Jahresbericht der Bundesregierung 2015/2016

Den Wandel gestalten –
gezielt investieren
Jahresbericht der Bundesregierung 2015/16
Stand: 16. Januar 2017
Jahresbericht der Bundesregierung 2015/2016
Den Wandel gestalten – gezielt investieren
Inhalt
Einleitung ................................................................................................................................................................... 3
1.
2.
3.
4.
5.
Migration und Integration ........................................................................................................................ 5
1.1.
Flucht und Asyl ..................................................................................................................................... 5
1.2.
Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt.............................................................. 8
1.3.
Europäische und internationale Flüchtlings- und Migrationspolitik ...................... 11
Innere Sicherheit und Bürgerrechte .................................................................................................. 13
2.1.
Innere Sicherheit ................................................................................................................................ 13
2.2.
Bürgerrechte......................................................................................................................................... 13
2.3.
Gegen Extremismus und Terrorismus ..................................................................................... 14
2.4.
Den Rechtsstaat stärken.................................................................................................................. 15
Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik .......................................................................................... 16
3.1.
Europäische Union ............................................................................................................................ 16
3.2.
Krisenherde in der Welt .................................................................................................................. 19
3.3.
Bilaterale Beziehungen.................................................................................................................... 22
3.4.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik..................................................................................... 25
3.5.
Internationale Polizeimissionen................................................................................................. 28
3.6.
Multilaterales Engagement ........................................................................................................... 29
3.7.
Entwicklungszusammenarbeit .................................................................................................... 30
Solide Finanzen ............................................................................................................................................ 31
4.1.
Verantwortungsvolle Finanz- und Steuerpolitik................................................................ 31
4.2.
Bundeshaushalt .................................................................................................................................. 32
4.3.
G7-Gipfel und G20-Gipfel .............................................................................................................. 33
Innovationen und Zukunftsstrategien ............................................................................................. 34
5.1
Nachhaltige Entwicklung ............................................................................................................... 34
5.2.
Digitale Agenda ................................................................................................................................... 34
1
6.
7.
8.
5.3.
Neue Hightech-Strategie ................................................................................................................ 36
5.4
Demografiestrategie ......................................................................................................................... 37
5.5.
Energiewende ...................................................................................................................................... 37
5.6.
Netzausbau ............................................................................................................................................ 39
5.7.
Energieeffizienz .................................................................................................................................. 40
5.8.
Elektromobilität ................................................................................................................................. 42
5.9.
Bildung .................................................................................................................................................... 43
5.10.
Verkehrsinfrastruktur ................................................................................................................. 44
5.11.
Klima- und Umweltschutz........................................................................................................ 46
5.12.
Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Tierschutz ........................................................ 49
Arbeit und Wirtschaft ............................................................................................................................... 51
6.1.
Arbeitsmarkt ........................................................................................................................................ 51
6.2.
Wirtschaft und Wachstum ............................................................................................................ 52
6.3.
Bürokratieabbau ................................................................................................................................. 54
6.4.
Aufbau Ost............................................................................................................................................. 55
Soziale Sicherheit und Lebensqualität .............................................................................................. 56
7.1.
Rente ........................................................................................................................................................ 56
7.2.
Gesundheit und Pflege .................................................................................................................... 56
7.3.
Soziales .................................................................................................................................................... 60
7.4.
Familie ..................................................................................................................................................... 61
7.5.
Gleichstellung von Frauen und Männern .............................................................................. 62
7.6.
Verbraucherschutz ............................................................................................................................ 62
7.7.
Wohnen und Miete ........................................................................................................................... 65
7.8.
Regierungsbericht „Gut leben in Deutschland“................................................................... 66
Kultur, Medien und Sport ....................................................................................................................... 67
8.1.
Kulturelles Erbe bewahren ............................................................................................................ 67
8.2.
Kulturelle Bildung ............................................................................................................................. 68
8.3.
Unterstützung und Förderung von Künstlern und Kreativen ..................................... 69
8.4.
Kulturelle Vorhaben ......................................................................................................................... 70
8.5.
Medien..................................................................................................................................................... 70
8.6.
Erinnern und Gedenken ................................................................................................................. 72
8.7.
Sport ......................................................................................................................................................... 72
Chronologie der politischen Ereignisse ..................................................................................................... 74
2
Einleitung
2016 war in vieler Hinsicht ein gutes Jahr für die Menschen in Deutschland: Die Wirtschaft hat sich gut entwickelt und ist weiterhin in einem soliden Aufschwung. Auch der
Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt bei fast 44 Millionen.
Die Arbeitslosigkeit sank im November auf 5,7 Prozent – und damit auf den niedrigsten
Stand seit 25 Jahren.
Die Bundesregierung hat für diese gute Entwicklung die passenden wirtschaftlichen und
sozialen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Infrastrukturinvestitionen sind auf ein
Rekordniveau gestiegen: Die Investitionen für den Ausbau von Straßen, Schienen, Wasserstraßen und schnellen digitalen Netzen steigen 2017 auf mehr als 13 Milliarden Euro.
In das Bildungswesen, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Förderung von Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft fließen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Der gesetzliche
Mindestlohn ist am 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde gestiegen.
Und bei der Rente hat es die höchste Anhebung seit 23 Jahren gegeben.
Insgesamt ist Deutschland auf einem guten Weg. Das hat auch die OECD bestätigt und
„riesige Fortschritte“ festgestellt. Besonders gelte dies in der Arbeitsmarktpolitik und
beim Engagement der Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung setzt sich national wie international für die Umsetzung der globalen
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ein. Ziel der Agenda, die im September 2015
durch die Vereinten Nationen in New York beschlossen wurde, ist eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial ausgewogene und ökologisch verträgliche Entwicklung. Dabei bilden
die ökologischen Grenzen der Erde ebenso wie die Orientierung an einem Leben in Würde
Leitplanken für die politischen Entscheidungen.
Die Menschen in Deutschland beschäftigt weiterhin die große Zahl von Flüchtlingen, die
in den vergangenen beiden Jahren in unser Land gekommen sind. Im Vergleich zum Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung im Spätsommer und Herbst 2015 hat sich die Lage jedoch entspannt. Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge ist 2016 erheblich gesunken.
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten vieles in die Wege geleitet, damit
Deutschland diese außergewöhnliche Situation bewältigen kann. Registrierung, Erstunterbringung, Versorgung und Verteilung der Flüchtlinge – das funktioniert inzwischen geordnet. Die Asylverfahren wurden beschleunigt, die Möglichkeiten zur Rückführung von
nicht Schutzbedürftigen verbessert, die Zahl der Rückführungen erhöht.
Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die länger bei uns bleiben, rückt immer stärker in
den Fokus. Deshalb hat die Bundesregierung im Sommer 2016 erstmals ein Integrationsgesetz beschlossen. Dazu hat sie das Angebot an Sprachkursen verbessert und die Wertevermittlung in den Orientierungskursen gestärkt. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist
schrittweise leichter geworden. In der Zivilgesellschaft, in Betrieben, in den Ländern und
Kommunen leisten viele Menschen Großartiges, um bei der Bewältigung der Flüchtlingslage und der Integration zu helfen.
3
Die EU-Türkei-Vereinbarung trägt wesentlich dazu bei, dass deutlich weniger Asylsuchende nach Europa kommen und Flüchtlinge bessere Lebensbedingungen in der Türkei
vorfinden. Seit Anfang Oktober hat der neue Europäische Grenz- und Küstenschutz offiziell seine Arbeit aufgenommen. Eine Neuordnung des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems ist in Angriff genommen worden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Fluchtursachen zu bekämpfen und die Versorgung von Flüchtlingen in Drittstaaten zu verbessern,
um auch dadurch die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge deutlich zu reduzieren. Dafür ist eine friedliche Lösung für Syrien eine wichtige Voraussetzung, ebenso
wie eine stabile Lage in Libyen, im Irak und in Afghanistan. Es geht auch darum, die Lebensbedingungen in Herkunfts-, Aufnahme- und Transitstaaten zu verbessern. Das gilt besonders für Afrika.
Kurz vor Weihnachten hat uns der brutale terroristische Anschlag auf friedliche Besucher des Weihnachtsmarkts am Breitscheidplatz in Berlin tief erschüttert. Die Bundesregierung tut alles, um Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit in Freiheit zu gewährleisten.
Sie wird die notwendigen politischen oder gesetzlichen Veränderungen so schnell wie
möglich auf den Weg bringen und Kriminalität und islamistischen Terrorismus konsequent bekämpfen.
Die 2016 beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Terrorismusbekämpfung sind die Themen des zweiten Kapitels in diesem Bericht.
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1. Migration und Integration
1.1.
Flucht und Asyl
Deutlich weniger Asylsuchende als vor einem Jahr
Die Flüchtlingssituation hat sich im Vergleich zum Herbst 2015 entspannt. Die Zahl der
Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, ist deutlich gesunken. Während 2015 noch
890.000 Asylsuchende kamen, sind bis Ende November 2016 rund 305.000 Menschen registriert worden.
Die Sonderseite der Bundesregierung Flucht, Migration, Integration informiert umfassend zu diesem Thema.
Zuzug durch Wohnsitzregelung steuern
Alle Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, werden nach einem festen Schlüssel
auf die Bundesländer verteilt. Integration ist besonders schwierig, wenn Flüchtlinge in
großer Zahl sehr rasch in Ballungszentren umziehen. Deshalb können die Länder ihnen
in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen. So will die Bundesregierung die Integration erleichtern und vermeiden, dass soziale Brennpunkte entstehen.
5
Einheitlicher Ankunftsnachweis
Jeder Asylsuchende wird schnellstmöglich zentral registriert und einem Bundesland zugewiesen. Dort erhält er einen Ankunftsnachweis, besser bekannt als Flüchtlingsausweis,
sofern er nicht unmittelbar eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung erhält. So können
Asyl- und Schutzsuchende leichter registriert und identifiziert werden.
Der Ankunftsnachweis für Asylsuchende ist Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen und erfasst wichtige Daten. Neben Namen, Geburtsdatum und Geburtsort werden Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen aufgenommen.
Dazu kommen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem werden Daten
gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.
Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Diese Informationen sollen dann den Behörden zur Verfügung stehen. Die flächendeckende Einführung des Ankunftsnachweises ist mittlerweile abgeschlossen.
Schneller Klarheit schaffen, wer bleiben darf
Lange Wartezeiten belasten viele Asylbewerber und verhindern ihre Integration. Deshalb
hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Entscheidungen über Asylanträge
schneller fallen. Sie hat Gesetze geändert, Verfahren gestrafft und die Zahl der Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) massiv erhöht. Das wirkt sich
positiv aus: In den ersten elf Monaten 2016 hat das BAMF bereits rund 619.000 Asylentscheidungen getroffen. Das ist eine Steigerung um rund 150 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum. Das Amt hat darüber hinaus über 410.000 Anhörungen durchgeführt
– eine Erhöhung auf das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr.
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Wirkt ein Asylbewerber beim Asylverfahren nicht mit oder kommt er aus einem sicheren Herkunftsstaat, kann ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche
entschieden werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages
Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Klar gelagerte Fälle können innerhalb von 48 Stunden entschieden werden.
Bund entlastet Länder und Kommunen
Die Schutzsuchenden werden in den Städten und Gemeinden versorgt und betreut. An
den Kosten dieser gesamtstaatlichen Aufgabe beteiligt sich der Bund substanziell und
entlastet Länder und Kommunen. 2016 hat sich der Bund über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer mit voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro beteiligt. Der Bund
trägt außerdem einen Teil der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, gibt
Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und zahlt zusätzliche Entflechtungsmittel für die Soziale Wohnraumförderung. Ferner stellt er bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung, übernimmt die Herrichtungskosten und gibt
Liegenschaften verbilligt ab. Bund und Länder haben sich zudem auf eine vollständige
Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte
Asyl- und Schutzberechtigte im SGB II durch den Bund für die Jahre 2016 bis 2018 verständigt. Der Bund entlastet darüber hinaus die Länder für die Jahre 2016, 2017 und 2018
durch eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. In diesem
Jahr belaufen sich die Unterstützungsleistungen des Bundes auf rund 9,3 Milliarden
Euro.
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Rückkehr und Rückführung Ausreisepflichtiger
Immer mehr abgelehnte Asylbewerber kehren in ihre Heimat zurück. Die Zahl der Rückkehrer umfasst sowohl Rückführungen als auch freiwillige Ausreisen. Von Januar bis November 2016 wurden rund 24.900 Personen zurückgeführt. Daneben haben von Januar
bis November gut 51.000 Asylbewerber, die von Bund und Ländern geförderten Programme zur freiwilligen Ausreise genutzt. Das sind bis November schon mehr als im gesamten Jahr 2015. Dabei gehörten bei den Rückführungen Albanien, Kosovo, Serbien und
Mazedonien zu den Hauptzielländern, bei den freiwilligen Ausreisen Albanien, Serbien,
Irak und Kosovo.
Die Bundesregierung fördert die freiwillige Rückkehr finanziell. Mit sozialen und wirtschaftlichen Projekten in den Herkunftsstaaten erleichtert Deutschland Rückkehrern zudem die Wiedereingliederung vor Ort.
1.2.
Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Integration durch Fördern und Fordern
Deutschland macht Schutzsuchenden gute Angebote zur Integration (Integrationskurse,
berufsbezogene Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen). Die Bundesregierung erwartet im Gegenzug, dass die Menschen diese Angebote zur Integration annehmen.
Frühzeitig Integrationskurse besuchen
Die Bundesregierung hat die Mittel für Integrationskurse deutlich aufgestockt, mehr
Transparenz und eine effizientere Steuerung geschaffen. So sollen Integrationskurse statt
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bisher nach drei Monaten spätestens nach sechs Wochen beginnen. Es gibt mehr Lehrkräfte und die Teilnehmerzahl pro Kurs wurde aufgestockt. Der Orientierungskurs wird
von bisher 60 auf 100 Unterrichtseinheiten ausgeweitet; das ermöglicht mehr Zeit für
Wertevermittlung. Bis Mitte November 2016 haben rund 260.000 Teilnehmer die Kurse
besucht – mehr als im gesamten Vorjahr mit rund 180.000 Teilnehmern. Aktuell werden
weitere Verbesserungen geprüft.
Sprachkurse und Beschäftigung verbinden
An die Integrationskurse schließt die berufsbezogene Sprachförderung an. Sie kann parallel zu Beschäftigung, Ausbildung oder Praktikum absolviert werden. Durch die Modulform kann der individuelle Sprachförderbedarf besser berücksichtigt werden. Die
bundesfinanzierte Deutschsprachförderung ergänzt derzeit noch das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung, das Ende 2017 ausläuft.
Rechtssicherheit während der Ausbildung und Ausbildungsförderung
Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung, für
sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Beschäftigungssuche sowie eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, wenn im Anschluss an den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn einer Ausbildung
wurde aufgehoben.
Die Instrumente der Ausbildungsförderung sind für junge Flüchtlinge je nach Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltsdauer befristet weiter geöffnet worden. Das gilt für ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe.
Keine Vorrangprüfung in den meisten Regionen
Um die Beschäftigungsaufnahme für Geduldete und Gestattete zu erleichtern, wird für
einen Zeitraum von drei Jahren in 133 von insgesamt 156 Arbeitsagenturbezirken auf die
Vorrangprüfung verzichtet. Damit ist in diesen Bezirken und in diesem Zeitraum auch
eine Zulassung für die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer möglich.
100.000 Arbeitsgelegenheiten zum Einsteigen
Flüchtlinge können durch Arbeitsgelegenheiten bereits während des laufenden Asylverfahrens niedrigschwellig an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Mit dem Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ können bis Ende 2020 jährlich
100.000 Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden.
Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
Grundsätzlich erhalten Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und ResettlementFlüchtlinge erst nach fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die Erteilung dieser
so genannten Niederlassungserlaubnis wird künftig an Integrationsleistungen geknüpft,
wie etwa hinreichende Sprachkenntnisse und die überwiegende Lebensunterhaltssicherung. Herausragende Integrationsleistungen werden mit einer Niederlassungserlaubnis
bereits nach drei Jahren besonders honoriert.
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Bildung von Flüchtlingen fördern
Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen Flüchtlingen möglichst einfache
und schnelle Integrationswege eröffnen. Bildung ist dafür ein wichtiger Schlüssel. Für
Einstieg und Integration in Ausbildung und Studium gibt es neue Angebote sowie bewährte Programme: Das beginnt mit der Berufsorientierung in den Schulen und reicht
bis zur Begleitung in Berufsausbildung, Studium oder Weitbildung.
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich
für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen Tätigkeitsfeldern für das Gemeinwohl zu engagieren. Die Bundesregierung hat zusätzlich 10.000 BFD-Stellen geschaffen, um Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig zu unterstützen. Diese Stellen stehen auch Asylbewerbern mit guter
Bleibeperspektive offen.
Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften
Die Bundesregierung will die Situation von Frauen und Kindern in Flüchtlingseinrichtungen verbessern. Ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und
eine Kooperation mit UNICEF sollen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, bessere
Konzepte zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln und Unterkünfte kinderfreundlicher zu
machen.
Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, brauchen Hilfe, um sich zurechtzufinden.
„Menschen stärken Menschen“ will Vormünder, Paten und Gastfamilien für Flüchtlinge
finden. Die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft soll durch diese persönlichen
Kontakte erleichtert werden. Mehr als 20.000 Patenschaften sind bereits durch das Bundesprogramm entstanden.
Bundesprogramm Sprach-Kitas
Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt ist". Mit dem Programm werden Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen gefördert. Weitere Schwerpunkte sind die inklusive Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Ab 2017 werden die Mittel für die Sprach-Kitas mehr als
verdoppelt, so dass rund 7.000 Kitas von diesem Angebot profitieren können.
9. Integrationsgipfel
Der 9. Integrationsgipfel fand am 14. November 2016 statt und hatte als Schwerpunkt
„Teilhabe und Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft“. Mehr als 40 Migrantenorganisationen, viele Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft folgten der Einladung der Bundeskanzlerin, um Möglichkeiten der besseren
Teilhabe zu erörtern.
Migrationsbericht
Deutschland ist nach wie vor ein Hauptziel von Migration: 2015 sind etwa 890.000 Asylsuchende eingereist. Rund 17 Millionen der 81,4 Millionen Einwohner Deutschlands haben einen Migrationshintergrund. Das geht aus dem Migrationsbericht 2015 hervor, den
das Kabinett am 14. Dezember 2016 beschlossen hat.
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In Deutschland lebten 2015 rund 7,8 Millionen Ausländer, von denen 1,3 Millionen in
Deutschland geboren und aufgewachsen sind (Mikrozensus 2015). 2015 zogen 2,14 Millionen Menschen nach Deutschland. Dem steht eine Abwanderung von fast einer Million
Menschen gegenüber. Dies ergibt einen so genannten Wanderungsgewinn von fast 1,14
Millionen Personen, so viel wie nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik (Wanderungsgewinn 2014: 550 000 Personen).
Integrationsbericht: Teilhabe und Chancengleichheit
Der Integrationsbericht informiert über Entwicklungen seit 2014, die für die Integration
relevant sind. Er zeigt, welche Fortschritte Deutschland in den vergangenen zwei Jahren
gemacht hat und wo weitere Verbesserungen nötig sind. Im Blick dabei: Veränderungen
bei Bund, Ländern, Kommunen und in der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die
Bereiche Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt.
1.3.
Europäische und internationale Flüchtlings- und Migrationspolitik
Gesamteuropäische Lösung suchen
Mit der europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die EU-Kommission eine Gesamtstrategie zur Steuerung der Migration vorgelegt. Vieles davon ist bereits umgesetzt,
es sind aber noch weitere Anstrengungen erforderlich. Das gilt für die Bekämpfung der
Fluchtursachen, die Bekämpfung von Schlepperkriminalität, die Verhinderung illegaler
Einwanderung, den wirksameren Schutz der EU-Außengrenzen und für die Arbeit an einem solidarischen und zukunftsfähigen Gemeinsamen Europäisches Asylsystem (GEAS).
Um die Haupteinreiseländer Griechenland und Italien zu entlasten, hat die EU 2015 eine
solidarische Verteilung von 160.000 Flüchtlingen innerhalb der EU beschlossen. Auf dieser Grundlage sind inzwischen knapp 10.000 Flüchtlinge umgesiedelt worden. Mit Registrierungszentren („Hotspots“) organisieren Griechenland und Italien mit Unterstützung der EU die Erstaufnahme und Registrierung von Flüchtlingen. Die Seenotrettungsmission im Mittelmeer und die Kapazitäten von Frontex sind seit Juni 2016 deutlich ausgeweitet.
Migrationspartnerschaften
Die EU-Türkei-Vereinbarung vom 18. März 2016 hat der illegalen, schleuserbetriebenen
Migration über das östliche Mittelmeer weitestgehend die Grundlage entzogen. Seit Umsetzung der Vereinbarung sind täglich durchschnittlich weniger als 100 Menschen auf
den griechischen Inseln angelangt – im Herbst 2015 waren es im Tagesschnitt mehrere
Tausend. Zugleich ging die Zahl der Todesopfer und Vermissten im östlichen Mittelmeer
deutlich zurück. Zur EU-Türkei-Vereinbarung gehört auch eine finanzielle Unterstützung für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei in Höhe von zunächst drei Milliarden Euro. Bis Ende 2016 hatte die EU-Kommission bereits 2,2 Milliarden Euro für konkrete Projekte zugeteilt. Davon sind bislang 1,45 Milliarden Euro vertraglich gebunden,
691 Millionen sind ausgezahlt.
Durch EU-Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten, insbesondere auch mit afrikanischen Staaten, sollen die Lebensbedingungen in Herkunfts-, Transit- und Aufnahmelän11
dern verbessert und Schlepperkriminalität bekämpft werden. Gemeinsam mit Frankreich und Italien engagiert sich die Bundesregierung besonders in den EU-Migrationspartnerschaften mit Niger und Mali. Die Bundeskanzlerin bereiste diese beiden Staaten
sowie Äthiopien im Oktober 2016.
Konferenzen im Bereich Flüchtlinge und Migration
Um finanzielle und politische Unterstützung ging es bei der Londoner Geberkonferenz
für Syrien im Februar 2016. Die Mittel in Höhe von insgesamt 12 Milliarden US-Dollar,
die dort zugesagt wurden, tragen dazu bei, dass syrische Flüchtlinge in ihrer Heimatregion versorgt werden können und nicht aus Hunger und wirtschaftlicher Verzweiflung
nach Europa fliehen müssen. Dazu gehörten insbesondere Maßnahmen in den Bereichen
Bildung und Beschäftigung. Deutschland war mit 2,3 Milliarden Euro der größte Einzelgeber. Darüber hinaus wurden die Stabilisierung von Gebieten in der Konfliktregion und
ein schneller Wiederaufbau nach Ende der Kampfhandlungen verabredet. Deutschland
hat seine Zusagen im Jahre 2016 vollumfänglich umgesetzt.
Die Bundesregierung stellt ferner für die "Beschäftigungsoffensive Nahost", die ebenfalls
auf der Londoner Konferenz gestartete wurde, 200 Millionen Euro bereit. Mit so genannten Cash for Work-Maßnahmen werden bis zu 500.000 Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den aufnehmenden Gebieten rund um Syrien gefördert.
Auf dem Humanitären Weltgipfel Ende Mai in Istanbul wurde die Aufstockung des UNNothilfefonds (CERF) auf 1 Milliarde US-Dollar sowie ein besseres Ineinandergreifen von
humanitärer Hilfe, Krisenprävention, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit
beschlossen. Ziel ist die bessere Planbarkeit bei der Reaktion auf Krisen und damit ein
Ende von ad-hoc-Reaktionen.
Auf dem VN-Gipfel in New York im September hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung für die weltweiten Flüchtlingsströme geeinigt und grundlegende humanitäre Prinzipien bekräftigt.
Einen Tag später, auf dem US-Flüchtlingsgipfel haben die teilnehmenden Staaten eine
Erhöhung der humanitären Hilfe (Steigerung um 30 Prozent, auch durch eine Verbreiterung der Geberländer), eine Verdopplung von Resettlement-Plätzen und anderen legalen
Zugangsmöglichkeiten sowie einen verbesserten Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt
(Schaffung von je 1 Millionen Schul- und Arbeitsplätzen) beschlossen.
Beide Gipfel hatten zum Ziel, die Lage von Flüchtlingen und Vertriebenen nachhaltig zu
verbessern und bereits überdurchschnittlich engagierte Staaten wie die Türkei, Jordanien, Libanon oder Äthiopien besser zu unterstützen.
Grenzschutz
Die neu eingerichtete Europäische Grenz- und Küstenwache ist ein entscheidender
Schritt zur Sicherung der EU-Außengrenzen, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch potenzielle Sicherheitsbedrohungen für die EU-Außengrenzen zu identifizieren und anzugehen. Deutschland steuert 225 Beamte zu einer schnell mobilisierbaren
Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern bei.
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2.
Innere Sicherheit und Bürgerrechte
2.1.
Innere Sicherheit
Erleichterte Ausweisung straffälliger Ausländer
Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern vom 17. März 2016
sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig leichter ausgewiesen werden können,
wenn sie zu einer bestimmten Mindestfreiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur
Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden.
Zivilschutzkonzept der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ein neues Zivilschutzkonzept beschlossen. Es sieht für den
Spannungs- und Verteidigungsfall staatliche Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Dabei geht es um die Sicherstellung von Trinkwasser, Ernährung und medizinischer Versorgung. Das Konzept umfasst auch Vorschläge dazu, wie sich die Bevölkerung selbst schützen kann.
Mehr Sicherheit im Luftverkehr
Die Sicherheit des Luftverkehrs wird verbessert: Für die Luftfracht werden sogenannte
„sichere Lieferketten“ rechtlich geregelt. Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen wurden verschärft.
Das Kabinett hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes am 13. Juli 2016 beschlossen.
Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
Die neue Cyber-Sicherheitsstrategie bildet den strategischen Rahmen für die Aktivitäten
der Bundesregierung zur Cyber-Sicherheit. Eine vorausschauende Cyber-Sicherheitspolitik ermöglicht, die Chancen und Potentiale der Digitalisierung im gesamtgesellschaftlichen Interesse ausschöpfen zu können, indem die damit verbundenen Risiken beherrschbar gemacht werden. Die Strategie sieht insgesamt rund 30 strategische Ziele und
Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit vor, u.a. die Schaffung von “Mobilen
Einsatzteams“ für die Unterstützung vor Ort.
2.2.
Bürgerrechte
Kampf gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität
Die Bundesregierung geht gezielt gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität
vor. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden künftig strafrechtlich
besser geschützt. Das gilt für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder wegen ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos
sind. Grundsätzlich erfasst sind zudem alle unter 21-Jährigen. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.
13
Mehr Schutz für Prostituierte
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom 15. Oktober
2016 schützt Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel.
Das Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016 sieht eine Erlaubnispflicht und
Mindeststandards für Bordelle vor wie auch eine Anmelde- und Beratungspflicht für
Prostituierte. Das Gesetz tritt im Juli 2017 in Kraft, damit Länder und Kommunen Zeit
zur Einrichtung der neuen Verfahren haben.
Mehr Schutz vor sexueller Gewalt
Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der
sexuellen Selbstbestimmung sollen Frauen und Männer vor allen Formen sexualisierter
Gewalt geschützt werden. Dabei geht es besonders um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.
Die sogenannte Nichteinverständnislösung verankert den Grundsatz "Nein heißt Nein"
im Sexualstrafrecht. Damit macht sich künftig nicht nur strafbar, wer sexuelle Handlungen mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Strafbar ist bereits, wenn sich der Täter
über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.
