Klausurhinweise Wintersemester 2016 / 2017 1.) Das Thema der Klausur wird sich aus den Themengebieten herleiten, die wir in den Vorlesungen sowie in den Übungsklausuren miteinander bearbeitet haben. Da in den Vorlesungen Themengebiete aus Zeitgründen lediglich - ohne weitergehende Vertiefung - angeschnitten werden konnten, empfehle ich dringend die Nachbearbeitung der in den Vorlesungen und in den Übungsklausuren behandelten Themengebiete anhand der Vorlesungsmitschriften und der empfohlenen Literatur, z. B. von Junker (Grundzüge des Arbeitsrechts), Preis (Individualarbeitsrecht) (s. Literaturhinweise aus der ersten Vorlesung). 2.) Der besonderen Nachbearbeitung empfehle ich u. a.: Allgemeine Begrifflichkeiten (Kern- bzw. Grundbegriffe) des Arbeitsrechts (z. B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Wettbewerbsverbot, Befristung, solche des AGG etc.) Allgemeines / Grundlegendes zum Kündigungsschutzrecht (z. B. Definition einer Kündigung, Kündigungsfristen und ihre Berechnung, Formvorschriften, Zugang von Kündigungen, Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG nach §§ 1, 23 KSchG etc.) Durchbrechung des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“, insbesondere das Recht der Entgeltfortzahlung Antidiskriminierung und AGG Ordentliche / außerordentliche Kündigung und deren Prüfung Recht der Befristung 3.) Bitte beachten Sie bereits jetzt: Die Prüfungsklausur ist hinsichtlich der Sachverhaltslösung in dem Gutachtenstil zu lösen, wie er im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung der Übungsklausuren aufgezeigt wurde. Bitte arbeiten Sie daher sämtliche Übungsklausuren nochmals eingehend durch. Die Prüfungsklausur wird - wie bereits mehrfach erwähnt - ebenfalls drei Wissensfragen beinhalten, die zwar nicht im Gutachtenstil, so doch aber gleichwohl strukturiert zu lösen sind, also mit einem „roten Faden“. Die Bearbeitung der Prüfungsklausur hat in ganzen Sätze zu erfolgen und nicht (!) im Telegramm- oder SMS-Stil. Ich bitte auch um eine möglichst leserliche Schrift. Sprachliche bzw. grammatikalische Ungenauigkeiten bzw. Fehler, Telegrammstil etc. in Ihrer Klausurlösung können zu Nachteilen in der Benotung führen. Düsseldorf, 09.01.2017
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