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Dieser Auftrag führt Sie auf direktem Weg zur POSTCARD GOGREEN.
Bitte Auftrag mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber bzw. Schreibmaschine ausfüllen. Unterschrieben zurücksenden an Deutsche Post AG - Kundenservice POSTCARD - 53247 Bonn.
1. Hier entscheiden Sie sich für die Art dieses Auftrags
Ich erteile der Deutschen Post DHL folgenden Auftrag:
Kundennummer
Ich möchte erstmalig POSTCARDS GOGREEN bestellen.
➔
Ich möchte zusätzliche POSTCARDS GOGREEN bestellen.
➔
Ich möchte Ihnen die Änderung von Auftraggeber-Daten mitteilen.
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5Y
Falls Sie bereits Kunde der Deutschen Post DHL sind, be­­
nötigen wir unbedingt die Angabe Ihrer Kundennummer.
Mit dieser kann der Auftrag schneller bearbeitet werden.
Bitte machen Sie unter Punkt 2 und 4 in den entsprechen­
den Zeilen die neuen Angaben. Alle Zeilen ohne Änderung
zum bereits bestehenden ­Kontrakt lassen Sie bitte frei.
2. Firmenangaben (bitte stets ausfüllen)
Name der Firma (Zeile 1)
Name der Firma (Zeile 2)
Frau
Vorname des Ansprechpartners bzw. Karten-Managers
Handelsregister-(A/B-)Nummer
Herr
Nachname des Ansprechpartners bzw. Karten-Managers
Kennziffer der Rechtsform
Die entsprechende Kennziffer finden
Sie auf der Rückseite dieses Auftrags.
Telefon
➔
Fax
E-Mail (die E-Mail-Adresse wird für den Versand des GOGREEN-Logos benötigt)
Postfach-Ort
Postfach-PLZ
Postfach-Nr.
Straße und Hausnummer (bitte mit Leerstelle eintragen)
Ort
PLZ
3. POSTCARD GOGREEN-Bestellung
Jede POSTCARD GOGREEN wird mit Ihrem Firmennamen versehen. Zusätzlich ordnen Sie bitte jeder POSTCARD GOGREEN eine individuelle Kennung und ein
tägliches Limit zu. Falls Sie keine ­bargeldlose Zahlung wünschen, tragen Sie bitte eine 0 ein (Erläuterung siehe Ausfüllhilfe). Wenn Sie eine PIN für die jeweilige
Karte wünschen, kreuzen Sie dies bitte an.
Gewünschtes Kartenlimit in Euro
Gewünschte Kennung auf der Karte (ggf. mit Leerstelle schreiben)
PIN
4. Lastschrifteinzug vom Konto und Unterschrift (bitte stets ausfüllen)
➔
Ich ermächtige grundsätzlich die Deutsche Post DHL, die Entgelte aller mittels der POSTCARD GOGREEN in Anspruch genommenen Leistungen vom nach­
stehenden Konto der oben genannten Firma per Lastschrift einzuziehen. Dazu werde ich der Deutschen Post DHL separat ein Lastschriftmandat erteilen.
IBAN
Kreditinstitut
BIC
Buchungstext
Geburtsdatum des Auftraggebers
Vorname des Auftraggebers
TTMM J J
Nachname des Auftraggebers (bevollmächtigt, die Lastschrifteinzugsermächtigung im Namen der Firma zu erteilen)
Entgelt für die POSTCARD GOGREEN 60,00 EUR p. a. inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben und die von mir angegebenen Kontaktwege (Anschrift, Telefon, E-Mail) von der Deutschen Post DHL
für Marktforschung und Werbung genutzt und anderen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zur Verfügung gestellt werden zwecks Informationen
über interessante Produkte. Dieser Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich an die Deutsche Post DHL, Kundenservice BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn oder per
E-Mail an: [email protected] widersprechen.
Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und beauftrage die Deutsche Post DHL hiermit unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen
(AGB) für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN, die gewünschten POSTCARDS GOGREEN so aus­
Firmenstempel
zustatten, dass der Kartennutzer alle Einsatzmöglichkeiten gemäß den umseitigen AGB nutzen kann.
Ich willige ein, dass die Deutsche Post DHL nach Maßgabe der Ziffer 8 der um­seitig ab­gedruckten
AGB der Creditreform Bonn Himstedt KG Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Be­
endigung dieser Ge­schäfts­beziehung übermittelt.
Datum
TTMM J J
Unterschrift des Auftraggebers
✗
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post DHL für die
Nutzung der Kundenkarte (AGB POSTCARD GOGREEN)
Für die POSTCARD GOGREEN der Deutschen Post DHL, nachfolgend „Deutsche Post“, gelten
die folgenden Bedingungen.