Mehr Schutz für Stalking-Opfer
Opfer von Stalking sollen in Zukunft besser geschützt werden. Die Reaktion des Opfers
spielt zukünftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 beschlossen. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen.
2.3.
Gegen Extremismus und Terrorismus
Terrorismusbekämpfungsgesetz
Die Bundesregierung hat die Terrorismusbekämpfungsgesetze um weitere fünf Jahre
verlängert. Unter anderem sollen Nachrichtendienste auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern Bestands- und Verkehrsdaten einholen
können. Diese Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind nach den Anschlägen vom 11.
September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt und seither drei
Mal evaluiert und verlängert worden.
Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Die Bundesregierung verbessert die Zusammenarbeit und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Um den Informationsaustausch zu verbessern, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2016 gemeinsame Dateien mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten führen.
Verbot rechtsextremer Gruppierungen
Die Bundesregierung geht konsequent gegen rechtsextremistische Gruppierungen vor
und hat z.B. die Vereine "Weiße Wölfe Terrorcrew" und “Die wahre Religion“ verboten.
Das gilt auch für die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland".
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Das Portal zählte zu den wichtigsten Informationsquellen der rechtsextremistischen
Szene in Deutschland.
Strategie zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung
Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen
oder Vereine bei ihren Aktivitäten zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung. Die Präventionsstrategie bündelt und optimiert die Programme und Maßnahmen,
die die Bundesregierung aufgelegt hat oder finanziell unterstützt. Die Programme „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ bilden dabei den Schwerpunkt
der Arbeit. Ihre finanzielle Ausstattung wurde im vergangenen Jahr deutlich erhöht.
2.4.
Den Rechtsstaat stärken
Bundesnachrichtendienst
Die Regelungen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden präzisiert
und die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit verbessert. Ein
unabhängiges Gremium überprüft künftig die Maßnahmen der sogenannten "AuslandAusland-Fernmeldeaufklärung".
Außerdem erhält der BND eine klare gesetzliche Grundlage für gemeinsame Dateien mit
ausländischen Stellen. Zum Auftrag des Dienstes gehört, Erkenntnisse über das Ausland
zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland
sind.
Kampf gegen Korruption
Die Bekämpfung von Korruption in allen Formen gehört zu den zentralen staatlichen
Aufgaben. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 4.
Juni 2016 hat im Strafgesetzbuch neue Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit eingeführt.
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Kriminalität. Aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft kann künftig unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz. Die
Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen
und kostengünstigen Weg zur Schadenswiedergutmachung erhalten.
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Seit dem 18. Dezember 2015 gelten eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für
Verkehrsdaten. Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt zu
bewahren, werden klare und transparente Regeln festgelegt. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, im Einzelnen bezeichnete Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern. Verbindungsdaten mit
Ausnahme von Daten von Diensten der elektronischen Post sind für zehn Wochen zu
speichern, Standortdaten für vier Wochen. Die Erhebung der Daten durch staatliche Stellen wird nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht, wie etwa zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten oder etwa zur Abwehr einer konkreten Lebensgefahr.
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3.
Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik
Deutschland profitiert in besonderer Weise von den historischen Errungenschaften und
den vielen alltäglichen Vorteilen der europäischen Integration. Vor dem Hintergrund
wachsender gesamteuropäischer Herausforderungen arbeitet die Bundesregierung deshalb gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv daran, bestehenden Fliehkräften entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Europäische Union auch nach dem Brexit-Referendum zusammenzuhalten, den Bürgerinnen und Bürger wieder näher zu bringen
und weiter zu verbessern.
Die Bundesregierung hat die enge und vertrauensvolle Abstimmung Deutschlands mit
seinen Partnern in der EU und in Nordamerika 2016 weiter intensiviert.
Dabei bilden die beiden großen Herausforderungen Ukraine und Syrien einen Schwerpunkt der Gespräche. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in der Ukraine hielten
auch 2016 an, wenn auch auf niedrigerem Niveau als vor den Minsker Vereinbarungen
vom September 2014 und Februar 2015. Im syrischen Bürgerkrieg setzte die Bundesregierung ihr Engagement für eine Verbesserung der Lage der Zivilbevölkerung fort, ohne
dass es 2016 zu wirklichen Verbesserungen kam. Die mangelnde Bereitschaft der russischen Führung, politische Lösungen mitzutragen, war dabei in beiden Konflikten ein wesentlicher Hemmfaktor. Die Bundesregierung setzt in beiden Konflikten weiterhin auf
eine Deeskalation und auf politische Lösungen unter Einbeziehung Russlands und hat
dafür auch den deutschen Vorsitz in der OSZE 2016 genutzt.
Das Sicherheitsumfeld Deutschlands durchläuft tiefgreifende Umwälzungen. Hierzu
zählen vor allem die Veränderungen in der Folge des russischen Vorgehens in der Ukraine, die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, das Risiko globaler Pandemien als auch die Auswirkungen der weltweiten Flüchtlingsbewegung. Dieser Entwicklung trägt das neue Weißbuch der Bundesregierung vom Juli 2016 Rechnung.
Die Bundesregierung hat sich sowohl innerhalb der NATO als auch innerhalb der EU für
Anpassungen an die veränderte Sicherheitslage eingesetzt. So hat sie die Beschlüsse des
NATO-Gipfels in Warschau mitgeprägt und sich auch substantiell in die Beratungen der
im Juni 2016 veröffentlichten Globalen Strategie der Europäischen Union eingebracht.
Auch auf internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung im Jahre 2016 den vielfältigen Herausforderungen gestellt. Hierzu gehören insbesondere die Sicherung von Frieden
und Freiheit, die Wahrung von Menschenrechten, die Bekämpfung von Armut und Unterstützung nachhaltiger Entwicklung weltweit, einschließlich des Schutzes von Klima
und Umwelt.
3.1.
Europäische Union
Die Europäische Union stärken und zusammenhalten
Auch und gerade nach dem Referendum in Großbritannien ist und bleibt der Zusammenhalt der Europäischen Union zentrales Anliegen der Bundesregierung.
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Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben gemeinsam
mit den europäischen Institutionen am 29. Juni 2016 einen Reflexionsprozess angestoßen, um sich bis zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge im März
2017 auf eine gemeinsame Haltung zur weiteren Entwicklung der Europäischen Union
zu verständigen. Ziel sind konkrete Beschlüsse, die eine breite Akzeptanz in den Mitgliedstaaten und ihren Bevölkerungen finden und von denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger spürbar profitieren.
Am 16. September gab es hierzu ein Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs
in Bratislava. Die Bundeskanzlerin hatte sich bereits im Vorfeld des Treffens in Gesprächen mit ihren Amtskollegen abgestimmt. Für die Umsetzung der in Bratislava besprochenen Schritte gibt es einen Fahrplan („Bratislava roadmap“).
Brexit-Referendum
Die britischen Wählerinnen und Wähler haben sich am 23. Juni 2016 für einen Austritt
des Vereinigten Königreichs aus der EU entschieden.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben das Ergebnis des Referendums bedauernd zur Kenntnis genommen, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler. Sie haben am 29. Juni 2016 gemeinsam vereinbart, dass Austrittsverhandlungen erst dann beginnen können, wenn die
britische Regierung offiziell ihren Austrittsantrag vorlegt hat, und dass es vor dieser Mitteilung keine formellen oder informellen Verhandlungen mit der britischen Regierung
zu den Einzelheiten des Austritts und zu den zukünftigen Beziehungen des Vereinigten
Königreichs zur Europäischen Union geben kann. Sie haben außerdem bekräftigt, dass zu
den Voraussetzungen für die Teilnahme am Binnenmarkt das vollständige Bewahren der
vier Grundfreiheiten einschließlich der Personenfreizügigkeit gehört.
Die Bundesregierung bereitet sich in allgemeiner Form auf mögliche Verhandlungen
vor. Ein Kabinettausschuss wird bei Bedarf Gelegenheit haben, sich zu den sich aus dem
Austrittswunsch Großbritanniens ergebenden Fragen auf höchster Ebene auszutauschen.
In Europa wird wieder mehr investiert
Eine erste Bilanz der EU-Kommission zeigt: Der Europäische Fond für strategische Investitionen (EFSI) hat bereits in den ersten beiden Jahren seines Bestehens Investitionen in
Höhe von 154 Milliarden Euro bewirkt. Außerdem erhalten fast 290.000 kleine und mittlere Unternehmen in Europa besseren Zugang zu neuen Finanzmitteln.
Der Investitionsplan soll insgesamt 500 Milliarden Euro an Investitionen bis 2020 auslösen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) ermöglicht mit besonderer Risikoabsicherung des EFSI Kredite und Finanzierungen, die dann wiederum private Investitionen
mobilisieren sollen. Die Mittel fließen in strategische Investitionen, in Schlüsselbereiche
wie Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation. Sie dienen als Risikokapital für
kleine Unternehmen. Die EFSI-Verordnung schafft die EU-Garantie für die Risikoabsicherung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung beteiligt sich
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit rund acht Milliarden Euro an der Finanzierung von Projekten und an Investitionsplattformen.
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Europäische Datenschutz-Reform
Im Zeitalter von Internet und Clouds macht das Selbstbestimmungsrecht der Bürger
über ihre persönlichen Daten nicht an Ländergrenzen halt. Die EU hat auf diese Herausforderungen mit der gemeinsamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung reagiert. Die neuen EU-Datenschutzvorschriften haben der Rat und das Europäische Parlament Ende 2015 gebilligt. Diese einheitliche Regelung löst die Datenschutzrichtlinie von
1995 ab und gibt zeitgemäße Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung.
Die Verordnung ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist wird das
neue Recht ab Frühjahr 2018 wirksam und weite Teile des jetzt geltenden Datenschutzrechts des Bundes und der Länder ersetzen.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft EU-weit einheitliche Datenschutzstandards im privaten Datenverkehr. Das Regelwerk soll Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa bieten und sicherstellen, dass Internetunternehmen
aus Drittstaaten europäisches Recht achten. Die Datenschutz-Grundverordnung garantiert Bürgerinnen und Bürgern einen wirksamen Schutz ihrer Daten und zugleich der
Wirtschaft den nötigen Freiraum, innovatives Potential zu entfalten. Damit hebt sie den
Stellenwert des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in der digitalen Welt hervor, schafft mehr Vertrauen zwischen Verbrauchern und Wirtschaft und
gibt beiden Seiten Sicherheit.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt mit dem „Marktortprinzip“ sicher, dass
sich auch solche Anbieter an die hohen europäischen Standards halten müssen, die ihren
Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Waren oder Dienstleistungen aber in der EU anbieten. Europaweit werden damit Grundprinzipien des deutschen Datenschutzrechts
fortgeschrieben: Eine Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Daneben ist die Richtlinie zur Datenverarbeitung durch Polizei und Justiz für Zwecke der
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Teil der europäischen Datenschutzreform. Die
Richtlinie will das Ziel eines erleichterten und intensivierten Datenaustauschs zwischen
den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit hohen Datenschutzstandards
verbinden. Deutschland muss die Richtlinie bis zum Frühjahr 2018 umsetzen. Dabei soll
ein sinnvoller und angemessener Ausgleich zwischen effektiver Polizeiarbeit einerseits
und wichtigen Belangen des Datenschutzes andererseits geschaffen werden.
Europäische Energiepolitik
Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche
Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen kurzfristig die Ausarbeitung von Notfallplänen
für den Winter und mittelfristig die Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion. Dem Vorschlag der EU-Kommission für die Bildung einer Energieunion im Februar 2015 folgte
2016 ein Paket zur Energieversorgungssicherheit. Die EU-Verordnung für die sichere
Gasversorgung soll überarbeitet und eine Strategie zur Versorgung Europas mit flüssigem Erdgas und Gasspeichern entwickelt werden. Das ist notwendig, um eine höhere
Versorgungssicherheit bei Gas zu erreichen und im Krisenfall flexibel reagieren zu können.
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Wichtige Säulen der Energieunion sind die 2014 beschlossenen 2030-Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der
Energieeffizienz. Sie müssen konsequent umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat 2016 die Grundlage für eine Förderung von Erneuerbaren
Energien Anlagen auch aus dem europäischen Ausland gelegt. Ab 2017 sollen fünf Prozent der jährlichen Leistung für Anlagen aus Mitgliedstaaten geöffnet werden. Eine erste
europäische Pilotausschreibung hat es 2016 mit Dänemark gegeben.
3.2.
Krisenherde in der Welt
Deutscher OSZE-Vorsitz
Zum zweiten Mal nach 1991 hat Deutschland 2016 für ein Jahr den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa übernommen. Hier setzt sich die
Bundesregierung nachdrücklich für mehr Kooperation statt Konfrontation ein.
Russland hat mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim die Grundprinzipien der
europäischen Friedensarchitektur in Frage gestellt und gegen einen der wichtigsten
Grundsätze der OSZE verstoßen: die Unverletzlichkeit von Grenzen. Deshalb stand der
deutsche OSZE-Vorsitz unter dem Motto “Dialog erneuern, Vertrauen neu aufbauen, Sicherheit wiederherstellen“.
Abrüstung
Angesichts zunehmender Krisen in und um Europa herum sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit einer aktiven Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik sowie von vertrauensbildenden Maßnahmen. Durch die Vernichtung von Restbeständen von libyschen Chemiewaffen in Deutschland beugt sie der Gefahr vor, dass solche Massenvernichtungswaffen in die Hände von Terroristen gelangen. Gleiches gilt für radioaktive
Quellen und anderen Nuklearmaterialien, die ebenfalls vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden müssen. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen unterstützt die Bundesregierung beispielsweise in der Ukraine. Um der wachsenden Erosion von Rüstungskontroll-Regimen Einhalt zu gebieten, hat sie im Rahmen der OSZE einen Dialogprozess initiiert, der Europa und die transatlantischen Partner wieder ins Gespräch mit Russland
bringen und mittelfristig in einen Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle
münden soll.
Ukraine / Russland
Auch fast zwei Jahre nach Annahme des sogenannten Minsker Maßnahmenpakets vom
12. Februar 2015 ist in der Ostukraine kein dauerhafter Frieden eingekehrt. Der Konflikt
schwelt weiter. Die Halbinsel Krim ist nach wie vor von Russland annektiert.
Der Einsatz von Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Präsidenten Hollande
war maßgeblich für das Zustandekommen der Vereinbarung zwischen Vertretern Russlands, der Ukraine, der OSZE sowie den Separatisten. Die vier Staats- und Regierungschefs („Normandie-Format“) hatten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Unterstützung
des 13-Punkte-Plans angekündigt.
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Seither fanden zahlreiche Kontakte und Gespräche in verschiedenster Form statt. Dennoch wurden die wichtigsten Ziele – ein dauerhafter Waffenstillstand, politische Reformen und die Klärung des Status der von Separatisten besetzten Gebiete – bislang nur
zum geringen Teil erreicht. Aufgrund der prekären Sicherheitslage für die Zivilbevölkerung konnten noch keine freien Wahlen nach den Standards von OSZE/ODIHR im Donbass abgehalten werden.
Die letzten Treffen der vier Außenminister des „Normandie-Formats“ am 3. März in Paris und am 11. Mai 2016 in Berlin brachten keine substanziellen Fortschritte im politischen Prozess und für die Sicherheit im Konfliktgebiet.
Bei dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Staatspräsidenten Hollande, Poroschenko
und Putin am 19. Oktober in Berlin ging es um den Stand der Umsetzung der Minsker
Vereinbarungen, ein Jahr nach dem letzten Gipfeltreffen am 2. Oktober 2015 in Paris. Es
wurde die Ausarbeitung einer Roadmap für eine Friedenslösung vereinbart, die den Prozess weiterbringen soll. Zudem wurde besprochen, wie man an den Themen Sicherheit,
Umsetzung des politischen Teils sowie humanitäre Fragen weiterarbeiten könne.
Es bleibt bei den von der EU einstimmig verhängten und wiederholt verlängerten Sanktionen gegen Russland. Die Bundesregierung wird so lange für deren Aufrechterhaltung
eintreten, wie die Gründe für deren Verhängung - Annexion der Krim und Destabilisierung der Ostukraine mit russischer Unterstützung - andauern.
Syrien, Irak und Libyen
Die vom sogenannten IS und anderen islamistischen Terrorgruppen begangenen Gewaltexzesse im Irak, in Syrien und Libyen stellen für die Menschen dieser Regionen eine
tagtägliche Bedrohung dar. Die Ausbreitung dieser Terrorgruppen ist eine Folge innenpolitischer Machtkämpfe und zerfallener staatlicher Strukturen, im Fall von Syrien vor
allem eine Folge des unerbittlichen Vorgehens des Assad-Regimes gegen die ursprünglich überwiegend säkulare, moderate Opposition.
Die internationale Gemeinschaft hat unter Führung der USA eine Koalition ins Leben gerufen, um den sogenannten IS zu bekämpfen. An dieser Koalition beteiligen sich 64 Partner, darunter auch Staaten des Nahen und Mittleren Ostens. Ziel der internationalen
Anti-IS-Koalition ist, die Terrororganisation militärisch zu bekämpfen, ihre Finanzströme und den Zulauf ausländischer Kämpfer zu unterbinden, eine Kommunikationsstrategie zu etablieren und die befreiten Gebiete zu stabilisieren.
Als Mitglied der globalen Koalition zur Bekämpfung des IS beteiligt sich Deutschland
auch mit militärischen Mitteln. Der Terrorismus ist eine weltweite Herausforderung
und bedarf einer koordinierten Antwort durch die Staatengemeinschaft.
Irak
Der Vormarsch der Terrorgruppe IS ist militärisch durch die internationale Anti-IS-Koalition gestoppt worden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die kurdischen Peschmerga, die
Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak, die Deutschland mit
Einverständnis der irakischen Zentralregierung mit dringend benötigter militärischer
Ausrüstung versorgt. Zudem wurden sie – wie auch die Sicherheitskräfte der irakischen
Armee – durch deutsche Soldaten für den Kampf gegen IS-Terroristen ausgebildet.
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Durch diese Verstärkung und alliierte Luftschläge ist es im Verlauf von 2016 gelungen, IS
aus rund 40 Prozent der eroberten Gebiete im Irak wieder zu vertreiben.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen dieser Koalition u.a. die irakischen Peschmerga, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak und die
irakische Armee durch Ausbildung und Ausrüstung. Daneben hat Deutschland gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten den Vorsitz der Arbeitsgruppe "Stabilisierung" übernommen. Über existierende UNDP-Strukturen werden nach der Befreiung
von Gebieten schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine Rückkehr der vertriebenen
Zivilbevölkerung geschaffen. Neben Minenräumung und Infrastruktur geht es dort um
Gesundheitsfürsorge, Ernährung und Kleidung für die Menschen in den vom IS befreiten
Gebieten.
Ziel der Bundesregierung bleibt, den Menschen im Irak schnell und wirkungsvoll zu helfen. Alle Teile der irakischen Gesellschaft müssen das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiedergewinnen. Wichtig ist jetzt, dass die dauerhafte Stabilisierung der vom IS
befreiten Regionen gelingt.
Syrien
Mit den Wiener Gesprächen Ende 2015 und deren Fortsetzung in München im Februar
2016 schienen die ersten Schritte in die richtige Richtung erfolgt zu sein. Auf dieser
Grundlage sollten die unter Vermittlung der UN aufgenommenen politischen Gespräche fortgesetzt werden, um eine langfristige Lösung für den Konflikt zu finden. Durch
die Intervention Russlands an der Seite des syrischen Regimes wurde diese positive
Entwicklung unterbrochen. In der Folge haben sich die Kampfhandlungen deutlich
verstärkt. Das syrische Regime setzt nun verstärkt auf eine militärische Lösung und
setzt dabei Giftgas, Fass- und Brandbomben, gezielte Angriffe auf medizinische Einrichtungen und Personal sowie Belagerung und Aushungern von Zivilbevölkerung als
Kriegsmittel ein. Die Luftangriffe auf und die Belagerung von Aleppo haben eine humanitäre Katastrophe ausgelöst, die die Dimension der Vorjahre noch übersteigt.
Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen um eine
zeitlich begrenzte Waffenruhe zur humanitären Versorgung der eingeschlossenen Bevölkerung in den belagerten Städten scheiterten immer wieder am Widerstand des syrischen Regimes und Russlands. Die Bundesregierung bleibt davon überzeugt, dass
eine dauerhafte Lösung des innersyrischen Konflikts nur auf dem Verhandlungswege
gefunden werden kann.
Libyen
Die Bundesregierung leistet in Libyen humanitäre Hilfe. Die Lebensbedingungen der
Menschen sollen verbessert und zur Versöhnung verfeindeter Gruppen vorangebracht
werden. Daher unterstützt die Bundesregierung den von den UN vermittelten politischen Prozess für eine handlungsfähige Regierung der Nationalen Einheit.
Deutschland unterstützt die libysche Regierung auch im Rahmen der EU, und zwar mit
der European Union Naval Force Mediterranean (EUNAVFOR MED), auch Operation
„Sophia“ genannt. Neben der Bekämpfung der Schleusernetzwerke geht es dabei auch
um den illegalen Waffenschmuggel.
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Deutsche Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat
Am 27. Juni gab die Bundesregierung die erneute Kandidatur Deutschlands für einen der
zehn nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen öffentlich bekannt.
Nach der erfolgreichen Arbeit 2011/12 in dem höchsten UN-Gremium bewirbt sich
Deutschland jetzt für den Zeitraum 2019/20. Die Entscheidung fällt 2018 in der UN-Generalversammlung.
3.3.
Bilaterale Beziehungen
USA
Die transatlantischen Beziehungen bilden nach wie vor einen Grundstein der deutschen
Außenpolitik. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Regierungen
der beiden Länder zeigt sich insbesondere in der Zusammenarbeit zur Bewältigung der
Herausforderungen in der Ukraine, in Syrien, Libyen sowie im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Die besondere Enge der Zusammenarbeit fand auch ihren Ausdruck bei zwei Besuchen,
die den amerikanischen Präsidenten im Jahr 2016 nach Deutschland führten: So eröffnete er am 25. April gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Industriemesse Hannover
und besuchte vom 16. bis 18. November Berlin, um dort politische Gespräche mit der
Bundeskanzlerin zu führen. Bei beiden Besuchen kam es auch zu einem Treffen mit weiteren europäischen Staats- und Regierungschefs.
Bundeskanzlerin Merkel gratulierte am 9. November dem Kandidaten der Republikanischen Partei, Donald Trump, zu seinem Sieg in den Präsidentschaftswahlen.
Frankreich
Die Krisen in der Ukraine und in Syrien, die europapolitischen Herausforderungen und
der Kampf gegen den Terrorismus waren zentrale Themen des politischen Dialogs zwischen der deutschen und der französischen Regierung. Während des Jahres gab es eine
Fülle von Gesprächen im bilateralen als auch im multilateralen Format.
Schwerpunktthemen des 18. Deutsch-Französischen Ministerrates am 7. April 2016 in
Metz waren Fragen der Migrations- und Flüchtlingspolitik, Integrationspolitik, Terrorismusbekämpfung, die Zukunft des Schengen-Raums und die Sicherung der Außengrenzen der EU sowie die Klimapolitik im Nachgang des Klimagipfels in Paris vom Dezember
2015.
Am 29. Mai 2016 nahm die Bundeskanzlerin in Verdun an der zentralen Gedenkfeier
„100 Jahre Schlacht um Verdun“ teil, wo sie die deutsch-französische Aussöhnung würdigte und gemeinsam mit Staatspräsident Hollande eine „ewige Flamme" zur Erinnerung
an die Kriegsopfer entzündete.
22
Polen
Deutschland und Polen feierten 2016 das 25-jährige Jubiläum der Unterzeichnung des
Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni
1991.
Höhepunkte der Feierlichkeiten waren die gemeinsame Eröffnung des Deutsch-Polnischen Forums durch die beiden Außenminister am 19. April 2016 in Warschau, wechselseitige Besuche der beiden Präsidenten (Staatspräsident Andrzej Duda am 16. Juni und
11. Dezember in Berlin und Bundespräsident Joachim Gauck am 17. Juni in Warschau
und am 28. November in Stettin) sowie die 14. Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen am 22. Juni in Berlin. Dabei wurde auch der erste Band des deutsch-polnischen
Geschichtsbuches präsentiert.
Der hochrangige Besucheraustausch bleibt intensiv. Ministerpräsidentin Beata Szydło
absolvierte ihren Antrittsbesuch in Berlin am 12. Februar 2016. Die Bundeskanzlerin
nahm in Warschau am 26. August 2016 am Gipfeltreffen der Regierungschefs der vier Visegrád-Staaten zur Zukunft der Europäischen Union teil. Das letzte Treffen der Außenminister des Weimarer Dreiecks fand zum 25-jährigen Jubiläum am 28. August 2016 in
Weimar statt.
Volksrepublik China
China bleibt, trotz allmählich nachlassenden Wirtschaftswachstums, das Land mit der
zweithöchsten Wirtschaftsleistung der Welt. Zugleich stellen Umweltprobleme und soziale Ungleichgewichte das Land vor große Herausforderungen. Im süd- und im ostchinesischen Meer erhebt das Land Territorialansprüche, die von seinen Nachbarn zurückgewiesen werden und die Sorgen hinsichtlich Stabilität der Region auslösen.
Vor diesem Hintergrund arbeitete die Bundesregierung auch 2016 intensiv daran, die Beziehungen zu China weiter zu entwickeln. Am 13. Juni 2016 kamen die deutsche und die
chinesische Regierung zum vierten Mal zu Regierungskonsultationen in Peking zusammen. Schwerpunkte der Gespräche waren die Wirtschaftsbeziehungen, Gleichbehandlung bei Marktzugang und Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen, die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Südostasien und im Nahen Osten, die zunehmend erschwerte Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen und die Zusammenarbeit in Drittstaaten. Dabei wurden insgesamt zwölf Regierungsabkommen unterzeichnet.
Am Rande des G20-Gipfeltreffens in Hangzhou am 4. und 5. September 2016 kam die
Bundeskanzlerin mit Präsident Xi Jinping zu einem bilateralen Gespräch zusammen.
Italien
Die Zukunft der EU nach dem Referendum in Großbritanniens, die europäische Wirtschafts- und Fiskalpolitik sowie die europäische Migrationsagenda waren 2016 wichtige
Themen der deutsch-italienischen Regierungskontakte.
Bei den deutsch-italienischen Regierungskonsultationen am 31. August 2016 in Maranello bei Bologna standen Fragen der bilateralen Wirtschaftspolitik im Mittelpunkt.
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Außerdem ging es um Fragen der europäischen Reformagenda und der Schaffung eines
digitalen Binnenmarktes sowie um die Zusammenarbeit bei der Migration.
Israel
Die jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen geben den bilateralen Beziehungen einen Rahmen vor, der der Weiterentwicklung auf zahlreichen Politikgebieten dient.
So kamen die Kabinette beider Länder im Februar 2016 zum sechsten Mal zusammen.
Türkei
Die Türkei bleibt für Deutschland ein enger und wichtiger Partner an der Grenze zwischen Europa und dem Nahen Osten. Über drei Millionen türkischstämmige Menschen
in Deutschland haben eine Vielzahl von politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und
menschlichen Verbindungen geschaffen. Der Bürgerkrieg in Syrien und die damit zusammenhängenden Probleme der Flüchtlingsströme und des islamistischen Terrors haben die Notwendigkeit einer engen Kooperation zusätzlich verstärkt.
Die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei haben diese Aufgabe schwieriger gemacht. Deutschland verurteilte den gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 mit allem
Nachdruck. Dem Putschversuch folgte eine Welle von Verhaftungen und Entlassungen.
Die Bundesregierung betonte in diesem Zusammenhang, dass bei der notwendigen Aufklärung des Putschversuchs Rechtsstaatlichkeit, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit zu
wahren seien.
