Antrag Wohnungsbaudarlehen Ihre VGH Vertretung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Dieser Antrag, den Sie bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen wollen, ist Grundlage des Darlehensvertrages. Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie wie folgt: Darüber hinaus wird die Versicherungsgesellschaft der SCHUFA auch Die VGH ist mit Unterzeichnung dieses Antrages Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. betrü- – ermächtigt, gerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Auskünfte von anderen Grundpfandgläubigern einzuholen, Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies –berechtigt, anderen Grundpfandgläubigern Auskunft zu erteilen, zur Wahrung berechtigter Interessen der Versicherungsgesellschaft –berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Darlehen stehenden Da- oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, ten auf Datenträgern zu speichern und soweit im Zusammenhang dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschuss mit dem Darlehen Sachversicherungen vorgesehen sind oder Dar- der Übermittlung überwiegt. lehensbeträge verbürgt werden, diese Daten an die Sachversicherungsgesellschaft bzw. die Bürgin weiterzugeben. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Ich willige ein, dass die VGH der SCHUFA Holding AG, Kormoran- Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kre- weg 5, 86201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme ditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Ver- (Kreditnehmer, ggf. auch Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) dieses tragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, grundpfandrechtlich gesicherten Kredits sowie dessen Rückzahlung um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von übermittelt. natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Unabhängig davon wird die Versicherungsgesellschaft der SCHUFA Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forde- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, rungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und In- (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung kassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur trotz Fälligkeit nicht ergründet habe, die Übermittlung zur Wahrung zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall berechtigter Interessen der Versicherungsgesellschaft oder Dritter er- glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller forderlich ist und Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfü- –die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich gung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich anerkannt habe oder sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der –ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die Versicherungsgesellschaft mich Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrich- Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden tet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder gespeicherten Daten erhalten. –das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score- von Zahlungsrückständen von der Versicherungsgesellschaft frist- Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. los gekündigt werden kann und die Versicherungsgesellschaft mich Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, VH 4.01 (04.16) Postfach 5640, 30056 Hannover Seite 1 von 4 AAntragsteller/in Name (geborene), Vorname Original an Versicherer, 1. Kopie für Vermittler, 2. Kopie für Kunden Straße oder Postfach, Haus-Nr. Postleitzahl Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Beruf beschäftigt bei ledig Familien-/Güterstand verheiratet seit geschieden gesetzlich Telefon privat Gütertrennung Telefon dienstlich Ehefrau/Ehemann: Name (geborene), Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Beruf beschäftigt bei Darlehenssumme Sollzins % seit Sollzinsbindungszeitraum Tilgung % Zahlweise Zinsen/Tilgung: monatl. nachträgl. 3 % Bereitstellungszinsen p.a., beginnend 3 Monate nach verbindlichem Darlehensangebot. Bei Neubau: 6 Monate nach verbindlichem Darlehensangebot. Sondertilgung: Einmal im Kalenderjahr ist eine kostenfreie Sondertilgung von bis zu 10 % der Darlehenssumme, max. 10.000 EUR, möglich. BBeleihungsobjekt Grundstück Erbbaurecht Wohnungseigentum Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Ort Baujahr Wert des Beleihungsobjektes – geschätzt EUR Versicherungs-Nr. Feuerversicherung bei Einfamilienhaus Vermietung Mehrfamilienhaus/Anz. d. Wohnungen ganz Eigentumswohnung teilweise Fertighaus/Fabrikat nein CVerwendungszweck Neubau a) Grundstück EUR b) Erschließungskosten c) Baukosten d) Nebenkosten (Notar, Disagio, usw.) EUR Gesamtkosten EUR Umbau/Renovierung EUR m3 je EUR EUR a) Kosten EUR b) Nebenkosten (Notar, Disagio, usw.) EUR Gesamtkosten EUR Kauf eines Hauses/ einer Wohnung a) Kaufpreis fällig am EUR b) Renovierungs- und Umbaukosten EUR c) Nebenkosten (Notar, Disagio, Makler, Grunderwerbsteuer, usw.) EUR Gesamtkosten EUR Umschuldung Es soll(en) folgende Grundstücksbelastungen abgelöst werden: a) Abt. III Nr. EUR Restschuld zzt. b) Abt. III Nr. Gläubiger/in EUR EUR Restschuld zzt. Gläubiger/in EUR VH 4.01 (04.16) Das/Die Recht(e) soll(en) im Zuge der Ablösung gelöscht werden an Sie übertragen werden vorgesehener Ablösetermin Sonstige Verwendung Zweck: Seite 2 von 4 D Finanzierungsmittel bzw. bestehende Grundstücksbelastungen nach neuestem Stand Darlehensgeber Betrag/EUR Sollzins % Ausz.