Antrag

Antrag
Wohnungsbaudarlehen
Ihre VGH Vertretung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Dieser Antrag, den Sie bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen wollen, ist
Grundlage des Darlehensvertrages.
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie wie folgt:
Darüber hinaus wird die Versicherungsgesellschaft der SCHUFA auch
Die VGH ist mit Unterzeichnung dieses Antrages
Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. betrü-
–
ermächtigt,
gerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem
Auskünfte
von
anderen
Grundpfandgläubigern
einzuholen,
Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies
–berechtigt, anderen Grundpfandgläubigern Auskunft zu erteilen,
zur Wahrung berechtigter Interessen der Versicherungsgesellschaft
–berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Darlehen stehenden Da-
oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht,
ten auf Datenträgern zu speichern und soweit im Zusammenhang
dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschuss
mit dem Darlehen Sachversicherungen vorgesehen sind oder Dar-
der Übermittlung überwiegt.
lehensbeträge verbürgt werden, diese Daten an die Sachversicherungsgesellschaft bzw. die Bürgin weiterzugeben.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung
umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf
Ich willige ein, dass die VGH der SCHUFA Holding AG, Kormoran-
Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kre-
weg 5, 86201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme
ditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Ver-
(Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses
tragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz,
grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung
um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
übermittelt.
natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind
Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle
Unabhängig davon wird die Versicherungsgesellschaft der SCHUFA
Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten-
auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forde-
und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-,
rungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und In-
(§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung
kassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur
trotz Fälligkeit nicht ergründet habe, die Übermittlung zur Wahrung
zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
berechtigter Interessen der Versicherungsgesellschaft oder Dritter er-
glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller
forderlich ist und
Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfü-
–die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich
gung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich
anerkannt habe oder
sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der
–ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal
schriftlich gemahnt worden bin, die Versicherungsgesellschaft mich
Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrich-
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden
tet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder
gespeicherten Daten erhalten.
–das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-
von Zahlungsrückständen von der Versicherungsgesellschaft frist-
Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
los gekündigt werden kann und die Versicherungsgesellschaft mich
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice,
VH 4.01 (04.16)
Postfach 5640, 30056 Hannover
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AAntragsteller/in
Name (geborene), Vorname
Original an Versicherer, 1. Kopie für Vermittler, 2. Kopie für Kunden
Straße oder Postfach, Haus-Nr.
Postleitzahl
Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Beruf
beschäftigt bei
ledig
Familien-/Güterstand
verheiratet
seit
geschieden
gesetzlich
Telefon privat
Gütertrennung
Telefon dienstlich
Ehefrau/Ehemann: Name (geborene), Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Beruf
beschäftigt bei
Darlehenssumme
Sollzins %
seit
Sollzinsbindungszeitraum
Tilgung %
Zahlweise Zinsen/Tilgung: monatl. nachträgl.
3 % Bereitstellungszinsen p.a., beginnend 3 Monate nach verbindlichem Darlehensangebot. Bei Neubau: 6 Monate nach verbindlichem Darlehensangebot.
Sondertilgung: Einmal im Kalenderjahr ist eine kostenfreie Sondertilgung von bis zu 10 % der Darlehenssumme, max. 10.000 EUR, möglich.
BBeleihungsobjekt
Grundstück
Erbbaurecht
Wohnungseigentum
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl
Ort
Baujahr
Wert des Beleihungsobjektes – geschätzt
EUR
Versicherungs-Nr.
Feuerversicherung bei
Einfamilienhaus
Vermietung
Mehrfamilienhaus/Anz. d. Wohnungen
ganz
Eigentumswohnung
teilweise
Fertighaus/Fabrikat
nein
CVerwendungszweck
Neubau
a) Grundstück
EUR
b) Erschließungskosten
c) Baukosten
d) Nebenkosten (Notar, Disagio, usw.)