Die Bundesregierung zeigte sich alarmiert über die zunehmende Verschärfung der innenpolitischen Lage in der Türkei und das Vorgehen türkischer Behörden gegen Vertreter der Presse und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die Polarisierung der innenpolitischen Auseinandersetzung sieht die Bundesregierung mit großer Sorge.
Die Armenien-Resolution des Bundestages vom 2. Juni 2016 führte zu einer Verstimmung im bilateralen Verhältnis. Zeitweilig verweigerte die türkische Regierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Möglichkeit zum Besuch der auf dem Luftwaffenstützpunkt İncirlik stationierten deutschen Bundeswehrsoldaten. Das Besuchsverbot konnte im Herbst rückgängig gemacht werden.
2016 gab es eine dichte Abfolge bilateraler Regierungskontakte. Die ersten deutsch-türkischen Regierungskonsultationen fanden am 22. Januar 2016 in Berlin statt.
Afrika
Bei ihrer dreitägigen Afrika-Reise vom 9. bis 12. Oktober 2016 traf die Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefs von Mali, Niger und Äthiopien zusammen. Es ging dabei um die
Stabilisierung und Unterstützung des Friedensprozesses in Mali, die Bekämpfung der illegalen Migration und die Migrationspartnerschaften mit der EU sowie um die wirtschaftliche Entwicklung und entwicklungspolitische Zusammenarbeit. In Addis Abeba
eröffnete die Kanzlerin das neue Gebäude des Rates für Frieden und Sicherheit der Afrikanischen Union (AU), das Deutschland finanziert hat und hielt dort eine Rede vor dem
Friedens- und Sicherheitsrat der AU. Zudem führte sie ein Gespräch mit der Kommissionsvorsitzenden der AU, Dlamini Zuma. Die AU ist ein wesentlicher Motor für die politische und wirtschaftliche Integration des Kontinents. Noch in der gleichen Woche fanden
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in Berlin Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Staatspräsidenten von Tschad und Nigeria statt.
3.4.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Weißbuch
Die Ausbreitung des sogenannten Islamischen Staats (IS), neue Gefährdungen im CyberRaum, die Flüchtlingskrise sowie Pandemien wie Ebola: Im Weißbuch 2016 nimmt die
Bundesregierung eine aktualisierte Standort- und Kursbestimmung für die deutsche Sicherheitspolitik vor. Zehn Jahre nach dem letzten Weißbuch ist das eine Antwort auf ein
tiefgreifend verändertes sicherheitspolitisches Umfeld, das durch eine nie gekannte
Dichte und Parallelität von Krisen gekennzeichnet ist.
Das Weißbuch nimmt in einem umfassenden Ansatz das Sicherheitsumfeld national, europäisch und international in Betracht. Es identifiziert Gestaltungsfelder deutscher Sicherheitspolitik und legt die Basis für die künftige Ausrichtung der Bundeswehr. Das
Weißbuch soll auch ein Anstoß zur gesellschaftlichen Debatte darüber sein, wie Deutschland seine Sicherheitspolitik zukünftig gestaltet.
NATO-Gipfel Warschau
Auch 2016 stand die NATO vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen: Dazu
zählen das russische Verhalten in der Ukraine, aber auch im Umgang mit anderen Staaten Mittel- und Osteuropas, die Instabilität im Nahen Osten und in Nordafrika, der internationale Terrorismus und das weitere Engagement in Afghanistan. Das Bündnis hat
hierauf entschiedene, aber maßvolle Antworten gegeben. Der Warschauer NATO-Gipfel
hat den Ansatz der Bundesregierung bestätigt: Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit
auf der einen Seite, Angebote zum Dialog mit Russland auf der anderen Seite.
Im Ergebnis wird die NATO ihre Präsenz mit zukünftig vier rotierenden Bataillonen in
Estland, Lettland, Litauen und Polen verstärken. Deutschland wird die Verantwortung
für ein solches Bataillon in Litauen übernehmen, die USA in Polen, Kanada in Lettland
und Großbritannien in Estland.
Die NATO reagiert zudem auf die Folgen des syrischen Bürgerkriegs, die schwierigen Situationen im Irak und in Libyen sowie die Ausbreitung der Terrormiliz IS. So können im
Kampf gegen den sogenannten IS nunmehr Aufklärungsergebnisse der AWACS-Flotte
durch die Anti-IS Koalition genutzt werden. Die neue NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN leistet auch hierzu einen Beitrag.
Das Bündnis zeigte sich in Warschau entschlossen, zur Stabilisierung der südlichen
Nachbarschaft Europas einen Beitrag zu leisten. Die gemeinsame Erklärung von NATO
und EU zur verstärkten Zusammenarbeit wird auch dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
Die Bündnispartner haben sich zudem auf die Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte bis 2020 geeinigt. Die derzeitige Mission Resolute Support wird auch über
2016 hinaus unverändert weitergeführt.
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Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU
Angesichts von komplexen globalen Herausforderungen setzt sich die Bundesregierung
auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik für eine ambitionierte Umsetzung der im Sommer 2016 veröffentlichten Globalen Strategie der Europäischen Union
auch im Bereich Sicherheit und Verteidigung ein. Ausgehend von den Entscheidungen
des informellen Treffens der EU-27 in Bratislava im September 2016 wurden beim Treffen des Europäischen Rates am 15. Dezember umfangreiche Maßnahmen vereinbart, um
die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der
EU voranzutreiben.
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Der Krieg in Syrien und die damit verbundenen Flüchtlingsströme haben deutlich gemacht, dass der Bekämpfung von Fluchtursachen entscheidende Bedeutung zukommt.
Das schließt ein entschiedenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft bei der gemeinsamen Terrorismus- und Krisenbewältigung mit ein. Deutschland wird sich daher
auch weiterhin an internationalen Missionen und Operationen im Ausland beteiligen.
Die Bundesregierung hat 2016 Beschlüsse zu folgenden Mandaten gefasst:
Einsätze der Bundeswehr im Mittelmeer
• Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-geführten Mission
UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) wurde bis zum 30. Juni 2017
verlängert. Die seeseitigen Grenzen des Libanon sollen dabei gesichert und zugleich
die Fähigkeiten der libanesischen Marine verstärkt werden. UNIFIL leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Libanon.
• Das Mandat zur Operation Active Endeavour (OAE) endete am 15. Juli 2016. Sie
wird ersetzt durch die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG). Kernaufgaben sind die Stärkung der Seeraumüberwachung, der
kooperative Kapazitätsaufbau sowie die Bekämpfung des Terrorismus im maritimen Umfeld der Mittelmeerregion. Das Mandat läuft zunächst bis 31. Dezember
2017. MSO SG hat die Befugnis, Schiffe aktiv zu kontrollieren und zu durchsuchen,
die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben.
• Die Bundesregierung hat im September 2015 die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte in einer weiteren Phase der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED
SOPHIA (European Union Naval Forces Mediterranean) im Mittelmeer beschlossen.
Das Ziel der bis 30. Juni 2017 befristeten Operation SOPHIA ist die Unterbindung
der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im südlichen und zentralen
Mittelmeer. Der EU-Rat hat im Juni 2016 beschlossen, der Operation zwei weitere
Aufgaben zu geben: Zum einen soll sie den Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine unterstützen. Außerdem soll SOPHIA dazu beitragen, den illegalen Waffenhandel im Einsatzgebiet zu verhindern. Seit Beginn der Beteiligung
deutscher Schiffe an der Seenotrettung im Mittelmeer am 7. Mai 2015 haben deutsche Marinesoldaten 17.543 Menschen aus Seenot gerettet (Stand 30.08.2016).
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• Seit Februar 2016 trägt die NATO im Rahmen der Ägäis-Aktivität zur Erstellung eines gemeinsamen Lagebilds für die griechische und türkische Küstenwache sowie
die Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
(FRONTEX) in der Ägäis bei. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu verbessern,
damit die Behörden der Anrainerstaaten gegen Schleusernetzwerke vorgehen können. Diese Aktivität ist ein zentrales Element auch zur Umsetzung der EU-TürkeiVereinbarung vom März 2016.
Weitere Auslandseinsätze der Bundeswehr
• Die EU-Mission ATALANTA am Horn von Afrika wurde zunächst bis zum 31. Mai
2017 verlängert. Die Mission agiert weiter erfolgreich gegen die Piraterie und sichert die Seewege für Handelsschiffe. Die Zahl der Angriffe ist seit dem Höchststand 2011 stetig gesunken. Die Seewege am Horn von Afrika sind wesentlich sicherer geworden. Die Beteiligung Deutschlands bei der EUTM (European Union
Training Mission) in Somalia bis zunächst 31. März 2017 ist eine ergänzende Unterstützung für die Region.
• Das Bundestagsmandat für die EUTM Mali (European Union Trainings Mission) ist
zunächst bis zum 31. Mai 2017 verlängert und erweitert worden. Malische Streitkräfte sollen künftig auch dezentral ausgebildet werden. Deutschland beteiligt sich
zudem an MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization
Mission in Mali), einer Mission der VN zur Stabilisierung Malis, nachdem 2012 ethnische und religiöse Konflikte ausgebrochen waren. In 2016 hatte die Bundeswehr
den Einsatz mit einer neuen Obergrenze von 650 Soldatinnen und Soldaten deutlich erweitert. Das Mandat läuft zunächst bis 31. Januar 2017.
• Damit die grundsätzlich ruhige und stabile Lage im Kosovo weiter gefestigt werden
kann, wurde die NATO Mission KFOR (Kosovo Force) zunächst bis zum 23. Juni
2017 verlängert. Die internationale Truppe hat den Auftrag, den Aufbau eines friedlichen, multiethnischen und demokratisch-rechtstaatlichen Umfeldes in Kosovo zu
unterstützen.
• Die deutsche Beteiligung an der Resolute Support Mission (RSM) in Afghanistan
wurde vom Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Im Fokus
stehen Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte.
• Die Beteiligung deutscher Soldaten an UNMIL (United Nations Mission in Liberia)
endete am 25. Mai 2016. Auf Grundlage der VN-Resolution 2239 vom 30. September
2015 hat die Regierung Liberias am 30. Juni 2016 die Sicherheitsverantwortung
vollständig von UNMIL übernommen.
• Die deutsche Beteiligung an der NATO Operation ACTIVE FENCE Turkey seit 2012
endete am 15. Oktober 2015. Das Risiko ballistischer Raketenangriffe aus Syrien hat
in dem Einsatzzeitraum kontinuierlich abgenommen. Das Risiko für den Allianzpartner Türkei geht heute vor allem vom sogenannten IS aus.
27
• Die Ausbildungsunterstützung im Irak ist zunächst bis zum 31. Januar 2017 verlängert worden. Ziel ist es, die kurdischen Peschmerga und andere betroffenen Ethnien militärisch auszubilden. Die Unterstützung erfolgt mit Einverständnis der irakischen Regierung und der Regierung der Autonomen Region Kurdistans.
• Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris vom 13. November 2015 hat der
Bundestag am 4. Dezember 2015 den Einsatz der Bundeswehr gegen den IS beschlossen. Deutschland stellt Tornado-Aufklärungsflugzeuge, ein Tankflugzeug zur
Luft-zu-Luft-Betankung und eine Fregatte als Begleitschutz für den französischen
Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ bereit. Im November 2016 wurde das Mandat
um AWACS (Airborne Early Warning and Control System)-Luftraumüberwachungsflugzeuge der NATO ergänzt und bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
• Seit Juli 2011 beteiligt sich die Bundeswehr an der Mission UNMISS (United Nations Mission in South Sudan). Kernaufgaben von UNMISS sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung der Menschenrechtssituation sowie die Sicherung
des Zugangs humanitärer Hilfe. Der Deutsche Bundestag hat das aktuelle Mandat
bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
• Die Operation UNAMID (United Nations-African Union Hybrid Mission in Darfur)
ist ein stabilisierendes Element zur Verbesserung der Sicherheitslage im Westsudan
und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der Krise. Deutsche Soldaten beraten und unterstützen die Mission bis Dezember 2017.
3.5.
Internationale Polizeimissionen
Weltweit nimmt die Bundespolizei Aufgaben im Auftrag der UN und der EU wahr. Außerdem schützt sie deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen. Die Polizei
beteiligt sich heute bei 18 Missionen in Ländern wie Afghanistan, Ukraine, Mali, Sudan
und Kosovo. Zudem leisten deutsche Polizisten in weltweiten UN-Missionen wichtige
Beiträge für die Friedenssicherung.
• Im Kosovo unterstützt die deutsche Bundespolizei den EU-Einsatz EULEX Kosovo.
Ziel ist es, beim Aufbau von Polizei, Justiz und Verwaltung zu helfen. Die Mission
hat eine beobachtende und beratende Funktion.
• Der Einsatz bei der UNAMID, einer Kooperation der UN und der Afrikanischen
Union in Darfur im Westsudan, soll die Zivilbevölkerung schützen und zugleich
eine beratende, ausbildende und überwachende Funktion übernehmen.
• Neben der militärischen Unterstützung bei UNMISS können sich auch bis zu zwan-
zig Beamte der Polizei des Bundes und der Länder an der Mission im Südsudan beteiligen. Sie unterstützen das Engagement deutscher Soldaten. Die UN hatten den
Einsatz von Polizeiexperten zur Bekämpfung „sexueller und geschlechtsbasierter
Gewalt“ erbeten. Die unbewaffneten deutschen Polizeikräfte wurden wegen der im
Juli 2016 in Juba ausgebrochenen Kämpfe bis auf weiteres abgezogen. Die Fortsetzung ihres Einsatzes wird in Abstimmung mit den UN geprüft.
28
• In der Ukraine beteiligt sich die deutsche Bundespolizei an dem EU-Einsatz EUAM
Ukraine (European Union Advisory Mission Ukraine). Sie soll die lokale Polizei strategisch beraten und die Reform des Sicherheitssektors unterstützen.
• Deutschland engagiert sich bei der Mission MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) mit bis zu 10 Polizisten bei der
Ausbildung und Beratung der malischen Polizei. Zu den Aufgaben der Mission gehören die Stabilisierung und Absicherung wichtiger Bevölkerungszentren, die Unterstützung der Wiederherstellung staatlicher Autorität im Land und die Umsetzung einer "Roadmap" für die politische Transition Malis.
3.6.
Multilaterales Engagement
Bekämpfung von Fluchtursachen
Derzeit gibt es weltweit über 65 Millionen Flüchtlinge und etwa 180 Millionen internationale Migranten. Die strukturelle Bekämpfung von Fluchtursachen ist deshalb zu einer
der größten globalen Herausforderungen geworden. Sie wird vor dem Hintergrund von
anhaltenden Krisen und des weltweiten Weltbevölkerungswachstums auch zukünftig
weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Bundesregierung unterstützt die internationale Gemeinschaft dabei, den Menschen
vor Ort bessere Lebensperspektiven zu geben und die Rückkehr von Migranten zu fördern. Ob bilateral, in der EU oder gemeinsam mit anderen Ländern und internationalen
Organisationen: Neben kurzfristig wirkenden Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe
tragen vor allem mittelfristige und langfristige entwicklungspolitische Maßnahmen dazu
bei, die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern.
Auf der Londoner Geberkonferenz „Supporting Syria and the Region“ vom 4. Februar
2016 stellte die internationale Gemeinschaft insgesamt rund 10 Milliarden Euro für
Flüchtlinge in Syrien und seinen Nachbarländer bereit. Die Bundesregierung beteiligt
sich an den Hilfsgeldern in den kommenden drei Jahren mit insgesamt 2,3 Milliarden
Euro. 2016 stellt sie eine Milliarde Euro für humanitäre Hilfsprogramme der UN zur Verfügung. Davon kommen 570 Millionen dem Welternährungsprogramm zugute und damit die Hälfte des gesamten Bedarfs.
Globales Gesundheitskrisenmanagement
Bereits im Januar 2015 hatte die Bundeskanzlerin vor dem Hintergrund der Ebola-Krise
einen Sechs-Punkte-Plan zur besseren Prävention und Bewältigung von Gesundheitskrisen vorgelegt. Gemeinsam mit Norwegen und Ghana hat sie zudem ein hochrangiges Panel in den Vereinten Nationen initiiert, das im Frühjahr 2016 seine Empfehlungen für ein
besseres globales Gesundheitskrisenmanagement präsentiert hat, gefolgt von einem Bericht des UN-Generalsekretärs und der Einrichtung einer UN-Task Force zu dessen Umsetzung.
Viele der gezogenen Lehren wurden 2016 über konkrete Initiativen angegangen, etwa
zur schnellen Verfügbarkeit von medizinischem Personal und Material im Krisenfall. Die
29
Weltbank und die Weltgesundheitsorganisation haben zudem neue Instrumente entwickelt, um im Notfall schnell und umfassend Finanzmittel bereitstellen zu können.
Deutschland engagiert sich in hohem Maße politisch für Reformen im globalen Gesundheitskrisenmanagement und leistet substantielle finanzielle Beiträge, etwa für die Pandemic Emergency Financing Facility der Weltbank oder das Notfallprogramm der WHO.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine finanzielle und strukturelle Stärkung der WHO ein, damit sie schnell und mit allen erforderlichen Mitteln auf globale
Gesundheitskrisen reagieren kann.
3.7.
Entwicklungszusammenarbeit
Deutschland ist nach den USA und Großbritannien der drittgrößte Geber für bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit weltweit. Der Haushalt des BMZ hat sich seit 2005 von
3,98 auf 8,54 Milliarden Euro im Haushalt 2017 mehr als verdoppelt.
Das trägt der wachsenden Bedeutung von Entwicklungspolitik bei der Bewältigung globaler Herausforderungen Rechnung, nicht zuletzt bei der Fluchtursachenbekämpfung.
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt gezielt die wirtschaftliche Entwicklung und
Stabilisierung von Entwicklungsländern und verschafft den Menschen dadurch Bleibeund Zukunftsperspektiven.
Besonderes Augenmerk galt 2016 der dramatischen Situation im Umfeld der Syrien- und
Irakkrise. Dort wurde das Engagement in den vergangenen drei Jahren nahezu vervierfacht. Dabei war es ein wichtiges Ziel, Kindern und Jugendlichen eine Schul- und Ausbildung zu ermöglichen und damit das Entstehen einer „verlorenen Generation“ zu verhindern.
Weitere Themen, die im Zentrum der deutschen Entwicklungszusammenarbeit standen,
waren der Kampf gegen Hunger und Mangelernährung, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Verankerung sozialer und ökonomischer Mindeststandards in globalen
Lieferketten.
Mit der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft im
September 2015 einen neuen und umfassenden Handlungsrahmen gegeben: einen
„Weltzukunftsvertrag“. Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda
verknüpfen die früheren Millennium-Entwicklungsziele mit der Nachhaltigkeitsagenda
von Rio+20 zu einem umfassenden Konzept von wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit. Die Agenda 2030 gilt universell, d.h. für Entwicklungs-, Schwellenund Industriestaaten gleichermaßen, und betrifft alle Politikfelder auf lokaler, nationaler
und internationaler Ebene. Die Bundesregierung setzt sich in verschiedenen Foren für
eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 ein und hat bereits im Juli 2016 vor dem
ersten High Level Political Forum der UN über ihre Umsetzungsschritte berichtet.
Die Zukunftscharta „EINEWELT – Unsere Verantwortung“ hat wichtige inhaltliche Impulse für die Umsetzung der Agenda 2030 gesetzt. Diese Themen wurden mit der ZukunftsTour 2015 und 2016 in alle deutschen Bundesländer getragen. Die Charta ist auf
30
Initiative der Bundesregierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, politischen Stiftungen, Kirchen, Kommunen, Ländern, Wirtschaft und Medien erarbeitet worden.
4.
Solide Finanzen
4.1.
Verantwortungsvolle Finanz- und Steuerpolitik
Die Bundesregierung hat mit dem Bundeshaushalt 2017 zum vierten Mal in Folge einen
Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt. Konsolidierung und mehr Investitionen sind
die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung.
Die Bundesregierung will schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen zurückdrängen und setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein. Schädliche Steuerpraktiken sollen sowohl innerhalb Deutschlands als auch zwischen den Staaten der EU
bzw. der internationalen Staatengemeinschaft zurückgedrängt werden. Im Interesse der
dauerhaft auskömmlichen Finanzierung des Staates müssen sich sowohl die privaten als
auch die öffentlichen Akteure an die vereinbarten Regeln halten.
Schneller Abbau der Schulden
Die Bundesregierung verringert weiterhin die Schuldenlast. Das geht aus dem Stabilitätsprogramm 2016 hervor. Danach sank 2015 die Schuldenstandquote (Anteil der Staatsschulden am Bruttoinlandsprodukt) auf 71,2 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein
Rückgang um 3,5 Prozentpunkte. Nach der aktuellen Prognose wird sie bis 2020 auf unter 60 Prozent sinken. Deutschland hat damit den Schuldenstand deutlich schneller zurückgeführt als im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegeben und ist ein Stabilitätsanker in der Eurozone.
Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen
Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Bundesregierung wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Die Bundesregierung hat deshalb Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen.
Am 1. Januar 2016 startete auf europäischer Ebene der Einheitliche
Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen, gleichzeitig wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen. Die Bundesregierung hat
deshalb auch die Behörden für die Bankenabwicklung neu geordnet.
Besserer Schutz für Kleinanleger
Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Infolge der
Finanzkrise hat sie Vorschriften erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Sie setzt damit europäische Richtlinien
und Verordnungen in deutsches Recht um.
31
Steuerschlupflöcher geschlossen
Das neue Gesetz zur Investmentbesteuerung will ein europarechtskonformes und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Die neue Systematik wird ab
2018 gelten. Zudem sollen aggressive Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Dividenden verhindert werden. Dieser Regelungsteil gilt rückwirkend bereits für die Dividendensaison 2016. Das Gesetz erschwert Steuervermeidung und Missbrauch und reduziert den bürokratischen Aufwand für Bürger, Unternehmen und Behörden.
Internationale Gewinnverschiebungen unterbinden
Einige Konzerne verschieben ihre Gewinne gelegentlich dorthin, wo die Steuern am
niedrigsten sind. Damit soll künftig Schluss sein. Auf internationaler und europäischer
Ebene erarbeitete Steuer-Standards sollen für mehr Steuer-Fairness und eine angemessene Besteuerung sorgen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der neue Standards in nationales Recht überführt.
Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen
Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver machen: Das
will die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen
für Behörden erreichen.
4.2.
Bundeshaushalt
Keine neuen Schulden, mehr Investitionen
Der Bund hält auch 2017 an seiner soliden Haushaltspolitik fest und legt zum vierten Mal
in Folge einen Haushalt ohne neue Schulden vor. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für
Wachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung hat die öffentlichen Investitionen
des Bundes substanziell gesteigert und entlastet die Länder und Kommunen erheblich,
um deren Investitionsspielräume zu erhöhen.
Mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen und für Sicherheit
2016 stellt der Bund umfangreiche Leistungen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation
bereit. Darin enthalten ist eine unmittelbare Entlastung der Länder und Kommunen um
9,3 Milliarden Euro. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann rund
4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich einstellen.
Zudem bekommen die Sicherheitsbehörden im Haushalt 2016 über 2000 Stellen zusätzlich. Die Bundespolizei erhält weitere 150 Stellen unter anderem zur Unterstützung der
Länder für ihre Rückführungsaufgabe. Auch das Technische Hilfswerk erhält über 200
zusätzliche Stellen.
Steuerliche Entlastung
Die Bundesregierung entlastet Steuerzahler und stärkt Familien. Sie hat den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag angehoben und das Kindergeld und den Kinderzuschlag
erhöht. Die Anpassung des Einkommensteuer-Tarifs entlastet Bürgerinnen und Bürger
zusätzlich. Damit werden die Auswirkungen der Kalten Progression kompensiert. Durch
das Maßnahmen-Paket 2015/2016 erfahren die Steuerzahler eine Entlastung von insge32
samt mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr. Weitere Entlastungen für Steuerzahler und Familien für die Jahre 2017 und 2018 hat die Bundesregierung im Oktober auf den Weg gebracht.
Einigung beim Bund-Länder Finanzausgleich
Bund und Länder haben sich auf eine Neuordnung ihres Finanzausgleichs verständigt.
Damit die Länder in die Lage versetzt werden, die Schuldenbremse des Grundgesetzes ab
2020 einzuhalten, überlässt der Bund den Ländern gut 9,52 Milliarden Euro. Im Gegenzug soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Bildung sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Das Gesamtpaket bringt für die nächsten Jahre Berechenbarkeit und sichere zusätzliche Investitionen und soll im Frühjahr 2017 parlamentarisch umgesetzt werden.
4.3.
G7-Gipfel und G20-Gipfel
G7-Gipfel in Japan
Beim Gipfeltreffen der G7 auf der japanischen Halbinsel Kashikojima in Ise-Shima haben
sich die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Italien, Japan, Kanada, den USA
und Deutschland zu ihrer besonderen Verantwortung bekannt, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen.
Eine gemeinsame ökonomische Initiative soll Risiken für die Weltwirtschaft vermeiden
und für weltweites Wachstum sorgen. Sie soll eine Balance zwischen Struktur-, Fiskalund Geldpolitik herstellen und den Schuldenstand auf einen tragfähigen Pfad bringen.
Die Fluchtbewegungen werden als „globale Herausforderung anerkannt, die eine globale
Antwort erfordert“, heißt es in der Erklärung der G7. Es gelte, Fluchtursachen wie Konflikte, staatliche Instabilität und die Folgen des Klimawandels zu bekämpfen. Im Kampf
gegen den Terrorismus unterstützt die G7 den Irak mit 3,6 Milliarden Dollar. Deutschland beteiligt sich daran mit einem Kredit von 500 Millionen Euro. Die japanische Präsidentschaft endet am Jahresende; 2017 übernimmt Italien die G7-Präsidentschaft.
Deutsche G20-Präsidentschaft
Am 1. Dezember 2016 übernimmt Deutschland von China offiziell die G20-Präsidentschaft. Der G20-Gipfel findet am 7. und 8. Juli 2017 im Hamburg statt. Vor dem Gipfel
wird es in Deutschland Vorbereitungs- und Fachministertreffen sowie Treffen mit der
Zivilgesellschaft geben. Deutschland will während seiner Präsidentschaft zusätzlich zu
den traditionellen Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Finanzmarktregulierung und
Steuerpolitik auch weitere aktuelle globale Herausforderungen ins öffentliche Blickfeld
rücken. Der Fokus der deutschen Präsidentschaft soll hierbei darauf liegen, die Stabilität
und Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften zu erhöhen, die Zukunftsfähigkeit der
Volkswirtschaften zu verbessern und Verantwortung zu übernehmen. Die Agenda umfasst deshalb Initiativen zu nachhaltiger Entwicklung, Klimaschutz und Energie, zur Bekämpfung von Pandemien, zu weltweiten Standards beim Arbeitsschutz, Frauenförderung, Korruptionsbekämpfung und dem Umgang mit Flucht und Migration.
33
5.
Innovationen und Zukunftsstrategien
5.1
Nachhaltige Entwicklung
Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist grundlegendes Ziel und Maßstab des
Regierungshandelns. Entsprechend ihrer Vorreiter- und Vorbildrolle im Bereich der
nachhaltigen Entwicklung hat sich die Bundesregierung zu einer Umsetzung der globalen Agenda 2030 auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern verpflichtet. Wesentlicher
Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Sie bündelt die Nachhaltigkeitsbeiträge der unterschiedlichen Politikfelder und
wirkt auf stärkere Kohärenz und Lösung von Zielkonflikten hin.
