Dieser Auftrag führt Sie auf direktem Weg zur POSTCARD GOGREEN. Bitte Auftrag mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber bzw. Schreibmaschine ausfüllen. Unterschrieben zurücksenden an Deutsche Post AG - Kundenservice POSTCARD - 53247 Bonn. 1. Hier entscheiden Sie sich für die Art dieses Auftrags Ich erteile der Deutschen Post DHL folgenden Auftrag: Kundennummer Ich möchte erstmalig POSTCARDS GOGREEN bestellen. ➔ Ich möchte zusätzliche POSTCARDS GOGREEN bestellen. ➔ Ich möchte Ihnen die Änderung von Auftraggeber-Daten mitteilen. 25 5Y Falls Sie bereits Kunde der Deutschen Post DHL sind, be nötigen wir unbedingt die Angabe Ihrer Kundennummer. Mit dieser kann der Auftrag schneller bearbeitet werden. Bitte machen Sie unter Punkt 2 und 4 in den entsprechen den Zeilen die neuen Angaben. Alle Zeilen ohne Änderung zum bereits bestehenden Kontrakt lassen Sie bitte frei. 2. Firmenangaben (bitte stets ausfüllen) Name der Firma (Zeile 1) Name der Firma (Zeile 2) Frau Vorname des Ansprechpartners bzw. Karten-Managers Handelsregister-(A/B-)Nummer Herr Nachname des Ansprechpartners bzw. Karten-Managers Kennziffer der Rechtsform Die entsprechende Kennziffer finden Sie auf der Rückseite dieses Auftrags. Telefon ➔ Fax E-Mail (die E-Mail-Adresse wird für den Versand des GOGREEN-Logos benötigt) Postfach-Ort Postfach-PLZ Postfach-Nr. Straße und Hausnummer (bitte mit Leerstelle eintragen) Ort PLZ 3. POSTCARD GOGREEN-Bestellung Jede POSTCARD GOGREEN wird mit Ihrem Firmennamen versehen. Zusätzlich ordnen Sie bitte jeder POSTCARD GOGREEN eine individuelle Kennung und ein tägliches Limit zu. Falls Sie keine bargeldlose Zahlung wünschen, tragen Sie bitte eine 0 ein (Erläuterung siehe Ausfüllhilfe). Wenn Sie eine PIN für die jeweilige Karte wünschen, kreuzen Sie dies bitte an. Gewünschtes Kartenlimit in Euro Gewünschte Kennung auf der Karte (ggf. mit Leerstelle schreiben) PIN 4. Lastschrifteinzug vom Konto und Unterschrift (bitte stets ausfüllen) ➔ Ich ermächtige grundsätzlich die Deutsche Post DHL, die Entgelte aller mittels der POSTCARD GOGREEN in Anspruch genommenen Leistungen vom nach stehenden Konto der oben genannten Firma per Lastschrift einzuziehen. Dazu werde ich der Deutschen Post DHL separat ein Lastschriftmandat erteilen. IBAN Kreditinstitut BIC Buchungstext Geburtsdatum des Auftraggebers Vorname des Auftraggebers TTMM J J Nachname des Auftraggebers (bevollmächtigt, die Lastschrifteinzugsermächtigung im Namen der Firma zu erteilen) Entgelt für die POSTCARD GOGREEN 60,00 EUR p. a. inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben und die von mir angegebenen Kontaktwege (Anschrift, Telefon, E-Mail) von der Deutschen Post DHL für Marktforschung und Werbung genutzt und anderen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zur Verfügung gestellt werden zwecks Informationen über interessante Produkte. Dieser Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich an die Deutsche Post DHL, Kundenservice BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn oder per E-Mail an: [email protected] widersprechen. Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und beauftrage die Deutsche Post DHL hiermit unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN, die gewünschten POSTCARDS GOGREEN so aus Firmenstempel zustatten, dass der Kartennutzer alle Einsatzmöglichkeiten gemäß den umseitigen AGB nutzen kann. Ich willige ein, dass die Deutsche Post DHL nach Maßgabe der Ziffer 8 der umseitig abgedruckten AGB der Creditreform Bonn Himstedt KG Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Be endigung dieser Geschäftsbeziehung übermittelt. Datum TTMM J J Unterschrift des Auftraggebers ✗ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post DHL für die Nutzung der Kundenkarte (AGB POSTCARD GOGREEN) Für die POSTCARD GOGREEN der Deutschen Post DHL, nachfolgend „Deutsche Post“, gelten die folgenden Bedingungen. 