1 Verwendungsmöglichkeit der Kundenkarte
1.1 Mit der von der Deutschen Post ausgegebenen Kundenkarte, nachfolgend POSTCARD
GOGREEN genannt, kann der Auftraggeber, nachfolgend Vertragspartner, im Rahmen
seines Verfügungsrahmens im Inland Dienstleistungen und Waren der Deutschen Post
bargeldlos bezahlen.
1.2 Nach Annahme des entsprechenden Auftrags überlässt die Deutsche Post dem Vertragspartner nach seinem auf dem Auftrag angekreuzten Wunsch eine oder mehrere POSTCARDS GOGREEN mit den gewünschten Ausstattungen. Jede POSTCARD GOGREEN
besitzt eine eigene Kartennummer und bleibt Eigentum der Deutschen Post. Zudem
weist sie die Firma bzw. den Namen des Vertragspartners aus sowie den POSTCARD
GOGREEN-Nutzer durch
– eine vom Vertragspartner frei wählbare Kundenkennung oder
– den Namen derjenigen Person, die die POSTCARD GOGREEN nutzen soll.
2
Persönliche Geheimzahl
Die Deutsche Post kann dem Vertragspartner für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN
persönliche Geheimzahlen (PIN) zur Verfügung stellen. Jede POSTCARD GOGREEN
erhält eine individuelle PIN. Die PIN wird dem POSTCARD GOGREEN-Nutzer vom
Vertragspartner in einem verschlossenen Umschlag der Deutschen Post übergeben. Sie
muss von ihm streng geheim gehalten und darf keinem Dritten mitgeteilt werden,
auch nicht dem Vertragspartner.
3
Nutzung der POSTCARD GOGREEN
Der POSTCARD GOGREEN-Nutzer muss bei der Nutzung der POSTCARD GOGREEN
die PIN eingeben oder – sofern für die POSTCARD GOGREEN eine PIN nicht zugeteilt
ist – einen Beleg mit seiner POSTCARD GOGREEN-Unterschrift unterzeichnen.
4 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1 Der Vertragspartner übergibt nach Empfang die gewünschten POSTCARDS GOGREEN
und verschlossene Umschläge, die die PIN enthalten, an die POSTCARD GOGREEN-Nutzer.
4.2Der Vertragspartner weist die POSTCARD GOGREEN-Nutzer darauf hin, dass die
POSTCARDS GOGREEN sorgfältig aufzubewahren sind, ein Verlust sofort zu melden und
die PIN nach Erhalt zu vernichten und keinem Dritten, auch nicht dem Vertragspartner
oder der Deutschen Post, mitzuteilen ist. Der Vertragspartner haftet für die Verletzung
dieser Verpflichtungen durch den POSTCARD GOGREEN-Nutzer.
4.3 Die POSTCARD GOGREEN muss vom jeweiligen POSTCARD GOGREEN-Nutzer sofort
nach Erhalt eigenhändig unterschrieben werden. Sie ist nicht übertragbar und darf nur
vom POSTCARD GOGREEN-Nutzer selbst benutzt werden. Sie wird von ihm sorgfältig
aufbewahrt und vor Verlust geschützt.
4.4 Mit der Überlassung der POSTCARD GOGREEN bevollmächtigt der Vertragspartner die
POSTCARD GOGREEN-Nutzer, gegenüber der Deutschen Post im Namen des Vertragspartners diejenigen Leistungen in Anspruch zu nehmen, die die ordnungsgemäße Nutzung der POSTCARD GOGREEN zulässt.
5Kartensperrung
5.1Kommt eine POSTCARD GOGREEN dem Vertragspartner oder dem POSTCARD
GOGREEN-Nutzer durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so muss
der Vertragspartner oder der POSTCARD GOGREEN-Nutzer sofort telefonisch die Deutsche
Post über den Geschäftskunden-Service unter 0180 6 555555 (20 Ct. je Verbindung aus
den deutschen Festnetzen; max. 42 Ct. je angefangene 60 Sekunden aus den deutschen
Mobilfunknetzen) benachrichtigen und dies schriftlich an folgende Adresse bestätigen:
Deutsche Post DHL
Kundenservice BRIEF-POSTCARD
53247 Bonn.
5.2 Nach Benachrichtigung sperrt die Deutsche Post die POSTCARD GOGREEN. Die Sperrung einer POSTCARD GOGREEN führt nicht zur Sperrung der übrigen POSTCARDS
GOGREEN des Vertragspartners.
