Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Luftreinhalteplan Reinheim
Impressum
Herausgeber:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUELV)
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
www.hmuelv.hessen.de
Redaktionelle Bearbeitung
und Gestaltung:
HMUELV, Abt. II, Referat 7
Druck:
HMUELV
Titelbild:
Volker Kummer
Kartengrundlagen:
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Stand:
März 2011
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Grundlagen des Luftreinhalteplanes
6
1.1
Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung
6
1.2
Zuständige Behörden
7
1.3
Öffentlichkeitsbeteiligung
8
Allgemeine Informationen zum Gebiet
9
2.1
Abgrenzung des Gebietes Südhessen
9
2.2
Landkreis Darmstadt-Dieburg
10
2.3
Stadt Reinheim
11
2.3.1
Naturräumliche und orographische Gliederung
12
2.3.2
Charakterisierung des Klimas
13
2.3.3
Einwohner, Arbeitsplätze und Flächennutzung
14
2.3.4
Verkehrsstruktur
16
Art und Beurteilung der Verschmutzung
3.1
Beurteilung der Luftqualität im Ballungsraum Rhein-Main aufgrund von Messungen 18
3.1.1
Standorte der Luftmessstationen in Hessen
18
3.1.2
Standort der Luftmessstation in Reinheim
20
3.2
Auslösende Kriterien für die Erstellung des Planes
21
3.3
Verursacher und Verhalten von Luftschadstoffen
22
3.4
Beurteilung der Luftqualität aufgrund von Messungen
23
3.4.1
Entwicklung der allgemeinen Schadstoffbelastung in Südhessen
23
3.4.1.1 Schwefeldioxid
24
3.4.1.2 Benzol
24
3.4.1.3 Feinstaub
25
Entwicklung der Belastung bei den Stickstoffoxiden (NO und NO2)
27
3.4.2.1 Analyse auf Basis der NOx-Konzentrationen
27
3.4.2.2 Analyse auf der Basis der NO2-Konzentrationen
28
3.4.2.3 Jahresgänge von NO und NO2
30
3.4.2.4 Wochengang von NO2
31
3.4.2
3.5
4
18
Analyse auf Basis von der Ausbreitungsrechnungen
32
3.5.1
Aufgabenstellung und verwendete Rechenmodelle
32
3.5.2
Grenzüberschreitender Transport von NO2
33
3.5.3
Regionaler Hintergrund von NO2
33
3.6
Bewertung der Belastungssituation
34
3.7
Betroffenheit der Bevölkerung
35
Ursprung der Verschmutzung
37
4.1
37
Liste der wichtigsten Emittenten
-3-
4.2
5
40
5.1
Analyse der Industrie-Emissionen
40
5.2
Analyse der Gebäudeheizungs-Emissionen
40
5.3
Analyse der Verkehrs-Emissionen
41
5.3.1
Allgemeines
41
5.3.2
Verkehr in Reinheim
44
Entwicklung der Emissionssituation
46
Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen
48
6.1
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Industrie
48
6.2
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung
48
6.3
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Kfz-Verkehr
48
6.3.1
Verbesserung der Emissionsstandards von Fahrzeugen (Europa)
48
6.3.2
Fördermaßnahmen zur schnelleren Erneuerung der Fahrzeugflotte
(Deutschland)
51
Aktive Förderung des Partikelfiltereinbaus
51
6.3.3
7
Geplante Maßnahmen
53
7.1
Europäische Maßnahmen
53
7.1.1
53
7.2
7.3
55
7.2.1
Industrie
55
7.2.1.1 Verschärfung von Emissionsgrenzwerten
55
Verkehr
55
7.2.2.1 Förderung von Euro-6-Diesel-Pkw
55
7.2.2.2 Förderung zur Beschaffung von Euro-VI-Lkw
55
Lokale Maßnahmen
56
7.3.1
Verkehr
56
7.3.1.1 Umgehung Reinheim und OT Spachbrücken
56
7.3.1.2 Bau einer Querspange zwischen Spachbrücken und Reinheim zwischen B
38 alt/neu
57
7.3.1.3 Optimierung des Verkehrsflusses
58
7.3.1.4 Umrüstung des städtischen Fuhrparks
58
7.3.1.5 Weitere Verbesserung der Emissionsstandards der ÖPNV- Busflotte
58
7.3.1.6 Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehr
59
Sonstiges
59
7.3.2.1 Charta 100 Kommunen für den Klimaschutz
59
7.3.2
7.4
Einführung neuer Abgasstandards
Nationale Maßnahmen
7.2.2
8
37
Analyse der Lage
5.4
6
Gesamtmenge der Emissionen
Prognose
60
Gründe und Erwägungen, auf denen die Entscheidung beruht
63
-4-
9
Literatur
65
10 Anhänge
68
10.1
Begriffsbestimmungen
68
10.2
Abbildungsverzeichnis
69
10.3
Tabellenverzeichnis
71
10.4
Alphabetische Liste der Städte und Gemeinden im Gebiet Südhessen
72
10.5
Beschreibung der Luftmessstationen
73
10.5.1 Reinheim
73
10.5.2 Riedstadt
74
10.5.3 Michelstadt
75
10.5.4 Fürth im Odenwald
76
10.5.5 Heppenheim
77
Abkürzungsverzeichnis
78
10.6
-5-
1
Grundlagen des Luftreinhalteplanes
1.1
Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hatte die Europäische Gemeinschaft in den Jahren 1996 bis 2004 die Luftqualitätsrahmenrichtlinie [1] und mehrerer Tochterrichtlinien [2, 3, 4, 5] verabschiedet, in denen Grenzwerte für eine Reihe von Luftschadstoffen
festgelegt wurden, die ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr überschritten werden sollten.
Im Zuge der Novellierung wurden im Mai 2008 die Luftqualitätsrahmenrichtlinie und drei Tochterrichtlinien in der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa [6] zusammengefasst. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Bundes-Immissionsschutzgesetz [7] und in
der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV [8]).
Die Verordnung über Luftqualitätsstandards legt für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2),
Stickstoffdioxid (NO2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) Immissionsgrenzwerte und für die Luftschadstoffe Ozon und Partikel (PM2,5) Zielwerte fest, die zum
Schutz der menschlichen Gesundheit nicht überschritten werden sollen. Für die in der PM10Fraktion enthaltenen Schwermetalle Arsen, Kadmium und Nickel sowie für Benzo(a)pyren wurden Zielwerte aufgenommen, um schädliche Auswirkungen dieser Stoffe auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für die Summe der
Stickstoffoxide (NOx) wurde ein Immissionsgrenzwert zum Schutz der Vegetation festgelegt.
Schadstoff
Kenngröße
Einheit
Jahresmittel
ng/m
Jahresmittel
ng/m
Benzol
Blei
Arsen
1)
Benzo(a)pyren
CO
Kadmium
1)
Nickel
NO2
NOx
1)
1)
Grenzwert
(Anzahl zulässiger
Überschreitungen pro
Jahr)
gültig
seit (ab)
Schutzziel
3
6
(2013)
Gesundheit /
Umwelt
3
1
(2013)
Gesundheit /
Umwelt
Jahresmittel
µg/m³
5
2010
Gesundheit
Jahresmittel
µg/m³
0,5
2005
Gesundheit
max. 8-h-Mittel
mg/m³
10
2005
Gesundheit
5
(2013)
Gesundheit /
Umwelt
20
(2013)
Gesundheit /
Umwelt
Jahresmittel
ng/m
3
Jahresmittel
ng/m
3
1-h-Mittel
µg/m³
200 (18-mal)
2010
Gesundheit
Jahresmittel
µg/m³
40
2010
Gesundheit
Jahresmittel
µg/m³
30
2001
Vegetation
2)
Ozon
1)
8-h-Mittel
µg/m
3
120 (25)
2010
Gesundheit
PM2,5
3)
Jahresmittelwert
µg/m
3
25
2010 /
(2015)
Gesundheit
24-h-Mittel
µg/m³
50 (35-mal)
2005
Gesundheit
Jahresmittel
µg/m³
40
2005
Gesundheit
PM10
-6-
Schadstoff
Kenngröße
Einheit
Grenzwert
(Anzahl zulässiger
Überschreitungen pro
Jahr)
gültig
seit (ab)
Schutzziel
SO2
1-h-Mittel
µg/m³
350 (24-mal)
2005
Gesundheit
24-h-Mittel
µg/m³
125 (3-mal)
2005
Gesundheit
Jahresmittel
µg/m³
20
2001
Ökosystem
1)
µg/m³
20
2001
Ökosystem
1)
Wintermittel
Tabelle 1:
4)
Immissionsgrenz- und Zielwerte nach der 39. BImSchV [8]
1)
Zielwert
2)
Messung an einem emissionsfernen Standort (mehr als 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km von
Bebauung, Industrie oder Bundesfernstraßen)
3)
in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 Zielwert, ab 1. Januar 2015 Grenzwert
4)
in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis 31. März des Folgejahres
Während die Kenngröße „Jahresmittelwert“ für die Bewertung der Langzeitwirkung steht, wird
die Kurzzeitwirkung durch 1- bis 24-h-Mittelwerte mit jeweils höheren Konzentrationsschwellen
charakterisiert, die je nach Komponente mit unterschiedlichen Häufigkeiten im Kalenderjahr
überschritten werden dürfen (siehe Tabelle 1). Wird für eine oder mehrere Komponenten der
Immissionsgrenzwert (zuzüglich Toleranzmarge) überschritten, muss ein Luftreinhalteplan erstellt werden.
Der vorliegende Luftreinhalteplan beschreibt die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen im
Gebiet Südhessen mit Schwerpunkt auf die Stadt Reinheim, legt die Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffe fest und gibt einen Ausblick auf die voraussichtliche Wirkung der
Minderungsmaßnahmen auf die lufthygienische Situation.
Mit der Veröffentlichung des Luftreinhalteplans nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung
wird der Maßnahmenplan für alle Institutionen, die Verantwortung in den verschiedenen Maßnahmenbereichen haben, verbindlich.
1.2
Zuständige Behörden
Nach § 5 der Hessischen Zuständigkeitsverordnung für den Immissionsschutz ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) zuständige Behörde für die Erstellung der Luftreinhaltepläne nach § 47 BImSchG [9].
An der Planaufstellung waren neben dem HMUELV noch das Hessische Landesamt für Umwelt
und Geologie (HLUG), das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) sowie die Stadt Reinheim beteiligt.
Die Maßnahmen wurden von der Stadt Reinheim vorgeschlagen. Für alle Maßnahmen, die den
Straßenverkehr betreffen, wurde das Einvernehmen mit dem HMWVL hergestellt.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
-7-
Hessisches Landesamt für
Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
65203 Wiesbaden
1.3
Stadtverwaltung Reinheim
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen zu beteiligen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Ankündigung der Auslegung des Entwurfs des Luftreinhalteplans Reinheim im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 31. Januar 2011 (StAnz.
5/2011 S. 150). Der Planentwurf konnte für die Dauer von einem Monat bei der Stadt Reinheim
eingesehen werden. An den Offenlegungszeitraum schloss sich eine Frist von zwei Wochen bis
einschließlich 15. März 2011 an, innerhalb dieser ebenfalls noch Bedenken, Anregungen oder
Einwände beim HMUELV geltend gemacht werden können. Im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung stand der Planentwurf auch auf den Internetseiten des Umweltministeriums sowie des
Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur Einsicht und zum Herunterladen bereit.
Zum Planentwurf gingen keine Einwendungen ein.
Mit der abschließenden Veröffentlichung des Luftreinhalteplans Reinheim im Staatsanzeiger
des Landes Hessen tritt der Luftreinhalteplan in Kraft.
-8-
2
Allgemeine Informationen zum Gebiet
2.1
Abgrenzung des Gebietes Südhessen
Gemäß den Vorgaben der 39. BImSchV [8] wurde das Bundesland Hessen in fünf Ballungsräume und Gebiete eingeteilt.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Ballungsräume:
Gebiete:
Rhein-Main
Mittel- und Nordhessen
Kassel
Lahn-Dill
Südhessen
Abbildung 1:
Einteilung von Hessen in Gebiete und Ballungsräume
Das Gebiet Südhessen ist das zweitgrößte der hessischen Gebiete. Es besteht aus 64 Gemeinden mit einer Fläche von 2.158 km² und 658.042 Einwohnern (Hessisches Statistisches
Landesamt, Stand 30. Dezember 2008). Das Gebiet ist in Abbildung 1 als grün markierter Bereich dargestellt. Folgende Landkreise sind ganz oder teilweise in dem Gebiet Südhessen enthalten:
-9-
Tabelle 2:
Landkreis
Anteil am Gebiet Südhessen [%]
Bergstraße
100
Darmstadt-Dieburg
90,38
Groß-Gerau
44,45
Odenwald
100
Offenbach
5,03
Flächenbezogene Anteile der Landkreise am Gebiet Südhessen
Die Prozentzahl gibt an, welcher Flächenanteil des Landkreises im Gebiet Südhessen liegt. Im
Anhang unter Nummer 10.4 ist eine alphabetische Liste der in diesem Gebiet liegenden Städte
und Gemeinden enthalten.
2.2
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt im östlichen Teil des Gebiets Südhessen.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Abbildung 2:
Landkreis Darmstadt-Dieburg
- 10 -
Wie der Verlauf des in Abbildung 3 dargestellten Höhenprofils bzw. Geländeschnitts schon
zeigt, liegt Reinheim in einer Senke, die den Luftaustausch erheblich behindert.
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE /BKG [2008]
Lage von Reinheim im Gelände
Abbildung 3:
Geländeschnitt durch das Reinheimer Hügelland von Mühltal im Westen bis Otzberg
im Osten
Der Landkreis umfasst 23 Städte und Gemeinden:
Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Alsbach-Hähnlein
Groß-Bieberau
Otzberg
Babenhausen
Groß-Umstadt
Pfungstadt
Bickenbach
Groß-Zimmern
Reinheim
Dieburg
Messel
Roßdorf
Eppertshausen
Modautal
Schaafheim
Erzhausen
Mühltal
Seeheim-Jugenheim
Fischbachtal
Münster
Weiterstadt
Griesheim
Ober-Ramstadt
Tabelle 3:
2.3
Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg [10]
Stadt Reinheim
Reinheim ist mit 17.067 Einwohnern die fünftgrößte Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg
(Stand: 31.12.2009) und mit seinen Schul-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen eine typische
Wohnsitzgemeinde. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 27,7 km2. Reinheim markiert einen Knotenpunkt zwischen den Städten Dieburg und Reichelsheim sowie Pfungstadt und GroßUmstadt und ist durch die Kreuzung der beiden Bundesstraßen B 38 und B 426 gekennzeichnet.
- 11 -
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Abbildung 4:
2.3.1
Stadtgebiet Reinheim
Naturräumliche und orographische Gliederung
Der Kreis Darmstadt-Dieburg wird in der naturräumlichen Gliederung Hessens dem Rhein-Main
Tiefland und dem Hessisch-Fränkischen Bergland zugerechnet. Die Stadt Reinheim liegt in der
Haupteinheit Reinheimer Hügelland und im Naturraum Westlicher Reinheimer Buckel.
Abbildung 5 veranschaulicht durch eine dreidimensionale Darstellung die Struktur des Reinheimer Hügellandes.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Abbildung 5:
Dreidimensionale Darstellung des Reinheimer Hügellandes
- 12 -
Das im Wesentlichen waldfreie Lößhügelland liegt am Nordrand des Odenwaldes im Übergang
zur Untermainebene in einer Höhe zwischen 140 und 280 m. Es wird fast ausschließlich ackerbaulich genutzt, im Bereich der so genannten Kleinen Bergstraße findet sich Obst- und Weinbau [11]. Mit Niederschlägen um 750 mm liegt es deutlich im Regenschatten des Odenwaldes.
2.3.2
Charakterisierung des Klimas
Das Bundesland Hessen gehört insgesamt zum warmgemäßigten Regenklima der mittleren
Breiten. Mit überwiegend westlichen Winden werden das ganze Jahr über relativ feuchte Luftmassen vom Atlantik herangeführt, die zu Niederschlägen führen. Der ozeanische Einfluss, der
von Nord-West nach Südost abnimmt, sorgt für milde Winter und nicht zu heiße Sommer.
Die einzelnen Klimaelemente sind hier vor allem von der Lage und Geländehöhe des untersuchten Gebietes abhängig. Die Niederungen mit Höhenlagen zwischen 130 m und 300 m über
NN sind gekennzeichnet durch vergleichsweise niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe
Lufttemperaturen und geringe Niederschlagshöhen, deren Hauptanteile in die Sommermonate
fallen, wenn durch die hohe Einstrahlung verstärkt Schauer und Gewitter auftreten. In den
Flusstälern und Talauen kommt es vor allem im Herbst und Winter zur Nebelbildung. In den
dichter besiedelten Gebieten bilden sich durch den anthropogenen Einfluss so genannte Stadtklimate mit den bekannten Wärmeinseleffekten.
Aus lufthygienischer Sicht sind für die Stadt Reinheim vor allem die oft niedrigen Windgeschwindigkeiten und im Zusammenhang damit die Häufigkeit von Zeiten mit ungünstigem Luftaustausch im Stadtgebiet charakteristisch. An der Reinheimer Luftmessstation werden keine
meteorologischen Daten erhoben. Aufgrund de Erfahrungen an anderen Verkehrsmessstationen kann davon ausgegangen werden, dass Windgeschwindigkeiten kleiner 1,0 m/s an mehr
als 50 Tagen auftreten.
Abbildung 6:
Mittlere Windgeschwindigkeit der Jahre 1981 – 1990 in der Umgebung von Reinheim
(Quelle: Umweltatlas HLUG [11])
- 13 -
Die in der freien Atmosphäre vorherrschenden westlichen Winde werden in Bodennähe durch
die Topographie teilweise abgelenkt. An der Station in Fürth (Odenwald) wehen am häufigsten
Winde aus westlicher Richtung. Durch den Einfluss des Reinheimer Hügellandes ist von einer
Ablenkung und einer Verringerung der Windgeschwindigkeit gegenüber der Umgebung auszugehen (siehe Abbildung 6).
O° Nord
35
330°
30°
30
25
20
300°
60°
15
10
5
35
30
25
20
15
270° West
10
5
0
0
0
0
5
90° Ost
5
10
15
20
25
30
35
10
15
240°
120°
20
25
30
210°
Abbildung 7:
2.3.3
35
180° Süd
150°
Windrichtungsverteilung in % an der Station Fürth im Odenwald (Zeitraum: Jan. 2005
– Dez. 2009)
Einwohner, Arbeitsplätze und Flächennutzung
In Tabelle 4 sind die Angaben zur Bevölkerung in Reinheim aufgeführt [12]. Im Vergleich zu
Hessen weist die Stadt Reinheim eine höhere Einwohnerdichte auf.
Stadt/Kreis/Land
Bevölkerung
Reinheim, Stadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Hessen
Tabelle 4:
Änderung gegenüber
Vorjahr
Einwohner pro
km²
17.090
-145
617
288.701
-370
438
6.064.953
- 7.602
287
Bevölkerung der Stadt Reinheim (Stand: 31. Dezember 2008) (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt [12])
Als Pendler gelten Beschäftigte, deren Wohnortgemeinde nicht mit dem gemeindebezogenen
Sitz des Beschäftigungsbetriebes übereinstimmt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die
nicht am angegebenen Wohnort arbeiten, werden in der Ergebnisdarstellung als "Auspendler"
bezeichnet. Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen bzw. nicht am Arbeitsort gemeldet
sind (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz), werden als "Einpendler" bezeichnet. Der Pendlersaldo
- 14 -
ist die Differenz zwischen Einpendlern und Auspendlern bzw. Beschäftigten am Arbeitsort und
Beschäftigten am Wohnort. Eine positive Differenz ist ein Einpendlerüberschuss, eine negative
ein Auspendlerüberschuss. Die Pendlerzahlen für Reinheim sind in Tabelle 5 dargestellt [12].
Neben dem Durchgangsverkehr auf den beiden Bundesstraßen verursacht auch der hohe Anteil an Auspendlern in Reinheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen.
Stadt/Kreis/Land
Einpendler
Reinheim, Stadt
Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Hessen
Tabelle 5:
Auspendler
Pendlersaldo
1.370
4.779
-3.409
43.047
83.252
-40.205
1.483.128
127.031
1.356.097
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendler über die Gemeindegrenzen (Stand:
30. Juni 2008) (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt [12])
Abbildung 8 enthält die Angaben zur Flächennutzung in Reinheim sowie zum Vergleich die Aufteilung für Hessen (Stand: 2009). Die Erhebung der Bodenflächen nach der tatsächlichen Nutzung erfolgt auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Die Nutzungsartenbezeichnungen
entsprechen dem von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der
Bundesrepublik Deutschland (ADV) erstellten Nutzungsartenkatalog [12].
Hessen
Reinheim
Abbildung 8:
Gebäude- und Freifläche
Betriebsfläche
Erholungsfläche
Verkehrsfläche
Landwirtschaftsfläche
Waldfläche
Wasserfläche
Flächen anderer Nutzung
Flächennutzung im Stadtgebiet Reinheim und in Hessen (Quelle: Hessisches Statistisches
Landesamt [12])
- 15 -
2.3.4
Verkehrsstruktur
Für die Immissionssituation sind bei der Beschreibung des Kfz-Verkehrs folgende Parameter
von Interesse:

Die Struktur des Straßennetzes aus Autobahnen, Bundesstraßen sowie Gemeinde-,
Kreis- und Landesstraßen,

die Verkehrsströme auf diesen Straßen,

die Verteilung des Kfz-Bestandes auf Pkw, Krafträder, leichte und schwere Lkw sowie
Busse und

die Verkehrsdichte über den Tag und den Verlauf der Woche.
Für die Emissionsermittlung sind die Antriebsart, die Motorleistung und das Alter der Fahrzeuge
und die Abgasnorm zur Emissionsbegrenzung entscheidende Kriterien.
Die Verkehrssituation in der Stadt Reinheim wird anhand von Ausschnitten der Verkehrsmengenkarten 2005 des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) dargestellt (siehe Abbildung 9) [13].
Abbildung 9:
Ausschnitt für Reinheim aus der Hessischen Verkehrsmengenkarte 2005 (Quelle: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen [13])
- 16 -
Die Verkehrsstruktur innerhalb des Gebietes Südhessen wird durch die Autobahnen als wichtige Fernverbindungen geprägt. Neben diesem Durchgangsverkehr spielt in der Stadt Reinheim
der Quell- und Zielverkehr hinsichtlich der Emissionen eine wesentliche Rolle. Die Emissionen
des Flug-, Schiffs- und Bahnverkehrs sind im Vergleich zu den Emissionen des Autoverkehrs im
Gebiet Südhessen von untergeordneter Bedeutung.
Die Straßentypen Bundesautobahn, Bundesstraße, Landesstraße und Kreisstraße lassen sich
durch die Farbe der Linien unterscheiden. Ergänzend ist noch die mittlere Verkehrsdichte als
DTV-Wert (Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz pro Tag) als Linienstärke angegeben. Die
Zahlen an den Linien geben den DTV-Wert für den Gesamtverkehr, Schwerverkehr und Fahrräder an. Der Schwerverkehr ist definiert als Busse und Lkw mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ohne bzw. mit Anhänger sowie Sattelfahrzeuge. Eingezeichnet sind die Straßenabschnitte, die für die Straßenverkehrszählung 2005 durch das HLSV gezählt wurden. Durch
das Stadtgebiet von Reinheim selbst führt keine Autobahn, allerdings werden die Bundesstraßen auch zur Umgehung von Autobahnen bzw. zur Abkürzung genutzt. Im Bereich der Darmstädter Straße weisen aktuelle Zählungen 2009 ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von mehr als 17.200 Kraftfahrzeugen aus.
- 17 -
3
Art und Beurteilung der Verschmutzung
3.1
Beurteilung der Luftqualität im Ballungsraum Rhein-Main
aufgrund von Messungen
3.1.1
Standorte der Luftmessstationen in Hessen
Die Lage der Messstationen ist durch eindeutige gesetzliche Vorgaben geregelt [8]. Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen
werden, sollen so gelegt werden, dass
a)
Daten zu den Bereichen innerhalb von Gebieten oder Ballungsräumen gewonnen werden,
in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich
direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der der Mittelungszeit des
betreffenden Immissionsgrenzwertes Rechnung trägt (i.d.R. Stationen an Verkehrsschwerpunkten, gekennzeichnet durch ein violettes Dreieck )
b)
Daten zu Konzentrationen in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, die für die Exposition der Bevölkerung im Allgemeinen repräsentativ sind (Stationen des städtischen Hintergrunds, gekennzeichnet durch einen roten
Punkt
).
Um die Höhe der flächendeckend vorhandenen Luftschadstoffbelastung (allgemeine Hintergrundbelastung) zu kennen, befinden sich noch eine Reihe von Luftmessstationen im ländlichen
Raum (gekennzeichnet durch ein grünes Quadrat
), möglichst weit ab von anthropogen verursachten Luftschadstoffemissionen.
Zuständig für die Ermittlung der Luftqualität ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG). Die Standorte der Probenahmestellen sind so gewählt hat, dass sie einerseits
den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig eine weitgehend flächendeckende
Immissionsüberwachung in Hessen gewährleisten. Die Standorte befinden sich überwiegend in
Städten, aber auch im ländlichen Raum sowie an Verkehrsschwerpunkten (siehe Abbildung 10).
- 18 -
Ballungsraum Rhein-Main
Ballungsraum Kassel
Gebiet Lahn-Dill
Kassel
Gebiet Mittel- und Nordhessen
Bad Arolsen
Gebiet Südhessen
Witzenhausen
Kellerwald
Bebra
Marburg
Grebenau
Wetzlar
Fulda
Gießen
Linden
Wasserkuppe
Limburg
Kl. Feldberg
Spessart
Frankfurt
Hanau
Offenbach
Wiesbaden
Neu-Isenburg
Raunheim
im städtischen Hintergrund
temporäre Messstation
an Verkehrsschwerpunkten
Darmstadt
Reinheim
Riedstadt
Luftmessstationen:
Michelstadt
temporäre Messstation
im ländlichen Raum
Heppenheim
Fürth/Odenwald
NO2-Passivsammler
Abbildung 10:
Luftmessstationen in Hessen (Stand: Januar 2009)
Die 39. BImSchV schreibt die Anzahl fester Probenahmestellen in Abhängigkeit von der Bevölkerungsdichte und der vorhandenen Konzentration der Luftschadstoffe vor. Neben der temporären Messung in Raunheim und einer dauerhaften Luftmessstation an einem Verkehrsschwerpunkt in Heppenheim erfolgen im Gebiet Südhessen nur noch dauerhafte Messungen im städtischen Hintergrund in Michelstadt und in zwei ländlichen Räumen bei Riedstadt und bei Fürth im
Odenwald.
Die höchsten Immissionskonzentrationen werden regelmäßig an den verkehrsbezogenen
Messstationen registriert. Die dort gemessene Luftschadstoffbelastung setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen:

Dem grenzüberschreitenden Ferneintrag,

der regionalen Hintergrundbelastung in der Region, d. h. den Luftschadstoffkonzentrationen wie sie fern von anthropogenen Einflüssen an den ländlichen Luftmessstationen
- 19 -
gemessen werden, die sich zusammen mit dem grenzüberschreitenden Ferneintrag zur
regionalen Hintergrundbelastung summiert;

den von den Emissionen durch Industrie, Verkehr, Gebäudeheizung im gesamten städtischen Gebiet verursachten Luftschadstoffkonzentrationen (städtische Zusatzbelastung),
die sich zusammen mit dem regionalen Hintergrund zur städtischen Vorbelastung summiert und

den Emissionen aus dem direkten Umfeld der Messstation in einer Straßenschlucht
(verkehrsbedingte Zusatzbelastung).
Die Quellbereiche tragen aufgrund wechselnder Wetterlagen und variierender Emissionsverhältnisse in unterschiedlichem Maß zu den Immissionsbelastungen bei.
Die hohe Datenqualität beruht auf spezifischen gesetzlichen Vorgaben zur Messgenauigkeit
kontinuierlicher Messungen und den eingesetzten Methoden sowie auf der langjährigen Erfahrung des HLUG im Umgang mit Messungen. Mit Ausnahme von Blei werden die Messwerte
stündlich
aktualisiert
und
auf
der
Homepage
des
HLUG
dargestellt
(http://www.hlug.de/medien/luft/messnetz/index.htm). Die ausgewerteten Ergebnisse des Luftmessnetzes werden im Lufthygienischen Monatsbericht des HLUG veröffentlicht. Der Lufthygienische Jahresbericht basiert auf den gleichen Messergebnissen, erlaubt aber die Betrachtung der Immissionssituation über einen längeren Zeitraum.
3.1.2
Standort der Luftmessstation in Reinheim
Der Standort der temporären Luftmessstation in Reinheim wird in Abbildung 11 dargestellt.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
verkehrsbezogene Messstation an der Darmstädter Straße
Abbildung 11:
Lage der Luftmessstation in Reinheim (Detailangaben siehe Kapitel 10.5)
- 20 -
Die Messstation Darmstädter Straße entspricht den Vorgaben Nr. 3.1.1 a), da hier die höchsten
Konzentrationen in Reinheim auftreten. Zur Erfassung der allgemeinen Exposition der Bevölkerung entsprechend den Vorgaben zu 3.1.1. b) dient die Station in Michelstadt (städtischer Hintergrund).
3.2
Auslösende Kriterien für die Erstellung des Planes
Das HLUG publiziert in den jährlich erscheinenden Lufthygienischen Jahresberichten die nach
den Anforderungen der 39. BImSchV [8] gemessenen Immissionskenngrößen für die Stationen
des Luftmessnetzes. Der Lufthygienische Jahresbericht 2009 [14] weist die Überschreitung des
Jahresmittelwertes zuzüglich der Toleranzmarge für Stickstoffdioxid an der Messstation Reinheim-Darmstädter Straße aus.
Tabelle 6 enthält die Immissionskenngrößen der Stationen im Gebiet Südhessen. Die festgestellte Überschreitung von Grenzwert bzw. Grenzwert plus Toleranzmarge im Jahr 2009 ist rot
markiert. An der Luftmessstation Reinheim, Darmstädter Straße überschreitet bei der Komponente NO2 der Jahresmittelwert den Immissionsgrenzwert. Für die Komponenten Feinstaub
(PM10), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol (C6H6) werden die Grenzwerte
im Messjahr 2009 eingehalten.
Komponente
PM10
NO2
NOx
SO2
Einheit
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
Kenngröße
24-h
Jm
1-h
Jm
Jm
GW (+ TM)
50
40
230
46
30
zulässige Über-
35
schreitungen
1)
1)
18
1-h
24-h
Jm/Wm
350
125
20
24
3
C6H6
mg/m³
µg/m³
8-h
Jm
10
8
-
Anz.
Wert
Anz.
Wert
Wert
Fürth
2
14,6
0
10,2
12
Heppenheim
24
25,2
0
40,2
101
-
-
-
-
-
Michelstadt
12
19,7
0
21,2
40
2)
2)
2)
2)
2)
Reinheim
32
27,5
0
47,0
135
-
-
-
0
2,70
Riedstadt
12
20,9
0
23,4
40
-
-
-
-
-
Abstandskriterium in Hessen nicht erfüllt;
-
-
Wert
Anz.
Wert
-
-
-
Belegung unter 90%
Anz. =
Anzahl
GW
=
Grenzwert
h
=
Stunde
Jm
=
Jahresmittelwert
TM
=
Toleranzmarge
Wm =
Tabelle 6:
2)
Anz.
1)
CO
Wintermittel (01.10. bis 31.03. des Folgejahres)
Immissionskenngrößen nach der 22. BImSchV für das Messjahr 2009 im Gebiet Südhessen
In Abbildung 12 sind die Immissionskenngrößen für NO2 als der relevanten Komponente dargestellt. Während an keiner Messstation im Gebiet Südhessen ein NO2-Stundenmittel größer
200 µg/m³ gemessen [14] wurde und damit der seit 2010 geltende Grenzwert bereits jetzt eingehalten ist, ist bei dem Jahresmittelwert als Langzeitkenngröße die Situation kritischer. An der
Verkehrsstation Reinheim, Darmstädter Straße ist der 2009 gültige Grenzwert plus Toleranz- 21 -
marge überschritten. Damit ist das Auslösekriterium für die Erstellung eines Luftreinhalteplanes
erfüllt. Im Gebiet Südhessen ist nur die Stadt Reinheim von der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes plus Toleranzmarge von Stickstoffdioxid betroffen.
Jahresmittelwert NO2 in µg/m³
Riedstadt
Reinheim
Michelstadt
Heppenheim
Fürth
0
10
20
30
40
50
Jahresmittelwert
Jahresmittelwert, gültig seit 2010 = 40 µg/m
3
Jahresmittelwert + Toleranzmarge (2009) = 42 µg/m
Abbildung 12:
3.3
3
Immissionskenngrößen von NO2 (Jahresmittelwert) für das Jahr 2009 an den Stationen im Gebiet Südhessen
Verursacher und Verhalten von Luftschadstoffen
Luftschadstoffe sind sowohl anthropogenen (vom Menschen geschaffen) als auch biogenen
(von Lebewesen geschaffen) oder geogenen (von der Erde geschaffen) Ursprungs. Dies trifft
insbesondere für Feinstaub (PM10) zu, der in manchen Teilen Europas in nicht unerheblichen
Teilen aus Quellen stammt (z.B. Meersalzaerosole), die nicht mit Maßnahmen zu beeinflussen
sind. Im Gegensatz dazu gehören Stickstoffdioxid oder die Stickstoffoxide insgesamt zu den
ganz überwiegend anthropogen verursachten Schadstoffen. Es existieren zwar hierfür auch
natürliche Quellen wie z. B. Waldbrände, Vulkanausbrüche, mikrobiologische Reaktionen in
Böden oder ähnliches mehr, sie sind jedoch nur in sehr untergeordnetem Maß für die hohen
Stickstoffdioxidkonzentrationen in unseren Städten verantwortlich.
Stickstoffoxide entstehen in erste Linie bei Verbrennungsvorgängen. Wesentliche Verursacher
sind der Verkehrs, Industrieanlagen – hier vor allem Kraftwerke – sowie die Gebäudeheizung.
Das Verhalten von Luftschadstoffen in der Atmosphäre ist in Abbildung 13 dargestellt.
- 22 -
Transport
Umwandlung
Reaktion
Immission
naß
trocken
Stäube
Gase
Tröpfchen
Nebel
Feinststäube
Schwebstaub
Regen
Gase
Schnee
Aerosole
Nebel
Staubniederschlag
Reif
Tau
Emission
Deposition
(Flüsse in die Atmosphäre gerichtet)
(Reinigungsprozesse der Atmosphäre)
Quelle
Abbildung 13:
Ausgasung
Aufwirbelung
Senke
Verhalten von Schadstoffen in der Atmosphäre
Das zunächst überwiegend in Form von NO emittierte Gas wandelt sich mit Luftsauerstoff recht
schnell zu NO2 um. NO2 wird in der Atmosphäre langsam weiter zu Nitrat (NO3-) aufoxidiert,
lagert sich an Aerosole an und wird in der partikelgebundenen Form durch nasse und trockene
Deposition aus der Atmosphäre ausgetragen. Durch die Bildung von sekundären Staubpartikeln
trägt das NO2 damit auch zur PM10-Belastung bei. Maßnahmen zu Reduzierung der NO2Belastung verringern somit auch die PM10-Belastung.
3.4
Beurteilung der Luftqualität aufgrund von Messungen
3.4.1
Entwicklung der allgemeinen Schadstoffbelastung in Südhessen
Im Gebiet Südhessen wird die Luftqualität an vier dauerhaft betriebenen und einer temporären
Messstation überwacht. Um einen Überblick über die allgemeine Entwicklung der Luftqualität
über die Jahre zu erhalten werden die Messergebnisse der Luftmessstationen
 Fürth/Odenwald, der seit 1987 betriebenen ländlichen Station,
 Heppenheim, Lehrstraße, der seit 2006 betriebenen verkehrsbezogenen Station;
 Michelstadt, der seit 1999 betriebenen Station des städtischen Hintergrunds;
 Reinheim, Darmstädter Straße, der seit 2008 temporär betriebenen verkehrsbezogenen
Station sowie
 Riedstadt, als von direkten Emissionen aus Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr wenig
belasteter Station des ländlichen Raums
im Weiteren dargestellt.
Die Luftmessstation Reinheim, Darmstädter Straße wird erst seit Juli 2007 betrieben. Daher
existiert kein Jahresmittelwert für das Jahr 2007.
- 23 -
3.4.1.1
Schwefeldioxid
Schwefeldioxid entsteht insbesondere bei der Verbrennung schwefelhaltiger fossiler Brennstoffe
wie Kohle und Erdöl. In den siebziger und achtziger Jahren kam es durch die Emissionen von
Schwefeldioxid aus den Feuerungsanlagen vor allem im Winterhalbjahr zu den berüchtigten
Smogereignissen.
Bei Inversionswetterlagen führten die hohen Schwefeldioxid-, Staub- und Rußkonzentrationen
zu gesundheitsschädlichen, nebelähnlichen Luftverschmutzungen. Die Folge waren Einschränkungen im Verkehr und bei Industrieanlagen. Die Luftqualität hat sich seit den 70iger Jahren
sehr verbessert. Vor allem bei Schwefeldioxid konnten die Immissionskonzentrationen durch
Maßnahmen an Industrieanlagen in den 80ziger und 90ziger Jahren so weit verringert werden,
dass seit Jahren der Immissionsgrenzwert deutlich unterschritten wird. Daher wird bereits seit
Jahren die Anzahl der Probenahmestellen verringert.
24,0
SO2-Jahresmittelwert [µg/m3]
21,0
18,0
15,0
12,0
9,0
6,0
3,0
0,0
1995 1996
1997 1998 1999 2000
Fürth i.O.
2001 2002 2003
2004 2005 2006 2007
Michelstadt
3
Immissionsgrenzwert für das Jahr (20 µg/m )
Abbildung 14:
Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Schwefeldioxid (SO2)
Schwefeldioxid wird nur an den Messstationen des ländlichen oder städtischen Hintergrunds
gemessen. Die Messung von Schwefeldioxid wurde nicht an allen Messstationen kontinuierlich
vorgenommen. Seit 2008 wurden an den Messstationen Fürth im Odenwald und Michelstadt
kein SO2 mehr gemessen.
3.4.1.2
Benzol
Bis zum Jahr 2000 wurde Benzol, ein natürlicher Bestandteil des Rohöls, dem Kraftstoff beigemischt, da es dazu beigetragen hat, dass der Kraftstoff klopffrei verbrennt. Aufgrund seiner
krebserregenden Wirkung ist seither keine Zumischung mehr erlaubt. Die maximale Konzentration im Kraftstoff darf 1,0 Vol% nicht überschreiten. Mit dem Verbot der Beimischung von Benzol gingen die Schadstoffkonzentrationen deutlich zurück.
- 24 -
Da Benzol im Wesentlichen durch Verkehrsabgase emittiert wird, wird der Schadstoff fast ausschließlich an verkehrsbezogenen Messstationen gemessen.
Benzol-Jahresmittelwert [µg/m3]
6
5
4
3
2
1
0
2004
2005
2006
Heppenheim
2007
2008
2009
Michelstadt
2010
Reinheim
3
Immissionsgrenzwert für das Jahr (5 µg/m )
Abbildung 15:
3.4.1.3
Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Benzol
Feinstaub
Unter dem Begriff „Feinstaub“ (PM10) ist kein definierter Stoff zu verstehen, sondern es werden
alle Partikel, also Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer
(µm) darunter subsumiert.
Feinstaub wird erst seit dem Jahr 2000 gemessen, da für diese Staubkorngröße erst mit der 1.
Tochterrichtlinie [2] aus dem Jahr 1999 ein Grenzwert festgelegt wurde. Vorher wurden die
Konzentrationen von Schwebstaub gemessen, der auch größere Teilchen enthält.
Diese Teilchen können völlig unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung und Herkunft
sein. Insbesondere werden Salze wie Sulfate, Nitrate, Chloride oder organisch gebundener
Kohlenstoff dazu gezählt. Ein Teil des Feinstaubs stammt von natürlichen Quellen wie Seesalz,
Saharastaub, bestimmte Pollen oder auch Bodenverwehungen von brach liegenden Flächen.
Seit Januar 2010 werden auch Teilchen einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 2,5
µm gemessen. Nach EU-Vorgaben gibt es einen Zielwert in Höhe von 25 µg/m3 für die Einhaltung von PM2,5, der nach Möglichkeit nicht überschritten werden soll. Dieser Zielwert wird im
Jahr 2015 in gleicher Höhe zu einem Grenzwert umgewandelt. PM2,5 wird im Gebiet Südhessen an der Messstation Heppenheim-Lehrstraße gemessen.
Für Feinstaub existieren zwei Immissionsgrenzwerte. Ein Jahresmittelwert sowie Tagesmittelwert, der nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden darf. Die Fa. IVU Umwelt GmbH hat
einen statistischen Zusammenhang zwischen dem PM10-Jahresmittelwert und der Anzahl an
Tagen mit einem PM10-Tagesmittelwert über 50 µg/m3 durch Auftragung der Anzahl der Tage
mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes gegen die jeweiligen Jahresmittelwerte hergestellt.
Nachzulesen in den „Ausbreitungsberechnungen für den Ballungsraum Rhein-Main als Beitrag
- 25 -
zur Ursachenanalyse für den Luftreinhalteplan Rhein-Main der IVU Umwelt GmbH
(http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/luft/luftreinhalteplaene/ursachenanalyse_rhein_main.b
90.pdf). Die so erhaltene Funktion zeigt, dass bei einem Jahresmittelwert von ca. 30 µg/m 3 der
Grenzwert von 35 Tagen mit Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes erreicht wird.
Die Entwicklung des Jahresmittelwertes wird in Abbildung 16 dargestellt, die Entwicklung der
Anzahl an Überschreitungen des Tagesmittelwertes in Abbildung 17.
45,0
PM10-Jahresmittelwert [µg/m3]
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
2000
2001
Fürth i.O.
2002
2003
2004
Heppenheim
2005
2006
Michelstadt
2007
2008
Reinheim
2009
2010
Riedstadt
3
Immissionsgrenzwert für das Jahr (40 µg/m )
Anzahl an Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwerts
Abbildung 16:
Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Feinstaub (PM10)
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2000
2001
Fürth i.O.
2002
2003
2004
Heppenheim
2005
2006
Michelstadt
2007
2008
Reinheim
2009
2010
Riedstadt
3
Immissionsgrenzwert (35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m pro Jahr)
Abbildung 17:
Entwicklung der Luftschadstoffbelastung mit Feinstaub als Anzahl an Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes im Jahr
- 26 -
An keiner der Luftmessstationen im Gebiet Südhessen, unabhängig davon ob verkehrsbezogen
oder nicht, wurde seit Aufnahme der Messung die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten.
3.4.2
Entwicklung der Belastung bei den Stickstoffoxiden (NO und NO2)
Stickstoffoxide, d.h. Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) entstehen im Wesentlichen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Direkt nach der Verbrennungseinrichtung werden die Stickstoffoxide überwiegend in Form von NO emittiert und nur in geringem Anteil in
Form von NO2. Das NO wird an der Luft relativ schnell zu NO2 oxidiert, weshalb vor allem an
emissionsfernen Standorten, wie den Luftmessstationen des ländlichen Raums, fast nur noch
NO2 gemessen wird.
Um die Gesamtemissionen der Stickstoffoxide besser einschätzen zu können, wird die gemessene Konzentration des Stickstoffmonoxids so umgerechnet, als wenn es sich bereits zu Stickstoffdioxid umgewandelt hätte. Zusammen mit der gemessenen Konzentration von Stickstoffdioxid wird somit eine Gesamtstickstoffoxidkonzentration (NOx) erhalten. Diese Gesamtstickstoffoxidkonzentration ist auch deshalb von Bedeutung, dass z.B. Emissionsgrenzwerte bei Fahrzeugen oder Industrieanlagen ausschließlich auf NOx bezogen sind.
3.4.2.1
Analyse auf Basis der NOx-Konzentrationen
Die Station Reinheim, Darmstädter Straße wird noch nicht lange genug betrieben, um einen
eindeutigen Trend ablesen zu können. Die Hintergrundstationen belegen jedoch die Wirksamkeit der vorgenommenen NOx-Emissionsgrenzwertverschärfungen bei Verkehr und Industrie,
wenn auch nicht in dem Maß, wie es zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes von NO 2 notwendig wäre. Um die Messwerte der verkehrsbezogenen Station Reinheim, Darmstädter Straße
besser einschätzen zu können, werden die Messwerte der verkehrsbezogenen Luftmessstation
Darmstadt Hügelstraße als Vergleich mit herangezogen.
400,0
NOx-Jahresmittelwert [µg/m3]
350,0
300,0
250,0
200,0
150,0
100,0
50,0
0,0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Abbildung 18:
Da-Hügelstraße
Fürth i.O.
Heppenheim
Michelstadt
Reinheim
Riedstadt
Entwicklung der NOx-Konzentrationen an den Messstationen in Südhessen und der
Messstation Darmstadt-Hügelstraße
- 27 -
Die Messergebnisse an allen verkehrsbezogenen Messstationen belegen den Trend deutlich
abnehmender NOx-Konzentrationen. Die Wirksamkeit der verschärften Emissionsgrenzwerte
bei Fahrzeugen durch die Euro-Normen lässt sich gerade an verkehrsbezogenen Luftmessstationen beobachten, die die Schadstoffkonzentrationen in direkter Nachbarschaft zu den Fahrzeugemissionen messen. Auch wenn die Messungen an der Messstation Reinheim, Darmstädter Straße dies nicht belegen, kann davon ausgegangen werden, dass über einen längeren
Zeitraum betrachtet, eine ganz ähnliche Entwicklung beobachtet werden dürfte.
Die Reduzierung der Gesamtkonzentration von Stickstoffoxiden ist zwar erfreulich, zeigt sie
doch, dass emissionsmindernde Maßnahmen greifen, sie reicht aber nicht aus, um das Problem
gesundheitsgefährdend hoher Stickstoffdioxidkonzentrationen zu lösen.
3.4.2.2
Analyse auf der Basis der NO2-Konzentrationen
Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) ist überall in der Außenluft einzuhalten. Die Messwerte der Stationen im Gebiet
Südhessen sowie der verkehrsbezogenen Luftmessstation Darmstadt-Hügelstraße werden in
Abbildung 19 dargestellt.
80,0
NO2-Jahresmittelwert [µg/m3]
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Da-Hügelstraße
Fürth i.O.
Heppenheim
Michelstadt
Reinheim
Riedstadt
Immissionsgrenzwert NO2, gültig seit 1. Januar 2010
Abbildung 19:
Messergebnisse der NO2-Jahresmittelwerte im Gebiet Südhessen und der Messstation Darmstadt-Hügelstraße
Die beiden Messstationen des regionalen Hintergrunds Riedstadt und Fürth im Odenwald weisen einen leicht rückläufigen Trend der NO2-Konzentrationen auf. Eine eindeutige Aussage zur
Entwicklung der NO2-Belastung ist bei der verkehrsbezogenen Messstation Reinheim, Darmstädter Straße aufgrund der kurzen Messdauer noch nicht möglich. Eine derartige Prognose ist
- 28 -
aber selbst bei den langjährig messenden anderen verkehrsbezogenen Luftmessstationen in
Hessen schwierig wie der Messverlauf an der Darmstädter Hügelstraße zeigt.
Messungen an den verkehrsbezogenen Luftmessstationen zeigen, dass die NO2Konzentrationen nahezu an allen verkehrsbezogenen Messstationen zum Teil weit überschritten sind. Ein Vergleich mit den Messergebnissen der Stationen des städtischen Hintergrunds
macht deutlich, dass die Überschreitungen im Wesentlichen von den Verkehrsabgasen verursacht werden.
Die Entwicklung der Stickstoffoxidkonzentrationen bedeutet, dass der Anteil des direkt emittierten NO2 inzwischen deutlich höher liegt, als dies noch vor 10 Jahren der Fall war. Mitte der
neunziger Jahre betrug der Anteil des direkt emittierten NO2 ca. 5 %. Innerhalb von nur zehn
Jahren stieg er bereits auf 20 bis 25 % an [15]. Dies wird bestätigt durch Untersuchungen der
Anteile direkt emittierten Stickstoffdioxids im Abgas von Fahrzeugen [16]. Bei Fahrzeugen mit
Otto-Motor (Benziner) sind die Stickstoffoxidemissionen insgesamt sehr gering und auch das
Verhältnis von NO2 zu NOx niedrig. Dieselfahrzeuge emittieren generell mehr Stickstoffoxide,
wobei ab Euro 3 der Anteil des Stickstoffdioxids bei gleichzeitig sinkendem Gesamtstickstoffoxidausstoß steigt. Diesel-Pkw der Euro-4-Norm mit eingebautem Partikelfilter führen (teilweise)
zu noch höheren Direktemissionen von Stickstoffdioxid.
Da sich der Anteil an Dieselfahrzeugen in den letzten Jahren stetig erhöht hat, zeigen sich die
Auswirkungen der gestiegenen NO2-Direktemissionen an den verkehrsbezogenen Luftmessstationen. Dieser Trend lässt sich an der Entwicklung des Verhältnisses an gemessenem NO und
NO2 an der verkehrsbezogenen Messstation Darmstadt-Hügelstraße sehr gut nach verfolgen
(siehe Abbildung 20).
Jahresmittelwert [µg/m3]
250
200
150
100
50
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
NO2
Abbildung 20:
NO
Entwicklung der an der verkehrsbezogenen Luftmessstation Darmstadt-Hügelstraße
gemessenen NO- und NO2-Konzentrationen
Zur Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes ist sowohl die Höhe der Direktemissionen von
NO2 von Bedeutung, als eine weitere deutliche Reduzierung der Gesamtstickstoffoxidemissionen.
- 29 -
3.4.2.3
Jahresgänge von NO und NO2
Der Konzentrationsverlauf der Schadstoffkomponenten weist im Mittel oft einen Jahresgang auf.
Je nach Komponente und Standort sind die Jahresgänge der Immissionskonzentration unterschiedlich ausgeprägt. Diese Jahresgänge der Immissionskonzentration sind ein charakteristisches Merkmal der Immissionssituation an einem Standort. Jahresgänge der Immissionskonzentrationen können entstehen durch

einen Jahresgang der Emissionen,

den Jahresgang meteorologischer Parameter (insbesondere der Austauschbedingungen),

jahreszeitliche Unterschiede bei den für die Produktion oder den Abbau der betrachteten
Komponente wesentlichen chemischen Reaktionen bzw. Reaktionsgeschwindigkeit oder
auch