1 Verwendungsmöglichkeit der Kundenkarte 1.1 Mit der von der Deutschen Post ausgegebenen Kundenkarte, nachfolgend POSTCARD GOGREEN genannt, kann der Auftraggeber, nachfolgend Vertragspartner, im Rahmen seines Verfügungsrahmens im Inland Dienstleistungen und Waren der Deutschen Post bargeldlos bezahlen. 1.2 Nach Annahme des entsprechenden Auftrags überlässt die Deutsche Post dem Vertragspartner nach seinem auf dem Auftrag angekreuzten Wunsch eine oder mehrere POSTCARDS GOGREEN mit den gewünschten Ausstattungen. Jede POSTCARD GOGREEN besitzt eine eigene Kartennummer und bleibt Eigentum der Deutschen Post. Zudem weist sie die Firma bzw. den Namen des Vertragspartners aus sowie den POSTCARD GOGREEN-Nutzer durch – eine vom Vertragspartner frei wählbare Kundenkennung oder – den Namen derjenigen Person, die die POSTCARD GOGREEN nutzen soll. 2 Persönliche Geheimzahl Die Deutsche Post kann dem Vertragspartner für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN persönliche Geheimzahlen (PIN) zur Verfügung stellen. Jede POSTCARD GOGREEN erhält eine individuelle PIN. Die PIN wird dem POSTCARD GOGREEN-Nutzer vom Vertragspartner in einem verschlossenen Umschlag der Deutschen Post übergeben. Sie muss von ihm streng geheim gehalten und darf keinem Dritten mitgeteilt werden, auch nicht dem Vertragspartner. 3 Nutzung der POSTCARD GOGREEN Der POSTCARD GOGREEN-Nutzer muss bei der Nutzung der POSTCARD GOGREEN die PIN eingeben oder – sofern für die POSTCARD GOGREEN eine PIN nicht zugeteilt ist – einen Beleg mit seiner POSTCARD GOGREEN-Unterschrift unterzeichnen. 4 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners 4.1 Der Vertragspartner übergibt nach Empfang die gewünschten POSTCARDS GOGREEN und verschlossene Umschläge, die die PIN enthalten, an die POSTCARD GOGREEN-Nutzer. 4.2Der Vertragspartner weist die POSTCARD GOGREEN-Nutzer darauf hin, dass die POSTCARDS GOGREEN sorgfältig aufzubewahren sind, ein Verlust sofort zu melden und die PIN nach Erhalt zu vernichten und keinem Dritten, auch nicht dem Vertragspartner oder der Deutschen Post, mitzuteilen ist. Der Vertragspartner haftet für die Verletzung dieser Verpflichtungen durch den POSTCARD GOGREEN-Nutzer. 4.3 Die POSTCARD GOGREEN muss vom jeweiligen POSTCARD GOGREEN-Nutzer sofort nach Erhalt eigenhändig unterschrieben werden. Sie ist nicht übertragbar und darf nur vom POSTCARD GOGREEN-Nutzer selbst benutzt werden. Sie wird von ihm sorgfältig aufbewahrt und vor Verlust geschützt. 4.4 Mit der Überlassung der POSTCARD GOGREEN bevollmächtigt der Vertragspartner die POSTCARD GOGREEN-Nutzer, gegenüber der Deutschen Post im Namen des Vertragspartners diejenigen Leistungen in Anspruch zu nehmen, die die ordnungsgemäße Nutzung der POSTCARD GOGREEN zulässt. 5Kartensperrung 5.1Kommt eine POSTCARD GOGREEN dem Vertragspartner oder dem POSTCARD GOGREEN-Nutzer durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so muss der Vertragspartner oder der POSTCARD GOGREEN-Nutzer sofort telefonisch die Deutsche Post über den Geschäftskunden-Service unter 0180 6 555555 (20 Ct. je Verbindung aus den deutschen Festnetzen; max. 42 Ct. je angefangene 60 Sekunden aus den deutschen Mobilfunknetzen) benachrichtigen und dies schriftlich an folgende Adresse bestätigen: Deutsche Post DHL Kundenservice BRIEF-POSTCARD 53247 Bonn. 5.2 Nach Benachrichtigung sperrt die Deutsche Post die POSTCARD GOGREEN. Die Sperrung einer POSTCARD GOGREEN führt nicht zur Sperrung der übrigen POSTCARDS GOGREEN des Vertragspartners. 5.3 Zudem ist der Vertragspartner berechtigt, jederzeit auch ohne Angabe von Gründen eine POSTCARD GOGREEN sperren zu lassen. Eine Aufhebung der Sperre ist nicht möglich. In diesem Fall kann der Vertragspartner eine neue POSTCARD GOGREEN beauftragen. 5.4 Die Deutsche Post ist ohne Aufforderung des Vertragspartners zur Sperrung der POSTCARD GOGREEN berechtigt, sofern ihr eine missbräuchliche Verwendung bekannt wird. Entsprechendes gilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Deutsche Post zur fristlosen Kündigung berechtigt, oder wenn der Vertragspartner sich im Zahlungsverzug befindet. 