Die Bundesregierung hat die Strategie in einem breiten Dialog mit Öffentlichkeit, Verbänden und Institutionen 2016 grundlegend überarbeitet und neu konzipiert. 2017 wird
die neue Strategie der Öffentlichkeit präsentiert. Kern der Strategie sind die neuen und
weiterentwickelten Indikatoren sowie damit verbundene Ziele, die alle 17 Sustainable
Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 abdecken. Die Strategie zielt auf eine auf die
Zukunft gerichtete, global verantwortliche, generationengerechte und gesellschaftlich
integrative Politik ab.
5.2.
Digitale Agenda
Der Digitale Wandel bietet große Chancen, Wohlstand und Lebensqualität zu steigern
und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Mit der im August 2014 beschlossenen
Digitalen Agenda gestaltet die Bundesregierung den Wandel aktiv mit.
Die Umsetzung der Digitalen Agenda ist ein gutes Stück vorangekommen: Das gilt für
den Breitbandausbau und neue Freiheiten für die Internetnutzer. Das Kabinett hat am
16. September 2015 den Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzung der Digitalen
Agenda beschlossen.
Zentrale Plattform für einen regelmäßigen Dialog ist der jährliche Nationale IT-Gipfel,
der zuletzt am 16. und 17. November 2016 in Saarbrücken stattfand. Die Internetseite
www.digitale-agenda.de informiert die Bürger aktuell über den Stand der Umsetzung.
Die Netzallianz aus Politik und Telekommunikationsbranche hat ihren Fahrplan für den
Netzausbau in einem Kursbuch festgeschrieben.
Schneller Internetanschluss
Seit Ende 2015 haben über 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als
50 Megabit pro Sekunde. Ziel der Digitalen Agenda ist es, bis 2018 alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss (50 Mbit/s) auszustatten. Mobiles Breitband soll helfen,
den flächendeckenden Ausbau auch in ländlichen Regionen zu unterstützen.
Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau
Ziel des Bundesförderprogramms ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen. Insgesamt stehen 4 Milliarden Euro
34
für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Rund 3,3 Milliarden Euro investiert der Bund, 700 Millionen Euro die Länder.
Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Mit der Änderung des Telemediengesetzes wurde ein sicherer und verlässlicher Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen. Dabei geht es insbesondere um bestehende
Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Störerhaftung. Seit Juli 2016 unterstützt das Gesetz
die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots.
Freier Zugang zum offenen Internet
Im Netz sind alle gleich. Die Bundesregierung stellt den freien Zugang zum offenen Internet sicher. Grundsatz dabei ist die sogenannte Netzneutralität. Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen empfindliche Bußgelder. Das neue Telekommunikationsgesetz setzt eine EU-Verordnung in nationales Recht um.
Freie Routerwahl
Bürger können ihre Router für den Internetzugang seit Juli 2016 frei wählen. Das Gesetz
stärkt die freie Produktwahl und sorgt für mehr Wettbewerb bei Internetroutern.
Strategie Schiene Digital
Auch in der zweiten Klasse soll es bis Ende 2016 kostenfreies WLAN in allen ICE-Zügen
geben - ein Ziel der "Strategie Schiene Digital" von Bund, Bahn und Bahnindustrie. Dazu
gehören auch neue Leit- und Sicherungstechnik, Forschungsförderung, automatisiertes
Fahren und digitale Bauplanung.
Förderung für automatisiertes Fahren
Deutschland soll Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge bleiben, aber
auch Leitmarkt werden. Dafür hat die Bundesregierung ein 80 Millionen Euro schweres
Förderprogramm aufgelegt. Die Mittel sollen bis 2020 gezielt in die Forschung auf digitalen Testfeldern fließen.
Digitales Testfeld Autobahn
Auf dem neuen „Digitalen Testfeld Autobahn“ auf der A 9 in Bayern können Industrie
und Forschungseinrichtungen Technologien des automatisierten und vernetzten Fahrens erproben, bewerten und weiterentwickeln. Mit moderner Radarsensorik werden
präzise Echtzeit-Daten zu Verkehrsfluss, Verkehrsdichte, Geschwindigkeit und Fahrverhalten gewonnen.
Förderung für Innovative Hafentechnologien
Leistungsfähige Häfen sind die Drehscheiben für den Export- und Logistikweltmeister
Deutschland. Damit sie weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, hat die Bundesregierung die
Förderrichtlinie für Innovative Hafentechnologien gestartet. Insgesamt stehen in den
nächsten fünf Jahren bis zu 64 Millionen Euro für den "Sprung zur Mobilität 4.0" zur Verfügung.
35
Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wie Cloud Computing und Big Data zu unterstützen. Die Digitalisierung der Industrie („Industrie 4.0.“) und die Entwicklung neuer Dienste und Anwendungen stehen
im Mittelpunkt des digitalen Wandels.
Förderprogramm für Mobilitätsideen gestartet
Mit dem mFUND unterstützt das Bundesverkehrsministerium digitale Geschäftsideen,
die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen zum Beispiel Navigationsdienste, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Für das neue Förderprogramm stehen bis Ende 2020 rund 100 Millionen Euro bereit.
Smart Data - Innovationen aus Daten
Mit dem Technologieprogramm "Smart Data - Innovationen aus Daten" fördert das Bundeswirtschaftsministerium Leuchtturmprojekte, die innovative Dienste und Dienstleistungen entwickeln.
Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“
Die Verwaltung soll effizienter und moderner werden. Dazu hat die Bundesregierung das
Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Es schafft verbindliche Standards für
die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung und bringt konkrete Projekte auf den
Weg. Ein wesentlicher Schritt ist der Wechsel in der Bundesverwaltung von der PapierAkte zur E-Akte.
Auf der Datenautobahn zum Patienten
Die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen wird für Patienten wie Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen ausgebaut. Das sieht das Gesetz für "Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" von 2015 vor.
5.3.
Neue Hightech-Strategie
Die neue Hightech-Strategie bündelt die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der
Bundesregierung und der Wirtschaft auf Feldern, in denen sich Innovationen besonders
dynamisch entwickeln und die wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand versprechen.
Besonders wichtig für unsere Zukunft sind die Themen digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben,
intelligente Mobilität und zivile Sicherheit.
2016 starteten zahlreiche Projekte, Programme und Initiativen:
•
Aktionsplan Nanotechnologie 2020
Ziel des Aktionsplans Nanotechnologie 2020 ist es, in Deutschland die Chancen
und Potenziale der Nanotechnologie zu nutzen, ohne mögliche Risiken außer
Acht zu lassen.
36
•
Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und
Quartiere
Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen, wie durch Innovationen
und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige Häuser und Quartiere entstehen können.
•
Neues Rahmenprogramm "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung"
Das Programm unterstützt die Entwicklung von Industrie 4.0, von Elektromobilität und automatisiertem Fahren, einer nachhaltigen Energieversorgung sowie intelligenter Medizintechnik.
•
Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben
Erstmals fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung gezielt Forschungsprojekte, an denen maßgeblich Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind.
Mehr Forschungsförderung „Energie“
Im Rahmen der „Koordinierungsplattform Energieforschungspolitik“ wird das 6. Energieforschungsprogramm kontinuierlich weiterentwickelt. Für die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien hat die Bundesregierung im
Energieforschungsprogramm 2015 über 860 Millionen Euro bereitgestellt. Damit leistet
das Programm einen wichtigen Beitrag, um den Umbau der Energieversorgung in
Deutschland sicher und kostengünstig zu gestalten. Förderkonditionen und alle Forschungsvorhaben der einzelnen Förderschwerpunkte werden im Forschungsjahrbuch in
Kurzbeschreibungen vorgestellt.
5.4
Demografiestrategie
Die Bundesregierung hat ihre Demografiestrategie im Herbst 2015 unter dem Titel
„Mehr Wohlstand für alle Generationen“ weiterentwickelt und führt den Dialogprozess
zur Gestaltung des demografischen Wandels mit Partnern aus den Länder und Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Gesellschaft in 10 Arbeitsgruppen fort. Die Ergebnisse
werden auf einem Demografiegipfel am 16. März 2017 präsentiert.
5.5.
Energiewende
Die Energiewende kommt voran. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf Zielkurs. 2015 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch über 30 Prozent. Dazu hat vor allem der starke Ausbau der Windenergie an Land und auf See beigetragen. Die Strompreise für Haushaltskunden sind 2015 um
1,4 Prozent gesunken, und 2016 nur leicht gestiegen. Die Strompreise für nicht privilegierte Industriekunden außerhalb der so genannten Besonderen Ausgleichsregelung sind
2015 um 2,1 Prozent gesunken.
37
Hohe Versorgungssicherheit
Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – sehr zuverlässig. 2015 lag die durchschnittliche Unterbrechung der
Stromversorgung beim Endverbraucher bei 12,70 Minuten im Jahr.
EEG 2017 am Start
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 wirkt: Der Ausbau der
erneuerbaren Energien schreitet weiter voran und ist für alle besser planbar. Die Kosten
sind breiter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden.
Die EEG-Umlage hat sich seit 2014 stabilisiert. 2015 sank sie erstmals seit ihrer Einführung, der Anstieg ist nun gebremst. 2016 beträgt sie 6,35 Cent/kWh; 2017 wird sie auf
6,88 Cent ansteigen.
Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik haben 2016 gezeigt, dass der Wettbewerb um
die Förderhöhe dem Markt gut tut. Die Bundesregierung hat daher das EEG novelliert,
das 2017 in neuer Form in Kraft tritt. Dann wird die die Höhe der Förderung für neue
Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen über Ausschreibungen ermittelt. Die
Anlagenbauer bewerben sich in einer Auktion mit einem möglichst niedrigen Preis um
die ausgeschriebene Strommenge. Ziel ist ein marktwirtschaftlicher Fördersatz.
Ein neuer Strommarkt
Ein wichtiges Thema auf der energiepolitischen Agenda ist die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Menge von Wind- und Sonnenstrom. Wie bleibt die Stromversorgung sicher und kostengünstig trotz wetterbedingter Schwankungen bei der Stromproduktion? Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Fragen 2014 und 2015 in einem Grün- und einem Weißbuch öffentlich zur Diskussion gestellt. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung das Strommarktgesetz beschlossen, das 2016 in Kraft getreten ist.
Danach stehen eine flexible Stromnachfrage mit einem flexiblen Stromangebot und
Speichermöglichkeiten zukünftig in einem Wettbewerb um die beste Auslastung. Zur zusätzlichen Absicherung des Strommarktes führt das Gesetz eine Kapazitätsreserve ein. 2,7
GW ältere und damit besonders CO2-intensive Braunkohlekraftwerke stehen für weitere
vier Jahre bereit und werden dann schrittweise stillgelegt. Auf diese Kraftwerke kann als
letzte Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, wenn es am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt.
Um den Klimaschutz voranzubringen, setzt die Bundesregierung zudem auf den Erhalt
und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das KWK-Gesetz macht den Umstieg
von kohle- auf gasgefeuerte KWK attraktiver. Für neue KWK-Anlagen steigen die Fördersätze: Das maximale Fördervolumen beträgt nun 1,5 Milliarden statt 750 Millionen
Euro pro Jahr.
Einsatz intelligenter Messsysteme
Eine weitere Stütze des neuen Strommarktes ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es schafft die Voraussetzung für den Einsatz von intelligenten Messsystemen
38
und Netzen. Sie helfen, den Strom zielgenau im Netz zu verteilen und damit Angebot
und Nachfrage in Balance zu bringen.
5.6.
Netzausbau
Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau des Übertragungsnetzes. Das Bundesbedarfsplangesetz von 2013 ist Ende 2015 novelliert worden. Der Plan
stützt sich auf den aktuellen Netzentwicklungsplan, der fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und im konventionellen
Kraftwerkspark angepasst wird. Seit 2015 wird der Plan nur noch alle zwei Jahre erstellt.
Dies gilt auch für den bislang separaten Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Ab
2018 werden beide Pläne zusammen geführt.
Der Bundesbedarfsplan beruht auf dem dritten Netzentwicklungsplan Strom (NEP)
2014/2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2014/2024. Er umfasst Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen über eine Länge von
rund 3.100 km und Neubauvorhaben mit einer Länge von rund 2.550 km. Als weitere
Neuerung sieht das Gesetz vor, die großen Gleichstromtrassen, sogenannte HGÜ-Leitungen, vorrangig als Erdkabel statt wie bisher als Freileitung zu bauen.
Die bestehenden Verteilnetze werden modernisiert , so dass die Infrastruktur vor Ort in
den Kommunen zukunftsfähig wird. Die Anreizregulierungsverordnung sorgt für investitionsfreundliche Bedingungen, da sie den Zeitverzug für die Anerkennung von Investitionen beseitigt. Gleichzeitig wurden auch Effizienzanreize gesetzt und für mehr Transparenz gesorgt. So entsteht Raum für zukünftige digitale Technologien und Geschäftsmodelle. Auch die Vergabe der Wege- und Leitungsrechte wurde klar geregelt und kommunalfreundlich ausgestaltet.
Förderung der Akzeptanz
Der geplante Umbau der Energieversorgung gelingt nur, wenn die Bedürfnisse und Erwartungen aller Akteure und Betroffenen – von der Bevölkerung über Unternehmen
und Betriebe, Land- und Forstwirtschaft - angemessen berücksichtigt werden. Deshalb
ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben sehr wichtig.
Für einen bürgerfreundlichen Netzausbau sollen stärker als bisher bestehende Trassen
genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden. Erdkabel sollen bei den neuen
Gleichstromtrassen, so genannten „Stromautobahnen“, in der Bundesfachplanung
grundsätzlich Vorrang vor Freileitungen haben.
Netz-Forschung
Stromleitungen müssen erhebliche Strommengen oft über große Distanzen zwischen Erzeugungsanlagen und Verbrauchszentren transportieren. Wetteränderungen führen
dazu, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien schwankt. All das erfordert
neue Techniken und Konzepte, um die Netze in Balance zu halten. Die Förderinitiative
„Zukunftsfähige Stromnetze“ bringt Innovationen voran, etwa optimierte Übertragungsund Verteiltechniken, intelligente Stromnetze, neue Konzepte zur Netzplanung, Betriebsführung und Lastmanagement. Die Bundesregierung fördert derzeit 83 Vorhaben
mit rund 157 Millionen Euro.
39
Digitale Agenda für die Energiewende
Ein weiteres Förderprogramm ist das "Schaufenster intelligente Energie – Digitale
Agenda für die Energiewende" (SINTEG), das seit Februar 2015 für vier Jahre läuft. Ziel
des Projekts ist es, in fünf Modellregionen Lösungen für eine klimafreundliche, sichere
und effiziente Energieversorgung trotz hoher Anteile schwankender Stromerzeugung
aus Wind- und Sonnenenergie zu entwickeln.
Im Fokus stehen dabei intelligente Netze (Smart Grids), die für Stabilität und ein besseres
Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch, Speichern und Netzen sorgen. Das Förderprogramm SINTEG ist gleichzeitig Teil des Maßnahmenpakets "Innovative Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft" und damit auch ein wichtiger Baustein zur Umsetzung
der Digitalen Agenda.
5.7.
Energieeffizienz
Die Bundesregierung baut die Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende weiter
aus und setzt den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) dazu konsequent um.
Die Kampagne „Deutschland macht‘s effizient“ unterstützt die Maßnahmen.
Da die Anforderungen steigen ist es erforderlich, bereits jetzt eine weitergehende, mittelbis langfristige Energieeffizienzstrategie mit einem Zeithorizont bis 2050 zu definieren.
Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium im August 2016 eine öffentliche Konsultation zum "Grünbuch Energieeffizienz" gestartet.
Energieeffizienz in Gebäuden
Die Bundesregierung hat im November 2015 die „Energieeffizienzstrategie Gebäude“ (ESG) beschlossen. Die Strategie für die Energiewende bei Gebäuden liefert einen
wichtigen Beitrag zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050.
Um die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell zu etablieren und die Eigenverantwortlichkeit dafür zu erhöhen, sind vier neue Programme gestartet:
• Förderprogramm zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung (Start Mai 2016)
• Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien (Start Mai
2016)
• Step up! - die wettbewerbliche Ausschreibung für Stromeffizienzmaßnahmen
(Start Juni 2016)
• Pilotprogramm Einsparzähler (Start Mai 2016)
Die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Deshalb
lohnt es sich, noch effizienter mit Strom und Wärme umzugehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit über 17 Milliarden
Euro fördert die Bundesregierung Verbraucher, Unternehmen und Kommunen bei ihren
Maßnahmen für mehr Energieeffizienz.
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Neues Energielabel für alte Heizungen
Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise mit
dem neuen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen ausgestattet. Verbraucher werden über
Energieberatungsangebote und Förderungen informiert. Die Kennzeichnung soll den
Austausch alter Heizgeräten fördern und einen Anstoß zum Energiesparen geben. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater sind seit 2016 berechtigt die Etiketten anzubringen - ab 2017 ist es Pflicht der Bezirksschornsteinfeger.
Beraten und fördern
Unterstützung gibt es für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen von der Energieberatung bis hin zu Förderprogrammen für die Modernisierung von Heizung und Gebäude. Bei einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieexperten werden 60 Prozent der
Beratungskosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag wurde von 400 Euro für Ein- und
Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten auf 1.100
Euro angehoben.
Mit der "Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente
Pumpen und den hydraulischen Abgleich" setzt die Bundesregierung seit August 2016
neue Förderimpulse für eine Heizungsoptimierung. Gefördert werden ein Pumpenaustausch oder die Optimierung des Heizungsbetriebs. Auch eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Bezuschusst werden die Fördermaßnahmen jeweils mit bis zu 30
Prozent, maximal 25.000 Euro.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Beratungen zum Energieeinspar-Contracting fördert die Bundesregierung Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen. Energieeinspar-Contracting bedeutet, dass ein Dienstleister Energieeffizienzmaßnahmen an einem fremden Gebäude übernimmt, etwa Sanierungen, Installation und Betrieb der Heizungsanlage oder Energielieferung.
Energieeffizienz im Haushalt
Im Juni 2016 hat die Bundesregierung die Nationale Top-Runner-Initiative (NTRI) gestartet, um energieeffizientere Geräte in Haushalten und Unternehmen schneller zu verbreiten. Die NTRI ist eine breite Allianz aus Politik, Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz für die Steigerung der Energieeffizienz von Produkten. Die Initiative setzt an
allen Punkten der Wertschöpfungskette an: Produktion, Vertrieb, Kauf und Nutzung.
Über den Produktfinder der Nationalen Top-Runner-Initiative lassen sich effiziente und
ökologische Produkte in den Kategorien Kühl-/Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Lampen, Fernseher, Computer-Monitore finden. Der Handel trägt beispielsweise durch Schulung der Verkäufer dazu
bei, die Verkaufszahlen energieeffizienter Produkte zu steigern.
Netzwerke zum Erfahrungsaustausch
Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sieht vor, rund 500 EnergieeffizienzNetzwerke bis 2020 zu initiieren. Ein Energieeffizienz-Netzwerk ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen einer Region oder Branche, um ihre Energieeffizienz zu
41
steigern. Die ersten 50 Netzwerke der 2014 gegründeten Initiative haben ihre Arbeit aufgenommen. Mehr als 500 Unternehmen engagieren sich bundesweit für den sparsamen
Einsatz von Energie.
5.8.
Elektromobilität
Elektrofahrzeuge haben viele Vorteile: Ihr Antrieb ist emissionsfrei und lärmarm. Sie
können einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Innenstädten
leisten. Zudem sind sie - mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben - klima- und
ressourcenschonend unterwegs. Um die Entwicklung auf dem Markt für Elektromobilität zu beschleunigen, fördert die Bundesregierung Elektrofahrzeuge über ein Maßnahmenpaket mit insgesamt einer Milliarde Euro. Mit gutem Beispiel geht der Bund voran
mit seinem Fuhrpark: Der soll künftig zu mindestens 20 Prozent mit Elektrofahrzeugen
bestückt sein. Dafür stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Kaufprämie
Seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus, beantragen. Sie bekommen dann einen Zuschuss zum Kaufpreis in Höhe von
4.000 Euro für reine Elektroautos und 3.000 Euro für Plug-In Hybride. Bund und Automobilindustrie übernehmen die Kosten dafür jeweils zur Hälfte. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für Auskünfte und die Zuteilung zuständig.
Steuervorteile
Halter von Elektrofahrzeugen profitieren auch von günstigen Steuerregelungen: Wer
sein Auto beim Arbeitgeber auflädt, erhält seine „Tankfüllung“ steuerfrei. Und Halter von
Elektrofahrzeugen sind seit Anfang 2016 für ein neu zugelassenes Elektroauto wieder für
zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Vorteile für Elektroautos vor Ort
2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage, um Elektroautos im Straßenverkehr zu privilegieren und damit Anreize für den Kauf zu setzen.
Die Kommunen vor Ort haben jetzt die Möglichkeit E-Autos kostenfrei parken und Busspuren benutzen zu lassen.
Ladesäulen flächendeckend
Die Ladeinfrastruktur fördert der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro. Zwei Drittel
davon werden in Schnellladesäulen investiert, von denen u.a. 430 an fast allen Autobahnraststätten bis 2017 entstehen sollen. Die ersten sind bereits in Betrieb. Das Projekt
SLAM (Schnellladenetz für Achsen und Metropolen) bringt eine öffentliche Infrastruktur
an ausgewählten Standorten voran.
Damit die Ladeinfrastruktur allen zugutekommt sind einheitliche Standards wichtig. Seit
März 2016 vereinheitlicht die Ladesäulenverordnung Stecker-Standards und den Betrieb
von öffentlichen Ladesäulen.
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Forschung ganz praktisch
Seit 2013 kann man Elektromobilität in vier weltweit einzigartigen „Schaufenstern Elektromobilität“ kennenlernen. Die Schaufenster fördern den Ideenwettbewerb zwischen
Regionen und Unternehmen. Hinzu kommen acht weitere Modellregionen in Deutschland. Seit 2012 hat die Bundesregierung 22 Leuchtturmprojekte ausgezeichnet. Insgesamt
investiert die Bundesregierung 2,2 Milliarden Euro bis 2017 in die Forschung und Entwicklung von Elektromobilität.
5.9.
Bildung
Mehr BAföG
Seit Beginn des Wintersemesters 2016/17 bekommen Studierende sowie Schülerinnen
und Schüler sieben Prozent mehr BAföG. Auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung, für Kinderbetreuung und das Wohngeld sind gestiegen. Für Studierende
mit eigener Wohnung gibt es maximal 735 Euro im Monat (vorher 670 Euro). Frei bleiben
ein Minijob von 450 Euro im Monat und 7.500 Euro eigenes Vermögen. Weil der Einkommensfreibetrag der Eltern um sieben Prozent erhöht wurde, können mehr junge
Menschen BAföG erhalten. Seit 2015 finanziert der Bund das BAföG zu 100 Prozent und
entlastet damit die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich.
Beruflicher Aufstieg mit Meister-BAföG
Sich zur Handwerks- oder Industriemeister, zum Erzieher oder zum Betriebswirt weiterzubilden lohnt sich. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt aufstrebende Fachkräfte dabei finanziell - und seit dem 1. August 2016 mit höheren Fördersätzen und Zuschüssen für
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für Lebensunterhalt und Familie. Zugleich wird die
Förderung geöffnet für Studienabbrecher und Bachelorabsolventen.
Gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz
Seit 1995 gab es nicht mehr so viele Angebote für Ausbildungssuchende: Bis Ende September 2016 waren knapp 547.000 Berufsausbildungsstellen bei der Bundesagentur für
Arbeit gemeldet. Das zeigt die Ausbildungsmarktbilanz 2015/16. Zusammen mit den
Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat die Bundesregierung viel auf den
Weg gebracht, um mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen und die Zahl der unbesetzten Plätze zu senken. Die Assistierte Ausbildung hilft jungen Menschen mit
schlechten Startchancen und den Betrieben, damit die Ausbildung gelingt. Kammern
und Arbeitsagenturen arbeiten zusammen, damit Azubis mobiler werden.
Hochschulpakt 2020 für mehr Studienplätze
Studieren ist beliebt wie nie. Fast die Hälfte der Schulabgänger beginnt heute ein Studium. Bis 2020 wird die Zahl der Studienanfänger weiter steigen. Mit dem „Hochschulpakt 2020“ finanziert der Bund zusammen mit den Ländern 760.000 zusätzliche Studienplätze. Bund und Länder wollen erreichen, dass mehr Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen. Um die Betreuung der Studierenden und die Lehrqualität an Hochschulen zu verbessern, erhält der „Qualitätspakt Lehre“ zusätzliche Mittel.
43
Stärkung des Wissenschaftsstandortes Deutschland
Die Exzellenzstrategie setzt die erfolgreiche Förderung der Spitzenforschung an deutschen Hochschulen fort. Mit der Förderinitiative Innovative Hochschule wird der Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
Mehr Planungssicherheit für junge Wissenschaftler
Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erleichtert seit März 2016 die Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftler. Befristete Arbeitsverträge an staatlichen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen den angestrebten Qualifizierungen
entsprechen. Damit junge Wissenschaftler Arbeit und Familienpflichten besser in Einklang bringen, sind längere Vertragslaufzeiten vorgesehen.
Neues Tenure-Track-Programm
Ab 2017 fördert der Bund mit einer Milliarde Euro 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren. Damit können Wissenschaftler, die sich bewährt haben, Lebenszeitprofessuren
erhalten.
Berufsanerkennung für Europäer vereinfacht
Seit Anfang 2016 können Migranten aus der EU ihre Berufsqualifikation schneller feststellen lassen. Wer aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland kommt und hier arbeiten will, kann seinen Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Die Anerkennungsstellen sind miteinander vernetzt.
5.10. Verkehrsinfrastruktur
Ein leistungsfähiges Verkehrssystem ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Deshalb hat die Bundesregierung einen Investitionshochlauf gestartet - mit zusätzlichen Bundesmitteln, einer Stärkung der Nutzerfinanzierung,
der Einbindung von privatem Kapital und dem Prinzip Erhalt vor Neubau. So stehen für
Investitionen in Straßen, Schienen, Wasserwege und schnelles Internet 2017 fast 14 Milliarden Euro zur Verfügung, knapp zehn Prozent mehr als 2016.
Erhalt vor Neu- und Ausbau
Ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des Bundes ist es, die Qualität und Substanz der
bestehenden Verkehrsnetze zu sichern. Deshalb gilt der Grundsatz: „Erhalt vor Neu- und
Ausbau“. Alleine 2016 standen zwei Drittel der Investitionen für Erhalt und
Modernisierung der Infrastruktur zur Verfügung, die bis 2018 weiter steigen sollen. Die
Sanierung von Straßenbrücken, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, wird mit
einem 2-Milliarden-Euro Sonderprogramm vorangebracht. Die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn legt verbindliche
Qualitätsstandards und Ziele für den Erhalt der Schieneninfrastruktur fest: Dafür sind
2015 bis 2019 insgesamt 28 Milliarden Euro vorgesehen.
Öffentlich-private Partnerschaften
Die Bundesregierung setzt verstärkt auf die Beteiligung privater Investoren, um wichtige
Straßenprojekte schneller und wirtschaftlicher umzusetzen. Die neue Generation ÖPP
44
umfasst bislang elf Projekte und 665 Kilometer Autobahn mit einem
Investitionsvolumen von rund 14 Milliarden Euro für Neubau, Erhaltungs- und
Betriebsmaßnahmen.
Ausweitung der Lkw-Maut
Für Lkw über zwölf Tonnen gilt seit dem 1. Juli 2015 auf weiteren 1.100 Kilometern
Bundesstraßen die Mautpflicht. In das Mautsystem mit einbezogen sind seit dem 1.
Oktober 2015 auch Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle
Bundesstraßen soll ab Mitte 2018 erfolgen. Die zusätzlichen Einnahmen kommen
vollständig der Verbesserung des Verkehrsnetzes zugute.
