1) Nutzflächen umfassen die Haupt- und Nebenflächen gemäss Anhang 1 Ziffer 8.2 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). 2) Verkaufsflächen sind die dem Kunden zugänglichen Flächen, einschliesslich Bedienungs-, Pult-, Gestell- und Auslagefläche
© Copyright 2024 ExpyDoc