6 Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners Der Vertragspartner muss alle mit sämtlichen auf seine Firma ausgestellten POSTCARDS GOGREEN in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Waren der Deutschen Post mit seinen POSTCARDS GOGREEN (bis zur Höhe des jeweiligen Kartenlimits) zahlen. Die Deutsche Post wird die entsprechenden Entgelte per Lastschrift von dem umseitig angegebenen Konto einziehen. Sie sind sofort fällig und werden im Falle des Verzuges mit 5 % (fünf Prozent) p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungsgesetzes verzinst. 7 Haftung bei missbräuchlicher Nutzung der POSTCARD GOGREEN 7.1 Hat der Vertragspartner seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und die Deutsche Post ihre Verpflichtungen erfüllt, so trägt der Vertragspartner den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der POSTCARD GOGREEN-Verlust nicht umgehend gemeldet wurde, die PIN auf der POSTCARD GOGREEN vermerkt oder einem Dritten mitgeteilt worden ist. Hat die Deutsche Post zum Entstehen des Schadens durch Verletzung ihrer Pflichten beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Vertragspartner und die Deutsche Post den Schaden zu tragen haben. Der Vertragspartner hat ein Verschulden des POSTCARD GOGREEN-Nutzers in gleichem Umfang wie sein eigenes Verschulden zu vertreten. 7.2Der Vertragspartner haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung der POSTCARD GOGREEN nach der Benachrichtigung. 7.3 Der Vertragspartner erteilt der Deutschen Post auf Verlangen im Falle des Missbrauchs Auskunft über die von ihm getroffenen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch. 8 Einwilligung zur Datenübermittlung 8.1 Der Vertragspartner willigt ein, dass die Deutsche Post der Auskunftei Creditreform Bonn Himstedt KG, Lennéstraße 30, 53113 Bonn, nachfolgend Creditreform Bonn genannt, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Vertragspartner, tägliches und gesamtes POSTCARD GOGREEN-Limit, Vertragsbeginn, Vertragsende) und vertragsgemäße Abwicklung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Die Erteilung der Einwilligung ist Voraussetzung für die Ausgabe der POSTCARD GOGREEN. 8.2Unabhängig davon wird die Deutsche Post der Creditreform Bonn auch Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Scheckrückgaben mangels Deckung, Wechselproteste, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungen) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Deutschen Post, eines Teilnehmers der Creditreform Bonn oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Vertragspartners nicht beeinträchtigt werden. 8.3 Die Creditreform Bonn speichert diese Daten, um den bei ihr anfragenden Teilnehmern (Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, sowie den in Vorleistung tretenden Finanzdienstleistern – Versicherungen, Factoringunternehmen – und Telekommunikationsdienstleistern – Telefongesellschaften, Mobilfunkunternehmen, Serviceprovidern, Online-Diensten und Media-Services) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. 8.4 Die Creditreform Bonn stellt die Daten ihren Teilnehmern nur dann zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. 8.5 Der Vertragspartner kann Auskunft über die den Vertragspartner betreffenden gespeicherten Daten bei der Creditreform Bonn Himstedt KG, Lennéstraße 30, 53113 Bonn, erhalten. 9 Vertragsdauer und Kündigung 9.1Beide Parteien können den Vertrag über die POSTCARD GOGREEN-Überlassung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Mit Wirksamkeit der Kündigung dürfen die POSTCARDS GOGREEN nicht mehr benutzt werden und müssen unverzüglich zerschnitten an die Deutsche Post DHL, Kundenservice BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn, gesandt werden. 9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist innerhalb der gesetzten Frist nicht abstellt. 