durch die Kombination dieser Einflussgrößen.
In Abbildung 21 ist der mittlere Jahresgang von NO für die Stationen in Reinheim und Michelstadt sowie für die ländliche Stationen Riedstadt und Fürth (Odenwald) dargestellt. Das Maximum liegt entweder im ersten oder im letzten Quartal des Jahres. Diese Jahresgänge können
durch die unterschiedlichen Ausbreitungsverhältnisse im Sommer und Winter erklärt werden.
Hinzu kommt, dass die Emissionen aus der Quelle Gebäudeheizung ebenfalls einen Jahresgang aufweisen, dessen Maximum im Winter liegt. Die Station Fürth (Odenwald), die emissionsfern im ländlichen Raum liegt, zeigt auf dem niedrigsten Konzentrationsniveau einen Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen.
Tagesmittelwerte NO in µg/m³
120
100
80
60
40
20
364
350
336
322
308
294
280
266
252
238
224
210
196
182
168
154
140
126
98
112
84
70
56
42
28
14
Tag
0
Tage
Abbildung 21:
Fürth/Odenwald (1987-2009)
Michelstadt (1999-2009)
Heppenheim-Lehrstraße (2006-2009)
Reinheim (2007-2009)
Mittlerer Jahresgang von Stickstoffmonoxid (NO); in Klammer der Auswertezeitraum
- 30 -
Tagesmittelwerte NO 2 in µg/m³
60
50
40
30
20
10
353
337
321
305
289
273
257
241
225
209
193
177
161
145
129
113
97
81
65
49
33
17
1
0
Tag
Abbildung 22:
Fürth/Odenwald (1987-2009)
Michelstadt (1999-2009)
Heppenheim-Lehrstraße (2006-2009)
Reinheim (2007-2009)
Mittlerer Jahresgang von Stickstoffdioxid (NO2); in Klammer der Auswertezeitraum
Abbildung 22 zeigt den mittleren Jahresgang von Stickstoffdioxid (NO2). Die NO2-Jahresgänge
an den Stationen zeigen ein anderes Bild als die entsprechenden NO-Jahresgänge. Die Unterschiede zwischen den Jahreszeiten sind bei den Stadtstationen nicht so deutlich ausgeprägt
wie bei NO. Bei den Verkehrsstationen ist der Unterschied zwischen den Jahreszeiten gering.
Die Auswertungen an weiteren Messstationen bestätigen diese beiden Aussagen.
Die schwächere Ausprägung der NO2-Maxima hängt mit verstärkten chemischen Reaktionen
der Stickstoffoxide im Sommerhalbjahr zusammen. Dabei wird Stickstoffmonoxid zusammen mit
Ozon (O3) in einer Gleichgewichtsreaktion zu Stickstoffdioxid umgesetzt. Durch energiereiche
Sonneneinstrahlung bildet sich aus dem vorhandenen Luftsauerstoff Ozon, der wiederum durch
das von Fahrzeugen und der Industrie emittierte Stickstoffmonoxid zu Stickstoffdioxid umgewandelt wird.
Ein Jahresgang analog zu NO ist dagegen bei den ländlichen Stationen zu erkennen. Hier ist
davon auszugehen, dass auf dem Weg von der Emissionsquelle bis zur ländlichen Station das
emittierte NO dann schon - unabhängig von der Jahreszeit - weitgehend zu NO2 umgewandelt
ist.
3.4.2.4
Wochengang von NO2
Am mittleren Wochengang von NO2 ist der starke Einfluss der Kfz-Emissionen auf die Schadstoffbelastung zu beobachten.
- 31 -
durchschnittliche NO2-Konzentration in µg/m³
80,0
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Montag
I Dienstag I Mittwoch I DonnerstagI
Fürth/Odenwald
Abbildung 23:
Michelstadt
Freitag I
Samstag I Sonntag
Reinheim
Mittlerer Wochengang von NO2 (Auswertezeitraum: Januar 2007 bis November 2009)
Der Konzentrationsverlauf bildet die Hauptverkehrszeiten deutlich ab und weist auch das geringere Verkehrsaufkommen am Wochenende aus. Hieran zeigt sich auch, dass der Verkehr den
größten Beitrag zur Schadstoffbelastung liefert, da weder Industrieemissionen noch Hausbrand
in vergleichbarer Weise schwanken.
Auffällig ist der große Unterschied der NO2-Konzentrationen zwischen der Verkehrsmessstation
und der Messstation des städtischen Hintergrunds am Standort Michelstadt. Dies belegt, dass
die Schadstoffkonzentrationen bereits in relativ geringer Entfernung zur Quelle erheblich abnehmen.
3.5
Analyse auf Basis von der Ausbreitungsrechnungen
3.5.1
Aufgabenstellung und verwendete Rechenmodelle
Durch die Immissionswertüberschreitung für NO2 im Jahr 2009 (siehe Kapitel 3.2) muss für
Reinheim ein Luftreinhalteplan erstellt werden. Mit Hilfe der Ausbreitungsrechnungen sollen die
NO2-Kenngrößen, wie die durchschnittliche Belastung der Region mit Stickstoffdioxid (regionaler Hintergrund), sowie die grenzüberschreitende NO2-Belastung in Reinheim bestimmt werden.
Das Bundesumweltamt hat aus einer Kombination von Messungen und Modellrechnungen die
Entwicklung des grenzüberschreitenden Ferneintrags von NO2 für Deutschland sowie die Entwicklung der regionalen Hintergrundbelastungen von NO2 in Deutschland simuliert. Für die Berechnung wurde das Chemie-Transportmodell REM-CALGRID (RCG) genutzt. Das RCG-Modell
wurde mit Unterstützung des Umweltbundesamtes an der Freien Universität Berlin entwickelt
und wird zur Berechnung von Luftschadstoffbelastungen in der europaweiten, der nationalen
sowie der regional-urbanen Skala eingesetzt. Die horizontale Auflösung beträgt 0.125 geografischer Breite und 0.25 geografischer Länge. Als meteorologisches Basisjahr wird das Jahr
2005 verwendet. Die Berechnungsergebnisse wurden in Form einer Karte für Deutschland, un- 32 -
terteilt in Quadranten mit einer Maschenweite von ca. 14 bis 16 km2 dargestellt, die je nach Höhe der Konzentrationen unterschiedlich eingefärbt wurden. Für die einzelnen Quadranten kann
die direkt berechnete Konzentration einzeln abgerufen werden.
3.5.2
Grenzüberschreitender Transport von NO2
Nach den Berechnungen ergibt sich für das Jahr 2005 lediglich ein geringer Beitrag in Höhe von
ca. 2 µg/m3 NO2, der als grenzüberschreitender Transport in das Gebiet und damit in die Stadt
Reinheim eingetragen wird (siehe Abbildung 24). In der Prognose für das Jahr 2015 vermindert
sich dieser Eintrag auf ca. 1 µg/m3, was sich jedoch an der Färbung des betroffenen Bereichs
nicht ablesen lässt, sondern sich nur aus den Zusatzinformationen des UBA ergibt.
Bezugsjahr 2005
Abbildung 24:
Prognose 2010
Berechnete NO2-Konzentration des grenzüberschreitenden Ferneintrags, Bezugsjahr
2005 und Prognose 2015; zur besseren Orientierung wurde der Bereich der Stadt
Reinheim rot umrandet (Quelle: Umweltbundesamt)
Der grenzüberschreitende Stickstoffoxid-Eintrag in die Bundesrepublik und damit auch nach
Hessen ist sehr gering; nur direkt an der östlichen Grenze der Bundesrepublik und im Westen
ist ein höherer Eintrag zu verzeichnen.
3.5.3
Regionaler Hintergrund von NO2
Die Berechnungen und Prognosen der regionalen Hintergrundniveaus wurden für die gesamte
Bundesrepublik ebenfalls vom Umweltbundesamt durchgeführt. Hier zeigt sich, dass der Konzentrationsgradient zwischen Ballungsraum und Umgebung deutlich höher liegt, da die NO2Immission zum überwiegenden Teil aus lokalen Stickstoffoxidemissionen entsteht.
Bezugsjahr 2005
Prognose 2010
Prognose 2015
Legende
- 33 -
Abbildung 25:
Berechnete NO2-Konzentration des regionalen Hintergrunds im Gebiet um Reinheim,
Bezugsjahr 2005 sowie Prognosen 2010 und 2015; zur besseren Orientierung wurde
der Bereich der Stadt Reinheim rot umrandet (Quelle: Umweltbundesamt)
Das regionale Hintergrundniveau (inkl. des grenzüberschreitenden Ferneintrags) für NO2 in
Reinheim lag für das Jahr 2005 demnach bei ca. 20 µg/m3 und reduziert sich in der Prognose
2010 auf etwa 16 µg/m3, in der Prognose 2015 auf ca. 14 µg/m3.
Die Qualität der Berechnungen zeigt sich am Vergleich mit den gemessenen Werten der Stationen im ländlichen Raum Fürth im Odenwald. Nach der Berechnung betrug das Hintergrundniveau 2005 für NO2 im Bereich Fürth im Odenwald etwa 17 µg/m3, was in relativer Übereinstimmung mit dem für das Jahr 2005 gemessenen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 13 µg/m3
liegt. Auch bei der Station Riedstadt stimmt der berechnete Wert von 22 µg/m3 NO2 ebenfalls
mit dem gemessenen Wert von 25 µg/m3 überein.
Die prognostizierten Werte von 18 µg/m3 NO2 für Riedstadt und 14 µg/m3 NO2 für die Station
Fürth im Odenwald im Jahr 2010 liegen im Vergleich zu den im Jahr 2009 gemessenen Werte
in einer vergleichbaren Größenordnung, sind aber doch noch in Anbetracht der komplexen Berechnungen als gut zu bezeichnen. Im Jahr 2009 lagen die Jahresmittelwerte für NO2 an der
Station Riedstadt bei 23,4 µg/m3 und an der Station Fürth im Odenwald bei 10,2 µg/m3. Da die
Prognose 2015 für den Bereich Riedstadt 25 µg/m3 berechnet und im Bereich von Fürth im
Odenwald 16 µg/m3, könnten die berechneten Hintergrundwerte in Reinheim bis dahin erreicht
werden.
3.6
Bewertung der Belastungssituation
Die Messstation Fürth im Odenwald liegt an einem emissionsfernen Standort im ländlichen
Raum (siehe Abbildung 10). Die dort gemessene, niedrige Immissionsbelastung repräsentiert
die Hintergrundbelastung für die städtischen Gebiete. An den Stadtstationen addiert sich zu der
Hintergrundbelastung die durch städtische Quellen (z. B. Gebäudeheizung) verursachte Zusatzbelastung. Die an den Stadtstationen gemessenen Immissionsbelastungen sind daher höher als an den Stationen im ländlichen Raum, überschreiten i.d.R. die Immissionsgrenzwerte
der 39. BImSchV [8] jedoch nicht (siehe Kapitel 3.1). Die Verkehrsstation Reinheim, Darmstädter Straße liegt an einem Straßenabschnitt mit hohem Verkehrsaufkommen und hoher, ge- 34 -
schlossener Bebauung. Zu Hintergrund- und städtischer Vorbelastung addiert sich nun noch der
verkehrbedingte Anteil. Dies hatte zu Folge, dass 2009 der gültige Grenzwert für den NO2Jahresmittelwert (Grenzwert zuzüglich Toleranzmarge) an dieser verkehrsbezogenen Station
überschritten wurde (siehe Kapitel 3.1).
Wie die Luftschadstoffkonzentrationen an Messstationen zur Erfassung der Immissionssituation
im Bereich des städtischen Hintergrundes zeigen, reicht bereits eine Entfernung von ca. 100 m
von dem Verkehrshotspot, um die Immissionsbelastung deutlich zu reduzieren. Dies zeigt, dass
die Zone mit der Immissionswertüberschreitung kleinräumig im betroffenen Straßenabschnitt
liegt. In Kapitel 3.4.2.4 wurde aufgezeigt, wie stark die NO2-Konzentration vom Wochengang
der Kfz-Emissionen beeinflusst wird. Relevant für die Kfz-Emissionen ist sowohl die Anzahl der
Fahrzeuge, als auch die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte (siehe Kapitel 5.3).
3.7
Betroffenheit der Bevölkerung
Nach Anlage 13 der 39. BImSchV [8] ist in einem Luftreinhalteplan die Ausdehnung des Gebietes mit Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten und die der Verschmutzung ausgesetzte
Bevölkerung abzuschätzen. Im Jahr 2009 überschritt der Jahresmittelwert von NO2 an der Verkehrsstation in Reinheim den für dieses Jahr gültigen Grenzwert plus Toleranzmarge (siehe
Kap. 3.2). Die PM10-Grenzwerte wurden bisher an der Messstation eingehalten. Deshalb ist für
die Betroffenheit der Bevölkerung das Gebiet der Immissionswertüberschreitung von NO 2 relevant.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
3
erwartete Jahresmittelwerte NO2 [µg/m ]
35– 40
Abbildung 26:
Standort Luftmessstationen
verkehrsbezogene Station Darmstädter Straße
Straßenzug in Reinheim mit möglichen Überschreitungen des NO2-Grenzwertes
- 35 -
Nach den Erfahrungen aus Immissionsmessungen an Autobahnen und in städtischer Bebauung
ist jedoch nicht allein die Höhe des Verkehrsaufkommens für die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten verantwortlich, sondern ganz wesentlich auch die Bebauungssituation. Enge
Straßen, beidseitig begrenzt durch eine hohe und geschlossene Bebauung tragen ganz wesentlich zur Verschlechterung der Durchlüftung bei und führen selbst bei deutlich geringerem Verkehrsaufkommen zu einer Schadstoffanreicherung und damit zu möglichen Grenzwertüberschreitungen. Bereits in geringen Entfernungen fallen die Konzentrationen auf den städtischen
Hintergrundwert ab (siehe Kapitel 3.5). So reduziert sich die Belastung bereits deutlich bei einem Übergang von geschlossener zu offener Bebauung trotz gleicher Verkehrsstärke.
In Reinheim treffen diese Verhältnisse nur auf einen kleinen Straßenabschnitt der Darmstädter
Straße in Reinheim zu. Der markierte Straßenabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 400 m.
- 36 -
4
Ursprung der Verschmutzung
4.1
Liste der wichtigsten Emittenten
Das Emissionskataster umfasst die erhobenen Emissionsmengen gasförmiger und staubförmiger Luftverunreinigungen, die von den unterschiedlichen Emittentengruppen (Quellengruppen)
freigesetzt werden. Es wird für das Bundesland Hessen vom HLUG geführt [17]. Von den sechs
Emittentengruppen






