INHALT Pflanzen Ackerkulturen Weinbau Tiere Schweine Rinder

INHALT
Pflanzen
Ackerkulturen
Mais bleibt spannend
1
Weinbau
Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt 2016
3
Tiere
Schweine
Mais-Ganzkornsilage mit Stickstoff konservieren
4
Rinder
Kälber & Jungvieh
Ungewollte Trächtigkeiten in der Mutterkuhhaltung
vermeiden
6
Betrieb & Familie
Familie
SVB: Erholung und Auszeit vom Pflegealltag
9
Betriebsführung
Liquide dank Fremdkapital
10
Technik
ÖKL-Kolloquium zu "Traktor und Landmaschine im
Straßenverkehr"
13
Energie
Erneuerbare Energie
Wo man am Hof Strom sparen kann
14
Recht & Steuer
Recht
Rechtstipp: Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung
15
Steuer
Änderungen für die Grunderwerbsteuer bei
Betriebsübergaben
16
Soziales
Versicherungsschutz für pflegende Personen
17
Österreich
Agrarpolitik
Agrar Think Tank für Junglandwirte am 25. November in
Linz
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lko.at/Newsletter vom 10.11.2016
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Mais bleibt spannend
Mais unverzichtbar - Zukunftsperspektiven sind gut.
Der Mais ist sowohl in Österreich als auch in Oberösterreich
die flächenmäßig wichtigste Ackerkultur. Sie steht heute
oftmals in der Kritik, aber in Wirklichkeit hat wohl keine
andere Kulturpflanze die heimische Landwirtschaft so
nachhaltig beeinflusst. Die Anpassungsfähigkeit dieser
Kultur, die Vielfalt ihrer Nutzung und die enormen
Fortschritte vor allem in der Pflanzenzüchtung haben Mais
zu dem gemacht was er faktisch ist: eine Wunderpflanze.
Situation (Ober)österreich
Die Maisfläche in Oberösterreich ist seit Jahren relativ stabil. In den anderen wesentlichen
Maisbau-Bundesländern wie Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten gab
es zuletzt Flächenreduktionen.
Die Durchschnittserträge in Österreich liegen normal über 10 t Trockenmais pro Hektar das bedeutet, dass in einem "Normaljahr" eine Körnermaisernte von über 2 Mio. t
eingebracht wird. Ziemlich genau auf diesem Niveau dürfte die diesjährige Ernte liegen.
Österreich gehört damit zu jenen Ländern mit den höchsten Maisdurchschnittserträgen.
Mais ist Rückgrat der Veredelung
Die Tierhaltung erwirtschaftet über 50% der agrarischen
Wertschöpfung. Das wohl wichtigste Futtermittel der
Veredelungswirtschaft ist Mais. 80.000 ha Silomais als
Futterbasis in der Rinderwirtschaft - vorwiegend in der
Rindermast sowie ein Bedarf von etwa 1,3 Mio. t Körnermais
in der Geflügel- und Schweineproduktion zeigen, welche
Bedeutung Mais hat. Ohne ihn könnten die Produktivität und
damit die Wettbewerbsfähigkeit der Veredelung nicht aufrechterhalten werden.
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Maisindustrie - nirgends so stark wie in Österreich
Mais als universeller Rohstoff wird sehr stark in der Industrie
- allen voran für die Stärkeerzeugung nachgefragt.
Maisstärke selbst spielt in der Nahrungsmittelindustrie eine
Rolle. Immer mehr wird aber "modifizierte" Maisstärke in der
chemischen Industrie, der Papier-, Baustoff- aber auch der
pharmazeutischen Industrie eingesetzt. Der Vielfalt sind
nahezu keine Grenzen gesetzt und sehr häufig wird durch
Maisstärke ein Erdölprodukt ersetzt. Darüber hinaus ist Mais
Rohstoff für die Erzeugung von Ethanol (Werk Pischelsdorf
bei Tulln) sowie für Zitronensäure (Werk Pernhofen/Weinviertel). In der EU werden etwa
10 Mio. t Mais industriell verwertet - vorwiegend in der Stärke und Ethanolerzeugung.
Insgesamt hat die heimische Verarbeitungsindustrie einen Maisbedarf von etwa 1,2 Mio. t
pro Jahr. Das bedeutete, dass der industrielle Bedarf in keinem anderen EU-Land so hoch
ist in Relation zum im Inland erzeugten Mais. Die europäische Maisindustrie braucht etwa
15% des in der EU erzeugten Körnermaises. Die österreichische Maisindustrie braucht
demgegenüber 60% des in Österreich erzeugten Maises. Die heimische Industrie ist daher
auf Importe angewiesen - die österreichische Landwirtschaft kann den Bedarf gar nicht
decken.
Ausbau in Aschach - Zusatzbedarf von 100.000 t Mais
Die Agrana erweitert derzeit ihr Werk in Aschach. Diese wird zur Kampagne 2017 in
Betrieb gehen. Es wird ein zusätzlicher Bedarf von ca. 100.000 t Mais geschaffen werden.
Mais bleibt spannend
Es ist durchaus ein strategischer Vorteil für die Produzenten,
starke Verarbeiter und damit eine stabile Nachfrage "vor der
Haustür" zu haben. Die Situation der österreichischen
Maisindustrie ist durchaus einzigartig in Europa. Kein Land
hat eine so hohe industrielle Maisnachfrage. Gleichzeitig
muss es ein strategisches Interesse geben, dass die
heimische Veredelungsbranche ihre Marktanteile bzw. ihr
Produktionsniveau hält. Unter all diesen Auspizien ist es
wohl keine gewagte Prognose, wenn man behauptet, dass Mais langfristig attraktiv bleiben
wird. 2017 steigt die industrielle Nachfrage nochmals um etwa 8% durch die gegenwärtig
in Bau befindliche Ausweitung der Agrana im Werk Aschach. Die Industrie vertraut
offenbar der heimischen Landwirtschaft, denn Investitionsentscheidungen in der Industrie
sind durchwegs langfristig angedacht.
