. Das Entgelt wird von den Handelsunternehmen erhoben, die sich an der Vereinbarung beteiligen. Rund zwei Drittel der Plastiktüten wurden bisher vom Handel verteilt. Hinzu kommen Tüten von Apotheken oder Bäckereien, Tankstellenshops, Wochenmärkten und Imbissbuden. Umgerechnet auf den deutschen Markt erfasst die Vereinbarung knapp die Hälfte aller gehandelten Tüten. Bis 2018 müssen mindestens 80 Prozent aller Tüten kostenpflichtig sein. Was eine Tüte kosten soll, legen die Händler selbst fest. Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte Seit Juli 2016 sind große Händler, einschließlich des Onlinehandels, verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück. In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Materialien. Eine umweltfreundliche Entsorgung ist umso wichtiger. Ressourceneffizienz immer wichtiger Natürliche Ressourcen wie Wasser und Boden sollen nachhaltig genutzt und damit Umweltbelastungen weiter reduziert werden. Die Bundesregierung hat im März 2016 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm von 2012 weiterentwickelt. Auch international gewinnt das Thema Ressourceneffizienz immer mehr an Bedeutung. Stärkung der biologischen Vielfalt Der Bund besitzt viele Flächen wie Wälder, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege der Deutschen Bahn, Truppenübungsplätze, Bundesimmobilien und Bundeswasserstraßen. Auf all diesen Flächen hat sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren angesiedelt. Um eine möglichst große Anzahl davon zu schützen und zu bewahren, hat die Bundesregierung im September eine „Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes“ beschlossen. 48 Biodiversitätsbelange sollen ebenfalls bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand berücksichtigt werden. Der Bund kann damit neue Standards setzen und einen Trend zu mehr Ökologie einleiten. Die Strategie soll so auch Länder und Kommunen anregen, vergleichbare Strategien zu entwickeln. 5.12. Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Tierschutz Hilfe für Milchbauern Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in der aktuell schwierigen Lage – insbesondere auf dem Milchmarkt - von der Bundesregierung Unterstützung. Das Angebot an Milch übersteigt die Nachfrage. Die Folge war u.a. ein enormer Preisverfall für Milch und Milchprodukte. 2015 gab es bereits ein erstes EU-Hilfeprogramm. Im Rahmen dieses 1. Hilfspakets wurden Deutschland EU-Mittel in Höhe von knapp 70 Millionen Euro bereitgestellt; diese wurden zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe verwendet. Hinzu kommt ab 2016 eine Entlastung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Im Juli 2016 hat die EU ein zweites Hilfspaket im Umfang von 500 Millionen Euro beschlossen: 150 Millionen Euro sind davon als EU-Direktbeihilfe zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung vorgesehen und 350 Millionen Euro für die Mitgliedstaaten. Davon erhält Deutschland mit 58 Millionen Euro den höchsten Beitrag. Aus Bundesmitteln wird der Betrag auf 116 Millionen Euro verdoppelt. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für deutsche Landwirte aus beiden Hilfspaketen, steuerlichen Erleichterungen und Bürgschaften auf rund 581 Millionen Euro. Außerdem hat die Bundesregierung das Agrarmarktstrukturgesetz geändert, steuerliche Erleichterungen geschaffen und einen „Branchendialog Milch“ initiiert. Damit können Genossenschaftsmolkereien und Agrarorganisationen zeitlich befristete Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge treffen und selbst Strukturanpassungen vornehmen. Stärkung ländlicher Räume Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Dazu zählen Vorhaben zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau. Im Oktober 2016 ist eine Änderung des GAK-Gesetzes in Kraft getreten. Schwerpunkt ist die Ergänzung des Förderkatalogs um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die neuen Maßnahmen sollen dort durchgeführt werden, wo besondere Anstrengungen zur Daseinsvorsorge für die ländliche Bevölkerung erforderlich sind. Periphere ländliche Regionen und ihre besonderen Bedürfnisse rücken somit mehr in den Fokus. Darüber hinaus werden die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes erweitert. Es sollen insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege gestärkt werden. Die Bundesregierung fördert Kleinstbetriebe und Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten. Bund und Länder finanzieren die GAK mit über 1 Milliarde Euro pro Jahr. 49 Mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung unterstützt die Bundesregierung auch das Modellvorhaben Land(auf)Schwung für 13 strukturschwache ländliche Regionen. Integration von Flüchtlingen auf dem Land Die ländlichen Räume bieten vielfältige Möglichkeiten für gelingende Integration. Zugleich bietet sich so die Chance für den Erhalt lebendiger ländlicher Räume. Leicht verfügbarer Wohnraum sowie überschaubare und aktive Dorfgemeinschaften mit großem zivilgesellschaftlichem Engagement sind Pluspunkte. Die neuen Fördermöglichkeiten des GAK zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Bundesprogramms für ländliche Entwicklung sind auch für die Integration nützlich. Bio-Rohstoffe auf Wachstumskurs Klebestoffe aus Pflanzenöl, Armaturenbretter aus Sisal, Medizin aus Algen: Die Potentiale der BioÖkonomie für Produktion und Beschäftigung sind enorm. Mittlerweile nimmt Deutschland eine internationale Spitzenstellung ein. Die Bundesregierung hat dafür mit der „Politikstrategie für Bioökonomie“ wichtige Anreize gesetzt. Tierwohl-Initiative Die 2014 gestartete Tierwohl-Initiative hat zum Ziel, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere zu verbessern. Der „Kompetenzkreis Tierwohl“ hat für einen Zeitraum von zwei Jahren das BMEL in Fragen des Tierwohls und des Tierschutzes bei der Nutztierhaltung beraten und im Oktober 2016 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Empfehlungen des Gremiums fließen in die Arbeit des BMEL ein. Neben Forschung und Förderung setzt die Initiative auf das Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit. Wichtige Schritte für mehr Tierwohl sind der Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung von Legehennen in Käfigen seit April 2016, wie auch die Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft ab August 2016 bei Legehennen-Küken keine Schnäbel mehr zu kürzen. Hohe Priorität hat das Forschungsprojekt „In Ovo“-Geschlechtsbestimmung am befruchteten Hühnerei. Sie bietet die beste Option, das Töten männlicher Küken zu beenden. Die Bundesregierung unterstützt ein eigenständiges Tierschutzlabel für Produkte, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten werden. Schutz der Bienen Rund 80 Prozent der Pflanzen müssen bestäubt werden, damit Obst und Gemüse reifen können. Deshalb ist der Schutz der Bienen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung hat den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut verboten, das mit Pflanzenschutzmitteln mit Neonikotinoiden behandelt wurde. Das neue Institut für Bienenschutz soll mit Forschung und wissenschaftlicher Bewertung den Schutz von Honigbienen und anderen Bestäubern verbessern. Drei nationale Bienenkonferenzen 2016 und eine internationalen Fachtagung im Frühjahr 2017 befassen sich mit dem Thema Bienenschutz. Weniger Antibiotika in der Tierhaltung Tiere werden immer weniger mit Antibiotika behandelt. Seit 2011 hat sich der Einsatz von Antibiotika insgesamt mehr als halbiert. Das ist insbesondere auf die Änderung des 50 Arzneimittelgesetzes 2014 zurückzuführen. Tierhalter sind seitdem verpflichtet, halbjährlich Informationen über eingesetzte Antibiotika und die Zahl der Behandlungstage zu melden. Änderung des Gentechnikgesetzes Mit dem vom Bundeskabinett am 2. November 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes kann Deutschland den Anbau gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gebiet untersagen oder beschränken. Das gilt auch für in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen. 6. Arbeit und Wirtschaft 6.1. Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Im November 2016 betrug die Zahl der Erwerbstätigen 43,84 Millionen. Rund 31,57 Millionen Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es gibt knapp eine Million offene Stellen. Die Arbeitslosigkeit ging im November weiter zurück. Rund 2,53 Millionen Menschen waren arbeitslos. Die Arbeitslosenquote sank auf 5,7 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 25 Jahren. Flucht und Migration werden zunehmend auf dem Arbeitsmarkt sichtbar. Im Oktober wurden 406.000 Flüchtlinge von Arbeitsagenturen und Jobcentern betreut, darunter 160.000 Arbeitslose. Nicht alle stehen schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Viele besuchen zum Beispiel Sprach- oder Integrationskurse oder sammeln erste praktische Erfahrungen in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten. Mehr Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro. Die Anpassung geht auf den Vorschlag der Mindestlohn-Kommission zurück und orientiert sich an der Entwicklung der tariflichen Stundenlöhne. Sonderzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Erhöhung gilt für alle Beschäftigten, die heute schon einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten. Leiharbeit und Werkverträge Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen soll künftig verhindert werden. Für Leiharbeitnehmer wird eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt. Sie müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Branchen-Zusatztarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Leiharbeitnehmer müssen dann spätestens nach sechs Wochen stufenweise, spätestens jedoch nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen. Die Rechtsprechung zur Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung wird gesetzlich niedergelegt. Verträge zwischen Unternehmen können nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn tatsächlich Leiharbeit praktiziert wird. 51 Die Überlassung von Arbeitnehmern muss im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Berufliche Weiterbildung Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden stärker von Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert, wenn sie eine Berufsausbildung nachholen. Wer dafür bessere Grundkompetenzen wie Schreiben, Rechnen oder IT-Kenntnisse braucht, wird ebenfalls unterstützt. Für bestandene Prüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben erhalten künftig auch Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vor. Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld Um Kündigungen bei vorübergehendem Arbeitsausfall zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld seit dem 1. Januar 2016 für zwölf statt sechs Monate bezogen werden. Möglich war das bislang nur, wenn das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erließ. Mit der dauerhaften gesetzlichen Verankerung erhalten Betriebe und Arbeitsagenturen nun Planungssicherheit. In der Schlechtwetterzeit müssen die Unternehmen nicht mehr anzeigen, wenn sie Saison-Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Dabei spielt keine Rolle, wodurch die Kurzarbeit verursacht wurde. 6.2. Wirtschaft und Wachstum Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem soliden Aufschwung. Für 2016 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um real 1,8 Prozent. Insbesondere der Konsum stützt die Konjunktur. Dabei profitiert der private Konsum von den deutlichen Beschäftigungszuwächsen und höheren Löhnen. Auch die gestiegenen staatlichen Konsumausgaben stärken das Wachstum. Die Bundesregierung hat Haushaltsspielräume durch niedrige Zinsausgaben und steigende Steuereinahmen konsequent für höhere öffentliche Investitionen genutzt. Um mehr als ein Drittel ist der Investitionshaushalt des Bundes in dieser Legislaturperiode gestiegen. Er liegt im Haushalt 2017 bei 36,1 Milliarden Euro. Wirtschaftsmotor Mittelstand Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Rund 56 Prozent unserer Wirtschaftsleistung wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Der Mittelstand trägt entscheidend zu Ausbildung und Beschäftigung bei. Mehr als 84 Prozent aller Auszubildenden lernen dort, Mittelständler stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze. Die Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen wie dem Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand. Unternehmertum und Gründungsgeist fördern Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze, fördern Wettbewerb und Innovationen. Neugründungen innovativer Unternehmen - sogenannter Start-ups – sind für den Standort Deutschland von großer Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition in diese Betriebe ab. 52 Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter verbessert. Sie verbessert das Investitionsumfeld für Kapitalgesellschaften in Deutschland, z. B. mit der im September vorgelegten Neuregelung zur steuerlichen Verlustverrechnung. Dadurch soll der Situation solcher Unternehmen Rechnung getragen werden, bei denen die Unternehmensfinanzierung die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern erfordert. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Das INVEST-Programm wird in den nächsten Monaten noch weiter ausgebaut. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt. Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada Eine ambitionierte Freihandelspolitik der EU ist zentral, um die Bedingungen der Globalisierung nach fairen und nachvollziehbaren Regeln zu gestalten. Mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) konnte im Oktober 2016 das bisher fortschrittlichste Freihandelsabkommen der EU unterzeichnet werden. Es handelt sich um ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen der Welt mit den höchsten Standards zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern. CETA modernisiert den Investitionsschutz durch die Errichtung unabhängiger Investitionsgerichte. Darüber hinaus wird durch CETA u.a. der Marktzugang für europäische Unternehmen in Kanada erheblich verbessert. Freihandelsabkommen zwischen EU und USA Mit den USA hat die EU über ein gemeinsames Freihandelsabkommen (TTIP) verhandelt, das aufbauend auf einem gemeinsamen Wertesystem Vorteile für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten bringen soll. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit die Verhandlungen mit der neuen US-Regierung fortgesetzt werden. Rüstungsexportkontrolle Künftig können die Angaben der Empfänger zum Verbleib von Kriegswaffen nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (Post-Shipment-Kontrollen). Damit soll die Überwachung von Rüstungsexporten nach Auslieferung verbessert werden. Zur Verbesserung der Kontrolle von Kleinwaffen hat die Bundesregierung Grundsätze für die Ausfuhrgenehmigungspolitik für kleine und leichte Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer, die Kleinwaffengrundsätze, beschlossen. Darüber hat die Bundesregierung die Transparenz gestärkt: Zusätzlich zu den jährlichen Rüstungsexportberichten gibt es künftig einen Zwischenbericht im Herbst zu den Rüstungsexportgenehmigungen des jeweils ersten Halbjahrs. Außerdem wird der Bundestag nunmehr über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrats innerhalb einer vierzehntägigen Frist informiert. Vergaberecht modernisiert Die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform 53 vom 18. April 2016. Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden. 6.3. Bürokratieabbau Mit der Bürokratiebremse sollen die Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt die sogenannte "One in, one out–Regel" für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut. Das Bundeskabinett hat am 27. April 2016 den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2015" beschlossen. Er zeigt, der Bürokratieabbau wirkt: Im Jahr 2015 wurde eine Entlastung der Unternehmen und Selbstständigen um insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro erreicht. Entlastung heißt hier Reduzierung beim laufenden Erfüllungsaufwand, also den jährlichen Folgekosten, die durch gesetzliche Regelungen entstehen. Die Entlastung im Jahr 2015 ist vor allem durch das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erreicht worden. Auch für das Jahr 2016 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang des Erfüllungsaufwands. Mit der Initiative amtlich-einfach, Staat der kurzen Wege, untersucht die Bundesregierung gezielt bestimmte Lebenslagen aus dem Alltag von Bürgern und Unternehmen. Das gilt etwa für die Gründung und die Insolvenz eines Unternehmens. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung verschiedene Anlässe wie die Geburt eines Kindes oder den Verlust des Arbeitsplatzes beispielhaft in den Blick genommen. Das Statistische Bundesamt erhebt dazu seit 2015 alle zwei Jahre und repräsentativ, wie die Betroffenen ihre Behördenkontakte in solchen konkreten Lebenslagen wahrnehmen. Das Ergebnis des ersten Durchgangs dieser Befragung war bereits ein wertvoller Anstoß für neue Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen. Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2016" hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen. Außerdem hat die Bundesregierung weitere Formerfordernisse auf den Prüfstand gestellt. Anstelle schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Die Neuregelung gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes. Bürger und Unternehmen können nun auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren. Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vom 3. August 2016 entlastet die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfris- 54 ten für Lieferscheine gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch eine höhere Betragsgrenze zusammen. Sie steigt von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge bei der Mehrwertsteuer. Auch auf europäischer Ebene wurden durch die im April 2016 unterzeichnete Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament wichtige Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung beschlossen. 6.4. Aufbau Ost Der Aufbau Ost gelingt: Die Wirtschaftskraft ist weiter gestiegen, die Arbeitslosigkeit geht zurück, immer mehr Menschen sind erwerbstätig. Das belegt der Jahresbericht zur Deutschen Einheit 2016. Die Bundesregierung hält unverändert am Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West fest. Für die Vollendung der Deutschen Einheit bleibt es eine zentrale Herausforderung, den wirtschaftlichen Angleichungsprozess fortzusetzen und die Lebensverhältnisse weiter anzugleichen. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist seit der Wiedervereinigung beträchtlich gewachsen. Es stieg von 42,8 Prozent (1991) auf 72,5 Prozent (2015) des Niveaus der westdeutschen Länder. Auch in den letzten Jahren ist der Aufholprozess weiter vorangekommen, wenngleich langsamer als zu Beginn der neunziger Jahre. Der Schlüssel für die weitere Anpassung ist die Stärkung der Innovationskraft. Dies ist daher ein Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung des Bundes in den ostdeutschen Ländern Besonders positiv hat sich der Arbeitsmarkt entwickelt. Zwar lag die Arbeitslosenquote 2015 im Osten mit 9,2 Prozent noch über der des Westens mit 5,7 Prozent. Sie hat sich jedoch im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2005 halbiert. Gestiegen ist die Zahl der Erwerbstätigen: 2015 waren in den ostdeutschen Ländern gut 7,6 Millionen Personen erwerbstätig – der höchste Stand seit 1992. Die tariflichen Entgelte haben sich weitgehend angepasst und liegen in Ostdeutschland im Durchschnitt bei 97 Prozent des Westniveaus. Die Abwanderung ist gestoppt. 2015 ist die Bevölkerungszahl erstmals seit der Wiedervereinigung nicht nur im Osten insgesamt sondern auch in den fünf ostdeutschen Flächenländern stabil geblieben. Die Geburtenrate ist heute höher als im Westen. Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit befinden sich auf der Zielgeraden. Bis Ende 2015 waren 88 Prozent der gesamten Bauvorhaben umgesetzt. 1.930 Kilometer Autobahn sind bereits für den Verkehr freigegeben, 40 Kilometer werden noch gebaut. Damit sind 98 Prozent der Autobahnprojekte realisiert oder in der Umsetzung. Von den neun Schienenprojekten sind inzwischen sechs umgesetzt und voll im Betrieb. Nach der Angleichung der Verkehrsinfrastruktur geht es jetzt darum, dass keine Region beim Ausbau der digitalen Infrastruktur abgehängt wird. Mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau stellt die Bundesregierung vier Milliarden Euro zum Netzausbau bereit. 55 7. Soziale Sicherheit und Lebensqualität 7.1. Rente Rentenbeitragssatz bleibt stabil Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1. Januar 2016 mit 18,7 Prozent stabil geblieben. Rente kräftig gestiegen Es ist die höchste Steigerung seit 23 Jahren: Ab 1. Juli 2016 sind die Renten in den neuen Ländern um 5,95 Prozent, in den alten Ländern um 4,25 Prozent im Vergleich zu 2015 gestiegen. Die Renten von Ost und West haben sich damit weiter angenähert. Mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den selbstbestimmten Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dazu regelt das Gesetz neue Möglichkeiten bei der Teilrente. Sie wird mit dem Hinzuverdienst deutlich flexibler kombinierbar. Außerdem können Empfänger einer vorgezogenen Vollrente, die weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch künftig erhöhen. Ein vorzeitiger Renteneintritt lässt sich besser planen und absichern: Um Rentenabschläge auszugleichen, besteht die Möglichkeit, früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Schließlich gibt es für alle ab 55 Jahren bessere Informationen darüber, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. „Zwangsverrentung“ verhindern Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht unter bestimmten Umständen die Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Mit einer Erweiterung in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung wird dieser „Zwangsverrentung“ entgegengewirkt. Die Altersrente muss künftig nicht mehr beantragt werden, wenn dadurch im Alter ein dauerhafter Bedarf an Grundsicherung absehbar ist. 7.2. Gesundheit und Pflege Mehr Pflegestellen im Krankenhaus Mehr als 6.300 neue Pflegestellen in Krankenhäusern können seit 1. Januar 2016 für eine bessere pflegerische Versorgung am Bett finanziert werden. Das Pflegestellen-Förderprogramm, ein Bestandteil des Krankenhausstrukturgesetzes, macht es möglich. Das Hygieneförderprogramm erlaubt es, darüber hinaus mehr Hygienefachkräfte einzustellen und auszubilden. Zudem wurde für die Länder ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet, um Versorgungsstrukturen bedarfsgerechter aus- bzw. umzugestalten. 56 Mehr Geld für Prävention Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck vermeiden bevor sie entstehen – das ist der Leitgedanke des Präventionsgesetzes. Seit 2016 stehen jährlich mindestens 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Schon jetzt zeigt sich: Die Mittel werden genutzt, um mehr Menschen mit präventiven Leistungen zu erreichen. Gute Finanzlage der Kassen Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2016 einen Überschuss von fast 600 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen in Höhe von rund 111,6 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen Ausgaben von rund 111,0 Milliarden Euro gegenüber. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist stabil. Medizinische Versorgung – gut erreichbar Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wird auch künftig die flächendeckende medizinische Versorgung gesichert für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. So gibt es bessere Anreize zur Gründung von Arztpraxen in ländlichen Regionen und zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Zudem gibt es seit Januar 2016 in Deutschland Terminservicestellen. Diese Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Versicherten innerhalb von vier Wochen Facharzttermine. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat auch dafür gesorgt, dass bei einer Reihe von Operationen Patienten Anspruch auf eine Zweitmeinung haben. Auch der Übergang von einer stationären zur ambulanten Behandlung ist einfacher geworden. So kann auch das Krankenhaus bei der Entlassung die Arbeitsunfähigkeit attestieren. Gefährliche Erreger bekämpfen Die Meldepflichten für Antibiotika-resistente Erreger wurden verschärft. Künftig müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits beim ersten Auftreten melden. Antibiotika-resistente Erreger müssen ab dem 1. Mai 2016 gemeldet werden, sobald sie nachgewiesen worden sind. Bisher wurden sie erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter wertvolle Zeit. Zudem gibt es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arboviren, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden. „Designerdrogen“ verbieten Neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel (Legal Highs) und psychoaktiver Stoffe, die außerordentlich gesundheitsgefährdend sind, kommen immer wieder auf den Markt. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet nun deren Erwerb, Besitz und Handel. Strafbar macht sich künftig auch, wer solche Substanzen weitergibt. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen und soll eine Verbreitung immer neuer Varianten verhindern. Cannabis für Schwerkranke auf Rezept Schwer kranke Patienten, die unter starken Schmerzen leiden, können künftig CannabisArzneimittel auf Rezept erhalten. Alle anderen therapeutischen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Der Arzt darf sie nur verordnen, wenn die Cannabis-Einnahme die 57 Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Mehr Geld für die Palliativversorgung Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz steht seit 1. Januar 2016 mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung. Damit können alle Menschen dort, wo sie leben, gut betreut und versorgt ihre letzte Lebensphase verbringen. Die Krankenkassen übernehmen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten. Ärzten werden mehr palliativmedizinische Leistungen vergütet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, von ihrer Krankenkasse umfassend über Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Arzneimittel nehmen - aber sicher Der Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit wird künftig für mehr Sicherheit bei der Arzneimittelverschreibung und –ausgabe sorgen. Denn nur richtig angewandt können Arzneimittel ihre heilende Wirkung entfalten. Den Aktionsplan hat das Kabinett im August 2016 beschlossen. Digitale Vernetzung für bessere Patientenversorgung Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung haben seit Oktober 2016 Menschen, die drei oder mehr Medikamente anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan – zunächst in Papierform. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Das wurde bereits mit dem E-Health-Gesetz beschlossen, mit dem die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangebracht wird. Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für eine gute und zeitgemäße Ausstattung: Patienten sollen die richtigen Hilfen (z. B. Hörgeräte, Rollatoren oder Inkontinenzartikel) erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Außerdem sollen die Krankenkassen besser beraten, um Versicherte vor zu hohen privaten Zuzahlungen zu schützen. Zudem sollen in Modellvorhaben Physiotherapeuten (z. B. Krankengymnasten, Masseure) bei einem Rezept für Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen) eigenständig über die Dauer einer Therapie entscheiden. Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert Apothekern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten seit April 2016 die Anerkennung im EU-Ausland. Ferner wird in allen EULändern ein Vorwarnsystem eingerichtet. Darin erfasst werden Menschen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Dies gilt auch für jemanden, der einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat. Aids und Hepatitis bekämpfen Die Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) setzt in allen Lebensbereichen und Altersgruppen an. Es geht um Aufklärung, Vorsorge, schnellere Diagnosen sowie um frühzeitige Behandlung der Krankheiten. ‚BIS 2030‘ ist sowohl eine nationale als auch eine internationale Strategie. BIS steht für: Bedarfsorientiert, Integriert, Sektor-übergreifend. 58 Größere Transparenz bei Organspende In Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet. Erstmals werden damit bundesweit alle relevanten Daten bei Organspenden zusammengeführt - von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung. Das bringt mehr Transparenz und schafft eine gesicherte Datengrundlage zur Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin. Unabhängige Patientenberatung Die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen. Die Erreichbarkeit der Patientenberatung für die Bürger wurde verbessert. Hoher Schutz bei Medikamententests Künftig sollen europaweit einheitliche Regelungen für klinische Tests neuer Arzneimittel gelten. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach einem direkten ArztPatienten-Kontakt verschrieben werden. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sollen verboten werden. Höhere Hilfen für Impfstoff-Geschädigte aus DDR-Zeiten In der DDR war vorgeschrieben, dass junge Mütter mit so genannten Anti-D-Immunglobulinen behandelt wurden. Das sollte nach Geburten mit Rhesusfaktor-Unverträglichkeit vermeiden, dass nachgeborene Kinder geschädigt werden. In Halle waren diese Blutpräparate zwischen August 1978 und März 1979 mit Hepatitis-Viren verseucht. Deshalb ist 2000 beschlossen worden, die Hepatitis-C-Infizierten je nach ihrer Erwerbsfähigkeit gestaffelt zu entschädigen. Die Rente kann bis zu 1.261 Euro monatlich betragen und ist am 1. Juli 2016 um 4,25 Prozent gestiegen. Das entspricht der gesetzlichen Rentenerhöhung in den alten Ländern. Pflege – wohnortnah und bezahlbar Damit die Angebote der Pflegeversicherung auch bei den Betroffenen ankommen, soll das Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgebaut werden. Künftig sollen auch die Kommunen die pflegerische Versorgung besser mitplanen können. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz III vor. Das Pflegestärkungsgesetz II wirkt in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2017. Dann gibt es fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf bemisst sich am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. Das hilft vor allem an Demenz Erkrankten. Neue Ausbildung für die Pflege Künftig soll eine einheitliche Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" übergreifende Qualifikationen vermitteln. Ziel ist es, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. 59 7.3. Soziales Grundsicherung gestiegen Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält seit Januar 2016 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende stieg von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wurde um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Ab Januar 2017 steigen die Regelsätze erneut. Neue Bemessungsgrenzen für 2016 Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im Jahr 2015 wieder gestiegen. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2016 auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung geändert. Dies betrifft vor allem Gutverdiener, die nun mehr Sozialabgaben leisten müssen. Die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung wird damit höher. Leistungen für Asylbewerber angepasst Die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird ab Januar 2017 neu festgelegt. Alleinstehende Asylbewerber erhalten statt 354 Euro 332 Euro. Asylsuchenden in Sammelunterkünften stehen 299 Euro zur Verfügung (Regelbedarfsstufe 2). Für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, wird der existenzsichernde Bedarf auf 266 Euro abgesenkt. Sozialleistungen für EU-Ausländer EU-Ausländer, die ohne materielles Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, sind von Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das gleiche gilt für denjenigen, der sein Aufenthaltsrecht verloren hat. Menschen ohne Sozialhilfeanspruch erhalten einmalige Überbrückungsleistungen bis zu einem Monat. Erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland erhalten Ausländer Leistungen im jeweiligen Leistungssystem. Künstler-Sozialabgabe sinkt Die Künstlersozialabgabe sinkt von 5,2 Prozent 2016 auf 4,8 Prozent im Jahr 2017. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – wie Verlage, Theater, Galerien oder Behörden. Sozialrecht wird einfacher Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird einfacher. Durch die Vereinfachungen sollen Leistungsberechtigte schneller Klarheit über ihre Ansprüche bekommen. Unter anderem werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld künftig für 12 Monate bewilligt. Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache 60 erläutern. Das am 27. Juli 2016 in Kraft getretene Gesetz passt den Behindertenbegriff an die entsprechende UN-Konvention von 2006 an. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Dadurch gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz außergerichtlich beizulegen. Inklusion von Menschen mit Behinderungen Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion soll als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche Einzug halten. Der NAP 2.0 enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Selbstbestimmt überall dabei sein Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Dafür erhalten sie zukünftig mehr Unterstützung. Das Kabinett hat im Juni 2016 das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze soll von 2.600 Euro um 25.000 Euro erhöht werden, soweit das Vermögen durch Erwerbseinkommen erworben wird. Bis 2020 soll diese Freigrenze auf gut 50.000 Euro angehoben werden. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet. Ab dem vollständigen Inkrafttreten der Reform 2020 werden Menschen mit Behinderungen dadurch über mehr Geld verfügen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro würden monatlich 300 Euro mehr zur Verfügung stehen. 7.4. Familie Weiterer Ausbau der Kindertagesbetreuung: Die Kindertagesbetreuungsangebote werden bedarfsgerecht ausgebaut. Der Bedarf für unter 3-jährige ist weiter gestiegen, aber auch für Kinder bis zum Schulalter. Ein besonderer Bedarf besteht für Kinder mit Fluchthintergrund. Das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ hat ein Gesamtvolumen von insges. 1,126 Milliarden Euro für 100.000 zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Bundesprogramm KitaPlus Mit diesem Programm können Kitas ihre Betreuungszeiten ausbauen. Möglich ist beispielsweise eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 18 Uhr. Auch Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende, an Feiertagen und bei Schichtarbeit sind möglich. Neben Personalmitteln fördert der Bund die Ausstattung, die für die Umsetzung des erweiterten Angebots erforderlich ist. 61 Familienleistungen steigen 2016 sind mehrere Familienleistungen gestiegen. Zu Beginn des Jahres erhöhten sich das Kindergeld, ebenso der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Alleinerziehende. Zum 1. Juli stieg auch der Kinderzuschlag. Die Bundesregierung unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Die Änderungen sind Teil Gesetzes von 2015, das Familien in Deutschland stärker entlastet. Unterstützung bei Kinderlosigkeit auch für unverheiratete Paare Seit Januar 2016 können erstmals auch unverheiratete Paare für reproduktionsmedizinische Behandlungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem Landesförderprogramm beteiligt. Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser Die Bundesregierung plant ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Vorrangiges Ziel ist, die Kommunen bei der Gestaltung des demografischen Wandels und der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte zu unterstützen. 7.5. Gleichstellung von Frauen und Männern Frauenquote in Unternehmen gilt Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für Unternehmen des Bundes und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann. Für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, insbesondere an Führungspositionen. 7.6. Verbraucherschutz Nachhaltigen Konsum stärken Bio-Lebensmittel, Car-Sharing, Fair Trade - ein umweltbewusstes Leben zu führen ist gefragter denn je. Gleichwohl werden noch viele ressourcenintensive Produkte hergestellt und verbraucht. Um den nachhaltigen Konsum in den Bereichen Haushalt und Wohnen, Mobilität, Ernährung, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit systematisch zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett am 24. Februar 2016 ein nationales Programm beschlossen. Präventionspaket gegen das Rauchen Seit Mai 2016 müssen Zigarettenpackungen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise tragen. Neuartige Tabakerzeugnisse bedürfen einer Zulassung. Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen seit April 2016 nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden. Das Kabinett hat außerdem am 20. April 2016 eine Änderung des Tabakerzeugnis-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält weitergehende Regelungen 62 wie beispielsweise eine Ausweitung der Werbeverbote und eine Ausweitung der Regelungen zu den nikotinhaltigen E-Zigaretten und Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Erzeugnisse. Besser schlichten als richten Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, Streit um Schadenersatz – nicht jeder Streit muss vors Gericht. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom April 2016 ermöglicht, dass sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kostengünstig an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden können. Bislang bestehende Schlichtungsstellen einzelner Branchen bleiben bestehen. Berufszulassung für Immobilienmakler Die Rechte der Verbraucher stärken und ihren Schutz vor finanziellen Schäden erhöhen: Das sind die Ziele eines Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum neu regeln will. Mehr Schutz bei Bauverträgen Bauverträge müssen für Verbraucher künftig klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks sowie einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Verbraucher erhalten zudem ein Widerrufsrecht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird im Werksvertragsrecht allgemein normiert. Die kaufrechtliche Mängelhaftung wird ebenfalls modifiziert. Der Käufer erhält einen neuen Anspruch auf Vornahme von Aus- und Einbauleistungen bzw. auf Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen. Das Bundeskabinett hat die Reform am 2. März 2015 beschlossen. Wächter über Finanz- und Digitalmärkte Sogenannte Marktwächter beobachten und analysieren seit 2015 den Finanzmarkt und die digitalen Märkte. Eine positive erste Zwischenbilanz zeigt: Viele Missstände konnten frühzeitig aufgedeckt, Verbraucher gewarnt und effektiv geschützt werden. Sie können sich über das Portal „marktwaechter.de“ über die Arbeit der Marktwächter informieren und Beschwerden mitteilen. Die Bundesregierung fördert das erfolgreiche Projekt jährlich mit zehn Millionen Euro. Recht auf ein Konto Seit Juni 2016 hat jedermann das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Damit erhalten auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Geldinstitute müssen zudem sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle für ein Konto anfallenden Gebühren transparent und vergleichbar informieren. Kontoinhaber können schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln. Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen Für Kredite gilt seit März 2016: Finanzinstitute müssen bei Baukrediten besser beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Immobiliendarlehensberater bieten dazu unabhängige Beratung auf Provisionsbasis. Verbraucher sind auch bei „NullProzent-Finanzierungen“ besser geschützt. Wer sein Konto dauerhaft oder erheblich 63 überzieht, muss ein Angebot zur Beratung erhalten. Geldinstitute sind zudem verpflichtet, über die Höhe der Zinsen für den Dispokredit auf ihrer Webseite deutlich sichtbar zu informieren. Mehr Sicherheit für Versicherte Die Bundesregierung hat die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen im Zuge der europäischen Harmonisierung grundlegend neu gestaltet. Die ab Januar 2016 geltende Neuregelung erleichtert die Bewertung der Risiken in den Unternehmen und sichert damit die Ansprüche der Versicherten stärker ab. Besserer Schutz für Kleinanleger Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz ist im Juli 2016 in Kraft getreten. Die Bundesregierung stärkt damit die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Finanzmärkte verbessern. Neues Reiserecht bringt mehr Schutz und Rechtssicherheit Die Bundesregierung hat am 2. November 2016 die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Sie trägt dem Wandel des Reisemarktes Rechnung: Zunehmend kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen, die immer häufiger im Internet gebucht werden. Die EU-weite Neuregelung bietet höheren Schutz und mehr Rechtssicherheit. Daten von Verbrauchern besser geschützt Verbraucherschutzverbände können seit Februar 2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen. Das soll verhindern, dass Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern ohne deren Einwilligung erheben und sie zu Werbezwecken oder für Persönlichkeits- und Nutzerprofile einsetzen. Handynutzung im EU-Ausland günstiger Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sind seit April 2016 erneut gesunken. Zuzüglich zum nationalen Tarif und einschließlich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige - nicht über das normale Maß hinausgehende - Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter müssen außerdem freien Zugang zum Internet ermöglichen. Freie Routerwahl und Transparenz bei Internetanschlüssen Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Seit August 2016 haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt und stärkt die Selbstbestimmung der Verbraucher. Verbraucher haben gegenüber ihrem Telekommunikations-Anbieter Anspruch auf bestimmte vorvertragliche Informationen und Auskunft zur aktuellen Datenübertragungsrate ihres Mobilfunk- oder Festnetzanschlusses. 64 Weg frei für öffentliches WLAN Anbieter von WLAN-Hotspots müssen künftig für Rechtsverstöße der Nutzer ihres WLAN nicht mehr haften. Damit hat die Bundesregierung den Ausbau von öffentlichen WLAN-Hotspots seit Juli 2016 vereinfacht. G@ZIELT prüft Onlinehandel Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Die Überwachungsstelle G@ZIELT sorgt dafür, dass Kunden keine schädigende oder täuschende Ware erhalten. Sie wird seit Januar 2016 aus Bundesmitteln finanziert. 7.7. Wohnen und Miete Viele profitieren von Wohngeldreform Mit der Wohngeldreform vom Januar 2016 erhalten fast alle Wohngeldempfänger mehr Wohngeld. Das Wohngeld wurde an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2009 angepasst. Die Neuberechnung berücksichtigt nicht nur den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Entwicklung der "warmen Nebenkosten", also von Heizung und Wasser. So erhalten insgesamt rund 870.000 Haushalte Wohngeld. Etwa 320.000 Haushalte davon haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch. Bundesregierung beschließt Wohnungsbau-Offensive Nach aktueller Prognose werden in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000 neue Wohnungen benötigt, um Familien, Alleinerziehende, Studierende und eine hohe Zahl von Flüchtlingen angemessen unterbringen zu können. Ende November hat die Bundesregierung den Kommunen neue Spielräume für den Wohnungsbau eröffnet. Mit der neuen Baugebietskategorie “Urbane Gebiete“ kann künftig auch in stark verdichteten innerstädtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten gebaut werden. Mit dem urbanen Gebiet folgt die Bundesregierung dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. Mit dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbau-Offensive liegt ein „Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung“ vor. Das Programm soll Anreize für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum setzen. Das Programm sieht unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize, eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau vor. Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau Zum zweiten Mal in Folge sind im Juli die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt worden. Erst zu Beginn des Jahres hatte die Bundesregierung die sogenannten Kompensationsmittel, die den Ländern für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, auf über eine Milliarde Euro fast verdoppelt. 65 Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder, die seit der letzten Föderalismusreform für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, sollen diese Mittel weiter aufstocken. Zusammenhalt in Städten stärken, Integration erleichtern Mit der Strategie Soziale Stadt „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ investiert die Bundesregierung zwischen 2017 und 2020 insgesamt 1,2 Milliarden Euro in benachteiligte Stadtteile. Stadtteilzentren und Sportstätten, Kitas und Schulen, aber auch Fortbildungsangebote und Gesundheits- und Verbraucherberatung erhalten eine Förderung. Problemviertel werden damit wirkungsvoller und dauerhafter als bisher unterstützt, Städtebauprojekte besser mit sozialen Angeboten verzahnt. 7.8. Regierungsbericht „Gut leben in Deutschland“ Das Kabinett hat am 26. Oktober 2016 den Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland beschlossen. Zukünftiges Regierungshandeln soll stärker an den Werten und Zielen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Hierzu hat die Bundesregierung einen breit angelegten und ergebnisoffenen Dialogprozess über das Verständnis von Lebensqualität initiiert. Ziel ist es, mit dem Bericht den Diskurs mit allen gesellschaftlichen Kräften in Deutschland anzuregen. Der Bürgerdialog „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ stand 2015 allen interessierten Bürgern offen, durch Teilnahme an Veranstaltungen oder am Online-Dialog. Zu 50 Veranstaltungen haben die Bundeskanzlerin und die Bundesminister selbst eingeladen, um persönlich mit den Menschen zu diskutieren. Zudem führten viele gesellschaftliche Gruppen Bürgerdialoge durch, zum Beispiel Sportvereine und Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Volkshochschulen. Zwischen April und Oktober 2015 fanden insgesamt 203 Bürgerdialoge in ganz Deutschland statt. Knapp 16.000 Menschen haben sich an dem Dialog beteiligt. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Dialog hat die Bundesregierung zwölf Dimensionen und 46 Indikatoren ausgewählt, um Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und messbar zu machen. Ziel des Bürgerdialogs ist es, die Lebensqualität für alle Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung greift mit dem abschließenden Bericht eine national wie international geführte Diskussion über ein ganzheitliches Verständnis von Lebensqualität, Wohlstand und Fortschritt auf. Das Berichts- und Indikatoren-System erlaubt eine Bestandsaufnahme der Lebensqualität in Deutschland. Auf seiner Grundlage ist es zukünftig möglich, politischen Handlungsbedarf zu identifizieren und wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensqualität in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Die Bundesregierung plant, den Bericht künftig einmal in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben. 66 8. Kultur, Medien und Sport Die Kulturpolitik des Bundes hat die Aufgabe, kulturelle Einrichtungen und Stätten nationaler Bedeutung zu erhalten und das kulturelle Leben zu fördern. Für den Kulturhaushalt stehen 2016 rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, rund vier Prozent mehr als im Vorjahr. Durch die zusätzlichen Mittel konnte der Neubau eines Museums für die Kunst des 20. Jahrhunderts in Berlin angestoßen werden. Der Bund finanziert auch maßgeblich die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, die seit Anfang 2015 die Provenienzforschung in Deutschland insbesondere zur NS-Raubkunst unterstützt. Außerdem werden Investitionen im Rahmen des Bauhausjubiläums und beim Denkmalschutz ermöglicht. Darüber hinaus profitieren die kulturelle Filmförderung, die Deutsche Welle sowie das Humboldtforum von den Etatsteigerungen. 8.1. Kulturelles Erbe bewahren Novellierung des Kulturgutschutzrechts Mit der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vom 6. August 2016 sind drei Gesetze in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt worden. Das neue Gesetz regelt einerseits, dass illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten an diese zurückzugeben ist. Andererseits bewahrt es national wertvolles deutsches Kulturgut, das herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für unser Land hat, besser vor Abwanderung ins Ausland. So soll das Gesetz zum Beispiel verhindern, dass Artefakte aus Raubgrabungen nach Deutschland eingeführt und illegal gehandelt werden. Deutsches Zentrum Kulturgutverluste Die Provenienzforschung dient dazu, die Herkunft und Geschichte von verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken und anderen Kulturgütern zu ermitteln. Die zum 1. Januar 2015 errichtete Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurde in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen. Sie ermöglicht, die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst in Deutschland zu bündeln und auszubauen. Der Bund nimmt damit seine Verantwortung bei der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs wahr. Seit 2013 sind die Mittel des Bundes für Provenienzforschung von jährlich zwei auf sechs Millionen Euro gestiegen. Gedenken an die Reformation Die Reformation war eine entscheidende Zäsur der Weltgeschichte, die als Bewegung die Gesellschaft in Europa maßgeblich verändert hat. Luthers Übersetzung der Bibel ins Deutsche war die Grundlage für die Entwicklung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache und eröffnete weiten Teilen der Bevölkerung einen Zugang zur Bildung. 500 Jahre nach dem Thesenanschlag Martin Luthers im Jahr 1517 in Wittenberg wird 2017 in ganz Deutschland der Reformation gedacht. Zusammen mit Kirchen, Ländern und Gemeinden beteiligt sich seit 2011 auch der Bund am Gedenkprogramm. Der 67 Schwerpunkt liegt dabei auf den historischen, politischen und kulturellen Auswirkungen der Reformation. Gefördert werden beispielsweise Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Vorhaben der kulturellen Bildung, die im Rahmen der Lutherdekade oder im Jubiläumsjahr 2017 stattfinden. Die Nationalen Sonderausstellungen „Der Luthereffekt“ in Berlin, „Luther! 95 Schätze - 95 Menschen“ in Wittenberg sowie „Luther und die Deutschen“ auf der Wartburg bei Eisenach sind Höhepunkte im Gedenkjahr. Außerdem unterstützt der Bund die Sanierung und den Erhalt authentischer Orte und Stätten der Reformation. Insgesamt stehen bis 2017 für die Vorhaben nahezu 44 Millionen Euro zur Verfügung. Im Online-Portal der Bundesregierung ist die Themenseite „Reformationsjubiläum“ freigeschaltet. Bauhaus-Jubiläum Das Bauhaus war eine weltweit renommierte und einflussreiche Bildungsstätte im Bereich Architektur, Kunst und Design des 20. Jahrhunderts. 2019 begeht das Bauhaus sein hundertjähriges Jubiläum. Der „Bauhaus Verbund 2019“ will das Jahr mit einem repräsentativen Jubiläumsprogramm zum international beachteten Ereignis machen. Zudem sind Erweiterungs- und Neubauten der Bauhaus-Museen in Weimar, Dessau und Berlin geplant. National wertvolle Kulturdenkmäler Der Bund engagiert sich weiterhin auf hohem Niveau für den Erhalt von Kulturdenkmälern: Mit dem Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ werden seit 1950 Investitionen in herausragende Sanierungsprojekte unterstützt. Auch 2016 können mit Mitteln im Umfang von rund sechs Millionen Euro aus dem Programm zahlreiche Objekte in ihrer Substanz erhalten werden. Zusätzlich kommen im Jahr 2016 durch ein Denkmalschutz-Sonderprogramm rund 20 Millionen Euro kleineren national wertvollen Denkmälern zugute. Von 2007 bis 2016 hat der Bund durch Sonderprogramme bundesweit denkmalgerechte Sanierungen mit rund 190 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus stehen 2016 zusätzliche Mittel von fünf Millionen Euro für ein Programm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln zur Verfügung. 8.2. Kulturelle Bildung Kulturelle Bildung – Herausforderung für die Zukunft Der Preis Kulturelle Bildung prämiert herausragende Initiativen in ganz Deutschland. Jedes Jahr werden zehn beispielhafte Projekte nominiert und drei davon mit einem Preisgeld von je 20.000 Euro ausgezeichnet. Um möglichst vielen Menschen Begegnungen mit Kunst und Kultur zu ermöglichen, fördert die Bundesregierung die kulturellkünstlerische Bildungsarbeit von Initiativen und Einrichtungen jährlich mit insgesamt 1,5 Millionen Euro. 68 Kulturelle Integration – Zusammenleben in unserer Gesellschaft Unsere Gesellschaft wird immer stärker von Migration geprägt. Kulturelle Bildung kann die interkulturelle Kompetenz stärken und dazu beitragen, dass viele einen Zugang zum zunächst Fremden finden. Das Thema „Kultur“ ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des „Nationalen Aktionsplans Integration“, dessen Umsetzung die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien u.a. mit dem „Netzwerk Kulturelle Bildung und Integration“ unterstützt. Koordiniert wird das Netzwerk von der Stiftung Genshagen. Im Rahmen der Initiative „Kultur öffnet Welten“ hat die Bundesregierung im Mai 2016 einen Sonderpreis für kulturelle Projekte mit Geflüchteten vergeben. Dafür wurden eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterstützte der Bund 2015 und 2016 modellhafte künstlerische Projekte mit Geflüchteten sowie den bundesweiten Erfahrungsaustausch in einer Größenordnung von knapp einer Million Euro. Barenboim-Said-Akademie Ab September 2016 erhalten junge Stipendiaten aus dem Nahen Osten eine musikalische und geisteswissenschaftliche Ausbildung an der Barenboim-Said-Akademie in Berlin. Die Akademie gründet auf der erfolgreichen Tradition des West-Eastern Divan Orchestra unter der Leitung von Daniel Barenboim. Der Bund unterstützt die Baumaßnahme mit 20 Millionen Euro und fördert den Betrieb der Akademie ab 2017 institutionell. 8.3. Unterstützung und Förderung von Künstlern und Kreativen Buchpreisbindung Die Bundesregierung hat im Februar 2016 ein Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Dadurch wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung auf elektronische Bücher (eBooks) sowie auf grenzüberschreitende Verkäufe nach Deutschland ausgeweitet. Das ist ein gutes Signal für die Buchkultur in Deutschland und stärkt auch den stationären Buchhandel. Deutscher Buchhandlungspreis 2015 ist zum ersten Mal der Deutsche Buchhandlungspreis vergeben worden. Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis werden kleinere, inhabergeführte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland ausgezeichnet. Voraussetzungen sind ein anspruchsvolles und vielseitiges literarisches Sortiment, kulturelle Veranstaltungsangebote, innovative Geschäftsmodelle oder auch Engagement im Bereich der Lese- und Literaturförderung für Kinder und Jugendliche. Der Deutsche Buchhandlungspreis ist mit einer Million Euro ausgestattet. Der Preis ist im Oktober 2016 in Heidelberg verliehen worden. Die Jury hatte 118 Buchhandlungen aus rund 500 Bewerbungen für den Preis nominiert. Theaterlandschaft erhalten Die Bundesregierung hat im Januar 2016 erstmals den Theaterpreis des Bundes verliehen. Der Preis würdigt herausragende Leistungen kleiner und mittlerer Theater, um sie in ihrer Kulturarbeit zu fördern. Gerade diese Theater sorgen mit ihrem Engagement 69 dafür, dass es in ganz Deutschland ein dichtes Netz von Theateraufführungen auf hohem professionellem Niveau gibt. Insgesamt konnten sich zwölf deutsche Bühnen über den neuen Preis freuen. Stärkung der Fonds Der Fonds Soziokultur, der Fonds Darstellende Künste, der Literaturfonds und der Übersetzerfonds werden seit dem 1. Januar 2016 direkt gefördert. Damit verbunden sind Erhöhungen ihrer Etats. Zur Stärkung der zeitgenössischen Musik hat die Bundesregierung in diesem Jahr einen neuen Musikfonds eingerichtet. 8.4. Kulturelle Vorhaben Weiterentwicklung des Humboldtforums Das Humboldtforum im Berliner Stadtschloss ist ein bedeutendes Kulturvorhaben für die nächsten Jahre. Es wird einzigartige kulturgeschichtliche Schätze aller Kontinente aus dem Ethnologischen Museum und dem Museum für Asiatische Kunst präsentieren und das Wissen über unterschiedliche Weltkulturen fördern. Die Humboldtforum Kultur GmbH baut in Zusammenarbeit mit der Gründungsintendanz den kulturellen Betrieb des Forums inhaltlich auf und bereitet Kulturveranstaltungen im Vorfeld der Eröffnungsphase vor. Die konzeptionellen Vorschläge hierzu wurden im November 2016 präsentiert. Museum der Moderne Der Entwurf des Schweizer Architekturbüros Herzog & de Meuron ist Sieger des internationalen Realisierungswettbewerbs für den Museumsneubau "Neue Nationalgalerie – Museum des 20. Jahrhunderts" am Kulturforum in Berlin. Der Bundestag hat für das Vorhaben 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis 2022 soll der Bau fertig gestellt werden. Modernisierung und Neubau exzellenter Museumsbauten Im Bundeshaushalt 2016 stehen umfangreiche Mittel zur Sanierung und Modernisierung besonders herausragender Museumsbauten mit hohem Investitionsbedarf zur Verfügung, wie des Märkischen Museums in Berlin oder des Museums für Hamburgische Geschichte. Auch Neubauten mit innovativen Präsentationsformen wie das Deutsche Hafenmuseum werden unterstützt. Insgesamt stehen für alle Maßnahmen 297 Millionen Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum bei einzelnen Projekten reicht bis 2025. 8.5. Medien Stärkung der Deutschen Welle Die Deutsche Welle ist der Auslandsrundfunk Deutschlands. Als mediale Visitenkarte ist sie eine bedeutende Kulturbotschafterin im Ausland. Sie vermittelt mit ihren Angeboten in Fernsehen, Internet, Radio und sozialen Medien die Positionen und Werte 70 Deutschlands und fördert die deutsche Sprache. Vor dem Hintergrund der außenpolitischen Entwicklung sind die Mittel für die Deutsche Welle 2016 um 7,5 Millionen Euro erhöht worden. Sie dienen ganz besonders der Berichterstattung über die Situation in Russland und der Ukraine, aber auch der Fortsetzung der Programme für Geflüchtete und für Menschen in den Herkunftsländern der Fluchtbewegungen. Filmförderung Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft. Ein Erfolgsmodell mit positiven Effekten für die gesamte Filmwirtschaft ist der „Deutsche Filmförderfonds“ (DFFF), der 2007 eingerichtet wurde. Seit Einführung des DFFF sind Zuschüsse für 1.041 Kinofilmproduktionen in Höhe von insgesamt rund 559 Millionen Euro bewilligt worden. Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen bei der Herstellung von Filmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro. Der ursprünglich als zeitlich begrenzte Förderung eingerichtete DFFF wurde inzwischen in ein dauerhaftes Förderinstrument umgewandelt. Künftig stehen unbefristet jährlich 50 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung. Im März 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im November 2016 verabschiedet. Ziele sind nicht nur eine effektive erfolgreiche Förderung des deutschen Qualitätsfilms, sondern auch der flächendeckende Erhalt der Kinos als Kulturort. Das FFG soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Kulturelle Filmförderung Zur Stärkung und zum Ausbau der kulturellen Filmförderung stehen 2016 zusätzlich 15 Millionen Euro zur Verfügung. Damit fließen jedes Jahr mehr als 28 Millionen Euro in Förderprogramme und Auszeichnungen der kulturellen Filmförderung. Dadurch unterstützt die Bundesregierung nicht nur Qualität und Vielfalt des deutschen Films, sondern auch die dichte Kinolandschaft in Deutschland. Medienkompetenz Damit Kinder das Internet sinnvoll nutzen können, brauchen sie altersgerechte und interessante Seiten im Netz. Deshalb fördert die Bundesregierung mit der Initiative „Ein Netz für Kinder“ hochwertige Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten für Kinder von sechs bis zwölf Jahren. Bisher sind rund 80 Internetseiten entstanden: von der Zeitreise durch das 20. Jahrhundert www.zeitklicks.de über die Seite zur Leseförderung www.legakids.net bis hin zum Mitmachangebot für schwer kranke und behinderte Kinder www.zwischenstation.net. Darüber hinaus hat die Initiative mit „fragFINN“ einen geschützten Surfraum mit Suchmaschine speziell für Acht- bis Zwölfjährige geschaffen. fragFINN.de ist jetzt barrierefrei: Neben der Vorlesefunktion für sehbehinderte oder leseschwache Kinder gibt es Videos mit Untertiteln und Audiodeskription. Urheberrecht Zum 1. Juni 2016 wurde die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften neu geregelt. Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Mit dem Gesetz wurde auch die Vergütung für Privatkopien neu geordnet. 71 8.6. Erinnern und Gedenken Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden Das Institut für Zeitgeschichte hat im Februar 2016 eine Studie des Zentrums für Zeithistorische Forschung „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus Stand und Perspektiven der Forschung“ veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anregung aufgenommen, mit einem innovativen, übergreifenden Forschungsprogramm einen neuen Ansatz zu der Forschung über die NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden zu finden. Mit dem Programm sollen Forschungslücken zu bislang nicht näher untersuchten Behörden geschlossen und ressortübergreifende Querschnittsprojekte angestoßen werden. Die BKM stellt dafür von 2017 bis 2020 insgesamt 4 Millionen Euro zur Verfügung. Ein eigener Programmteil befasst sich mit der Geschichte des Bundeskanzleramtes. Dafür stehen bis zu 1 Millionen Euro zur Verfügung. Alliierten-Museum in Berlin Für den Umzug und die Neueinrichtung des Alliierten-Museums an den ehemaligen Flughafen Tempelhof stehen Mittel in Höhe von bis zu 27,1 Millionen Euro bereit. Mit der Umsetzung des Projektes kann begonnen werden, sobald die Räumlichkeiten vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Robert-Havemann-Gesellschaft gesichert Im April 2016 haben der Bund und das Land Berlin beschlossen, die Robert-HavemannGesellschaft zukünftig gemeinsam dauerhaft zu fördern. Die Arbeit der Gesellschaft widmet sich der Friedlichen Revolution in der DDR 1989/90. Die Förderung soll ab 2018 die bisherigen begrenzten Projektförderungen ablösen und die Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung der Havemann-Gesellschaft schaffen. Die Open-Air-Ausstellung der Robert-Havemann-Gesellschaft ist auf dem Gelände der ehemaligen StasiZentrale in Berlin-Lichtenberg im Juni 2016 neu eingerichtet worden. Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz Die Bundesregierung hat die Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz im Februar 2016 beschlossen. 2015 standen in diesem Förderbereich insgesamt 23,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel für die Kooperation und den Kulturaustausch mit den Bezugsregionen sowie für grenzüberschreitende Projekte sind um 1 Million Euro aufgestockt worden. Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2016 beschlossen, die Aufarbeitung der SEDDiktatur konsequent fortzuführen. Danach erarbeiten die BStU und das Bundesarchiv ein gemeinsames Konzept, um die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und zu sichern. 8.7. Sport Die Sportförderung des Bundes konzentriert sich auf den Spitzensport sowie auf solche herausragenden Aktivitäten, an denen ein gesamtstaatliches Interesse besteht. Für den 72 Spitzensport stehen 2016 im Bundesministerium des Innern rund 180 Millionen Euro zur Verfügung. Spitzensportler sind Vorbilder. Ihre Erfolge motivieren viele junge Menschen zu eigener sportlicher Aktivität. Ein Beispiel dafür ist der Erfolg der deutschen Handballnationalmannschaft bei der Europameisterschaft in Polen. Auch bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro konnte das deutsche Team großartige Erfolge verbuchen. Mehr als 400 Deutsche kämpften um die Platzierungen, am Ende erreichte Deutschland Platz 5 im Medaillenspiegel. Die deutsche Paralympics-Mannschaft konnte ebenfalls bei den Spielen in Rio de Janeiro zahlreiche Siege feiern und belegte den 6. Platz im Medaillen-Ranking. Insgesamt 155 Athleten aus Deutschland waren in Brasilien am Start. Kampf gegen Doping Doping beeinträchtigt den fairen sportlichen Wettkampf. Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport vom 18. Dezember 2015 sieht eine Reihe von Maßnahmen gegen Doping vor. Es schützt nicht nur die Gesundheit von Sportlern, sondern auch die Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Das Anti-Doping-Gesetz verschärft die strafrechtlichen Konsequenzen. Durch den neuen Straftatbestand des Selbstdopings können erstmals gezielt auch dopende Leistungssportler strafrechtlich erfasst werden. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit den neuen Regelungen im Kampf gegen Doping weit vorn. Der Bund unterstützt zudem die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) mit jährlich über 6,3 Millionen Euro. Die NADA setzt sich mit einem Dopingkontrollsystem und Dopingprävention für sauberen Sport ein. Die Bundesregierung trägt auch zur Finanzierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) bei. Die Institution in Montreal erhält jährlich rund 700.000 Euro aus dem Bundeshaushalt. Mit dem 2. Dopingopfer-Hilfegesetz vom 2. Juli 2016 werden weitere anerkannte DDRDopingopfer finanziell unterstützt. Maßnahmen gegen Sportwettbetrug Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulation im Profisport ist zukünftig eine Straftat. Ein Gesetzentwurf ist im parlamentarischen Verfahren. Sportwettbetrug und Manipulationen sollen künftig auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Künftig ist es strafbar, wenn beispielsweise ein Sportler bei einer Sportwette Geld dafür erhält, dass er einen Wettbewerb manipuliert. Das gilt auch für Vereinbarungen mit Trainern, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichtern. 