EUR
Gesamtkosten
EUR
Umbau/Renovierung
EUR
m3 je EUR
EUR
a) Kosten
EUR
b) Nebenkosten (Notar, Disagio, usw.)
EUR
Gesamtkosten
EUR
Kauf eines Hauses/
einer Wohnung
a) Kaufpreis fällig am
EUR
b) Renovierungs- und Umbaukosten
EUR
c) Nebenkosten (Notar, Disagio, Makler, Grunderwerbsteuer, usw.)
EUR
Gesamtkosten
EUR
Umschuldung
Es soll(en) folgende Grundstücksbelastungen abgelöst werden:
a) Abt. III Nr.
EUR
Restschuld zzt.
b) Abt. III Nr.
Gläubiger/in
EUR
EUR
Restschuld zzt.
Gläubiger/in
EUR
VH 4.01 (04.16)
Das/Die Recht(e) soll(en) im Zuge der Ablösung
gelöscht werden
an Sie übertragen werden
vorgesehener Ablösetermin
Sonstige Verwendung Zweck:
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D Finanzierungsmittel bzw. bestehende Grundstücksbelastungen nach neuestem Stand
Darlehensgeber
Betrag/EUR
Sollzins %
Ausz.-Kurs %
Tilgung %
Festschr. Jahre
a)
b)
c)
d)
e)
Zwischensumme
Eigenkapital
f)
Grundstück
g)
Barmittel
h)
i)
Eigenleistungen, lt. Nachweis
bezahlte Baustoffe, Architektenleistung,
Anliegerkosten, etc.
Summe
E Persönliche Angaben
siehe Anlage (Selbstauskunft und Einkommenübersicht)
F Lebensversicherungen bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover
Für das Darlehen soll(en)
die bereits bestehende(n) Lebensversicherung(en)
Nr.
Nr.
eine abzuschließende Lebensversicherung über
EUR
und über
EUR
verpfändet werden. (Bitte Erläuterungen auf der Rückseite beachten – s. Punkt 10 –)
GWertermittlung
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass erforderlichenfalls eine Besichtigung des Beleihungsobjektes vorgenommen wird.
Bedingungen
Mit den auf der Rückseite dieses Antrages genannten Bedingungen für die Abwicklung der Beleihung erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden.
Ich kann/Wir können meinen/unseren Antrag innerhalb von 14 Tagen nach seiner Unterzeichnung widerrufen, und zwar auch dann, wenn die VGH Versicherungen ihn
bereits angenommen hat. Mein/Unser Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form innerhalb der genannten Frist bei der
VGH Versicherungen, Abt. AH, 30140 Hannover, eingegangen ist.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Darlehnsgeber.
Unterschriften
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Unterschrift Ehefrau/Ehemann
Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG
VH 4.01 (04.16)
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nr., ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung)
Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften:
am
Unterschrift/StempelDatum
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Bedingungen für die Abwicklung der Beleihung:
1.Das Darlehen ist durch eine vollstreckbare Briefgrundschuld zu
6.Der Ehegatte des Darlehensnehmers und evtl. Mitantragsteller ha-
sichern, die an erster Rangstelle im Grundbuch einzutragen ist.
ben sich für das Darlehen gesamtschuldnerisch mitzuverpflichten.
Dienstbarkeiten, die den Wert des Objektes nicht mindern, können im Range vorgehen. Ist bei Erbbaurechten der Rang vor dem
7.Die Kosten der notariellen und grundbuchlichen Regelung gehen
Erbbauzins, der Vormerkung wegen Neufestsetzung sowie dem
zu Lasten des Darlehensnehmers.
Vorkaufsrecht nicht zu erhalten, wird der kapitalisierte Wert dieser
Vorlasten bei der Festsetzung der Darlehenshöhe berücksichtigt.
8.Die Gläubigerin ist berechtigt, die Beleihungsunterlagen bei Bedarf
an weitere Darlehensgeber auszuhändigen.