biogene und nicht gefasste Quellen sowie
Gebäudeheizung,
Industrie,
Verkehr (Kfz-, Schienen- und Schiffsverkehr sowie Flugverkehr bis 300 m über Grund),
Kleingewerbe,
privater Verbrauch und Handwerk
haben Industrie, Gebäudeheizung und Kfz-Verkehr die größte Relevanz für die Luftreinhalteplanung. In den 70er und 80er Jahren wurden die Emissionen ausschließlich innerhalb von
vier hessischen Untersuchungsgebieten Kassel, Wetzlar, Rhein-Main und Untermain erhoben.
Seit den 90er Jahren werden die Emissionskataster landesweit erstellt (siehe Tabelle 7).
Emittentengruppen
Gebäudeheizung
Industrie
Kfz-Verkehr
1)
Grundlage
Erhebungsjahr
5. BImSchVwV [18]
11. BImSchV [19]
1992
5. BImSchVwV [18]
1990/91
1994
1994
2000
2006
1996
2000
2004
1995
2000
2005
2008
Der zeitliche Abstand der Erhebungen wird durch die aktuelle gesetzliche Grundlage geregelt (siehe Spalte 2).
Tabelle 7:
Übersicht der bislang landesweit erstellten Emissionserhebungen
Für die Kfz-Emissionswerte aus der Erhebung für 1990/91 wurden zum damaligen Zeitpunkt
Faktoren verwendet, die teilweise aus heutiger Sicht überholt sind. Die Emissionsmengen von
Stickstoffoxiden und Stäuben wurden seinerzeit deutlich über- und die von Benzol unterschätzt.
4.2
Gesamtmenge der Emissionen
Die Tabelle 8 beschreibt die Emissionsbilanz der Stickstoffoxide NOx (NO, berechnet als NO2 +
NO2) für das Gebiet Südhessen sowie für die Stadt Reinheim. Es werden die aktuellen Erhebungen dargestellt. Die Emissionsbilanz ist aufgegliedert nach den Emissionsbeiträgen der
Emittentengruppen Industrie, Gebäudeheizung und Kfz-Verkehr.
Reinheim
Südhessen
t/a
%
%
Hessen
Emittentengruppe
Jahr
t/a
t/a
%
Gebäudeheizung
2006
25,3
40
1.256
20
10.884
14
Industrie
2008
0
0
317
5
11.637
15
- 37 -
Reinheim
Südhessen
Emittentengruppe
Jahr
t/a
%
t/a
davon Großfeuerungsanlagen [20]
2008
0
0
16
Kfz-Verkehr
2005
38,0
60
4.821
75
54.813
71
63,3
100
6.395
100
77.334
100
Summe
Tabelle 8:
%
Hessen
t/a
%
6.091
Emissionsbilanz von NOx (Summe von NO und NO2, angegeben als NO2)
Die räumliche Verteilung der NOx-Emissionen der beiden Emittentengruppen Gebäudeheizung
und Kfz-Verkehr ist für das Stadtgebiet Reinheim in Abbildung 27 dargestellt.
Kartengrundlage: Hess. Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Abbildung 27:
Räumliche Struktur der NOx-Emissionen (Summe von NO + NO2, angegeben als NO2)
in Reinheim
- 38 -
Es wurden nur die Quellen im Stadtgebiet von Reinheim berücksichtigt. Für jede Fläche eines
2 km × 2 km-Rasters sind jeweils die Summe der Emissionen als Zahl angeben sowie durch
einen farbigen Kreis, dessen Größe proportional zur Emissionsrate ist, visualisiert. Die Kreisfläche ist hierbei in zwei Sektoren mit unterschiedlichen Farben entsprechend dem Anteil der drei
Emittentengruppen an der Emissionsrate unterteilt.
Die auf die Fläche von 4 km² bezogenen Emissionsraten werden oft von den Kfz-Emissionen
verursacht. Die Verkehrsemissionen sind meist über fast alle Flächen verteilt und treten bei der
Summenbetrachtung deutlich hervor. Im Innenstadtbereich macht sich der Einfluss der Emittentengruppe Gebäudeheizungen bemerkbar. Industrieemissionen sind nicht vorhanden.
- 39 -
5
Analyse der Lage
5.1
Analyse der Industrie-Emissionen
Das Emissionskataster Industrie erfasst die Emissionen der im Anhang der 4. BImSchV [21]
genannten genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die 11. BImSchV [19] verpflichtet die Betreiber
dieser Anlagen, der zuständigen Überwachungsbehörde Emissionserklärungen vorzulegen.
Betreiber von Anlagen, von denen nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen
können, sind von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit. Die Befreiung von der
Erklärungspflicht ist in § 1 der 11. BImSchV [19] geregelt.
Die Auswertungen beruhen auf den Daten der Emissionserklärungen für das Jahr 2008. Danach gibt es in dem Stadtgebiet Reinheim keine Industrieemissionen mehr.
5.2
Analyse der Gebäudeheizungs-Emissionen
Das Emissionskataster Gebäudeheizung enthält die Daten der nicht genehmigungsbedürftigen
Feuerungsanlagen [18]. In ihm werden alle Feuerungsanlagen für die Beheizung von Wohneinheiten und für die Warmwasserbereitung sowie Feuerungsanlagen zur Erzeugung von Heizund Prozesswärme sonstiger Kleinverbraucher in Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen zusammengefasst, die nicht nach § 4 BImSchG [7] in Verbindung mit § 1 der
4. BImSchV [21] der Genehmigungspflicht unterliegen. Sie unterliegen der 1. BImSchV [22]. Die
Emittentengruppe Gebäudeheizung setzt sich deshalb aus den Bereichen „private Haushalte“
und „sonstige Kleinverbraucher“ zusammen.
In der Tabelle 9 sind für einige Energieträger die Emissionsfaktoren von NOx aufgelistet. Zwischen Gas und den festen Brennstoffen werden die Unterschiede deutlich. Durch einen Wechsel des Energieträgers können die Emissionen reduziert werden.
Energieträger
1)
Heizwert
NOx
[kWh/kg]
[g/MWh]
Heizöl EL
11,9
162
Erdgas
12,8
151
Flüssiggas
12,8
299
Holz, natur luftgetrocknet
4,2
216
Stroh
4,3
198
Braunkohlebrikett Lausitz
5,3
324
Braunkohlebrikett Rheinland
5,5
360
Koks (Steinkohle)
8,0
234
Anthrazit (Steinkohle)
8,9
126
1)
Tabelle 9:
Summe aus NO und NO2, angegeben als NO2
Beispiele für Emissionsfaktoren der Emittentengruppe Gebäudeheizung [18]
Immissionsseitig ist noch zu beachten, dass die Emissionen aus dem Bereich Gebäudeheizung
hauptsächlich in der kalten Jahreszeit freigesetzt werden. Die Freisetzung der Emissionen er- 40 -
folgt durch Schornsteine über dem Dach und damit oberhalb der Straßenschluchten. Die vorgegebene Schornsteinhöhe von Wohngebäuden soll eine weitgehend freie Abströmung der Abgase gewährleisten. Allerdings sind die vorhandenen Schornsteine an Wohnhäusern oft nicht
hoch genug, um eine ungestörte Abströmung mit der freien Luftströmung zu gewährleisten.
5.3
Analyse der Verkehrs-Emissionen
5.3.1
Allgemeines
Entscheidend für die Höhe der Emissionen ist nicht nur ein hohes Verkehrsaufkommen, sondern auch die Zusammensetzung der Kfz-Flotte. Der Ersatz von älteren Fahrzeugen gegen
neuere reduziert die NOx-Emissionen. Maßnahmen zur Minderung der Immissionsbelastung
beim Kfz-Verkehr sind für NOx am effizientesten bei den schweren Lkws und Bussen mit Dieselmotor, soweit diese keine funktionsfähige Vorrichtung zur NOx-Minderung haben.
In Tabelle 10 sind die Emissionsfaktoren für NOx zur Berechnung der Kfz-Emissionen aufgelistet. Die Anteile von Benzin- und Dieselmotoren an der jeweiligen Fahrzeugkategorie für das
Bezugsjahr 2009 bilden die Grundlage für die Berechnung der durchschnittlichen Emissionsfaktoren [23]. Die Emissionsfaktoren der schweren Nutzfahrzeuge (SNF) und Busse sind deutlich
höher als die der Pkws. Insbesondere die schweren Nutzfahrzeuge können aufgrund der hohen
Emissionsfaktoren die Immissionssituation innerorts verschärfen. Durch die Ausrüstung der
Benzin-Pkws mit Katalysatoren sind die NOx-Emissionsfaktoren für diese Fahrzeuge relativ
niedrig.
PM10
NOx
[g / Fz km]
[g / Fz km]
NO2
[g / Fz km]
Pkw Benzin
0,002
0,180
0,009
Pkw Diesel
0,025
0,617
0,234
Kraftrad
0,000
0,136
0,007
leichte Nutzfahrzeuge Benzin
0,005
0,501
0,025
leichte Nutzfahrzeuge Diesel
0,085
1,017
0,269
schwere Nutzfahrzeuge
0,104
5,342
0,439
Reisebus
0,263
10,332
0,782
Linienbus
0,141
10,028
1,972
Fahrzeugkategorie
Tabelle 10:
Durchschnittliche Emissionsfaktoren in Gramm pro Fahrzeugkilometer nach Fahrzeugkategorien für NOx innerorts für das Bezugsjahr 2010 [23]
Ein Problem stellt der inzwischen hohe Anteil der Pkws mit Dieselmotor dar (siehe Abbildung
28). Zwar gilt für Pkws bei den Erstzulassungen inzwischen die Euro-5-Norm, doch sind die
Grenzwerte für Dieselmotoren immer noch erheblich höher als für Ottomotoren. Für Pkws mit
Ottomotor liegt der NOx-Grenzwert bei 0,06 g/km, während der Grenzwert für Diesel-Fahrzeuge
0,180 g/km beträgt. Diese Grenzwerte werden allerdings nach den Untersuchungen der Fahrzeugemissionen im realen Straßenverkehr nicht eingehalten (siehe Abbildung 35).
- 41 -
4,0
Anzahl in Millionen Fahrzeugen
3,5
3,0
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr der Neuzulassung
Benzin
Abbildung 28:
Diesel
sonstige
Neuzulassungen von Personenkraftwagen von 2000 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)
Im durchschnittlichen Innerortsbetrieb verursachen moderne Dieselmotoren (Euro 4) in Personenkraftwagen ca. 8-mal so viel NOx wie Fahrzeuge mit Ottomotor, zum großen Teil als direkte
NO2-Emissionen (siehe Abbildung 37). Dies resultiert zumindest teilweise daraus, dass die
neue Generation von Diesel-Pkw mit eingebautem Partikelfilter einen Überschuss an Stickstoffdioxid produziert, um die Rußpartikel auf dem Filter bei niedrigeren Temperaturen vollständig
abreinigen zu können. Selbst der bei Dieselmotoren geringere Kraftstoffverbrauch von ca. 20 %
gegenüber einem Ottomotor kann diesen Emissionsnachteil nicht ausgleichen. Bis zum Jahr
2007 stieg der Anteil der Diesel-Pkw an den bundesweiten Neuzulassungen konstant an. In den
Folgejahren kam es zu einem leichten Rückgang, der aber nur bedingt als Trend eingeschätzt
werden kann.
Das Jahr 2009 ragt aus der allgemeinen Statistik heraus, da in diesem Jahr die Abwrackprämie
gewährt wurde. Nähere Ausführungen hierzu siehe Kapitel 6.1.3.2. Seit 2006 kann mit Ausnahme des Jahres 2009 ein Trend zu geringeren Zulassungszahlen erkannt werden. Dies hat
jedoch nicht dazu geführt, dass auch der Bestand an Pkw sich insgesamt verringert hätte wie
Abbildung 29 verdeutlicht. Ab dem Jahr 2008 wurden nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne
vorübergehende Stilllegung oder Außerbetriebsetzung in der Statistik geführt.
- 42 -
Pkw-Bestand nach Kraftstoffarten in Mio.
50,0
45,0
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
2002
2003
2004
2005
2006
Benzin
2007
2008*
2009
Diesel
2010
2011
sonstige
*ab 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegung / Außerbetriebsetzung
Abbildung 29:
Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt )
Entgegen dem Zulassungstrend hat sich im Vergleich der letzten Jahre die Anzahl der Fahrzeuge im Bestand leicht erhöht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge länger gefahren werden und die
Fahrzeugflotte sich langsamer erneuert als noch vor fünf Jahren.
Zur Belastung mit Luftschadstoffen trägt natürlich auch die hohe Verkehrsleistung im Güterverkehr bei.
Zurückgelegte Entfernungskilometer [Mrd. km]
35
30
25
20
15
10
5
0
1997 1998
1999 2000
2001 2002
2003 2004
Ladungsfahrten
2005 2006
2007 2008
2009 2010*
Leerfahrten
* bis einschließlich November 2010
Abbildung 30:
Verkehrsaufkommen deutscher Lastkraftwagen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt )
- 43 -
In der Zeit zwischen 1997 und 2008 stieg allein das jährliche Verkehrsaufkommen deutscher
Lastkraftwagen um 11 % oder mehr als 3.000 Mio. km. Infolge der Wirtschaftskrise ging die
Zahl 2009 zwar deutlich zurück, doch nach einer Prognose des Bundesverkehrsministeriums
[24] wird eine Zunahme des Verkehrsaufkommens bis zum Jahr 2025 um 70 % prognostiziert.
5.3.2
Verkehr in Reinheim
Das Verkehrsaufkommen wird durch die Erhebungen der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung beschrieben und charakterisiert. Danach lag das Verkehrsaufkommen 2005 auf der
B 428 im Teilabschnitt westlich der Stadt Reinheim bei ca. 5.200 DTV Gesamtverkehr pro Tag,
mit einem Anteil von 320 DTV Schwerlastverkehr. Auf der B 38 im Teilstück südlich von Reinheim lag der DTV Gesamtverkehr bei 11.862 mit einem Anteil 636 DTV Schwerverkehr, während der Gesamtverkehr in dem Teilstück nördlich von Reinheim 15.968 DTV mit einem DTVSchwerverkehr von 648 DTV betrug.
Um einen besseren Einblick über das aktuelle Verkehrsaufkommen in der Darmstädter Straße
zu erhalten wurden an der Luftmessstation von der HLUG lokale Verkehrszähldaten erhoben.
Ergänzend wurden Fahrplaninformationen für den Stadtbusverkehr an dieser Station ausgewertet. Für das Jahr 2009 ergaben sich die in der Tabelle 11 zusammengefassten Verkehrsbewegungen mit einer entsprechenden Differenzierung nach Fahrzeugarten.
SNF, Busse
DTV (Kfz/d)
Darmstädter Straße 9
17.265
LNF
Pkw
Motorräder
Anteil in %
8,9
9,5
70,9
10,7
DTV: durchschnittlicher täglicher Verkehr; SNF: schwere Nutzfahrzeuge (Lkw ab 3,5 t Gesamtgewicht);
LNF: leichte Nutzfahrzeuge (Lkw unterhalb 3,5 t Gesamtgewicht); Pkw: Personenkraftwagen
Tabelle 11:
Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2009 in Reinheim, Darmstädter Str. 9
In der Abbildung 31 wurden alle Fahrzeugbewegungen nach Wochentagen zusammengefasst.
Dieser Wochengang steht nur scheinbar im Widerspruch zum mittleren Wochengang von NO2
(siehe Abbildung 23). Obwohl die Anzahl der Verkehrsbewegungen am Samstag insgesamt
über denen vom Montag und Dienstag liegen, geht der Lkw-Verkehr um etwa 34 % zurück. In
Verbindung mit den deutlich höheren Emissionsfaktoren für Lkws ergeben sich am Wochenende geringere Emissions- und Immissionsbelastungen in den betrachteten Straßenabschnitten.
- 44 -
1.000.000
900.000
Fahrzeugbewegungen
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Montag
Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
PKW
LNF
KRAD
Samstag
KFZähnl.
Sonntag
SNF
LNF = leichte Nutzfahrzeuge; Krad = Motorräder SNF = schwere Nutzfahrzeuge
Abbildung 31:
Wochengang der Fahrzeugbewegungen in Reinheim 2009
Für die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ist neben der Höhe des Verkehrsaufkommens die Bebauungssituation verantwortlich. Enge Straßen, beidseitig begrenzt durch eine hohe und geschlossene Bebauung tragen ganz wesentlich zur Verschlechterung der Durchlüftung
bei und führen damit zu Schadstoffanreicherungen. Eine geschlossene Bebauung verschlechtert die Austauschverhältnisse, d.h. die Schadstoffe können sich nur unzureichend mit der deutlich geringer belasteten Umgebungsluft vermischen. Gleichzeitig ist durch die geschlossene
Bebauung ein Abtransport der belasteten Luft im Straßenraum mit der freien Luftströmung deutlich eingeschränkt.
Zusätzlich zum Verkehrsaufkommen sind Störungen im Verkehrsablauf wie Lichtsignalanlagen,
Fußgängerüberwege, vorfahrtsberechtigte Seitenstraßen, Bahnübergänge und ähnliches mehr
von Bedeutung, denn sie führen zu vermehrten Brems- und Anfahrtsvorgängen, die besonders
emissionsrelevant sind.
Diese Besonderheiten werden bei der Berechnung der Immissionskonzentrationen berücksichtigt. Daher finden sich die höchsten NO2-Konzentrationen nicht zwangsläufig in den Straßen mit
dem höchsten Verkehrsaufkommen.
Der Beitrag des Verkehrs zur NOx-Emissionsbelastung in der Darmstädter Straße wurde durch
Multiplikation der Anzahl der Fahrzeuge aus den verschiedenen Fahrzeugkategorien (Pkw,
Lkw, Busse u.s.w.) mit den jeweiligen NOx-Emissionsfaktoren berechnet. Dabei wird deutlich,
dass vor allem Diesel-Fahrzeuge und hier insbesondere die schweren Nutzfahrzeuge zur NOxBelastung beitragen (siehe Abbildung 32). Die Summe der emittierten Stickstoffoxide (NOx)
wurde deshalb gewählt, weil de Emissionsfaktoren für den Verkehr nur NOx ausweisen, nicht
aber NO2.
- 45 -
30%
54%
11%
4%
1%
PKW
Abbildung 32:
5.4
LNF
L-Bus
KRAD
SNF
Verteilung der NOx-Emissionen auf die Fahrzeugtypen bezogen auf das Verkehrsaufkommen in der Darmstädter Straße 9, Reinheim in 2009 (auf der Grundlage der
durchschnittlichen Emissionsfaktoren für innerorts, Bezugjahr 2009)
Entwicklung der Emissionssituation
Die Erfolge der früheren Maßnahmen zur Emissionsminderung werden mit den langjährigen
Trendkurven zur Emissionsentwicklung aufgezeigt. Da am Anfang nur die Emissionsdaten in
den damaligen Belastungsgebieten erhoben wurden, fängt die Trendbetrachtung in Abbildung
33 erst Mitte der neunziger Jahre an. Die Trendbetrachtung für die vier hessischen Untersuchungsgebiete seit 1979 ist im Umweltatlas Hessen [11] veröffentlicht.
Reinheim
120,0
Emissionen [t/a]
100,0
80,0
60,0
40,0
20,0
0,0
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Industrie
Gebäudeheizung
Kfz-Verkehr
- 46 -
Gebiet Südhessen
12.000,0
Emissionen [t/a]
10.000,0
8.000,0
6.000,0
4.000,0
2.000,0
0,0
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Industrie
Abbildung 33:
Gebäudeheizung
Kfz-Verkehr
Entwicklung der NOx-Emissionen in Reinheim und Südhessen
(Summe von NO und NO2, angegeben als NO2; interpolierte Angaben)
In Abbildung 33 ist die Entwicklung der Emissionen von NOx im Gebiet Südhessen sowie für die
Stadt Reinheim für die Emittentengruppen Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung und Industrie dargestellt. Für die Jahre, in denen keine Erhebung durchgeführt wurde, sind die Daten durch Interpolation aus den Daten der Erhebungsjahre berechnet. Für den Verkehrssektor wurden die
Emissionsfaktoren nach HBEFA Version 2.1 berechnet und extrapoliert.
Mit NOx wird die Summe aus NO und NO2, angegeben als NO2, bezeichnet. Die Emissionssituation kleinerer Städte wird durch Emissionen aus dem Verkehr und der Gebäudeheizung geprägt. Industrieemissionen sind dagegen nur in geringem Anteil, oder wie in Reinheim gar nicht
vorhanden.
- 47 -
6
Angaben zu bereits durchgeführten Maßnahmen
6.1
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Industrie
Bereits seit Beginn der 70er Jahre konnten mit der Festlegung von Standards für die Emissionsminderung bei Industrieanlagen erhebliche Minderungen der Belastungen durch NO x verzeichnet werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie und der 1.
Tochterrichtlinie wurden die Emissionsgrenzwerte für Industrieanlagen [25] insgesamt sowie der
Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV [20]) im Besonderen deutlich verschärft. Im Zeitraum von
August 2002 bis Oktober 2007 mussten sowohl neue wie auch alte Industrieanlagen einen um
60 % abgesenkten Emissionsgrenzwert für Staub und einen um 30 % abgesenkten Emissionsgrenzwert für NOx umsetzen. Auch die Anforderungen an Abfallverbrennungsanlagen
(17. BImSchV [26]) wurden verschärft. Diese Maßnahmen haben für Reinheim allerdings nur im
Hinblick auf die regionale Hintergrundbelastung Bedeutung.
6.2
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung
Bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung gab es zwischen 1980 und 2002 erhebliche Veränderungen. Günstige Gas- und Heizöl-Preise sowie die Bedienungsfreundlichkeit dieser Heizungsanlagen haben in den 70er und 80er Jahren verbreitet zu einem Ersatz von veralteten
Kohlefeuerungen durch mit Gas oder Heizöl betriebene Heizungsanlagen im Bereich der
Wohnhäuser geführt. Die 1979 in Kraft gesetzte und seither mehrfach novellierte 1. BImSchV
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) [22] hat zusätzlich mit ihren Emissionsgrenzwerten und dem Gebot, die Emissionen regelmäßig durch Messungen von Sachverständigen überprüfen zu lassen, eine Basis geschaffen, bei Heizungsanlagen im Bereich der
Emittentengruppe Gebäudeheizung eine Emissionsbegrenzung durchzusetzen. Mit der letzten
Novelle vom 26.01.2010 wurden zudem verschärfte Anforderungen für PM10 und NOx an kleine und mittlere Feuerungsanlagen umgesetzt.
Bei den Maßnahmen zur Emissionsminderung im Bereich Gebäudeheizung ist zu unterscheiden zwischen den Anforderungen an die Feuerungsanlagen zur Emissionsminderung bzw.
Emissionsbegrenzung und den Anforderungen an die Gebäude hinsichtlich Wärmedämmung.
Gute Wärmedämmung führt zu einer Minderung des Heizwärmebedarfes und damit zur Vermeidung von Emissionen. Die Mindestanforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden
werden im Wesentlichen durch das Energieeinsparungsgesetz [27] und die Energieeinsparverordnung [28] festgelegt.
6.3
Maßnahmen bei der Emittentengruppe Kfz-Verkehr
6.3.1
Verbesserung der Emissionsstandards von Fahrzeugen (Europa)
Bei den Maßnahmen zur Minderung der Emissionen des Kfz-Verkehrs muss unterschieden
werden zwischen den Maßnahmen zur Minderung der spezifischen Emissionen der einzelnen
- 48 -
Fahrzeuge und planerischen Maßnahmen zur Vermeidung von Kfz-Fahrten und zur Lenkung
der Verkehrsströme.
Die Minderung der spezifischen Emissionen am Fahrzeug erfolgt sowohl über die Begrenzung
der Fahrzeugemissionen in Form der Euro-Normen als Abgasstandards als auch durch erhöhte
Anforderungen an die Qualität der zum Betrieb der Kraftfahrzeuge eingesetzten Otto- und Diesel-Kraftstoffe. Beide Bereiche werden durch EG-Richtlinien geregelt. In den Tabellen 12 und
13 ist die Entwicklung der Abgasgesetzgebung (Euro-Normen) aufgeführt.