73 Chronologie der politischen Ereignisse November 2015 bis November 2016 2015 November 2015 03.11. Die Bundeskanzlerin trifft sich mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände sowie dem Leiter der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu einem Informationsaustausch über die aktuelle Flüchtlingssituation. 04.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den bolivianischen Präsidenten Evo Morales zu einem Meinungsaustausch über die bilaterale Beziehungen, wirtschaftliche und klimapolitische Fragen sowie regionale Themen. 05.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den tunesischen Premierminister Habib Essid zu einem Gespräch über die aktuelle Sicherheitslage in der Region, die Flüchtlingskrise und deutsch-tunesische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen. Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die aktuelle Lage in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Auf der Tagesordnung stehen die Situation der Registrierung und der Rückführung. 08.11. Die Bundeskanzlerin Merkel empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats, Donald Tusk, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Fragen. 10.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Südafrika, Jacob Zuma, zu einem Meinungsaustausch über bilaterale Beziehungen, wirtschaftliche Fragen und die Situation in der Region. 11.11. Die Bundeskanzlerin nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen. 11./12.11. EU-Afrika-Gipfel in Valletta auf Malta: Die Gipfelteilnehmer verabschieden einen Aktionsplan gegen illegale Migration. Bei dem anschließenden informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs geht es um die Überprüfung beschlossener Maßnahmen im Umgang mit der Flüchtlingskrise. 74 13.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den australischen Premierminister Malcolm Turnbull zu seinem Antrittsbesuch. Themen sind die bilateralen Beziehungen, regionale und globale Fragen. 15./16.11. G20-Gipfel in Antalya/Türkei. Themen des Gipfels: Weltwirtschaft und Wachstumsstrategien, Beschäftigung und Investitionen, Finanzmarktregulierung, Internationale Steuerpolitik, Korruptionsbekämpfung, IWF-Reform, Entwicklung und Klimawandel, Handel und Energie und Flüchtlingspolitik. 17.11. Die Bundeskanzlerin lädt zum 8. Integrationsgipfel. Es geht um das Thema Gesundheit und Pflege in der Einwanderungsgesellschaft. 19.11. Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann über das weitere europäische Vorgehen in der Flüchtlingskrise. 20.11. 9. Nationaler IT-Gipfel in Berlin unter dem Motto „Digitale Zukunft gestalten – innovativ_sicher_leistungsstark“. Die Bundeskanzlerin hält eine Rede zu Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. 23.11. Staatsakt für Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt in der St. Michaeliskirche in Hamburg. Olaf Scholz, Erster Bürgermeister von Hamburg, Henry Kissinger, ehemaliger US-Außenminister und Bundeskanzlerin Merkel halten die Trauerreden. Die Trauerfeier endet mit einem großen militärischen Ehrengeleit. 25.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den vietnamesischen Staatspräsidenten Truong Tan Sang zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, wirtschaftliche Fragen sowie regionale und globale Themen. Zum 40. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen hält sich Truong Tan Sang zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf. Am Abend trifft die Bundeskanzlerin in Paris mit Staatspräsident Hollande zusammen. Nach dem furchtbaren Attentat am 13. November in Paris sei dies ein „Zeichen der Solidarität gegenüber unseren französischen Freunden“. 29.11. Sondertreffen der EU mit der Türkei in Brüssel. Die EU-Staats- und Regierungschefs einigen sich mit der Türkei auf einen Aktionsplan zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. 30.11.-12.12. Weltklimagipfel in Paris: Die Weltgemeinschaft beschließt in einem Übereinkommen, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad 75 zu begrenzen und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Auch soll der Schutz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden. Dezember 2015 01.12. Die Bundeskanzlerin empfängt den neuseeländischen Premierminister John Key zu einem Meinungsaustausch über die bilateralen Beziehungen, regionale und globale Fragen sowie die Bekämpfung des Terrorismus. Auch die Klima- und Energiepolitik ist ein Gesprächsthema. 02.12. Die Bundeskanzlerin empfängt den afghanischen Staatspräsidenten Ashraf Ghani zu einem Gespräch über die Entwicklung in Afghanistan, die bilateralen Beziehungen sowie afghanische Asylsuchende in Deutschland und Europa. 03.12. Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die Europäischen Räte in Brüssel im Oktober und Dezember 2015, die Asyl- und Flüchtlingspolitik, die Umsetzung der Energiewende und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. 07.12. Veranstaltung „60 Jahre Gastarbeiter in Deutschland“ im Bundeskanzleramt. Die Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin veranschaulicht die gelebte Normalität der kulturellen Vielfalt. 09.12. Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zum regelmäßigen Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation. 10.12. 2. Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern von Verbänden, Wirtschaft, Kirchen und Stiftungen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Sie würdigt das Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Flüchtlingsaufnahme. 16.12. Bundeskanzlerin Merkel empfängt Angehörige von Soldaten sowie Polizisten im Auslandseinsatz. Sie würdigt das Engagement der Frauen und Männer, die bei internationalen Einsätzen ihren Dienst verrichten. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag zum Europäischen Rat am 17./18. Dezember in Brüssel. 17./18.12. Europäischer Rat in Brüssel: Bei dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs geht es um Migration, Terrorismusbekämpfung, Wirtschaft und das Verhältnis Großbritanniens zur EU. Im Vorfeld gibt die Bundeskanzlerin am 13. Dezember eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag ab. 76 2016 Januar 2016 07.01. Die Bundeskanzlerin empfängt den rumänischen Ministerpräsidenten Dacian Cioloş zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale sowie europapolitische Themen. 12.01. Die Bundeskanzlerin empfängt den algerischen Ministerpräsidenten Abdelmalek Sellal zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie internationale politische Fragen. 14.01. Die Bundeskanzlerin empfängt den slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar zu einem Gespräch über Flüchtlingsfragen sowie europapolitische und regionale Themen. 18.01. Die Bundeskanzlerin empfängt den griechischen Staatspräsidenten Prokopis Pavlopoulos zu einem Gespräch über europapolitische und internationale Themen. 22.01. Erste Deutsch-Türkische Regierungskonsultationen in Berlin. Es geht um den gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus und Umsetzung der EU-Türkei Gipfelerklärung und des Aktionsplans. 27.01. Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Die Gedenkrede hält die Zeitzeugin Professor Ruth Klüger. Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem regelmäßigen Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation zusammen. 28.01. Die Bundeskanzlerin empfängt Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, zu einem Meinungsaustausch über die außen- und sicherheitspolitische Agenda der EU. Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik. 29.01. Die Bundeskanzlerin empfängt den italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi zu einem Gespräch über die Flüchtlingsproblematik, die internationale Lage sowie aktuelle europapolitische Fragen. Februar 2016 01.02. Die Bundeskanzlerin empfängt den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko zu einem Gespräch über die Lage in der Ukraine und die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets. 77 04.02. Geberkonferenz in London mit Delegationen aus 62 Ländern für Syrien. Die internationale Gemeinschaft stellt rund elf Milliarden USDollar zur Linderung der Flüchtlingskrise in Syrien und den Nachbarländern bereit. Deutschland beteiligt sich bis 2018 mit 2,3 Milliarden Euro. 05.02. Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen portugiesischen Ministerpräsidenten António Costa zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Fragen sowie die Flüchtlingsproblematik. 07.02. Die Bundeskanzlerin trifft in Straßburg mit dem französischen Staatspräsidenten Hollande und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Schulz zusammen. 07.02. Die Bundeskanzlerin trifft in Straßburg mit dem französischen Staatspräsidenten François Hollande und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz zusammen. 08.02. Bundeskanzlern Merkel trifft in Istanbul mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zusammen, um eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen aus Syrien zu erreichen. 11.02. Die Bundeskanzlerin empfängt den irakischen Ministerpräsidenten Haider al-Abadi zu einem Gespräch über die aktuelle Situation im Irak, den Kampf gegen die Terrormiliz IS, innenpolitische Entwicklungen sowie die Lage in der Region. 12.02. Bundeskanzlerin empfängt die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydło zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Themen sowie die Feierlichkeiten zum 25. Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags. Die Bundeskanzlerin nimmt als Ehrengast am diesjährigen Matthiae-Mahl im Hamburger Rathaus teil. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hat dazu auch den britischen Premierminister David Cameron eingeladen. 16.02. 6. Deutsch-Israelische Regierungskonsultationen in Berlin unter Leitung der Bundeskanzlerin und dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Nach einem bilateralen Gespräch folgt eine Sitzung des Plenums mit den deutschen und israelischen Fachministern. Informelles Treffen der Bundeskanzlerin mit Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Fragen im Vorfeld des Europäischen Rates am 18./19. Februar. 78 17.02. Übergabe des Gutachtens der unabhängigen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) an die Bundeskanzlerin. Es geht darin um eine Analyse des deutsche Forschungs- und Innovationssystems sowie der technologischen Leistungsfähigkeit. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten von Sri Lanka, Maithripala Sirisena, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, wirtschaftliche Fragen sowie regionale und globale Themen. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag zum Europäischen Rat am 18./19. Februar in Brüssel. 18./19.02. Europäischer Rat der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Es geht um das künftige Verhältnis Großbritanniens zur EU und Fragen der Migration. Die Bundesregierung ist auf allen Ebenen engagiert, um den Zustrom an Flüchtlingen zu reduzieren und eine gesamteuropäische Lösung zu finden. März 2016 01.03. Die Bundeskanzlerin empfängt den kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković zu einem Gespräch über bilaterale, europapolitische und regionale Themen sowie die Situation auf dem Westbalkan. 07.03. EU-Türkei-Gipfel in Brüssel. Die EU-Staats- und Regierungschefs treffen den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu, um den Aktionsplan zur Eindämmung der Migrationsströme voranzubringen. Beim anschließenden Sondertreffen des EU-Rats geht es ebenfalls um die Flüchtlings- und Migrationspolitik und die Rückkehr zu den Schengen-Regeln. 08.03. Die Bundeskanzlerin empfängt Generalsekretär Ban Ki-moon zu einem Gespräch über die Flüchtlingskrise und die Entwicklung des Friedensprozesses in Syrien. 14.03. Die Bundeskanzlerin nimmt an der 3. Interparlamentarischen Konferenz zur Bekämpfung des Antisemitismus teil. 15.03. Die Bundeskanzlerin besucht gemeinsam mit dem Schweizer Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann die IT-Messe CeBIT in Hannover. Die Schweiz ist in diesem Jahr Gastland der Messe. 17.03. Das Asylpaket II beschleunigt Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern, setzt den Familiennachzug für einen Teil der Flüchtlinge aus und ermöglicht neue Aufnahmeeinrichtungen. 79 Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden. Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln gelten jetzt verschärfte Regelungen. 17./18.03. Europäischer Rat der EU-Staats-und Regierungschefs in Brüssel. Es geht um weitere Schritte in der Migrations- und Flüchtlingspolitik nach dem EU-Türkei-Gipfel. Die Bundeskanzlerin gibt zuvor eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag ab. April 2016 02.04. Trauerfeier für den verstorbenen ehemaligen Bundesaußenminister Guido Westerwelle in der Kirche Sankt Aposteln in Köln. 05.04. Die Bundeskanzlerin trifft Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation. Schwerpunkt ist das Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, 06.04. Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Armenien, Serzh Sargsyan, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen wie der Berg-Karabach-Konflikt sowie die Beziehungen zwischen Armenien und der EU. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik Kenia, Uhuru Muigai Kenyatta, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, eine Intensivierung der wirtschaftlichen Kooperation sowie regional- und sicherheitspolitische Themen. 