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Zwei Dinge gilt es zu beachten
Fruchtfolgen
Wir brauchen gesunde, "Diabrotica-taugliche" Fruchtfolgen am besten maximal ein Drittel Mais und nach Mais folgend
jedenfalls Wintergetreide. Nach heutigem Wissensstand
reicht dies aus den Maiswurzelbohrer in Schach zu
halten.Erosionsschutz
Dem Erosionsschutz müssen wir noch mehr Augenmerk schenken, denn regionale
Starkregenereignisse werden ein Szenario auf das wir uns (leider) einstellen müssen.
Jedenfalls ist der Mais ein Alleskönner. Wenn man bedenkt was mit Mais heute alles
erzeugt wird, dass er das Futterrückgrat in der Tierproduktion ist und gleichzeitig ein
Rohstoff für eine vielfältige und nachhaltige Industrie - dann könnte man meinen: Mais ist
eine Wunderpflanze.
Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt 2016
Elektronische Abgabe von 16. November bis 15. Dezember 2016 möglich.
Es wird in Erinnerung gerufen, dass mit der Neuregelung der
Einhebung des AMA-Marketingbeitrages das Weingesetz
dahingehend geändert wurde, dass die Erntemeldung und
das Stammdatenerhebungsblatt von Betrieben mit einer
Ernte von Trauben aus denen mehr als 3.000 Liter Wein
gewonnen wurde, auf digitalem Weg abzugeben sind. Dazu
hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) allen betroffenen
Betrieben im Herbst 2013 ein Informationsschreiben und den Zugangscode für die
elektronische Abgabe übermittelt. Beide Erhebungsbögen sind verpflichtend im Zeitraum
16. November bis 15. Dezember einzureichen.
Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können wählen, ob sie die
Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt weiterhin bei der Gemeinde, in deren
Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder ebenso die elektronische
Abgabemöglichkeit nutzen. Sie sind aber keineswegs von der Abgabe der Erntemeldung
und des Stammdatenerhebungsblattes befreit.
Betriebe, die keine technische Möglichkeit haben, ihre Meldungen elektronisch
abzugeben, können sich diesbezüglich an die zuständige Interessensvertretung (BBK)
wenden.
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Mais-Ganzkornsilage mit Stickstoff konservieren
Ganzkornsilos sind zwar luftdicht ausgeführt, dennoch kann ein Sauerstoffzutritt nicht
völlig verhindert werden. Eine neue Technologie, die reinen Stickstoff in den Silo pumpt,
soll das verhindern.
Jeder Mais-Ganzkornsilo verfügt über ein
Druckausgleichsventil, das die Siloanlage vor zu großem
Unter- und Überdruck schützt. Lufteintrag in den Silo erfolgt
immer bei der Entnahme durch den entstehenden
Unterdruck, aber auch bei Abkühlung der Gärgase
(überwiegend CO2) oberhalb des Maises. Bei einem
Temperaturanstieg entsteht hingegen Überdruck und
wertvolle Gärgase entweichen aus dem Silo. Der
Gasausgleichssack kann gewisse Volumenveränderungen
der Gärgase kompensieren. Mit einer Größe von rund 10% des Silovolumens schafft er es
aber nicht, soviel CO2 nachzuliefern, wie durch den Massenabfluss von letztlich 100% des
Silovolumens bei der Entleerung notwendig wäre.
Dieser laufende Sauerstoffeintritt führt dazu, dass fortlaufend sauerstoffliebende Bakterien
und Hefen aktiviert werden, solange bis der Sauerstoff wieder verbraucht ist. Das führt
einerseits zu einem Massenverlust, d.h. man entnimmt aus der Siloanlage um einige
Prozent weniger Trockenmasse als man hineingegeben hat, und andererseits zu einer
Verschlechterung der Futterhygiene. Die Entwicklung von Hefezellen wird aktiviert, der
Ethanolgehalt steigt und man findet auch einen Anstieg von Essigsäure.
Dies zeigte sich auch in einem 2012 und 2013 von den Landwirtschaftskammern
Oberösterreich und Steiermark durchführten Projekt, wo bei zwölf Versuchsbetrieben im
Jahresverlauf leicht steigende Essigsäuregehalte der Mais-Ganzkornsilagen festzustellen
waren. Bis dato versuchten die Bauern, über den Zusatz von Silierhilfsmitteln und durch
das wiederholte Einblasen von CO2 die Situation zu verbessern.
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Ist Stickstoff die Lösung?
In der Lebensmittelindustrie wird Stickstoff seit Jahrzehnten zur Konservierung verwendet,
um z.B. Obst und Gemüse in Lagerräumen haltbar zu machen oder Kartoffelchips in der
Verpackung in einer Schutzatmosphäre zu konservieren. Dieses Prinzip nahmen sich in
den letzten Jahren auch mehrere Firmen zum Vorbild und entwickelten Anlagen, die auch
in Ganzkornsilos ständig Stickstoff nachliefern und so eine konservierende Atmosphäre
aufbauen.
Ein Landwirt aus Pettenbach beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dieser Technik. Er
hat mit einer steirischen Firma auf seinem Zuchtsauenbetrieb einen Prototyp für seinen
750 m3 Ganzkornsilo erprobt. Da diese Lösung für ihn nicht zufriedenstellend war, wandte
er sich an einen anderen Anbieter. Mit einem Anbieter für Industriekompressoren aus
Stadt Haag in Niederösterreich hat er in den letzten zwei Jahren eine Anlage entwickelt,
die nun seine Erwartungen erfüllt.
Funktionsprinzip
Durch die Zufuhr von Stickstoffgas in den Silo soll verhindert
werden, dass Luftsauerstoff von außen in den Silo gelangt.
Einzigartig bei dieser Anlage ist die Steuerung
ausschließlich über eine Druckmessanlage. Diese setzt die
Stickstoffzufuhr in den Silo in Gang, sobald ein gewisser
Unterdruck im Silo herrscht. Es wird solange Stickstoff
eingebracht, bis nur mehr ein minimaler Unterdruck im Silo
herrscht. Es wird kein Überdruck aufgebaut, da sonst der
Stickstoff entweichen würde. Der Kompressor muss sehr
leistungsfähig sein, daher wird ein
Industrie-Schraubenkompressor verwendet.
