INHALT Pflanzen Ackerkulturen Mais bleibt spannend 1 Weinbau Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt 2016 3 Tiere Schweine Mais-Ganzkornsilage mit Stickstoff konservieren 4 Rinder Kälber & Jungvieh Ungewollte Trächtigkeiten in der Mutterkuhhaltung vermeiden 6 Betrieb & Familie Familie SVB: Erholung und Auszeit vom Pflegealltag 9 Betriebsführung Liquide dank Fremdkapital 10 Technik ÖKL-Kolloquium zu "Traktor und Landmaschine im Straßenverkehr" 13 Energie Erneuerbare Energie Wo man am Hof Strom sparen kann 14 Recht & Steuer Recht Rechtstipp: Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung 15 Steuer Änderungen für die Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben 16 Soziales Versicherungsschutz für pflegende Personen 17 Österreich Agrarpolitik Agrar Think Tank für Junglandwirte am 25. November in Linz 19 lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 1 Mais bleibt spannend Mais unverzichtbar - Zukunftsperspektiven sind gut. Der Mais ist sowohl in Österreich als auch in Oberösterreich die flächenmäßig wichtigste Ackerkultur. Sie steht heute oftmals in der Kritik, aber in Wirklichkeit hat wohl keine andere Kulturpflanze die heimische Landwirtschaft so nachhaltig beeinflusst. Die Anpassungsfähigkeit dieser Kultur, die Vielfalt ihrer Nutzung und die enormen Fortschritte vor allem in der Pflanzenzüchtung haben Mais zu dem gemacht was er faktisch ist: eine Wunderpflanze. Situation (Ober)österreich Die Maisfläche in Oberösterreich ist seit Jahren relativ stabil. In den anderen wesentlichen Maisbau-Bundesländern wie Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten gab es zuletzt Flächenreduktionen. Die Durchschnittserträge in Österreich liegen normal über 10 t Trockenmais pro Hektar das bedeutet, dass in einem "Normaljahr" eine Körnermaisernte von über 2 Mio. t eingebracht wird. Ziemlich genau auf diesem Niveau dürfte die diesjährige Ernte liegen. Österreich gehört damit zu jenen Ländern mit den höchsten Maisdurchschnittserträgen. Mais ist Rückgrat der Veredelung Die Tierhaltung erwirtschaftet über 50% der agrarischen Wertschöpfung. Das wohl wichtigste Futtermittel der Veredelungswirtschaft ist Mais. 80.000 ha Silomais als Futterbasis in der Rinderwirtschaft - vorwiegend in der Rindermast sowie ein Bedarf von etwa 1,3 Mio. t Körnermais in der Geflügel- und Schweineproduktion zeigen, welche Bedeutung Mais hat. Ohne ihn könnten die Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Veredelung nicht aufrechterhalten werden. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 2 Maisindustrie - nirgends so stark wie in Österreich Mais als universeller Rohstoff wird sehr stark in der Industrie - allen voran für die Stärkeerzeugung nachgefragt. Maisstärke selbst spielt in der Nahrungsmittelindustrie eine Rolle. Immer mehr wird aber "modifizierte" Maisstärke in der chemischen Industrie, der Papier-, Baustoff- aber auch der pharmazeutischen Industrie eingesetzt. Der Vielfalt sind nahezu keine Grenzen gesetzt und sehr häufig wird durch Maisstärke ein Erdölprodukt ersetzt. Darüber hinaus ist Mais Rohstoff für die Erzeugung von Ethanol (Werk Pischelsdorf bei Tulln) sowie für Zitronensäure (Werk Pernhofen/Weinviertel). In der EU werden etwa 10 Mio. t Mais industriell verwertet - vorwiegend in der Stärke und Ethanolerzeugung. Insgesamt hat die heimische Verarbeitungsindustrie einen Maisbedarf von etwa 1,2 Mio. t pro Jahr. Das bedeutete, dass der industrielle Bedarf in keinem anderen EU-Land so hoch ist in Relation zum im Inland erzeugten Mais. Die europäische Maisindustrie braucht etwa 15% des in der EU erzeugten Körnermaises. Die österreichische Maisindustrie braucht demgegenüber 60% des in Österreich erzeugten Maises. Die heimische Industrie ist daher auf Importe angewiesen - die österreichische Landwirtschaft kann den Bedarf gar nicht decken. Ausbau in Aschach - Zusatzbedarf von 100.000 t Mais Die Agrana erweitert derzeit ihr Werk in Aschach. Diese wird zur Kampagne 2017 in Betrieb gehen. Es wird ein zusätzlicher Bedarf von ca. 100.000 t Mais geschaffen werden. Mais bleibt spannend Es ist durchaus ein strategischer Vorteil für die Produzenten, starke Verarbeiter und damit eine stabile Nachfrage "vor der Haustür" zu haben. Die Situation der österreichischen Maisindustrie ist durchaus einzigartig in Europa. Kein Land hat eine so hohe industrielle Maisnachfrage. Gleichzeitig muss es ein strategisches Interesse geben, dass die heimische Veredelungsbranche ihre Marktanteile bzw. ihr Produktionsniveau hält. Unter all diesen Auspizien ist es wohl keine gewagte Prognose, wenn man behauptet, dass Mais langfristig attraktiv bleiben wird. 2017 steigt die industrielle Nachfrage nochmals um etwa 8% durch die gegenwärtig in Bau befindliche Ausweitung der Agrana im Werk Aschach. Die Industrie vertraut offenbar der heimischen Landwirtschaft, denn Investitionsentscheidungen in der Industrie sind durchwegs langfristig angedacht. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 3 Zwei Dinge gilt es zu beachten Fruchtfolgen Wir brauchen gesunde, "Diabrotica-taugliche" Fruchtfolgen am besten maximal ein Drittel Mais und nach Mais folgend jedenfalls Wintergetreide. Nach heutigem Wissensstand reicht dies aus den Maiswurzelbohrer in Schach zu halten.Erosionsschutz Dem Erosionsschutz müssen wir noch mehr Augenmerk schenken, denn regionale Starkregenereignisse werden ein Szenario auf das wir uns (leider) einstellen müssen. Jedenfalls ist der Mais ein Alleskönner. Wenn man bedenkt was mit Mais heute alles erzeugt wird, dass er das Futterrückgrat in der Tierproduktion ist und gleichzeitig ein Rohstoff für eine vielfältige und nachhaltige Industrie - dann könnte man meinen: Mais ist eine Wunderpflanze. Erntemeldung und Stammdatenerhebungsblatt 2016 Elektronische Abgabe von 16. November bis 15. Dezember 2016 möglich. Es wird in Erinnerung gerufen, dass mit der Neuregelung der Einhebung des AMA-Marketingbeitrages das Weingesetz dahingehend geändert wurde, dass die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt von Betrieben mit einer Ernte von Trauben aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, auf digitalem Weg abzugeben sind. Dazu hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) allen betroffenen Betrieben im Herbst 2013 ein Informationsschreiben und den Zugangscode für die elektronische Abgabe übermittelt. Beide Erhebungsbögen sind verpflichtend im Zeitraum 16. November bis 15. Dezember einzureichen. Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können wählen, ob sie die Erntemeldung und das Stammdatenerhebungsblatt weiterhin bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder ebenso die elektronische Abgabemöglichkeit nutzen. Sie sind aber keineswegs von der Abgabe der Erntemeldung und des Stammdatenerhebungsblattes befreit. Betriebe, die keine technische Möglichkeit haben, ihre Meldungen elektronisch abzugeben, können sich diesbezüglich an die zuständige Interessensvertretung (BBK) wenden. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 4 Mais-Ganzkornsilage mit Stickstoff konservieren Ganzkornsilos sind zwar luftdicht ausgeführt, dennoch kann ein Sauerstoffzutritt nicht völlig verhindert werden. Eine neue Technologie, die reinen Stickstoff in den Silo pumpt, soll das verhindern. Jeder Mais-Ganzkornsilo verfügt über ein Druckausgleichsventil, das die Siloanlage vor zu großem Unter- und Überdruck schützt. Lufteintrag in den Silo erfolgt immer bei der Entnahme durch den entstehenden Unterdruck, aber auch bei Abkühlung der Gärgase (überwiegend CO2) oberhalb des Maises. Bei einem Temperaturanstieg entsteht hingegen Überdruck und wertvolle Gärgase entweichen aus dem Silo. Der Gasausgleichssack kann gewisse Volumenveränderungen der Gärgase kompensieren. Mit einer Größe von rund 10% des Silovolumens schafft er es aber nicht, soviel CO2 nachzuliefern, wie durch den Massenabfluss von letztlich 100% des Silovolumens bei der Entleerung notwendig wäre. Dieser laufende Sauerstoffeintritt führt dazu, dass fortlaufend sauerstoffliebende Bakterien und Hefen aktiviert werden, solange bis der Sauerstoff wieder verbraucht ist. Das führt einerseits zu einem Massenverlust, d.h. man entnimmt aus der Siloanlage um einige Prozent weniger Trockenmasse als man hineingegeben hat, und andererseits zu einer Verschlechterung der Futterhygiene. Die Entwicklung von Hefezellen wird aktiviert, der Ethanolgehalt steigt und man findet auch einen Anstieg von Essigsäure. Dies zeigte sich auch in einem 2012 und 2013 von den Landwirtschaftskammern Oberösterreich und Steiermark durchführten Projekt, wo bei zwölf Versuchsbetrieben im Jahresverlauf leicht steigende Essigsäuregehalte der Mais-Ganzkornsilagen festzustellen waren. Bis dato versuchten die Bauern, über den Zusatz von Silierhilfsmitteln und durch das wiederholte Einblasen von CO2 die Situation zu verbessern. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 5 Ist Stickstoff die Lösung? In der Lebensmittelindustrie wird Stickstoff seit Jahrzehnten zur Konservierung verwendet, um z.B. Obst und Gemüse in Lagerräumen haltbar zu machen oder Kartoffelchips in der Verpackung in einer Schutzatmosphäre zu konservieren. Dieses Prinzip nahmen sich in den letzten Jahren auch mehrere Firmen zum Vorbild und entwickelten Anlagen, die auch in Ganzkornsilos ständig Stickstoff nachliefern und so eine konservierende Atmosphäre aufbauen. Ein Landwirt aus Pettenbach beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dieser Technik. Er hat mit einer steirischen Firma auf seinem Zuchtsauenbetrieb einen Prototyp für seinen 750 m3 Ganzkornsilo erprobt. Da diese Lösung für ihn nicht zufriedenstellend war, wandte er sich an einen anderen Anbieter. Mit einem Anbieter für Industriekompressoren aus Stadt Haag in Niederösterreich hat er in den letzten zwei Jahren eine Anlage entwickelt, die nun seine Erwartungen erfüllt. Funktionsprinzip Durch die Zufuhr von Stickstoffgas in den Silo soll verhindert werden, dass Luftsauerstoff von außen in den Silo gelangt. Einzigartig bei dieser Anlage ist die Steuerung ausschließlich über eine Druckmessanlage. Diese setzt die Stickstoffzufuhr in den Silo in Gang, sobald ein gewisser Unterdruck im Silo herrscht. Es wird solange Stickstoff eingebracht, bis nur mehr ein minimaler Unterdruck im Silo herrscht. Es wird kein Überdruck aufgebaut, da sonst der Stickstoff entweichen würde. Der Kompressor muss sehr leistungsfähig sein, daher wird ein Industrie-Schraubenkompressor verwendet. Vorläufermodelle mit Kolbenkompressoren haben sich nicht bewährt. Durch die modulare Bauweise der Anlage und unter Verwendung von Industriekomponenten ist hier eine ausreichend dimensionierte und langlebige Anlage entstanden. Der Stickstoff wird erzeugt, indem gefilterte und entfeuchtete Luft durch eine Hohlfasermembrane gepresst wird, die Stickstoff von den anderen Luftbestandteilen trennt. Die kompakte Anlage ist auf einen 200-Liter-Behälter aufgebaut, der mit bis zu 10 bar hochreiner Druckluft befüllt wird. Pro Stunde können je nach Anlagentyp bis zu drei Kubikmeter Stickstoffgas mit 98%iger Reinheit hergestellt werden. Die entfeuchtete Luft wird zusätzlich für den Betrieb der Fütterungsanlage verwendet. Durch die trockene Luft kommt es zu wesentlich weniger Verschleiß an den Futterventilen. Die Anlage kostet unter 10.000 Euro inkl. MwSt. Je nach Anlagengröße betragen die jährlich Wartungs- und Materialkosten, für Filterwechsel und Service laut Herstellerangaben im Durchschnitt rund 400 Euro. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 6 Messwerte Zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Anlage wurden von der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Institut für Tier, Technik und Umwelt, auf dem Betrieb zwei Messungen der Gaskonzentrationen im Ganzkornsilo im Sommer 2016 durchgeführt. Gaskonzentrationen im Ganzkornsilo in Prozent Die Tabelle zeigt die Messergebnisse im Vergleich zu den Werten des LK-Projektes 2013 und zu normaler atmosphärischer Luft. Leider konnte mit dem Messgerät der Stickstoffgehalt der Luft nicht bestimmt werden. Die Gehalte an Sauerstoffgehalt und Methan liegen aber auf vergleichbarem Niveau wie in den Messungen 2013. Auffällig ist jedoch der niedrige Gehalt an Kohlendioxid. Vermutlich ist Kohlendioxid durch Stickstoff ersetzt worden Die Wirkung der Konservierung durch Stickstoff soll durch weitere Messungen mit Mais der neuen Ernte 2016 überprüft werden. Ungewollte Trächtigkeiten in der Mutterkuhhaltung vermeiden Ungewollte Trächtigkeiten bei Jungrindern stellen ein großes Problem dar und müssen unbedingt vermieden werden. Jungrinder können ab einem Alter von fünf Monaten trächtig werden. Immer wieder kommt es vor, dass Jungrinder, die entweder als Einstellkalbinnen an Mastbetriebe verkauft werden oder im Alter von elf bis zwölf Monaten geschlachtet werden, trächtig sind. Die Trächtigkeit wird vom Halter sehr oft nicht bemerkt. Dem Beschautierarzt, der am Schlachthof seinen Dienst macht, entgeht die Trächtigkeit nicht. Auch der Mastbetrieb, der eine Einstellkalbin zur Mast gekauft hat, wird die Trächtigkeit bemerken. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 7 Frage des Tierschutzes und der Ethik Es ist moralisch verwerflich, bewusst trächtige Jungrinder oder Kalbinnen zur Schlachtung zu bringen und kein Bauer richtet seinen Betrieb dahingehend aus. Der Mutterkuhhalter muss alles tun, um das Inverkehrbringen von unerkannt bzw. erkennbar trächtigen Jungrindern (zur Schlachtung oder als Einstellkalbin) zu verhindern. Neben den Fragen des Tierschutzes und der Ethik sind Fragen der Haltung und des Managements auf dem Mutterkuhbetrieb entscheidend. Ungewollte Trächtigkeiten ausschließen Das Hauptaugenmerk gilt die Vermeidung von ungewollten Trächtigkeiten. Wenn Jungrinder trächtig werden, ist es schon zu spät. Die Vermeidung ist eine Frage der Haltung und des Betriebsmanagements. Zuchtstiere, die in Mutterkuhherden als Deckstiere eingesetzt sind, laufen immer häufiger ganzjährig mit den Mutterkühen in der Herde mit. Sie tragen dazu bei, dass kurze Zwischenkalbezeiten erreicht werden (Ziel: 365 Tage) und dass damit die Mutterkuhhaltung wirtschaftlich ist. Geschlechtsreife kommt früher als erwartet Bei weiblichen Rindern ist mit dem Eintreten der Geschlechtsreife bereits ab dem vierten bis sechsten Monat zu rechnen (H. Bostedt, 2003). Nach Hampel (2005) zeigt sich die Brunst bei weiblichen Jungtieren in Alter von sechs bis acht Monaten. Abhängig ist die Geschlechtsreife von mehreren Merkmalen:dem Rasseneinfluss: frühreife Rassen werden früher geschlechtsreifKreuzungstiere sind frühreiferder Ernährung: eine optimale Versorgung mit Energie und Eiweiß führt zu einer früheren GeschlechtsreifeBewegung und Licht fördern das Eintreten der Brunst lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 8 Männliche Jungtiere werden später geschlechtsreif Männliche Rinder erreichen die Geschlechtsreife erst zwei bis vier Monate später; im Durchschnitt erst mit zehn Monaten. Obwohl sie sehr schnell das Aufspringen nachahmen, können sie bis zum Alter von etwa zehn Monaten nicht decken, da sie keinen befruchtungsfähigen Samen entwickeln. Auch bei den männlichen Tieren haben die Rasse, die Ernährung und Bewegung und Luft einen positiven Einfluss auf das Eintreten der Geschlechtsreife. Verhindung von ungewollten Trächtigkeiten bei Jungtieren Je nach der Herdenführung am Betrieb richtet sich die Strategie, um ungewollte Trächtigkeiten bei Jungtieren zu verhindern. Es gibt nur ein sicheres Mittel, um das zu verhindern: befruchtungsfähige Stiere dürfen nicht mit brünstigen weibliche Jungtieren zusammen kommen. Die Frage ist hier, ob ein Zuchtstier in der Herde mitläuft und ob die männlichen Tiere kastriert werden Herdentrennung im Sommer und im Winter Nur im Fall, dass kein Zuchtstier mitläuft und die männlichen Jungtiere kastriert werden, ist eine ungewollte Trächtigkeit auszuschließen. Bei allen anderen Fällen ist eine Herdentrennung notwendig. Der Mutterkuhbetrieb muss sich überlegen, wie er das im Sommer bei den Weideflächen bewerkstelligen kann. Im Winter ist die große Herausforderung die Stallhaltung und ob hier eine Herdentrennung möglich ist. Sommer und Winter gilt, dass die Koppel- bzw. Boxentrennung stabil und sicher ausgeführt sein muss. Brünstige Tiere sind unberechenbar und überwinden Zäune und Absperrungen sehr energisch. Trächtigkeitsuntersuchungen im Zweifelsfall Der Tierhalter muss Trächtigkeitsuntersuchungen machen lassen, wenn er den Verdacht hegt, dass das eine oder andere weibliche Jungrind trächtig ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein brünstiges weibliches Jungrind in die Box oder Koppel des Zuchtstieres eingedrungen ist. Der Tierhalter muss dann eine Entscheidung bezüglich der weiteren Verwendung der trächtigen Jungrinder treffen. Bei sehr frühen Trächtigkeiten ist das Leben der Tiere bei der Abkalbung in Gefahr, ein Abbruch der Trächtigkeit kann daher eine Entscheidung im Sinne des Tierschutzes sein. Trächtigkeitsuntersuchungen sind im Trächtigkeitsstadium von sechs bis neun Wochen sehr erfolgreich. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 9 SVB: Erholung und Auszeit vom Pflegealltag Erste Termine für diese Gesundheitsaktion im Jahr 2017 stehen fest. Die Betreuung in vertrauter Umgebung ist für pflegebedürftige Menschen besonders wertvoll. Gerade im bäuerlichen Bereich werden Familienangehörige meist zu Hause gepflegt. So erfüllend es sein kann, jemandem helfen zu können, so schnell kann für den Pflegenden die Herausforderung plötzlich zur Überforderung werden. Damit die Pflegenden nicht die eigenen Bedürfnisse zulasten der Gesundheit vernachlässigen und die Mehrfachbelastung von Landwirtschaft, Familienalltag, Haushalt und Pflege für sie nicht zur Isolation führt, bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ihnen durch zweiwöchige Gesundheitsaktionen Hilfe und Unterstützung an. Bei der Entscheidung, die Pflege eines Familienangehörigen zu übernehmen, werden die körperlichen und seelischen Anforderungen oft unterschätzt. Was meist mit einfachen Hilfen im Alltag beginnt, kann sich nach und nach zu typischen Pflegetätigkeiten entwickeln, die viel Zeit beanspruchen und durchaus anstrengend sind. Der Pflegling wird im Laufe der Zeit schwächer und der Angehörige immer weniger belastbar. Deshalb ist es besonders wichtig, auch im Vorhinein schon über die richtigen Pflegetechniken Bescheid zu wissen. Während des Aufenthaltes bekommen die Teilnehmer daher von einem Fachreferenten Tipps und Hilfen für die körperliche Bewältigung der Pflege, die richtige Lagerung des Pfleglings und werden bei Vorträgen über das Thema Demenz informiert. Von wesentlicher Bedeutung ist auch der gegenseitige Austausch der Teilnehmer während des sehr gemeinschaftlichen Aufenthaltes. Mit bestimmten Rahmenbedingungen und Problemsituationen haben fast alle zu kämpfen. Die tragende Idee der Gesundheitsaktion ist deshalb, gemeinsam Verbesserungen beziehungsweise Erleichterungen für den Alltag zu erarbeiten. Für das seelische Wohlbefinden sorgen während der zwei Wochen Übungen zur Stärkung des Selbstwertgefühles und psychologische Beratung in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen. Ein abwechslungsreiches Programm mit Nordic Walking, Gruppentänzen, Spaziergängen, Wirbelsäulentraining und Entspannungsmassagen ergänzt den Aufenthalt. Um die verdiente Auszeit zu ermöglichen, muss rechtzeitig eine Ersatzpflege organisiert werden. Die Gesundheitsaktion "Pflegende Angehörige" können Frauen und Männer in Anspruch nehmen, die die Hauptlast der Pflege tragen und bei der SVB kranken- und/oder pensionsversichert oder in der Krankenversicherung anspruchsberechtigt sind. Die Termine im 1. Halbjahr 2017 sind von 12. bis 26. Jänner im Hotel Weiss in Pühret (OÖ), von 17. bis 31. Jänner im Hotel Müllner in Marz (Burgenland), von 22. Februar bis 8. März im Gasthof Ramswirt in Rams/Gloggnitz (NÖ), von 1. bis 15. März in der Waldpension Nebelstein in Maissen/Harbach (NÖ), von 26. März bis 9. April im Hotel Kohlerhof in lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 10 Fügen (Tirol), von 28. März bis 11. April im Hotel Lavendel in Windischgarsten (OÖ) sowie von 27. Juni bis 11. Juli im Hotel Kobleder in Mettmach (OÖ). Interessierte erhalten nähere Auskünfte im SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen, im Internet unter www.svb.at/gesundheitsaktionen sowie telefonisch unter 0732/7633-4370. Liquide dank Fremdkapital Nicht nur im Rahmen von Investitionstätigkeiten hat Fremdkapital eine große Bedeutung, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind viele Betriebe auf die Aufnahme von Krediten angewiesen. Doch wieviel Fremdkapital verträgt der Betrieb?Bei der Aufnahme von Fremdkapital muss sichergestellt sein, dass das Unternehmen auch weiterhin liquide bleibt. Dies bedeutet, dass entstandene Zahlungsverpflichtungen jederzeit vollständig und termingerecht beglichen werden können, ohne das Konto wesentlich, beziehungsweise über einen längeren Zeitraum zu überziehen. Zudem sollte die Deckung des privaten Verbrauchs sichergestellt sein. Kalkulation unumgänglich Um festzustellen, welche Summe aufgenommen werden kann, sind entsprechende Kalkulationen notwendig. Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich hat sich vor allem die Ermittlung der Kapitaldienstgrenzen zur Beurteilung der Liquidität etabliert. Dabei wird zwischen kurzfristiger, mittelfristiger und nachhaltiger Kapitaldienstgrenze unterschieden. Ermittlung der Kapitaldienstgrenzen Gesamteinkommen: - Privatverbrauch und Lebensunterhalt - Sozialversicherungsbeiträge = Über-/Unterdeckung des Verbrauchs - Tilgung Fremdkapital = Nachhaltige Kapitaldienstgrenze + Abschreibungen Gebäude = Mittelfristige Kapitaldienstgrenze + Abschreibungen Maschinen und Geräte = Kurzfristige Kapitaldienstgrenze Ausgangsbasis für die Berechnung der Kapitaldienstgrenzen ist das Gesamteinkommen, also die Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (=Ertrag minus Aufwand) plus die Einkünfte aus Nebeneinkommen (z.B.: Löhne, Gehälter, Mieteinnahmen), sowie die Sozialtransfers (z.B.: Kinder- und Familienbeihilfe, Renten). Werden die Aufwendungen für den Privatverbrauch und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 11 errechnet sich die Über- oder Unterdeckung des Verbrauchs. Um die nachhaltige Kapitaldienstgrenze festzustellen, müssen die Tilgungsverpflichtungen bereits bestehender Kredite abgezogen werden. Werden die Abschreibungen für Gebäude, beziehungsweise auch die Abschreibungen für Maschinen und Geräte dazu addiert, errechnet sich die mittelfristige, beziehungsweise die kurzfristige Kapitaldienstgrenze. Genaueres Ergebnis dank gesamtbetriebliche Aufzeichnungen Als Basis für die Berechnung eignen sich vor allem Aufzeichnungen aus der eigenen Buchhaltung, sowie Daten aus der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung. Fehlen derartige Aufzeichnungen, müssen über Standard- beziehungsweise Normwerte die betriebsindividuellen Einkünfte annäherungsweise errechnet werden. Zielwerte Um eine solide Liquidität zu erreichen, sollten die zukünftigen Kreditraten (Tilgung inklusive Zinsen) unter der nachhaltigen Kapitaldienstgrenze liegen. Wenn während der Kreditlaufzeit keine größeren Reparaturen oder Ersatzinvestitionen in Gebäude oder bauliche Anlagen zu erwarten sind, kann die Höhe der Kreditrate auch zwischen der nachhaltigen und mittelfristigen Kapitaldienstgrenze liegen. Die Zahlungsfähigkeit des Betriebes bleibt in diesem Fall erhalten, da die kalkulierten Abschreibungen für Gebäude und bauliche Anlagen zur Kredittilgung herangezogen werden. Liegt die Kreditrate deutlich über der mittelfristigen Kapitaldienstgrenze, ist Vorsicht geboten. In diesem Bereich stehen dem Betrieb keine Geldmittel für Ersatzinvestitionen zur Verfügung. Erreicht die Höhe der Kreditrate die kurzfristige Kapitaldienstgrenze oder wird diese sogar überschritten, ist die Existenz des Betriebes in großer Gefahr, entsprechende Gegenmaßnahmen sind unausweichlich Darstellung anhand eines Beispiels Ein Betrieb verfügt über folgende Daten: Gesamteinkommen 38.599 Euro - Privatverbrauch und Lebensunterhalt - 28.618 Euro - Sozialversicherungsbeiträge - 3.036 Euro = Über-/Unterdeckung des Verbrauchs = 6.945 Euro - Tilgung Fremdkapital - 3.045 Euro = Nachhaltige Kapitaldienstgrenze = 3.900 Euro + Abschreibungen Gebäude + 5.376 Euro = Mittelfristige Kapitaldienstgrenze = 9.276 Euro + Abschreibungen Maschinen und Geräte + 6.154 Euro = Kurzfristige Kapitaldienstgrenze = 15.430 Euro Die nachhaltige Kapitaldienstgrenze liegt bei 3.900 Euro. Der Betrieb könnte somit jährlich 3.900 Euro für einen zusätzlichen Kredit ausgeben, ohne die Liquidität zu gefährden. Zudem ist es in diesem Fall auch möglich, die Abschreibungen in vollem Ausmaß für lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 12 Ersatzinvestitionen zu verwenden. Sollten am Betrieb keine Investitionen oder größere Reparaturen an Gebäuden und baulichen Anlagen während der Kreditlaufzeit anfallen, könnten bis zu 9.276 Euro für den jährlichen Kapitaldienst aufgewendet werden. Dieser Wert gilt jedoch als obere Grenze und ist für die Inanspruchnahme einer Investitionsförderung bereits zu hoch. Übersteigen die geplanten jährlichen Kosten für den zusätzlichen Kredit 9.276 Euro, so ist davon dringend abzuraten, sollte zusätzlich auch die kurzfristige Kapitaldienstgrenze von 15.430 Euro überschritten werden, kommt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit während der gesamten Kreditlaufzeit zu Liquiditätsengpässen bis hin zur Existenzgefährdung LK bietet Beratungsangebot Eine sorgfältige Finanzierbarkeitsplanung ist vor der Aufnahme von Krediten unumgänglich. Die LK Tirol bietet dazu unter anderem das Betriebskonzept und die Betriebsplanung an. Dabei werden umfangreiche Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Betriebes angestellt, das Ergebnis entsprechend besprochen und mögliche Entwicklungsschritte aufgezeigt. Noch genauere Ergebnisse zu Kennzahlen und Schwachstellen am eigenen Betrieb liefert der Arbeitskreis Unternehmensführung. Die Teilnehmer erlernen Schritt für Schritt die Erstellung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen, die als wertvolle Entscheidungsgrundlage am Betrieb dienen und stärken ihre Unternehmerkompetenz. Information Bei Interesse oder Fragen zum Thema, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Recht, Wirtschaft und Forst, Romana Painer, Tel.-Nr.: 05 92 92-1208. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 13 ÖKL-Kolloquium zu "Traktor und Landmaschine im Straßenverkehr" Am 6. Dezember in der HBLFA Francisco Josephinum in Wieselburg. Das Verkehrsaufkommen steigt und die Landwirtschaft leistet - wenngleich unfreiwillig - einen beachtlichen Beitrag dazu: Aufgrund des Strukturwandels werden Flächen in großer Entfernung übernommen, neue Produktionszweige haben die Zunahme von Transportkapazitäten zur Folge. Die Zeitfenster für Anbau und Ernte werden durch Wetterkapriolen kürzer, was durch erhöhte Schlagkraft ausgeglichen wird und zunehmende Arbeitsbreiten im Verbund mit höheren Massen bedingt. Hier ist eine Fülle an Vorschriften einzuhalten, zu deren Verständnis das ÖKL mit seinem Kolloquium "Traktor und Landmaschine im Straßenverkehr" am 6. Dezember in der HBLFA Francisco Josephinum beitragen will. Dazu wurde eine Reihe von Referenten eingeladen, die das Thema von allen Seiten beleuchten werden. Johannes Hütter (Landesschul-Inspektor Steiermark) etwa wirft einen Blick darauf, wie es ist "Unterwegs mit breiten und leistungsfähigen Maschinen" zu sein, Franz Handler (HBLFA Francisco-Josephinum) informiert über "Achslasten am Traktor: nur zu bald über- und unterschritten!", Manuela Schandl (Amt der NÖ Landesregierung) befasst sich mit der "Praxis der Routengenehmigung", Patrick Majcen (LK Österreich) geht auf die "Führerscheinrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft" ein, Stefan Dirnberger (RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft.m.b.H.) zeigt auf, wo bei "Gefahrguttransporten: Die Grenzen der Handwerkerregelung" sind, Reinhard Allerstorfer (Maschinenring OÖ) geht der Frage nach "Ladungssicherung - inzwischen kein Thema mehr?", Helmut Scherzer (Vereinigung Lohnunternehmer Österreich - VLÖ) befasst sich mit der Frage "Landwirtschaftliche Transporte: Noch landwirtschaftlich - oder doch gewerblich?", Herbert Atzlinger (Atzlinger GmbH) geht ein auf "Die Vorgaben dereuropäischen Bremsenverordnung" und Wilhelm Schagerl (SVB) informiert zum Abschluss über die "Straßenverkehrstaugliche Ausrüstung von Landmaschinen". Die Veranstaltung findet am 6. Dezember 2016 von 9:30 bis zirka 17 Uhr im Festsaal der HBLFA Francisco Josephinum (Schloss Weinzierl 1, 3250 Wieselburg) statt. Die Tagungsgebühr samt Unterlagen beträgt 40 Euro für Teilnehmer mit Betriebsnummer (60 Euro ohne Betriebsnummer). Für ÖKL-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Die Veranstalter ersuchen um rechtzeitige Anmeldung bis 25. November: per E-Mail unter [email protected] oder per Fax unter 01/5051891-16 (Formular ist unter www.oekl.at zu finden). lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 14 Wo man am Hof Strom sparen kann Steirische Landwirte können zwischen drei und fünf Millionen Euro pro Jahr an Stromkosten sparen - das zeigen die ersten Ergebnisse aus einem gemeinsamen Pilotprojekt der Kammer und der Energie Steiermark. Auf 22 landwirtschaftlichen Betrieben wurde der Stromverbrauch gemessen und betriebsspezifische Energiesparmaßnahmen erarbeitet. Diese werden bis Mitte 2017 umgesetzt und hinsichtlich ihres praktischen Einsparungspotenzials untersucht. Die Zwischenergebnisse zeigen, dass je nach Betriebssparte bis zu 30% Strom eingespart werden können. Typische Stromfresser sind alte Heizungspumpen, Kühl- und Kälteanlagen, drehzahlfeste Motoren bei Pumpen und Ventilatoren, alte Beleuchtungskörper, e-Heizstäbe sowie in die Jahre gekommene Haushaltsgeräte. Nicht immer sind neue Technologien der Schlüssel zu höherer Effizienz. Häufig werden durch organisatorische sowie einfache Do-it-yourself-Maßnahmen hohe Einsparungen erzielt. Der erste Schritt Energiesparen ist harte Arbeit. Der erste Schritt ist eine Auflistung der am Betrieb vorhandenen Stromverbraucher sowie deren Einsatzzeiten und Leistungsaufnahmen. Im Anschluss werden für die größten Verbraucher Effizienzmaßnahmen erarbeitet und wirtschaftlich bewertet. Dabei kann es erforderlich sein, Strommessungen durchzuführen. Das Wohl der Tiere sowie die praktische Umsetzbarkeit stehen stets im Mittelpunkt. Vieles möglich Eine Photovoltaikfläche von 1.000 m2 reicht theoretisch aus, um die Jahresenergiebilanz eines Milchviehbetriebes zu decken. Neue, ganzheitliche Lösungsansätze versuchen dieses -Potenzial zu nutzen und zeigen sich in der Speicherung von überschüssigem Sonnenstrom in Form von Eiswasser zu Kühlzwecken sowie in der Nutzung der Abwärme mittels Wärmetauschern und Wärmepumpen. Die Vision eines energieautarken Bauernhofes rückt in greifbare Nähe. Die Energiezukunft bleibt spannend. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 15 Fachtagung Energieeffizienz und E-Mobilität, 17. November 2016, Graz Die Fachtagung am 17. November, von 9 bis 17 Uhr, im Steiermarkhof in Graz, geht der Frage nach, wie innovative Energiesparlösungen und nachhaltige Energietechnologien intelligent zusammenspielen können. Welche Effizienzmaßnahmen sind wirtschaftlich und praktisch realisierbar? Anmeldung unter Tel. 0316/8050-1305, [email protected] oder online auf www.lfi.at. Der Tagungsbeitrag beträgt 15 Euro inklusive Kaffeepausen für geförderte Teilnehmer und 75 Euro für nicht geförderte Teilnehmer. Rechtstipp: Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung Im Zuge einer Scheidung sollte jeder Partner für sich überlegen, ob ein Verzicht auf Unterhalt eine tragbare Lösung darstellt. Dass ein "Verzicht auf den Unterhalt auch im Falle unverschuldeter Not, geänderter Rechtslage, geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse", die Möglichkeit ausschließt, selbst in einer Notsituation Unterhaltsforderungen an den ehemaligen Ehepartner zu richten, ist allgemein bekannt und auch oft so beabsichtigt. Nicht bedacht wird dabei aber, dass eine derartige Vereinbarung mitunter auch weitreichendere Folgen wie etwa den Verlust der Mindestsicherung nach sich zieht. Die Mindestsicherung stellt eine sekundäre Leistung dar. Anspruchsberechtigte Personen müssen daher vor Antragstellung alle ihnen zumutbaren, zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um überhaupt einen derartigen Antrag stellen zu können. Sofern ein Ehegatte Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, muss daher zuerst dieser geltend gemacht werden. Wird allerdings auf diesen Anspruch im Rahmen der Ehescheidung verzichtet, so verliert man damit gleichzeitig die Möglichkeit, zu irgendeinem späteren Zeitpunkt Mindestsicherung zu beantragen. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 16 Änderungen für die Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben Die Grunderwerbsteuer ist bei jeder grundbücherlichen Übertragung vom neuen Eigentümer abzuführen. Werden Grundstücke oder ganze Liegenschaften an familienfremde Personen verkauft, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises (Verkehrswert). Bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie war bis Ende 2015 ausschließlich der land- und forstwirtschaftliche Einheitswert die Grundlage für die Bemessung dieser Steuer. Diese Aussage gilt für den land- und forstwirtschaftlichen Teil des Betriebes auch weiterhin. Der begünstigte Personenkreis wurde sogar ausgeweitet. Nunmehr wird auch bei Übergaben an Nichten und Neffen der Einheitswert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ausnahme: Wert des Wohnhauses Der Wert des Wohnhauses ist jedoch künftig in jedem Fall gesondert zu ermitteln. Hier liegt die große Umstellung bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer. Dasselbe gilt für Grundstücke, die langfristig nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (Schotterund Deponieflächen, Golfplatzareale, Parkplätze, vermietete oder verpachtete Liegenschaften, Baurechte, ...). Diese sind nicht im land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert abgebildet. Werden derartige Vermögensbestandteile übergeben, so ist hier der Verkehrswert die Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Ermittlung des Wertes für das Wohnhaus Im landwirtschaftlichen Bereich ist nur der Gebäudewert zu ermitteln. Der Grundwert (die Hoffläche) ist im Regelfall Teil des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes. Der Übernehmer kann prinzipiell zwischen drei Varianten bei der Ermittlung des Gebäudewertes wählen: 1.) Pauschalwertmodell Dabei wird die Wohnnutzfläche des bewohnten Gebäudes ermittelt und dieses Flächenausmaß mit dem für Tirol verordneten Baukostenfaktor von 1.370 Euro/m2 multipliziert. Kellergeschosse sind mit 35 Prozent in der Berechnung zu berücksichtigen. Wertabschläge gibt es auch für ältere Gebäude, bei welchen in den letzten Jahren kaum Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden sind. 2.) Wertermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels Bei dieser Methode könnte anhand vergleichbarer Kauffälle der Wert des Bauernhauses nachgewiesen werden. Bäuerliche Wohnhäuser werden selten verkauft und sind bezüglich Alter, technischer und baulicher Ausstattung sowie der Kubatur sehr unterschiedlich. Diese Methode wird mangels vergleichbarer Fälle wohl selten angewendet werden können. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 17 3.) Wertermittlung aufgrund eines Sachverständigengutachtens. Derartige Gutachten verursachen Kosten und sind nur in speziellen Fällen erforderlich. Versicherungsschutz für pflegende Personen Speziell im bäuerlichen Bereich wird die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen als selbstverständlich angesehen und zu Hause durchgeführt. Die Pflege eines anderen Menschen ist keine einfache Aufgabe und verlangt neben großem Engagement der Angehörigen oftmals auch deren gänzliche Beanspruchung als Arbeitskraft. Es stellt sich bei betreuenden Personen oftmals die Frage nach dem sozialen Schutz in Hinblick auf Krankenversicherung oder einer freiwilligen Pensionsversicherung.Derzeit bestehen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pensionsversicherung unterschiedliche Möglichkeiten der Weiter- bzw. Selbstversicherung, welche nachstehend kurz und übersichtlich zusammengefasst werden: 1. Krankenversicherung Angehörige eines Pflegegeldbeziehers,die den pflegebedürftigen Versichertenmit Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft (mindestens 30 Stunden/Woche)nicht erwerbsmäßigin häuslicher Umgebung pflegen, sind in der Krankenversicherung anspruchsberechtigt und die Pflegeperson ist bei Pflege eines Bauernpensionisten in der Bauernkrankenversicherung beitragsfrei mitversichert.Kurzzeitunterbrechungen, z. B. durch Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson, unterbrechen den Krankenversicherungsschutz grundsätzlich nicht. Diesem Krankenversicherungsschutz nach dem Sozialversicherungsrecht der Bauern (BSVG) unterliegen unter den genannten Voraussetzungen folgende Personen:der Ehepartner bzw. eingetragene PartnerVerwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z. B. Cousin/Cousine)Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder/Elterneine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die mit ihm in Hausgemeinschaft lebt und den Haushalt unentgeltlich führt. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 18 2. Pensionsversicherung - nur auf Antrag! Für die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige sind folgende Voraussetzungen notwendig:Pflege eines/einer nahen Angehörigen in häuslicher UmgebungGänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die PflegeAnspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3Aufgabe der pflichtversicherten Erwerbstätigkeit wegen der PflegeVorversicherungszeit (wie bei der Weiterversicherung)Antragstellung (wie bei der Weiterversicherung) Die Weiterversicherung kommt nur für einen Pflegefall je Person in Betracht, wird nur auf Antrag gewährt und beginnt spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Kurzzeit-unterbrechungen durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson unterbrechen diese Pensionsversicherung nicht. Die Weiterversicherung endet erst mit dem Wegfall einer der obigen Voraussetzungen oder mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die pflegende Person den Austritt aus dieser Versicherung erklärt. Eine begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung ist sowohl nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) möglich. Zuständige Sozialversicherungsträger können somit die Pensionsversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bzw. Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbahn sein, je nachdem, wo Vorversicherungszeiten erworben wurden. Für die Weiterversicherungsmonate fallen für die Versicherten keine Beiträge an, diese werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen.Dem Antrag auf Weiterversicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung sind Bescheide über den Pflegegeldanspruch der zuständigen Stelle sowie eine Bestätigung/Erklärung über die Ausscheidung aus der Pflichtversicherung, um den nahen Angehörigen unter gänzlicher Beanspruchung der Arbeitskraft in häuslicher Umgebung zu pflegen, beizulegen. Ebenso ein Nachweis der Angehörigeneigenschaften zum Pflegebedürftigen und - soweit vorhanden - Vorlage diesbezüglicher Urkunden. Die Angehörigeneigenschaft für die Berechtigung einer Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung erstreckt sich auf folgende Personen:Ehepartner bzw. eingetragene PartnerLebensgefährteVerwandte oder Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie (z. B. Cousin/Cousine)Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder/Eltern.Personen, die bislang noch nicht pensionsversichert waren, können ebenso für die Pflege eines Angehörigen Pensionsversicherungszeiten erwerben. Die Selbstversicherung ist jedoch nur nach dem ASVG möglich und die hiefür zuständigen Versicherungsträger sind somit die Pensionsversicherungsanstalt bzw. die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau. Für diese freiwillige Versicherung sind folgende Voraussetzungen notwendig:Pflege eines/einer nahen Angehörigen in häuslicher UmgebungAnspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 des BundespflegegeldgesetzesErhebliche Beanspruchung der ArbeitskraftEntsprechende Antragstellung und Wohnsitz im InlandAuch bei der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung werden die Beiträge zur Gänze vom Bund getragen und die Zeiten mit einer entsprechenden Beitragsgrundlage im Pensionskonto berücksichtigt.Darüber lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 Seite 19 hinaus bietet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) auch einen Krankenversicherungsschutz für Pflegepersonen mit sozialer Schutzbedürftigkeit, die auf Grund der intensiven Pflege eines nahen Angehörigen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und auch sonst keine Möglichkeit (etwa über eine Mitversicherung als Angehöriger) besteht, einen Krankenversicherungschutz zu erlangen. Angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten empfiehltes sich daher im Bedarfsfall, die angebotenen Beratungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer Tirol bzw. der zuständigen Sozialversicherungsträger in Anspruch zu nehmen. Agrar Think Tank für Junglandwirte am 25. November in Linz Anmeldung bis 18. November möglich. Der Agrar Think Tank ist eine Initiative des Ökosozialen Forums in Kooperation mit der Landjugend Österreich und der Österreichischen Jungbauernschaft und ist eine Denkfabrik, die zum Ziel hat, zukunftsfähige Denkansätze für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu entwickeln. Es sollen verschiedene agrarische (Jugend-)Organisationen vernetzt und Zukunftsfragen ohne Scheuklappen diskutiert werden. Zu diesem Zweck werden diverse Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen für verschiedene Zielgruppen organisiert. Die nächste AgrarThinkTank-Veranstaltung findet am 25. November 2016 in Linz statt, wo es um Innovation auf landwirtschaftlichen Betrieben geht: Was ist Innovation eigentlich und wie kann diese aussehen? Wie kann ich Ideen umsetzen und für eine solide Finanzierung sorgen? Wie kann ich eine innovative Idee weiterentwickeln? Welche Ideen haben andere HofübernehmerInnen? Beim AgrarThinkTank-Modul agrar.spirit.enterprise findest Du darauf Antworten. In Gruppen werden Ideen der Teilnehmer bearbeitet. Nähere Informationen dazu finden sich im Programm anbei. Das Modul richtet sich an Junglandwirte/innen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen möchten oder bereits übernommen haben. Die Teilnehme ist kostenlos, wobei die Teilnehmeranzahl mit 20 Personen begrenzt ist! Falls Du Deine Idee mit uns teilen und weiterentwickeln sowie vom gemeinsamen Erfahrungsaustausch profitieren möchtest, schreib uns zwei Zeilen dazu in der Anmeldung. Wichtig: Für die Teilnahme ist unbedingt eine Anmeldung bis 18. November 2016 erforderlich. Diese ist zu richten an: [email protected]. lko.at/Newsletter vom 10.11.2016 agrar.spirit.enterprise_25.112016 Bio Österreich 2016 Seite 20
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