Bundesverkehrswegeplan 2030
Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist
der Bundesverkehrswegeplan. Der neue BVWP gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2030
und umfasst rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro.
An der Aufstellung des Planes war die Öffentlichkeit erstmals beteiligt.
Stärkung des Wettbewerbs auf der Schiene
Eine Stärkung des Wettbewerbs ist gut für Qualität und Innovation – auch im
Bahnbereich. Kernstück des neuen Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im
Eisenbahnbereich sind deshalb verbesserte Regeln für die Nutzung der Schienenwege
und uneingeschränkte Zugangsrechte für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen
Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen
Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Änderung der
Straßenverkehrsordnung, die das Kabinett im Juni 2016 beschlossen hat. Zudem sollen
nicht nur Kinder mit dem Rad auf Gehwegen fahren dürfen, sondern auch ihre
erwachsenen Begleiter.
Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren
Mit der im September 2015 beschlossenen Strategie will die Bundesregierung Sicherheit,
Effizienz und Umweltverträglichkeit im Straßenverkehr steigern und den Wirtschaftsund Innovationsstandort Deutschland stärken. Ziel ist es, den Prozess vom Probebetrieb
hin zur Serienreife und Regelzulassung voranzutreiben.
Rechtssicherheit für automatisiertes Fahren
Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme: Das ist das Ziel des
Gesetzentwurfes zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den
Straßenverkehr, den das Kabinett im April 2016 beschlossen hat. Damit will die
Bundesregierung die weitere Entwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützen.
Deutsche Luftrettung gesichert
Mit einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat die Bundesregierung die Landungen
von Rettungshubschraubern an Krankenhäusern rechtlich abgesichert. Das Gesetz trägt
darüber hinaus durch weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
unzumutbarem Fluglärm bei.
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Nationales Hafenkonzept 2015
Wachstum des Güterumschlags, verstärkter Wettbewerb, steigende Anforderungen an
Umweltschutz und Sicherheit: Deutsche Häfen stehen vor neuen Herausforderungen.
Um diese zu bewältigen, hat die Bundesregierung einen neuen strategischen Leitfaden
für die Hafenpolitik der nächsten zehn Jahre beschlossen.
5.11. Klima- und Umweltschutz
Fracking nur unter strengen Auflagen
Auch beim Fracking hat der Schutz von Umwelt und Gesundheit absolute Priorität. Dazu
hat die Bundesregierung ein Regelungspaket auf den Weg gebracht, das ein grundsätzliches Verbot von sogenanntem unkonventionellen Fracking bis mindestens 2021 vorsieht.
Zugleich werden bei der herkömmlichen Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme
die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und europäische Vorgaben umgesetzt.
Beim sogenannten konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden. Sie beziehen
unter anderem Mineralwasservorkommen, Heilquellen oder Stellen zur Entnahme von
Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung ein. Darin enthalten sind auch Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, in
denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist.
Seit August 2016 gilt eine erste Verordnung, die Umweltverträglichkeitsprüfungen und
bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
vorsieht. Sie regelt auch den Umgang mit Lagerstättenwasser.
Endlagerung radioaktiver Abfälle
In ihrem Abschlussbericht hat sich die Standortauswahlkommission („Endlagerkommission“) im Juli 2016 für ein Endlagerbergwerk in einer tiefen geologischen Formation ausgesprochen. Der künftige Standort soll in einem fairen und transparenten Verfahren mit
umfassender Bürgerbeteiligung gefunden werden. Bis zum 11. September 2016 stand der
Abschlussbericht der Endlagerkommission öffentlich zur Diskussion. Interessierte konnten unter www.endlagerbericht.de die Vorschläge bewerten und kommentieren. Die Beiträge fließen in die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung der Endlagersuche ein.
Nach Abgabe des Kommissionsberichts hat das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche seine Arbeit aufgenommen. Es begleitet den weiteren Prozess der Standortauswahl. Außerdem werden die Zuständigkeiten für die Atommüll-Endlagerung neu verteilt. Künftig wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung die staatlichen Genehmigungen und die Aufsicht über den Betrieb der Lagerstätten übernehmen, bisher eine
Aufgabe des Bundesamts für Strahlenschutz.
Finanzierung des Atomausstiegs
Die Kommission zur Finanzierung des Kernausstiegs (KFK) hat am 27. April 2016 ihre
einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Aufgabe des Experten46
gremiums war es, sicherzustellen, dass die Stilllegung und der Rückbau der Kernkraftwerke in Deutschland sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle
nachhaltig geregelt und dauerhaft finanziert werden können. Dabei sollten die Energieunternehmen als Betreiber der Kernkraftwerke auch langfristig in der Lage sein, ihre
Verpflichtungen im Atombereich zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Entsorgung sind von den Energieunternehmen als Verursacher zu tragen.
In ihrem Abschlussbericht schlägt die Kommission vor, Handlungs- und Finanzierungsverantwortung der nuklearen Entsorgung zusammenzulegen. Stilllegung und Rückbau
der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls bleiben Aufgaben der
Unternehmen und werden auch weiterhin direkt von ihnen finanziert. Für die Zwischen- und Endlagerung soll in Zukunft der Staat verantwortlich sein. Die Finanzierung
erfolgt über einen Fond, in den die Unternehmen ihre Rückstellungen einzahlen. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen
worden.
Aktionsbündnis Klimaschutz
Das Aktionsbündnis mit Vertretern aus Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft
und Bundesregierung unterstützt das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Ziel ist es,
den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
Hierzu trägt der Energiesektor mit einem Maßnahmenbündel bei, bei dem weit höhere
Investitionen in Energieeffizienz und die klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung mit
der Übernahme alter Braunkohlekraftwerke in eine Sicherheitsbereitschaft verbunden
werden.
Klimaschutzplan 2050
Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Für diese längerfristige Perspektive wurde der „Klimaschutzplan 2050“ erarbeitet und am 14. November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan soll aufzeigen, wie Deutschland das im Klimaschutzabkommen von Paris vereinbarte Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen kann. Für die erforderliche Gesamtminderung werden Zielkorridore der einzelnen Sektoren genannt, die mit Blick auf den technischen Fortschritt und ökonomische
Entwicklungen regelmäßig überprüft werden.
Der Klimaschutzplan 2050 ist im Rahmen der gesetzten Ziele durch Technologieneutralität und Innovationsoffenheit gekennzeichnet. Er bietet Orientierung für Investitionen,
enthält aber keine starren Zielvorgaben. Die Bundesregierung hat sich dabei für einen sozialen Strukturwandel eingesetzt. Im Klimaschutzplan 2050 wurde daher eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ eingesetzt. Mit dem Klimaschutzplan wird der Auftakt zu einem lernenden Prozess gegeben und er wird regelmäßig weiterentwickelt. Dabei wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Folgen konkreter Maßnahmen jeweils abschätzen und politisch bewerten.
Die Maßnahmenprogramme werden in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet.
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Deutschland und EU ratifizieren das Pariser Klimaschutzabkommen
Bundestag und Bundesrat haben im September 2016 Klimaschutzabkommen beschlossen. Im Oktober haben der EU-Umweltministerrat und das Europäische Parlament das
Abkommen gebilligt. Damit konnte die EU dem Klimaschutzabkommen als Ganzes beitreten. Es ist Anfang November, zum Beginn der Klimakonferenz in Marrakesch, in Kraft
getreten.
Mit dem Pariser Klimaabkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft verbindlich zum
Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich auf unter 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.
Kostenpflichtige Plastiktüten
Seit Juli werden Plastiktüten in vielen Geschäften nicht mehr umsonst ausgegeben. Die
freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Verband
des Einzelhandels (HDE) zielt darauf ab, den Verbrauch um die Hälfte zu senken. Das
Entgelt wird von den Handelsunternehmen erhoben, die sich an der Vereinbarung beteiligen. Rund zwei Drittel der Plastiktüten wurden bisher vom Handel verteilt. Hinzu kommen Tüten von Apotheken oder Bäckereien, Tankstellenshops, Wochenmärkten und
Imbissbuden.
Umgerechnet auf den deutschen Markt erfasst die Vereinbarung knapp die Hälfte aller
gehandelten Tüten. Bis 2018 müssen mindestens 80 Prozent aller Tüten kostenpflichtig
sein. Was eine Tüte kosten soll, legen die Händler selbst fest.
Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte
Seit Juli 2016 sind große Händler, einschließlich des Onlinehandels, verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos
zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch
ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück. In alten Elektrogeräten stecken
viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Materialien. Eine umweltfreundliche Entsorgung ist umso wichtiger.
Ressourceneffizienz immer wichtiger
Natürliche Ressourcen wie Wasser und Boden sollen nachhaltig genutzt und damit Umweltbelastungen weiter reduziert werden. Die Bundesregierung hat im März 2016 das
Deutsche Ressourceneffizienzprogramm von 2012 weiterentwickelt. Auch international
gewinnt das Thema Ressourceneffizienz immer mehr an Bedeutung.
Stärkung der biologischen Vielfalt
Der Bund besitzt viele Flächen wie Wälder, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege der Deutschen Bahn, Truppenübungsplätze, Bundesimmobilien und Bundeswasserstraßen. Auf all diesen Flächen hat sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren
angesiedelt. Um eine möglichst große Anzahl davon zu schützen und zu bewahren, hat
die Bundesregierung im September eine „Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung
von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes“ beschlossen.
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Biodiversitätsbelange sollen ebenfalls bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand berücksichtigt werden. Der Bund kann damit neue Standards setzen und einen Trend zu mehr Ökologie einleiten. Die Strategie soll so auch Länder und Kommunen anregen, vergleichbare Strategien zu entwickeln.
5.12. Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Tierschutz
Hilfe für Milchbauern
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in der aktuell schwierigen Lage – insbesondere auf
dem Milchmarkt - von der Bundesregierung Unterstützung. Das Angebot an Milch übersteigt die Nachfrage. Die Folge war u.a. ein enormer Preisverfall für Milch und Milchprodukte. 2015 gab es bereits ein erstes EU-Hilfeprogramm. Im Rahmen dieses 1. Hilfspakets
wurden Deutschland EU-Mittel in Höhe von knapp 70 Millionen Euro bereitgestellt;
diese wurden zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe verwendet. Hinzu
kommt ab 2016 eine Entlastung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Im Juli
2016 hat die EU ein zweites Hilfspaket im Umfang von 500 Millionen Euro beschlossen:
150 Millionen Euro sind davon als EU-Direktbeihilfe zur freiwilligen Verringerung der
Milchanlieferung vorgesehen und 350 Millionen Euro für die Mitgliedstaaten. Davon erhält Deutschland mit 58 Millionen Euro den höchsten Beitrag.
Aus Bundesmitteln wird der Betrag auf 116 Millionen Euro verdoppelt. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für deutsche Landwirte aus beiden Hilfspaketen, steuerlichen Erleichterungen und Bürgschaften auf rund 581 Millionen Euro. Außerdem hat die Bundesregierung das Agrarmarktstrukturgesetz geändert, steuerliche Erleichterungen geschaffen
und einen „Branchendialog Milch“ initiiert. Damit können Genossenschaftsmolkereien
und Agrarorganisationen zeitlich befristete Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge treffen und selbst Strukturanpassungen vornehmen.
Stärkung ländlicher Räume
Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Dazu zählen
Vorhaben zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau. Im Oktober 2016 ist eine Änderung des GAK-Gesetzes in Kraft getreten. Schwerpunkt ist die Ergänzung des Förderkatalogs um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher
Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die
neuen Maßnahmen sollen dort durchgeführt werden, wo besondere Anstrengungen zur
Daseinsvorsorge für die ländliche Bevölkerung erforderlich sind. Periphere ländliche Regionen und ihre besonderen Bedürfnisse rücken somit mehr in den Fokus. Darüber hinaus werden die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes erweitert.
Es sollen insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege gestärkt werden.
Die Bundesregierung fördert Kleinstbetriebe und Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten. Bund und Länder finanzieren die GAK mit über 1 Milliarde Euro pro Jahr.
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Mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung unterstützt die Bundesregierung
auch das Modellvorhaben Land(auf)Schwung für 13 strukturschwache ländliche Regionen.
Integration von Flüchtlingen auf dem Land
Die ländlichen Räume bieten vielfältige Möglichkeiten für gelingende Integration. Zugleich bietet sich so die Chance für den Erhalt lebendiger ländlicher Räume.
Leicht verfügbarer Wohnraum sowie überschaubare und aktive Dorfgemeinschaften mit
großem zivilgesellschaftlichem Engagement sind Pluspunkte. Die neuen Fördermöglichkeiten des GAK zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Bundesprogramms für ländliche Entwicklung sind auch für die Integration nützlich.
Bio-Rohstoffe auf Wachstumskurs
Klebestoffe aus Pflanzenöl, Armaturenbretter aus Sisal, Medizin aus Algen: Die Potentiale
der BioÖkonomie für Produktion und Beschäftigung sind enorm. Mittlerweile nimmt
Deutschland eine internationale Spitzenstellung ein. Die Bundesregierung hat dafür mit
der „Politikstrategie für Bioökonomie“ wichtige Anreize gesetzt.
Tierwohl-Initiative
Die 2014 gestartete Tierwohl-Initiative hat zum Ziel, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere zu verbessern. Der „Kompetenzkreis Tierwohl“ hat für einen
Zeitraum von zwei Jahren das BMEL in Fragen des Tierwohls und des Tierschutzes bei
der Nutztierhaltung beraten und im Oktober 2016 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die
Empfehlungen des Gremiums fließen in die Arbeit des BMEL ein. Neben Forschung und
Förderung setzt die Initiative auf das Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit.
Wichtige Schritte für mehr Tierwohl sind der Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung von
Legehennen in Käfigen seit April 2016, wie auch die Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft ab August 2016 bei Legehennen-Küken keine Schnäbel mehr zu kürzen. Hohe
Priorität hat das Forschungsprojekt „In Ovo“-Geschlechtsbestimmung am befruchteten
Hühnerei. Sie bietet die beste Option, das Töten männlicher Küken zu beenden. Die Bundesregierung unterstützt ein eigenständiges Tierschutzlabel für Produkte, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten werden.
Schutz der Bienen
Rund 80 Prozent der Pflanzen müssen bestäubt werden, damit Obst und Gemüse reifen
können. Deshalb ist der Schutz der Bienen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung
hat den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut verboten, das mit Pflanzenschutzmitteln mit Neonikotinoiden behandelt wurde. Das neue Institut für Bienenschutz soll mit Forschung und wissenschaftlicher Bewertung den Schutz von Honigbienen und anderen Bestäubern verbessern. Drei nationale Bienenkonferenzen 2016 und
eine internationalen Fachtagung im Frühjahr 2017 befassen sich mit dem Thema Bienenschutz.
Weniger Antibiotika in der Tierhaltung
Tiere werden immer weniger mit Antibiotika behandelt. Seit 2011 hat sich der Einsatz
von Antibiotika insgesamt mehr als halbiert. Das ist insbesondere auf die Änderung des
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Arzneimittelgesetzes 2014 zurückzuführen. Tierhalter sind seitdem verpflichtet, halbjährlich Informationen über eingesetzte Antibiotika und die Zahl der Behandlungstage
zu melden.
Änderung des Gentechnikgesetzes
Mit dem vom Bundeskabinett am 2. November 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur
Änderung des Gentechnikgesetzes kann Deutschland den Anbau gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gebiet untersagen oder beschränken. Das gilt auch für in der
EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen.
6.
Arbeit und Wirtschaft
6.1.
Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Im November 2016 betrug die Zahl der Erwerbstätigen 43,84 Millionen. Rund 31,57 Millionen Menschen sind sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Es gibt knapp eine Million offene Stellen. Die Arbeitslosigkeit ging im November weiter zurück. Rund 2,53 Millionen Menschen waren arbeitslos. Die Arbeitslosenquote sank auf 5,7 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 25 Jahren.
Flucht und Migration werden zunehmend auf dem Arbeitsmarkt sichtbar. Im Oktober
wurden 406.000 Flüchtlinge von Arbeitsagenturen und Jobcentern betreut, darunter
160.000 Arbeitslose. Nicht alle stehen schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Viele besuchen zum Beispiel Sprach- oder Integrationskurse oder sammeln erste praktische Erfahrungen in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten.
Mehr Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf
8,84 Euro. Die Anpassung geht auf den Vorschlag der Mindestlohn-Kommission zurück
und orientiert sich an der Entwicklung der tariflichen Stundenlöhne. Sonderzahlungen
bleiben dabei unberücksichtigt. Die Erhöhung gilt für alle Beschäftigten, die heute schon
einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.
Leiharbeit und Werkverträge
Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen soll künftig verhindert werden. Für
Leiharbeitnehmer wird eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt.
Sie müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie
vergleichbare Stammbeschäftigte. Branchen-Zusatztarifverträge können abweichende
Regelungen vorsehen. Leiharbeitnehmer müssen dann spätestens nach sechs Wochen
stufenweise, spätestens jedoch nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen.
Die Rechtsprechung zur Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung
wird gesetzlich niedergelegt. Verträge zwischen Unternehmen können nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn tatsächlich Leiharbeit praktiziert wird.
51
Die Überlassung von Arbeitnehmern muss im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet
werden.
Berufliche Weiterbildung
Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden stärker von Arbeitsagenturen und
Jobcentern gefördert, wenn sie eine Berufsausbildung nachholen. Wer dafür bessere
Grundkompetenzen wie Schreiben, Rechnen oder IT-Kenntnisse braucht, wird ebenfalls
unterstützt. Für bestandene Prüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. Mitarbeiter in
kleinen und mittleren Betrieben erhalten künftig auch Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vor.
Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld
Um Kündigungen bei vorübergehendem Arbeitsausfall zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld seit dem 1. Januar 2016 für zwölf statt sechs Monate bezogen werden. Möglich
war das bislang nur, wenn das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erließ. Mit der dauerhaften gesetzlichen Verankerung erhalten Betriebe und Arbeitsagenturen nun Planungssicherheit. In der Schlechtwetterzeit müssen die Unternehmen nicht mehr anzeigen, wenn sie Saison-Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Dabei spielt
keine Rolle, wodurch die Kurzarbeit verursacht wurde.
6.2.
Wirtschaft und Wachstum
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem soliden Aufschwung. Für 2016
rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um real 1,8
Prozent. Insbesondere der Konsum stützt die Konjunktur. Dabei profitiert der private
Konsum von den deutlichen Beschäftigungszuwächsen und höheren Löhnen. Auch die
gestiegenen staatlichen Konsumausgaben stärken das Wachstum. Die Bundesregierung
hat Haushaltsspielräume durch niedrige Zinsausgaben und steigende Steuereinahmen
konsequent für höhere öffentliche Investitionen genutzt. Um mehr als ein Drittel ist der
Investitionshaushalt des Bundes in dieser Legislaturperiode gestiegen. Er liegt im Haushalt 2017 bei 36,1 Milliarden Euro.
Wirtschaftsmotor Mittelstand
Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Rund 56
Prozent unserer Wirtschaftsleistung wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Der Mittelstand trägt entscheidend zu Ausbildung und Beschäftigung
bei. Mehr als 84 Prozent aller Auszubildenden lernen dort, Mittelständler stellen knapp
60 Prozent aller Arbeitsplätze. Die Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen mit
vielfältigen Maßnahmen wie dem Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand.
Unternehmertum und Gründungsgeist fördern
Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze, fördern Wettbewerb und Innovationen. Neugründungen innovativer Unternehmen - sogenannter Start-ups – sind für den
Standort Deutschland von großer Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition in diese Betriebe ab.
52
Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter
verbessert. Sie verbessert das Investitionsumfeld für Kapitalgesellschaften in Deutschland, z. B. mit der im September vorgelegten Neuregelung zur steuerlichen Verlustverrechnung. Dadurch soll der Situation solcher Unternehmen Rechnung getragen werden,
bei denen die Unternehmensfinanzierung die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern erfordert. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.
Das INVEST-Programm wird in den nächsten Monaten noch weiter ausgebaut. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen haben die
stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro
auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt.
Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada
Eine ambitionierte Freihandelspolitik der EU ist zentral, um die Bedingungen der Globalisierung nach fairen und nachvollziehbaren Regeln zu gestalten. Mit dem umfassenden
Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) konnte im Oktober
2016 das bisher fortschrittlichste Freihandelsabkommen der EU unterzeichnet werden.
Es handelt sich um ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen der
Welt mit den höchsten Standards zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern. CETA modernisiert den Investitionsschutz durch die Errichtung unabhängiger Investitionsgerichte. Darüber hinaus wird durch CETA u.a. der Marktzugang für europäische Unternehmen in Kanada erheblich verbessert.
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA
Mit den USA hat die EU über ein gemeinsames Freihandelsabkommen (TTIP) verhandelt,
das aufbauend auf einem gemeinsamen Wertesystem Vorteile für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten bringen soll. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit die Verhandlungen mit der neuen US-Regierung fortgesetzt werden.
Rüstungsexportkontrolle
Künftig können die Angaben der Empfänger zum Verbleib von Kriegswaffen nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (Post-Shipment-Kontrollen). Damit
soll die Überwachung von Rüstungsexporten nach Auslieferung verbessert werden. Zur
Verbesserung der Kontrolle von Kleinwaffen hat die Bundesregierung Grundsätze für die
Ausfuhrgenehmigungspolitik für kleine und leichte Waffen, dazugehöriger Munition
und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer, die Kleinwaffengrundsätze,
beschlossen. Darüber hat die Bundesregierung die Transparenz gestärkt: Zusätzlich zu
den jährlichen Rüstungsexportberichten gibt es künftig einen Zwischenbericht im
Herbst zu den Rüstungsexportgenehmigungen des jeweils ersten Halbjahrs. Außerdem
wird der Bundestag nunmehr über abschließende Genehmigungsentscheidungen des
Bundessicherheitsrats innerhalb einer vierzehntägigen Frist informiert.
Vergaberecht modernisiert
Die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und
kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform
53
vom 18. April 2016. Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer
und innovativer werden.
6.3.
Bürokratieabbau
Mit der Bürokratiebremse sollen die Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt
werden. Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 in
Kraft getreten. Grundsätzlich gilt die sogenannte "One in, one out–Regel" für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für
die Wirtschaft auswirken. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im
gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut.
Das Bundeskabinett hat am 27. April 2016 den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2015"
beschlossen. Er zeigt, der Bürokratieabbau wirkt: Im Jahr 2015 wurde eine Entlastung der
Unternehmen und Selbstständigen um insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro erreicht. Entlastung heißt hier Reduzierung beim laufenden Erfüllungsaufwand, also den jährlichen
Folgekosten, die durch gesetzliche Regelungen entstehen. Die Entlastung im Jahr 2015 ist
vor allem durch das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts erreicht worden. Auch für das Jahr 2016 rechnet die Bundesregierung mit
einem deutlichen Rückgang des Erfüllungsaufwands.
Mit der Initiative amtlich-einfach, Staat der kurzen Wege, untersucht die Bundesregierung gezielt bestimmte Lebenslagen aus dem Alltag von Bürgern und Unternehmen. Das
gilt etwa für die Gründung und die Insolvenz eines Unternehmens. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung verschiedene Anlässe wie die Geburt eines
Kindes oder den Verlust des Arbeitsplatzes beispielhaft in den Blick genommen. Das Statistische Bundesamt erhebt dazu seit 2015 alle zwei Jahre und repräsentativ, wie die Betroffenen ihre Behördenkontakte in solchen konkreten Lebenslagen wahrnehmen. Das
Ergebnis des ersten Durchgangs dieser Befragung war bereits ein wertvoller Anstoß für
neue Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen.
Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2016" hat
die Bundesregierung bereits eine Reihe von entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen.
Außerdem hat die Bundesregierung weitere Formerfordernisse auf den Prüfstand gestellt. Anstelle schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst
elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Die Neuregelung gilt für insgesamt
464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes. Bürger und Unternehmen
können nun auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vom 3. August 2016 entlastet die Wirtschaft um
rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfris-
54
ten für Lieferscheine gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch eine höhere Betragsgrenze zusammen. Sie steigt von 150 Euro
auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge bei der Mehrwertsteuer.
Auch auf europäischer Ebene wurden durch die im April 2016 unterzeichnete Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem
Parlament wichtige Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung beschlossen.
6.4.
Aufbau Ost
Der Aufbau Ost gelingt: Die Wirtschaftskraft ist weiter gestiegen, die Arbeitslosigkeit
geht zurück, immer mehr Menschen sind erwerbstätig. Das belegt der Jahresbericht zur
Deutschen Einheit 2016. Die Bundesregierung hält unverändert am Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Ost und West fest. Für die Vollendung der Deutschen Einheit
bleibt es eine zentrale Herausforderung, den wirtschaftlichen Angleichungsprozess fortzusetzen und die Lebensverhältnisse weiter anzugleichen.
Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist seit der Wiedervereinigung beträchtlich gewachsen. Es stieg von 42,8 Prozent (1991) auf 72,5 Prozent (2015) des Niveaus der westdeutschen Länder. Auch in den letzten Jahren ist der Aufholprozess weiter vorangekommen, wenngleich langsamer als zu Beginn der neunziger Jahre. Der Schlüssel für die weitere Anpassung ist die Stärkung der Innovationskraft. Dies ist daher ein Schwerpunkt der
Wirtschaftsförderung des Bundes in den ostdeutschen Ländern
Besonders positiv hat sich der Arbeitsmarkt entwickelt. Zwar lag die Arbeitslosenquote
2015 im Osten mit 9,2 Prozent noch über der des Westens mit 5,7 Prozent. Sie hat sich jedoch im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2005 halbiert. Gestiegen ist die Zahl der Erwerbstätigen: 2015 waren in den ostdeutschen Ländern gut 7,6 Millionen Personen erwerbstätig – der höchste Stand seit 1992. Die tariflichen Entgelte haben sich weitgehend
angepasst und liegen in Ostdeutschland im Durchschnitt bei 97 Prozent des Westniveaus.
Die Abwanderung ist gestoppt. 2015 ist die Bevölkerungszahl erstmals seit der Wiedervereinigung nicht nur im Osten insgesamt sondern auch in den fünf ostdeutschen Flächenländern stabil geblieben. Die Geburtenrate ist heute höher als im Westen.
Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit befinden sich auf der Zielgeraden. Bis Ende 2015
waren 88 Prozent der gesamten Bauvorhaben umgesetzt. 1.930 Kilometer Autobahn sind
bereits für den Verkehr freigegeben, 40 Kilometer werden noch gebaut. Damit sind 98
Prozent der Autobahnprojekte realisiert oder in der Umsetzung. Von den neun Schienenprojekten sind inzwischen sechs umgesetzt und voll im Betrieb. Nach der Angleichung der Verkehrsinfrastruktur geht es jetzt darum, dass keine Region beim Ausbau der
digitalen Infrastruktur abgehängt wird. Mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau stellt die Bundesregierung vier Milliarden Euro zum Netzausbau bereit.
55
7.
Soziale Sicherheit und Lebensqualität
7.1.
Rente
Rentenbeitragssatz bleibt stabil
Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse ist der Beitragssatz in der gesetzlichen
Rentenversicherung seit 1. Januar 2016 mit 18,7 Prozent stabil geblieben.
Rente kräftig gestiegen
Es ist die höchste Steigerung seit 23 Jahren: Ab 1. Juli 2016 sind die Renten in den neuen
Ländern um 5,95 Prozent, in den alten Ländern um 4,25 Prozent im Vergleich zu 2015 gestiegen. Die Renten von Ost und West haben sich damit weiter angenähert.
Mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand
Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den selbstbestimmten Übergang vom Erwerbsleben
in den Ruhestand. Dazu regelt das Gesetz neue Möglichkeiten bei der Teilrente. Sie wird
mit dem Hinzuverdienst deutlich flexibler kombinierbar. Außerdem können Empfänger
einer vorgezogenen Vollrente, die weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch künftig erhöhen.
Ein vorzeitiger Renteneintritt lässt sich besser planen und absichern: Um Rentenabschläge auszugleichen, besteht die Möglichkeit, früher und flexibler zusätzliche Beiträge
in die Rentenkasse einzuzahlen. Schließlich gibt es für alle ab 55 Jahren bessere Informationen darüber, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die
Rente auswirkt. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
„Zwangsverrentung“ verhindern
Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht unter bestimmten Umständen die
Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Mit einer Erweiterung in der sogenannten
Unbilligkeitsverordnung wird dieser „Zwangsverrentung“ entgegengewirkt. Die Altersrente muss künftig nicht mehr beantragt werden, wenn dadurch im Alter ein dauerhafter Bedarf an Grundsicherung absehbar ist.
7.2.
Gesundheit und Pflege
Mehr Pflegestellen im Krankenhaus
Mehr als 6.300 neue Pflegestellen in Krankenhäusern können seit 1. Januar 2016 für eine
bessere pflegerische Versorgung am Bett finanziert werden. Das Pflegestellen-Förderprogramm, ein Bestandteil des Krankenhausstrukturgesetzes, macht es möglich. Das Hygieneförderprogramm erlaubt es, darüber hinaus mehr Hygienefachkräfte einzustellen und
auszubilden. Zudem wurde für die Länder ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen
Euro eingerichtet, um Versorgungsstrukturen bedarfsgerechter aus- bzw. umzugestalten.
56
Mehr Geld für Prävention
Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck vermeiden bevor sie entstehen – das ist
der Leitgedanke des Präventionsgesetzes. Seit 2016 stehen jährlich mindestens 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Schon jetzt zeigt
sich: Die Mittel werden genutzt, um mehr Menschen mit präventiven Leistungen zu erreichen.
Gute Finanzlage der Kassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2016 einen Überschuss von fast
600 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen in Höhe von rund 111,6 Milliarden Euro
standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen Ausgaben von rund 111,0 Milliarden
Euro gegenüber. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Die
Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist stabil.
Medizinische Versorgung – gut erreichbar
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wird auch künftig die flächendeckende medizinische Versorgung gesichert für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. So
gibt es bessere Anreize zur Gründung von Arztpraxen in ländlichen Regionen und zur
Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Zudem gibt es seit Januar 2016 in Deutschland Terminservicestellen. Diese Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Versicherten innerhalb von vier Wochen Facharzttermine. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat auch dafür gesorgt, dass bei einer Reihe von Operationen Patienten Anspruch auf eine Zweitmeinung haben. Auch der Übergang von einer stationären zur ambulanten Behandlung ist einfacher geworden. So kann auch das Krankenhaus bei der
Entlassung die Arbeitsunfähigkeit attestieren.
Gefährliche Erreger bekämpfen
Die Meldepflichten für Antibiotika-resistente Erreger wurden verschärft. Künftig müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits beim ersten Auftreten melden.
Antibiotika-resistente Erreger müssen ab dem 1. Mai 2016 gemeldet werden, sobald sie
nachgewiesen worden sind. Bisher wurden sie erst beim Krankheitsausbruch angezeigt.
Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter wertvolle Zeit. Zudem gibt es
eine neue Meldepflicht für sogenannte Arboviren, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden.
„Designerdrogen“ verbieten
Neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel (Legal Highs) und psychoaktiver
Stoffe, die außerordentlich gesundheitsgefährdend sind, kommen immer wieder auf den
Markt. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet nun deren Erwerb, Besitz und
Handel. Strafbar macht sich künftig auch, wer solche Substanzen weitergibt. Das Verbot
bezieht sich auf ganze Stoffgruppen und soll eine Verbreitung immer neuer Varianten
verhindern.
Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
Schwer kranke Patienten, die unter starken Schmerzen leiden, können künftig CannabisArzneimittel auf Rezept erhalten. Alle anderen therapeutischen Möglichkeiten müssen
ausgeschöpft sein. Der Arzt darf sie nur verordnen, wenn die Cannabis-Einnahme die
57
Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Gesetzentwurf
wird derzeit im Bundestag beraten.
Mehr Geld für die Palliativversorgung
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz steht seit 1. Januar 2016 mehr Geld für Leistungen
der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung. Damit können alle
Menschen dort, wo sie leben, gut betreut und versorgt ihre letzte Lebensphase verbringen. Die Krankenkassen übernehmen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten. Ärzten werden mehr palliativmedizinische Leistungen vergütet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, von ihrer Krankenkasse umfassend über
Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden.
Arzneimittel nehmen - aber sicher
Der Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit wird künftig für mehr Sicherheit bei der
Arzneimittelverschreibung und –ausgabe sorgen. Denn nur richtig angewandt können
Arzneimittel ihre heilende Wirkung entfalten. Den Aktionsplan hat das Kabinett im August 2016 beschlossen.
Digitale Vernetzung für bessere Patientenversorgung
Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung haben seit Oktober 2016 Menschen,
die drei oder mehr Medikamente anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan – zunächst in Papierform. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Das wurde bereits mit dem E-Health-Gesetz beschlossen,
mit dem die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangebracht wird.
Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für eine gute und
zeitgemäße Ausstattung: Patienten sollen die richtigen Hilfen (z. B. Hörgeräte, Rollatoren
oder Inkontinenzartikel) erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst
selbstbestimmt bewältigen zu können. Außerdem sollen die Krankenkassen besser beraten, um Versicherte vor zu hohen privaten Zuzahlungen zu schützen. Zudem sollen in
Modellvorhaben Physiotherapeuten (z. B. Krankengymnasten, Masseure) bei einem Rezept für Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen) eigenständig über die Dauer einer
Therapie entscheiden.
Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal
Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert Apothekern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten seit April 2016 die Anerkennung im EU-Ausland. Ferner wird in allen EULändern ein Vorwarnsystem eingerichtet. Darin erfasst werden Menschen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Dies gilt auch für jemanden, der einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat.
Aids und Hepatitis bekämpfen
Die Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI) setzt in allen Lebensbereichen und Altersgruppen an. Es geht um Aufklärung, Vorsorge, schnellere Diagnosen sowie um frühzeitige Behandlung der Krankheiten. ‚BIS 2030‘ ist sowohl eine nationale als auch eine internationale Strategie. BIS
steht für: Bedarfsorientiert, Integriert, Sektor-übergreifend.
58
Größere Transparenz bei Organspende
In Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet. Erstmals werden damit
bundesweit alle relevanten Daten bei Organspenden zusammengeführt - von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung. Das bringt mehr Transparenz und schafft eine gesicherte Datengrundlage zur Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin.
Unabhängige Patientenberatung
Die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen.
Die Erreichbarkeit der Patientenberatung für die Bürger wurde verbessert.
Hoher Schutz bei Medikamententests
Künftig sollen europaweit einheitliche Regelungen für klinische Tests neuer Arzneimittel gelten. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach einem direkten ArztPatienten-Kontakt verschrieben werden. Teleshopping für Medikamente und ärztliche
Leistungen sollen verboten werden.
Höhere Hilfen für Impfstoff-Geschädigte aus DDR-Zeiten
In der DDR war vorgeschrieben, dass junge Mütter mit so genannten Anti-D-Immunglobulinen behandelt wurden. Das sollte nach Geburten mit Rhesusfaktor-Unverträglichkeit vermeiden, dass nachgeborene Kinder geschädigt werden. In Halle waren diese Blutpräparate zwischen August 1978 und März 1979 mit Hepatitis-Viren verseucht. Deshalb
ist 2000 beschlossen worden, die Hepatitis-C-Infizierten je nach ihrer Erwerbsfähigkeit
gestaffelt zu entschädigen. Die Rente kann bis zu 1.261 Euro monatlich betragen und ist
am 1. Juli 2016 um 4,25 Prozent gestiegen. Das entspricht der gesetzlichen Rentenerhöhung in den alten Ländern.
Pflege – wohnortnah und bezahlbar
Damit die Angebote der Pflegeversicherung auch bei den Betroffenen ankommen, soll
das Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgebaut werden.
Künftig sollen auch die Kommunen die pflegerische Versorgung besser mitplanen können. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz III vor.
Das Pflegestärkungsgesetz II wirkt in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2017. Dann
gibt es fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf bemisst sich am Grad der
Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen
Einschränkung leidet. Das hilft vor allem an Demenz Erkrankten.
Neue Ausbildung für die Pflege
Künftig soll eine einheitliche Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" übergreifende Qualifikationen vermitteln. Ziel ist es, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant.
59
7.3.
Soziales
Grundsicherung gestiegen
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält seit Januar 2016 mehr Geld. Der
Regelsatz für Alleinstehende stieg von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wurde um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Ab Januar 2017 steigen die Regelsätze erneut.
Neue Bemessungsgrenzen für 2016
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im Jahr 2015 wieder gestiegen. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2016 auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und
Rentenversicherung geändert. Dies betrifft vor allem Gutverdiener, die nun mehr Sozialabgaben leisten müssen. Die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung
wird damit höher.
Leistungen für Asylbewerber angepasst
Die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird ab Januar 2017
neu festgelegt. Alleinstehende Asylbewerber erhalten statt 354 Euro 332 Euro. Asylsuchenden in Sammelunterkünften stehen 299 Euro zur Verfügung (Regelbedarfsstufe 2).
Für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, wird der
existenzsichernde Bedarf auf 266 Euro abgesenkt.
Sozialleistungen für EU-Ausländer
EU-Ausländer, die ohne materielles Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
und Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, sind von Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und der
Sozialhilfe ausgeschlossen. Das gleiche gilt für denjenigen, der sein Aufenthaltsrecht verloren hat.
Menschen ohne Sozialhilfeanspruch erhalten einmalige Überbrückungsleistungen bis zu
einem Monat. Erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland erhalten Ausländer Leistungen im jeweiligen Leistungssystem.
Künstler-Sozialabgabe sinkt
Die Künstlersozialabgabe sinkt von 5,2 Prozent 2016 auf 4,8 Prozent im Jahr 2017. Sie gilt
für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – wie
Verlage, Theater, Galerien oder Behörden.
Sozialrecht wird einfacher
Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“)
wird einfacher. Durch die Vereinfachungen sollen Leistungsberechtigte schneller Klarheit über ihre Ansprüche bekommen. Unter anderem werden Arbeitslosengeld II und
Sozialgeld künftig für 12 Monate bewilligt.
Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter
Sprache" geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache
60
erläutern. Das am 27. Juli 2016 in Kraft getretene Gesetz passt den Behindertenbegriff an
die entsprechende UN-Konvention von 2006 an. Danach ist Behinderung das Ergebnis
von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Dadurch gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz außergerichtlich beizulegen.
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans
zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion soll als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche Einzug halten. Der NAP 2.0 enthält 175 Maßnahmen
in 13 Handlungsfeldern.
Selbstbestimmt überall dabei sein
Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Dafür erhalten sie zukünftig mehr Unterstützung. Das Kabinett
hat im Juni 2016 das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht.
Ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze soll von 2.600 Euro um 25.000 Euro erhöht werden, soweit das Vermögen durch Erwerbseinkommen erworben wird. Bis 2020 soll diese
Freigrenze auf gut 50.000 Euro angehoben werden. Das Partnereinkommen wird nicht
angerechnet. Ab dem vollständigen Inkrafttreten der Reform 2020 werden Menschen
mit Behinderungen dadurch über mehr Geld verfügen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro würden monatlich 300 Euro mehr zur Verfügung stehen.
7.4.
Familie
Weiterer Ausbau der Kindertagesbetreuung:
Die Kindertagesbetreuungsangebote werden bedarfsgerecht ausgebaut. Der Bedarf für
unter 3-jährige ist weiter gestiegen, aber auch für Kinder bis zum Schulalter. Ein besonderer Bedarf besteht für Kinder mit Fluchthintergrund. Das neue Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ hat ein Gesamtvolumen von insges. 1,126
Milliarden Euro für 100.000 zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Bundesprogramm KitaPlus
Mit diesem Programm können Kitas ihre Betreuungszeiten ausbauen. Möglich ist beispielsweise eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 18 Uhr. Auch Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende, an Feiertagen und bei Schichtarbeit sind möglich. Neben Personalmitteln fördert der Bund die Ausstattung, die für die Umsetzung des erweiterten Angebots erforderlich ist.
61
Familienleistungen steigen
2016 sind mehrere Familienleistungen gestiegen. Zu Beginn des Jahres erhöhten sich das
Kindergeld, ebenso der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Alleinerziehende. Zum
1. Juli stieg auch der Kinderzuschlag. Die Bundesregierung unterstützt damit gezielt geringverdienende Eltern. Die Änderungen sind Teil Gesetzes von 2015, das Familien in
Deutschland stärker entlastet.
Unterstützung bei Kinderlosigkeit auch für unverheiratete Paare
Seit Januar 2016 können erstmals auch unverheiratete Paare für reproduktionsmedizinische Behandlungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass die
Paare ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem
Landesförderprogramm beteiligt.
Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser
Die Bundesregierung plant ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von
Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Vorrangiges Ziel ist, die Kommunen bei der Gestaltung des demografischen Wandels und der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
zu unterstützen.
7.5.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Frauenquote in Unternehmen gilt
Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent des
unterrepräsentierten Geschlechts einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für
Unternehmen des Bundes und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann. Für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Ziel der gleichberechtigten
Teilhabe von Frauen und Männern, insbesondere an Führungspositionen.
7.6.
Verbraucherschutz
Nachhaltigen Konsum stärken
Bio-Lebensmittel, Car-Sharing, Fair Trade - ein umweltbewusstes Leben zu führen ist gefragter denn je. Gleichwohl werden noch viele ressourcenintensive Produkte hergestellt
und verbraucht. Um den nachhaltigen Konsum in den Bereichen Haushalt und Wohnen,
Mobilität, Ernährung, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit systematisch zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett am 24. Februar 2016 ein nationales
Programm beschlossen.
Präventionspaket gegen das Rauchen
Seit Mai 2016 müssen Zigarettenpackungen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise tragen. Neuartige Tabakerzeugnisse bedürfen einer Zulassung. Elektronische Zigaretten und
E-Shishas dürfen seit April 2016 nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden. Das Kabinett hat außerdem am 20. April 2016 eine Änderung des Tabakerzeugnis-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält weitergehende Regelungen
62
wie beispielsweise eine Ausweitung der Werbeverbote und eine Ausweitung der Regelungen zu den nikotinhaltigen E-Zigaretten und Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Erzeugnisse.
Besser schlichten als richten
Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, Streit um Schadenersatz – nicht
jeder Streit muss vors Gericht. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom April 2016 ermöglicht, dass sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus Kauf- oder
Dienstleistungsverträgen kostengünstig an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden
können. Bislang bestehende Schlichtungsstellen einzelner Branchen bleiben bestehen.
Berufszulassung für Immobilienmakler
Die Rechte der Verbraucher stärken und ihren Schutz vor finanziellen Schäden erhöhen:
Das sind die Ziele eines Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die Berufszulassung von
Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum neu regeln will.
Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauverträge müssen für Verbraucher künftig klare und verständliche Angaben zu den
wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks sowie einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Verbraucher erhalten zudem ein Widerrufsrecht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird im Werksvertragsrecht allgemein normiert. Die kaufrechtliche Mängelhaftung wird ebenfalls modifiziert. Der Käufer erhält einen neuen Anspruch auf Vornahme von Aus- und Einbauleistungen bzw. auf Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen. Das Bundeskabinett hat die Reform am 2. März 2015 beschlossen.
Wächter über Finanz- und Digitalmärkte
Sogenannte Marktwächter beobachten und analysieren seit 2015 den Finanzmarkt und
die digitalen Märkte. Eine positive erste Zwischenbilanz zeigt: Viele Missstände konnten
frühzeitig aufgedeckt, Verbraucher gewarnt und effektiv geschützt werden. Sie können
sich über das Portal „marktwaechter.de“ über die Arbeit der Marktwächter informieren
und Beschwerden mitteilen. Die Bundesregierung fördert das erfolgreiche Projekt jährlich mit zehn Millionen Euro.
Recht auf ein Konto
Seit Juni 2016 hat jedermann das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Damit erhalten auch
Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu einem Konto mit
grundlegenden Zahlungsfunktionen. Geldinstitute müssen zudem sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle für ein Konto anfallenden Gebühren transparent und vergleichbar informieren. Kontoinhaber können schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln.
Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen
Für Kredite gilt seit März 2016: Finanzinstitute müssen bei Baukrediten besser beraten
und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Immobiliendarlehensberater
bieten dazu unabhängige Beratung auf Provisionsbasis. Verbraucher sind auch bei „NullProzent-Finanzierungen“ besser geschützt. Wer sein Konto dauerhaft oder erheblich
63
überzieht, muss ein Angebot zur Beratung erhalten. Geldinstitute sind zudem verpflichtet, über die Höhe der Zinsen für den Dispokredit auf ihrer Webseite deutlich sichtbar zu
informieren.
Mehr Sicherheit für Versicherte
Die Bundesregierung hat die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen im Zuge der europäischen Harmonisierung grundlegend neu gestaltet. Die ab
Januar 2016 geltende Neuregelung erleichtert die Bewertung der Risiken in den Unternehmen und sichert damit die Ansprüche der Versicherten stärker ab.
Besserer Schutz für Kleinanleger
Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz ist im Juli 2016 in Kraft getreten. Die Bundesregierung stärkt damit die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Zudem soll das
Gesetz die Transparenz der Finanzmärkte verbessern.
Neues Reiserecht bringt mehr Schutz und Rechtssicherheit
Die Bundesregierung hat am 2. November 2016 die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Sie trägt dem Wandel des Reisemarktes Rechnung: Zunehmend kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen, die immer häufiger im Internet gebucht werden. Die EU-weite Neuregelung bietet höheren Schutz und mehr Rechtssicherheit.
Daten von Verbrauchern besser geschützt
Verbraucherschutzverbände können seit Februar 2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen. Das soll verhindern, dass Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern ohne
deren Einwilligung erheben und sie zu Werbezwecken oder für Persönlichkeits- und
Nutzerprofile einsetzen.
Handynutzung im EU-Ausland günstiger
Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sind seit April 2016 erneut gesunken. Zuzüglich
zum nationalen Tarif und einschließlich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige - nicht
über das normale Maß hinausgehende - Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz
weg. Anbieter müssen außerdem freien Zugang zum Internet ermöglichen.
Freie Routerwahl und Transparenz bei Internetanschlüssen
Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Seit August 2016 haben Nutzer
freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt und stärkt die
Selbstbestimmung der Verbraucher. Verbraucher haben gegenüber ihrem Telekommunikations-Anbieter Anspruch auf bestimmte vorvertragliche Informationen und Auskunft zur aktuellen Datenübertragungsrate ihres Mobilfunk- oder Festnetzanschlusses.
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Weg frei für öffentliches WLAN
Anbieter von WLAN-Hotspots müssen künftig für Rechtsverstöße der Nutzer ihres
WLAN nicht mehr haften. Damit hat die Bundesregierung den Ausbau von öffentlichen
WLAN-Hotspots seit Juli 2016 vereinfacht.
G@ZIELT prüft Onlinehandel
Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Die Überwachungsstelle G@ZIELT sorgt dafür, dass Kunden keine schädigende oder täuschende Ware erhalten. Sie wird seit Januar
2016 aus Bundesmitteln finanziert.
7.7.
Wohnen und Miete
Viele profitieren von Wohngeldreform
Mit der Wohngeldreform vom Januar 2016 erhalten fast alle Wohngeldempfänger mehr
Wohngeld. Das Wohngeld wurde an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der
letzten Wohngeldreform 2009 angepasst. Die Neuberechnung berücksichtigt nicht nur
den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Entwicklung der "warmen Nebenkosten",
also von Heizung und Wasser. So erhalten insgesamt rund 870.000 Haushalte Wohngeld.
Etwa 320.000 Haushalte davon haben durch die Reform erstmals oder wieder einen
Wohngeldanspruch.
Bundesregierung beschließt Wohnungsbau-Offensive
Nach aktueller Prognose werden in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000
neue Wohnungen benötigt, um Familien, Alleinerziehende, Studierende und eine hohe
Zahl von Flüchtlingen angemessen unterbringen zu können. Ende November hat die
Bundesregierung den Kommunen neue Spielräume für den Wohnungsbau eröffnet. Mit
der neuen Baugebietskategorie “Urbane Gebiete“ kann künftig auch in stark verdichteten
innerstädtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten gebaut werden. Mit dem urbanen
Gebiet folgt die Bundesregierung dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.
Mit dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbau-Offensive liegt ein „Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung“ vor.
Das Programm soll Anreize für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum setzen.
Das Programm sieht unter anderem die Bereitstellung von Bauland, steuerliche Anreize,
eine Vereinfachung von Bauvorschriften sowie Mittel für den sozialen Wohnungsbau
vor.
Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau
Zum zweiten Mal in Folge sind im Juli die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um eine
halbe Milliarde Euro aufgestockt worden. Erst zu Beginn des Jahres hatte die Bundesregierung die sogenannten Kompensationsmittel, die den Ländern für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, auf über eine Milliarde Euro fast verdoppelt.
65
Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für den
dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder, die seit der letzten Föderalismusreform für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, sollen diese Mittel weiter aufstocken.
Zusammenhalt in Städten stärken, Integration erleichtern
Mit der Strategie Soziale Stadt „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ investiert die Bundesregierung zwischen 2017 und 2020 insgesamt 1,2 Milliarden Euro in
benachteiligte Stadtteile. Stadtteilzentren und Sportstätten, Kitas und Schulen, aber auch
Fortbildungsangebote und Gesundheits- und Verbraucherberatung erhalten eine Förderung. Problemviertel werden damit wirkungsvoller und dauerhafter als bisher unterstützt, Städtebauprojekte besser mit sozialen Angeboten verzahnt.
7.8.
Regierungsbericht „Gut leben in Deutschland“
Das Kabinett hat am 26. Oktober 2016 den Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland beschlossen. Zukünftiges Regierungshandeln soll stärker an den Werten und Zielen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Hierzu hat die Bundesregierung einen breit angelegten und ergebnisoffenen Dialogprozess über das Verständnis von Lebensqualität initiiert. Ziel ist es, mit dem Bericht den Diskurs mit allen gesellschaftlichen Kräften in Deutschland anzuregen.
Der Bürgerdialog „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ stand 2015 allen interessierten Bürgern offen, durch Teilnahme an Veranstaltungen oder am Online-Dialog.
Zu 50 Veranstaltungen haben die Bundeskanzlerin und die Bundesminister selbst eingeladen, um persönlich mit den Menschen zu diskutieren. Zudem führten viele gesellschaftliche Gruppen Bürgerdialoge durch, zum Beispiel Sportvereine und Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Volkshochschulen. Zwischen April und Oktober 2015 fanden insgesamt 203 Bürgerdialoge in ganz Deutschland statt. Knapp 16.000
Menschen haben sich an dem Dialog beteiligt.
Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Dialog hat die Bundesregierung zwölf Dimensionen und 46 Indikatoren ausgewählt, um Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und messbar zu machen. Ziel des Bürgerdialogs ist es,
die Lebensqualität für alle Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung
greift mit dem abschließenden Bericht eine national wie international geführte Diskussion über ein ganzheitliches Verständnis von Lebensqualität, Wohlstand und Fortschritt
auf.
Das Berichts- und Indikatoren-System erlaubt eine Bestandsaufnahme der Lebensqualität in Deutschland. Auf seiner Grundlage ist es zukünftig möglich, politischen Handlungsbedarf zu identifizieren und wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensqualität in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Die Bundesregierung plant, den
Bericht künftig einmal in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben.
66
8.
Kultur, Medien und Sport
Die Kulturpolitik des Bundes hat die Aufgabe, kulturelle Einrichtungen und Stätten nationaler Bedeutung zu erhalten und das kulturelle Leben zu fördern. Für den Kulturhaushalt stehen 2016 rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, rund vier Prozent mehr
als im Vorjahr.
Durch die zusätzlichen Mittel konnte der Neubau eines Museums für die Kunst des 20.
Jahrhunderts in Berlin angestoßen werden. Der Bund finanziert auch maßgeblich die
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, die seit Anfang 2015 die Provenienzforschung in Deutschland insbesondere zur NS-Raubkunst unterstützt.
Außerdem werden Investitionen im Rahmen des Bauhausjubiläums und beim Denkmalschutz ermöglicht. Darüber hinaus profitieren die kulturelle Filmförderung, die
Deutsche Welle sowie das Humboldtforum von den Etatsteigerungen.
8.1.
Kulturelles Erbe bewahren
Novellierung des Kulturgutschutzrechts
Mit der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vom 6. August 2016 sind drei Gesetze in
einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt worden. Das neue Gesetz regelt einerseits, dass illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten an diese zurückzugeben ist.
Andererseits bewahrt es national wertvolles deutsches Kulturgut, das herausragende
und identitätsstiftende Bedeutung für unser Land hat, besser vor Abwanderung ins
Ausland. So soll das Gesetz zum Beispiel verhindern, dass Artefakte aus Raubgrabungen
nach Deutschland eingeführt und illegal gehandelt werden.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Die Provenienzforschung dient dazu, die Herkunft und Geschichte von verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken und anderen Kulturgütern zu ermitteln. Die zum 1. Januar 2015 errichtete Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurde in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen. Sie ermöglicht, die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst in Deutschland zu bündeln und auszubauen. Der Bund
nimmt damit seine Verantwortung bei der Aufarbeitung des nationalsozialistischen
Kunstraubs wahr. Seit 2013 sind die Mittel des Bundes für Provenienzforschung von
jährlich zwei auf sechs Millionen Euro gestiegen.
Gedenken an die Reformation
Die Reformation war eine entscheidende Zäsur der Weltgeschichte, die als Bewegung
die Gesellschaft in Europa maßgeblich verändert hat. Luthers Übersetzung der Bibel ins
Deutsche war die Grundlage für die Entwicklung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache und eröffnete weiten Teilen der Bevölkerung einen Zugang zur Bildung.
500 Jahre nach dem Thesenanschlag Martin Luthers im Jahr 1517 in Wittenberg wird
2017 in ganz Deutschland der Reformation gedacht. Zusammen mit Kirchen, Ländern
und Gemeinden beteiligt sich seit 2011 auch der Bund am Gedenkprogramm. Der
67
Schwerpunkt liegt dabei auf den historischen, politischen und kulturellen Auswirkungen der Reformation. Gefördert werden beispielsweise Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Vorhaben der kulturellen Bildung, die im Rahmen der Lutherdekade oder
im Jubiläumsjahr 2017 stattfinden. Die Nationalen Sonderausstellungen „Der Luthereffekt“ in Berlin, „Luther! 95 Schätze - 95 Menschen“ in Wittenberg sowie „Luther und die
Deutschen“ auf der Wartburg bei Eisenach sind Höhepunkte im Gedenkjahr.
Außerdem unterstützt der Bund die Sanierung und den Erhalt authentischer Orte und
Stätten der Reformation. Insgesamt stehen bis 2017 für die Vorhaben nahezu 44 Millionen Euro zur Verfügung. Im Online-Portal der Bundesregierung ist die Themenseite
„Reformationsjubiläum“ freigeschaltet.
Bauhaus-Jubiläum
Das Bauhaus war eine weltweit renommierte und einflussreiche Bildungsstätte im Bereich Architektur, Kunst und Design des 20. Jahrhunderts. 2019 begeht das Bauhaus sein
hundertjähriges Jubiläum. Der „Bauhaus Verbund 2019“ will das Jahr mit einem repräsentativen Jubiläumsprogramm zum international beachteten Ereignis machen. Zudem
sind Erweiterungs- und Neubauten der Bauhaus-Museen in Weimar, Dessau und Berlin
geplant.
