Anlage 2 Ort, Datum Bezirksregierung An Kommune An Kommune Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes NRW; Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung NRW und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie den Richtlinien Härtefallfonds “Alle Kinder essen mit“ (gem. Runderlass d. MAIS in der jeweils gültigen Fassung / VA1 – 6004) I. 1. Bewilligung: Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen für die Zeit vom bis (Bewilligungszeitraum) Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt EUR für gemeinsame Mittagsverpflegung an Schulen / in Horten / in Kindertageseinrichtungen / bei Kindertagespflegestellen. 2. Finanzierungsart/-höhe: Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von v.H. zu den € als Zuweisung gewährt. Der Zuwendungsbetrag ist der Höchstbetrag. Eine Nachfinanzierung ist ausgeschlossen. 3. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt: 4. Auszahlung/Verwendungsnachweis: Die Zuwendung wird zum 01.11. / 01.05. ohne besondere Anforderung ausgezahlt. Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte vereinfachte Verwendungsnachweis zu führen und mir bis zum vorzulegen. Anlage 2 II. Nebenbestimmungen: 1. Die Maßnahme ist vom bis durchzuführen (Durchführungszeitraum). 2. Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides. Die Nrn. 1.3, 1.4–1.6, 2.2, 4, 5.4, 5.5, 6, 7.1, 7.6, 8.3, 9.3.1 und 9.5 ANBest-G finden keine Anwendung. 3. Eine unverbrauchte Zuwendung ist umgehend zu erstatten, sobald feststeht, dass die Zuwendung nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird (z.B. Wegfall der Zuwendungsvoraussetzung, Ablauf des Förderzeitraums). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Verzinsung einer verzögerten Erstattung unverbrauchter Zuwendungen gem. § 44 LHO i.V.m. § 49 a VwVfG. III. Rechtsbehelfsbelehrung Im Auftrag
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