Kommentiertes Regelement







1)
Nutzflächen umfassen die Haupt- und Nebenflächen gemäss Anhang 1 Ziffer 8.2 der Interkantonalen
Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB).
2)
Verkaufsflächen sind die dem Kunden zugänglichen Flächen, einschliesslich Bedienungs-, Pult-,
Gestell- und Auslagefläche