National wertvolle Kulturdenkmäler
Der Bund engagiert sich weiterhin auf hohem Niveau für den Erhalt von Kulturdenkmälern: Mit dem Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ werden seit 1950
Investitionen in herausragende Sanierungsprojekte unterstützt. Auch 2016 können mit
Mitteln im Umfang von rund sechs Millionen Euro aus dem Programm zahlreiche Objekte in ihrer Substanz erhalten werden.
Zusätzlich kommen im Jahr 2016 durch ein Denkmalschutz-Sonderprogramm rund 20
Millionen Euro kleineren national wertvollen Denkmälern zugute. Von 2007 bis 2016
hat der Bund durch Sonderprogramme bundesweit denkmalgerechte Sanierungen mit
rund 190 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus stehen 2016 zusätzliche Mittel
von fünf Millionen Euro für ein Programm zur Sanierung und Modernisierung national
bedeutsamer Orgeln zur Verfügung.
8.2.
Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung – Herausforderung für die Zukunft
Der Preis Kulturelle Bildung prämiert herausragende Initiativen in ganz Deutschland.
Jedes Jahr werden zehn beispielhafte Projekte nominiert und drei davon mit einem
Preisgeld von je 20.000 Euro ausgezeichnet. Um möglichst vielen Menschen Begegnungen mit Kunst und Kultur zu ermöglichen, fördert die Bundesregierung die kulturellkünstlerische Bildungsarbeit von Initiativen und Einrichtungen jährlich mit insgesamt
1,5 Millionen Euro.
68
Kulturelle Integration – Zusammenleben in unserer Gesellschaft
Unsere Gesellschaft wird immer stärker von Migration geprägt. Kulturelle Bildung
kann die interkulturelle Kompetenz stärken und dazu beitragen, dass viele einen Zugang zum zunächst Fremden finden. Das Thema „Kultur“ ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des „Nationalen Aktionsplans Integration“, dessen Umsetzung die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien u.a. mit dem „Netzwerk Kulturelle Bildung
und Integration“ unterstützt. Koordiniert wird das Netzwerk von der Stiftung Genshagen.
Im Rahmen der Initiative „Kultur öffnet Welten“ hat die Bundesregierung im Mai 2016
einen Sonderpreis für kulturelle Projekte mit Geflüchteten vergeben. Dafür wurden
eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterstützte der Bund 2015
und 2016 modellhafte künstlerische Projekte mit Geflüchteten sowie den bundesweiten
Erfahrungsaustausch in einer Größenordnung von knapp einer Million Euro.
Barenboim-Said-Akademie
Ab September 2016 erhalten junge Stipendiaten aus dem Nahen Osten eine musikalische und geisteswissenschaftliche Ausbildung an der Barenboim-Said-Akademie in
Berlin. Die Akademie gründet auf der erfolgreichen Tradition des West-Eastern Divan
Orchestra unter der Leitung von Daniel Barenboim. Der Bund unterstützt die Baumaßnahme mit 20 Millionen Euro und fördert den Betrieb der Akademie ab 2017 institutionell.
8.3.
Unterstützung und Förderung von Künstlern und Kreativen
Buchpreisbindung
Die Bundesregierung hat im Februar 2016 ein Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Dadurch wird die bisher für gedruckte Bücher geltende
Buchpreisbindung auf elektronische Bücher (eBooks) sowie auf grenzüberschreitende
Verkäufe nach Deutschland ausgeweitet. Das ist ein gutes Signal für die Buchkultur in
Deutschland und stärkt auch den stationären Buchhandel.
Deutscher Buchhandlungspreis
2015 ist zum ersten Mal der Deutsche Buchhandlungspreis vergeben worden. Mit dem
Deutschen Buchhandlungspreis werden kleinere, inhabergeführte Buchhandlungen
mit Sitz in Deutschland ausgezeichnet. Voraussetzungen sind ein anspruchsvolles und
vielseitiges literarisches Sortiment, kulturelle Veranstaltungsangebote, innovative Geschäftsmodelle oder auch Engagement im Bereich der Lese- und Literaturförderung für
Kinder und Jugendliche. Der Deutsche Buchhandlungspreis ist mit einer Million Euro
ausgestattet. Der Preis ist im Oktober 2016 in Heidelberg verliehen worden. Die Jury
hatte 118 Buchhandlungen aus rund 500 Bewerbungen für den Preis nominiert.
Theaterlandschaft erhalten
Die Bundesregierung hat im Januar 2016 erstmals den Theaterpreis des Bundes verliehen. Der Preis würdigt herausragende Leistungen kleiner und mittlerer Theater, um sie
in ihrer Kulturarbeit zu fördern. Gerade diese Theater sorgen mit ihrem Engagement
69
dafür, dass es in ganz Deutschland ein dichtes Netz von Theateraufführungen auf hohem professionellem Niveau gibt. Insgesamt konnten sich zwölf deutsche Bühnen über
den neuen Preis freuen.
Stärkung der Fonds
Der Fonds Soziokultur, der Fonds Darstellende Künste, der Literaturfonds und der
Übersetzerfonds werden seit dem 1. Januar 2016 direkt gefördert. Damit verbunden
sind Erhöhungen ihrer Etats. Zur Stärkung der zeitgenössischen Musik hat die Bundesregierung in diesem Jahr einen neuen Musikfonds eingerichtet.
8.4.
Kulturelle Vorhaben
Weiterentwicklung des Humboldtforums
Das Humboldtforum im Berliner Stadtschloss ist ein bedeutendes Kulturvorhaben für
die nächsten Jahre. Es wird einzigartige kulturgeschichtliche Schätze aller Kontinente
aus dem Ethnologischen Museum und dem Museum für Asiatische Kunst präsentieren
und das Wissen über unterschiedliche Weltkulturen fördern.
Die Humboldtforum Kultur GmbH baut in Zusammenarbeit mit der Gründungsintendanz den kulturellen Betrieb des Forums inhaltlich auf und bereitet Kulturveranstaltungen im Vorfeld der Eröffnungsphase vor. Die konzeptionellen Vorschläge hierzu
wurden im November 2016 präsentiert.
Museum der Moderne
Der Entwurf des Schweizer Architekturbüros Herzog & de Meuron ist Sieger des internationalen Realisierungswettbewerbs für den Museumsneubau "Neue Nationalgalerie –
Museum des 20. Jahrhunderts" am Kulturforum in Berlin. Der Bundestag hat für das
Vorhaben 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bis 2022 soll der Bau fertig gestellt
werden.
Modernisierung und Neubau exzellenter Museumsbauten
Im Bundeshaushalt 2016 stehen umfangreiche Mittel zur Sanierung und Modernisierung besonders herausragender Museumsbauten mit hohem Investitionsbedarf zur
Verfügung, wie des Märkischen Museums in Berlin oder des Museums für Hamburgische Geschichte. Auch Neubauten mit innovativen Präsentationsformen wie das Deutsche Hafenmuseum werden unterstützt. Insgesamt stehen für alle Maßnahmen 297
Millionen Euro zur Verfügung. Der Förderzeitraum bei einzelnen Projekten reicht bis
2025.
8.5.
Medien
Stärkung der Deutschen Welle
Die Deutsche Welle ist der Auslandsrundfunk Deutschlands. Als mediale Visitenkarte
ist sie eine bedeutende Kulturbotschafterin im Ausland. Sie vermittelt mit ihren Angeboten in Fernsehen, Internet, Radio und sozialen Medien die Positionen und Werte
70
Deutschlands und fördert die deutsche Sprache. Vor dem Hintergrund der außenpolitischen Entwicklung sind die Mittel für die Deutsche Welle 2016 um 7,5 Millionen Euro
erhöht worden. Sie dienen ganz besonders der Berichterstattung über die Situation in
Russland und der Ukraine, aber auch der Fortsetzung der Programme für Geflüchtete
und für Menschen in den Herkunftsländern der Fluchtbewegungen.
Filmförderung
Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft. Ein
Erfolgsmodell mit positiven Effekten für die gesamte Filmwirtschaft ist der „Deutsche
Filmförderfonds“ (DFFF), der 2007 eingerichtet wurde. Seit Einführung des DFFF sind
Zuschüsse für 1.041 Kinofilmproduktionen in Höhe von insgesamt rund 559 Millionen
Euro bewilligt worden. Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen bei der Herstellung von Filmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro.
Der ursprünglich als zeitlich begrenzte Förderung eingerichtete DFFF wurde inzwischen in ein dauerhaftes Förderinstrument umgewandelt. Künftig stehen unbefristet
jährlich 50 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung.
Im März 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im November 2016 verabschiedet. Ziele sind nicht nur eine effektive erfolgreiche Förderung des deutschen
Qualitätsfilms, sondern auch der flächendeckende Erhalt der Kinos als Kulturort. Das
FFG soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Kulturelle Filmförderung
Zur Stärkung und zum Ausbau der kulturellen Filmförderung stehen 2016 zusätzlich 15
Millionen Euro zur Verfügung. Damit fließen jedes Jahr mehr als 28 Millionen Euro in
Förderprogramme und Auszeichnungen der kulturellen Filmförderung. Dadurch unterstützt die Bundesregierung nicht nur Qualität und Vielfalt des deutschen Films, sondern auch die dichte Kinolandschaft in Deutschland.
Medienkompetenz
Damit Kinder das Internet sinnvoll nutzen können, brauchen sie altersgerechte und interessante Seiten im Netz. Deshalb fördert die Bundesregierung mit der Initiative „Ein Netz
für Kinder“ hochwertige Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten für
Kinder von sechs bis zwölf Jahren. Bisher sind rund 80 Internetseiten entstanden: von
der Zeitreise durch das 20. Jahrhundert www.zeitklicks.de über die Seite zur Leseförderung www.legakids.net bis hin zum Mitmachangebot für schwer kranke und behinderte
Kinder www.zwischenstation.net. Darüber hinaus hat die Initiative mit „fragFINN“ einen
geschützten Surfraum mit Suchmaschine speziell für Acht- bis Zwölfjährige geschaffen.
fragFINN.de ist jetzt barrierefrei: Neben der Vorlesefunktion für sehbehinderte oder leseschwache Kinder gibt es Videos mit Untertiteln und Audiodeskription.
Urheberrecht
Zum 1. Juni 2016 wurde die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften neu geregelt. Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Mit dem
Gesetz wurde auch die Vergütung für Privatkopien neu geordnet.
71
8.6.
Erinnern und Gedenken
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden
Das Institut für Zeitgeschichte hat im Februar 2016 eine Studie des Zentrums für Zeithistorische Forschung „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus Stand und Perspektiven der Forschung“ veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anregung aufgenommen, mit einem innovativen, übergreifenden Forschungsprogramm
einen neuen Ansatz zu der Forschung über die NS-Vergangenheit zentraler deutscher
Behörden zu finden. Mit dem Programm sollen Forschungslücken zu bislang nicht näher
untersuchten Behörden geschlossen und ressortübergreifende Querschnittsprojekte angestoßen werden. Die BKM stellt dafür von 2017 bis 2020 insgesamt 4 Millionen Euro zur
Verfügung. Ein eigener Programmteil befasst sich mit der Geschichte des Bundeskanzleramtes. Dafür stehen bis zu 1 Millionen Euro zur Verfügung.
Alliierten-Museum in Berlin
Für den Umzug und die Neueinrichtung des Alliierten-Museums an den ehemaligen
Flughafen Tempelhof stehen Mittel in Höhe von bis zu 27,1 Millionen Euro bereit. Mit
der Umsetzung des Projektes kann begonnen werden, sobald die Räumlichkeiten vom
Land Berlin zur Verfügung gestellt werden.
Robert-Havemann-Gesellschaft gesichert
Im April 2016 haben der Bund und das Land Berlin beschlossen, die Robert-HavemannGesellschaft zukünftig gemeinsam dauerhaft zu fördern. Die Arbeit der Gesellschaft
widmet sich der Friedlichen Revolution in der DDR 1989/90. Die Förderung soll ab 2018
die bisherigen begrenzten Projektförderungen ablösen und die Voraussetzungen für
eine langfristige Sicherung der Havemann-Gesellschaft schaffen. Die Open-Air-Ausstellung der Robert-Havemann-Gesellschaft ist auf dem Gelände der ehemaligen StasiZentrale in Berlin-Lichtenberg im Juni 2016 neu eingerichtet worden.
Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz
Die Bundesregierung hat die Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation
und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach §
96 Bundesvertriebenengesetz im Februar 2016 beschlossen. 2015 standen in diesem
Förderbereich insgesamt 23,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel für die Kooperation und den Kulturaustausch mit den Bezugsregionen sowie für grenzüberschreitende Projekte sind um 1 Million Euro aufgestockt worden.
Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde
Der Deutsche Bundestag hat am 9. Juni 2016 beschlossen, die Aufarbeitung der SEDDiktatur konsequent fortzuführen. Danach erarbeiten die BStU und das Bundesarchiv
ein gemeinsames Konzept, um die Stasi-Akten in das Bundesarchiv zu überführen und
zu sichern.
8.7.
Sport
Die Sportförderung des Bundes konzentriert sich auf den Spitzensport sowie auf solche
herausragenden Aktivitäten, an denen ein gesamtstaatliches Interesse besteht. Für den
72
Spitzensport stehen 2016 im Bundesministerium des Innern rund 180 Millionen Euro
zur Verfügung.
Spitzensportler sind Vorbilder. Ihre Erfolge motivieren viele junge Menschen zu eigener
sportlicher Aktivität. Ein Beispiel dafür ist der Erfolg der deutschen Handballnationalmannschaft bei der Europameisterschaft in Polen. Auch bei den Olympischen Spielen in
Rio de Janeiro konnte das deutsche Team großartige Erfolge verbuchen. Mehr als 400
Deutsche kämpften um die Platzierungen, am Ende erreichte Deutschland Platz 5 im
Medaillenspiegel.
Die deutsche Paralympics-Mannschaft konnte ebenfalls bei den Spielen in Rio de Janeiro
zahlreiche Siege feiern und belegte den 6. Platz im Medaillen-Ranking. Insgesamt 155
Athleten aus Deutschland waren in Brasilien am Start.
Kampf gegen Doping
Doping beeinträchtigt den fairen sportlichen Wettkampf. Das Gesetz zur Bekämpfung
von Doping im Sport vom 18. Dezember 2015 sieht eine Reihe von Maßnahmen gegen
Doping vor. Es schützt nicht nur die Gesundheit von Sportlern, sondern auch die Integrität des sportlichen Wettbewerbs.
Das Anti-Doping-Gesetz verschärft die strafrechtlichen Konsequenzen. Durch den neuen
Straftatbestand des Selbstdopings können erstmals gezielt auch dopende Leistungssportler strafrechtlich erfasst werden. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit den
neuen Regelungen im Kampf gegen Doping weit vorn.
Der Bund unterstützt zudem die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA)
mit jährlich über 6,3 Millionen Euro. Die NADA setzt sich mit einem Dopingkontrollsystem und Dopingprävention für sauberen Sport ein. Die Bundesregierung trägt auch zur
Finanzierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) bei. Die Institution in Montreal
erhält jährlich rund 700.000 Euro aus dem Bundeshaushalt.
Mit dem 2. Dopingopfer-Hilfegesetz vom 2. Juli 2016 werden weitere anerkannte DDRDopingopfer finanziell unterstützt.
Maßnahmen gegen Sportwettbetrug
Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch
Manipulation im Profisport ist zukünftig eine Straftat. Ein Gesetzentwurf ist im parlamentarischen Verfahren. Sportwettbetrug und Manipulationen sollen künftig auch mit
den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Künftig ist es strafbar, wenn beispielsweise
ein Sportler bei einer Sportwette Geld dafür erhält, dass er einen Wettbewerb manipuliert. Das gilt auch für Vereinbarungen mit Trainern, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichtern.
73
Chronologie der politischen Ereignisse
November 2015 bis November 2016
2015
November 2015
03.11.
Die Bundeskanzlerin trifft sich mit Vertretern der Kommunalen
Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände sowie
dem Leiter der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamts für
Migration und Flüchtlinge zu einem Informationsaustausch über
die aktuelle Flüchtlingssituation.
04.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den bolivianischen Präsidenten Evo
Morales zu einem Meinungsaustausch über die bilaterale Beziehungen, wirtschaftliche und klimapolitische Fragen sowie regionale
Themen.
05.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den tunesischen Premierminister
Habib Essid zu einem Gespräch über die aktuelle Sicherheitslage in
der Region, die Flüchtlingskrise und deutsch-tunesische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder über die aktuelle Lage in der Asyl- und
Flüchtlingspolitik. Auf der Tagesordnung stehen die Situation der
Registrierung und der Rückführung.
08.11.
Die Bundeskanzlerin Merkel empfängt den Präsidenten des Europäischen Rats, Donald Tusk, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Fragen.
10.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Südafrika, Jacob Zuma, zu einem Meinungsaustausch über bilaterale
Beziehungen, wirtschaftliche Fragen und die Situation in der Region.
11.11.
Die Bundeskanzlerin nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen.
11./12.11.
EU-Afrika-Gipfel in Valletta auf Malta: Die Gipfelteilnehmer verabschieden einen Aktionsplan gegen illegale Migration. Bei dem anschließenden informellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs geht es um die Überprüfung beschlossener Maßnahmen im
Umgang mit der Flüchtlingskrise.
74
13.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den australischen Premierminister
Malcolm Turnbull zu seinem Antrittsbesuch. Themen sind die bilateralen Beziehungen, regionale und globale Fragen.
15./16.11.
G20-Gipfel in Antalya/Türkei. Themen des Gipfels: Weltwirtschaft
und Wachstumsstrategien, Beschäftigung und Investitionen, Finanzmarktregulierung, Internationale Steuerpolitik, Korruptionsbekämpfung, IWF-Reform, Entwicklung und Klimawandel, Handel
und Energie und Flüchtlingspolitik.
17.11.
Die Bundeskanzlerin lädt zum 8. Integrationsgipfel. Es geht um das
Thema Gesundheit und Pflege in der Einwanderungsgesellschaft.
19.11.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem österreichischen Bundeskanzler Faymann über das weitere europäische Vorgehen in der
Flüchtlingskrise.
20.11.
9. Nationaler IT-Gipfel in Berlin unter dem Motto „Digitale Zukunft
gestalten – innovativ_sicher_leistungsstark“. Die Bundeskanzlerin
hält eine Rede zu Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung.
23.11.
Staatsakt für Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt in der St. Michaeliskirche in Hamburg. Olaf Scholz, Erster Bürgermeister von Hamburg, Henry Kissinger, ehemaliger US-Außenminister und Bundeskanzlerin Merkel halten die Trauerreden. Die Trauerfeier endet mit
einem großen militärischen Ehrengeleit.
25.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den vietnamesischen Staatspräsidenten Truong Tan Sang zu einem Gespräch über die bilateralen
Beziehungen, wirtschaftliche Fragen sowie regionale und globale
Themen. Zum 40. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen hält sich Truong Tan Sang zu einem Staatsbesuch in
Deutschland auf.
Am Abend trifft die Bundeskanzlerin in Paris mit Staatspräsident
Hollande zusammen. Nach dem furchtbaren Attentat am 13. November in Paris sei dies ein „Zeichen der Solidarität gegenüber unseren französischen Freunden“.
29.11.
Sondertreffen der EU mit der Türkei in Brüssel. Die EU-Staats- und
Regierungschefs einigen sich mit der Türkei auf einen Aktionsplan
zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
30.11.-12.12.
Weltklimagipfel in Paris: Die Weltgemeinschaft beschließt in einem
Übereinkommen, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad
75
zu begrenzen und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Auch soll der Schutz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.
Dezember 2015
01.12.
Die Bundeskanzlerin empfängt den neuseeländischen Premierminister John Key zu einem Meinungsaustausch über die bilateralen
Beziehungen, regionale und globale Fragen sowie die Bekämpfung
des Terrorismus. Auch die Klima- und Energiepolitik ist ein Gesprächsthema.
02.12.
Die Bundeskanzlerin empfängt den afghanischen Staatspräsidenten
Ashraf Ghani zu einem Gespräch über die Entwicklung in Afghanistan, die bilateralen Beziehungen sowie afghanische Asylsuchende in
Deutschland und Europa.
03.12.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder über die Europäischen Räte in Brüssel
im Oktober und Dezember 2015, die Asyl- und Flüchtlingspolitik,
die Umsetzung der Energiewende und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
07.12.
Veranstaltung „60 Jahre Gastarbeiter in Deutschland“ im Bundeskanzleramt. Die Veranstaltung mit der Bundeskanzlerin veranschaulicht die gelebte Normalität der kulturellen Vielfalt.
09.12.
Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zum regelmäßigen Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation.
10.12.
2. Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern von Verbänden,
Wirtschaft, Kirchen und Stiftungen, die sich in der Flüchtlingshilfe
engagieren. Sie würdigt das Engagement aller gesellschaftlichen
Gruppen bei der Flüchtlingsaufnahme.
16.12.
Bundeskanzlerin Merkel empfängt Angehörige von Soldaten sowie
Polizisten im Auslandseinsatz. Sie würdigt das Engagement der
Frauen und Männer, die bei internationalen Einsätzen ihren Dienst
verrichten.
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag
zum Europäischen Rat am 17./18. Dezember in Brüssel.
17./18.12.
Europäischer Rat in Brüssel: Bei dem Treffen der EU-Staats- und
Regierungschefs geht es um Migration, Terrorismusbekämpfung,
Wirtschaft und das Verhältnis Großbritanniens zur EU. Im Vorfeld
gibt die Bundeskanzlerin am 13. Dezember eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag ab.
76
2016
Januar 2016
07.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt den rumänischen Ministerpräsidenten Dacian Cioloş zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale sowie europapolitische Themen.
12.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt den algerischen Ministerpräsidenten Abdelmalek Sellal zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie internationale politische Fragen.
14.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt den slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar zu einem Gespräch über Flüchtlingsfragen sowie europapolitische und regionale Themen.
18.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt den griechischen Staatspräsidenten
Prokopis Pavlopoulos zu einem Gespräch über europapolitische
und internationale Themen.
22.01.
Erste Deutsch-Türkische Regierungskonsultationen in Berlin. Es
geht um den gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus und Umsetzung der EU-Türkei Gipfelerklärung und des Aktionsplans.
27.01.
Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am „Tag des Gedenkens
an die Opfer des Nationalsozialismus“. Die Gedenkrede hält die
Zeitzeugin Professor Ruth Klüger.
Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem regelmäßigen Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation
zusammen.
28.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, zu einem Meinungsaustausch über die außen- und sicherheitspolitische Agenda der EU.
Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik.
29.01.
Die Bundeskanzlerin empfängt den italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi zu einem Gespräch über die Flüchtlingsproblematik, die internationale Lage sowie aktuelle europapolitische Fragen.
Februar 2016
01.02.
Die Bundeskanzlerin empfängt den ukrainischen Präsidenten Petro
Poroschenko zu einem Gespräch über die Lage in der Ukraine und
die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets.
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04.02.
Geberkonferenz in London mit Delegationen aus 62 Ländern für Syrien. Die internationale Gemeinschaft stellt rund elf Milliarden USDollar zur Linderung der Flüchtlingskrise in Syrien und den Nachbarländern bereit. Deutschland beteiligt sich bis 2018 mit 2,3 Milliarden Euro.
05.02.
Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen portugiesischen Ministerpräsidenten António Costa zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Fragen sowie
die Flüchtlingsproblematik.
07.02.
Die Bundeskanzlerin trifft in Straßburg mit dem französischen
Staatspräsidenten Hollande und dem Präsidenten des Europäischen
Parlaments Schulz zusammen.
07.02.
Die Bundeskanzlerin trifft in Straßburg mit dem französischen
Staatspräsidenten François Hollande und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz zusammen.
08.02.
Bundeskanzlern Merkel trifft in Istanbul mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zusammen, um eine Reduzierung der
Flüchtlingszahlen aus Syrien zu erreichen.
11.02.
Die Bundeskanzlerin empfängt den irakischen Ministerpräsidenten
Haider al-Abadi zu einem Gespräch über die aktuelle Situation im
Irak, den Kampf gegen die Terrormiliz IS, innenpolitische Entwicklungen sowie die Lage in der Region.
12.02.
Bundeskanzlerin empfängt die polnische Ministerpräsidentin Beata
Szydło zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Themen sowie die Feierlichkeiten
zum 25. Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags.
Die Bundeskanzlerin nimmt als Ehrengast am diesjährigen
Matthiae-Mahl im Hamburger Rathaus teil. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hat dazu auch den britischen Premierminister David Cameron eingeladen.
16.02.
6. Deutsch-Israelische Regierungskonsultationen in Berlin unter
Leitung der Bundeskanzlerin und dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Nach einem bilateralen Gespräch folgt
eine Sitzung des Plenums mit den deutschen und israelischen Fachministern.
Informelles Treffen der Bundeskanzlerin mit Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Fragen im Vorfeld des Europäischen Rates am 18./19.
Februar.
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17.02.
Übergabe des Gutachtens der unabhängigen Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) an die Bundeskanzlerin. Es geht darin um eine Analyse des deutsche Forschungs- und Innovationssystems sowie der technologischen Leistungsfähigkeit.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten von Sri
Lanka, Maithripala Sirisena, zu einem Gespräch über die bilateralen
Beziehungen, wirtschaftliche Fragen sowie regionale und globale
Themen.
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag
zum Europäischen Rat am 18./19. Februar in Brüssel.
18./19.02.
Europäischer Rat der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Es
geht um das künftige Verhältnis Großbritanniens zur EU und Fragen der Migration. Die Bundesregierung ist auf allen Ebenen engagiert, um den Zustrom an Flüchtlingen zu reduzieren und eine gesamteuropäische Lösung zu finden.
März 2016
01.03.
Die Bundeskanzlerin empfängt den kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković zu einem Gespräch über bilaterale, europapolitische und regionale Themen sowie die Situation auf dem Westbalkan.
07.03.
EU-Türkei-Gipfel in Brüssel. Die EU-Staats- und Regierungschefs
treffen den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu, um
den Aktionsplan zur Eindämmung der Migrationsströme voranzubringen. Beim anschließenden Sondertreffen des EU-Rats geht es
ebenfalls um die Flüchtlings- und Migrationspolitik und die Rückkehr zu den Schengen-Regeln.
08.03.
Die Bundeskanzlerin empfängt Generalsekretär Ban Ki-moon zu einem Gespräch über die Flüchtlingskrise und die Entwicklung des
Friedensprozesses in Syrien.
14.03.
Die Bundeskanzlerin nimmt an der 3. Interparlamentarischen Konferenz zur Bekämpfung des Antisemitismus teil.
15.03.
Die Bundeskanzlerin besucht gemeinsam mit dem Schweizer Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann die IT-Messe CeBIT in
Hannover. Die Schweiz ist in diesem Jahr Gastland der Messe.
17.03.
Das Asylpaket II beschleunigt Verfahren für bestimmte Gruppen
von Asylbewerbern, setzt den Familiennachzug für einen Teil der
Flüchtlinge aus und ermöglicht neue Aufnahmeeinrichtungen.
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Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden.
Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln gelten jetzt verschärfte Regelungen.
17./18.03.
Europäischer Rat der EU-Staats-und Regierungschefs in Brüssel. Es
geht um weitere Schritte in der Migrations- und Flüchtlingspolitik
nach dem EU-Türkei-Gipfel. Die Bundeskanzlerin gibt zuvor eine
Regierungserklärung im Deutschen Bundestag ab.
