Zuwendungsbescheid (Projektförderung)

Anlage 2
Ort, Datum
Bezirksregierung
An Kommune
An Kommune
Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)
Zuwendungen des Landes NRW;
Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung NRW und
den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie den Richtlinien Härtefallfonds
“Alle Kinder essen mit“ (gem. Runderlass d. MAIS in der jeweils gültigen Fassung /
VA1 – 6004)
I.
1. Bewilligung:
Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen für die Zeit vom
bis
(Bewilligungszeitraum) Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt
EUR
für gemeinsame Mittagsverpflegung an Schulen / in Horten / in Kindertageseinrichtungen / bei Kindertagespflegestellen.
2. Finanzierungsart/-höhe:
Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von
v.H. zu den
€ als Zuweisung gewährt.
Der Zuwendungsbetrag ist der Höchstbetrag. Eine Nachfinanzierung ist
ausgeschlossen.
3. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben:
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt:
4. Auszahlung/Verwendungsnachweis:
Die Zuwendung wird zum 01.11. / 01.05. ohne besondere Anforderung ausgezahlt.
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte
vereinfachte Verwendungsnachweis zu führen und mir bis zum
vorzulegen.
Anlage 2
II.
Nebenbestimmungen:
1. Die Maßnahme ist vom
bis
durchzuführen
(Durchführungszeitraum).
2. Die beigefügten ANBest-G sind Bestandteil dieses Bescheides.
Die Nrn. 1.3, 1.4–1.6, 2.2, 4, 5.4, 5.5, 6, 7.1, 7.6, 8.3, 9.3.1 und 9.5 ANBest-G
finden keine Anwendung.
3. Eine unverbrauchte Zuwendung ist umgehend zu erstatten, sobald feststeht, dass
die Zuwendung nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird (z.B.
Wegfall der Zuwendungsvoraussetzung, Ablauf des Förderzeitraums). Die
Bewilligungsbehörde entscheidet über die Verzinsung einer verzögerten
Erstattung unverbrauchter Zuwendungen gem. § 44 LHO i.V.m. § 49 a VwVfG.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Im Auftrag