Zur Fortbildung Aktuelle Medizin Nuklearmedizinische Tumorfahndung tersuchungen können daher bei entsprechender Indikation jederzeit wiederholt werden, was besonders für die nuklearmedizinische Verlaufskontrolle behandelter Tumorpatienten wichtig ist. Mit Nachdruck muß darauf hingewiesen werden, daß die nuklearmedizinische Tumordiagnostik in der Regel ein unspezifisches Untersuchungsverfahren ist, dessen Wertigkeit nur im Kontext mit anderen Untersuchungsverfahren (Klinische und Laborbefunde, Röntgendiagnostik, Tomographie, Ultraschalldiagnostik usw.) beurteilt werden kann. Screening bei Tumorverdacht und Verlaufskontrolle bösartiger Erkrankungen sind daher die Domäne der nuklearmedizinischen Onkologie. Die zur nuklearmedizinischen Diagnostik von Organtumoren verwendeten Radiopharmazeutika sind aus den oben genannten Gründen durchweg mit y-Strahlen emittierenden Radionukliden etikettiert (markiert). Ausnahmen hiervon sind körperoberflächennahe Tumoren wie Haut- und Augentumoren, insbesondere Melanome. Hierzu verwendet man (harte) (3-Strahlen emittierende Radiopharmaka, die vor allem mit Phosphor-32 markiert sind. Derartige Untersuchungen setzen entsprechende Spezialmethoden voraus. Beispiele positiver Tumorszintigraphie ergeben sich bei differenzierten Schilddrüsenkarzinomen (und gegebenenfalls deren Metastasen) durch Jod-131 markiertes Jodid, bei Knochenmetastasen durch markiertes Poly- oder Diphosphat und bei Hirntumoren durch 99mTc markiertes Pertechnetat. Demgegenüber findet man Tumorbedingte Speicherdefekte (im Sinne der negativen Tumorszintigraphie) in Szintigrammen der Schilddrüse ([entdifferenzierte] kalte [Karzinom] Knoten) mittels 131 J-Jodid oder 99 mTc-Pertechnetat, der Leber mittels 99mTc-Schwefelkolloid, der Nieren mittels 99mTc-DTPA des Pankreas mittels 75Se-Methionin, um die wichtigsten Beispiele zu nennen. einen Tumor und seine Metastasen möglichst frühzeitig und spezifisch zu diagnostizieren ist bisher mit Erfolg nur beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom und bis zu einem gewissen Grad bei Knochenmetastasen von Tumoren unterschiedlicher Provenienz erreicht worden. Nur die differenzierten epithelialen Tumoren wie metastasierendes Schilddrüsenkarzinom (hämatogene Aussaat), papillär wachsendes Adenokarzinom (dazu gehört vor allem die wachsende Struma Langhans) speichern Radiojod und sind somit szintigraphisch darstellbar. Metastasen dieser Tumoren sind ebenfalls szintigraphisch nachweisbar, soweit sie keine entdifferenzierte Metamorphose durchgemacht und noch morphologisch-biochemisch den Primärtumor imitieren. Selbst bei nicht-speichernden Metastasen eines Schilddrüsenkarzinoms kann durch entsprechende Maßnahme wie totale Resektion (Ausschaltung des Primärtumors) und TSH-Stimulierung manchmal erreicht werden, daß diese wieder Jodid-speicherfähig und damit nachweisbar werden. Die so induzierte „biochemische Umwandlung" der Metastasen im Sinne des (speichernden) Primärtumors hat nicht nur diagnostische Bedeutung durch den damit verbundenen positiven szintigraphischen Nachweis, sondern ist dann zugleich auch Ansatzpunkt für die Radiojodtherapie im Sinne einer nuklearmedizinischen „Therapie magna sterilisans", da das (dann hochdosierte) intravenösapplizierte Radiojod sich nicht nur die Metastasen „sucht", sondern sich in entsprechender (via (3-Strahlung des 131 J) therapeutisch wirksamer Dosis dort anreichert. Radiojod ist in diesem Fall Diagnostikum (via y-Strahlung) und Therapeutikum (via Tumor-begrenzter (3-Strahlung) zugleich. Das Traumziel onkologischer nuklearmedizinischer Diagnostik, nämlich Das schon frühzeitig in der nuklearmedizinischen Ära erkannte diagnostisch-therapeutische Prinzip ist nach wie vor das Ziel der nuklearmedizinischen Onkologie. In praxi sind wir von der Generalisierung dieses Wirkprinzips (hohe spezifische 2904 Heft 49 vom 8. Dezember 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBL ATT Tumoranreicherung) leider jedoch noch weit entfernt. Zur Vervollständigung sei erwähnt, daß zwar dieses Idealprinzip nuklearmedizinischer Therapie bei anderen Tumoren bisher nicht angewendet werden konnte, jedoch im Sinne der „inneren" Strahlentherapie durch „offene" Radionuklide einige Erfolge erzielt werden konnten (endolymphatische, interstitielle, intrakavitäre und hämatologische [Polyzythämie] Isotopentherapie). Auch hier gilt das Grundprinzip der Strahlentherapie, hohe (Radionuklid-) Dosen an den Tumor heranzubringen bei möglichst weitgehender Schonung des gesunden Gewebes. Anschrift des Verfassers: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Emil Heinz Graul Direktor der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin Lahnstraße 4a 3550 Marburg/Lahn — ECHO Zu: „Eingeschränkte Anwendung von Amidonal" von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Heft 35/1977, Seite 2118 Ärzte sollen Amidonal eingeschränkt anwenden „Das Medikament Amidonal, das bei Herzrhythmusstörungen verschrieben wird, sollte nach Ansicht der Arzneimittelkommision der deutschen Ärzteschaft nur eingeschränkt angewendet werden. Die Kommission begründete diese Empfehlung in der am Mittwoch in Köln erschienenen jüngsten Ausgabe des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES damit, daß längere Einnahme des Präparates zu starker Verminderung der weißen Blutkörperchen führen könne." (dpa in: Westdeutsche Allgemeine Zeitung)
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