07.04. 18. Deutsch Französischer Ministerrat in Metz: Schwerpunktthemen sind Integration, die Flüchtlingssituation, Terrorismusbekämpfung sowie die Außen- und Sicherheitspolitik. 08.04. 3. Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern von Verbänden, Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Stiftungen, die sich bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren. Sie würdigt das Engagement der gesellschaftlichen Gruppen. 12.04. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten Mexikos, Enrique Peña Nieto, zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie die wissenschaftlich-technologische und kulturelle Zusammenarbeit. 13.04. Bundeskanzlerin Merkel nimmt an der Regionalkonferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten teil. Es geht um das gesamtdeutsche System zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020 sowie die Angleichung der Rentenberechnung in Ost und West. 80 17.04. Staatsakt für den verstorbenen Bundesminister a. D. Hans-Dietrich Genscher im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn. Die Trauerreden halten Bundespräsident Joachim Gauck, Bundesaußenminister a. D. Klaus Kinkel, der frühere amerikanische Außenminister James Baker und der evangelische Theologe Friedrich Schorlemmer. 18.04. Bundeskanzlerin Merkel empfängt den indonesischen Staatspräsidenten, Joko Widodo, zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie zur aktuellen Situation in der Region. 19.04. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik Mosambik, Filipe Jacinto Nyusi, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, eine Intensivierung der wirtschaftlichen Kooperation sowie regional- und sicherheitspolitische Themen. Anschließend empfängt sie den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, die aktuelle Lage vor Ort, die Entwicklung in den palästinensischen Gebieten und der Nahostfriedensprozess. 20.04. Die Bundeskanzlerin empfängt die Staatspräsidentin der Republik Litauen, Dalia Grybauskaite, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische Themen sowie regionale Fragen und die Beziehungen zu Russland. 21.04. 2. Deutsch-Niederländische Regierungs-Konsultationen in Eindhoven mit dem Schwerpunktthema Innovation. Treffen der Kanzlerin mit Ministerpräsident Rutte zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie europäische und internationale Themen. Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. 22.04. Die Bundeskanzlerin trifft mit den Regierungschefs der Länder zu einem Gespräch über die Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen. Es geht um ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die Integration von Flüchtlingen. 23.04. Bei einem Türkei-Besuch informieren sich die Bundeskanzlerin und Vertreter der EU vor Ort über die Unterstützung für Flüchtlinge im Camp bei Gaziantep. Sie eröffnen ein EU-finanziertes Flüchtlingsprojekt für Familien. 24./25.04. Die USA sind Partnerland der Hannover-Messe. Nach einem bilateralen Gespräch der Bundeskanzlerin mit US-Präsident Barack 81 Obama besuchen beide das Messegelände. Anschließend findet ein gemeinsames Gespräch mit Präsident François Hollande, Premierminister David Cameron und Ministerpräsident Matteo Renzi statt. 29.04. Die Bundeskanzlerin empfängt den lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische Themen sowie regionale Fragen wie die Beziehungen zu Russland. Mai 2016 02.05. 49. Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) in Frankfurt/Main. Deutschland ist erstmals Gastgeber der Jahrestagung unter dem Motto „Cooperating for Sustainability“. Die Bundeskanzlerin hält die Eröffnungsrede. 03.05. Die Bundeskanzlerin besucht anlässlich des EU-Projekttags an deutschen Schulen das Französische Gymnasium Berlin und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern über Europa. 04.05. Die Bundeskanzlerin empfängt den japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe auf Schloss Meseberg. Es geht um die Vorbereitung des G7-Gipfels im Mai in Ise-Shima/Japan. 05./06.05. Die Bundeskanzlerin trifft den italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi in Rom zu einem Gespräch über aktuelle internationale und europapolitische Themen. Am 6. Mai nimmt sie an der Verleihung des Internationalen Karlspreises an Papst Franziskus teil. 09.05. Bundeskanzlerin Merkel empfängt den Kronprinzen von Abu Dabi, Sheikh Mohammed bin Zayed al Nahyan, auf Schloss Meseberg zu Gesprächen über die bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Lage im Nahen und Mittleren Osten und in Syrien. 12.05. Die Bundeskanzlerin nimmt gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz an der Wiedereröffnung des Europäisches Hauses in Berlin teil. Die Bundeskanzlerin empfängt in Berlin den österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer. Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Novellierung des EEG. 82 23./24.05. Erster Gipfel der UN zu humanitären Fragen (World Humanitarian Summit) in Istanbul mit Teilnahme der Bundeskanzlerin. Es geht darum, wie die Weltgemeinschaft schneller auf humanitäre Krisen reagieren kann und um ein besseres Ineinandergreifen von Krisenprävention, humanitärer Hilfe, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit. 24./25.05. Klausurtagung des Bundeskabinetts im Gästehaus der Bundesregierung in Meseberg. Themen sind die Fortschritte bei der Digitalen Agenda mit ihren Handlungsfeldern digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten, Schutz und Sicherheit in der digitalen Welt, digitale Infrastruktur und vernetzte Gesellschaft. Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge stehen im Vordergrund. 26./27.05. G7-Gipfel in Ise-Shima/Japan: Es geht um die Themen Weltwirtschaft, Handel, Außen- und Sicherheitspolitik, Klimawandel und Energie, Stabilität und Wohlstand Asiens, Entwicklungspolitik und Afrika. 29.05. Gemeinsam mit Staatspräsident François Hollande nimmt die Bundeskanzlerin in Verdun an der zentralen Gedenkfeier zum 100. Jahrestag der Schlacht von Verdun teil. Die Regierungschefs setzten ein Zeichen der Aussöhnung und Freundschaft der beiden Länder. 30.05. Die Bundeskanzlerin empfängt den portugiesischen Staatspräsidenten Marcelo Rebelo de Sousa zu seinem Antrittsbesuch. Es geht um aktuelle bilaterale, internationale sowie europapolitische Fragen. 31.05. Die Bundeskanzlerin nimmt an der 16. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Berlin teil. Im Mittelpunkt steht die Diskussion über die Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Lichte der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Novellierung des EEG. Juni 2016 01.06. Die Bundeskanzlerin nimmt auf Einladung des Schweizerischen Bundespräsidenten Schneider-Ammann gemeinsam mit dem Präsident François Hollande, Premierminister Matteo Renzi und Bundeskanzler Christian Kern an der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz teil. Der Tunnel ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Nord-Süd-Verkehrs in Europa. 02.06. Der Deutsche Bundestag nimmt die Armenien-Resolution an. 83 07.06. Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Aserbaidschan, Ilham Alijew, zu einem Gespräch über bilaterale Themen und die Entwicklungen in Aserbaidschan und der Berg-KarabachKonflikt. 09.06. Die Bundeskanzlerin empfängt den togoischen Präsidenten Faure Essozimna Gnassingbé zu einem Gespräch über Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie regionale Kooperation und die aktuelle Sicherheitslage in Westafrika. 12.-14.06. 4. Deutsch-Chinesische Regierungskonsultationen in Peking unter Leitung von Ministerpräsident Li Keqiang und Bundeskanzlerin Merkel. Nach einem bilateralen Gespräch findet die Plenarsitzung unter Leitung beider Regierungschefs statt. Mehrere Regierungsund Unternehmensabkommen werden unterzeichnet. 15.06. Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen Ministerpräsidenten der Republik Georgien, Giorgi Kwirikaschwili, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, die Lage in der Südkaukasus-Region sowie die EU-Georgien-Beziehungen. Die Bundeskanzlerin empfängt die Preisträgerinnen und Preisträger des Ehrenamtswettbewerbs startsocial im Bundeskanzleramt. 16.06. Reguläre Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. 16.06. Die Bundeskanzlerin empfängt den Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, Robert Fico, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Themen. 17.06. Bei dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder geht es um die Umsetzung der Energiewende und um Vereinbarungen zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik stehen Integration und finanzielle Fragen im Vordergrund. Die Bundeskanzlerin empfängt den polnischen Präsidenten Andrzej Duda zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie sicherheitspolitische und europapolitische Fragen. Anlass ist der 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschafts-Vertrags mit Polen. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik Niger, Mahamadou Issoufou, zu einem Gespräch über die bilateralen und entwicklungspolitischen Beziehungen und die innere und regionale Stabilität des Landes. 84 20.06. Die Bundeskanzlerin trifft sich mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation. 22.06. 14. Deutsch-Polnische Regierungskonsultationen in Berlin: Die Bundeskanzlerin empfängt die polnische Ministerpräsidentin Beata Maria Szydlo zu gemeinsamen Konsultationen über bilaterale, wirtschaftliche und europapolitische Fragen, die Flüchtlingskrise und die Lage in der Ukraine. 23.06. Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen österreichischen Bundeskanzler Christian Kern zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Fragen. 7. Zukunftsgespräch der Bundeskanzlerin mit den Sozialpartnern im Gästehaus Meseberg zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Referendum in Großbritannien: Die britischen Wählerinnen und Wähler stimmen mehrheitlich für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. 27.06 Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen ukrainischen Ministerpräsidenten Wolodymyr Hrojsman zu einem Gespräch über die politische, wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit mit der Ukraine sowie über die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen. Die Bundeskanzlerin empfängt den französischen Präsidenten François Hollande und den italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi zu Gesprächen über europapolitische Fragen in der Folge des Ausgangs des britischen Referendums. 28.06. Sondersitzung des Deutschen Bundestags: Die Bundeskanzlerin gibt eine Regierungserklärung zum Referendum in Großbritannien und zum bevorstehenden Europäischen Rat ab. 28./29.06. Beim Europäischen Rat in Brüssel besprechen die Staats- und Regierungschefs weitere Schritte zur Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise, die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen in der EU sowie über außenpolitische Themen. Premierminister David Cameron unterrichtet den Rat über das Ergebnis des britischen Referendums und über das weitere Vorgehen. Im Anschluss an den Europäischen Rat findet ein informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs der 27 in der EU verbleibenden Mitgliedstaaten mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission statt. 85 30.06. Die Bundeskanzlerin empfängt das Dreier-Staatspräsidium von Bosnien und Herzegowina unter dem derzeitigen Vorsitz von Bakir Izetbegović zu einem Gespräch über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina sowie die Annäherung an die EU. Die Bundeskanzlerin empfängt den georgischen Staatspräsidenten Giorgi Margwelaschwili zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, die Lage in der Südkaukasus-Region sowie die Beziehungen der EU zu Georgien. Juli 2016 01.07. Die Bundeskanzlerin trifft zum 4. Mal mit Vertretern von Verbänden Wirtschaft, Kirchen und Stiftungen zusammen, die sich bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren. 04.07. Auf der 3. Konferenz zum Westlichen Balkan in Paris geht es um die Infrastrukturentwicklung, den Ausbau des Verkehrsnetzes auf dem Balkan, die Schaffung eines regionalen Elektrizitätsmarktes sowie die Probleme der Migration durch die Balkanstaaten. 04./05.07. 7. Petersberger Klimadialog in Berlin zur Vorbereitung der jährlichen UN-Klimakonferenz. 35 Vertreter der für die Klimaverhandlungen wesentlichen Staaten nehmen teil. Ziel des Klimadialogs ist die Umsetzung des Pariser Klima-Abkommens zur Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 Grad. Die Bundeskanzlerin empfängt den argentinischen Staatspräsidenten Mauricio Macri zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie die politischen Entwicklungen in Südamerika. 07.07. Die Bundeskanzlerin gibt im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum NATO-Gipfel in Warschau ab. Die Bundeskanzlerin trifft sich mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um über die Finanzierung der Integrationskosten zu sprechen. 08./09.07. NATO-Gipfel in Warschau: Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer (und Montenegro) besprechen die Sicherheitsherausforderungen im Osten und das Verhältnis zu Russland. Anschließend findet ein Treffen der NATO-Ukraine-Kommission statt. 