Tarifblatt Tarif: Vollstrom komplett, Preisstand 14.01.2017 Der Tarif Vollstrom komplett der ENSTROGA GmbH mit Preisstand 14.01.2017 gilt bis auf Widerruf für Kunden mit Standardlastprofil. Verbrauch von (kWh) Verbrauch bis (kWh) Arbeitspreis netto (cent) / kWh Arbeitspreis brutto (cent) / kWh Grundpreis netto (EUR) / Monat Grundpreis brutto (EUR) / Monat Bonus in % 0 1499 7,90 9,48 3,50 4,20 0 1500 1999 8,70 10,44 3,50 4,20 80,0 2000 2999 8,70 10,44 3,50 4,20 78,7 3000 3999 8,70 10,44 3,50 4,20 77,2 4000 4999 8,70 10,44 3,50 4,20 76,4 5000 5999 8,70 10,44 3,50 4,20 75,8 6000 9999 9,40 11,28 6,00 7,20 78,3 10000 100000 9,40 11,28 6,00 7,20 0 Die oben aufgeführten Preise enthalten nicht die an den örtlichen Netzbetreiber zu entrichtenden Systemnutzungsentgelte, Steuern, Gebühren und Abgaben auf Netz und Energie, die KWK-Pauschale, die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag. Neukundenbonus Der Bonus gilt für Neukunden. Der Bonus wird grundsätzlich auf der Grundlage des vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauchs berechnet und gilt auf die Gesamtsumme, die sich aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammensetzt. Ist allerdings der tatsächliche Verbrauch nach zwölf Monaten geringer als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, wird der Bonus auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Sollte der tatsächliche Verbrauch höher sein als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, so bleibt dennoch letzterer Grundlage für die Berechnung des Bonus. Gleiches Prinzip gilt für den Arbeitspreis und den Grundpreis. Übt der Kunde innerhalb der ersten zwölf Monate ein Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Umzugs) aus, so wird der Bonus auf Basis des bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstandenen tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Übt der Energieversorger innerhalb der ersten zwölf Monate ein Sonderkündigungsrecht aus, verliert der Kunde den Anspruch auf den Bonus. Die Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Teilzahlungsbeträgen ist ausgeschlossen. Der Bonus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in der ersten Jahresabrechnung nach Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraums gewährt. Bedingungen für den Tarif Vollstrom komplett: Online-Abschluss des Stromlieferauftrags Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse zur Kundenkorrespondenz Zahlung per Bankeinzug / SEPA-Lastschrift oder Zahlschein Für den Fall, dass der Kunde nicht oder nicht mehr alle für diesen Tarif notwendigen Bedingungen erfüllt, ist ENSTROGA berechtigt, den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulösen. Sonstige Gebühren In Ausnahmefällen, in denen durch Verschulden oder aus Veranlassung des Kunden ein außerordentlicher Mehraufwand entsteht, erhebt ENSTROGA folgende Gebühren: Rücklastschriften ENSTROGA verrechnet Ihnen die Gebühren, die bei einer von Ihnen angewiesenen Rückbuchung des Bankeinzugs anfallen, in der Höhe, wie sie uns unser Kreditinstitut berechnet. Kosten für Mahnschreiben Sollten wir Ihnen ein Mahnschreiben (letztes Mahnschreiben) per Einschreiben zukommen lassen müssen, stellen wir Ihnen dafür 5,00 EUR in Rechnung. Sonstiges Für jegliche Rechnung, die spezifisch auf Kundenwunsch ausgestellt wird, erheben wir eine Gebühr von 10,00 EUR (mit Ausnahme von Smart Meter Kunden). Information über den Teilzahlungsbetrag (TZB): Basis für den Teilzahlungsbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch in kWh. Auf Basis dieser Angabe berechnen wir die Jahresenergiekosten im Voraus und heben einen monatlichen Teilzahlungsbetrag ein. Wir weisen darauf hin, dass bei der Berechnung des Teilzahlungsbetrags der Neukundenbonus nicht berücksichtigt wird. Der Neukundenbonus wird auf der Jahresrechnung berücksichtigt bzw. gutgeschrieben. Eingeschränkte Preisgarantie Der Grundpreis (Energie) und der Arbeitspreis (Energie) werden für 12 Monate ab Lieferbeginn garantiert. Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Dies bedeutet, dass ENSTROGA während der Gültigkeit der Preisgarantie – mit Ausnahme hoheitlich festgelegter Preisbestandteile (z.B. USt., Steuern, Abgaben) – keine Preiserhöhungen vornehmen wird. Zahlungsart (Jahresabrechnung und monatliche Teilbeträge) Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug / SEPA-Lastschrift oder Zahlschein. Vertragslaufzeit Lieferverträge im Tarif Vollstrom komplett werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und beinhalten eine vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann der Vertrag vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich gekündigt werden. Versorgungsgebiet: Derzeit können Haushalte in sämtlichen Bundesländern Österreichs mit Strom von ENSTROGA beliefert werden. Weitere Informationen auf www.enstroga.at
© Copyright 2024 ExpyDoc