Pkw
Norm
Lkw und Busse
Jahr
Richtlinie
Norm
Jahr
Richtlinie
Euro 0
1988/90
88/77/EWG
Euro 1
1992
91/44/EWG, 93/59/EWG
Euro I
1992/93
91/542/EWG
Euro 2
1996
94/12/EG, 96/69/EG
Euro II
1995/96
91/542/EWG
Euro 3
2000
98/69/EG
Euro III
2000
1999/96/EG
Euro 4
2005
98/96/EG
Euro IV
2005/06
1999/96/EG
Euro 5
2009
715/2007/EG
Euro V
2008/09
1999/96/EG
Tabelle 12:
Übersicht über die geltenden Kfz-Abgasnormen der EU
Wie die rückläufigen Emissionsfaktoren für NOx in Abbildung 34 zeigen, konnten die abgasbezogenen NOx-Emissionen zwar reduziert werden, aber noch immer nicht in dem Maß wie es für
eine Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte notwendig wäre. Die Euro-5/Euro-VEmissionsfaktoren wurden gemittelt. Je nach Abgasbehandlung (SCR: Selective catalytic reduction, selektive katalytische Reduktion (Methode zur NOx-Reduktion im Abgas mit Ammoniak) und EGR: Abgasrückführung (Exhaust Gas Recirculation)) unterscheiden sich die Emissionsfaktoren noch mal bis zu 50 %.
Reisebusse
Linienbusse
SNF ab 3,5 t
LNF (D)
LNF (B)
Pkw (D)
Pkw (B)
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
NOx-Emissionen [g/km]
Euro 0
Abbildung 34:
Euro 1/I
Euro 2/II
Euro 3/III
Euro 4/VI
Euro 5/V
Euro 6/VI
Emissionsfaktoren für NOx, gewichtete Verkehrssituation innerorts, HBEFA 3.1, Bezugsjahr: 2009 ; LNF = leichte Nutzfahrzeuge; SNF = schwere Nutzfahrzeuge
- 49 -
Die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte werden im „Normalbetrieb“ nicht immer eingehalten.
Dies ist nach EU-Vorgaben auch nicht gefordert. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte muss
nur für einen bestimmten Prüfzyklus nachgewiesen werden, der nicht unbedingt den normalen
Betriebsbedingungen entspricht. Abbildung 35 zeigt am Beispiel eines Diesel-Pkw die Unterschiede deutlich auf. Dabei gelten die Emissionsfaktoren für Diesel-Pkw der jeweiligen EuroNorm in mittleren Innerortssituationen und das Bezugsjahr 2010.
200
PM10-Emissionen [mg/m3]
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
vor Euro 1
Euro 1
Euro 2
Euro 3
Emissionsgrenzwert nach Euronorm
Euro 4
Euro 5
Euro 6
Emissionen im realen Betrieb
800
NOx-Emissionen [mg/m3]
700
Euro 3
Euro 4
Euro 5
Euro 6
600
500
400
300
200
100
0
vor Euro 1
Euro 1
Euro 2
Emissionsgrenzwert nach Euronorm
Abbildung 35:
Euro 3
Euro 4
Euro 5
Euro 6
Emissionen im realen Betrieb
Vergleich der Emissionsgrenzwerte nach Euronormen mit den für den realen Betrieb
ermittelten Emissionen (Emissionsfaktoren) für PM10 und NOx von Diesel-Pkw für die
durchschnittliche Verkehrssituation innerorts, HBEFA 3.1, Bezugsjahr 2010
Für NOx wurde erst mit Einführung der Euro-3-Norm ein eigener Grenzwert festgelegt. Bis dahin
galt ein Grenzwert für die Summe aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen.
Erst mit Einführung der Euro-VI-Norm für schwere Nutzfahrzeuge wurde in der entsprechenden
EU-Verordnung in Art. 5 gefordert, dass die Motoren unter normalen Betriebsbedingungen den
vorgegebenen Emissionen entsprechen müssen. Abbildung 35 zeigt einen Vergleich am Beispiel von Diesel-Pkw zu den nach EU-Verordnung vorgegebenen Emissionsgrenzwerten und
den durchschnittlichen tatsächlichen Emissionen im Innerortsverkehr.
- 50 -
6.3.2
Fördermaßnahmen zur schnelleren Erneuerung der Fahrzeugflotte
(Deutschland)
Im Rahmen des deutschen Konjunkturprogramms wurde die Anschaffung eines Neu- bzw. Jahreswagens (Pkw) als Ersatz für ein Fahrzeug, das älter als neun Jahre ist, mit einer „Abwrackprämie“ in Höhe von 2.500,- € gefördert. Als Voraussetzung für den Erhalt der Prämie musste
das alte Fahrzeug abgewrackt und ein neues oder neuwertiges Fahrzeug (Jahreswagen) erworben werden. Für die Förderung stellte die Bundesregierung Mittel in Höhe von 5 Milliarden
Euro zur Verfügung, die im September 2009 aufgebraucht waren.
Abbildung 36:
Neuzulassungen von Personenwagen im Jahresverlauf 2007 bis 2009 (Quelle: KraftfahrtBundesamt)
Im Jahr 2009 registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Plus von 23,2 % bei den Neuzulassungen von Pkw gegenüber 2008.
Bei dem geforderten Mindestalter von neun Jahren waren insbesondere Fahrzeuge der Euronormen 2 und älter betroffen, die damit durch Euro-4- bzw. Euro-5-Pkw ersetzt werden konnten.
Von den in Deutschland bis einschließlich Oktober 2009 neu zugelassenen Pkw entsprachen
27,5 % der Emissionsklasse Euro 5 und 0,1 % der Emissionsklasse Euro 6. Die doch geringe
Anzahl an Neuzulassungen mit Euro 5 und 6 hängt mit dem hohen Anteil an Kleinwagen zusammen, die zusammen einen Anteil von 63 % an den Neuzulassungen hatten. Diese Fahrzeuge wurden nur in geringem Umfang bereits mit Euro-5-Standard angeboten.
Entsprechend einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
beauftragten Gutachten „Abwrackprämie und Umwelt – eine erste Bilanz“ des ifeu-Instituts [29]
kann der Ersatz der alten Fahrzeuge durch Pkw mit moderner Abgastechnik die durch die Fahrzeuge verursachten NOx-Emissionen um 87 % verringern; bei den Partikelemissionen liegen die
Minderungsraten sogar bei 99 %. Da die Neufahrzeuge jedoch nur etwa 5 % des gesamten
Pkw-Bestandes darstellen, ist die Minderung der gesamten Verkehrsemissionen deutlich geringer. Die Gutachter schätzen sie auf ca. 5 % bei den Stickstoffoxiden (NOx) und 4 % bei den
PM10-Emissionen.
6.3.3
Aktive Förderung des Partikelfiltereinbaus
Nach einem Beschluss der Bundesregierung wurde für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31.
Dezember 2010 die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter steuerlich
gefördert. Bis zum 31. Juli 2009 betrug die Förderung 330 Euro als einmalige Befreiung von der
- 51 -
Kfz-Steuer. Vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2010 wurde die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Pkw auch mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert, der als Zuschuss
direkt gezahlt wird. Im Gegenzug wurde für Dieselfahrzeuge, die nicht dem Partikelgrenzwert
der Euro 5 entsprechen, die Kfz-Steuer um 1,20 € je 100 cm3 Hubraum angehoben.
Die zunächst bis Ende Dezember 2009 befristete Förderung wurde durch ein vom Bund neu
aufgelegtes Förderprogramm für die Filternachrüstung verlängert. Darüber hinaus erweiterte
man nun erstmals die Förderung auch auf die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen. Dies
galt jedoch nur für Diesel-Fahrzeuge, die vor dem 01. Januar 2007 (PKW) bzw. vor dem 17.
Dezember 2009 (leichte Nutzfahrzeuge) zugelassen wurden und die nach ihrer Nachrüstung mit
einem Partikelminderungssystem einer festgelegten Partikelminderungsstufe oder –klasse entsprachen.
Nach einem Test des ADAC an einigen Nachrüstfiltertypen [30] ergab sich bei nachgerüsteten
Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Oxidationskatalysator der Euro 3-Norm eine Minderung des NO2-anteils am NOx im Abgas von ca. 30 % zu einem nicht nachgerüsteten, baugleichen Fahrzeug.
- 52 -
7
Geplante Maßnahmen
7.1
Europäische Maßnahmen
7.1.1
Einführung neuer Abgasstandards
Nachdem offensichtlich wurde, dass mit den geltenden Abgasgrenzwerten die Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte nicht erreicht werden kann, hat die Europäische Union eine weitere Absenkung der Fahrzeugemissionen sowohl für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
als auch für schwere Nutzfahrzeuge vorgesehen.
Pkw
Lkw und Busse
Norm
Jahr
Richtlinie
Euro 6
2014/2015
2007/715/EG
Tabelle 13:
Norm
Jahr
Richtlinie
Euro VI
2013
2009/595/EG
Zukünftige Kfz-Abgasnorm in der EU
Die mit Einführung der Euro-6/VI-Norm erfolgten Verschärfungen betreffen vor allem den Bereich der Stickstoffoxide. Die PM-Grenzwerte bleiben bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gegenüber dem Grenzwert nach der Euro-5-Norm unverändert. Nur bei schweren Nutzfahrzeugen
wird auch der Partikelgrenzwert gesenkt.
Dabei ist zu beachten, dass die verschärften Abgasnormen (Emissionsgrenzwerte) zunächst
nur für Neuwagen gelten und erst über das Ausscheiden von Altfahrzeugen eine Senkung der
mittleren Emissionswerte der Fahrzeugflotte erfolgt. Bis zu einer merklichen Minderung der Abgasemissionen aufgrund einer modernisierten Fahrzeugflotte vergehen leicht 10 Jahre und
mehr. Neue Untersuchungen über das Ausmaß verkehrsbedingter Luftschadstoffbelastungen
mehrerer EU-Staaten und der Schweiz, dargestellt im Handbuch der Emissionsfaktoren des
Straßenverkehrs (HBEFA) Version 3.1 vom Januar 2010 [23] zeigen, dass vor allem die direkten NO2-Emissionen der Diesel-Pkw mit der Euro-3-Norm drastisch gegenüber denen älterer
Dieselmodelle zunahmen. Da auch der Gesamtausstoß von Stickstoffoxiden nicht geringer
wurde, stellen Diesel-Pkw nach Euro-3-Norm aufgrund ihrer weiten Verbreitung derzeit die kritischste Gruppe von Fahrzeugen im Straßenverkehr dar.
1,2
Otto-Pkw
NO
NO2
Diesel-Pkw
NOx-Emissionen
[g/km]
NO2-Äquivalente [g/km]
1,0
0,8
0,6
0,4
0,2
0,0
Euro 0 Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Euro 0 Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6
Abbildung 37:
Mittlere NO2- und NO-Emissionsfaktoren für Pkw im Innerortsverkehr; HBEFA 3.1,
Bezugsjahr: 2010
- 53 -
Erst mit Einführung Euro 6 ist auch bei Diesel-Pkw mit einem deutlichen Rückgang nicht nur der
NO2-Direktemissionen, sondern auch des Gesamtstickstoffoxidausstoßes zu rechnen.
Gegenüber den Ergebnissen des HBEFA 2.1 emittieren schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) weniger Schadstoffe als ursprünglich angenommen. Auffällig ist die geringe Abnahme der
Emissionen mit zunehmender Euro-Norm. Ein Lkw mit Euro-V-Standard emittiert nahezu genauso viel Gesamtstickstoffoxid wie ein Lkw mit Euro-I-Standard.
20,0
NO
18,0
Lkw > 3,5 t
NO2-Äquivalente[g/km]
[g/km]
NOx-Emissionen
16,0
NO2
Linienbusse
14,0
12,0
10,0
8,0
6,0
4,0
2,0
0,0
Euro 0
Abbildung 38:
Euro I
Euro II Euro III Euro VI Euro V Euro VI Euro 0
Euro I
Euro II Euro III Euro VI Euro V Euro VI
Mittlere NO2- und NO-Emissionsfaktoren für Lkw und Busse im Innerortsverkehr,
HBEFA 3.1, Bezugsjahr: 2010
Das bedeutet, dass über zwanzig Jahre hinweg die Emissionen im realen Betrieb trotz großer
technischer Fortschritte kaum gesunken sind. Auch hier wird erst mit Einführung von Euro-VIFahrzeugen eine merkliche Reduktion der Belastung eintreten, sofern das Emissionsverhalten
im normalen Betrieb die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte einhält.
Im HBEFA wurden Emissionsfaktoren (= tatsächliche Emissionen) für mittlere Innerortssituationen ermittelt, die sich an den Emissionsstandards der Fahrzeuge für das jeweilige Bezugsjahr
orientieren. So kann eine Entwicklung der Fahrzeugemissionen bei gleichbleibendem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugzusammensetzung über mehrere Jahre hin abgeschätzt werden.
Dabei ergab die Berechnung anderer Städte mit bekannter jährlicher Fahrleistung folgende Entwicklung: Während die Gesamtstickstoffoxidemissionen (NOx) von Jahr zu Jahr weniger werden, ist bei den NO2-Emissionen noch bis zum Jahr 2012 ein Anstieg zu verzeichnen. 2012 wird
erst wieder der Wert des Jahres 2010 erreicht und bis zum Jahr 2015 kann mit einem Rückgang der NO2-Direktemissionen um 8,3 % und mit einem Rückgang der Gesamtstickstoffoxidemissionen um 24,3 % gegenüber dem Jahr 2010 gerechnet werden.
Diese Werte werden bestätigt durch Untersuchungen des ifeu-Instituts an hoch belasteten
Straßen in Baden-Württemberg [31]. Demnach wird voraussichtlich erst ab 2020 mit einer deutlich rückläufigen NO2-Konzentration zu rechnen sein.
Um die Wirkung der vermindernden Emissionen auf die Immissionsbelastung zu ermitteln, sind
aufwändige Berechnungen erforderlich, da eine direkte und einfache Korrelation zwischen
Emissionen und den daraus resultierenden Immissionen nicht existiert. Das ifeu-Institut hat in
seiner Studie [31] auch die Entwicklung der NO2-Immissionskonzentration über die Zeit berechnet, die für die verschiedenen Straßen zwischen 14,7 und 20 % lagen.
- 54 -
Prognostizierte Minderung: Bis zum Jahr 2015 Rückgang der verkehrsbedingten NOxEmissionen um ca. 20 %; der verkehrsbedingten NO2Emissionen um ca. 8 %
Zeitpunkt der Umsetzung:
Je nach Angebot von Fahrzeugen nach neuen Euro-Normen und
Einhaltung der prognostizierten Standards
7.2
Nationale Maßnahmen
7.2.1
Industrie
7.2.1.1
Verschärfung von Emissionsgrenzwerten
Industrieanlagen mit erheblichen Stickstoffoxidemissionen sind vor allem Kraftwerke und Abfallverbrennungsanlagen. Trotz bereits bestehender hoher Anforderungen werden diese Industrieanlagen zukünftig weiter in ihren NOx-Emissionen (gerechnet als NO2) beschränkt. Mit Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBL. I S. 129, 131) wurden bei Anlagen nach der 13. BImSchV
(Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen [20]) und der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen [26]) zu den bestehenden
Halbstunden- und Tagesmittelwerten zusätzlich Jahresmittelwerte als Emissionsgrenzwert für
NOx, angegeben als NO2, eingeführt. Die Vorgaben gelten deutschlandweit und unabhängig
von Standorten in Belastungsgebieten, jedoch erst für Anlagen, die nach dem 31. Dezember
2012 in Betrieb gehen bzw. für wesentliche Änderungen bestehender Anlagen nach diesem
Zeitpunkt.
Industrieanlagen tragen aufgrund der Ableitung der Emissionen über relativ hohe Schornsteine
i.d.R. nur zum geringen Prozentsatz zu den örtlichen Schadstoffkonzentrationen bei. Dessen
ungeachtet sind die emittierten Schadstoff-Massenströme hoch. Sie verteilen sich mit der freien
Luftströmung in einem weiten Umkreis. Emissionsmindernde Maßnahmen tragen hier zu einer
Absenkung des allgemeinen Hintergrundniveaus bei.
Prognostizierte Minderung: Nicht abschätzbar
Zeitpunkt der Umsetzung:
Für neu in Betrieb gehende oder wesentlich geänderte Verbrennungsanlagen ab 1. Januar 2013
7.2.2
Verkehr
7.2.2.1
Förderung von Euro-6-Diesel-Pkw
Als Anreizsystem für eine frühzeitige Einführung von Euro-6/VI-Fahrzeugen wird ab 1. Januar
2011 Diesel-Pkw, die die Euro-6-Norm erfüllen und seit dem 1. Januar 2011 erstmalig zugelassen wurden, eine einmalige Steuerbefreiung in Höhe von 150 € gewährt.
Prognostizierte Minderung: Nicht abschätzbar
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.2.2.2
Ab 1. Januar 2011 befristet bis 31. Dezember 2013
Förderung zur Beschaffung von Euro-VI-Lkw
Als Anreizsystem für eine frühzeitige Einführung von Euro-6-Fahrzeugen wird die Anschaffung
von schweren Nutzfahrzeugen der Euro-VI-Norm ab 1. Juli 2011 über das Förderprogramm zur
- 55 -
Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung liegt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens zwischen 1.400 und 2.200 € pro
Euro-VI-Fahrzeug.
Prognostizierte Minderung: Nicht abschätzbar
Zeitpunkt der Umsetzung:
Ab 1. Juli 2011
7.3
Lokale Maßnahmen
7.3.1
Verkehr
7.3.1.1
Umgehung Reinheim und OT Spachbrücken
Durch den Neubau der Umgehungsstraße wird die Stadt Reinheim und der Ortsteil Spachbrücken vom Durchgangsverkehr der sich in Reinheim kreuzenden Bundesstraßen B 38 und B
426, sowohl von bereits bestehendem als auch zunehmendem künftigen Verkehrsaufkommen,
entlastet werden.
Kartengrundlage: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Abbildung 39:
Im Bau befindliche verkehrliche Umgehung der Stadt Reinheim (rote Linie)
- 56 -
In dem Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren der Ortsumgehung Reinheim [32]
prognostizieren die Gutachter für Reinheim, Darmstädter Straße 9 folgenden DTV-Werte:
Basis Nullfall 2005 (aufgrund von Verkehrserhebungen):
14.992
davon LKW > 2,8 t
971
Prognose Nullfall 2015 (ohne Umgehungsstraße; mit Verkehrsveränderungen): 16.490
Prognose 2015 (mit Umgehungsstraße)
10.148
davon LKW > 2,8 t
539
Damit gehen die Gutachter von einer Reduzierung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens von ca. 40 % für PKW bzw. 45 % für LKW aus.
Diese Maßnahme dient in erster Linie der Entlastung von Anliegern.
Die Minderung der NOx-Emissionen lässt sich über die Emissionsfaktoren HBEFA 3.1 abschätzen. Danach ist von einer Emissionsminderung durch die Umgehungsstraße gegenüber dem
Verkehrsaufkommen von 2008 von ca. 47% auszugehen
14.000,0
NOx-Emissionen [g/km]
12.000,0
10.000,0
8.000,0
6.000,0
4.000,0
2.000,0
0,0
Basis Nullfall
Pkw
Abbildung 40:
Prognose Nullfall 2015
LNF
SNF
Prognose 2015 mit
Umgehungsstraße
Busse
Prognose der NOx-Emissionen in Reinheim, Darmstädter Straße; HBEFA 3.1 innerorts, Bezugsjahr: 2010
Prognostizierte Minderung: ca. 47 % der verkehrsbedingten NOx-Emissionen im Bereich der
Darmstädter Straße
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.3.1.2
Im Bau; geplante Fertigstellung 2013
Bau einer Querspange zwischen Spachbrücken und Reinheim zwischen B 38
alt/neu
Zur weiteren Verkehrsentlastung des Innenstadtbereiches von Reinheim befindet sich der Bau
einer Querspange zwischen der B 38 neu im Westen und der B 38 alt im Osten in Verbindung
mit einem Wohn-/Gewerbegebiet in Planung. Damit müssten Nutzer die die nördlichen Stadtteile von Reinheim anfahren wollen, nicht mehr zwangsläufig die Darmstädter Straße befahren.
- 57 -
Prognostizierte Minderung: Die Verkehrsbelastung verringert sich um ein weiteres Prozent
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.3.1.3
Geplante Fertigstellung 2013
Optimierung des Verkehrsflusses
Der Einfluss der Fahrbahn auf die Entstehung von Feinstaub und die Bedeutung eines gleichmäßigen Verkehrsflusses auf die fahrzeugbedingten Emissionen wurden bereits in vielen Untersuchungen nachgewiesen. Die Sanierung beschädigter Fahrbahnen kann zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beitragen, da häufiges Abbremsen und Wiederanfahren aufgrund von
Schlaglöchern oder ähnlichen vermieden wird.
Eine Erneuerung der Darmstädter Straße ist mit der Fertigstellung der Ortsumgehung durch
den ASV Darmstadt vorgesehen.
Prognostizierte Minderung: In Abhängigkeit vom bisherigen Fahrbahnzustand und der jeweiligen Verkehrsdichte kann eine Emissionsminderung in Höhe von
1 bis 5 % erfolgen.
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.3.1.4
Ab 2011
Umrüstung des städtischen Fuhrparks
Die Stadtverwaltung beabsichtigt den städtischen Fuhrpark durch Neubeschaffungen zu modernisieren. Derzeit sind im Bereich der Stadtverwaltung 18 Pkw im Einsatz. Die noch im Betrieb befindlichen Fahrzeuge Euro 1 und 2 sollen bis 2015 ersetzt werden.
Prognostizierte Minderung: Die Anzahl der städtischen Fahrzeuge ist im Verhältnis zum täglichen Verkehrsaufkommen vernachlässigbar gering. Trotzdem
kommt der Maßnahme gerade eine Vorbildfunktion zu.
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.3.1.5
Ffrühestens ab 2012
Weitere Verbesserung der Emissionsstandards der ÖPNV- Busflotte
Die Direktemissionen von Stickstoffdioxid sind insbesondere bei Euro-III-Bussen im Vergleich
mit Euro-II-Bussen bei nahezu gleichbleibenden Gesamtstickstoffoxidemissionen besonders
hoch (siehe Abbildung 41). Daher ist ein möglichst schneller Ersatz dieser Fahrzeuge durch
moderne Euro-V, noch besser durch Euro-VI-Fahrzeuge erforderlich.
Die Stadt Reinheim wird von Bussen der DADINA und des RMV angefahren. Bei dem regionalen Verkehrsunternehmen, dass u.a. auch das Linienbündel ‚Reinheim’ unterhält, beträgt der
Anteil der Fahrzeuge Euro 5 oder EEV-Standard im Jahr 2009 etwa 58%. Eine Zuordnung bestimmter Fahrzeuge zum Linienbündel ‚Reinheim’ ist allerdings nicht möglich. Nachdem bereits
in den vergangenen Jahren damit begonnen wurde, die Busflotte auf emissionsarme Abgasstandards umzustellen, soll dies auch zukünftig fortgeführt werden. Bis zum Jahr 2012 ist ein
Austausch der bestehenden Fahrzeuge Euro 2 mit EEV-Standard angestrebt.
- 58 -
18
Emissionen [g / Bus km]
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Euro 0
Euro I
Euro II
Euro III
PM10
Abbildung 41:
Euro IV
NOx
Euro V /
EEV
Euro VI
NO2
Durchschnittliche Emissionsfaktoren für Linienbusse innerorts, HBEFA 3.1, Bezugsjahr 2010
Prognostizierte Minderung: Minderung der NO2-Emissionen lässt sich durch die unterschiedlichen Anbieter mit den verschiedenen Linienbündeln nicht seriös
abschätzen.
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.3.1.6
Bis Ende 2012
Verbesserungen beim öffentlichen Nahverkehr
Zur Förderung der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll mit verschiedenen Maßnahmen
die Attraktivität des ÖPNV für den Einzelnen weiter erhöht werden. Folgende weitere Verbesserungen sind vorgesehen:

Umgestaltung der Bushaltebucht am Bahnhof

Aufstellung einer neuen Wartehalle in der Darmstädter Straße

Einrichtung eines P+R-Parkplatzes
Prognostizierte Minderung: Nicht abschätzbar; abhängig von der Akzeptanz des Einzelnen,
öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Zeitpunkt der Umsetzung: Die Planungen haben begonnen; der Zeitpunkt der Umsetzung der
Einzelmaßnahmen ist noch nicht abschätzbar
7.3.2
Sonstiges
7.3.2.1
Charta 100 Kommunen für den Klimaschutz
Die Stadt Reinheim hat die Charta ‚100 Kommunen für den Klimaschutz’ unterzeichnet. Darin
verpflichtet sie sich, einen kommunalen Aktionsplan auf der Grundlage einer CO 2-Bilanz zu
- 59 -
erstellen. Im Aktionsplan selbst werden Maßnahmen bestimmt, mit denen der Energieverbrauch
in öffentlichen Einrichtungen (Gebäude) reduziert und der Einsatz erneuerbarer Energien für die
Strom- und Wärmeerzeugung in der Kommune verstärkt wird.
Prognostizierte Minderung: Nicht abschätzbar, da die Maßnahmen bzw. Energiequelle noch
nicht konkretisiert sind
Zeitpunkt der Umsetzung:
7.4
Bereits in Umsetzung
Prognose
Im Folgenden wird versucht, die Auswirkungen der festgelegten Maßnahmen auf die Entwicklung der Luftschadstoffbelastungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid bis zum Jahr 2015 abzuschätzen.
Die Immissionsbelastung setzt sich zusammen aus dem grenzüberschreitenden Ferneintrag,
der jedoch nur bei Feinstaub eine relevante Höhe erreicht, dem regionalen Hintergrund, der den
grenzüberschreitenden Ferneintrag bereits beinhaltet, dem städtischen Zusatzbeitrag sowie
dem lokalen, verkehrsbezogenen Zusatzbeitrag.
Der grenzüberschreitende Beitrag kann einer Berechnung des Umweltbundesamtes entnommen werden. Für diese Berechnungen wurde das REM-CALGRID-Modell genutzt, mit dem
auch die Berechnung der Anteile der einzelnen Emittenten an der Gesamtbelastung für den
Ballungsraum Rhein-Main berechnet wurde. Dabei werden die berechneten Konzentrationen in
einem Raster von ca. 15 km2 für ganz Deutschland dargestellt.
Für die weiteren Anteile wurden die aktuellen Messwerte der Stationen in ReinheimDarmstädter Straße, in Michelstadt und in Fürth im Odenwald genutzt. Dabei wurden verwendet
für
den Anteil Ferntransport der Wert aus den Berechnungen des UBA für die Region
Reinheim,
den Anteil Zusatzbelastung regionaler Hintergrund der Jahresmittelwert der ländlichen Station Fürth im Odenwald (abzüglich des Anteils Ferntransport),
den Anteil Zusatzbelastung städtischer Hintergrund der Jahresmittelwert der Stadtstation Michelstadt (abzüglich dem Jahresmittelwert der ländlichen Station Fürth im
Odenwald),
den Anteil Zusatzbelastung lokaler Verkehr der Jahresmittelwert der verkehrsbezogenen Messstation Reinheim-Darmstädter Straße (abzüglich dem Jahresmittelwert der
Stadtstation Michelstadt).
Für die Prognose der Entwicklung der Belastung im regionalen Hintergrund (incl. des Ferntransports) bis zum Jahr 2015 wurde das oben beschriebene Modell des Umweltbundesamtes
genutzt.
Auf der Grundlage der Bebauung und des Verkehrsaufkommens in der Stadt Reinheim ist mit
Überschreitungen des NO2-Immissionsgrenzwertes nur an der Darmstädter Straße zu rechnen.
Daher wurde versucht, speziell in dieser Straße die Anwohner mit entsprechenden Maßnahmen
vor den Gesundheitsgefahren durch zu hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen zu schützen.
Der grenzüberschreitende Ferneintrag ist weder durch lokale noch durch nationale Maßnahmen
zu beeinflussen, wird sich aber nach Berechnungen des Bundesumweltamtes bis 2015 von 2
auf 1 µg/m3 halbieren.
- 60 -
Die Zusatzbelastung regionaler Hintergrund kann durch die aufgeführten nationalen Maßnahmen wie Emissionsminderungen bei großen Verbrennungsanlagen (7.2.1.1) oder die aktive
Förderung des Partikelfiltereinbaus bei älteren Dieselfahrzeugen (7.2.2.1) verringert werden.
Immissionsmindernd wird sich hier auch die flächendeckende Einführung neuer Abgasstandards (7.1.1) auswirken. Nach einer Prognose des Umweltbundesamtes wird sich die regionale
Hintergrundbelastung von Reinheim in der Zeit zwischen 2010 und 2015 um 2 µg/m3 NO2 verringern.
Die Zusatzbelastung durch den städtischen Hintergrund, der sich wiederum aus den Emissionen der Industrie, der Gebäudeheizung und des Verkehrs zusammensetzt, wird verringert durch
die Einführung neuer Abgasstandards (7.1.1), die Verschärfung von Emissionsgrenzwerten bei
großen Verbrennungsanlagen (7.2.1.1) sowie durch die aktive Förderung des Partikelfiltereinbaus (7.2.2.1). Nach Einschätzung des ifeu-Instituts [31] kann mit einen Rückgang der NO2Direktemissionen bis zum Jahr 2015 um 8,3 % gerechnet werden, wobei der angesprochene
Hintergrund sowohl den grenzüberschreitenden Ferneintrag, den regionalen als auch den städtischen Hintergrund beinhaltet. Die Entwicklung der städtischen Hintergrundbelastung verläuft
bei verschiedenen Städten unterschiedlich und wird durch die jeweilige Emissionssituation
maßgeblich geprägt.
50
NO2-Konzentration [µg/m3]
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2010
2015
grenzüberschreitender Ferneintrag
Zusatzbelastung regionaler Hintergrund
Zusatzbelastung städtischer Hintergrund
Zusatzbelastung lokaler Verkehr
3
Immissionsgrenzwert NO2 für das Jahr (40 µg/m )
Abbildung 42:
Beiträge zur NO2-Immissionsbelastung im Jahr 2010 sowie für die Prognose 2015 am
Beispiel der Darmstädter Straße in Reinheim
Nach den UBA-Berechnungen würde sich die Zusatzbelastung des regionalen Hintergrunds um
12,5 % im Zeitraum 2010 bis 2015 verringern. aus der Trendentwicklung der Jahresmittelwerte
der Messstation des regionalen Hintergrunds Fürth i.O. würde sich die Belastung im gleichen
Zeitraum um 17, 6 % verringern.
Die lokale Belastung durch den Verkehr wird zukünftig am stärksten durch die Einführung neuer
Abgasstandards (7.1.1) verringert werden. Aber auch die seitens der Stadt Reinheim vorgesehenen Maßnahmen (7.3.1), insbesondere durch den Neubau der Umgehungsstraße werden zu
einer deutlichen Verminderung beitragen. Zwischen 2010 und 2015 ist hierdurch mit einem
Rückgang der Zusatzbelastung durch den lokalen Verkehr ausschließlich durch Einführung der
- 61 -
neuen Abgasstandards in Höhe von gut 16 %, durch Maßnahmen der Verkehrsvermeidung von
40 % zu rechnen.
Damit sollte bis zum Jahr 2015 die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes NO 2 von 40 µg/m3
wahrscheinlich sein.
- 62 -
8
Gründe und Erwägungen, auf denen die Entscheidung beruht
An der Darmstädter Straße in Reinheim ist derzeit mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid (NO2) zu rechnen. Die Grenzwerte von Feinstaub (PM10) werden
dagegen eingehalten.
Stickstoffoxide (NOx) entstehen bei der Verbrennung insbesondere fossiler Brennstoffe. Das
dabei zunächst überwiegend entstehende Stickstoffmonoxid (NO) wandelt sich mit Luftsauerstoff zu Stickstoffdioxid (NO2) um. Die Summe aus beiden Stoffen wird als Stickstoffoxide (NOx)
bezeichnet, wobei das NO nach einer bestimmten Formel als NO2 berechnet wird.
Stickstoffdioxid ist ein Reizgas und kann aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit bis in tiefe
Bereiche der Atemwege eindringen. Dort kann es entzündliche Prozesse verursachen oder sogar Zellschäden auslösen, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu Verschlechterungen der Lungenfunktion führen.
Die Anteile der Emittentengruppen Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr an der Belastung
sind sehr unterschiedlich. Während die Industrie in Reinheim praktisch keine Stickstoffoxidmengen emittiert, ist der Anteil des Verkehrs an der Belastungssituation daher mit ca. 60 %
wesentlich höher als die Anteile der Gebäudeheizung.
Bei der Emittentengruppe Verkehr tragen im Gegensatz zu Feinstaub alle Fahrzeuge zur Stickstoffoxidbelastung bei. Doch auch hier sind es die Dieselfahrzeuge, die deutlich mehr Stickstoffoxide insgesamt und vor allem mehr Stickstoffdioxid emittieren als Benzinfahrzeuge.
Schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) stoßen selbst bei der aktuellen Euro-5-Norm das 810fache an NOx aus wie z.B. Diesel-Pkw des vergleichbaren Euro-Standards.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht eine Festlegung von Maßnahmen entsprechend
dem Verursacheranteil vor. Demnach kommt Maßnahmen im Verkehrsbereich eine besondere
Bedeutung zu. Doch allein mit lokalen Maßnahmen kann die Stadt Reinheim die Belastung mit
Stickstoffdioxid kaum verringern. Als wirksame Maßnahme mit einer deutlichen Verringerung
der Stickstoffoxidmengen ist die Ortsumgehung zu bewerten. Hierdurch wird die durchschnittliche Verkehrsbelastung deutlich sinken, da vor allem der Fernverkehr um den Ortskern von
Reinheim mit den eng bebauten Straßenzügen gelenkt wird. Betrachtet man den innerörtlichen
Verkehr kann nur eine geänderte Abgasbehandlung in den Fahrzeugen die NO x-Emissionen
effizient verringern, will man die Mobilität nicht weiter einschränken. Dieses Ziel verfolgt die Europäische Union mit der Einführung eines Euro-6/VI-Standards, wo die zulässigen NOxEmissionen insbesondere von Diesel-Fahrzeugen drastisch herabgesetzt wurden. Allerdings
wird diese Maßnahme erst mit einer ausreichenden Durchmischung der Fahrzeugflotte mit Euro-6/VI-Fahrzeugen wirksam werden.
Mit dem Neubau der Umgehungsstraße und einer entsprechenden Wegweisung insbesondere
für Lkw können die Anwohner der hoch belasteten Straßenzüge schneller entlastet werden, als
dies allein mit der Einführung neuer Emissionsstandards möglich wäre. Damit werden bei regionaler Betrachtung insgesamt zwar kaum Schadstoffe eingespart, sie werden aber in Bereichen
emittiert, die keinen Straßenschluchtcharakter mit schlechter Durchlüftung haben und weniger
Bewohner belasten. Tatsächlich emissionsmindernd wirkt sich eine Verkehrsverflüssigung aus.
Busstandards werden grundsätzlich sukzessive verbessert und der Öffentliche Nahverkehr in
seiner Attraktivität gesteigert, um Individualverkehr zu vermeiden.
- 63 -
Zusammen genommen sollten die festgelegten Maßnahmen ausreichen, um bis 2015 den Immissionsgrenzwert von 40 µg/m3 für NO2 an der derzeit noch über dem Immissionsgrenzwert
liegenden Darmstädter Straße in Reinheim einhalten zu können.
- 64 -
9
Literatur
[1]
Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die
Kontrolle der Luftqualität – Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie vom 21.11.1996 (ABl. EWG: L
296, S. 25) und
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und
saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 (ABl. EWG: L 152/1)
[2]
Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22.4.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft – 1. Tochterrichtlinie vom
29.06.1999 (ABl. EWG: L 163, S. 41 - 60)
[3]
Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol
und Kohlenmonoxid in der Luft – 2. Tochterrichtlinie vom 12.12.2000 (ABl. EWG: L 313,
S. 12 - 21)
[4]
Richtlinie 2022/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002
über den Ozongehalt der Luft – 3. Tochterrichtlinie vom 9. März 2002 (ABl. L 67, S. 14 –
30)
[5]
Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember
2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft – 4. Tochterrichtlinie vom 26. Januar 2005 (ABl. L 23, S. 3 – 16)
[6]
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008
über Luftqualität und saubere Luft für Europa – Luftqualitätsrichtlinie vom 11. Juni 2008
(ABl. L 152, S. 1 – 44)
[7]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz –
BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26. November 2010 (BGBl. I, S. 1728)
[8]
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)
vom 02. August 2010 (BGBl. I, S. 1065)
[9]
Verordnung über immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten, zur Bestimmung der federführenden Behörde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und über
Zuständigkeiten nach dem Benzinbleigesetz vom 13. Oktober 2009 (GVBl. I S. 406)
[10] Veröffentlichung
des
Landkreises
Darmstadt-Dieburg
(http://www.ladadi.de/landkreis-
verwaltung/der-kreis.html)
[11]
Umweltatlas Hessen, http://www.umwelt.hessen.de
[12] Hessische Gemeindestatistik 2008, Hessisches Statistisches Landesamt, www.statistikhessen.de
[13] Verkehrsmengenkarte für Hessen, Ausgabe 2005, Herausgeber: Hessisches Landesamt
für Straßen- und Verkehrswesen, Dezernat Verkehrssicherheit, Verkehrstechnik und
Straßenausstattung
[14] Lufthygienischer Jahresbericht 2009; Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für
Umwelt und Geologie, Luftreinhaltung in Hessen, Wiesbaden 2010
- 65 -
[15] C. Kessler, W. Scholz, D. Ahrens, A. Niederau; Anstieg des NO2/NOx-Verhältnisses an
Luftmessstationen in Baden-Württemberg zwischen 1995 und 2005, Immissionsschutz 2
(2007)
[16] F. Dünnebeil, U. Lambrecht, C. Kessler: Zukünftige Entwicklung der NO 2-Emissionen des
Verkehrs und deren Auswirkung auf die NO2-Luftbelastung in Städten in BadenWürttemberg, ifeu-Institut für Energie und Umweltforschung GmbH, Heidelberg 2007
[17] Emissionskataster Hessen, Hessisches Landesamt
www.hlug.de/medien/luft/emiss_wi/index.htm
für
Umwelt
und
Geologie,
[18] Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Emissionskataster in Untersuchungsgebiete (5. BImSchVwV) Vom 24. April 1992 (GMBl. S. 317,
ber. GMBl. 1993, S. 343).
[19] Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über Emissionserklärungen und Emissionsberichte - 11. BImSchV) vom 5. März 2007
(BGBl. I S. 289)
[20] Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchV) vom 20. Juli 2004 (BGBl. 1 S.
1717), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I; S. 129)
[21] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 4. BImSchV
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504
ff), geändert durch Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, S. 1643)
[22] Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1. BImSchV
– Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – vom 14. März 1997 (BGBl. I
S. 490), geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38)
[23] HBEFA - Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.1, 30. Januar
2010; INFRAS
[24] www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilität/Verkehrspolitik/GueterverkehrUndLogistik_node.html,
am 24. März 2011
abgerufen
[25] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) – vom 24. Juli 2002 (GMBl. I S. 511)
[26] Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV – vom
14. August 2003 (BGBl. I S. 1633), geändert durch Verordnung vom 27. Januar 2009
(BGBl. I, S. 129)
[27] Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG - Energieeinsparungsgesetz)
vom 1. September 2005 (BGB1. I S. 2684), geändert durch Gesetz vom 28. März 2009
(BGBl. I, S. 643)
[28] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
bei Gebäuden (EnEV - Energieeinsparverordnung) vom 24. Juli 2007 (BGB1. I 2007, S.
1519), geändert durch Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I, S. 954)
[29] U. Höpfner, J. Hanusch, U.Lambrecht, ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, „Abwrackprämie und Umwelt – eine erste Bilanz“, Gutachten im Auftrag
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, August 2009
[30] http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Umwelt/default/default.asp; abgerufen am 26. August
2010
- 66 -
[31] F. Dünnebeil, U. Lambrecht, A. Schacht: Auswirkungen zukünftiger NOx- und NO2Emissionen des Kfz-Verkehrs auf die Luftqualität in hochbelasteten Straßen in BadenWürttemberg, ifeu-Institut für Energie und Umweltforschung GmbH, Heidelberg 2010