Vorläufermodelle mit Kolbenkompressoren haben sich nicht
bewährt. Durch die modulare Bauweise der Anlage und
unter Verwendung von Industriekomponenten ist hier eine
ausreichend dimensionierte und langlebige Anlage entstanden.
Der Stickstoff wird erzeugt, indem gefilterte und entfeuchtete Luft durch eine
Hohlfasermembrane gepresst wird, die Stickstoff von den anderen Luftbestandteilen
trennt. Die kompakte Anlage ist auf einen 200-Liter-Behälter aufgebaut, der mit bis zu 10
bar hochreiner Druckluft befüllt wird. Pro Stunde können je nach Anlagentyp bis zu drei
Kubikmeter Stickstoffgas mit 98%iger Reinheit hergestellt werden. Die entfeuchtete Luft
wird zusätzlich für den Betrieb der Fütterungsanlage verwendet. Durch die trockene Luft
kommt es zu wesentlich weniger Verschleiß an den Futterventilen. Die Anlage kostet unter
10.000 Euro inkl. MwSt. Je nach Anlagengröße betragen die jährlich Wartungs- und
Materialkosten, für Filterwechsel und Service laut Herstellerangaben im Durchschnitt rund
400 Euro.
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Messwerte
Zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Anlage wurden von der HBLFA
Raumberg-Gumpenstein, Institut für Tier, Technik und Umwelt, auf dem Betrieb zwei
Messungen der Gaskonzentrationen im Ganzkornsilo im Sommer 2016 durchgeführt.
Gaskonzentrationen im Ganzkornsilo in Prozent
Die Tabelle zeigt die Messergebnisse im Vergleich zu den Werten des LK-Projektes 2013
und zu normaler atmosphärischer Luft. Leider konnte mit dem Messgerät der
Stickstoffgehalt der Luft nicht bestimmt werden. Die Gehalte an Sauerstoffgehalt und
Methan liegen aber auf vergleichbarem Niveau wie in den Messungen 2013. Auffällig ist
jedoch der niedrige Gehalt an Kohlendioxid. Vermutlich ist Kohlendioxid durch Stickstoff
ersetzt worden Die Wirkung der Konservierung durch Stickstoff soll durch weitere
Messungen mit Mais der neuen Ernte 2016 überprüft werden.
Ungewollte Trächtigkeiten in der Mutterkuhhaltung vermeiden
Ungewollte Trächtigkeiten bei Jungrindern stellen ein großes Problem dar und müssen
unbedingt vermieden werden. Jungrinder können ab einem Alter von fünf Monaten
trächtig werden. Immer wieder kommt es vor, dass Jungrinder, die entweder als
Einstellkalbinnen an Mastbetriebe verkauft werden oder im Alter von elf bis zwölf Monaten
geschlachtet werden, trächtig sind. Die Trächtigkeit wird vom Halter sehr oft nicht bemerkt.
Dem Beschautierarzt, der am Schlachthof seinen Dienst macht, entgeht die Trächtigkeit
nicht. Auch der Mastbetrieb, der eine Einstellkalbin zur Mast gekauft hat, wird die
Trächtigkeit bemerken.
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Frage des Tierschutzes und der Ethik
Es ist moralisch verwerflich, bewusst trächtige Jungrinder
oder Kalbinnen zur Schlachtung zu bringen und kein Bauer
richtet seinen Betrieb dahingehend aus. Der Mutterkuhhalter
muss alles tun, um das Inverkehrbringen von unerkannt
bzw. erkennbar trächtigen Jungrindern (zur Schlachtung
oder als Einstellkalbin) zu verhindern. Neben den Fragen
des Tierschutzes und der Ethik sind Fragen der Haltung und
des Managements auf dem Mutterkuhbetrieb entscheidend.
Ungewollte Trächtigkeiten ausschließen
Das Hauptaugenmerk gilt die Vermeidung von ungewollten Trächtigkeiten. Wenn
Jungrinder trächtig werden, ist es schon zu spät. Die Vermeidung ist eine Frage der
Haltung und des Betriebsmanagements. Zuchtstiere, die in Mutterkuhherden als
Deckstiere eingesetzt sind, laufen immer häufiger ganzjährig mit den Mutterkühen in der
Herde mit. Sie tragen dazu bei, dass kurze Zwischenkalbezeiten erreicht werden (Ziel: 365
Tage) und dass damit die Mutterkuhhaltung wirtschaftlich ist.
Geschlechtsreife kommt früher als erwartet
Bei weiblichen Rindern ist mit dem Eintreten der Geschlechtsreife bereits ab dem vierten
bis sechsten Monat zu rechnen (H. Bostedt, 2003). Nach Hampel (2005) zeigt sich die
Brunst bei weiblichen Jungtieren in Alter von sechs bis acht Monaten. Abhängig ist die
Geschlechtsreife von mehreren Merkmalen:dem Rasseneinfluss: frühreife Rassen werden
früher geschlechtsreifKreuzungstiere sind frühreiferder Ernährung: eine optimale
Versorgung mit Energie und Eiweiß führt zu einer früheren GeschlechtsreifeBewegung
und Licht fördern das Eintreten der Brunst
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Männliche Jungtiere werden später geschlechtsreif
Männliche Rinder erreichen die Geschlechtsreife erst zwei bis vier Monate später; im
Durchschnitt erst mit zehn Monaten. Obwohl sie sehr schnell das Aufspringen nachahmen,
können sie bis zum Alter von etwa zehn Monaten nicht decken, da sie keinen
befruchtungsfähigen Samen entwickeln. Auch bei den männlichen Tieren haben die
Rasse, die Ernährung und Bewegung und Luft einen positiven Einfluss auf das Eintreten
der Geschlechtsreife.
