Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA-Ausbildung) gem. der einschlägigen Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, i.d.g.F.) sowie der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung (PAPFA-AV, BGBl. II Nr. 301/2016 i.d.g.F.) An der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Oberwart startet die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA-Ausbildung). Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz (PFA–Ausbildung) dauert zwei Jahre (Vollzeitausbildung) und umfasst insgesamt 3.200 Stunden in der theoretischen und praktischen Ausbildung. Ausbildungsbeginn: • 27. März 2017 Anmeldefrist: • Von 16. Jänner 2017 bis einschl. 19. Feber 2017 Aufnahmevoraussetzungen: • • • • Erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe oder eine Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz (PA) Gesundheitliche Eignung Vertrauenswürdigkeit Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache Wir bieten Ihnen: • • Taschengeld (zwölfmal jährlich) und Sozialversicherung während der Ausbildung Eine kostengünstige Unterkunft vor Ort ist möglich Erforderliche Unterlagen: • • • • • • • • • • • Formloses Bewerbungsschreiben Lebenslauf in tabellarischer Form Geburtsurkunde (Kopie) Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) Nachweis über allfällige Namensänderungen (Heiratsurkunde) Abschlusszeugnisse der 8., 9. und 10. Schulstufe (Kopie) oder Ausbildungsbestätigung und Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Ausbildung in der Pflegeassistenz (Kopie) 2 Passbilder 2 beschriftete, frankierte Kuverts (A5) Strafregisterbescheinigung (Original) bei Vorlage nicht älter als 3 Monate Ärztliches Zeugnis (Original) – Das Formular können Sie hier downloaden: Ärztliches Zeugnis Kopie der Einzahlungsbestätigung der Einschreibegebühr (€ 20,--) Bankverbindung: Bank Burgenland BLZ 51000, Konto-Nr. 90113001901, IBAN: AT64 5100 0901 1300 1901 BIC: EHBBAT2EXXX, lautend auf: Allg. Öffentl. Krankenhaus Oberwart, 7400 Oberwart; Verwendungszweck: "EINSCHREIBGEBÜHR GKPS" Seite 1 von 2 Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren: • • • Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie von uns schriftlich über die weiteren Aufnahmeschritte informiert. Eine Anrechnung von Ausbildungszeiten der erfolgreich absolvierten Ausbildung zur Pflegeassistenz wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens seitens der Aufnahmekommission entschieden. Über die Aufnahme in eine PFA-Ausbildung entscheidet die Aufnahmekommission im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens und Aufnahmegespräches. Der Entschluss wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Nur Bewerber/innen mit vollständigen Unterlagen und fristgerechter Anmeldung können berücksichtigt werden. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc