Klausurhinweis-WS 16/17 ArbR-BBA

Klausurhinweise Wintersemester 2016 / 2017
1.) Das Thema der Klausur wird sich aus den Themengebieten herleiten, die wir in den
Vorlesungen sowie in den Übungsklausuren miteinander bearbeitet haben.
Da in den Vorlesungen Themengebiete aus Zeitgründen lediglich - ohne weitergehende
Vertiefung - angeschnitten werden konnten, empfehle ich dringend die Nachbearbeitung der
in den Vorlesungen und in den Übungsklausuren behandelten Themengebiete anhand der
Vorlesungsmitschriften und der empfohlenen Literatur, z. B. von Junker (Grundzüge des
Arbeitsrechts), Preis (Individualarbeitsrecht) (s. Literaturhinweise aus der ersten Vorlesung).
2.) Der besonderen Nachbearbeitung empfehle ich u. a.:
 Allgemeine Begrifflichkeiten (Kern- bzw. Grundbegriffe) des Arbeitsrechts (z. B.
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Wettbewerbsverbot,
Befristung, solche des AGG etc.)
 Allgemeines / Grundlegendes zum Kündigungsschutzrecht (z. B. Definition einer
Kündigung, Kündigungsfristen und ihre Berechnung, Formvorschriften, Zugang von
Kündigungen, Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG nach §§ 1, 23
KSchG etc.)
 Durchbrechung des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“, insbesondere das Recht
der Entgeltfortzahlung
 Antidiskriminierung und AGG
 Ordentliche / außerordentliche Kündigung und deren Prüfung
 Recht der Befristung
3.) Bitte beachten Sie bereits jetzt:
Die Prüfungsklausur ist hinsichtlich der Sachverhaltslösung in dem Gutachtenstil zu lösen,
wie er im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung der Übungsklausuren aufgezeigt wurde.
Bitte arbeiten Sie daher sämtliche Übungsklausuren nochmals eingehend durch.
Die Prüfungsklausur wird - wie bereits mehrfach erwähnt - ebenfalls drei Wissensfragen
beinhalten, die zwar nicht im Gutachtenstil, so doch aber gleichwohl strukturiert zu lösen
sind, also mit einem „roten Faden“.
Die Bearbeitung der Prüfungsklausur hat in ganzen Sätze zu erfolgen und nicht (!) im
Telegramm- oder SMS-Stil. Ich bitte auch um eine möglichst leserliche Schrift. Sprachliche
bzw. grammatikalische Ungenauigkeiten bzw. Fehler, Telegrammstil etc. in Ihrer
Klausurlösung können zu Nachteilen in der Benotung führen.
Düsseldorf, 09.01.2017