Verhindung von ungewollten Trächtigkeiten bei Jungtieren
Je nach der Herdenführung am Betrieb richtet sich die Strategie, um ungewollte
Trächtigkeiten bei Jungtieren zu verhindern. Es gibt nur ein sicheres Mittel, um das zu
verhindern: befruchtungsfähige Stiere dürfen nicht mit brünstigen weibliche Jungtieren
zusammen kommen. Die Frage ist hier, ob ein Zuchtstier in der Herde mitläuft und ob die
männlichen Tiere kastriert werden
Herdentrennung im Sommer und im Winter
Nur im Fall, dass kein Zuchtstier mitläuft und die männlichen Jungtiere kastriert werden, ist
eine ungewollte Trächtigkeit auszuschließen. Bei allen anderen Fällen ist eine
Herdentrennung notwendig. Der Mutterkuhbetrieb muss sich überlegen, wie er das im
Sommer bei den Weideflächen bewerkstelligen kann. Im Winter ist die große
Herausforderung die Stallhaltung und ob hier eine Herdentrennung möglich ist. Sommer
und Winter gilt, dass die Koppel- bzw. Boxentrennung stabil und sicher ausgeführt sein
muss. Brünstige Tiere sind unberechenbar und überwinden Zäune und Absperrungen sehr
energisch.
Trächtigkeitsuntersuchungen im Zweifelsfall
Der Tierhalter muss Trächtigkeitsuntersuchungen machen lassen, wenn er den Verdacht
hegt, dass das eine oder andere weibliche Jungrind trächtig ist. Das kann zum Beispiel
dann der Fall sein, wenn ein brünstiges weibliches Jungrind in die Box oder Koppel des
Zuchtstieres eingedrungen ist. Der Tierhalter muss dann eine Entscheidung bezüglich der
weiteren Verwendung der trächtigen Jungrinder treffen. Bei sehr frühen Trächtigkeiten ist
das Leben der Tiere bei der Abkalbung in Gefahr, ein Abbruch der Trächtigkeit kann daher
eine Entscheidung im Sinne des Tierschutzes sein. Trächtigkeitsuntersuchungen sind im
Trächtigkeitsstadium von sechs bis neun Wochen sehr erfolgreich.
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SVB: Erholung und Auszeit vom Pflegealltag
Erste Termine für diese Gesundheitsaktion im Jahr 2017 stehen fest.
Die Betreuung in vertrauter Umgebung ist für
pflegebedürftige Menschen besonders wertvoll. Gerade im
bäuerlichen Bereich werden Familienangehörige meist zu
Hause gepflegt. So erfüllend es sein kann, jemandem helfen
zu können, so schnell kann für den Pflegenden die
Herausforderung plötzlich zur Überforderung werden. Damit
die Pflegenden nicht die eigenen Bedürfnisse zulasten der
Gesundheit vernachlässigen und die Mehrfachbelastung von
Landwirtschaft, Familienalltag, Haushalt und Pflege für sie
nicht zur Isolation führt, bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ihnen
durch zweiwöchige Gesundheitsaktionen Hilfe und Unterstützung an.
Bei der Entscheidung, die Pflege eines Familienangehörigen zu übernehmen, werden die
körperlichen und seelischen Anforderungen oft unterschätzt. Was meist mit einfachen
Hilfen im Alltag beginnt, kann sich nach und nach zu typischen Pflegetätigkeiten
entwickeln, die viel Zeit beanspruchen und durchaus anstrengend sind. Der Pflegling wird
im Laufe der Zeit schwächer und der Angehörige immer weniger belastbar. Deshalb ist es
besonders wichtig, auch im Vorhinein schon über die richtigen Pflegetechniken Bescheid
zu wissen. Während des Aufenthaltes bekommen die Teilnehmer daher von einem
Fachreferenten Tipps und Hilfen für die körperliche Bewältigung der Pflege, die richtige
Lagerung des Pfleglings und werden bei Vorträgen über das Thema Demenz informiert.
Von wesentlicher Bedeutung ist auch der gegenseitige Austausch der Teilnehmer
während des sehr gemeinschaftlichen Aufenthaltes. Mit bestimmten Rahmenbedingungen
und Problemsituationen haben fast alle zu kämpfen. Die tragende Idee der
Gesundheitsaktion ist deshalb, gemeinsam Verbesserungen beziehungsweise
Erleichterungen für den Alltag zu erarbeiten.
Für das seelische Wohlbefinden sorgen während der zwei Wochen Übungen zur Stärkung
des Selbstwertgefühles und psychologische Beratung in Form von Gruppen- und
Einzelgesprächen. Ein abwechslungsreiches Programm mit Nordic Walking,
Gruppentänzen, Spaziergängen, Wirbelsäulentraining und Entspannungsmassagen
ergänzt den Aufenthalt. Um die verdiente Auszeit zu ermöglichen, muss rechtzeitig eine
Ersatzpflege organisiert werden.
Die Gesundheitsaktion "Pflegende Angehörige" können Frauen und Männer in Anspruch
nehmen, die die Hauptlast der Pflege tragen und bei der SVB kranken- und/oder
pensionsversichert oder in der Krankenversicherung anspruchsberechtigt sind. Die
Termine im 1. Halbjahr 2017 sind von 12. bis 26. Jänner im Hotel Weiss in Pühret (OÖ),
von 17. bis 31. Jänner im Hotel Müllner in Marz (Burgenland), von 22. Februar bis 8. März
im Gasthof Ramswirt in Rams/Gloggnitz (NÖ), von 1. bis 15. März in der Waldpension
Nebelstein in Maissen/Harbach (NÖ), von 26. März bis 9. April im Hotel Kohlerhof in
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Fügen (Tirol), von 28. März bis 11. April im Hotel Lavendel in Windischgarsten (OÖ) sowie
von 27. Juni bis 11. Juli im Hotel Kobleder in Mettmach (OÖ).
Interessierte erhalten nähere Auskünfte im SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen,
im Internet unter www.svb.at/gesundheitsaktionen sowie telefonisch unter
0732/7633-4370.
Liquide dank Fremdkapital
Nicht nur im Rahmen von Investitionstätigkeiten hat Fremdkapital eine große Bedeutung,
auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind viele Betriebe auf die Aufnahme von
Krediten angewiesen.
Doch wieviel Fremdkapital verträgt der Betrieb?Bei der Aufnahme von Fremdkapital muss
sichergestellt sein, dass das Unternehmen auch weiterhin liquide bleibt. Dies bedeutet,
dass entstandene Zahlungsverpflichtungen jederzeit vollständig und termingerecht
beglichen werden können, ohne das Konto wesentlich, beziehungsweise über einen
längeren Zeitraum zu überziehen. Zudem sollte die Deckung des privaten Verbrauchs
sichergestellt sein.