5.3 Zudem ist der Vertragspartner berechtigt, jederzeit auch ohne Angabe von Gründen
eine POSTCARD GOGREEN sperren zu lassen. Eine Aufhebung der Sperre ist nicht möglich. In diesem Fall kann der Vertragspartner eine neue POSTCARD GOGREEN beauftragen.
5.4 Die Deutsche Post ist ohne Aufforderung des Vertragspartners zur Sperrung der POSTCARD GOGREEN berechtigt, sofern ihr eine missbräuchliche Verwendung bekannt
wird. Entsprechendes gilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Deutsche Post
zur fristlosen Kündigung berechtigt, oder wenn der Vertragspartner sich im Zahlungsverzug befindet.
6
Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners
Der Vertragspartner muss alle mit sämtlichen auf seine Firma ausgestellten POSTCARDS
GOGREEN in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Waren der Deutschen Post
mit seinen POSTCARDS GOGREEN (bis zur Höhe des jeweiligen Kartenlimits) zahlen.
Die Deutsche Post wird die entsprechenden Entgelte per Lastschrift von dem umseitig
angegebenen Konto einziehen. Sie sind sofort fällig und werden im Falle des Verzuges mit 5 % (fünf Prozent) p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungs­gesetzes verzinst.
7 Haftung bei missbräuchlicher Nutzung der POSTCARD GOGREEN
7.1 Hat der Vertragspartner seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und die
Deutsche Post ihre Verpflichtungen erfüllt, so trägt der Vertragspartner den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der
POSTCARD GOGREEN-Verlust nicht umgehend gemeldet wurde, die PIN auf der
POSTCARD GOGREEN vermerkt oder einem Dritten mitgeteilt worden ist. Hat die
Deutsche Post zum Entstehen des Schadens durch Verletzung ihrer Pflichten beigetragen,
bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der
Vertragspartner und die Deutsche Post den Schaden zu tragen haben. Der Vertragspartner hat ein Verschulden des POSTCARD GOGREEN-Nutzers in gleichem Umfang
wie sein eigenes Verschulden zu vertreten.
7.2Der Vertragspartner haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung der POSTCARD
GOGREEN nach der Benachrichtigung.
7.3 Der Vertragspartner erteilt der Deutschen Post auf Verlangen im Falle des Missbrauchs
Auskunft über die von ihm getroffenen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vor
Missbrauch.
8 Einwilligung zur Datenübermittlung
8.1 Der Vertragspartner willigt ein, dass die Deutsche Post der Auskunftei Creditreform Bonn
Himstedt KG, Lennéstraße 30, 53113 Bonn, nachfolgend Creditreform Bonn genannt,
Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Vertragspartner, tägliches und gesamtes
POSTCARD GOGREEN-Limit, Vertragsbeginn, Vertragsende) und vertragsgemäße
Ab­wicklung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Die Erteilung der Einwilligung ist
Voraussetzung für die Ausgabe der POSTCARD GOGREEN.
8.2Unabhängig davon wird die Deutsche Post der Creditreform Bonn auch
Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Scheckrückgaben mangels Deckung, Wechselproteste, beantragter Mahnbescheid bei
unbestrittener
Forderung,
Vollstreckungsbescheid
oder
Zwangsvollstreckungen) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der
Deutschen Post, eines Teilnehmers der Creditreform Bonn oder der Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Vertragspartners nicht beeinträchtigt werden.
8.3 Die Creditreform Bonn speichert diese Daten, um den bei ihr anfragenden Teilnehmern
(Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite
an Konsumenten geben, sowie den in Vorleistung tretenden Finanzdienstleistern – Versicherungen, Factoringunternehmen – und Telekommunikationsdienstleistern – Telefongesellschaften, Mobilfunkunternehmen, Serviceprovidern, Online-Diensten und Media-Services) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu
können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden.
8.4 Die Creditreform Bonn stellt die Daten ihren Teilnehmern nur dann zur Verfügung, wenn
diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.
8.5 Der Vertragspartner kann Auskunft über die den Vertragspartner betreffenden ge­speicherten Daten bei der Creditreform Bonn Himstedt KG, Lennéstraße 30, 53113 Bonn, erhalten.
9 Vertragsdauer und Kündigung
9.1Beide Parteien können den Vertrag über die POSTCARD GOGREEN-Überlassung
jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
Mit Wirksamkeit der Kündigung dürfen die POSTCARDS GOGREEN nicht mehr benutzt
werden und müssen unverzüglich zerschnitten an die Deutsche Post DHL, Kundenservice
BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn, gesandt werden.
9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen
eine von ihr übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz
Abmahnung mit angemessener Frist innerhalb der gesetzten Frist nicht abstellt.
