Pflegefachassistenz Ausbildung

Ausbildung zur Pflegefachassistenz
(PFA-Ausbildung)
gem. der einschlägigen Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG,
BGBl. I Nr. 108/1997, i.d.g.F.) sowie der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung (PAPFA-AV, BGBl. II Nr. 301/2016 i.d.g.F.)
An der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Oberwart startet die Ausbildung
zur Pflegefachassistenz (PFA-Ausbildung).
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA–Ausbildung) dauert zwei Jahre (Vollzeitausbildung)
und umfasst insgesamt 3.200 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung.
Ausbildungsbeginn:
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27. März 2017
Anmeldefrist:
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Von 16. Jänner 2017 bis einschl. 19. Feber 2017
Aufnahmevoraussetzungen:
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Erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder eine Berechtigung zur Ausübung der
Pflegeassistenz (PA)
Gesundheitliche Eignung
Vertrauenswürdigkeit
Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache
Wir bieten Ihnen:
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Taschengeld (zwölfmal jährlich) und Sozialversicherung während der Ausbildung
Eine kostengünstige Unterkunft vor Ort ist möglich
Erforderliche Unterlagen:
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Formloses Bewerbungsschreiben
Lebenslauf in tabellarischer Form
Geburtsurkunde (Kopie)
Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
Nachweis über allfällige Namensänderungen (Heiratsurkunde)
Abschlusszeugnisse der 8., 9. und 10. Schulstufe (Kopie) oder Ausbildungsbestätigung und
Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Ausbildung in der Pflegeassistenz (Kopie)
2 Passbilder
2 beschriftete, frankierte Kuverts (A5)
Strafregisterbescheinigung (Original) bei Vorlage nicht älter als 3 Monate
Ärztliches Zeugnis (Original) – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis
Kopie der Einzahlungsbestätigung der Einschreibegebühr (€ 20,--)
Bankverbindung: Bank Burgenland BLZ 51000, Konto-Nr. 90113001901, IBAN: AT64 5100 0901 1300 1901
BIC:
EHBBAT2EXXX,
lautend
auf:
Allg.
Öffentl.
Krankenhaus
Oberwart,
7400
Oberwart;
Verwendungszweck: "EINSCHREIBGEBÜHR GKPS"
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Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren:
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Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie von uns schriftlich über die weiteren Aufnahmeschritte
informiert.
Eine Anrechnung von Ausbildungszeiten der erfolgreich absolvierten Ausbildung zur
Pflegeassistenz wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens seitens der Aufnahmekommission
entschieden.
Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet die Aufnahmekommission im
Rahmen eines Aufnahmeverfahrens und Aufnahmegespräches. Der Entschluss wird Ihnen
schriftlich mitgeteilt.
Nur Bewerber/innen mit vollständigen Unterlagen und fristgerechter Anmeldung können
berücksichtigt werden.
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