Kalkulation unumgänglich
Um festzustellen, welche Summe aufgenommen werden kann, sind entsprechende
Kalkulationen notwendig. Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich hat sich vor allem die
Ermittlung der Kapitaldienstgrenzen zur Beurteilung der Liquidität etabliert. Dabei wird
zwischen kurzfristiger, mittelfristiger und nachhaltiger Kapitaldienstgrenze unterschieden.
Ermittlung der Kapitaldienstgrenzen
Gesamteinkommen:
- Privatverbrauch und Lebensunterhalt
- Sozialversicherungsbeiträge
= Über-/Unterdeckung des Verbrauchs
- Tilgung Fremdkapital
= Nachhaltige Kapitaldienstgrenze
+ Abschreibungen Gebäude
= Mittelfristige Kapitaldienstgrenze
+ Abschreibungen Maschinen und Geräte
= Kurzfristige Kapitaldienstgrenze
Ausgangsbasis für die Berechnung der Kapitaldienstgrenzen ist das Gesamteinkommen,
also die Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (=Ertrag minus Aufwand)
plus die Einkünfte aus Nebeneinkommen (z.B.: Löhne, Gehälter, Mieteinnahmen), sowie
die Sozialtransfers (z.B.: Kinder- und Familienbeihilfe, Renten). Werden die
Aufwendungen für den Privatverbrauch und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen,
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errechnet sich die Über- oder Unterdeckung des Verbrauchs. Um die nachhaltige
Kapitaldienstgrenze festzustellen, müssen die Tilgungsverpflichtungen bereits
bestehender Kredite abgezogen werden. Werden die Abschreibungen für Gebäude,
beziehungsweise auch die Abschreibungen für Maschinen und Geräte dazu addiert,
errechnet sich die mittelfristige, beziehungsweise die kurzfristige Kapitaldienstgrenze.
Genaueres Ergebnis dank gesamtbetriebliche Aufzeichnungen
Als Basis für die Berechnung eignen sich vor allem Aufzeichnungen aus der eigenen
Buchhaltung, sowie Daten aus der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung. Fehlen derartige
Aufzeichnungen, müssen über Standard- beziehungsweise Normwerte die
betriebsindividuellen Einkünfte annäherungsweise errechnet werden.
Zielwerte
Um eine solide Liquidität zu erreichen, sollten die zukünftigen Kreditraten (Tilgung
inklusive Zinsen) unter der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze liegen. Wenn während der
Kreditlaufzeit keine größeren Reparaturen oder Ersatzinvestitionen in Gebäude oder
bauliche Anlagen zu erwarten sind, kann die Höhe der Kreditrate auch zwischen der
nachhaltigen und mittelfristigen Kapitaldienstgrenze liegen. Die Zahlungsfähigkeit des
Betriebes bleibt in diesem Fall erhalten, da die kalkulierten Abschreibungen für Gebäude
und bauliche Anlagen zur Kredittilgung herangezogen werden. Liegt die Kreditrate deutlich
über der mittelfristigen Kapitaldienstgrenze, ist Vorsicht geboten. In diesem Bereich stehen
dem Betrieb keine Geldmittel für Ersatzinvestitionen zur Verfügung. Erreicht die Höhe der
Kreditrate die kurzfristige Kapitaldienstgrenze oder wird diese sogar überschritten, ist die
Existenz des Betriebes in großer Gefahr, entsprechende Gegenmaßnahmen sind
unausweichlich
Darstellung anhand eines Beispiels
Ein Betrieb verfügt über folgende Daten:
Gesamteinkommen 38.599 Euro
- Privatverbrauch und Lebensunterhalt - 28.618 Euro
- Sozialversicherungsbeiträge - 3.036 Euro
= Über-/Unterdeckung des Verbrauchs = 6.945 Euro
- Tilgung Fremdkapital - 3.045 Euro
= Nachhaltige Kapitaldienstgrenze = 3.900 Euro
+ Abschreibungen Gebäude + 5.376 Euro
= Mittelfristige Kapitaldienstgrenze = 9.276 Euro
+ Abschreibungen Maschinen und Geräte + 6.154 Euro
= Kurzfristige Kapitaldienstgrenze = 15.430 Euro
Die nachhaltige Kapitaldienstgrenze liegt bei 3.900 Euro. Der Betrieb könnte somit jährlich
3.900 Euro für einen zusätzlichen Kredit ausgeben, ohne die Liquidität zu gefährden.
Zudem ist es in diesem Fall auch möglich, die Abschreibungen in vollem Ausmaß für
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Ersatzinvestitionen zu verwenden. Sollten am Betrieb keine Investitionen oder größere
Reparaturen an Gebäuden und baulichen Anlagen während der Kreditlaufzeit anfallen,
könnten bis zu 9.276 Euro für den jährlichen Kapitaldienst aufgewendet werden. Dieser
Wert gilt jedoch als obere Grenze und ist für die Inanspruchnahme einer
Investitionsförderung bereits zu hoch. Übersteigen die geplanten jährlichen Kosten für den
zusätzlichen Kredit 9.276 Euro, so ist davon dringend abzuraten, sollte zusätzlich auch die
kurzfristige Kapitaldienstgrenze von 15.430 Euro überschritten werden, kommt es mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit während der gesamten Kreditlaufzeit zu Liquiditätsengpässen
bis hin zur Existenzgefährdung
LK bietet Beratungsangebot
Eine sorgfältige Finanzierbarkeitsplanung ist vor der Aufnahme von Krediten
unumgänglich. Die LK Tirol bietet dazu unter anderem das Betriebskonzept und die
Betriebsplanung an. Dabei werden umfangreiche Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit des Betriebes angestellt, das Ergebnis entsprechend besprochen und
mögliche Entwicklungsschritte aufgezeigt. Noch genauere Ergebnisse zu Kennzahlen und
Schwachstellen am eigenen Betrieb liefert der Arbeitskreis Unternehmensführung. Die
Teilnehmer erlernen Schritt für Schritt die Erstellung von gesamtbetrieblichen
Aufzeichnungen, die als wertvolle Entscheidungsgrundlage am Betrieb dienen und stärken
ihre Unternehmerkompetenz.
Information
Bei Interesse oder Fragen zum Thema, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Recht,
Wirtschaft und Forst, Romana Painer, Tel.-Nr.: 05 92 92-1208.
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ÖKL-Kolloquium zu "Traktor und Landmaschine im Straßenverkehr"
Am 6. Dezember in der HBLFA Francisco Josephinum in Wieselburg.
Das Verkehrsaufkommen steigt und die Landwirtschaft
leistet - wenngleich unfreiwillig - einen beachtlichen Beitrag
dazu: Aufgrund des Strukturwandels werden Flächen in
großer Entfernung übernommen, neue Produktionszweige
haben die Zunahme von Transportkapazitäten zur Folge.
Die Zeitfenster für Anbau und Ernte werden durch
Wetterkapriolen kürzer, was durch erhöhte Schlagkraft
ausgeglichen wird und zunehmende Arbeitsbreiten im
Verbund mit höheren Massen bedingt. Hier ist eine Fülle an
Vorschriften einzuhalten, zu deren Verständnis das ÖKL mit seinem Kolloquium "Traktor
und Landmaschine im Straßenverkehr" am 6. Dezember in der HBLFA Francisco
Josephinum beitragen will.
Dazu wurde eine Reihe von Referenten eingeladen, die das Thema von allen Seiten
beleuchten werden. Johannes Hütter (Landesschul-Inspektor Steiermark) etwa wirft einen
Blick darauf, wie es ist "Unterwegs mit breiten und leistungsfähigen Maschinen" zu sein,
Franz Handler (HBLFA Francisco-Josephinum) informiert über "Achslasten am Traktor:
nur zu bald über- und unterschritten!", Manuela Schandl (Amt der NÖ Landesregierung)
befasst sich mit der "Praxis der Routengenehmigung", Patrick Majcen (LK Österreich) geht
auf die "Führerscheinrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Land- und
Forstwirtschaft" ein, Stefan Dirnberger (RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft.m.b.H.) zeigt
auf, wo bei "Gefahrguttransporten: Die Grenzen der Handwerkerregelung" sind, Reinhard
Allerstorfer (Maschinenring OÖ) geht der Frage nach "Ladungssicherung - inzwischen kein
Thema mehr?", Helmut Scherzer (Vereinigung Lohnunternehmer Österreich - VLÖ)
befasst sich mit der Frage "Landwirtschaftliche Transporte: Noch landwirtschaftlich - oder
doch gewerblich?", Herbert Atzlinger (Atzlinger GmbH) geht ein auf "Die Vorgaben
dereuropäischen Bremsenverordnung" und Wilhelm Schagerl (SVB) informiert zum
Abschluss über die "Straßenverkehrstaugliche Ausrüstung von Landmaschinen".
Die Veranstaltung findet am 6. Dezember 2016 von 9:30 bis zirka 17 Uhr im Festsaal der
HBLFA Francisco Josephinum (Schloss Weinzierl 1, 3250 Wieselburg) statt. Die
Tagungsgebühr samt Unterlagen beträgt 40 Euro für Teilnehmer mit Betriebsnummer (60
Euro ohne Betriebsnummer). Für ÖKL-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Die
Veranstalter ersuchen um rechtzeitige Anmeldung bis 25. November: per E-Mail unter
[email protected] oder per Fax unter 01/5051891-16 (Formular ist unter www.oekl.at zu
finden).
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Wo man am Hof Strom sparen kann
Steirische Landwirte können zwischen drei und fünf Millionen Euro pro Jahr an
Stromkosten sparen - das zeigen die ersten Ergebnisse aus einem gemeinsamen
Pilotprojekt der Kammer und der Energie Steiermark.
Auf 22 landwirtschaftlichen Betrieben wurde der
Stromverbrauch gemessen und betriebsspezifische
Energiesparmaßnahmen erarbeitet. Diese werden bis Mitte
2017 umgesetzt und hinsichtlich ihres praktischen
Einsparungspotenzials untersucht. Die Zwischenergebnisse
zeigen, dass je nach Betriebssparte bis zu 30% Strom
eingespart werden können. Typische Stromfresser sind alte
Heizungspumpen, Kühl- und Kälteanlagen, drehzahlfeste
Motoren bei Pumpen und Ventilatoren, alte Beleuchtungskörper, e-Heizstäbe sowie in die
Jahre gekommene Haushaltsgeräte. Nicht immer sind neue Technologien der Schlüssel
zu höherer Effizienz. Häufig werden durch organisatorische sowie einfache
Do-it-yourself-Maßnahmen hohe Einsparungen erzielt.
Der erste Schritt
Energiesparen ist harte Arbeit. Der erste Schritt ist eine Auflistung der am Betrieb
vorhandenen Stromverbraucher sowie deren Einsatzzeiten und Leistungsaufnahmen. Im
Anschluss werden für die größten Verbraucher Effizienzmaßnahmen erarbeitet und
wirtschaftlich bewertet. Dabei kann es erforderlich sein, Strommessungen durchzuführen.
Das Wohl der Tiere sowie die praktische Umsetzbarkeit stehen stets im Mittelpunkt.
Vieles möglich
Eine Photovoltaikfläche von 1.000 m2 reicht theoretisch aus, um die Jahresenergiebilanz
eines Milchviehbetriebes zu decken. Neue, ganzheitliche Lösungsansätze versuchen
dieses -Potenzial zu nutzen und zeigen sich in der Speicherung von überschüssigem
Sonnenstrom in Form von Eiswasser zu Kühlzwecken sowie in der Nutzung der Abwärme
mittels Wärmetauschern und Wärmepumpen. Die Vision eines energieautarken
Bauernhofes rückt in greifbare Nähe. Die Energiezukunft bleibt spannend.
lko.at/Newsletter vom 10.11.2016
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Fachtagung Energieeffizienz und E-Mobilität, 17. November 2016, Graz
Die Fachtagung am 17. November, von 9 bis 17 Uhr, im Steiermarkhof in Graz, geht der
Frage nach, wie innovative Energiesparlösungen und nachhaltige Energietechnologien
intelligent zusammenspielen können. Welche Effizienzmaßnahmen sind wirtschaftlich und
praktisch realisierbar? Anmeldung unter Tel. 0316/8050-1305, [email protected]
oder online auf www.lfi.at. Der Tagungsbeitrag beträgt 15 Euro inklusive Kaffeepausen für
geförderte Teilnehmer und 75 Euro für nicht geförderte Teilnehmer.