April 2016
02.04.
Trauerfeier für den verstorbenen ehemaligen Bundesaußenminister
Guido Westerwelle in der Kirche Sankt Aposteln in Köln.
05.04.
Die Bundeskanzlerin trifft Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation. Schwerpunkt ist
das Integrationskonzept für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive,
06.04.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Armenien, Serzh Sargsyan, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen wie der Berg-Karabach-Konflikt sowie
die Beziehungen zwischen Armenien und der EU.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik
Kenia, Uhuru Muigai Kenyatta, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, eine Intensivierung der wirtschaftlichen Kooperation sowie regional- und sicherheitspolitische Themen.
07.04.
18. Deutsch Französischer Ministerrat in Metz: Schwerpunktthemen sind Integration, die Flüchtlingssituation, Terrorismusbekämpfung sowie die Außen- und Sicherheitspolitik.
08.04.
3. Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern von Verbänden,
Wirtschaft, Kommunen, Kirchen und Stiftungen, die sich bei der
Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren. Sie würdigt das Engagement der gesellschaftlichen Gruppen.
12.04.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten Mexikos, Enrique Peña Nieto, zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie die wissenschaftlich-technologische und kulturelle Zusammenarbeit.
13.04.
Bundeskanzlerin Merkel nimmt an der Regionalkonferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten teil. Es geht um das gesamtdeutsche
System zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020
sowie die Angleichung der Rentenberechnung in Ost und West.
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17.04.
Staatsakt für den verstorbenen Bundesminister a. D. Hans-Dietrich
Genscher im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages in
Bonn. Die Trauerreden halten Bundespräsident Joachim Gauck,
Bundesaußenminister a. D. Klaus Kinkel, der frühere amerikanische
Außenminister James Baker und der evangelische Theologe Friedrich Schorlemmer.
18.04.
Bundeskanzlerin Merkel empfängt den indonesischen Staatspräsidenten, Joko Widodo, zu einem Gespräch über die bilateralen und
wirtschaftlichen Beziehungen sowie zur aktuellen Situation in der
Region.
19.04.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik
Mosambik, Filipe Jacinto Nyusi, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, eine Intensivierung der wirtschaftlichen Kooperation sowie regional- und sicherheitspolitische Themen.
Anschließend empfängt sie den Präsidenten der Palästinensischen
Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, zu einem Gespräch über die
bilateralen Beziehungen, die aktuelle Lage vor Ort, die Entwicklung
in den palästinensischen Gebieten und der Nahostfriedensprozess.
20.04.
Die Bundeskanzlerin empfängt die Staatspräsidentin der Republik
Litauen, Dalia Grybauskaite, zu einem Gespräch über die bilateralen
Beziehungen, europapolitische Themen sowie regionale Fragen und
die Beziehungen zu Russland.
21.04.
2. Deutsch-Niederländische Regierungs-Konsultationen in Eindhoven mit dem Schwerpunktthema Innovation. Treffen der Kanzlerin mit Ministerpräsident Rutte zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie europäische und internationale Themen.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
22.04.
Die Bundeskanzlerin trifft mit den Regierungschefs der Länder zu
einem Gespräch über die Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen.
Es geht um ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für
die Integration von Flüchtlingen.
23.04.
Bei einem Türkei-Besuch informieren sich die Bundeskanzlerin und
Vertreter der EU vor Ort über die Unterstützung für Flüchtlinge im
Camp bei Gaziantep. Sie eröffnen ein EU-finanziertes Flüchtlingsprojekt für Familien.
24./25.04.
Die USA sind Partnerland der Hannover-Messe. Nach einem bilateralen Gespräch der Bundeskanzlerin mit US-Präsident Barack
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Obama besuchen beide das Messegelände. Anschließend findet ein
gemeinsames Gespräch mit Präsident François Hollande, Premierminister David Cameron und Ministerpräsident Matteo Renzi statt.
29.04.
Die Bundeskanzlerin empfängt den lettischen Ministerpräsidenten
Māris Kučinskis zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, europapolitische Themen sowie regionale Fragen wie die Beziehungen zu Russland.
Mai 2016
02.05.
49. Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) in Frankfurt/Main. Deutschland ist erstmals Gastgeber der Jahrestagung unter dem Motto „Cooperating for Sustainability“. Die Bundeskanzlerin hält die Eröffnungsrede.
03.05.
Die Bundeskanzlerin besucht anlässlich des EU-Projekttags an deutschen Schulen das Französische Gymnasium Berlin und diskutiert
mit Schülerinnen und Schülern über Europa.
04.05.
Die Bundeskanzlerin empfängt den japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe auf Schloss Meseberg. Es geht um die Vorbereitung
des G7-Gipfels im Mai in Ise-Shima/Japan.
05./06.05.
Die Bundeskanzlerin trifft den italienischen Ministerpräsidenten
Matteo Renzi in Rom zu einem Gespräch über aktuelle internationale und europapolitische Themen. Am 6. Mai nimmt sie an der
Verleihung des Internationalen Karlspreises an Papst Franziskus
teil.
09.05.
Bundeskanzlerin Merkel empfängt den Kronprinzen von Abu Dabi,
Sheikh Mohammed bin Zayed al Nahyan, auf Schloss Meseberg zu
Gesprächen über die bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten
Arabischen Emiraten, die Lage im Nahen und Mittleren Osten und
in Syrien.
12.05.
Die Bundeskanzlerin nimmt gemeinsam mit dem Präsidenten der
Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz an der Wiedereröffnung des Europäisches Hauses in Berlin teil.
Die Bundeskanzlerin empfängt in Berlin den österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zur Novellierung des EEG.
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23./24.05.
Erster Gipfel der UN zu humanitären Fragen (World Humanitarian
Summit) in Istanbul mit Teilnahme der Bundeskanzlerin. Es geht
darum, wie die Weltgemeinschaft schneller auf humanitäre Krisen
reagieren kann und um ein besseres Ineinandergreifen von Krisenprävention, humanitärer Hilfe, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit.
24./25.05.
Klausurtagung des Bundeskabinetts im Gästehaus der Bundesregierung in Meseberg. Themen sind die Fortschritte bei der Digitalen
Agenda mit ihren Handlungsfeldern digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten, Schutz und Sicherheit in der digitalen Welt, digitale
Infrastruktur und vernetzte Gesellschaft. Integrationsmaßnahmen
für Flüchtlinge stehen im Vordergrund.
26./27.05.
G7-Gipfel in Ise-Shima/Japan: Es geht um die Themen Weltwirtschaft, Handel, Außen- und Sicherheitspolitik, Klimawandel und
Energie, Stabilität und Wohlstand Asiens, Entwicklungspolitik und
Afrika.
29.05.
Gemeinsam mit Staatspräsident François Hollande nimmt die Bundeskanzlerin in Verdun an der zentralen Gedenkfeier zum 100. Jahrestag der Schlacht von Verdun teil. Die Regierungschefs setzten ein
Zeichen der Aussöhnung und Freundschaft der beiden Länder.
30.05.
Die Bundeskanzlerin empfängt den portugiesischen Staatspräsidenten Marcelo Rebelo de Sousa zu seinem Antrittsbesuch. Es geht um
aktuelle bilaterale, internationale sowie europapolitische Fragen.
31.05.
Die Bundeskanzlerin nimmt an der 16. Jahreskonferenz des Rates
für Nachhaltige Entwicklung in Berlin teil. Im Mittelpunkt steht die
Diskussion über die Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Lichte der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zur Novellierung des EEG.
Juni 2016
01.06.
Die Bundeskanzlerin nimmt auf Einladung des Schweizerischen
Bundespräsidenten Schneider-Ammann gemeinsam mit dem Präsident François Hollande, Premierminister Matteo Renzi und Bundeskanzler Christian Kern an der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz teil. Der Tunnel ist ein wichtiger Beitrag zur
Verbesserung des Nord-Süd-Verkehrs in Europa.
02.06.
Der Deutsche Bundestag nimmt die Armenien-Resolution an.
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07.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Aserbaidschan, Ilham Alijew, zu einem Gespräch über bilaterale Themen
und die Entwicklungen in Aserbaidschan und der Berg-KarabachKonflikt.
09.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt den togoischen Präsidenten Faure
Essozimna Gnassingbé zu einem Gespräch über Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie regionale Kooperation und die aktuelle Sicherheitslage in Westafrika.
12.-14.06.
4. Deutsch-Chinesische Regierungskonsultationen in Peking unter
Leitung von Ministerpräsident Li Keqiang und Bundeskanzlerin
Merkel. Nach einem bilateralen Gespräch findet die Plenarsitzung
unter Leitung beider Regierungschefs statt. Mehrere Regierungsund Unternehmensabkommen werden unterzeichnet.
15.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen Ministerpräsidenten der
Republik Georgien, Giorgi Kwirikaschwili, zu einem Gespräch über
die bilateralen Beziehungen, die Lage in der Südkaukasus-Region
sowie die EU-Georgien-Beziehungen.
Die Bundeskanzlerin empfängt die Preisträgerinnen und Preisträger
des Ehrenamtswettbewerbs startsocial im Bundeskanzleramt.
16.06.
Reguläre Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
16.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, Robert Fico, zu einem Gespräch über aktuelle europapolitische Themen.
17.06.
Bei dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der
Länder geht es um die Umsetzung der Energiewende und um Vereinbarungen zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland.
In der Asyl- und Flüchtlingspolitik stehen Integration und finanzielle Fragen im Vordergrund.
Die Bundeskanzlerin empfängt den polnischen Präsidenten Andrzej
Duda zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen sowie sicherheitspolitische und europapolitische Fragen. Anlass ist der 25.
Jahrestag der Unterzeichnung des Nachbarschafts-Vertrags mit Polen.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten der Republik
Niger, Mahamadou Issoufou, zu einem Gespräch über die bilateralen und entwicklungspolitischen Beziehungen und die innere und
regionale Stabilität des Landes.
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20.06.
Die Bundeskanzlerin trifft sich mit Vertretern der kommunalen
Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände zu einem Informationsaustausch zur aktuellen Flüchtlingssituation.
22.06.
14. Deutsch-Polnische Regierungskonsultationen in Berlin: Die
Bundeskanzlerin empfängt die polnische Ministerpräsidentin Beata
Maria Szydlo zu gemeinsamen Konsultationen über bilaterale, wirtschaftliche und europapolitische Fragen, die Flüchtlingskrise und
die Lage in der Ukraine.
23.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen österreichischen Bundeskanzler Christian Kern zu einem Gespräch über die bilateralen
Beziehungen, europapolitische und internationale Fragen.
7. Zukunftsgespräch der Bundeskanzlerin mit den Sozialpartnern
im Gästehaus Meseberg zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Referendum in Großbritannien: Die britischen Wählerinnen und
Wähler stimmen mehrheitlich für einen Austritt des Vereinigten
Königreichs aus der Europäischen Union.
27.06
Die Bundeskanzlerin empfängt den neuen ukrainischen Ministerpräsidenten Wolodymyr Hrojsman zu einem Gespräch über die politische, wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit mit der
Ukraine sowie über die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen.
Die Bundeskanzlerin empfängt den französischen Präsidenten
François Hollande und den italienischen Ministerpräsidenten
Matteo Renzi zu Gesprächen über europapolitische Fragen in der
Folge des Ausgangs des britischen Referendums.
28.06.
Sondersitzung des Deutschen Bundestags: Die Bundeskanzlerin gibt
eine Regierungserklärung zum Referendum in Großbritannien und
zum bevorstehenden Europäischen Rat ab.
28./29.06.
Beim Europäischen Rat in Brüssel besprechen die Staats- und Regierungschefs weitere Schritte zur Bewältigung der Migrations- und
Flüchtlingskrise, die Förderung von Wachstum, Beschäftigung und
Investitionen in der EU sowie über außenpolitische Themen. Premierminister David Cameron unterrichtet den Rat über das Ergebnis des britischen Referendums und über das weitere Vorgehen. Im
Anschluss an den Europäischen Rat findet ein informelles Treffen
der Staats- und Regierungschefs der 27 in der EU verbleibenden
Mitgliedstaaten mit den Präsidenten des Europäischen Rates und
der Europäischen Kommission statt.
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30.06.
Die Bundeskanzlerin empfängt das Dreier-Staatspräsidium von
Bosnien und Herzegowina unter dem derzeitigen Vorsitz von Bakir
Izetbegović zu einem Gespräch über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina sowie die Annäherung an die EU.
Die Bundeskanzlerin empfängt den georgischen Staatspräsidenten
Giorgi Margwelaschwili zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, die Lage in der Südkaukasus-Region sowie die Beziehungen der EU zu Georgien.
Juli 2016
01.07.
Die Bundeskanzlerin trifft zum 4. Mal mit Vertretern von Verbänden Wirtschaft, Kirchen und Stiftungen zusammen, die sich bei der
Aufnahme und Integration von Flüchtlingen engagieren.
04.07.
Auf der 3. Konferenz zum Westlichen Balkan in Paris geht es um die
Infrastrukturentwicklung, den Ausbau des Verkehrsnetzes auf dem
Balkan, die Schaffung eines regionalen Elektrizitätsmarktes sowie
die Probleme der Migration durch die Balkanstaaten.
04./05.07.
7. Petersberger Klimadialog in Berlin zur Vorbereitung der jährlichen UN-Klimakonferenz. 35 Vertreter der für die Klimaverhandlungen wesentlichen Staaten nehmen teil. Ziel des Klimadialogs ist
die Umsetzung des Pariser Klima-Abkommens zur Begrenzung der
Erderwärmung auf unter 2 Grad.
Die Bundeskanzlerin empfängt den argentinischen Staatspräsidenten Mauricio Macri zu einem Gespräch über die bilateralen und
wirtschaftlichen Beziehungen sowie die politischen Entwicklungen
in Südamerika.
07.07.
Die Bundeskanzlerin gibt im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum NATO-Gipfel in Warschau ab.
Die Bundeskanzlerin trifft sich mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder um über die Finanzierung der Integrationskosten zu sprechen.
08./09.07.
NATO-Gipfel in Warschau: Die Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedsländer (und Montenegro) besprechen die Sicherheitsherausforderungen im Osten und das Verhältnis zu Russland. Anschließend findet ein Treffen der NATO-Ukraine-Kommission statt.
12.07.
Die Bundeskanzlerin empfängt den irischen Ministerpräsidenten
Enda Kenny zu einem Gespräch über euroapolitische Fragen, das
Referendum in Großbritannien, die Lage in der Eurozone und aktuelle internationale Themen.
86
Die Bundeskanzlerin empfängt den Vorstand des entwicklungspolitischen Dachverbandes VENRO zu einem Meinungsaustausch über
Themen wie die Agenda 2030, Flüchtlinge/Migration, Arbeit von
NROs in Krisengebieten und den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“.
13.07.
Die Bundeskanzlerin besucht auf dem Weg zum ASEM-Treffen in
Ulan Bator den kirgisischen Präsidenten Atambajew in Bischkek. Es
geht um die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie
über regionale und internationale politische Themen.
15.07.
Die Bundeskanzlerin nimmt am 11. ASEM-Gipfel in Ulan Bator /
Mongolei teil. Zentrale Themen des Gipfels: Energiesicherheit, die
Entwicklungen im Nahen Osten, in Syrien und im Irak und die damit verbundene Flüchtlingskrise. Nach dem Terroranschlag in
Nizza mit 85 Toten steht auch die Bekämpfung des Terrorismus auf
der Tagesordnung.
20.07.
Die Bundeskanzlerin empfängt die neue britische Premierministerin Theresa May zu einem Gespräch über die Entwicklung in der
Türkei, die Flüchtlingskrise und Fragen des „Brexits“.
31.07.
Trauerfeier in der Münchener Frauenkirche nach dem Amoklauf
am 22. Juli, bei dem neun Menschen ums Leben kamen und viele
verletzt wurden. Bei dem anschließenden Trauerakt im Plenarsaal
des Bayerischen Landtags hält Bundespräsident Joachim Gauck die
Trauerrede.
August 2016
06.08.
Das neue Integrationsgesetz steht unter dem Leitgedanken „Fördern und Fordern“. Durch mehr Angebote an Integrationskursen,
Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sollen sich Flüchtlinge
leichter integrieren können. Gleichzeitig beschreibt das Gesetz die
Pflichten Asylsuchender.
18.08.
Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk auf Schloss Meseberg. Das Gespräch dient
insbesondere der Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am 16. September in Bratislava.
22.08.
Dreiertreffen der Bundeskanzlerin mit den Staats- und Regierungschefs von Italien und Frankreich auf der italienischen Insel Ventotene. Das Gespräch dient ebenfalls der Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am 16. September in
Bratislava.
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24.08.
Die Bundeskanzlerin besucht Estland und führt in Tallinn ein Gespräch mit dem estnischen Ministerpräsidenten Taavi Rõivas über
bilaterale, außen- und sicherheitspolitische Themen sowie europapolitische Fragen.
25.08.
Die Bundeskanzlerin reist weiter nach Prag und führt dort ein Gespräch mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav
Sobotka über Fragen der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit
sowie außen- und europapolitische Themen. Anschließend trifft sie
den Präsidenten der Tschechischen Republik, Milos Zeman.
26.08.
Die Kanzlerin trifft in Warschau mit der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydło zusammen und anschließend zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Ministerpräsidenten der VisegrádStaaten (Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei) zur Vorbereitung des Informellen Treffens zur weiteren Entwicklung der EU am
16. September in Bratislava.
Auf Schloss Meseberg empfängt sie die Ministerpräsidenten der
Niederlande, Schwedens, Finnlands und Dänemarks zu einem Gespräch zur Vorbereitung des Informellen EU-Treffens in Bratislava.
27.08.
Die Bundeskanzlerin Merkel empfängt die Regierungschefs Sloweniens, Bulgariens, Österreichs und Kroatiens zu einem Meinungsaustausch auf Schloss Meseberg, ebenfalls zur Vorbereitung des Informellen EU-Treffens in Bratislava.
29.08.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten von Turkmenistan,
Gurbanguly Berdimuhamedow, zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie regionale Fragen.
31.08.
Die deutsch-italienischen Regierungskonsultationen in Maranello
bei Bologna sind überschattet vom schweren Erdbeben in der mittelitalienischen Region Rieti. Im Mittelpunkt der Konsultationen
stehen wirtschafts- und außenpolitische Fragen.
September 2016
02.09.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Präsidenten der Europäischen
Kommission, Jean-Claude Juncker, zu einem Gespräch zur Vorbereitung des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs
zur Zukunft der EU am 16. September in Bratislava.
Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten François Hollande
nimmt die Bundeskanzlerin an einer Diskussionsrunde beim 25.
Deutsch-Französischen Unternehmertreffen in Evian/Frankreich
teil. Schwerpunkte der Diskussionsrunde sind die Folgen des Brexits
sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU.
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04./05.09.
Bei dem G20-Gipfel in Hangzhou in China geht es um den "Aufbau
einer innovativen, belebten, vernetzten und inklusiven Weltwirtschaft", so Präsident Xi Jinping. China hat 2016 die G20-Präsidentschaft inne.
07.09.
Für den verstorbenen Bundespräsidenten a.D. Walter Scheel findet
im Kammermusiksaal der Berliner Philharmonie ein Staatsakt statt.
Bundespräsident Gauck, Bundesaußenminister Steinmeier und
Staatsminister a.D. Wolfgang Gerhardt halten die Trauerreden.
09.09.
Die Bundeskanzlerin empfängt den rumänischen Präsidenten Klaus
Johannis, den belgischen Premierminister Charles Michel und den
luxemburgischen Premierminister Xavier Bettel zu einem Gespräch
zur Vorbereitung des Informellen Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs zur Zukunft der EU am 16. September.
11.09.
Die Bundeskanzlerin empfängt auch die litauische Präsidentin Dalia
Grybauskaitė, den zypriotischen Präsidenten Nikos Anastasiades,
den portugiesischen Premierminister António Costa, den maltesischen Premierminister Joseph Muscat und den lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis zu einem Vorbereitungsgespräch zum
Treffen in Bratislava.
14.09.
Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der Initiative „Wir zusammen“ zu einem Gespräch über Aktivitäten der Wirtschaft bei Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen. Zu der Initiative gehören Unternehmen aller Größenordnungen.
16.09.
Informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs sowie der
Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission in Bratislava. Es geht um eine politische Reflexion über die
Weiterentwicklung der EU der 27.
21.09.
10 Jahre Normenkontrollrat: Die Bundeskanzlerin würdigt die Erfolge des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung“ und nimmt den Jahresbericht des Rats entgegen.
24.09.
Flüchtlingsgipfel in Wien: Die Bundeskanzlerin nimmt auf Einladung des österreichischen Bundeskanzlers Christian Kern am Westbalkan-Treffen in Wien teil. Es geht um eine Bestandsaufnahme der
aktuellen migrationspolitischen Situation.
27.09.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Premierminister von Malaysia,
Najib Razak, zu einem Gespräch über bilaterale, wirtschaftliche, regionale und globale Fragen.
89
28.09.
Die Bundeskanzlerin trifft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu einem Informationsaustausch zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen.
Treffen des European Round Table: Die Bundeskanzlerin trifft den
französischen Präsidenten, den Präsidenten der EU-Kommission
und 20 Mitgliedern des European Round Table of Industrialists
(ERT) zu einem Gespräch über Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche.
Oktober 2016
03.10.
Der 3. Oktober steht im Zeichen der Feiern zum 26. Tag der Deutschen Einheit. Sachsen ist Gastgeber des Festakts und des Bürgerfests. Beim offiziellen Festakt in der Semperoper hält Bundestagspräsident Lammert die Festrede. Das traditionelle Bürgerfest findet
vom 1. bis 3. Oktober in Dresden statt.
05.10.
Auf Einladung von Bundespräsident Joachim Gauck besuchen König Carl Gustaf und Königin Silvia von Schweden Deutschland. Die
Bundeskanzlerin empfängt das schwedische Königspaar im Bundeskanzleramt.
07.10.
Die Bundeskanzlerin empfängt König Abdullah II. von Jordanien zu
einem Meinungsaustausch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen sowie die Lage in Syrien.
09./11.10.
Die Bundeskanzlerin besucht drei afrikanische Länder, um die Zusammenarbeit in der Migrationspolitik zu verbessern. Mit dem malischen Präsidenten Ibrahim Keita in Bamako spricht sie über die
wirtschaftliche Entwicklung, Migration und Rückführung, Kampf
gegen den Terrorismus sowie den Friedensprozess in Mali und die
Stabilisierung in der Region. Danach trifft die Kanzlerin mit deutsche Soldaten der UN-Friedensmission MINUSMA und der EUTM
zusammen und informiert sich über die Einsatzbedingungen in
Mali.
Am 10.10. besucht die Bundeskanzlerin die Republik Niger, das
zentrale Transitland für Flüchtlinge. In Niamey empfängt sie Präsident Mahamadou Issoufou.
Am 11.10. besucht sie Addis Abeba ein, Hauptstadt von Äthiopien
und Sitz der Afrikanischen Union und spricht mit dem äthiopischen
Premierminister Hailemariam Dessalegn über die aktuelle Situation
in Äthiopien und am Horn von Afrika. Anschließend weiht die Bundeskanzlerin das von Deutschland finanzierte Gebäude für Frieden
und Sicherheit der Afrikanischen Union offiziell ein.
90
12.10.
Die Kanzlerin empfängt den Präsidenten der Republik Tschad,
Idriss Déby, zu einem Gespräch über die aktuelle Situation in der
Tschadseeregion, sicherheitspolitische Entwicklungen in Afrika sowie Fragen der Migration.
13.10.
Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder zum Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
14.10.
Die Kanzlerin empfängt den Präsidenten von Nigeria, Muhammadu
Buhari, zu einem Gespräch über die aktuelle Situation in Nigeria,
insbesondere den Kampf gegen die Terrororganisation „Boko Haram“ sowie die humanitäre Lage in Nord-Nigeria.
Fortsetzung des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema BundLänder-Finanzbeziehungen..
18.10.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Staatspräsidenten von Panama,
Juan Carlos Varela, zu einem Gespräch über bilaterale und wirtschaftliche Beziehungen sowie regionale und internationale politische Fragen.
19.10.
Die Bundeskanzlerin trifft herausragende Frauen in Führungspositionen und Nachwuchskräfte zu der 3. Konferenz „Frauen in Führungspositionen“ im Bundeskanzleramt und diskutiert mit ihnen,
wie die Zahl von Frauen in Führungspositionen erhöht werden
kann.
Treffen im „Normandie-Format“: Die Bundeskanzlerin empfängt
Regierungschefs François Hollande, Wladimir Putin und Petro Poroschenko zu einem Gespräch über den Stand der Minsker Vereinbarungen. Es wird eine Roadmap für eine Friedenslösung vereinbart.
20./21.10.
Europäischer Rat in Brüssel: Bei dem Treffen der EU-Staats- und
Regierungschefs geht es unter anderem um die Fortsetzung des Reflexionsprozesses zur Zukunft der EU. Beim Thema Migration setzt
sich die Bundeskanzlerin für weitere Migrationspartnerschaften mit
Herkunfts- und Transitstaaten ein.
November 2016
02.11.
Die Bundeskanzlerin nimmt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegen.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Bundespräsidenten der
Schweiz, Johann Schneider-Ammann, zu einem Gespräch über die
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bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie internationale
Fragen.
03.11.
Die Bundeskanzlerin trifft zum 5. Mal mit Vertretern von gesellschaftlichen Gruppen zusammen, die sich bei der Aufnahme und
Integration von Flüchtlingen engagieren.
08.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt die norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg zu einem Gespräch über die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie über aktuelle außen- und europapolitische Fragen.
14.11.
Der 9. Integrationsgipfel dient dem Austausch über erfolgreiche Ansätze zur besseren Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Vor
dem Gipfel besucht die Kanzlerin die Jugendfeuerwehr in BerlinWedding, die ein gutes Beispiel für gelungene Partizipation ist.
17.11.
Nationaler IT-Gipfel 2016 in Saarbrücken: Die Bundeskanzlerin hält
eine Rede zum Thema Chancen und Herausforderungen der digitalen Bildung.
Präsident Barack Obama besucht Berlin zu einem Abschiedsbesuch.
Nach einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin findet ein gemeinsames Treffen mit Präsident Hollande, Premierministerin May sowie den Ministerpräsidenten Rajoy und Renzi statt. Dabei geht es
um internationale Krisen, vor allem die Konflikte in Syrien und der
Ukraine.
23.11.
Die Bundeskanzlerin hält in der Haushaltsdebatte im Deutschen
Bundestag eine Rede.
25.11.
Die Bundeskanzlerin trifft die stellvertretende Premierministerin
der Volksrepublik China, Liu Yandong, zu einem Gespräch über eine
engere Kooperation beider Länder beim Sport. Es werden mehrere
Vereinbarungen zur Stärkung der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im Bereich des Fußballs werden unterzeichnet.
28.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den Ministerpräsidenten der Republik Albanien, Edi Rama, zu einem Gespräch über die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen sowie der Stand der EU-Annäherung
Albaniens.
29.11.
Die Bundeskanzlerin empfängt den maltesischen Premierminister
Joseph Muscat Malta zu einem Gespräch über europapolitische, bilaterale und internationale Themen. Malta übernimmt im ersten
Halbjahr 2017 erstmalig die EU-Ratspräsidentschaft.
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30.11.
Die Bundeskanzlerin trifft in Berlin den Präsidenten der Weltbank,
Jim Kim. Diskutiert werden die Ansätze der Weltbank zur Bereitstellung öffentlicher Güter wie Gesundheit, Klima oder im Kontext
von Flucht und Migration, auch vor dem Hintergrund der anstehenden deutschen G20-Präsidentschaft.
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