12.07. Die Bundeskanzlerin empfängt den irischen Ministerpräsidenten Enda Kenny zu einem Gespräch über euroapolitische Fragen, das Referendum in Großbritannien, die Lage in der Eurozone und aktuelle internationale Themen. 86 Die Bundeskanzlerin empfängt den Vorstand des entwicklungspolitischen Dachverbandes VENRO zu einem Meinungsaustausch über Themen wie die Agenda 2030, Flüchtlinge/Migration, Arbeit von NROs in Krisengebieten und den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“. 13.07. Die Bundeskanzlerin besucht auf dem Weg zum ASEM-Treffen in Ulan Bator den kirgisischen Präsidenten Atambajew in Bischkek. Es geht um die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie über regionale und internationale politische Themen. 15.07. Die Bundeskanzlerin nimmt am 11. ASEM-Gipfel in Ulan Bator / Mongolei teil. Zentrale Themen des Gipfels: Energiesicherheit, die Entwicklungen im Nahen Osten, in Syrien und im Irak und die damit verbundene Flüchtlingskrise. Nach dem Terroranschlag in Nizza mit 85 Toten steht auch die Bekämpfung des Terrorismus auf der Tagesordnung. 20.07. Die Bundeskanzlerin empfängt die neue britische Premierministerin Theresa May zu einem Gespräch über die Entwicklung in der Türkei, die Flüchtlingskrise und Fragen des „Brexits“. 31.07. Trauerfeier in der Münchener Frauenkirche nach dem Amoklauf am 22. Juli, bei dem neun Menschen ums Leben kamen und viele verletzt wurden. Bei dem anschließenden Trauerakt im Plenarsaal des Bayerischen Landtags hält Bundespräsident Joachim Gauck die Trauerrede. August 2016 06.08. Das neue Integrationsgesetz steht unter dem Leitgedanken „Fördern und Fordern“. Durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sollen sich Flüchtlinge leichter integrieren können. Gleichzeitig beschreibt das Gesetz die Pflichten Asylsuchender. 18.08. Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk auf Schloss Meseberg. Das Gespräch dient insbesondere der Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am 16. September in Bratislava. 22.08. Dreiertreffen der Bundeskanzlerin mit den Staats- und Regierungschefs von Italien und Frankreich auf der italienischen Insel Ventotene. Das Gespräch dient ebenfalls der Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am 16. September in Bratislava. 87 24.08. Die Bundeskanzlerin besucht Estland und führt in Tallinn ein Gespräch mit dem estnischen Ministerpräsidenten Taavi Rõivas über bilaterale, außen- und sicherheitspolitische Themen sowie europapolitische Fragen. 25.08. Die Bundeskanzlerin reist weiter nach Prag und führt dort ein Gespräch mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka über Fragen der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit sowie außen- und europapolitische Themen. Anschließend trifft sie den Präsidenten der Tschechischen Republik, Milos Zeman. 26.08. Die Kanzlerin trifft in Warschau mit der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydło zusammen und anschließend zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Ministerpräsidenten der VisegrádStaaten (Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei) zur Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am 16. September in Bratislava. Auf Schloss Meseberg empfängt sie die Ministerpräsidenten der Niederlande, Schwedens, Finnlands und Dänemarks zu einem Gespräch zur Vorbereitung des Informellen EU-Treffens in Bratislava. 27.08. Die Bundeskanzlerin Merkel empfängt die Regierungschefs Sloweniens, Bulgariens, Österreichs und Kroatiens zu einem Meinungsaustausch auf Schloss Meseberg, ebenfalls zur Vorbereitung des Informellen EU-Treffens in Bratislava. 29.08. Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten von Turkmenistan, Gurbanguly Berdimuhamedow, zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie regionale Fragen. 31.08. Die deutsch-italienischen Regierungskonsultationen in Maranello bei Bologna sind überschattet vom schweren Erdbeben in der mittelitalienischen Region Rieti. Im Mittelpunkt der Konsultationen stehen wirtschafts- und außenpolitische Fragen. September 2016 02.09. Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, zu einem Gespräch zur Vorbereitung des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs zur Zukunft der EU am 16. September in Bratislava. Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten François Hollande nimmt die Bundeskanzlerin an einer Diskussionsrunde beim 25. Deutsch-Französischen Unternehmertreffen in Evian/Frankreich teil. Schwerpunkte der Diskussionsrunde sind die Folgen des Brexits sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU. 88 04./05.09. Bei dem G20-Gipfel in Hangzhou in China geht es um den "Aufbau einer innovativen, belebten, vernetzten und inklusiven Weltwirtschaft", so Präsident Xi Jinping. China hat 2016 die G20-Präsidentschaft inne. 07.09. Für den verstorbenen Bundespräsidenten a.D. Walter Scheel findet im Kammermusiksaal der Berliner Philharmonie ein Staatsakt statt. Bundespräsident Gauck, Bundesaußenminister Steinmeier und Staatsminister a.D. Wolfgang Gerhardt halten die Trauerreden. 09.09. Die Bundeskanzlerin empfängt den rumänischen Präsidenten Klaus Johannis, den belgischen Premierminister Charles Michel und den luxemburgischen Premierminister Xavier Bettel zu einem Gespräch zur Vorbereitung des Informellen Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs zur Zukunft der EU am 16. September. 11.09. Die Bundeskanzlerin empfängt auch die litauische Präsidentin Dalia Grybauskaitė, den zypriotischen Präsidenten Nikos Anastasiades, den portugiesischen Premierminister António Costa, den maltesischen Premierminister Joseph Muscat und den lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis zu einem Vorbereitungsgespräch zum Treffen in Bratislava. 14.09. Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der Initiative „Wir zusammen“ zu einem Gespräch über Aktivitäten der Wirtschaft bei Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen. Zu der Initiative gehören Unternehmen aller Größenordnungen. 16.09. Informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission in Bratislava. Es geht um eine politische Reflexion über die Weiterentwicklung der EU der 27. 21.09. 10 Jahre Normenkontrollrat: Die Bundeskanzlerin würdigt die Erfolge des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ und nimmt den Jahresbericht des Rats entgegen. 24.09. Flüchtlingsgipfel in Wien: Die Bundeskanzlerin nimmt auf Einladung des österreichischen Bundeskanzlers Christian Kern am Westbalkan-Treffen in Wien teil. Es geht um eine Bestandsaufnahme der aktuellen migrationspolitischen Situation. 27.09. Die Bundeskanzlerin empfängt den Premierminister von Malaysia, Najib Razak, zu einem Gespräch über bilaterale, wirtschaftliche, regionale und globale Fragen. 89 28.09. Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu einem Informationsaustausch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen. Treffen des European Round Table: Die Bundeskanzlerin trifft den französischen Präsidenten, den Präsidenten der EU-Kommission und 20 Mitgliedern des European Round Table of Industrialists (ERT) zu einem Gespräch über Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche. Oktober 2016 03.10. Der 3. Oktober steht im Zeichen der Feiern zum 26. Tag der Deutschen Einheit. Sachsen ist Gastgeber des Festakts und des Bürgerfests. Beim offiziellen Festakt in der Semperoper hält Bundestagspräsident Lammert die Festrede. Das traditionelle Bürgerfest findet vom 1. bis 3. Oktober in Dresden statt. 05.10. Auf Einladung von Bundespräsident Joachim Gauck besuchen König Carl Gustaf und Königin Silvia von Schweden Deutschland. Die Bundeskanzlerin empfängt das schwedische Königspaar im Bundeskanzleramt. 07.10. Die Bundeskanzlerin empfängt König Abdullah II. von Jordanien zu einem Meinungsaustausch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen sowie die Lage in Syrien. 09./11.10. Die Bundeskanzlerin besucht drei afrikanische Länder, um die Zusammenarbeit in der Migrationspolitik zu verbessern. Mit dem malischen Präsidenten Ibrahim Keita in Bamako spricht sie über die wirtschaftliche Entwicklung, Migration und Rückführung, Kampf gegen den Terrorismus sowie den Friedensprozess in Mali und die Stabilisierung in der Region. Danach trifft die Kanzlerin mit deutsche Soldaten der UN-Friedensmission MINUSMA und der EUTM zusammen und informiert sich über die Einsatzbedingungen in Mali. Am 10.10. besucht die Bundeskanzlerin die Republik Niger, das zentrale Transitland für Flüchtlinge. In Niamey empfängt sie Präsident Mahamadou Issoufou. Am 11.10. besucht sie Addis Abeba ein, Hauptstadt von Äthiopien und Sitz der Afrikanischen Union und spricht mit dem äthiopischen Premierminister Hailemariam Dessalegn über die aktuelle Situation in Äthiopien und am Horn von Afrika. Anschließend weiht die Bundeskanzlerin das von Deutschland finanzierte Gebäude für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union offiziell ein. 90 12.10. Die Kanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Tschad, Idriss Déby, zu einem Gespräch über die aktuelle Situation in der Tschadseeregion, sicherheitspolitische Entwicklungen in Afrika sowie Fragen der Migration. 13.10. Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen. 14.10. Die Kanzlerin empfängt den Präsidenten von Nigeria, Muhammadu Buhari, zu einem Gespräch über die aktuelle Situation in Nigeria, insbesondere den Kampf gegen die Terrororganisation „Boko Haram“ sowie die humanitäre Lage in Nord-Nigeria. Fortsetzung des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema BundLänder-Finanzbeziehungen.. 18.10. Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten von Panama, Juan Carlos Varela, zu einem Gespräch über bilaterale und wirtschaftliche Beziehungen sowie regionale und internationale politische Fragen. 19.10. Die Bundeskanzlerin trifft herausragende Frauen in Führungspositionen und Nachwuchskräfte zu der 3. Konferenz „Frauen in Führungspositionen“ im Bundeskanzleramt und diskutiert mit ihnen, wie die Zahl von Frauen in Führungspositionen erhöht werden kann. Treffen im „Normandie-Format“: Die Bundeskanzlerin empfängt Regierungschefs François Hollande, Wladimir Putin und Petro Poroschenko zu einem Gespräch über den Stand der Minsker Vereinbarungen. Es wird eine Roadmap für eine Friedenslösung vereinbart. 20./21.10. Europäischer Rat in Brüssel: Bei dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs geht es unter anderem um die Fortsetzung des Reflexionsprozesses zur Zukunft der EU. Beim Thema Migration setzt sich die Bundeskanzlerin für weitere Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitstaaten ein. November 2016 02.11. Die Bundeskanzlerin nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen. Die Bundeskanzlerin empfängt den Bundespräsidenten der Schweiz, Johann Schneider-Ammann, zu einem Gespräch über die 91 bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie internationale Fragen. 03.11. Die Bundeskanzlerin trifft zum 5. Mal mit Vertretern von gesellschaftlichen Gruppen zusammen, die sich bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren. 08.11. Die Bundeskanzlerin empfängt die norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie über aktuelle außen- und europapolitische Fragen. 14.11. Der 9. Integrationsgipfel dient dem Austausch über erfolgreiche Ansätze zur besseren Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Vor dem Gipfel besucht die Kanzlerin die Jugendfeuerwehr in BerlinWedding, die ein gutes Beispiel für gelungene Partizipation ist. 17.11. Nationaler IT-Gipfel 2016 in Saarbrücken: Die Bundeskanzlerin hält eine Rede zum Thema Chancen und Herausforderungen der digitalen Bildung. Präsident Barack Obama besucht Berlin zu einem Abschiedsbesuch. Nach einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin findet ein gemeinsames Treffen mit Präsident Hollande, Premierministerin May sowie den Ministerpräsidenten Rajoy und Renzi statt. Dabei geht es um internationale Krisen, vor allem die Konflikte in Syrien und der Ukraine. 23.11. Die Bundeskanzlerin hält in der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag eine Rede. 25.11. Die Bundeskanzlerin trifft die stellvertretende Premierministerin der Volksrepublik China, Liu Yandong, zu einem Gespräch über eine engere Kooperation beider Länder beim Sport. Es werden mehrere Vereinbarungen zur Stärkung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im Bereich des Fußballs werden unterzeichnet. 28.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den Ministerpräsidenten der Republik Albanien, Edi Rama, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen sowie der Stand der EU-Annäherung Albaniens. 29.11. Die Bundeskanzlerin empfängt den maltesischen Premierminister Joseph Muscat Malta zu einem Gespräch über europapolitische, bilaterale und internationale Themen. Malta übernimmt im ersten Halbjahr 2017 erstmalig die EU-Ratspräsidentschaft. 92 30.11. Die Bundeskanzlerin trifft in Berlin den Präsidenten der Weltbank, Jim Kim. Diskutiert werden die Ansätze der Weltbank zur Bereitstellung öffentlicher Güter wie Gesundheit, Klima oder im Kontext von Flucht und Migration, auch vor dem Hintergrund der anstehenden deutschen G20-Präsidentschaft. 93
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