Preisblatt Vollstrom

Tarifblatt
Tarif: Vollstrom, Preisstand 01.12.2016
Der Tarif Vollstrom der ENSTROGA GmbH mit Preisstand 01.12.2016 gilt bis auf Widerruf für Kunden mit Standardlastprofil.
Verbrauch von
(kWh)
Verbrauch bis
(kWh)
Arbeitspreis netto
(cent) / kWh
Arbeitspreis brutto
(cent) / kWh
Grundpreis netto
(EUR) / Monat
Grundpreis brutto
(EUR) / Monat
Bonus in %
0
1499
7,90
9,48
3,50
4,20
0
1500
1999
8,70
10,44
3,50
4,20
87,80
2000
2999
8,70
10,44
3,50
4,20
86,75
3000
3999
8,70
10,44
3,50
4,20
85,70
4000
4999
8,70
10,44
3,50
4,20
85,14
5000
5999
8,70
10,44
3,50
4,20
84,54
6000
9999
9,40
11,28
6,00
7,20
78,50
10000
100000
9,40
11,28
6,00
7,20
0
Die oben aufgeführten Preise enthalten nicht die an den örtlichen Netzbetreiber zu entrichtenden Systemnutzungsentgelte, Steuern,
Gebühren und Abgaben auf Netz und Energie, die KWK-Pauschale, die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag.
Neukundenbonus
Der Bonus gilt für Neukunden. Der Bonus wird grundsätzlich auf der Grundlage des vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen
Jahresverbrauchs berechnet und gilt auf die Gesamtsumme, die sich aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammensetzt. Ist
allerdings der tatsächliche Verbrauch nach zwölf Monaten geringer als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, wird der
Bonus auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Sollte der tatsächliche Verbrauch höher sein als der vom Kunden
angegebene Jahresverbrauch, so bleibt dennoch letzterer Grundlage für die Berechnung des Bonus. Gleiches Prinzip gilt für den
Arbeitspreis und den Grundpreis. Übt der Kunde innerhalb der ersten zwölf Monate ein Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen
Umzugs) aus, so wird der Bonus auf Basis des bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entstandenen
tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Übt der Energieversorger innerhalb der ersten zwölf Monate ein Sonderkündigungsrecht aus,
verliert der Kunde den Anspruch auf den Bonus. Die Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Teilzahlungsbeträgen ist
ausgeschlossen. Der Bonus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in der ersten Jahresabrechnung nach Ablauf des für den
Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraums gewährt.
Bedingungen für den Tarif Vollstrom:


Online-Abschluss des Stromlieferauftrags
Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse zur Kundenkorrespondenz
Für den Fall, dass der Kunde nicht oder nicht mehr alle für diesen Tarif notwendigen Bedingungen erfüllt,
ist ENSTROGA berechtigt, den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulösen.
Sonstige Gebühren
In Ausnahmefällen, in denen durch Verschulden oder aus Veranlassung des Kunden ein
außerordentlicher Mehraufwand entsteht, erhebt ENSTROGA folgende Gebühren:



Rücklastschriften
ENSTROGA verrechnet Ihnen die Gebühren, die bei einer von Ihnen angewiesenen Rückbuchung
des Bankeinzugs anfallen, in der Höhe, wie sie uns unser Kreditinstitut berechnet.
Kosten für Mahnschreiben
Sollten wir Ihnen ein Mahnschreiben (letztes Mahnschreiben) per Einschreiben zukommen lassen
müssen, stellen wir Ihnen dafür 5,00 EUR in Rechnung.
Sonstiges
Für jegliche Rechnung, die spezifisch auf Kundenwunsch ausgestellt wird, erheben wir eine Gebühr
von 10,00 EUR (mit Ausnahme von Smart Meter Kunden).
Information über den Teilzahlungsbetrag (TZB):
Basis für den Teilzahlungsbetrag ist der vom Netzbetreiber gemeldete Jahresverbrauch in kWh. Auf Basis dieser Angabe
berechnen wir die Jahresenergiekosten im Voraus und heben einen monatlichen Teilzahlungsbetrag ein. Wir weisen darauf
hin, dass bei der Berechnung des Teilzahlungsbetrags der Neukundenbonus nicht berücksichtigt wird. Der Neukundenbonus
wird auf der Jahresrechnung berücksichtigt bzw. gutgeschrieben.
Eingeschränkte Preisgarantie
Der Grundpreis (Energie) und der Arbeitspreis (Energie) werden für 12 Monate ab Lieferbeginn garantiert. Es gilt die
eingeschränkte Preisgarantie. Dies bedeutet, dass ENSTROGA während der Gültigkeit der Preisgarantie – mit Ausnahme
hoheitlich festgelegter Preisbestandteile (z.B. USt., Steuern, Abgaben) – keine Preiserhöhungen vornehmen wird.
Zahlungsart (Jahresabrechnung und monatliche Teilbeträge)
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) oder Zahlschein.
Vertragslaufzeit
Lieferverträge im Tarif Vollstrom werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und beinhalten eine vertragliche
Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der ersten 12 Monate kann der Vertrag vom Kunden unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich gekündigt werden.
Versorgungsgebiet:
Derzeit können Haushalte in sämtlichen Bundesländern Österreichs mit Strom von ENSTROGA beliefert werden.
Weitere Informationen auf www.enstroga.at