-Kurs % Tilgung % Festschr. Jahre a) b) c) d) e) Zwischensumme Eigenkapital f) Grundstück g) Barmittel h) i) Eigenleistungen, lt. Nachweis bezahlte Baustoffe, Architektenleistung, Anliegerkosten, etc. Summe E Persönliche Angaben siehe Anlage (Selbstauskunft und Einkommenübersicht) F Lebensversicherungen bei der Provinzial Lebensversicherung Hannover Für das Darlehen soll(en) die bereits bestehende(n) Lebensversicherung(en) Nr. Nr. eine abzuschließende Lebensversicherung über EUR und über EUR verpfändet werden. (Bitte Erläuterungen auf der Rückseite beachten – s. Punkt 10 –) GWertermittlung Ich/Wir sind damit einverstanden, dass erforderlichenfalls eine Besichtigung des Beleihungsobjektes vorgenommen wird. Bedingungen Mit den auf der Rückseite dieses Antrages genannten Bedingungen für die Abwicklung der Beleihung erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden. Ich kann/Wir können meinen/unseren Antrag innerhalb von 14 Tagen nach seiner Unterzeichnung widerrufen, und zwar auch dann, wenn die VGH Versicherungen ihn bereits angenommen hat. Mein/Unser Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form innerhalb der genannten Frist bei der VGH Versicherungen, Abt. AH, 30140 Hannover, eingegangen ist. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Darlehnsgeber. Unterschriften Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Unterschrift Ehefrau/Ehemann Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG VH 4.01 (04.16) Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nr., ausgestellt von) oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung) Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften: am Unterschrift/StempelDatum Seite 3 von 4 Bedingungen für die Abwicklung der Beleihung: 1.Das Darlehen ist durch eine vollstreckbare Briefgrundschuld zu 6.Der Ehegatte des Darlehensnehmers und evtl. Mitantragsteller ha- sichern, die an erster Rangstelle im Grundbuch einzutragen ist. ben sich für das Darlehen gesamtschuldnerisch mitzuverpflichten. Dienstbarkeiten, die den Wert des Objektes nicht mindern, können im Range vorgehen. Ist bei Erbbaurechten der Rang vor dem 7.Die Kosten der notariellen und grundbuchlichen Regelung gehen Erbbauzins, der Vormerkung wegen Neufestsetzung sowie dem zu Lasten des Darlehensnehmers. Vorkaufsrecht nicht zu erhalten, wird der kapitalisierte Wert dieser Vorlasten bei der Festsetzung der Darlehenshöhe berücksichtigt. 8.Die Gläubigerin ist berechtigt, die Beleihungsunterlagen bei Bedarf an weitere Darlehensgeber auszuhändigen. 2.Vor Auszahlung des Darlehens müssen nachstehende Unterlagen vorliegen: 9. Fristen des Darlehensvertrages innerhalb von a) Gutachten unseres Sachverständigen – soweit erforderlich – 2 Wochen:Rückgabe des Darlehensvertrages, b) Grundschuldbrief und Grundbuchauszug, der die rangrichtige 6 Monaten:Rangrichtige Eintragung der Grundschuld, Beginn der 12 Monaten:Vorlage des Nachweises über die Rohbaufertigstel- Eintragung im Grundbuch ausweist, Bauarbeiten bei Neu-, Um- und Anbauten, c) Feuerversicherungsschein, zumindest aber Deckungszusage, sofern die Feuerversicherung nicht bei der Landschaftlichen Brandkasse Hannover besteht oder abgeschlossen wird, lung bei Neu-, Um- und Anbauten, 2 Jahren: Fertigstellung des Bauvorhabens. d) Darlehensvertrag und die darin genannten Unterlagen, e) bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Nachweis Werden die drei letzt genannten Fristen nicht eingehalten, wird über die Vermietung bzw. den Verkauf von mindestens 70 % der eine einmalige pauschalierte Entschädigung von 2 % der Darle- herzustellenden Wohnungen, henssumme fällig. Statt der pauschalen Entschädigung kann ein f) amtlicher mängelfreier Gebrauchsabnahmeschein oder Schluss- höherer tatsächlicher Schaden geltend gemacht werden. bericht durch unseren Sachverständigen bzw. Mitarbeiter. 10.Erläuterung zu Buchstabe F: Bei Neubauten – ggf. auch Um- und Anbauten – von Ein- bzw. Die in der Versicherungsleistung enthaltene Überschussbeteiligung Zweifamilienhäusern sind Teilauszahlungen nach vorheriger Ab- der genannten Lebensversicherung(en) ist nicht garantiert. Kann sprache mit uns entsprechend dem Baufortschritt möglich, sofern das Darlehen wegen der Entwicklung der Überschussbeteiligung die Unterlagen zu 2 a)-d) vorliegen. nicht vollständig durch die verpfändete(n) Lebensversicherung(en) getilgt werden, ist der Darlehensrestbetrag vom Darlehensnehmer 3.3 bzw. 6 Monate nach Abgabe des verbindlichen Darlehensange- anderweitig zu tilgen. Für diesen Fall wird der Darlehensgeber dem botes werden 3 % Bereitstellungszinsen p. a. für den noch nicht Darlehensnehmer aber eine Vereinbarung über die Fortführung ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet. und Tilgung des Darlehensrestbetrages anbieten. 4.Der Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta darf ohne unsere Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden, da uns sonst ein Rücktrittsrecht zusteht. Das gilt auch für den Fall, dass der Anspruch auf Auszahlung gepfändet oder beschlagnahmt werden sollte. Außerdem steht uns ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn die Vermögenslage des Darlehensnehmers zu Bedenken gegen die Darlehensgewährung Anlass geben sollte. 5.Versicherungen, die unmittelbar mit dem zu beleihenden Objekt in Verbindung stehen, sind für die Dauer der Beleihung aufrechtzuerhalten. Wir empfehlen den Abschluss bei der Landschaftlichen Brandkasse Hannover. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns alle übrigen Versicherungen ebenfalls zuführen würden. Im Gebiet Bremen ist für die Sachversicherungen (Feuer-, Sturmschäden-, Hausrat-, Einbruch-, Diebstahl-, Hagel-, Glas-, Leitungswasserversicherungen) die Feuerversicherung der Freien Hansestadt Bremen zuständig, für Ostfriesland bezüglich der Gebäude-Feuerversicherung die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Bauwesenversiche- VH 4.01 (04.16) rung bei uns. Seite 4 von 4
© Copyright 2024 ExpyDoc