10 Leistungen der Deutschen Post; Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1Für die POSTCARD GOGREEN berechnet die Deutsche Post die durch den Transport
entstehenden CO²-Emissionen für nationale und internationale Briefsendungen und
Werbesendungen/Presseerzeugnisse und neutralisiert diese nach Grundsätzen des Kyoto-Protokolls durch Klimaschutzprojekte. Der Ausgleich wird von einer unabhängigen
Zertifizierungsgesellschaft (Société Générale de Surveillance: SGS) nach den Prinzipien der
ISO 14064 zertifiziert. Der jährliche Kostenbeitrag beträgt 60,00 Euro inklusive der
gesetzlichen Umsatzsteuer und ist einmal jährlich zum Januar eines jeden folgenden Jahres zur Zahlung fällig.
10.2Für die POSTCARD GOGREEN beteiligt sich der POSTCARD-Inhaber als Sponsor von
GOGREEN mit einem Kostenbeitrag an den Ausgleichsmaßnahmen nach Abs. 10.1.
10.3Der Vertragspartner ermächtigt die Deutsche Post, den Beitrag bei Fälligkeit von dem
vom Vertragspartner angegebenen Konto im Wege der Lastschrift einzuziehen.
10.4Für die Dauer der Vereinbarung über den Service POSTCARD GOGREEN ist der Vertragspartner berechtigt, das GOGREEN-Label der Deutschen Post auf den Brief-, Werbe- und
Pressesendungen aufzudrucken, die er der Deutschen Post zur Beförderung übergibt.
Das GOGREEN-Label und die Broschüre „GOGREEN-Label – Einsatz auf Partnermedien“
wird dem Vertragspartner durch die Deutsche Post in elektronischer Form zur Verfügung
gestellt. Das GOGREEN-Label darf ausschließlich in der in der Broschüre „GOGREEN-Label – Einsatz auf Partnermedien“ aufgeführten Art und Weise verwendet werden.
Jede Veränderung gegenüber der Darstellung in der Broschüre „GOGREEN-Label –
Einsatz auf Partnermedien“ bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutschen Post. Der Vertragspartner wird das GOGREEN-Label ausschließlich selbst für die
von der Deutschen Post beförderte und CO²-freigestellten Sendungsmenge einsetzen.
Eine Unterlizensierung des GOGREEN-Labels an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vertragspartner darf das GOGREEN-Label zu Werbe- und lnformationszwecken nutzen. Art
und Umfang der Nutzung für diese Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutschen Post DHL, ­Kundenservice BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn.
10.5Voraussetzung für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN ist die Einlieferung von
höchs­tens 50.000 Brief-, Werbe- und Pressesendungen im Kalenderjahr.
10.6Die Deutsche Post behält sich vor, die Kostenbeteiligung rechtzeitig vor Beginn eines
jeden Kalenderjahres, in der Regel bis zum 01.12. des Vorjahres, neu festzusetzen.
11 Änderung und Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/sonstige
Regelungen
11.1Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Vertragspartner durch die Deutsche Post schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner die
POSTCARD GOGREEN weiterhin benutzt oder benutzen lässt oder innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung bei der Deutschen Post kein Widerspruch eingeht.
Auf diese Folge weist die Deutsche Post den Vertragspartner bei Mitteilung der Änderungen hin.
11.2Der Vertragspartner teilt Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung
der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis (Bankverbindung, Namensänderung,
Umzug etc.) auswirken, der Deutschen Post unter der in Ziffer 5, Abs. 1 genannten
Adresse unverzüglich schriftlich mit.
11.3Die durch die Verletzung dieser Verpflichtung verursachten Mehraufwendungen der
Deutschen Post sowie das dadurch verursachte Risiko, dass eine Mitteilung der Deutschen Post den Vertragspartner nicht fristgerecht erreicht, trägt der Vertragspartner.
11.4Für die mit der POSTCARD GOGREEN nach den vorliegenden Bedingungen in
Anspruch genommenen bzw. bezahlten Dienstleistungen und Waren gelten im Übrigen
die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post.
Stand: 08/2013
Bitte tragen Sie die für Sie zutreffende Kennziffer der Rechtsform in den POSTCARD GOGREEN-Auftrag ein:
01
03
05
10
Einzelunternehmung (e. K.)
Freie Berufe
Ges. bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
15
20
25
30
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH & Co.
GmbH & Co. KG
35AG
37 AG & Co. KG
38 AG & Co.
40 Kommanditges. auf Aktien (KGaA)
45 Genossenschaft (eG)
50 Vereine (e.V.)
55Stiftung
60 Behörde/Öffentliches Unternehmen