Rechtstipp: Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung
Im Zuge einer Scheidung sollte jeder Partner für sich überlegen, ob ein Verzicht auf
Unterhalt eine tragbare Lösung darstellt.
Dass ein "Verzicht auf den Unterhalt auch im Falle
unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage, geänderter
wirtschaftlicher Verhältnisse", die Möglichkeit ausschließt,
selbst in einer Notsituation Unterhaltsforderungen an den
ehemaligen Ehepartner zu richten, ist allgemein bekannt und
auch oft so beabsichtigt. Nicht bedacht wird dabei aber,
dass eine derartige Vereinbarung mitunter auch
weitreichendere Folgen wie etwa den Verlust der
Mindestsicherung nach sich zieht.
Die Mindestsicherung stellt eine sekundäre Leistung dar. Anspruchsberechtigte Personen
müssen daher vor Antragstellung alle ihnen zumutbaren, zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um überhaupt einen derartigen Antrag stellen zu
können. Sofern ein Ehegatte Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, muss daher zuerst
dieser geltend gemacht werden. Wird allerdings auf diesen Anspruch im Rahmen der
Ehescheidung verzichtet, so verliert man damit gleichzeitig die Möglichkeit, zu
irgendeinem späteren Zeitpunkt Mindestsicherung zu beantragen.
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Änderungen für die Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben
Die Grunderwerbsteuer ist bei jeder grundbücherlichen Übertragung vom neuen
Eigentümer abzuführen.
Werden Grundstücke oder ganze Liegenschaften an familienfremde Personen verkauft,
beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises (Verkehrswert). Bei
Betriebsübergaben innerhalb der Familie war bis Ende 2015 ausschließlich der land- und
forstwirtschaftliche Einheitswert die Grundlage für die Bemessung dieser Steuer. Diese
Aussage gilt für den land- und forstwirtschaftlichen Teil des Betriebes auch weiterhin. Der
begünstigte Personenkreis wurde sogar ausgeweitet. Nunmehr wird auch bei Übergaben
an Nichten und Neffen der Einheitswert als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Ausnahme: Wert des Wohnhauses
Der Wert des Wohnhauses ist jedoch künftig in jedem Fall gesondert zu ermitteln. Hier
liegt die große Umstellung bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer. Dasselbe gilt für
Grundstücke, die langfristig nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (Schotterund Deponieflächen, Golfplatzareale, Parkplätze, vermietete oder verpachtete
Liegenschaften, Baurechte, ...). Diese sind nicht im land- und forstwirtschaftlichen
Einheitswert abgebildet. Werden derartige Vermögensbestandteile übergeben, so ist hier
der Verkehrswert die Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer.
Ermittlung des Wertes für das Wohnhaus
Im landwirtschaftlichen Bereich ist nur der Gebäudewert zu ermitteln. Der Grundwert (die
Hoffläche) ist im Regelfall Teil des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
Der Übernehmer kann prinzipiell zwischen drei Varianten bei der Ermittlung des
Gebäudewertes wählen:
1.) Pauschalwertmodell
Dabei wird die Wohnnutzfläche des bewohnten Gebäudes ermittelt und dieses
Flächenausmaß mit dem für Tirol verordneten Baukostenfaktor von 1.370 Euro/m2
multipliziert. Kellergeschosse sind mit 35 Prozent in der Berechnung zu berücksichtigen.
Wertabschläge gibt es auch für ältere Gebäude, bei welchen in den letzten Jahren kaum
Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden sind.
2.) Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels
Bei dieser Methode könnte anhand vergleichbarer Kauffälle der Wert des Bauernhauses
nachgewiesen werden. Bäuerliche Wohnhäuser werden selten verkauft und sind bezüglich
Alter, technischer und baulicher Ausstattung sowie der Kubatur sehr unterschiedlich.
Diese Methode wird mangels vergleichbarer Fälle wohl selten angewendet werden
können.
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3.) Wertermittlung aufgrund eines Sachverständigengutachtens.
Derartige Gutachten verursachen Kosten und sind nur in speziellen Fällen erforderlich.
Versicherungsschutz für pflegende Personen
Speziell im bäuerlichen Bereich wird die Betreuung von pflegebedürftigen
Familienangehörigen als selbstverständlich angesehen und zu Hause durchgeführt.
Die Pflege eines anderen Menschen ist keine einfache
Aufgabe und verlangt neben großem Engagement der
Angehörigen oftmals auch deren gänzliche Beanspruchung
als Arbeitskraft. Es stellt sich bei betreuenden Personen
oftmals die Frage nach dem sozialen Schutz in Hinblick auf
Krankenversicherung oder einer freiwilligen
Pensionsversicherung.Derzeit bestehen sowohl in der
Krankenversicherung als auch in der Pensionsversicherung
unterschiedliche Möglichkeiten der Weiter- bzw.
Selbstversicherung, welche nachstehend kurz und übersichtlich zusammengefasst
werden:
1. Krankenversicherung
Angehörige eines Pflegegeldbeziehers,die den pflegebedürftigen Versichertenmit
Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3unter ganz überwiegender
Beanspruchung der Arbeitskraft (mindestens 30 Stunden/Woche)nicht erwerbsmäßigin
häuslicher Umgebung pflegen, sind in der Krankenversicherung anspruchsberechtigt und
die Pflegeperson ist bei Pflege eines Bauernpensionisten in der
Bauernkrankenversicherung beitragsfrei mitversichert.Kurzzeitunterbrechungen, z. B.
durch Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub der pflegebedürftigen Person oder der
Pflegeperson, unterbrechen den Krankenversicherungsschutz grundsätzlich nicht.