2.Vor Auszahlung des Darlehens müssen nachstehende Unterlagen
vorliegen:
9.
Fristen des Darlehensvertrages innerhalb von
a) Gutachten unseres Sachverständigen – soweit erforderlich –
2 Wochen:Rückgabe des Darlehensvertrages,
b) Grundschuldbrief und Grundbuchauszug, der die rangrichtige
6 Monaten:Rangrichtige Eintragung der Grundschuld, Beginn der
12 Monaten:Vorlage des Nachweises über die Rohbaufertigstel-
Eintragung im Grundbuch ausweist,
Bauarbeiten bei Neu-, Um- und Anbauten,
c) Feuerversicherungsschein, zumindest aber Deckungszusage,
sofern die Feuerversicherung nicht bei der Landschaftlichen
Brandkasse Hannover besteht oder abgeschlossen wird,
lung bei Neu-, Um- und Anbauten,
2 Jahren:
Fertigstellung des Bauvorhabens.
d) Darlehensvertrag und die darin genannten Unterlagen,
e) bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Nachweis
Werden die drei letzt genannten Fristen nicht eingehalten, wird
über die Vermietung bzw. den Verkauf von mindestens 70 % der
eine einmalige pauschalierte Entschädigung von 2 % der Darle-
herzustellenden Wohnungen,
henssumme fällig. Statt der pauschalen Entschädigung kann ein
f) amtlicher mängelfreier Gebrauchsabnahmeschein oder Schluss-
höherer tatsächlicher Schaden geltend gemacht werden.
bericht durch unseren Sachverständigen bzw. Mitarbeiter.
10.Erläuterung zu Buchstabe F:
Bei Neubauten – ggf. auch Um- und Anbauten – von Ein- bzw.
Die in der Versicherungsleistung enthaltene Überschussbeteiligung
Zweifamilienhäusern sind Teilauszahlungen nach vorheriger Ab-
der genannten Lebensversicherung(en) ist nicht garantiert. Kann
sprache mit uns entsprechend dem Baufortschritt möglich, sofern
das Darlehen wegen der Entwicklung der Überschussbeteiligung
die Unterlagen zu 2 a)-d) vorliegen.
nicht vollständig durch die verpfändete(n) Lebensversicherung(en)
getilgt werden, ist der Darlehensrestbetrag vom Darlehensnehmer
3.3 bzw. 6 Monate nach Abgabe des verbindlichen Darlehensange-
anderweitig zu tilgen. Für diesen Fall wird der Darlehensgeber dem
botes werden 3 % Bereitstellungszinsen p. a. für den noch nicht
Darlehensnehmer aber eine Vereinbarung über die Fortführung
ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet.
und Tilgung des Darlehensrestbetrages anbieten.
4.Der Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta darf ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden, da
uns sonst ein Rücktrittsrecht zusteht. Das gilt auch für den Fall,
dass der Anspruch auf Auszahlung gepfändet oder beschlagnahmt
werden sollte. Außerdem steht uns ein Rücktrittsrecht auch dann
zu, wenn die Vermögenslage des Darlehensnehmers zu Bedenken
gegen die Darlehensgewährung Anlass geben sollte.
5.Versicherungen, die unmittelbar mit dem zu beleihenden Objekt in
Verbindung stehen, sind für die Dauer der Beleihung aufrechtzuerhalten. Wir empfehlen den Abschluss bei der Landschaftlichen
Brandkasse Hannover. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns alle
übrigen Versicherungen ebenfalls zuführen würden. Im Gebiet
Bremen ist für die Sachversicherungen (Feuer-, Sturmschäden-,
Hausrat-, Einbruch-, Diebstahl-, Hagel-, Glas-, Leitungswasserversicherungen) die Feuerversicherung der Freien Hansestadt
Bremen zuständig, für Ostfriesland bezüglich der Gebäude-Feuerversicherung die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Bauwesenversiche-
VH 4.01 (04.16)
rung bei uns.
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