Ladungsmerkblatt der Jugendarrestanstalt Göppingen

MERKBLATT
In der Jugendarrestanstalt Göppingen, werden alle Formen des Jugendarrestes vollstreckt.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.juarr-goeppingen.de
1.
Beim Arrestantritt ist mitzubringen:
- Ladung zum Arrestantritt, Personalausweis bzw. Reisepass, Versichertenkarte der Krankenkasse
(ohne gültigen Personalausweis, Reisepass, oder anderes amtliches Dokument mit Lichtbild,
können Sie nicht zum Arrest aufgenommen werden (eventuell Ersatzbescheinigung ausstellen lassen).
- Waschzeug und ausreichend Kleidung zum Wechseln, entsprechend der Arrestdauer
- Sportkleidung, Sportschuhe (nur bei Kurz- und Dauerarrest)
- Briefpapier, Briefmarken, Schreibzeug (nur Bleistifte und Holzbuntstifte, Spitzer und Radiergummi)
- Lesestoff, Schulbücher, Berichtshefte, Fahrschulbögen dürfen mitgebracht werden.
- Geld für die Rückreise und den hausinternen Einkauf (pro Woche ca. € 16,- nur bei Kurz- und Dauerarrest)
- Müssen Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten Sie ein ärztliches Attest über die Einnahme
und gegebenenfalls die benötigten Medikamente mitbringen. Versichertenkarte nicht vergessen!!
2.
Nicht mitgebracht werden dürfen:
| - Tabakwaren jeglicher Art sowie Feuerzeuge, Streichhölzer und dergleichen !!!
(Absolutes Rauchverbot in der Jugendarrestanstalt auch für über 18 jährige)
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Lebensmittel, Getränke, Süßigkeiten
Filzstifte (Marker, Edding usw.), Kugelschreiber, Füller, Wachsstifte oder ähnliches
Gefährliche Gegenstände (große Nagelfeilen, Scheren und Messer)
Radio- und Fernsehgeräte, Walkman, MP3-Player, Handy, Scall und dergleichen
Spraydosen mit Treibgas (Haarspray, Deospray) -Pumpsprays oder Deoroller sind erlaubtBehältnisse (Shampoo, Duschgel u.s.w.) deren Inhalt von aussen nicht ersichtlich ist
im Handel sind durchsichtige Duschgelflaschen erhältlich, diese sind erlaubt !
| - In der JAA darf nur Kleidung mit handelsüblichen Symbolen, Kennzeichen oder Abkürzungen
getragen werden. Haben Sie keine andere Kleidung dabei, muss Anstaltskeidung getragen werden!
3. Die Betreuung während der Arrestzeit erfolgt durch den zuständigen Jugendrichter, die Sozialarbeiterin,
die Bediensteten der Jugendarrestanstalt sowie durch nebenamtliche Kräfte im Freizeitbereich.
4. Sie sind zur unentgeltlichen Mitarbeit verpflichtet.
5. Der Vorladung des Amtsgerichtes Göppingen zum Arrestantritt ist Folge zu leisten.
Im Falle einer Erkrankung, muss -spätestens am Terminstag- eine
Arrestunfähigkeitsbescheinigung (eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht)
mit der Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arrestunfähigkeit, unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass die Jugendarrestanstalt durch einen nebenamtlichen Arzt betreut wird,
beim Amtsgericht Göppingen, Postfach 140 , 73001 Göppingen unter Angabe der VRJs Nr.
vorliegen, andernfalls erfolgt bei Nichtstellung die polizeiliche Vorführung. Diese kann mit erheblichen Kosten
für den Jugendlichen verbunden sein.
Sollten Sie die Fahrkosten wegen Bedürftigkeit nicht aus eigenen Mittel bestreiten können, besteht die
Möglichkeit beim erkennenden Gericht einen entsprechenden Gutschein für eine Fahrkarte zu beantragen.
6. Gesuche um Aufschub des Arrestes sind an das Amtsgericht Göppingen unter Angabe der VRJs Nr. zu richten.
Das Gesuch ist unmittelbar nach Erhalt der Ladung zu stellen. Aus gesetzlichen Gründen kann derartigen
Gesuchen jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben werden.
7. Auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht Göppingen können unter Angabe der VRJs Nr.
2 Freizeitarreste in 3 Tage Kurzarrest umgewandelt werden.
Der Antrag muss unmittelbar nach Erhalt der Ladung gestellt werden.
8. Besuche und Telefonate können während der Arrestzeit nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden.
9. Sie erreichen die Jugendarrestanstalt Göppingen am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hauptverkehrsstrecke der Bundesbahn Stuttgart - Ulm.
Wegbeschreibung:
Vom Bahnhof durch die Fußgängerzone (Marktstr.) über die Kreuzung Haupt-/Poststr. weiter die Marktstr.
Bis zur Pfarrstr. Hier links bis zum Elektrohaus "Speidel".
Hinter dem Elektrohaus befindet sich die Jugendarrestanstalt.
Achtung:
In oder an der Jugendarrestanstalt gibt es keine Park- oder Abstellmöglichkeiten für PKW bzw. Kleinkrafträder.
10. Die Anschrift der Jugendarrestanstalt lautet:
Jugendarrestanstalt Göppingen, Schlossplatz 2 (vorher Marstallstr. 11), 73033 Göppingen