Diesem Krankenversicherungsschutz nach dem Sozialversicherungsrecht der Bauern
(BSVG) unterliegen unter den genannten Voraussetzungen folgende Personen:der
Ehepartner bzw. eingetragene PartnerVerwandte oder Verschwägerte in gerader Linie
oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z. B. Cousin/Cousine)Adoptiv-, Stief-,
Pflegekinder/Elterneine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die mit ihm in
Hausgemeinschaft lebt und den Haushalt unentgeltlich führt.
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2. Pensionsversicherung - nur auf Antrag!
Für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende
Angehörige sind folgende Voraussetzungen notwendig:Pflege eines/einer nahen
Angehörigen in häuslicher UmgebungGänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die
PflegeAnspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3Aufgabe der
pflichtversicherten Erwerbstätigkeit wegen der PflegeVorversicherungszeit (wie bei der
Weiterversicherung)Antragstellung (wie bei der Weiterversicherung)
Die Weiterversicherung kommt nur für einen Pflegefall je Person in Betracht, wird nur auf
Antrag gewährt und beginnt spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung.
Kurzzeit-unterbrechungen durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub der
pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson unterbrechen diese
Pensionsversicherung nicht.
Die Weiterversicherung endet erst mit dem Wegfall einer der obigen Voraussetzungen
oder mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die pflegende Person den Austritt aus
dieser Versicherung erklärt. Eine begünstigte Weiterversicherung in der
Pensionsversicherung ist sowohl nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
(ASVG) dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und dem Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetz (GSVG) möglich. Zuständige Sozialversicherungsträger
können somit die Pensionsversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt der
Gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bzw.
Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbahn sein, je nachdem, wo
Vorversicherungszeiten erworben wurden. Für die Weiterversicherungsmonate fallen für
die Versicherten keine Beiträge an, diese werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes
getragen.Dem Antrag auf Weiterversicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung sind
Bescheide über den Pflegegeldanspruch der zuständigen Stelle sowie eine
Bestätigung/Erklärung über die Ausscheidung aus der Pflichtversicherung, um den nahen
Angehörigen unter gänzlicher Beanspruchung der Arbeitskraft in häuslicher Umgebung zu
pflegen, beizulegen. Ebenso ein Nachweis der Angehörigeneigenschaften zum
Pflegebedürftigen und - soweit vorhanden - Vorlage diesbezüglicher Urkunden.
Die Angehörigeneigenschaft für die Berechtigung einer Weiter- oder Selbstversicherung in
der Pensionsversicherung erstreckt sich auf folgende Personen:Ehepartner bzw.
eingetragene PartnerLebensgefährteVerwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder
bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z. B. Cousin/Cousine)Adoptiv-, Stief-,
Pflegekinder/Eltern.Personen, die bislang noch nicht pensionsversichert waren, können
ebenso für die Pflege eines Angehörigen Pensionsversicherungszeiten erwerben. Die
Selbstversicherung ist jedoch nur nach dem ASVG möglich und die hiefür zuständigen
Versicherungsträger sind somit die Pensionsversicherungsanstalt bzw. die
Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau. Für diese freiwillige Versicherung sind
folgende Voraussetzungen notwendig:Pflege eines/einer nahen Angehörigen in häuslicher
UmgebungAnspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 des
BundespflegegeldgesetzesErhebliche Beanspruchung der ArbeitskraftEntsprechende
Antragstellung und Wohnsitz im InlandAuch bei der Selbstversicherung in der
Pensionsversicherung werden die Beiträge zur Gänze vom Bund getragen und die Zeiten
mit einer entsprechenden Beitragsgrundlage im Pensionskonto berücksichtigt.Darüber
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hinaus bietet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) auch einen
Krankenversicherungsschutz für Pflegepersonen mit sozialer Schutzbedürftigkeit, die auf
Grund der intensiven Pflege eines nahen Angehörigen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
können und auch sonst keine Möglichkeit (etwa über eine Mitversicherung als
Angehöriger) besteht, einen Krankenversicherungschutz zu erlangen. Angesichts der
unterschiedlichen Möglichkeiten empfiehltes sich daher im Bedarfsfall, die angebotenen
Beratungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer Tirol bzw. der zuständigen
Sozialversicherungsträger in Anspruch zu nehmen.
Agrar Think Tank für Junglandwirte am 25. November in Linz
Anmeldung bis 18. November möglich.
Der Agrar Think Tank ist eine Initiative des Ökosozialen Forums in Kooperation mit der
Landjugend Österreich und der Österreichischen Jungbauernschaft und ist eine
Denkfabrik, die zum Ziel hat, zukunftsfähige Denkansätze für die Landwirtschaft und den
ländlichen Raum zu entwickeln. Es sollen verschiedene agrarische
(Jugend-)Organisationen vernetzt und Zukunftsfragen ohne Scheuklappen diskutiert
werden. Zu diesem Zweck werden diverse Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen
für verschiedene Zielgruppen organisiert.
Die nächste AgrarThinkTank-Veranstaltung findet am 25. November 2016 in Linz statt, wo
es um Innovation auf landwirtschaftlichen Betrieben geht: Was ist Innovation eigentlich
und wie kann diese aussehen? Wie kann ich Ideen umsetzen und für eine solide
Finanzierung sorgen? Wie kann ich eine innovative Idee weiterentwickeln? Welche Ideen
haben andere HofübernehmerInnen?
Beim AgrarThinkTank-Modul agrar.spirit.enterprise findest Du darauf Antworten. In
Gruppen werden Ideen der Teilnehmer bearbeitet. Nähere Informationen dazu finden sich
im Programm anbei.
Das Modul richtet sich an Junglandwirte/innen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb
übernehmen möchten oder bereits übernommen haben. Die Teilnehme ist kostenlos,
wobei die Teilnehmeranzahl mit 20 Personen begrenzt ist! Falls Du Deine Idee mit uns
teilen und weiterentwickeln sowie vom gemeinsamen Erfahrungsaustausch profitieren
möchtest, schreib uns zwei Zeilen dazu in der Anmeldung.
Wichtig: Für die Teilnahme ist unbedingt eine Anmeldung bis 18. November 2016
erforderlich. Diese ist zu richten an: [email protected].
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agrar.spirit.enterprise_25.112016
Bio Österreich 2016
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