10 Leistungen der Deutschen Post; Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1Für die POSTCARD GOGREEN berechnet die Deutsche Post die durch den Transport entstehenden CO²-Emissionen für nationale und internationale Briefsendungen und Werbesendungen/Presseerzeugnisse und neutralisiert diese nach Grundsätzen des Kyoto-Protokolls durch Klimaschutzprojekte. Der Ausgleich wird von einer unabhängigen Zertifizierungsgesellschaft (Société Générale de Surveillance: SGS) nach den Prinzipien der ISO 14064 zertifiziert. Der jährliche Kostenbeitrag beträgt 60,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist einmal jährlich zum Januar eines jeden folgenden Jahres zur Zahlung fällig. 10.2Für die POSTCARD GOGREEN beteiligt sich der POSTCARD-Inhaber als Sponsor von GOGREEN mit einem Kostenbeitrag an den Ausgleichsmaßnahmen nach Abs. 10.1. 10.3Der Vertragspartner ermächtigt die Deutsche Post, den Beitrag bei Fälligkeit von dem vom Vertragspartner angegebenen Konto im Wege der Lastschrift einzuziehen. 10.4Für die Dauer der Vereinbarung über den Service POSTCARD GOGREEN ist der Vertragspartner berechtigt, das GOGREEN-Label der Deutschen Post auf den Brief-, Werbe- und Pressesendungen aufzudrucken, die er der Deutschen Post zur Beförderung übergibt. Das GOGREEN-Label und die Broschüre „GOGREEN-Label – Einsatz auf Partnermedien“ wird dem Vertragspartner durch die Deutsche Post in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das GOGREEN-Label darf ausschließlich in der in der Broschüre „GOGREEN-Label – Einsatz auf Partnermedien“ aufgeführten Art und Weise verwendet werden. Jede Veränderung gegenüber der Darstellung in der Broschüre „GOGREEN-Label – Einsatz auf Partnermedien“ bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutschen Post. Der Vertragspartner wird das GOGREEN-Label ausschließlich selbst für die von der Deutschen Post beförderte und CO²-freigestellten Sendungsmenge einsetzen. Eine Unterlizensierung des GOGREEN-Labels an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vertragspartner darf das GOGREEN-Label zu Werbe- und lnformationszwecken nutzen. Art und Umfang der Nutzung für diese Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutschen Post DHL, Kundenservice BRIEF-POSTCARD, 53247 Bonn. 10.5Voraussetzung für die Nutzung der POSTCARD GOGREEN ist die Einlieferung von höchstens 50.000 Brief-, Werbe- und Pressesendungen im Kalenderjahr. 10.6Die Deutsche Post behält sich vor, die Kostenbeteiligung rechtzeitig vor Beginn eines jeden Kalenderjahres, in der Regel bis zum 01.12. des Vorjahres, neu festzusetzen. 11 Änderung und Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/sonstige Regelungen 11.1Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Vertragspartner durch die Deutsche Post schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner die POSTCARD GOGREEN weiterhin benutzt oder benutzen lässt oder innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei der Deutschen Post kein Widerspruch eingeht. Auf diese Folge weist die Deutsche Post den Vertragspartner bei Mitteilung der Änderungen hin. 11.2Der Vertragspartner teilt Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis (Bankverbindung, Namensänderung, Umzug etc.) auswirken, der Deutschen Post unter der in Ziffer 5, Abs. 1 genannten Adresse unverzüglich schriftlich mit. 11.3Die durch die Verletzung dieser Verpflichtung verursachten Mehraufwendungen der Deutschen Post sowie das dadurch verursachte Risiko, dass eine Mitteilung der Deutschen Post den Vertragspartner nicht fristgerecht erreicht, trägt der Vertragspartner. 11.4Für die mit der POSTCARD GOGREEN nach den vorliegenden Bedingungen in Anspruch genommenen bzw. bezahlten Dienstleistungen und Waren gelten im Übrigen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post. Stand: 08/2013 Bitte tragen Sie die für Sie zutreffende Kennziffer der Rechtsform in den POSTCARD GOGREEN-Auftrag ein: 01 03 05 10 Einzelunternehmung (e. K.) Freie Berufe Ges. bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) 15 20 25 30 Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbH & Co. GmbH & Co. KG 35AG 37 AG & Co. KG 38 AG & Co. 40 Kommanditges. auf Aktien (KGaA) 45 Genossenschaft (eG) 50 Vereine (e.V.) 55Stiftung 60 Behörde/Öffentliches Unternehmen
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