[32] Dorsch Consult Verkehr und Infrastruktur GmbH: Verkehrsuntersuchung B 38 Ortsumgehung Reinheim- Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Januar 2006
- 67 -
10
Anhänge
10.1
Begriffsbestimmungen
Ballungsraum ist ein Gebiet mit mindestens 250.000 Einwohnern, das aus einer oder mehreren
Gemeinden besteht oder ein Gebiet, das aus einer oder mehreren Gemeinden besteht, welche
jeweils eine Einwohnerdichte von 1.000 Einwohnern oder mehr je Quadratkilometern bezogen
auf die Gemarkungsfläche haben und die zusammen mindestens eine Fläche von 100 Quadratkilometern darstellen.
Beurteilung ist die Ermittlung und Bewertung der Luftqualität durch Messung, Rechnung, Vorhersage oder Schätzung anhand der Methoden und Kriterien, die in der 39. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards
und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) [8] genannt sind.
Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Gebiet ist ein von den zuständigen Behörden festgelegter Teil der Fläche eines Landes im Sinne des § 11 der 39. BImSchV [8].
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Immissionsgrenzwert ist ein Wert für einen bestimmten Schadstoff, der nach den Regelungen
der §§ 2 bis 8 der 39. BImSchV [8] bis zu dem dort genannten Zeitpunkt einzuhalten ist und
danach nicht überschritten werden darf.
Immissionskenngrößen kennzeichnen die Höhe der Vorbelastung, der Zusatzbelastung oder
der Gesamtbelastung für den jeweiligen luftverunreinigenden Stoff.
Kurzzeitkenngröße beschreibt den im Vergleich zu einer Langzeitkenngröße wie z. B. den Jahresmittelwert für den jeweiligen Stoff spezifisch festgesetzten kurzzeitig einzuhaltenden Immissionsgrenzwert wie z. B. Stunden- oder Tagesmittelwert.
Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
PM10 sind die Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen
aerodynamischen Durchmesser von 10 µm einen Abscheidegrad von 50 % aufweist.
PM2,5 sind die Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen
aerodynamischen Durchmesser von 2,5 µm einen Abscheidegrad von 50 % aufweist.
Toleranzmarge ist ein in jährlichen Stufen abnehmender Wert, um den der Immissionsgrenzwert innerhalb der in Anlage 11 B. und E. der 39. BImSchV [8] festgesetzten Fristen überschritten werden darf, ohne die Erstellung von Luftreinhalteplänen zu bedingen.
Zielwert ist die nach Möglichkeit in einem bestimmten Zeitraum zu erreichende Immissionskonzentration, die mit dem Ziel festgelegt wird, die schädlichen Einflüsse auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern.
- 68 -
10.2
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Einteilung von Hessen in Gebiete und Ballungsräume
Abbildung 2: Landkreis Darmstadt-Dieburg
Abbildung 3: Geländeschnitt durch das Reinheimer Hügelland von Mühltal im Westen bis
Otzberg im Osten
Abbildung 4: Stadtgebiet Reinheim
Abbildung 5: Dreidimensionale Darstellung des Reinheimer Hügellandes
Abbildung 6: Mittlere Windgeschwindigkeit der Jahre 1981 – 1990 in der Umgebung von
Reinheim (Quelle: Umweltatlas HLUG [8])
Abbildung 7: Windrichtungsverteilung in % an der Station Fürth im Odenwald (Zeitraum: Jan.
2005 – Dez. 2009)
Abbildung 8: Flächennutzung im Stadtgebiet Reinheim und in Hessen (Quelle: Hessisches
Statistisches Landesamt [9])
Abbildung 9: Ausschnitt für Reinheim aus der Hessischen Verkehrsmengenkarte 2005
(Quelle: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen [10])
Abbildung 10: Luftmessstationen in Hessen (Stand: Januar 2009)
Abbildung 11: Lage der Luftmessstation in Reinheim (Detailangaben siehe Kapitel 10.5)
Abbildung 12: Immissionskenngrößen von NO2 (Jahresmittelwert) für das Jahr 2009 an den
Stationen im Gebiet Südhessen
Abbildung 13: Verhalten von Schadstoffen in der Atmosphäre
Abbildung 14: Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Schwefeldioxid (SO2)
Abbildung 15: Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Benzol
Abbildung 16: Entwicklung der Schadstoffbelastung mit Feinstaub (PM10)
Abbildung 17: Entwicklung der Luftschadstoffbelastung mit Feinstaub
Überschreitungen des PM10-Tagesmittelwertes im Jahr
als
Anzahl
an
Abbildung 18: Vergleich der Entwicklung der NOx-Konzentrationen an den Messstationen in
Südhessen sowie der Messstation Darmstadt-Hügelstraße
Abbildung 19: Messergebnisse der NO2-Jahresmittelwerte im Gebiet Südhessen und der
Messstation Darmstadt-Hügelstraße
Abbildung 20: Entwicklung der an der verkehrsbezogenen Luftmessstation DarmstadtHügelstraße gemessenen NO- und NO2-Konzentrationen
Abbildung 21: Mittlerer Jahresgang
Auswertezeitraum
von
Stickstoffmonoxid
Abbildung 22: Mittlerer Jahresgang
Auswertezeitraum
von
Stickstoffdioxid
(NO);
(NO2);
in
Klammer
der
in
Klammer
der
Abbildung 23: Mittlerer Wochengang von NO2 (Auswertezeitraum: Januar 2007 bis November
2009)
Abbildung 24: Berechnete NO2-Konzentration des grenzüberschreitenden Ferneintrags,
Bezugsjahr 2005 und Prognose 2015; zur besseren Orientierung wurde der
Bereich der Stadt Reinheim rot umrandet (Quelle: Umweltbundesamt)
- 69 -
Abbildung 25: Berechnete NO2-Konzentration des regionalen Hintergrunds im Gebiet um
Reinheim, Bezugsjahr 2005 sowie Prognosen 2010 und 2015; zur besseren
Orientierung wurde der Bereich der Stadt Reinheim rot umrandet
(Quelle:
Umweltbundesamt)
Abbildung 26: Straßenzug in Reinheim mit möglichen Überschreitungen des NO2-Grenzwertes
Abbildung 27: Räumliche Struktur der NOx-Emissionen (Summe von NO + NO2, angegeben als
NO2) in Reinheim
Abbildung 28: Neuzulassungen von Personenkraftwagen von 2000 bis 2010
Bundesrepublik Deutschland (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt [20])
in
der
Abbildung 29: Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten (Quelle: KraftfahrtBundesamt [20])
Abbildung 30: Verkehrsaufkommen deutscher Lastkraftwagen
[20])
(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Abbildung 31: Wochengang der Fahrzeugbewegungen in Reinheim 2009
Abbildung 32: Verteilung der NOx-Emissionen auf die Fahrzeugtypen bezogen auf das
Verkehrsaufkommen in der Darmstädter Straße 9, Reinheim in 2009 (auf der
Grundlage der durchschnittlichen Emissionsfaktoren für innerorts, Bezugjahr
2009)
Abbildung 33: Entwicklung
der
NOx-Emissionen
in
Reinheim
und
Südhessen
(Summe von NO und NO2, angegeben als NO2; interpolierte Angaben)
Abbildung 34: Emissionsfaktoren für NOx, gewichtete Verkehrssituation innerorts, Bezugsjahr
2009 [17]; LNF = leichte Nutzfahrzeuge; SNF = schwere Nutzfahrzeuge
Abbildung 35: Vergleich der Emissionsgrenzwerte nach Euronormen mit den für den realen
Betrieb ermittelten Emissionen (Emissionsfaktoren) für PM10 und NO x von
Diesel-Pkw für die durchschnittliche Verkehrssituation innerorts, HBEFA 3.1,
Bezugsjahr 2010
Abbildung 36: Neuzulassungen von Personenwagen im Jahresverlauf 2007 bis 2009 (Quelle:
Kraftfahrt-Bundesamt, [26])
Abbildung 37: Mittlere NO2- und NO-Emissionsfaktoren für Pkw im Innerortsverkehr; HBEFA
3.1, Bezugsjahr: 2010
Abbildung 38: Mittlere NO2- und NO-Emissionsfaktoren für Lkw und Busse im Innerortsverkehr,
HBEFA 3.1, Bezugsjahr: 2010
Abbildung 39: Im Bau befindliche verkehrliche Umgehung der Stadt Reinheim (rote Linie)
Abbildung 40: Prognose der NOx-Emissionen in Reinheim, Darmstädter Straße; HBEFA 3.1
innerorts, Bezugsjahr: 2010
Abbildung 41: Durchschnittliche Emissionsfaktoren für Linienbusse innerorts, HBEFA 3.1,
Bezugsjahr 2010
Abbildung 42: Beiträge zur NO2-Immissionsbelastung im Jahr 2010 sowie für die Prognose
2015 am Beispiel der Darmstädter Straße in Reinheim
- 70 -
10.3
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Immissionsgrenz- und Zielwerte nach der 39. BImSchV [8]
Tabelle 2:
Flächenbezogene Anteile der Landkreise am Gebiet Südhessen
Tabelle 3:
Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg [10]
Tabelle 4:
Bevölkerung der Stadt Reinheim (Stand: 31. Dezember 2008)
Hessisches Statistisches Landesamt [12])
Tabelle 5:
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendler über die Gemeindegrenzen
(Stand: 30. Juni 2008) (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt [12])
Tabelle 6:
Immissionskenngrößen nach der 22. BImSchV für das Messjahr 2009 im Gebiet
Südhessen
Tabelle 8:
Emissionsbilanz von NOx (Summe von NO und NO2, angegeben als NO2)
Tabelle 9:
Beispiele für Emissionsfaktoren der Emittentengruppe Gebäudeheizung [18]
Tabelle 10:
Durchschnittliche Emissionsfaktoren in Gramm pro Fahrzeugkilometer nach
Fahrzeugkategorien für NOx innerorts für das Bezugsjahr 2010 [23]
Tabelle 11:
Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2009 in Reinheim, Darmstädter Str. 9
Tabelle 12:
Übersicht über die geltenden Kfz-Abgasnormen der EU
Tabelle 13:
Zukünftige Kfz-Abgasnorm in der EU
(Quelle:
- 71 -
10.4
Alphabetische Liste der Städte und Gemeinden im Gebiet
Südhessen
Abtsteinach
Gernsheim
Modautal
Alsbach-Hähnlein
Gorxheimertal
Mossautal
Bürstadt
Grasellenbach
Neckarsteinach
Babenhausen
Groß-Bieberau
Ober-Ramstadt
Bad König
Groß-Rohrheim
Otzberg
Beerfelden
Groß-Umstadt
Pfungstadt
Bensheim
Groß-Zimmern
Reichelsheim (Odenwald)
Biblis
Höchst i. Odenwald
Reinheim
Bickenbach
Heppenheim
Riedstadt
Biebesheim am Rhein
Hesseneck
Rimbach
Birkenau
Hirschhorn
Roßdorf
Brensbach
Lützelbach
Rothenberg
Breuberg
Lampertheim
Schaafheim
Brombachtal
Lautertal
Seeheim-Jugenheim
Dieburg, St.
Lindenfels
Sensbachtal
Einhausen
Lorsch
Stockstadt am Rhein
Eppertshausen
Mörlenbach
Trebur
Erbach
Mühltal
Viernheim
Fürth
Münster
Wald-Michelbach
Fischbachtal
Mainhausen
Zwingenberg
Fränkisch-Crumbach
Messel
Gemeindefreies Gebiet
Michelbuch
Michelstadt
- 72 -
10.5
Beschreibung der Luftmessstationen
10.5.1
Reinheim
Kartengrundlage: : DATAstreet, © HLBG 2005
Beschreibung:
Gebiet:
Standortcharakter:
EU-Code:
Gemeinde:
Straße:
Rechtswert:
Hochwert:
Längengrad:
Breitengrad:
Höhe über NN:
Lage:
Messzeitraum:
Südhessen
Verkehrstation
DEHE094
Reinheim
Darmstädter Straße
3488002
5521264
8°49’56,00“
49°49’40,01“
161 m
Innenstadt, Hauptstraße, Abstand zum Fahrbahnrand 1m
seit 01.08.2007
Geräteausstattung:
Komponente
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Benzol, Toluol, m-/p-Toluol
Ozon
Feinstaub PM10
Windrichtung
Windgeschwindigkeit
Temperatur
Relative Luftfeuchte
Luftdruck
seit
2007
2007
2007
2008
2007
-
- 73 -
10.5.2
Riedstadt
Kartengrundlage: : DATAstreet, © HLBG 2005
Beschreibung:
Gebiet:
Standortcharakter:
EU-Code:
Gemeinde:
Straße:
Rechtswert:
Hochwert:
Längengrad:
Breitengrad:
Höhe über NN:
Lage:
Messzeitraum:
Südhessen
ländlicher Raum
DEHE043
Riedstadt
Flur 9/57 bei Goddelau
3465305
5521072
8°31’0,48“
49°49’30,59“
87 m
Im ländlichen Raum
seit 20.03.1996
Geräteausstattung:
Komponente
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Benzol, Toluol, m-/p-Toluol
Ozon
Feinstaub PM10
Windrichtung
Windgeschwindigkeit
Temperatur
Relative Luftfeuchte
Luftdruck
Globalstrahlung
seit
1996
1996
1996
2000
1996
1996
1996
1996
2004
1996
- 74 -
10.5.3
Michelstadt
Kartengrundlage: : DATAstreet, © HLBG 2005
Beschreibung:
Gebiet:
Standortcharakter:
EU-Code:
Gemeinde:
Straße:
Rechtswert:
Hochwert:
Längengrad:
Breitengrad:
Höhe über NN:
Lage:
Messzeitraum:
Südhessen
städtisch
DEHE045
Michelstadt
Ludwig-Arzt-Straße
3500217
5503981
9°0’7,14“
49°40’21,01“
209 m
Tal, Innenstadt
seit 05.05.1999
Geräteausstattung:
Komponente
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Benzol, Toluol, m-/p-Toluol
Ozon
Feinstaub PM10
Windrichtung
Windgeschwindigkeit
Temperatur
Relative Luftfeuchte
Luftdruck
Globalstrahlung
seit
2009
1999
1999
1999
2000
1999
1999
1999
1999
1999
- 75 -
10.5.4
Fürth im Odenwald
Kartengrundlage: : DATAstreet, © HLBG 2005
Beschreibung:
Gebiet:
Standortcharakter:
EU-Code:
Gemeinde:
Straße:
Rechtswert:
Hochwert:
Längengrad:
Breitengrad:
Höhe über NN:
Lage:
Messzeitraum:
Südhessen
ländlich
DEHE028
Fürth
Erzberg
3486878
5501879
8°49’2,10“
49°39’12,46“
484 m
Wald
seit 01.10.1986
Geräteausstattung:
Komponente
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Benzol, Toluol, m-/p-Toluol
Ozon
Feinstaub PM10
Windrichtung
Windgeschwindigkeit
Temperatur
Relative Luftfeuchte
Luftdruck
Globalstrahlung
Niederschlag
seit
1987
1987
1987
2003
1987
1987
1987
1987
1990
1987
1987
- 76 -
10.5.5
Heppenheim
Kartengrundlage: : DATAstreet, © HLBG 2005
Beschreibung:
Gebiet:
Standortcharakter:
EU-Code:
Gemeinde:
Straße:
Rechtswert:
Hochwert:
Längengrad:
Breitengrad:
Höhe über NN:
Lage:
Messzeitraum:
Südhessen
Innenstadt, Straßenschlucht
DEHE063
Heppenheim
Lehrstraße
3474179
5500783
8°38’32,8“
49°38’39,5“
120 m
Innenstadt
seit 01.01.2006
Geräteausstattung:
Komponente
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Stickstoffmonoxid
Stickstoffdioxid
Benzol, Toluol, m-/p-Toluol
Ozon
Feinstaub PM10
Windrichtung
Windgeschwindigkeit
Temperatur
Relative Luftfeuchte
Luftdruck
seit
2006
2006
2006
2006
-
- 77 -
10.6
Abkürzungsverzeichnis
µg/m³
Mikrogramm (1 millionstel Gramm) pro m³; 10-6 g/m³
µm
Mikrometer = 1 millionstel Meter
Abl. EWG
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
AOT40
accumulated exposure over a threshold of 40 ppb; Summe der Differenzen zwischen 1-h-Werten über 80 µg/m³ (40 ppb) und dem Wert 80 µg/m³ im Zeitraum
8–20 Uhr von Mai bis Juli
As
Arsen
ASV
Amt für Straßen- und Verkehrswesen
B(a)P
Benzo(a)pyren
BGA
Bundesgesundheitsamt
BGBl
Bundesgesetzblatt
BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BlmSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BlmSchVwV
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
BTX
Benzol, Toluol, Xylol
C6H6
Benzol
Cd
Cadmium
CO
Kohlenmonoxid
DIN
Deutsches Institut für Normung
DTV
Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge an einem Werktag
DWD
Deutscher Wetterdienst
EG/EU
Europäische Gemeinschaften/Europäische Union
GMBl
Gemeinsames Ministerialblatt
GVBl
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
GW
Grenzwert
HLSV
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
HLUG
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
HMUELV
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Jm
Jahresmittelwert
Kfz
Kraftfahrzeug
LAI
Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
LNF
leichte Nutzfahrzeuge
LRP
Luftreinhalteplan
- 78 -
max. 8-hWert
höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-StundenMittelwert
mg/m³
Milligramm (1 tausendstel Gramm) pro m³; 10-³ g/m³
MIV
Motorisierter Individualverkehr
NH3
Ammoniak
NH4+
Ammonium
Ni
Nickel
NO
Stickstoffmonoxid
NO2
Stickstoffdioxid
NO3-
Nitrat
NOx
Stickstoffoxide (Summe NO + NO2, angegeben als NO2)
O3
Ozon
ÖPNV
Öffentlicher Personen-Nahverkehr
Pb
Blei
Pkw
Personenkraftwagen
PM
Particulate matter (Staub)
PM10
Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen
aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50
% aufweist
ppb
parts per billion (Verhältnis 1:109)
ppm
parts per million (Verhältnis 1:106)
RP
Regierungspräsidium
SNF
Schwere Nutzfahrzeuge (z.B. Lkw ab 3,5 t oder Busse)
SO2
Schwefeldioxid
t/a
Tonnen (eintausend Kilogramm) pro Jahr
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
TM
Toleranzmarge
TÜV
Technischer Überwachungsverein
UBA
Umweltbundesamt
UMK
Umweltministerkonferenz
VDI
Verein Deutscher Ingenieure
WHO
Weltgesundheitsorganisation
Wm
Wintermittelwert (01.10. – 31.03.)
- 79 -
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung II
Referat II 7
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden