Wer bezahlt für Spitalaufenthalte? Barbara Schroeder de Castro Lopes, Associate Über diese Frage wird sich in diesem Jahr die beschriebenen (Fehl-)Anreize des geltenden Gesundheitskommission Nationalrats Systems im stationären Bereich werden diese wieder vertieft beugen. Die derzeitige Finan- des Möglichkeiten in der Schweiz aber noch zu zierung der Kosten für stationäre Behandlun- wenig genutzt. Entsprechend hoch ist der gen wird als unbefriedigend betrachtet und Kostenanteil der stationären Kosten in den setzt falsche Anreize. Entsprechend ist die Gesamtkosten nächste grosse Gesundheitsreform also in gung. Sichtweite. der medizinischen Versor- Reformüberlegungen Das geltende System Die derzeitigen Reformansätze zielen zu- Derzeit gelten für ambulante und stationäre nächst auf eine Anpassung des Finanzie- Behandlungen rungsmodus unterschiedliche Finanzie- im ambulanten Bereich hin. rungsmechanismen. Während bei ambulan- Demnach sollen sich die Kantone auch an ten Behandlungen die Versicherer die alleini- den Kosten der ambulanten Behandlungen gen Kostenträger sind, werden die stationä- beteiligen. Diskutiert wird über eine Kosten- ren Behandlungen von den Kantonen (55 %) beteiligung von 75 % für die Versicherer und und Versicherern (45 %) in einem dualen 25 % für die Kantone. Gemäss derzeitigem System gemeinsam finanziert. Aus der Sicht Stand ist für die Umsetzung dieses Vorha- der Versicherer ist eine stationäre Behand- bens eine Verfassungsänderung nicht erfor- lung günstiger, da sie in diesen Fällen weni- derlich. Eine Einbettung der Änderung in das ger Kosten tragen. Gesamtwirtschaftlich be- Krankenversicherungsgesetz reicht. trachtet führt dies aber zu einem Kostentreiber, da die stationäre Behandlung meist teurer ist als eine ambulante. Ein anderer Reformansatz strebt ein einheitliches Finanzierungssystem – begleitet von Verbesserungen im Tarifwesen - an. Die Be- Gleichzeitig ist aus der Sicht gerade der klei- fürworter dieses Modells vertreten die An- nen Spitäler eine optimale Bettenauslastung sicht, dass somit die Attraktivität integrierter betriebswirtschaftlich erwünscht. Und auch Versorgungsmodelle durch zusätzliche Prä- die Kantone – zumeist die Eigentümer der mienrabatte erhöht werden könne. Mit einer Spitäler – befinden sich in einer Zwickmühle. einhergehenden besseren Steuerung der Be- Sollen Spitäler geschlossen werden, ist dies handlungskette vom stationären in den am- politisch riskant, da äusserst unpopulär. bulanten Bereich würde die Versorgungsqua- Erweitertes Spektrum an ambulanten Behandlungsmöglichkeiten Dank neuer medizinischer Möglichkeiten ist das Spektrum ambulanter Behandlungsmöglichkeiten stetig gewachsen. Aufgrund der lität verbessert und es könnten Kosten gespart werden. Gelingt es, eine breite Verschiebung der Behandlungen in den ambulanten Sektor zu erwirken, beläuft sich das Einsparpotenzial 2 Schätzungen zufolge auf 1,5 bis 3 Milliarden langt, erfolgt eine weitergehende Verlage- CHF. rung der politischen Verantwortung auf die Wer kontrolliert die Steuergelder? Beide Modelle lassen die Frage noch offen, wie die Kantone die Verwendung ihrer Steuermittel kontrollieren können. Wenn die Kantone sich auch an der Finanzierung der ambulanten Spitalbehandlung beteiligen, wollen sie naturgemäss auch ein Mitspracherecht. Dies wiederum würde das ohnehin komplexe System vermutlich weiter verkomplizieren. Wenn bei einem einheitlichen Finanzierungsmodus der Vergütungsanteil der Kantone über den Risikoausgleich zu den Kassen ge- Versicherer. Dies ist bei traditionell paternalistischen Kräften nicht erwünscht. Ob eine verstärkte Position der Krankenkassen durch eine verschärfte Aufsicht ausgeglichen werden kann, ist derzeit noch offen. Das Jahr 2017 verspricht gesundheitspolitisch also ein bewegtes Jahr zu werden, wobei erste konkrete Vorschläge der von der Nationalrätin Ruth Humbel präsidierten Subkommission der Gesundheitskommission nicht vor dem Herbst 2017 erwartet werden.
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