Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio
Gong 2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str.
14, 80801München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer
die folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu
gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des
Rekordhalters ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Montag, den 16.01.2017, bis Donnerstag,
den 19.01.2017, um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene
Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne
dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten
lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen
Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei
höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus
sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die
Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und
ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der
folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater
von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong
96.3 verbundenen
Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die
Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de
möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender
München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle
–
mindestens
jedoch
im
On-Air
Programm
–
des
Senders
bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den
16.01.2017 um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 19.01.2017 um
12 Uhr. Der/die Gewinner/-in wird voraussichtlich am Freitag, den
20.01.2017,
in
der
Morning
Show
zwischen
6
und
9
Uhr
bekanntgegeben.
Gewonnen hat der/die Finder/-in des Rekordhalters, sprich der Person
mit dem
talentiertesten
Haustier.
Somit
gewinnt nicht
der/die
Rekordhalter/-in, sondern derjenige, der ihn gefunden hat. Radio Gong
96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass der/die Rekordhalter/-in sowie
der/die Finder/-in einen dauerhaften Wohnsitz im UKW-Sendegebiet
von Gong 96.3 nachweisen müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
-
Stadtgebiet München
-
Landkreise München:
o
Unterschleißheim
o
Oberschleißheim
o
Garching
o
Ismaning
o
Unterföhring
o
Aschheim
o
Kirchheim
o
Feldkirchen
o
Haar
o
Putzbrunn
o
Grasbrunn
o
Hohenbrunn
o
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
o
Aying
o
Sauerlach
o
Brunnthal
o
Ottobrunn
o
Neubiberg
o
Unterhaching
o
Taufkirchen
o
Oberhaching
o
Straßlach-Dingharting
o
Grünwald
o
Pullach
o
Baierbrunn
o
Schäftlarn
o
Neuried
o
Planegg
o
Gräfelfing
-
Landkreis Dachau
-
Landkreis Freising
-
Landkreis Erding
-
Landkreis Ebersberg
-
Landkreis Rosenheim
-
Landkreis Miesbach
-
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
-
Landkreis Starnberg
-
Landkreis Fürstenfeldbruck
-
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
-
Landkreis Aichach-Friedberg
-
Landkreis Landsberg am Lech
-
Landkreis Weilheim-Schongau
-
Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio
Gong 96.3 ist:
„Der/die Münchener/-in mit dem Haustier mit dem größten
Talent“
Aus
allen
berücksichtigungsfähigen
Vorschlägen,
die
auf
www.radiogong.de eingereicht werden, wird das Münchener Haustier
mit dem größten Talent ermittelt. Dabei muss wie oben beschrieben der
Halter des Tieres aktuell einen Wohnsitz in München haben.
Berücksichtigungsfähig ist ein Vorschlag, wenn:
-
der/die Finder/-in eine unterschriebene Einwilligung des/der Tierbzw. Rekordhalters/-in vorlegt, dass er/sie mit der Teilnahme an
dem Gewinnspiel und der Geltung dieser Teilnahmebedingungen
auch für sich selbst einverstanden ist und zugleich versichert, dass
das vorzuweisende Talent des Tieres weder derzeit noch in der
Vergangenheit im Rahmen von Film- und Fernsehproduktionen o.a.
professionell eingeübt oder trainiert wurde
-
die
längerfristig
angedachte
Haltung
der
Tiere
des/der
Rekordhalters/-in glaubhaft ist; Anmeldungen, bei denen der
Eindruck entsteht, die Haustiere werden nur vorläufig gehalten,
werden von der Teilnahme ausgeschlossen
-
das entsprechende Tier artgerecht gehalten und zu seinem besten
Wohl versorgt wird; auch das vorzuweisende Talent muss mit den
aktuellen Tierschutzbedingungen unbedingt konform gehen
Aus allen eingesandten Vorschlägen wählt eine unabhängige Fachjury
aus Tierexperten das Tier mit dem größten Talent aus. Der Finder
des/der Müncheners/-in mit dem Haustier mit dem größten Talent
bekommt 10.000 Euro Finderlohn. Sollte der/die Rekordhalter/-in von
mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den
Gewinner der 10.000 Euro.
Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der
Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online
übermittelt werden.
Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und
gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders –
zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der/die Gewinner/-in sowie die gefundenen Personen verpflichten sich,
im üblichen und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und
Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur
Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre
vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem
Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt
werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3
von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem erklären der/die Gewinner/-in sowie die gefundenen Personen
die grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong
96.3 oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn
einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial
mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten
Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten
Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio
Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der
Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum
Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch
Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung
von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Auch Handlungen, die
entgegen das Wohl des Tieres unternommen werden, führen zum
Ausschluss aus dem Wettbewerb und werden von Radio Gong 96.3 bei
der zuständigen Behörde gemeldet. Liegen die Voraussetzungen für
einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt,
bereits gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle
Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg
ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch
die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität
zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch
bedingte Fehler im Programm.